Zensur im Internet


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 1997

28 Pages


Extrait


Inhalt

Einleitung

1. Internet - ein libertäres und supraterritoriales Medium mit Schattenseiten
1.1 Der Stellenwert pornographischer Angebote
1.2 Der Stellenwert extremistischer und verfassungsfeindlicher Angebote

2. Freiwillige Selbstverpflichtung der Provider als autoregulierendes Element

3. Das Bemühen kulturell heterogener Staaten das Internet einer Kontrolle zu unterwerfen
3.1 Initiativen auf europäischer Ebene

Einleitung

Das "Internet" beherrscht wie kein anderes Medium seit nunmehr zwei Jahren die politische Debatte um die "Informationsgesellschaft". Versprach das Telefon im vergangenen Jahrhundert einen enormen Sprung in der Kommunikations- und Informationstechnik, so verhält es sich mit dem neuen Medium des späten 20. Jahrhunderts nicht anders. Doch das Internet bietet ein weitaus größeres Spektrum an Möglichkeiten. Die Vielzahl der Angebote (Newsgroups, WWW, Emails, u.a.)1 sorgen für nahezu unbegrenzte digitale Konvolute; seien es nun informationelle oder unterhaltungsorientierte. Zusätzlich verspricht das neue Medium bereits bestehende Mittel und Medien zu integrieren (TV, Radio, Telefon, Presse, u.m.), und sogar auf absehbare Zeit zu ersetzen.

Jedoch gehören inzwischen auch inkriminierte Inhalte zum festen Bestandteil des neuen freiheitlichen Mediums. Dem Stellenwert der "Schattenseiten"2 wird sich der erste Teil der Arbeit widmen. Im zweiten Teil werden die Reaktionen, resp. Zensurbemühungen und Maßnahmen, heterogener, aus verschiedenen Kulturräumen stammender Länder, untersucht: Die USA bieten interessante und bis dato für sie untypische Eingriffe in die Meinungsfreiheit. Der Exkurs nach Frankreich ermöglicht einen Einblick in ein den Deutschen kulturell nahestehendes Land, und soll zeigen, daßauch die Franzosen sich noch handlungsbedürftig bezüglich der Internet-Problematik zeigen. China, als prosperierendes und kommunistisches Großreich bleibt seiner Tradition treu, elementare Informationsmedien zu zensieren, dennoch aber dem technologischen Nutzen des neuen Mediums grundsätzlich aufgeschlossen zu sein. Ähnliches gilt für Singapur, den asiatischen High-Tech-Tiger-Staat, dessen energische Zensurbemühungen für politische Agitation und "unsittliche" Inhalte bisher beispiellos blieben.

Das Grundproblem aller Zensurmaßnahmen aber stellt die simple Veröffentlichungsmöglichkeit fremder Inhalte im Internet dar. Wirksame Kontrollmechanismen sind aufgrund der anarchischen Struktur und der Ubiquität des neuen Mediums kaum möglich. Das Internet wurde konstruiert, um selbst nach einem Atomschlag noch weiterarbeiten zu können. Das Netz interpretiert daher eine Zensur auf einem bestimmten Rechner lediglich als einen gerade durch Kriegseinwirkung ausgefallen Rechner und bahnt den Daten über andere Rechner des Netzes einen Umweg. Daher kann Zensur im Internet nie funktionieren - und verdienen entsprechende Versuche den Namen "Zensur" eigentlich nicht3. Distribuenten können dadurch gesetzwidrige Angebote anonym und ohne großen technischen Aufwand problemlos einspeisen und diversifizieren.

Dabei befinden sich die Service-Provider in einer unkomfortablen Position: Viele Protagonisten eines ethisch sauberen Internet fordern die Verantwortung der Provider für gesetzwidrige Inhalte ein. Jedoch sind die Mittel (technische wie humane) der Anbieter begrenzt4. Die Datenkonvolute können nicht durchforstet und kontrolliert werden, auch wenn dies manche politischen Gruppen fordern oder sogar per Richtlinie verordnet wird (s.Singapur).

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit die Einschränkung der "free speech" im Internet Zukunft hat, vor allem aber: welche Staaten sich einer Zensur bedienen werden, alleine um (ethische) Integrität zu symbolisieren.

1. Internet - ein libertäres und supraterritoriales Medium mit Schattenseiten

1.1 Der Stellenwert pornographischer Angebote

Der Markt für Computer-Pornographie ist in den letzten Jahren rapide gewachsen. Dabei erweiterte sich auch die Palette des Angebots immens. Gründe für die wachsende Attraktivität des Pornographie-Marktes liegen zum einen an der gewährleisteten Anonymität, zum anderen an der gezielten Nachfragebefriedigung zu jeder Tages- und Nachtzeit der Kunden. Dabei nehmen die Usenet-Newsgroups durch ihre Anonymität den höchsten Stellenwert innerhalb der im Internet dargebotenen pornographischen Angebote ein; alleine 83,5% aller im Usenet abrufbaren Photos sind pornographisch. Von 3600 Newsgroups enthalten durchschnittlich jedoch nur 2,88% pornographische Elemente. Kommerziell vertrieben werden 71% der pornographischen Angebote5. Die pornographischen Inhalte im WWW liegen jedoch "nur" zwischen ein und drei Prozent.

Meldungen wie die, daßInternet-Nutzer ohne spezielle Computerkenntnisse massenhaft kinderpornographische Darbietungen auf ihren heimischen PC´s sammeln und distribuieren, sind durch ständige Wiederholungen für die Tagespresse mittlerweile nur noch marginal schlagzeilenträchtig und scheinen die Öffentlichkeit kaum noch emotional zu tangieren6. Dabei scheint die Palette der Angebote grenzenlos zu sein: Kinder, die zum sexuellen Mißbrauch bis hin zur Tötung angeboten werden, Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, werden über das Internet als Informationen über Adoptionen oder Stellenangebote für Haushaltshilfen verschleiert7.

Auch wenn der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Joachim Jacob (SPD), die Zahl der Mißbrauchsfälle nicht in "übermäßig großen Zahlen im Augenblick"8 sieht, besteht doch die Gefahr, daßsich der Sektor der Kinderpornographie etabliert und im Netz selbst kaum noch als Straftatbestand wahrgenommen wird, sondern als ein Übel, dessen sich der Nutzer nicht erwehren kann. Die von diversen Staaten angestrebte Zensur soll dieser fatalistischen Perzeption jedoch entgegenwirken.

1.2 Der Stellenwert extremistischer und verfassungsfeindlicher Angebote

Die Linksradikalen sind im Internet weniger massiv vertreten als Neonazis und Antisemiten9. Die Angebote Linksradikaler beschränken sich in der Regel auf kritische Beiträge, die nur für einen kleinen Kreis von Intellektuellen zugeschnitten ist (gesellschaftskritische Publikationen u.ä.). Aufrufe zu direkter Gewalt finden sich lediglich auf einigen wenigen anarchistischen Web-Sites 10.

Für kleinere Schlagzeilen sorgten in Deutschland verbotene Flugblätter, die im Internet auf die Chaostage in Hannover vorbereiten sollten11. PR-wirksam gerierte sich auch ein Vorfall um die ehemals stellvertretende PDS-Vorsitzende Angela Marquardt: sie "flüchtete" ins "ins virtuelle Exil" nach Großbritannien, nachdem der Service-ProviderCompuServe ihre Homepage sperrte, auf der u.a. ein Link zur verbotenen Zeitschrift Radikal zu finden war12.

Massiv genutzt wird das neue Medium von Rechtsradikalen. Die verschiedensten Gruppierungen machen Homepages zu ihrem Propagandawerkzeug, in denen z.T. auch offen zu Gewalt gegen Gegner aufgerufen wird: "Weiße Nationalisten", "Weißer Arischer Widerstand", "Cyberhaß", "Ku-Klux-Klan", "Stormfront", "White Power Skinheads", NPD, REP´s usf.

1996 verbreiteten bereits rd. 100 Gruppen ihr Gedankengut im Internet. Die rechtsextremen Gruppen, konstatierte das Simon-Wiesenthal-Center, hätten den Cyberspace schneller als irgend eine andere Gruppe der Gesellschaft für ihre Zwecke instrumentalisiert. So habe das Internet ihnen ermöglicht, in einem einzigen Jahr mehr ihrer rassistischen und gewaltverherrlichenden Propaganda zu verbreiten, als in all den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg13.

Auch der problemlose Zugang zu nazistischer Propaganda ist nicht unterzubewerten: Die Möglichkeit, diverse Devotionalien zu bestellen und die gewährleistete Anonymität des Internet läßt die Hemmschwelle zum Konsum auf ein Mindestmaßsinken, und so besonders für Jugendliche attraktiv werden.

Stellvertretend für andere Sekten, sei an dieser Stelle die Organisation Scientology zu erwähnen. Von amerikanischen Servern aus macht die Sekte sich das Internet zum Utensil, ihre Angebote und Inhalte weltweit zu distribuieren. Darstellung findet neben eingängiger Werbung das Leben von Hubbard, die Grundlagen seiner Lehren, sowie eine virtuelle Tour durch die Scientology-Kultstätten.

Weil aber auch die Gegner von Sekten im Internet eine feste Lobby bilden, greifen die Scientologen mittlerweile offenbar zu rabiateren Online-Methoden: Teilnehmer des Newsgroup-Forums alt.religion.scientology berichteten, daßkritische Beiträge regelmäßig von internetkundigen Hubbard-Anhängern durch technische Tricks gelöscht werden. Und kürzlich wurden die Scientology-Kritiker im Netz derart mit digitalem Müll zugeschüttet, daßeine sinnvolle Diskussion verhindert wurde14.

Auch wenn der Internet-Spezialist Werner Paul vom bayerischen LKA zu beschwichtigen versucht, daßder "Bummel durch das Datennetz [..] nicht gefährlicher als ein Spaziergang am Sonntagnachmittag"15 sei, da die drei Prozent Krimineller der Gesamtbevölkerung genauso hoch, wie der Anteil der inkriminierten Inhalte des Internet sei, übersieht Paul, daßdie meisten gesetzwidrigen Inhalte aus dem Ausland stammen. Die deutsche Strafverfolgung endet schließlich an der Grenze, so daßErfolge gegen international agierende Rechtsextremisten oder Päderasten dementsprechend dünn sind, obwohl im Internet begangene Straftaten von eigens errichteten polizeilichen deutschen Ermittlungsstellen geahndet werden.

Die Handlungsunfähigkeit deutscher Behörden dokumentiert dabei ein Beispiel besonders deutlich: Im vergangenen Jahr sperrte der ProviderT-Online alle Verbindungen zum Rechner der Firma Webcom im amerikanischen Santa Cruz. Von dort aus bestritt der Deutschkanadier Ernst Zündel auf seinen WWW -Seiten u.a. den Holocaust. Wenige Tage später waren die Daten auch für T-Online-Kunden wieder abrufbar. Amerikanische Studenten überspielten Zündels Thesen auf Universitätsrechner und machten es unter anderer Adresse zugänglich16.

Dieser Vorgang verdeutlicht das Dilemma, in dem sich die Service-Provider und national agierende Gerichte befinden: Indizierungen oder Zensuren greifen, wenn überhaupt, nur kurzfristig, und libertär gesinnte Internet-Nutzer sorgen wiederum für die uneingeschränkte Verbreitung, so daßErmittlungsbehörden und Staatsanwälte sich einer anarchischen Netzstruktur hilflos gegenüberstehen.

2. Freiwillige Selbstverpflichtung der Provider als autoregulierendes Element

Die Auffassung, daßdas Internet nicht unbedingt staatlicher Sanktions- und Kontrollgewalt ausgeliefert sein müsse, vertritt auch Joachim Jacob. Er favorisiert Selbstregulierungsmechanismen, d.h., die Anbieter müßten sich verpflichten, bestimmte Aktivitäten (Sanktionen) zu entfalten, wenn einer ihrer Kunden ihren Netzzugang mißbraucht. Im konkreten Fall würde dies bedeuten, daß"wenn Hinweise gegeben sind, daßdas Netz mißbraucht wird, daßAnweisungen zum Bomben basteln oder Nazipropaganda transportiert wird, daßdann im Grunde genommen der Provider dies aus seinem Programm herausschmeißt"17. Gleichzeitig sollten behördliche Kontrollen als ergänzendes Element eingefügt werden, um auch strafrechtliche Verfolgungen zu ermöglichen.

Als Schritt in diese Richtung ist der neue Online-Dienst Fun Online (FOL) zu werten, der nur für Kinder eröffnet wurde. FOL ist ein geschlossenes Angebot im Internet, in dem eine bunte multimediale Kinderstadt geboten wird. Die Suchsoftware des Dienstes achtet dabei auf anstößige Wörter und Mitarbeiter halten sich regelmäßig in den Plauderecken auf. Wer sich der Fäkalsprache bedient, wird verwarnt; im Wiederholungsfall droht die Sperre. FOL bietet die Gewähr, daßdie Kinder im Netz gut aufgehoben sind. Die Eltern erhalten zusätzlich das Programm Cyber Patrol, das jeglichen Zugang zu Pornographie und nazistischen Seiten versperren soll18.

In eine ähnliche Richtung bewegt sich der Service - ProviderAmerica Online (AOL), der in Deutschland 100 sog. Lotsen beschäftigt, die auf der Suche nach gesetzwidrigen Inhalten sind. Auf Hinweise von Teilnehmern eines Forums, in dem kriminelle Inhalte auftauchen, können die Lotsen auch einzelnen AOL -Kunden den Zugang zum Netz sperren19.

Im Internet gibt es zudem auch Initiativen, die gegen Pädophilie und Rechtsextremismus mobil machen. Movement Against Pedophilia on Internet (MAPI), oder die in Berlin ansässigen Cyber Angels bespielsweise, durchsuchen das Netz nach diesen Kriterien. Auf deren Homepages finden sich internationale Hinweise mit Adressen, an die sich gewendet werden kann, wenn Angebote entdeckt werden, die die internationale Kinderrechtskonvention verletzen20. Stoßen die Cyber Angels selbst auf gesetzwidrige Inhalte, melden sie dies der Polizei und den jeweiligen Netzanbietern.

Ob diese Initiativen aber schlagkräftige Instrumente gegen die gesetzwidrigen Internet-Seiten darstellen, oder sogar ein Ersatz für supranationale Vereinbarungen, bleibt fragwürdig. Bundesforschungsminister Jürgen Rüttgers sowie die SPD-Bundestagsfraktion propagieren dennoch die freiwillige Selbstkontrolle der Dienstanbieter21. Auf längere Sicht werden die freiwillige Selbstkontrolle und die Netikette der User aber sicherlich nur komparative Elemente zu bestehenden Gesetzen darstellen, sie aber keinesfalls ersetzen können.

3. Das Bemühen kulturell heterogener Staaten das Internet einer Kontrolle zu unterwerfen

3.1 Initiativen auf europäischer Ebene

Vertreter 30 europäischer Staaten werden im Juli 1997 in Bonn die "Konferenz über die Nutzungsbedingungen globaler Informationsnetze" abhalten, um einheitliche Regeln für die Nutzer und Anbieter des Internets zu schaffen. Dazu gehört u.a. die Verantwortung für Inhalte. Die Tagung, die gemeinsam mit der Europäischen Kommission ausgerichtet wird, soll auf Ministerebene stattfinden und einen gesamteuropäischen Standpunkt ausarbeiten.

Über eine mögliche Überwachung des Internets herrscht bei der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Uneinigkeit. Innerhalb der 29 Mitgliedsstaaten treten nur die USA und Großbritannien dafür ein, der Polizei bei Verdacht auf Straftaten mit richterlicher Genehmigung eine Entschlüsselung eines zu schaffenden internationalen Codes zu gestatten, der sich in internationalen Händen befinden soll22. Diese Forderung ist inhaltsgleich mit der Forderung von Bundesinnenminister Manfred Kanther, die von seinen Kollegen Jürgen Rüttgers und Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig jedoch abgelehnt wird.

3.1.1 Europäische Union (EU)

Bei dem Treffen der für die Telekommunikation zuständigen Minister der EU am 28. November 1996 in Brüssel sollte die Kriminalität im Internet die Agenda bestimmen. Die Kommission legte den Ministern bereits Papiere vor, die eine Zwischenbilanz der jüngsten Erfahrungen ziehen. Es ist eine Bilanz des Versagens der nationalen Rechtsvorstellungen. Trotz aller Bemühungen von Staatsanwälten sind Kinderpornos und rechtsradikale Propaganda im Netz verfügbar geblieben. Das will die Kommission ändern. "Was offline illegal ist, ist auch online illegal", stellt sie fest. Dem Legalitätsprinzip entsprechend seien alle Staaten verpflichtet, gegen Rechtsverstöße vorzugehen, warnte aber gleichzeitig vor einem Übereifer von Staatsanwälten23.

Am 23. April 1997 beschäftigte sich erstmalig auch das Europäische Parlament mit dieser Thematik. In einer Entschließung sprach sich die Mehrheit der Abgeordneten für gemeinsame Rechtsvorschriften aus, die die Nutzung des Internet für die Verbreitung von mißbräuchlichem Material ausdrücklich untersagen. Ein ausschließlich repressives Verhalten gegenüber Computernetzen werde den positiven Beitrag, den diese Netze gleichwohl zur Entwicklung der Gesellschaften leisten könnten, stark beeinträchtigen. Es komme darauf an, wirksame Kontrollmaßnahmen zu schaffen und vor allem jede Ebene der Verantwortlichkeiten zu definieren. Die Kommission wurde aufgefordert, eine europäische Qualitätskennzeichnung für Anbieter von Internet-Diensten auszuarbeiten und eine internationale Koordinierung zu unterstützen24.

Daßaber auch bei der Formulierung von Mindeststandards gleich zu Beginn an Probleme auftreten könnten, ist schon bei pädophilen Inhalten zu vermuten: Obwohl Pädophilie in allen EU-Staaten strafbar ist, gibt es auch hier Divergenzen: Pädophilie wird an bestimmten Altersstufen festgemacht, die von EU-Land zu EU-Land unterschiedlich sind. Der Bereich Rassismus ist noch schwerer zu fassen (spez. die Ausschwitzlüge). Im anglo-amerikanischen, angelsächsischen oder skandinavischen Rechtskreis wird bei rassistischen Äußerungen auf die Meinungsfreiheit verwiesen. In diesen Fragen in den unterschiedlichsten Kulturräumen zu einheitlichen Rechtsstandards zu gelangen, könnte sich also noch sehr schwierig gestalten und der Ausarbeitung gemeinsamer Rechtsstandards als hinderlich erweisen (s. Tab.).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

O: Verbot obszöner Inhalte I: Verbot sittenwidriger oder anst ößiger Inhalte H: die Menschenwürde verletzende Inhalte verboten S: Spezifische Regelungen hinsichtlich der Aufstachelung zu Ha ß, Diskriminierung oder Gewalt 25

Nichtsdestotrotz läßt sich unabhängig von den Unterschieden einzelstaatlicher Rechtsvorschriften eine allgemeine Kategorie von Inhalten, die die Menschenwürde verletzen, definieren. Hierbei handelt es sich zumeist um Kinderpornographie, extreme Formen sinnloser Gewalt, Aufstachelung zu Diskriminierung aus rassischen oder sonstigen Gründen, zu Haßund zu Gewalttätigkeit26. Für diese inkriminierten Inhalte gilt es, die Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik zu stärken, und zu einer möglichst kohärenten und einheitlichen Vorgehensweise gegenüber gesetzwidrigen Internet-Inhalten zu gelangen.

3.2 Westliche Verfassungsstaaten

3.2.1 Deutschland

Mit dem von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachten Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG) - vulgo: Multimediagesetz - sollte die bisherige Rechtsunsicherheit des Internets beseitigt werden und auch die problematischen und strafwürdigen Angebote des Internets in den Griff bekommen werden. Bemerkenswert ist hierbei, daßDeutschland als erstes Land weltweit ein spezielles Multimediagesetz verabschiedet - nicht zuletzt um durch die Vorreiterrolle international Normen zu setzen. Das IuKDG wurde am 13. Juni 1997 nach der zweiten und dritten Lesung im Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsparteien angenommen, Bündnis 90/ Die Grünen votierten dagegen, die SPD enthielt sich der Stimme, so daßes zum 1. August 1997 in Kraft treten wird. In dem neuen Gesetz sind drei Stufen vorgesehen, die sich mit der Verhinderung des Mißbrauchs im Interesse Jugendlicher und Kinder befassen:

Dazu gehört erstens das Verbot rechtswidriger und schwer jugendgefährdender Inhalte durch das Strafgesetz, zweitens die Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, und drittens müssen die Dienstanbieter einen Jugendschutzbeauftragten bestellen27. Rüttgers will damit das Internet als offenes Medium bestätigt sehen, es jedoch nicht zu einem rechtsfreien Raum verkommen lassen und "deutlich machen, wo die Grenzen des Tolerierbaren für eine Gesellschaft liegen, und zwar unabhängig von der Frage der Durchsetzbarkeit in einem Netz, das keine nationalen Grenzen kennt"28.

In der ersten Lesung am 18. April 1997 stellte der forschungspolitische Experte der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Martin Mayer, fest, daßder Gesetzentwurf zwar "einige Klarstellungen getroffen" habe, nämlich daßder Diensteanbieter nur für eigene Inhalte verantwortlich sei, im Falle von fremden Inhalten, zu denen lediglich Zugang vermittelt wird, jedoch nicht. So gebe es

"[...] eine Zone, die sehr schwierig zu fassen [..sei], nämlich im Fall der fremden Inhalte, die zur Nutzung bereitgehalten werden. Hinsichtlich einer genauen Definition [..sei] noch eine eingehende Diskussion notwendig. Beispielsweise ist der Dienstanbieter im Fall der News-Gruppen nur dann verantwortlich, wenn er von den Inhalten Kenntnis hat und wenn es technisch möglich und zumutbar ist, die Nutzung zu verhindern."

In einem kurzen Zwischenruf des medienpolitischen Experten Jörg Tauss (SPD) wurde hier auf einen "heftigen Widerspruch"29 hingewiesen. Da nämlich der überwiegende Teil der Newsgroups auf eindeutige Inhalte, wie bspw. "alt.sex.pictures" durch ihren Titel hinwiesen, müßten sämtliche Service-Provider Deutschlands von nun an den Zugang dazu technisch unmöglich machen - und bei Untätigkeit - strafverfolgt werden. Damit deutete Tauss auf die Anklage der Staatsanwaltschaft München gegen den Provider CompuServe hin, dem vorgeworfen wird, Zugang zu Informationsforen mit angeblich pornographischen oder neonazistischen Inhalten zugelassen zu haben30. Würde das Gesetz wie vorgesehen verabschiedet, würde auch durch die neue Gesetzeslage eine Verurteilung weiterhin in Frage kommen, auch wenn CompuServe die Verantwortung für im Internet verbreitete Inhalte "grundsätzlich" nicht zugeschrieben werden könne, so der Würzburger Rechtsprofessor Ulrich Sieber31. Edzard Schmidt-Jortzig befürchtet, daßsich bei repressiver Gesetzeslage "nach dem Vorbild der Steueroasen jetzt möglicherweise Provider -Oasen bilden"32 würden, womit Deutschlands Vorreiterrolle hinsichtlich der rechtlichen Internet-Regelung verblassen würde.

Die SPD-Fraktion kritisierte weiterhin die "symbolische Rechtsgebung" des IuKDG. Die Regelungen zum Jugendschutz seien "bestenfalls wirkungslos und einen Beitrag zu einem effektiven Schutz der Kinder und Jugendlichen [...würden] sie jedoch nicht leisten, darüber hinaus [..seien] sie verfassungsrechtlich bedenklich"33. In einem Antrag forderte die SPD weltweit gültige ethische und demokratische Standards für die Datennetze. Maßnahmen wie Zensur oder eine generelle Überwachung elektronischer Kommunikation dürften dabei für alle demokratischen Staaten aber grundsätzlich nicht in Frage kommen34.

Der forschungspolitische Sprecher von Bündnis 90/ Die Grünen, Manuel Kiper, begrüßte dagegen, daßRüttgers die Anbieter von Internet-Diensten von einer Verantwortung für Inhalte, die sie nicht selbst anbieten, sondern zu denen sie nur einen Zugang ermöglichen, weitestgehend freistellt. Die bei geeigneter Organisation ihres Services aus der Verantwortung entlassenen Service-Provider für gesetzwidrige Inhalte stufte er hoch ein35.

Obwohl auch das bisher geltende Strafrecht für im Internet gesetzwidrige angebotene Inhalte galt, wird dies im Multimediagesetz ausdrücklich klargestellt und die elektronische Präsentation der Schrift- und Bildform gleichgestellt. Da aber nur ein geringer Teil der inkriminierten und jugendgefährdenden Inhalte im Internet aus Deutschland kommen, wird hier eine Strafverfolgung zunächst nicht weiterhelfen36. Zudem sind internationale Kommunikationswege mit nationalen Rechtsvorschriften nur sehr bedingt zu lenken. Gerade in dem Bereich der gesetzwidrigen Inhalte des Internets zeigt sich, daßdas Territorialprinzip nicht mehr haltbar ist.

3.2.2 Frankreich

Die "Verächtlichungsmachungs-Kampagne"37 gegen das Internet erreichte einen Höhepunkt, als zwei französische Serv ice-Provider -Manager von Worldnet und Francenet im Mai 1996 verhaftet wurden. Das Gericht klagte sie wegen "Übermittlung und Distribution" von Bildern pornographischer und pädophiler Natur an, die in einer internationalen Newsgroup erhältlich sind. Damit versprach sich die Justiz einen Präzedenzfall. Von nun an sollte es in Frankreich nicht mehr möglich sein, daßProvider den Usern inkriminierte Inhalte zur Verfügung stellen.

Dieser staatliche Eingriff beunruhigte die übrigen 90 der in Frankreich ansässigen Service- Provider. Als Reaktion auf die Verhaftung warf die Association Francaise des Professionnels de l'Internet (AFPI), eine Vereinigung Internet-Gewerbetreibender, den staatlichen Behörden Unkenntnis über die Internet-Funktionsweise vor. In Zeiten, in denen das Internet erst noch entwickelt werden müsse, würde ein unverdient schlechter Ruf diese Entwicklung hemmen. Außerdem brächten einzelne nationale Regelungen nichts, da die inkriminierten Inhalte zu 99 Prozent aus dem Ausland stammen würden; ein europäischer Rechtsstandard dem aber entgegenwirken würde. Zudem sei es unmöglich, alle Inhalte zu filtern, infolgedessen sie auch nur Transporteure, und nicht Verantwortliche für schmutzige Daten, seien38.

Im Juni 1996 wurde daraufhin ein Gesetzentwurf des Ministers für Telekommunikation, Francois Fillon, (Amendment Nr. 200 zur Reform des Telekommunikationsgesetzes) verabschiedet. Fillon erklärte, jüngste Affären hätten gezeigt, daßdie rechtlichen Bestimmungen unzureichend seien. Es müßten die Herausgeber verantwortlich gemacht werden und nicht die Transporteure39.

Frankreich wollte mit dem Gesetzentwurf die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kontrolle von Texten und Bildern schaffen, die über das Internet verbreitet werden. Die Internet- Provider wurden darin verpflichtet, ihren Abnehmern Einrichtungen für die elterliche Kontrolle zu bieten und Kryptographie unter Strafe zu stellen, wenn nicht freigegebene Verschlüsselungsprogramme verwendet werden. Kritiker, die sich daraufhin empört an die Öffentlichkeit wandten und auf politischer Ebene Druck machten, befürchteten durch das Gesetz in der Ausübung der freien Meinungsäußerung eingeschränkt zu werden40.

Bereits einen Monat später erklärte das Verfassungsgericht den entsprechenden Teil des Gesetzes für verfassungswidrig, und gab den Kritikern damit recht. Die Regierung gab daraufhin an, den problematischen Teil des Gesetzentwurfs nach neuen Kriterien zu überarbeiten41. Da das Urteil noch aussteht, läßt sich eine abschließende Bewertung nicht vornehmen. Fest steht aber, daßder Spagat zwischen freier Meinungsäußerung und dem geeigneten Schutz vor gesetzwidrigen Inhalten noch ausreichenden Stoff für weitere Debatten liefern wird.

3.2.3 USA

Von vielen Internet-Interessensgruppen wurde der 8. Februar 1996 als der schwarze Freitag in der Geschichte des Internet, der Kommunikation und der Freiheit der Sprache gesehen. An jenem Tag unterzeichnete Bill Clinton den Communication Decency Act (CDA) im Rahmen des neuen Telekommunikations-Gesetzes, was Zensoren und "Puritanern" ein neues Betätigungsfeld bescheren sollte42.

Die Initiative für den CDA startete das Time magazine, das die Cyberpornographie publicityträchtig untersuchte. Die Wirkung der Reportage des Time Magazine schlug auch in deutschen Medien hohe Wellen und verlieh dem pornographischen Element im Internet einen unverhältnismäßig hohen Stellenwert. In den USA wurde der Bericht von Zensurbefürwortern genutzt, entsprechende Maßnahmen zur Eindämmung der Pornographie im Internet zu fordern. Konterminiert wurden dadurch vor allem die Zukunftsvisionen von Vize-Präsident Al Gore; vom alle Schulen verbindenden Computernetz, das endlich auch in den schlechter ausgestatteten Schulen für alle Kinder den Zugriff auf hochwertige Unterrichtsmaterialien ermöglichen sollte.

Die daraufhin von Bill Clinton unterzeichnete Gesetzesvorlage stellte von nun an "sexuell eindeutige" und "unsittliche" Angebote unter Strafe. Kritiker warfen Clinton vor, daß"unsittlich" beliebig auslegbar sei, darunter könnten von nun an Aufklärungsseiten über AIDS fallen, oder sogar Werke von Michelangelo's Skulpturen43. Jeder Internet-Anbieter wäre demnach verpflichtet, seine Kunden zu beaufsichtigen und über deren Anstand, bzw. Anständigkeit zu urteilen und zu wachen.

Die USA, die das Internet aus der Taufe hoben und zu ihrer jetzigen Bedeutung verhalfen, beschritten nun wieder Neuland: Als erstes demokratisches, westlich orientiertes Land, wendeten sie die Zensur an, um sexuell mißliebige Angebote zu entfernen, was freiheitsliebende Beobachter teils entsetzte und fürchten ließ, daßandere demokratische Verfassungsstaaten das amerikanische Modell der "Internet-Zensur" übernehmen würden.

Bereits am 12. Juni 1996 hob das Bundesappellationsgerichts von Philadelphia den CDA jedoch auf, da er gegen den ersten Verfassungszusatz verstoße44 ("Congress shall make no law ... abridging the freedom of speech, or of the press."). Angestrengt hatte die Verfassungsklage eine der führenden Bürgerrechtsbewegungen der USA, die American Civil Liberties Union, der sich zahlreiche andere Bewegungen und Internetgruppen anschlossen. Vom Obersten Gerichtshof wird nun das Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft und voraussichtlich diesen Juli verkündet werden. Doch auch nach einer Urteilsverkündung, wird die Debatte, wie in Frankreich, sicher wieder neu aufbrechen.

3.3 Zensur in Asien

3.3.1 China

Während die kommunistische Staatsführung Chinas die tibetanischen Klöster nach verbotenen Photos des exilierten Religionsführers durchforsten läßt, kann sich nun jeder der mehr als hunderttausend Chinesen, die inzwischen Zugang zum Internet haben, am Computer die Netzadresse besuchen, in der sie die staatliche Unterdrückung gegen die tibetanische Freiheitsbewegung erfahren würden. Ebenfalls abrufbar sind die blutigen Bilder vom Massaker des Tiananmenplatzes oder die in China verbotenen Essays des Dissidenten Wei Jingsheng, der Ende vergangenen Jahres zu 14 Jahren Haft verurteilt wurde45.

Doch der Freiheit des Internets werden gezielt Schranken gesetzt: Sobald die Zensoren des Pekinger Ministeriums für Post und Telekommunikation von den Cyberaktivitäten der internationalen Tibet-Bewegung erfahren, wird sich mit modernen Filterprogrammen an die Aufgabe gemacht, alle "konterrevolutionären" Inhalte von den chinesischen Internet-Nutzern fernzuhalten und fragwürdige Inhalte auszusieben. Mehr als 100 WWW -Seiten, so schätzen Experten, hat China mittlerweile gesperrt - eine Kontrolle des Info-Netzes, die Peking wiederholt "als normal" rechtfertigte, die jedoch weit über die Ansätze der Zensur pornographischer Texte in Frankreich oder Deutschland hinausgehen. Gesperrt werden die Angebote durch die in Peking und Schanghai ansässigen Haupt - Server, die den gesamten Datenaustausch lenken46. Zu den indizierungswürdigen Inhalten zählen zum einen Informationen, die die "Staats-Sicherheit" gefährden, zum anderen "unsittliche" und pornographische Inhalte47.

Eine freie Nutzung des Internets wird weiterhin dadurch erschwert, da alle Internet-Nutzer sich bei der Polizei registrieren und vom Postministerium eine Lizenz einholen müssen.

Die kommunistische Partei bangt um ihr Informationsmonopol, das sie bisher mit einer strengen Pressezensur weitgehend aufrechterhalten hat. Die Ambivalenz spiegelt sich in den Worten des chinesischen Ministers für Post und Telekommunikation, Wu Jichuan, wieder:

"Es ist eine Art von Fortschritt, was Wissenschaft und Technologie betrifft, wenn China mit dem Internet verbunden ist. Aber als souveräner Staat wird China Kontrolleüber die Information ausüben. Wenn wir uns an das Internet anschlie ßen, dann meinen wir damit nicht die absolute Freiheit der Information."

"Daßeinige Leute in der chinesischen Regierung wegen der neuartigen Informationsbeschaffung sehr besorgt seien", weißXu Rongshen vom Pekinger PhysikInstitut, dem ersten Anbieter eines Internet-Anschlusses in China48.

Solange aber die chinesische Regierung die Verbindungen zur Außenwelt auf eine überschaubare Anzahl beschränkt hält, wird sie ausgewählte Textproben auf subversiven Inhalt hin überprüfen können49. Das kann sich freilich ändern, wenn das Profitdenken chinesischer Anbieter die Zahl der Nutzer auf eine schwer zu kontrollierende Zahl hochschnellen läßt. Ob dadurch aber mittel- oder langfristig die jetzige staatliche Ordnung Chinas verändert wird, bleibt abzuwarten und hängt von der weiteren Internet-Entwicklung ab.

3.3.2 Singapur

Jetzt könne man endlich an Diskussionen über Bürgerrechte und Anarchie teilnehmen oder verbotene Bücher lesen, jubelte zunächst die singapurische Politikerin Stephanie Sim. "Mit einem Mal scheinen alle Grenzen verschwunden." Bisher hätten die traditionellen Medien immer nur die "Illusion einer Wahl geboten". Jetzt würde kein Herausgeber mehr die Leserbriefe sortieren, kein Fernsehproduzent mehr seinen Blickwinkel durchsetzen. Die neuen Informationen über das Internet, so Sim, seien eine neue "Macht in den Händen der Öffentlichkeit"50.

Doch dieser Euphorie versuchen die staatlichen Behörden Singapurs Grenzen zu setzen. Obwohl das politische System des asiatischen Stadt-Staates dem Großbritanniens ähnelt, genießen die vier Prozent der drei Millionen Bürger Singapurs, die über einen Zugang zum Internet verfügen, keine grenzenlose Internetfreiheit. Die für das Internet zuständige Regelungsinstanz Singapore Broadcasting Authority (SBA) genehmigte lediglich drei ServiceProvidern die Erlaubnis einen Zugang zum Internet anzubieten51.

Von den Behörden ausgegebene sog. Blacklists werden regelmäßig an die drei im Lande ansässigen Provider verteilt. Anhand dieser Listen sollen die der Regierung mißliebigen Internet-Seiten entfernt werden. Die Blacklists enthalten keine exakten Internet-Adressen, es wird lediglich richtlinienartig beschrieben, welche Inhalte indizierungswürdig sind. Dazu gehören Angebote, die die öffentliche Moral, die politische Stabilität und die religiöse Ausgewogenheit unterminieren könnten. Daneben entscheiden zusätzlich lokale Systemadministranten im Schnellurteilverfahren, welche Inhalte zensiert werden.

Der Minister für Information, George Yeo, erklärte dem Parlament, daß"die Zensur nicht hundertprozentig greift und nur 20% weniger inkriminierte Inhalte transportiert werden, [..] die Zensur [aber] trotzdem beibehalten werden [solle]"52. Auch Colonel Ho Meng Kit, der Vorsitzende der SBA, begreift den Sinn der Zensur nicht in der umfassenden und auch unmöglichen Kontrolle, sondern darin, daßSingapur die Werte seiner Gesellschaft wenigstens pflegt und sich bemüht, sie zu verteidigen53.

Dementsprechend drakonisch fallen die Strafmaße bei Verstößen gegen die Regeln aus, was den Autor eines kanadischen Online-Magazins dazu hinriß, die Repressionsmechanismen Singapurs mit denen des "Nazi Germany" zu vergleichen54. Problematisch wird es dabei für die drei Provider: Für die Inhalte, die den Netz-Surfern zur Verfügung stehen, werden sie zur Verantwortung gezogen, bei zunehmender Erweiterung des Kundenkreises wird aber eine effektive Kontrolle unmöglich werden.

Die singapurische Regierung, die die Freiheit des Internet immens einschränkt, bleibt dabei ihrer bisherigen Politik treu: Die politische Sterilität, die das Bild Singapurs prägt, manifestiert sich nun auch in Form restriktiver Internet-Regeln. Damit reiht sich der Stadt- Staat in dieselbe Kategorie wie China ein, und verwehrt seinen Bürgern das Recht auf freie Meinungsäußerung. Beide Länder nehmen eine bedenkliche Entwicklung: Zum einen wird der Internet-Zugang gefördert, um den Anschlußans "Informationszeitalter" nicht zu verpassen, zum anderen werden elementare Informationen zensiert und vorbehalten.

Ausblick

"Zwei Kulturen, zwei Freiheiten?" Diese Frage drängt sich bei der Betrachtung der Länder des westlichen und des östlichen Kulturraums geradezu auf. Fest steht, daßdie europäischen Länder und die USA hinsichtlich eines Internet-Reglements weitaus sensibler reagieren. Die westlichen Staaten verfolgen das Prinzip der "wehrhaften Demokratie", die asiatischen Staaten aber bemühen sich um "politische Sterilität" zuungunsten der "informationellen Selbstbestimmung" im Internet. Gemein ist beiden Kulturräumen, den technologischen Nutzen aus dem neuen Medium zu ziehen und Hürden, die dem entgegenstehen, zu beseitigen.

Als frappierend erscheinen die Zensurbemühungen Frankreichs und der USA: In beiden Fällen schritten oberste Gerichte ein und verwiesen auf das Recht der freien Meinungsäußerung. Die nächsten Monate werden den künftigen Kurs der Internet-Politik und das Verhältnis der westlichen Staaten zur Zensur endgültig determinieren. Sicher ist schon jetzt, daßweder die USA, noch Deutschland oder Frankreich, das neue Medium als einen rechtsfreien Raum tolerieren werden.

Jürgen Rüttgers stellt fest, daß"rechtlich problematische Inhalte nicht einmal ein Prozent aller Internet-Angebote aus [-machen]"55. Trotz dieses verhältnismäßig geringen Anteils inkriminierter Inhalte sind hier noch Anstrengungen für einen sinnvollen Umgang des Mediums nötig. Da in erster Linie Jugendliche durch diese Inhalte gefährdet sind, mußeine adäquate Medienpädagogik schon früh ansetzen, um den richtigen Umgang mit dem Internet einzuüben und für gesetzwidrige Angebote präventiv zu sensibilisieren. Andererseits mußgefragt werden, ob eine repressive Politik - bzw. Zensur - den verhältnismäßig geringen Anteil inkriminierter Inhalte in dem Medium rechtfertigt, und den Stellenwert rechtsextremistischer Propaganda, oder der Cyberpornographie nicht künstlich erhöht.

Daßdie asiatischen Staaten aber auch weiterhin das Internet restriktiven Regelungen unterwerfen werden, läßt schon eine neue Generation von "Zensiersoftware"56 erahnen. Diese neue Technik, die sich Plattform für Internetinhaltsauswahl nennt, wird diesen Staaten ermöglichen, ihre bisherige Medienzensur in gewohnter Willkür auf das neue Medium auszudehnen, ohne dabei einen großen finanziellen Aufwand betreiben zu müssen. So wird die eben gewonnen "informationelle Freiheit" einiger weniger schon bald beendet sein, und die "informationelle Einbahnstraße" weiter ausgebaut werden.

Neben den einzelnen nationalstaatlichen Regelungen gibt es aber auch Bestrebungen die anarchische Internet-Struktur durch globale und multilaterale Rechts-Standards zu normieren, um eine effektive Strafverfolgung zu ermöglichen57. Da aber durch die technische Entwicklung, resp. intelligenter "Zensiersoftware", einzelnen Ländern künftig ermöglicht wird, nationalstaatliche Regelungskompetenzen zu erlangen, bleibt es fraglich, inwieweit die Notwenigkeit der Nivellierung von Recht und Gesetz noch bestehen wird. Als hinderlich erweisen sich nicht zuletzt nationale Differenzen hinsichtlich strafbarer Inhalte.

Ob eine neue Generation von "Zensiersoftware" allerdings tatsächlich den erhofften Nutzen bringen wird, nämlich der Präventiv-Schutz des Einzelnen vor inkriminierten Inhalten, oder ob auch einer ausgefeilten Software die "totale" Kontrolle im Internet mißlingt, wird die Praxis in naher Zukunft zeigen.

Sicher hingegen ist, daßdas Medium nie frei von inkriminierten, oder einzelnen Ländern "mißliebigen" Inhalten, sein wird. Die tatsächliche Wirkung einer Internet-Zensur pointiert eine alte Hacker-Weisheit: "Das Netz interpretiert Zensur als Störfall und umgeht sie".

- Glossar -

Email

Elektronische Post (digitale Inhalte jedweder Art), die binnen Sekunden beim Adressaten eintrifft.

Internet

Hier handelt es sich um einen weltweiten Verbund von PCs, die dank einer Serie von gemeinsamen Protokollen miteinander kommunizieren können. Die USA hoben es aus der Taufe, wo es ursprünglich für militärische Zwecke und dann im Hochschul- und Wissenschaftsbereich genutzt wurde. Erst in den letzten fünf Jahren wurde das Internet zu einem für die Öffentlichkeit zugänglichen weltweiten Netz, mittlerweile nutzen ca. 95 Mill. Menschen weltweit das neue Medium; die Steigerungsraten sind überall außergewöhnlich hoch. Unter diesen Umständen unterliegt das Internet raschen Veränderungen. Während es heute noch überwiegend zur Informationsabfrage und als elektronische Post genutzt wird, kann es künftig zum Träger für zahlreiche kommerzielle Dienstleistungen werden.

(Hyper-)Link

stellt einen Verweis auf einer Homepage weitere Web-Seiten anhand eines Mouseklicks dar.

Netikette

der Begriff setzt sich zusammen aus: Netzwerk und Etikette. Die Netikette gilt als allgemeiner Konsens über Verhaltensgrundsätze in der Online-Kommunikation. Darunter fällt z.B. der freiwillige Verzicht auf Beleidigungen, das Absenden von Ketten-Mails, der Austausch inkriminierter und pornographischer Bilder und Videos (pädophile, sodomistische etc.) u.a.

(Usenet)-Newsgroups

stellen den zeitversetzten, papierlosen Austausch von Nachrichten über Email dar. Dabei handelt es sich um themenbezogene, zeitversetzte Diskussionsrunden, sog. Schwarze Bretter. In den Newsgroups können auch digitale Bilder, Musikstücke oder Texte anonym abgerufen und abgelagert werden. Z.Z. stehen ca. 20.000 verschiedene Newsgroups zur Verfügung, täglich kommen bis zu 400.000 neue digitale Beiträge hinzu. Alle Newsgroups zusammen bilden das sog. Usenet.

(Service)-Provider

Kommerzielle Online-Dienste, die ihren Kunden per Gebühr den Zugang zum Internet bieten. In Europa gehören AOL und Compuserve zu den kundenstärksten Anbietern. Neben den Groß-Anbietern existieren in Europa auch lokale kleine Anbieter. Grundsätzlich stellen Provider lediglich das Angebot des Internet zur Verfügung, inhaltliche Regulierungen sind nur in Ausnahmefällen vorzufinden und auch technisch realisierbar. Die Frage nach der Verantwortlichkeit inkriminierter Inhalte beschäftigt z.Z. intensiv die Staaten der westlichen Informationsgesellschaft.

Server

Ein Computer angeschlossen an das Internet, über den ein Netzwerkprotokoll wie HTTP (WWW- Oberfläche) läuft, und auf dessen Informationen andere Computer zugreifen können.

WWW (World Wide Web)

Ist die populärste graphische Bedieneroberfläche des Internet, die im HTML -Format dargestellt wird. Im WWW können Bilder, Texte, Musikstücke, Videos u.a.m. perzipiert werden.

- Literaturverzeichnis -

Dokumente des Deutschen Bundestags

Bundesdrucksache 13/6000; 13/5197; 13/7385

Plenarprotokoll vom 18. April 1997, 13/170; 13. Juni 1997, 13/182

Protokoll der Enquete-Kommission "Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft", 9. Oktober 1996

Pressemitteilungen

Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen, 11.12.1996

Singapore defends censorship in Internet age, Reuters, 7. Juli 1995

SPD -Bundestagsfraktion, 14. Mai 1997

TV-Berichte

Maria Ressa: Singapore Internet, CNN, 31. Oktober 1996

WWW-Quellen

http://www.bmbf.de/: Jürgen Rüttgers zum IuKDG auf den WWW -Seiten d. Ministeriums für Bildung, Forschung und Technologie

http://www.eff.org/pub/Global/France/Censorship/Internet_censorship_bills/960725_aui_ame nd200_unconstitutional.announce: Association des Utilisateurs d'Internet, Press release, 25. Juli 1996

http://www.eff.org/pub/Global/France/Censorship/Internet_censorship_bills/960611_aui_fillo n_amend200_netcensor.statement: Association des Utilisateurs d'Internet, Press release, 6. November 1996

http://www.hempbc.com/magazine/jul96/ssbody.html: Matthew Elrod: Swinging in Singapore, Hemp BCCC, Issue 6 Fall 96

http://ourworld.compuserve.com/homepages/INTRO/c6.htm: Franz Wegener: Cyberpornographie: Chronologie einer Hexenjagd, intro - das E-Zine für Kultur, Politik und Zeitgeist im WWW

http: trfn.pgh.pa.us/guest/mrstudy.html: Marty Rimm: Marketing Pornography on the Information Superhighway;ebf. erschienen in: The Georgetown Law Journal, Vol. 83, Issue 5

http://www.quelm.fr/csPhere: Cyril Fi é vet: Puritanism, censorship, intelligence (find the intruder), Cybersphere (The french Webzine on cyberculture), 08/Februar 1996

http://www.quelm.fr/csPhere: Gilles Klein: Two French access providers placed into police custody, Cybersphere (The french Webzine on cyberculture), 11/Mai 1996

http://www2.echo.lu/legal/de/internet/content/gpde-ann.html#ann2: Grünbuch über den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde in den audiovisuellen und Informationsdiensten, Europäische Kommission (Hrsg.), 1996,

Zeitschriften

Exil in England, Der Spiegel, 16. September 1996

Hartmut Hausmann: Schutz vor "Schwarzen Schafen" im Internet, Das Parlament, 2. Mai 1997

Simon Kaatz: Tatort Internet, Focus, 5. Mai 1997

Edzard Schmidt-Jortzig: Internet - das Ende des nationalen Einzelstaats als Regelungspotenz?, in: Mut (Forum für Kultur, Politik und Geschichte), November 1996, (S.32-35)

Zeitungen

Anklage gegen Compuserve-Geschäftsführer, die tageszeitung, 17. April 1997

Barbara Baumgartner: Chaostage, Die Sonntagszeitung, 31/1996

Detlef Borchers: Fun Online, der erste deutsche Online-Dienst nur für Kinder, Die Zeit, 25. April 1997

Henrik Bork: Die chinesischen Probleme mit dem Internet, Die Zeit, 2. August 1996

Detlef Esslinger: Jeder Zweite sucht nach Sex, Süddeutsche Zeitung, 15. Januar 1997

Europa soll einheitliche Internet-Regeln aufstellen, Hannoversche Allgemeine, 29. März 1997

Seth Faison: Chinese Tiptoe into Internet, Wary of Watchdogs, New York Times, 5. Februar 1996

Fernseh- und Hörfunkspiegel, BPA (Hrg.), 29. April 1997

Nina Gerstenberg: Chinas Zensoren schießen sich im Internet ein, Die Welt, 18. September 1996

Niklaus Hablützel: Offline illegal, online illegal, die tageszeitung, 7. November 1996

Die Internet-Surfer, Süddeutsche Zeitung, 3. April 1997

Karl-Heinz Karisch: Briefe von der Front, Frankfurter Rundschau, 31. August 1996

Kinderpornographie aus dem Internet sichergestellt, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 3. Mai 1997

Kniola warnt vor Rechtsextremisten im Internet, Bonner General-Anzeiger, 30. August 1996

Raimund Neu ß: "Ich warne vor jeder Überregulierung", Bonner Rundschau, 1. Mai 1997

niklaus@taz.de: Ein Asyl für deutsche Linke, die tageszeitung, 26. Juni 1997

Paar warb im Datennetz für Sex-Folter an Kindern, Süddeutsche Zeitung, 25. Januar 1997

Paris will Kontrolle im Internet, Die Welt, 8. Juni 1996

Pornohändler nutzen Universitätscomputer, Die Welt, 26. November 1996

Gerti Schön:"AB-Maßnahmen für Deutschlands Juristen", Frankfurter Rundschau, 19. April 1997

Ludwig Siegele: Scientology drängt ins Internet, Die Zeit, 16. August 1996

Martin Spiewak: Schlechte Zeiten für Despoten, Die Sonntagszeitung, 19/ 1996

Peter Tautfest: Das Netz bleibt frei von Internet-Zensur, die tageszeitung, 28. Juni 1997

Jimmy Yap: Singapore takes aim at cybersmut, Straits Times (Singapore), 30. Juli 1995

Martin Virtel: Wer schützt die Kinder vor sexueller Gewalt?, Die Zeit, 18. April 1997

[...]


1 Erläuterungen zu speziellen Internet-Termini finden sich im Glossar

2 Hier gemeint: jugendgefährdende, verfassungswidrige oder nach deutschem Strafrecht gesetzwidrige Internet-Angebote.

3 vgl. Franz Wegener: Cyberpornographie: Chronologie einer Hexenjagd, intro - das E-Zine für Kultur, Politik und Zeitgeist im WWW, [http:// ourworld.compuserve.com/homepages/INTRO/c6.htm]

4 vgl. Erster Zwischenbericht der Enquete-Kommission "Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft", Bundesdrucksache 13/6000

5 vgl. Marty Rimm: Marketing Pornography on the Information Superhighway, [http: trfn.pgh.pa.us/guest/mrstudy.html], ebf. erschienen in: The Georgetown Law Journal, Vol. 83, Issue 5

6 vgl. Kinderpornographie aus dem Internet sichergestellt, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 3. Mai 1997; Pornohändler nutzen Universitätscomputer, Die Welt, 26. November 1996

7 vgl. Hartmut Hausmann: Schutz vor "Schwarzen Schafen" im Internet, Das Parlament, 2. Mai 1997; Paar warb im Datennetz für Sex-Folter an Kindern, Süddeutsche Zeitung, 25. Januar 1997

8 Fernseh- und Hörfunkspiegel, BPA (Hrg.), 29. April 1997

9 vgl. Kniola warnt vor Rechtsextremisten im Internet, Bonner General-Anzeiger, 30. August 1996

10 vgl. niklaus@taz.de: Ein Asyl für deutsche Linke, die tageszeitung, 26. Juni 1997

11 vgl. Barbara Baumgartner: Chaostage, Die Sonntagszeitung, 31/1996

12 vgl. Exil in England, Der Spiegel, 16. September 1996

13 vgl. Karl-Heinz Karisch: Briefe von der Front, Frankfurter Rundschau, 31. August 1996

14 vgl. Ludwig Siegele: Scientology drängt ins Internet, Die Zeit, 16. August 1996

15 Simon Kaatz: Tatort Internet, Focus, 5. Mai 1997

16 vgl. Detlef Esslinger: Jeder Zweite sucht nach Sex, Süddeutsche Zeitung, 15. Januar 1997

17 Fernseh- und Hörfunkspiegel, BPA (Hrg.), 29. April 1997

18 vgl. Detlef Borchers: Fun Online, der erste deutsche Online-Dienst nur für Kinder, Die Zeit, 25. April 1997

19 vgl. Detlef Esslinger: Jeder Zweite sucht nach Sex, Süddeutsche Zeitung, 15. Januar 1997

20 vgl. Martin Virtel: Wer schützt die Kinder vor sexueller Gewalt?, Die Zeit, 18. April 1997

21 vgl. Jürgen Rüttgers Stellungnahme zum IuKDG auf der WWW -Seite des Ministeriums für Bildung, Forschung und Technologie, [http://www.bmbf.de/]

22 vgl. Europa soll einheitliche Internet-Regeln aufstellen, Hannoversche Allgemeine, 29. März 1997

23 vgl. Niklaus Hablützel: Offline illegal, online illegal, die tageszeitung, 7. November 1996

24 vgl. Hartmut Hausmann: Schutz vor "Schwarzen Schafen" im Internet, Das Parlament, 2. Mai 1997

25 Online-Ausgabe des Grünbuch über den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde in den audiovisuellen und Informationsdiensten, Europäische Kommission (Hrsg.), 1996, [http:// www2.echo.lu/legal/de/internet/content/gpde-ann.html#ann2]

26 vgl. ebd.

27 vgl. IuKDG, Bundesdrucksache 13/7385, Art.4ff

28 Jürgen Rüttgers zum IuKDG auf den WWW -Seiten des Ministeriums für Forschung und Technologie, [http://www.bmbf.de/]

29 Plenarprotokoll vom 18. April 1997, 13/170

30 vgl. Anklage gegen Compuserve-Geschäftsführer, die tageszeitung, 17. April 1997

31 vgl. Gerti Schön: "AB-Maßnahmen für Deutschlands Juristen", Frankfurter Rundschau, 19. April 1997; dazu §5,2 des IuKDG: Diensteanbieter sind [...] nur dann verantwortlich, wenn sie von diesen Inhalten Kenntnis haben und es ihnen technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern.

32 Plenarprotokoll vom 13. Juni 1997, 13/182

33 Pressemitteilung der SPD -Bundestagsfraktion, 14. Mai 1997

34 vgl. Bundesdrucksache 13/5197

35 vgl. Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen, 11.12.1996

36 vgl. Protokoll der Enquete-Kommission "Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft", 9. Oktober 1996

37 Gilles Klein: Two French access provider s placed into police custody, Cybersphere (The french Webzine on cyberculture), 11/Mai 1996, [http://www.quelm.fr/csPhere]

38 vgl. ebd.

39 vgl. Paris will Kontrolle im Internet, Die Welt, 8. Juni 1996

40 vgl. Association des Utilisateurs d'Internet, Press release, 6. November 1996, [http:// www.eff.org/pub/Global/France/Censorship/Internet_censorship_bills/960611_aui_fillon_am end200_netcensor.statement]

41 vgl. Association des Utilisateurs d'Internet, Press release, 25. Juli 1996, [http:// www.eff.org/pub/Global/France/Censorship/Internet_censorship_bills/960725_aui_amend200 _unconstitutional.announce]

42 vgl. Cyril Fiévet: Puritanism, censorship, intelligence (find the intruder), Cybersphere (The french Webzine on cyberculture), 08/Februar 1996, [http://www.quelm.fr/csPhere]

43 vgl. ebd.

44 vgl. Erster Zwischenbericht der Enquete-Kommission "Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft", Bundesdrucksache 13/6000

45 vgl. Martin Spiewak: Schlechte Zeiten für Despoten, Die Sonntagszeitung, 19/ 1996

46 vgl. Nina Gerstenberg: Chinas Zensoren schießen sich im Internet ein, Die Welt, 18. September 1996

47 vgl. Seth Faison: Chinese Tiptoe into Internet, Wary of Watchdogs, New York Times, 5. Februar 1996

48 Martin Spiewak: Schlechte Zeiten für Despoten, Die Sonntagszeitung, 19/1996

49 vgl. Henrik Bork: Die chinesischen Probleme mit dem Internet, Die Zeit, 2. August 1996

50 Martin Spiewak: Schlechte Zeiten für Despoten, Die Sonntagszeitung, 19/1996

51 vgl. Maria Ressa: Singapore Internet, gesendet auf CNN, 31. Oktober 1996

52 Singapore defends censorship in Internet age, Reuters, 7. Juli 1995

53 vgl. Jimmy Yap: Singapore takes aim at cybersmut, Straits Times (Singapore), 30. Juli 1995

54 vgl. Matthew Elrod: Swinging in Singapore, Hemp BCCC, Issue 6*Fall 96, [http:// www.hempbc.com/magazine/jul96/ssbody.html]

55 Raimund Neuß: "Ich warne vor jeder Überregulierung", Bonner Rundschau, 1. Mai 1997

56 vgl. Peter Tautfest: Das Netz bleibt frei von Internet-Zensur, die tageszeitung, 28. Juni 1997

57 auf europäischer Ebene, als auch im Rahmen der OECD-Mitgliedsländer.

Fin de l'extrait de 28 pages

Résumé des informations

Titre
Zensur im Internet
Cours
Politisches Seminar Bonn; Aktuelle Probleme der Medienpolitik
Auteur
Année
1997
Pages
28
N° de catalogue
V95202
ISBN (ebook)
9783638078818
Taille d'un fichier
515 KB
Langue
allemand
Annotations
Das Ende der "totalen" Freiheit im Internet? Die Auswirkungen inkriminierter Inhalte auf die Informationsgesellschaften
Mots clés
Zensur, Internet, Politisches, Seminar, Bonn, Aktuelle, Probleme, Medienpolitik
Citation du texte
Alex Gruhler (Auteur), 1997, Zensur im Internet, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95202

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