Die Reformaera in Bayern 1799 - 1815


Seminar Paper, 2000

20 Pages


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Darstellung der politischen, gesellschaftlichen und finanziellen Lage Bayerns um 1799

3. Bayern und seine territorialen Gewinne zwischen Reichsdeputationshauptschluss und Rheinbund

4. Die Reformen in Bayern in der Ära Montgelas

5. Die Konstitution von 1808

6. Schlussbetrachtung

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Hausarbeit beschäftigt sich mit der Geschichte Bayerns in den Jahren 1799 bis 1813, in einer Zeit, in der sich das bayrische Staatsterritorium konstituierte1, in der mit Reformen, die auf den Idealen der Aufklärung basierten, einer Revolution von unten entgegengewirkt wurde2. Gleichzeitig wurde eine neue Verwaltung geschaffen und ein bayrisches Staatsbewusstsein im Volk geformt. Es ist auch die Zeit des Maximilian Graf von Montgelas, einem bayrischen Politiker, der 18 Jahre die Geschicke des Staates leitete und der es schaffte zwei Bündniswechsel so zu terminieren, dass sie zum Vorteil seines Staates wurden. Bereits 1796 verfasste er Reformideen im „Ansbacher Mémoire“3, die er dann größtenteils während seiner Amtszeit umsetzte. Montgelas war ein Bayer französischer Abstammung, dessen Vater hohe Positionen am bayrischen Hof bekleidete. Montgelas studierte in Frankreich, wo er den Geist der Aufklärung in sich aufsog und zu einem Vertreter des aufgeklärten Absolutismus wurde. Montgelas selbst wurde wegen Mitgliedschaft im radikal aufklärerischen Illuminatenorden von Kurfürst Karl Theodor des Hofes verwiesen, nachdem er als Leiter der Zensurbehörde anti- aufklärerische Literatur verbieten ließ, und die Ausbreitung aufgeklärten Schriftguts förderte.

Er ging nach Ansbach an den Hof des Herzogs Max IV. Joseph, der Nachfolger Karl Theodors Kurfürst von Bayern werden sollte4.

Die Hausarbeit soll die speziellen außen- und innenpolitischen Problematiken darlegen und einen Überblick über die Reformen geben, wobei besonders die Konstitution von 1808 hervorgehoben wird.

2. Darstellung der politischen, gesellschaftlichen und finanziellen Lage Bayerns um 1799

1799 starb Karl Theodor, Kurfürst von Bayern. Sein Nachfolger wurde der Herzog von Zweibrücken Max IV. Joseph.5 Der neue Kurfürst sah sich sogleich mit einer Reihe von Problemen konfrontiert.

Als größtes, akutes Problem wurde die Finanzlage des Landes gesehen. 1799 belastete Bayern eine Schuldenlast von acht Millionen Gulden. Im selben Jahr mussten zwei Millionen Gulden zur Tilgung aufgebracht werden.6 Das Problem lag darin begründet, dass der Kurfürst nicht das Recht zur Erhebung von indirekten und direkten Steuern hatte. Die Landschaftsverordnung, die Vertretung der Stände, sie tagte jährlich in München, war für die Erhebung und Bewilligung von Steuern zuständig. Ansonsten besaß sie keine weiteren Rechte bei Gesetzen mitzubestimmen.7 Sie konnte lediglich beratende Aufgaben übernehmen. Die Landschaftsverordnung bestand aus acht Vertretern des Adels und je vier Vertretern der freien Städte bzw. der Kirche8, die damals noch erhebliche Landbesitzungen u.a. Klöster besaß. Die Landschaftsverordnung wurde vom Kurfürsten einberufen. Der Adel hatte die Steuerfreiheit inne, er musste somit keine Steuern zahlen.

Eine Maßnahme zu Konsolidierung des Staatshaushaltes wäre es sicherlich gewesen, die Steuerfreiheit des Adels abzuschaffen. Dieser hätte einer entsprechenden Verordnung sicher nicht zugestimmt. Der Kaiser und das Reich stützte dieses System mit seinen Gesetzen. Die Macht des Kaisers lag also in den Ständen begründet und umgekehrt. Die Abhängigkeit des Kurfürsten von den Ständen lag in der Reichsverfassung begründet. Ein Verstoß dagegen konnte mit einem Prozess vor dem Reichsgericht enden. Die Steuergelder flossen in eine Kasse, die Landschaftsverordnung besaß keine Rechenschaftspflicht über den Inhalt der Kasse, der Kurfürst kannte also die Einnahmen des Landes nicht.9

Es wurden vor Regierungsantritt Max IV. Joseph mehrere Versuche unternommen, die Position der Landschaftsverordnung zu schwächen. Karl Theodor schaffte Haushaltsdebatten ab, indem er einen Haushaltsplan über Jahre als feststehend betrachtete und nicht mehr änderte. Die Landschaftsverordnung verlor auf diese Weise ihre einzige Möglichkeit auf den Landesherren Druck auszuüben. Als ein Tauschgeschäft Karl Theodors mit Österreich fehlschlug, er wollte „ganz Bayern gegen die ganzen Niederlande“10 tauschen, geriet Karl Theodor innenpolitisch unter Druck. Es bildete sich ein bayrisches Nationalgefühl, was unabhängig vom Landesherren war.11

Die Position der Landschaftsverordnung wurde mit dem Zusammentritt der Generalstände in Paris 1789 noch gestärkt.12 Sie forderte fortan mehr Kontrolle über den Landesherren und den Zusammentritt eines Gesamtlandtags.

Neben der finanziellen Lage und einer Ständeversammlung, die nach mehr Macht drängt, war der katastrophale Zustand des Beamtenwesens und der Verwaltung ein großes Problem.

Es hatte sich in Bayern seit dem Mittelalter eine Behörden- und Verwaltungsstruktur gebildet, deren Aufgabenbereiche und Kompetenzen nicht klar umrissen waren. Das führte natürlich zu Streitigkeiten bzw. Überforderungen mancher Behörden.13 An der Spitze stand der Geheime Rat, der seit 1726 von der Geheimen Konferenz beraten wurde. Die Zuständigkeit des Hofrats lag in Justiz und Verwaltung, die ihm unterstanden. Der Hofrat war außerdem für einige finanzielle und Münzangelegenheiten zuständig. Das Finanzressort hingegen unterstand der Hofkammer. Weiterhin bestand ein Geistlicher Rat, der für Kirchenpolitik des Kurfürsten zuständig war. Karl Theodor reformierte dieses System zwar, indem er eine Landesregierung als neues zentrales Gremium einführte. Unter ihr standen die Mittelbehörden, lokale Regierungen in Landshut, Amberg und Burghausen. Diese Mittelbehörden hatten richterliche Gewalt inne und waren in der Verwaltung tätig.14 Die Aufsicht über die Unterbehörden, Land- und Pflegegerichte, hatten sie ebenfalls inne. Der Besitz des Adels und der Prälaten (Kirchenadel) unterlag allerdings weiterhin Immunitätsbestimmungen, d.h. dass das vom Landesherren gegebene Recht auf dem Besitz der Adeligen und Prälaten nicht gilt. Sie hatten dort eigene richterliche- und polizeiliche Gewalt inne. Das Recht und die Verwaltung konnte somit nicht durchgesetzt werden, da die Macht des Landesherren an der Grenze zu Adels-und Prälatenbesitz endete15. Die Stellen des Richters und der Beamten wurden auch nicht nach Qualifikation oder Leistung vergeben, sondern bevorzugt an Adelige, die die Stelle dann weiter vererbten. Die Beamten sahen sich auch primär als Diener des Landesherren und nicht des Staates. Staatsdienst auszuüben galt als eine Gnade und wurde deshalb nur spärlich entlohnt. Demotivierte, unqualifizierte Beamte sowie Korruption waren die Folge.

Außenpolitisch geriet Bayern auch immer mehr unter Druck. Es musste ein Heer finanzieren, dass an den Kriegen gegen Napoleon teilnahm, der übermächtig im Westen des Landes einzufallen drohte. Bayern selbst war ein geographischer Flickenteppich, wie die meisten der anderen größeren deutschen Staaten um 1800 auch. Die Fläche war mehrfach durch eine Vielzahl freier Reichstädte (z.B. Nürnberg, Bamberg), geistiger Bistümer, kleiner Staaten und Enklaven anderer Staaten unterbrochen. Die Expansion Frankreichs und der dadurch beginnende Zerfall des Alten Reichs sollten jedoch schon bald Reformen in allen Bereichen ermöglichen.

3. Bayern und seine territorialen Gewinne zwischen Reichsdeputationshauptschluss und Rheinbund

Napoleon versuchte, durch Kriege um 1800 das französische Territorium zu erweitern, die Souveränität Frankreichs gegen die feindlich gesonnenen Fürstenhäuser Europas zu verteidigen16. Die Ideen der französischen Revolution breiteten sich auf diese Weise in Europa aus.

Bayern ging im September 1800 einen Waffenstillstand (der Waffenstillstand von Hohenlinden) mit Frankreich ein. Bayern wurde zur Zahlung von 6 Millionen Gulden Reparation verpflichtet. Des weiteren mussten die linksrheinischen Staatsgebiete Bayerns an Frankreich abgetreten werden. Österreich hegte zu dieser Zeit Annexionspläne, das bayrische Territorium betreffend17.

Montgelas erkannte, dass ein Bündnis mit Napoleon seinen Reformplänen dienlicher war, als das Festhalten am Alten Reich. Im Vertrag von Paris (24.8.1801) erhielt Montgelas auch die Zusage Napoleons, für den Verlust der linksrheinischen Gebiete entschädigt zu werden.

Napoleons Ziel lag darin, den Rhein als natürliche Grenze Frankreichs zu setzen. Deshalb annektierte er sämtliche linksrheinischen Gebiete. Die Reichszerschlagung sollte deutsche Mittelstaaten hervorbringen, die stark genug waren, Verbündete Frankreichs zu werden, aber zu schwach um von Frankreich unabhängige Politik zu betreiben. Preußen sollte das Gegengewicht zu Österreich bilden18. Zu Napoleons Plänen gehörte es außerdem, deutsche Fürsten der Mittelstaaten durch Territorialgewinne auf seine Seite zu ziehen.

Im Friedenschluss mit Russland (Friede von Luneville) erkannte Napoleon die Entschädigung der Staaten an, die durch Annexion der linksrheinischen Gebiete Territorialverluste hinnehmen mussten. Die Entschädigung sollte zunächst durch Auflösung der geistlichen Territorien (Säkularisation) und einiger kleiner weltlicher Gebiete erfolgen. Bayern erhielt im Zuge des 1803 verabschiedeten Reichsdeputationshauptschlusses, der die Auflösung aller geistlichen Gebiete mit Ausnahme von Mainz, die Mediatisierung kleinerer weltlicher Fürstentümer und Grafschaften und die Auflösung von 45 der 51 Reichstädte bedeutete, die Hochstifte Würzburg, Bamberg, Augsburg, Freising, fünfzehn freie Reichstädte in Schwaben und Franken, die salzburgerische Enklave Mühldorf, dreizehn Reichsabteien sowie Anteile an den Hochstiften Passau und Amberg.19 Im Vergleich zu anderen Staaten gewann Bayern, auf die Fläche und Bevölkerung vor Annexion der linksrheinischen Gebiete bezogen, nicht viel (44% Flächenzuwachs, 42% mehr Bevölkerungszuwachs20 in absoluten Zahlen bedeutete dies ein Plus von 200 Quadratmeilen bzw. 730000 Einwohner21 ).

Die Gewinne rundeten das Territorium Bayerns jedoch ab, das Land war bedeutend weniger durch Enklaven durchbrochen.

Der dritte Koalitionskrieg, in dem Bayern bereits mit Frankreich eine wichtige Schutzmacht gegenüber Österreich hatte, endete mit dem Frieden von Pressburg am 25.12 1805. Bayern erhielt erneut Territorien, die Markgrafschaft Burgau, Vorarlberg, die Grafschaften Hohenems und Königsegg-Rothenfels, Tettnang und Argen, die Städte Augsburg und Lindau. Das Herzogtum Berg wurde abgegeben, Bayern erhielt stattdessen die preußische Enklave Ansbach22. Das Hochstift Würzburg ging an Österreich, im Gegenzug wurde Tirol an Bayern angeschlossen.

Eine weitere Folge des Friedens von Pressburg war die Gründung des Rheinbundes.

Der Rheinbund war ein Bündnis der deutschen Klein - und Mittelstaaten unter dem Protektorat Frankreichs. Die Mitglieder standen unter Napoleons Schutz, im Gegenzug mussten sie Kontributionen an Frankreich zahlen und Truppen bereitstellen. Sie verpflichteten sich außerdem zum Austritt aus dem Alten Reich, was gleichzeitig das Ende desselben bedeutete.23

Für Max IV. Joseph, der sich seit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 König nennen durfte24, und seinen Minister Montgelas war nun der Weg für ausgiebige Reformen frei. Die Stände konnten sich nicht mehr auf die Reichsverfassung stützen. Die Reformen waren aufgrund der Territorialgewinne dringender denn je geworden.

Die Teile der Bevölkerung, die neu unter die Herrschaft Max IV. Joseph kamen, mussten integriert werden, wollte man die Ausweitung des Territorium für lange Zeit sichern.

Im Zentrum der Reformen, die im nächsten Abschnitt einzeln dargelegt werden, stand die Reorganisation der Verwaltung. Die Stände und Kirchen waren in ihren Sonderrechten zum großen Teil beschnitten worden. Es konnte nun endlich eine zentrale, hierarchisch arbeitende Verwaltung eingesetzte werden.

4. Die Reformen in Bayern in der Ära Montgelas

Bereits 1796 verfasste Montgelas seine Reformpläne im „Ansbacher Mémoire“25.

Als er 1799 in die Regierung kommt, gibt es im Land schon erhebliche Reformhoffnungen. Doch wie bereits dargestellt, blockieren Stände und Reich viele Reformmöglichkeiten. Mit den Territorialgewinnen werden Reformen ebenfalls immer dringender.

Ein zentrales Problem ist die fehlende Trennung der Ministerien: „Einer der größten Fehler der bayrischen Verwaltung liegt in der mangelhaften Organisation des Ministeriums. Die genaue Verteilung der Geschäftsbereiche (Départments), unentbehrlich zum Erhalt der Ordnung und zur ordentlichen Abwicklung der Geschäfte, ist dort vollkommen unbekannt.“26

Die Umstellung von Territorialministerien zu Sachministerien war so ziemlich die erste Reform, die realisiert wurde. 1799 ordnete Max IV. Joseph die Teilung der Regierungsgeschäfte in ein Außenministerium, dem Montgelas als Außenminister vorstand, ein Justizministerium, ein Ministerium für Staatskirchenrecht und Bildungswesen sowie das Finanzministerium. 1806 wurde das Ministerium für Geistliche Angelegenheiten zum Innenministerium. Das Innenministerium wurde mit weiteren Kompetenzen, auch für Finanz - und Justizfragen, ausgestattet. Montgelas stand nun dem Innenministerium vor. Zwei Jahre später, 1808, wurde ein Kriegsministerium gegründet.

Die Ministerien fungierten zunächst nur als beratende sowie vorbereitende Institution.

1801 erweiterte man die Kompetenzen der Ministerien. Alle Eingaben in Richtung Kurfürst und die ihr Ressort betreffenden Regierungsgeschäfte fielen in ihren Aufgabenbereich. Jegliches Handeln musste jedoch mit dem Kurfürst abgesprochen werden.

Diese Absprachen wurden vermutlich in der bis 1808 bestehenden Geheimen Staatskonferenz getroffen, der die Minister und der Kurfürst angehörten.27

Letztlich wurde über die endgültige Verabschiedung von Gesetzen, die der sogenannte Staatsrat zunächst ausarbeitete, in der Geheimen Konferenz entschieden.

Der Staatsrat bestand aus den Mitgliedern der Geheimen Konferenz und Referendaren der Minister. Der Staatsrat, mit viel Arbeit aber wenig Mitspracherecht, wurde 1804 aufgelöst.

Bereits 1799 wurden die Generallandesdirektionen gegründet. Sie waren in sieben Sachbereiche geteilte Behörden, deren Aufgabe es war, die Arbeit der Beamten zu überwachen. Die Generallandesdirektion ersetzte die bisherigen Zentralkollegien. Die den Generallandesdirektionen unterstellten Landeskommissarien übernahmen die Aufgaben der bisherigen Mittelbehörden. Es gab zwei Generallandesdirektionen, eine zuständig für Ober- und Niederbayern, und eine für die Oberpfalz.28 Die Zahl der Landesdirektionen wurden allerdings mit wachsendem Territorium auf fünf erhöht.

Die Umgestaltung der Behörden, unter der Generallandesdirektion verlief schleppend.

Justiz und Verwaltung waren noch nicht getrennt29. Die Trennung wurde zwar als sinnvoll angesehen, aus Kostengründen allerdings nicht durchgeführt.

Im Zuge des Rheinbundes kam es gegen 1808 zu einer zweiten Welle der Reformen, Montgelas musste stets einen Mittelweg einschlagen, um die Souveränität Bayerns zu bewahren. Napoleon drohte, sich in die Staatsgeschäfte durch direktes Auferlegen von Reformen einzumischen. Montgelas versuchte, möglichst autonom von Napoleon zu bleiben. Der bayrische Staat sollte so souverän wie möglich sein.30

1808 wurde die Staatsverwaltung erneut reformiert, dieses geschah in Zusammenhang mit der Verabschiedung der Konstitution, auf die später noch eingegangen wird. Die Territorialgewinne machten eine weitere Zentralisierung nötig, wollte man die neuen Territorien schnell dem Land angliedern.

Die Ministerien wurden zu leitenden Behörden, die sehr viele Aufgaben hatten. Die Überlastung wurde durch Montgelas zwar erkannt, aber dennoch nicht geändert.31 Die geheime Staatskonferenz wurde vom Geheimen Rat abgelöst (1808), dem Geheimen Rat gehörten die Minister, der Kurfürst und 16 ernannte Geheime Räte an.

Dem Geheimen Rat fehlte die Möglichkeit, sich aktiv an Gesetzesentwürfen zu beteiligen. Die Gesetzesentwürfe kamen von den Ministerien, die Einberufung sowie Erstellung der Tagesordnung des Geheimen Rats wurde durch den König vorgenommen.

Montgelas konnte auf diese Weise seinen Einfluss noch vergrößern. Einerseits leitete er dass Innenministerium mit Kompetenzen in fast allen Bereichen des Inneren, andererseits hatte er als Vertrauter und rechte Hand des Königs die Möglichkeit, diesen zur Durchsetzung seiner Pläne zu nutzen.

1808 wurden außerdem die Landesdirektionen abgeschafft und durch Mittelbehörden ersetzt. Es wurden Kreise eingeführt, die die zweite Untere Instanz der Verwaltung bildeten. Bereits damals zeigte sich, dass ein Ausbau der Bürokratie auch Nachteile bringt. Ähnlich wie heutzutage, war der Zuspruch der Bevölkerung gegenüber der ausgebauten und zentralisierten Bürokratie eher gering. Montgelas erkannte dies, und leitete umgehend Dezentralisierungsmaßnahmen ein.

Ein weiteres Problem, dass den bayrischen Staat vor den Montgelasschen Reformen bedrückte, war der desolate Zustand des Beamtenwesens.

Die Beamten wurden kaum oder gar nicht bezahlt, was eine ungeheuere Korruption zur Folge hatte32. Die Beamtenstellen wurden außerdem vom Adel als Möglichkeit betrachtet, Verwandte und uneheliche Kinder abzusichern. Die Folge war, dass die Beamten häufig inkompetent waren. Zusätzlich sorgte die schlechte Bezahlung für Demotivation.

Montgelas führte Ausbildungsrichtlinien für Beamte ein33 und schuf die Ämterprivilegien des Adels ab. Eine ausreichende Bezahlung der Beamten, inklusive soziale Absicherung über die Pensionierung hinaus, wurde ebenfalls eingeführt. Ausbildungsrichtlinien und Pensionssysteme änderten sich allerdings im Laufe der Jahre mehrfach. Die finanzielle Belastung des Staates durch das Beamtensystem wuchs rapide und brachte eine Reduzierung der Beamtenbezüge mit sich.

Die höheren Beamtenränge waren größtenteils immer noch dem Adel vorbehalten, da die Ausbildungsphase für die hohen Ränge sehr teuer war und teilweise 6 Jahre beanspruchte. Es konnten somit nur sozial besser gestellte Personen, die damals fast nur im Adel vorhanden waren, in die höheren Beamtenränge aufsteigen.

Theoretisch war der Aufstieg vom Bürger zum Minister jedoch möglich, was schon ein Riesenfortschritt war.

Montgelas hatte mit seinen Reformen im Beamtenrecht den Grundstein des bayrischen Beamtenwesens bis 1908 gelegt. Langfristig kam es zu einer Verschmelzung des höheren Beamtentums mit dem niederen Altadel34.

Das Adelsrecht an sich wurde im Zuge der Mediatisierung um 1805, nach dem Frieden von Pressburg geändert. Die Souveränität des Staates und seines Landesherren konnte nur garantiert werden, wenn der ständische Adel sich unterordnete.

Montgelas wollte keinesfalls Verhältnisse wie nach der französischen Revolution in Frankreich. Selbstbestimmung des Volkes bzw. des Bürgertums war ihm ein Greuel. Der Adel sollte schon noch die Vormachtstellung im Staat inne haben, jedoch sollte er sich bewusst werden, dass ihm diese Vormachtstellung durch den Landesherren gegeben wurde. Im Zuge der Montgelasschen Reformen verlor der Adel jedoch trotz allem einen Großteil seiner Privilegien. So wurde z.B. der König zum einzigen, rechtmäßigen Lehnsherren ernannt. Dieses war auch ein Manöver zur Füllung der leeren Staatskassen. Die Ablösung von der Lehenschaft erfolgte beim König, der somit auch die entsprechende Bezahlung hierfür erhielt.

Es gelang Montgelas, den ständischen Adel von der Position des Machthabers in die eines Untertanen zu drängen.

In den Fragen der Grundherrschaft stand der bayrische Staat in der Zwickmühle:

Er selbst war der größte Grundeigentümer im Land, er war auf hohe Grundeinnahmen angewiesen35. Die Wirtschaftslage erforderte die Einführung des Privateigentums des Bauern, denn nur ein Bauer der motiviert seinen eigenen Acker bebaut, wird mit Interesse neue Anbaumethoden probieren und so die Produktion erhöhen. Der ständische Adel, ebenfalls abhängig von den Einnahmen durch den Besitz von Land, sperrte sich gegen die meisten der Reformen.

Die Ära Montgelas brachte immerhin die Umwandlung der Frondienste in Geldabgaben.

Man schaffte es allerdings nicht, sich über die Höhe solcher Gebühren zu einigen, was dazu führte, dass es zu einer Verhandlungssache zwischen Grundherren und Grundbewirtschafter wurde.

Die Bauern konnten sich, auf dem Papier, nach den Montgelasschen Reformen von jeglichen Verpflichtungen gegenüber dem Grundherren lossagen und selbst Grundeigentümer werden. Das allerdings fand aufgrund der finanziellen Situation der Bauern vermutlich wenig statt.

Im Bereich der Städte und Gemeinden hatte sich seit dem Mittelalter die Selbstverwaltung durchgesetzt36. Es gab Ortsgerichte und Magistrate, die über das Schicksal der Städte und Gemeinden entschieden. Montgelas war diese Art der Selbstverwaltung im Zuge seiner Zentralisierungsmaßnahmen ein Dorn im Auge. Er nahm den Städten einen Grossteil der Selbstbestimmungsrechte, was zu Protesten seitens des Bürgertums führte. Ab 1810 wurde den Städten und Gemeinden aufgrund der immensen Proteste ihre Souveränität teilweise wieder zurückgegeben.

Die Reform im Justizwesen bestand in einer Zentralisierung der Instanzen, der Öffnung der Posten für alle Schichten, ähnlich der Beamtenreform, und der Vergabe von Lizenzen für Advokaten. Es sollte gewährleistet werden, dass die mit Recht und Gesetz betrauten Personen auch genügend Kenntnisse besitzen, um ihr Amt ausüben zu können. Die Ausbildung von Personal wurde verschärft, das theoretische Studium der Justizbeamten beispielsweise wurde um ein zweijähriges Praktikum verlängert37.

Da Justizbeamte ebenfalls unter die Reform des Beamtenwesens fielen, war ihre Bezahlung über die Pensionierung hinaus gesichert. Damit war ein Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz zumindest zum Teil erfüllt.

Die Justizrefrom beinhaltete auch diverse Reformen in Straf- und Zivilrecht.

Die Patrimonialgerichtsbarkeit, die Rechtsprechung des Grundherren über seinen Hörigen, wurde von Montgelas nicht abgeschafft. Vielmehr gliederte er sie in das neue Justizsystem ein. Dem Adel war in der Rheinbundakte der Erhalt seiner Gerichtsbarkeit zugesichert worden38.

Den Einfluss der Kirche im Staat versuchte Montgelas, unmittelbar nach seinem Regierungsantritt, grundlegend zurückzudrängen. Der von der Aufklärung geprägte Montgelas erkannte, dass die Kirchen sich im Laufe der Zeit mit weltlichen Rechten ausgestattet hatten, die so eigentlich nur dem Landesherren zustanden. Die Kirche klärte Ehefragen und war einer der größten Grundbesitzer Bayerns39.

Der erste Schritt Montgelas war es, 1799 die Toleranz gegenüber Protestanten einzuführen. Montgelas stellte auch klar, dass in Zukunft die Kirche wieder unter dem Staat steht. Die Säkularisation, der Übergang von geistlichem in weltliches Eigentum, war ein weiterer Schritt, der durch Napoleon möglich gemacht wurde.

Mit Anschluss von mehr protestantischem Gebiet nach dem Reichsdeputationshauptschluss kam auch die vollkommene Religionsfreiheit in Bayern. Protestanten durften nun auch Gottesdienste abhalten, und sich somit öffentlich zu ihrem Glauben bekennen.

Die protestantische Kirche wurde von je her unter den Staat gestellt40. Für katholische und protestantische Kirchenangelegenheiten war nun das Ministerium für Geistliche Angelegenheiten zuständig, welches im Jahre 1806 in das Innenministerium überging. Die Regierung erlaubte des weiteren Mischehen, und nahm somit die Eheangelegenheiten aus den Händen der Kirche. Das Eherecht wurde somit zu einem weltlichen Recht.

Montgelas Reformen standen stets im Geiste der Aufklärung. Neueste naturwissenschaftliche Erkenntnisse flossen in seine Reformen ein. So ließ er die Dreifelderwirtschaft aufheben, förderte Handel und Gewerbe. Er reformierte das Bildungs- und Sozialwesen und führte die allgemeine Wehrpflicht ein. Montgelas schaffte es, das Handwerk vom Zunftwesen zu lösen, und bis zur Kontinentalsperre41 wurde in Bayern eine liberale Wirtschaftspolitik betrieben42.

Dabei vergas er nie sein höchstes Ziel, die Souveränität Bayerns und seines König zu sichern. Montgelas erkannte viele, im Detail steckende Fehler in seinen Reformen, die er selbstkritisch dann dementsprechend änderte.

5. Die Konstitution von 1808

1807 wurde die westfälische Konstitution verabschiedet.43 Das Königreich Westfalen wurde damals von einem Bruder Napoleons, Jérôme, regiert. Es sollte als Vorbildstaat im Rheinbund gelten, die französische Verwaltungsordnung und der Code Napoleon, das von Napoleon entwickelte Zivil- und Strafgesetzbuch, wurden im Stück übernommen.44

Napoleon wollte die anderen Rheinbundstaaten dazu drängen, endlich auch eine Verfassung zu verabschieden. Er wollte den Rheinbundstaaten seine Verfassung aufzwingen45, und so in die Souveränität der Rheinbundstaaten eingreifen. Montgelas bemerkte diese Tendenzen bei Verhandlungen mit Napoleon in Mailand. Der Minister drängte deshalb auf die Verabschiedung einer eigenen Konstitution die das Verhältnis von Gesellschaft und Staat definiert und die gleichzeitig die Macht des Königs nicht entscheidend beschneidet.46 Die territorialen Veränderungen der letzten Jahre schienen eine Rechtsgleichheit aller Bewohner nötig zu machen. Auf diese Weise sollte ein bayrisches Staatsbewusstsein entstehen. Die Verwaltung des Landes konnte auch nur genormt werden, wenn die Rechtsgleichheit aller Territorien gegeben war. So wurden z.B. Kreise eingeführt. Die Konstitution sollte auch eine Repräsentation des Volkes, was bereits unter dem Arbeitstitel „allgemeiner Landtag“ diskutiert wurde, ermöglichen.47 Dieses wurde nun in der Konstitution unter dem Namen „Nationalrepräsentation“ festgehalten.

Die Nationalrepräsentation bestand aus sieben Vertretern aus jedem Kreis.48

Diese werden von der allgemeinen Versammlung des Kreises gewählt. Deren Mitglieder werden auf Lebenszeit vom König ernannt. Mitgliedsberechtigt sind die 400 Grundbesitzer, Kaufleute oder Fabrikanten eines Kreises die die höchste Grundsteuer zahlen.49 Da der Übergang von Landbesitz in Bauernhand weitgehend ausblieb und das besserverdienende Bürgertum sich quantitativ (auf die Bevölkerungszahl bezogen) kaum veränderte, folgte, dass hauptsächlich Adelige zu den Mitgliedern der Nationalrepräsentation gehörten.

Zusätzlich gab es die ausschließlich vom König ernannten Kreisdeputierten. Sie konnten Vorschläge beim Innenministerium einreichen, für welche Unternehmungen Geld für den Kreis bereitgestellt wird. Ein Drittel der Kreisdeputierten wurde jedes Jahr durch Nachrücker ersetzt.50

Der entscheidende Punkt, den Montgelas einbaute, um eine Ausweitung der Macht auf das Volk zu verhindern, war das Recht des Königs zu bestimmen, wann diese beiden Gremien zusammentraten.51 Die Nationalrepräsentation trat nie zusammen, was auch mit der konservativeren Politik zu tun hatte, die Montgelas nach Verabschiedung der Konstitution betrieb.52

In der Konstitution wurde die Rechtsgleichheit aller und die Einführung eines allgemeinen, überall im Lande gültigen Gesetzbuches angekündigt. Die Zentralisierungsmaßnahmen wurden teilweise bereits festgehalten. Die Konstitution sah eine nähere Erläuterung des „organischen Rechts“ durch weitere Gesetze vor.53 Der entscheidende Punkt der Konstitution war jedoch, das der Staat sich auf die Konstitution und sich somit nicht mehr auf die Stände stützt.

6. Schlussbetrachtung

Die Reformära von 1799 - 1815 brachte in Bayern den Wechsel von der Ständegesellschaft zur modernen Staatlichkeit. Erstmals in der Geschichte Bayerns bildete ein Vertrag die Rechtsgrundlage des Staates und nicht der Stand. Montgelas sorgte dafür, dass sich das Territorium Bayerns von einem Flickenteppich zu einer geeinten Fläche entwickelte. Die Öffnung Bayerns für andere Religionen und das Zurückdrängen der Kirche von einem weltlichen Herrscher zur Geistlichkeit sind ebenfalls Verdienste des Grafen von Montgelas.

Die Reformen gingen, was die Mitbestimmung des Volkes und auch die des Bürgertums betrifft, sicher nicht sehr weit. Die Ständegesellschaft konnte allerdings überwunden werden. Montgelas legte somit den Grundstein für die Ideale, die 1848 zum Vorschein traten. Die Entwicklung eines eigenen bayrischen Staats- und Regionalbewußtseins war auch ein Ergebnis der Reformbemühungen Montgelas. Montgelas erwies sich als cleverer Politiker, der es schaffte, die Autonomie Bayerns gegenüber Napoleon zu wahren, und im rechten Augenblick das Lager zu wechseln. Die unter Napoleon erlangte Staatlichkeit blieb trotzdem erhalten, und dem Bürgertum wurde die Möglichkeit zum Aufstieg in hohe Ämter gegeben. Schon zu Zeiten Montgelas erlangten Bürgerliche hohe Ämter, so z.B. der geheime Referendar Utzschneider und der Statistiker Hazzi, ehemals Sohn eines Maurermeisters54.

7. Literaturverzeichnis

Aretin, Karl Otmar von, Bayerns Weg zum souveränen Staat. 1.Aufl. München 1976. dtv - Atlas zur Weltgeschichte Band 2. 25. Auflage.

Fehrenbach, Elisabeth: Vom Ancien Régime zum Wiener Kongreß. In: Oldenbourg Grundriß der Geschichte Band 12. Hg. Von Lothar Gall, Jochen Bleicken, Hermann Jakobs. München 1986.

Henker, Michael (Hg.): Bayern entsteht - Montgelas und sein Ansbacher Mémoire von 1796 - Katalog zur Ausstellung des Hauses der bayrischen Geschichte in Zusammenarbeit mit dem Bayrischen Hauptstaatsarchiv in Ansbach und München 1996/97. Augsburg 1996.

Möckl, Karl: Die bayrische Konstitution von 1808. In: Weis, Eberhard (Hg.): Reformen im rheinbündischen Deutschland. In: Schriften des Historischen Kollegs Kolloquien 4. München 1984. S. 151 - 166.

Montgelas, Maximilian Graf von: Das Ansbacher Mémoire. Übersetzt von Oliver Zeidler nach der Transkription von Eberhard Weis. In: Henker, Michael (Hg.): Bayern entsteht - Montgelas und sein Ansbacher Mémoire von 1796 - Katalog zur Ausstellung des Hauses der bayrischen Geschichte in Zusammenarbeit mit dem Bayrischen Hauptstaatsarchiv in Ansbach und München 1996/97. Augsburg 1996. S. 22 - 36.

Schimke, Maria: Das Ansbacher Mémoire und die praktische Umsetzung seiner Reformideen. In: Henker, Michael (Hg.): Bayern entsteht - Montgelas und sein Ansbacher Mémoire von 1796 - Katalog zur Ausstellung des Hauses der bayrischen Geschichte in Zusammenarbeit mit dem Bayrischen Hauptstaatsarchiv in Ansbach und München 1996/97. Augsburg 1996. S. 52 - 62.

Schimke, Maria (bearb.): Regierungsakten des Kurfürstentums und Königreichs Bayern 1799 - 1815. München 1996.

Vocke, Roland: Europa von der Französischen Revolution bis zum Sturz Napoleons. In: Pleticha, Heinrich (Hg.): Weltgeschichte Band 8: Aufklärung und Revolution. Gütersloh 1996. S. 290 - 320.

Weis, Eberhard: Maximilian von Montgelas. In: Henker, Michael (Hg.): Bayern entsteht - Montgelas und sein Ansbacher Mémoire von 1796 - Katalog zur Ausstellung des Hauses der bayrischen Geschichte in Zusammenarbeit mit dem Bayrischen Hauptstaatsarchiv in Ansbach und München 1996/97. Augsburg 1996. S.37 - 44.

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1 Schimke, Maria (bearb.): Regierungsakten des Kurfürstentums und Königreichs Bayern 1799 - 1815. München 1996. S. 36

2 Weis, Eberhard: Maximilian von Montgelas. In: Henker, Michael (Hg.): Bayern entsteht - Montgelas und sein Ansbacher Mémoire von 1796 - Katalog zur Ausstellung des Hauses der bayrischen Geschichte in Zusammenarbeit mit dem Bayrischen Hauptstaatsarchiv in Ansbach und München 1996/97. Augsburg 1996. S. 38.

3 Montgelas, Maximilian Graf von: Das Ansbacher Mémoire. Übersetzt von Oliver Zeidler nach der Transkription von Eberhard Weis. In: Henker, Michael (Hg.): Bayern entsteht - Montgelas und sein Ansbacher Mémoire von 1796 - Katalog zur Ausstellung des Hauses der bayrischen Geschichte in Zusammenarbeit mit dem Bayrischen Hauptstaatsarchiv in Ansbach und München 1996/97. Augsburg 1996. S. 23.

4 Weis, Eberhard: Maximilian von Montgelas. In: Henker, Michael (Hg.): Bayern entsteht - Montgelas und sein Ansbacher Mémoire von 1796 - Katalog zur Ausstellung des Hauses der bayrischen Geschichte in Zusammenarbeit mit dem Bayrischen Hauptstaatsarchiv in Ansbach und München 1996/97. Augsburg 1996. S. 38.

5 Schimke, Maria (bearb.): Regierungsakten des Kurfürstentums und Königreichs Bayern 1799 - 1815. München 1996. S. 13/14

6 Ebd. S. 23

7 Ebd.16/17

8 Ebd.16/17

9 Ebd.17

10 Zitat: Aretin, Karl Otmar von, Bayerns Weg zum souveränen Staat. 1.Aufl. München 1976. S. 64

11 Aretin, Karl Otmar von, Bayerns Weg zum souveränen Staat. 1.Aufl. München 1976. S. 65

12 Schimke, Maria (bearb.): Regierungsakten des Kurfürstentums und Königreichs Bayern 1799 - 1815. München 1996. S.18

13 Schimke, Maria (bearb.): Regierungsakten des Kurfürstentums und Königreichs Bayern 1799 - 1815. München 1996. S.19/20

14 Schimke, Maria (bearb.): Regierungsakten des Kurfürstentums und Königreichs Bayern 1799 - 1815. München 1996. S.20

15 Schimke, Maria (bearb.): Regierungsakten des Kurfürstentums und Königreichs Bayern 1799 - 1815. München 1996. München 1996 S.21

16 Vocke, Roland: Europa von der Französischen Revolution bis zum Sturz Napoleons. In: Pleticha, Heinrich (Hg.): Weltgeschichte Band 8: Aufklärung und Revolution. Gütersloh 1996. S.299

17 Weis, Eberhard: Maximilian von Montgelas. In: Henker, Michael (Hg.): Bayern entsteht - Montgelas und sein Ansbacher Mémoire von 1796 - Katalog zur Ausstellung des Hauses der bayrischen Geschichte in Zusammenarbeit mit dem Bayrischen Hauptstaatsarchiv in Ansbach und München 1996/97. Augsburg 1996. S.40

18 Fehrenbach, Elisabeth: Vom Ancien Régime zum Wiener Kongreß. In: Oldenbourg Grundriß der Geschichte Band 12. Hg. Von Lothar Gall, Jochen Bleicken, Hermann Jakobs. München 1986. S. 67

19 Schimke, Maria (bearb.):Regierungsakten des Kurfürstentums und Königreichs Bayern 1799 - 1815. München 1996. S. 32

20 dtv-Atlas zur Weltgeschichte Band 2. 25. Auflage. S.307

21 Schimke, Maria (bearb.): Regierungsakten des Kurfürstentums und Königreichs Bayern 1799 - 1815. München 1996. S. 32

22 Ebd. S.33

23 Fehrenbach, Elisabeth: Vom Ancien Régime zum Wiener Kongreß. In: Oldenbourg Grundriß der Geschichte Band 12. Hg. Von Lothar Gall, Jochen Bleicken, Hermann Jakobs. München 1986. S. 77

24 Schimke, Maria (bearb.): Regierungsakten des Kurfürstentums und Königreichs Bayern 1799 - 1815. München 1996. S. 33

25 Weis, Eberhard: Maximilian von Montgelas. In: Henker, Michael (Hg.): Bayern entsteht - Montgelas und sein Ansbacher Mémoire von 1796 - Katalog zur Ausstellung des Hauses der bayrischen Geschichte in Zusammenarbeit mit dem Bayrischen Hauptstaatsarchiv in Ansbach und München 1996/97. Augsburg 1996. Augsburg 1996 S. 23ff.

26 Ebd. S. 23

27 Schimke, Maria (bearb.): Regierungsakten des Kurfürstentums und Königreichs Bayern 1799 - 1815. München 1996. S. 319

28 Geschäftsverteilungsplan für die neu errichtete Generallandesdirektion (Auszug) vom 23.4.1799. In: Schimke, Maria (bearb.): Regierungsakten des Kurfürstentums und Königreichs Bayern 1799 - 1815. München 1996. S.323 ff.

29 Schimke, Maria (bearb.): Regierungsakten des Kurfürstentums und Königreichs Bayern 1799 - 1815. München 1996. S.320

30 Möckl, Kurt: Die bayrische Konstitution von 1808. In: Weis, Eberhard (Hg.): Reformen im rheinbündischen Deutschland. In: Schriften des Historischen Kollegs Kolloquien 4. München 1984. S. 153

31 Schimke, Maria (bearb.): Regierungsakten des Kurfürstentums und Königreichs Bayern 1799 - 1815. München 1996. S.321

32 Schimke, Maria: Das Ansbacher Mémoire und die praktische Umsetzung seiner Reformideen. In: Henker, Michael (Hg.): Bayern entsteht - Montgelas und sein Ansbacher Mémoire von 1796 - Katalog zur Ausstellung des Hauses der bayrischen Geschichte in Zusammenarbeit mit dem Bayrischen Hauptstaatsarchiv in Ansbach und München 1996/97. Augsburg 1996. S. 52/53

33 Ebd. S.52/53

34 Schimke, Maria (bearb.): Regierungsakten des Kurfürstentums und Königreichs Bayern 1799 - 1815. München 1996. S. 390

35 Ebd. S. 151

36 Schimke, Maria (bearb.): Regierungsakten des Kurfürstentums und Königreichs Bayern 1799 - 1815. München 1996. S.427

37 Schimke, Maria: Das Ansbacher Mémoire und die praktische Umsetzung seiner Reformideen. In: Henker, Michael (Hg.): Bayern entsteht - Montgelas und sein Ansbacher Mémoire von 1796 - Katalog zur Ausstellung des Hauses der bayrischen Geschichte in Zusammenarbeit mit dem Bayrischen Hauptstaatsarchiv in Ansbach und München 1996/97. Augsburg 1996. S. 56

38 Ebd. S.57

39 Schimke, Maria (bearb.): Regierungsakten des Kurfürstentums und Königreichs Bayern 1799 - 1815. München 1996. S. 494

40 Schimke, Maria (bearb.): Regierungsakten des Kurfürstentums und Königreichs Bayern 1799 - 1815. München 1996. S. 496

41 Napoleon verbot den Handel mit der damaligen Wirtschaftsmacht Nr. 1 England. Diese waren vor allem von Rohstoffimporten abhängig, sowie vom Export von Fertigwaren. Napoleon verbot die Einfuhr englischer Waren in Europa, was zu Korruption und Schmuggel führte. Napoleon selbst verletzte die Kontinentalsperre und ließ französisches Holz nach England, was im Endeffekt zu einer Kriegserklärung des Verbündeten Rußland führte. Die Kontinentalsperre führte zu anti-napoleonischer Stimmung in ganz Europa, da die Wirtschaftsinteressen der meisten Verbündeten Napoleons damit mit Füßen getreten wurden.

42 Weis, Eberhard: Maximilian von Montgelas. In: Henker, Michael (Hg.): Bayern entsteht - Montgelas und sein Ansbacher Mémoire von 1796 - Katalog zur Ausstellung des Hauses der bayrischen Geschichte in Zusammenarbeit mit dem Bayrischen Hauptstaatsarchiv in Ansbach und München 1996/97. Augsburg 1996. S.41

43 Möckl, Karl: Die bayrische Konstitution von 1808. In: Weis, Eberhard (Hg.): Reformen im rheinbündischen Deutschland. In: Schriften des Historischen Kollegs Kolloquien 4. München 1984. S. 153

44 Fehrenbach, Elisabeth: Vom Ancien Régime zum Wiener Kongreß. In: Oldenbourg Grundriß der Geschichte Band 12. Hg. Von Lothar Gall, Jochen Bleicken, Hermann Jakobs. München 1986. S. 77

45 Schimke, Maria (bearb.): Regierungsakten des Kurfürstentums und Königreichs Bayern 1799 - 1815. München 1996. S. 37

46 Ebd. S.37ff.

47 Ebd. S.38

48 Die Konstitution des Königreichs Bayern vom 1.5.1808. In Schimke, Maria (bearb.): Regierungsakten des Kurfürstentums und Königreichs Bayern 1799 - 1815. München 1996. S. 80

49 Ebd.: S.78

50 Die Konstitution des Königreichs Bayern vom 1.5.1808. In: Schimke, Maria (bearb.): Regierungsakten des Kurfürstentums und Königreichs Bayern 1799 - 1815. München 1996. S. 79

51 Ebd. S. 49/50

52 Montgelas erkannte sehr früh, dass das Empire Napoleons zusammenbrechen würde. Er leitete einen Bündniswechsel, zurück zu Österreich, ein. Deren Außenminister Metternich hatte die Annexionspläne Österreichs gegenüber Bayern zugunsten einer Gleichgewichtspolitik fallen gelassen.

53 Die Konstitution des Königreichs Bayern vom 1.5.1808. In: Schimke, Maria (bearb.): Regierungsakten des Kurfürstentums und Königreichs Bayern 1799 - 1815. München 1996. S. 82

54 Henker, Michael (Hg.): Bayern entsteht - Montgelas und sein Ansbacher Mémoire von 1796 - Katalog zur Ausstellung des Hauses der bayrischen Geschichte in Zusammenarbeit mit dem Bayrischen Hauptstaatsarchiv in Ansbach und München 1996/97. Augsburg 1996. S. 191/ 192

Excerpt out of 20 pages

Details

Title
Die Reformaera in Bayern 1799 - 1815
College
Technical University of Darmstadt
Course
Proseminar: Einführung in die Neuere Geschichte
Author
Year
2000
Pages
20
Catalog Number
V95237
ISBN (eBook)
9783638079167
File size
369 KB
Language
German
Keywords
Reformaera, Bayern, Proseminar, Einführung, Neuere, Geschichte
Quote paper
Arno Hesse (Author), 2000, Die Reformaera in Bayern 1799 - 1815, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95237

Comments

  • guest on 12/23/2000

    Inhalt gut - Sprache mäßig.

    Der INhalt mag ja ganz gut sein, ich fand diese Arbeit trotzdem ziemlich schrecklich. Es fällt mir schwer, mich durch einen Dschungel von Wortwiederholungen und ander sprachliche Mängel zu kämpfen. Nix für ungut, aber solche Sachen helfen nicht besonders weiter, weil auch im Text keine zitate mit Stellenangaben zu finden sind.

  • guest on 11/29/2000

    die reformära in bayern.

    inhaltlich will ich mal nichts gesagt haben, da es eine proseminararbeit ist, aber sprachlich finde ich sie wirklich mangelhaft.
    zitieren muss auch noch besser werden.
    grundsätzlich fragt man sich, warum so etwas im netz seim muss.
    zeitverschwendung!!!

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Title: Die Reformaera in Bayern 1799 - 1815



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