Makroökonomische Stabilisierung in der Währungsunion


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 1999

17 Pages, Note: wird noch


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Stabilisierungspolitik in der EWWU
2.1 Stabilitätspolitisches Vakuum
2.2 Makroökonomische Instabilitäten

3. Finanzpolitische Stabilisierung in der EWWU
3.1 Finanzpolitik als shock absorber ?
3.2 Zentralisierte Finanzpolitik
3.3 Fazit

4. Arbeitsmarktpolitik
4.1 Lohnpolitik in der EWU

5. Geldpolitik in der EWWU
5.1 Geldpolitische Strategien
5.2 Das geldpolitische Instrumentarium der EZB
5.3 Kerngeschäfte und zusätzliche Maßnahmen

6. Schlußwort

Literaturverzeichnis

1.Einleitung

Der „Vertrag über die Europäische Union“ wurde am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet. Mit diesem Vertrag vereinbarten die Mitgliedsstaaten1 der Europäischen Gemeinschaft ein umfassendes Regelwerk für eine Wirtschafts- und Währungsunion sowie Schritte zu einer verstärkten politischen Integration. Kern dieses Vertrages war die Schaffung einer Währungsunion (EWU).

Der Vertrag von Maastricht sieht für die EWU vor, daß die Zuständigkeit für die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) übertragen wird. Das Budgetrecht bleibt dagegen bei den nationalen Parlamenten und die Handlungskompetenz in der Finanzpolitik entsprechend bei den nationalen Regierungen.

Mit dem Eintritt in die Europäische Währungsunion haben sich die Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln in Deutschland und Europa fundamental verändert.

Erstens: Die Geldpolitik muß sich künftig an der ökonomischen und monetären Entwicklung im gesamten EWU-Raum orientieren. Sie kann auf länderspezifische Entwicklung nicht mehr reagieren.

Zweitens: Die EWU kann die Teilnehmerländer davor bewahren, daß externe Schocks durch innereuropäische Verwerfung der nominalen Wechselkurse noch potenziert werden. Auch die einheitliche Geldpolitik trägt dazu bei, mögliche asymmetrische Wirkungen symmetrischer externer Schocks zu dämpfen.

Im Rahmen dieser Arbeit soll der Frage einer funktionsfähigen makroökonomischen Stabilisierung nachgegangen werden.

Stabilisierungspolitik umfaßt hierbei alle ordnungs- und prozeßpolitischen Maßnahmen, die geeignet sind, bereits entstandene Zielabweichungen rückgängig zu machen.2 Stabilisierungspolitik ist zwingend erforderlich, wenn - wie nach keynesianischer Auffassung - ein instabiler privater Sektor unterstellt wird; sie kann jedoch auch notwendig sein, wenn der private Sektor stabil ist. Nach einem Überblick über einige Facetten der Stabilisierungspolitik in der EWWU werden die einzelnen Möglichkeiten erläutert. Nach einer kurzen Zusammenfassung der wichtigsten Punkte schließt die Arbeit mit einem Überblick über die Behandlung der Thematik in der Literatur.

2. Stabilisierungspolitik in der EWWU

Zu Stabilisierungspolitik wird jede staatliche Tätigkeit gerechnet, mit der erreicht werden soll, daß die tatsächliche Produktion vom potentiellen bzw.

Vollbeschäftigungsoutput so wenig wie möglich abweicht. Sie wird begründet durch die Auffassung, institutionelle Fehlerwartungen seien dafür verantwortlich, daß sich die Preise, vor allem die für den Faktor Arbeit, bei einem wirtschaftlichen Schock nicht sofort auf ihren neuen Gleichgewichtswert zubewegen, und daß dieser Anpassungsprozeß durch geld- oder haushaltspolitische Maßnahmen gefördert werden kann.

2.1 Stabilitätspolitisches Vakuum

Durch die Währungsunion werden zwei nationale prozeßpolitische Instrumente eliminiert: Die Geldpolitik findet zentralisiert und global statt, und Wechselkursanpassungen sind zwischen den Integrationspartnern nicht mehr möglich.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Smeets (1993: 124)

Wie die Abbildung verdeutlicht, ist der Verlust des geldpolitischen und des Wechselkursinstruments am ehesten zu verkraften, wenn symmetrische Schocks in einer Währungsunion dominieren. Kommt es hingegen zu asymmetrischen Schocks, so muß der Anpassungsbedarf über Faktoranpassungen und/oder Finanzierungsmaßnahmen abgebaut werden. Die Auswirkungen der EWU auf die nationale geldpolitische Stabilisierungskapazität sind jedoch begrenzt.

Um langfristig erfolgreich zu sein, muß die Reaktion einer Volkswirtschaft auf dauerhafte negative Schocks auf struktureller Ebene erfolgen, wie über die Beeinflussung von Reallöhnen, Wanderungsbewegungen und sektoraler Mobilität. Grenzüberschreitende Migration von gesamtwirtschaftlicher Relevanz findet in der EU keine politische Unterstützung3 und ist nicht wahrscheinlich. Grund dafür ist Europas sprachliche und kulturelle Vielfalt, die ein wirkungsvolles Hemmnis darstellt, sobald das Einkommensniveau in potentiellen Abwanderungsgebieten über dem Substanzniveau liegt.4 Reallohnflexibilität und sektorale Mobilität sind im Prinzip wirkungsvolle Mechanismen, die beim Übergang zur Währungsunion und danach gestärkt werden müssen.5

Wenn es auf das außenwirtschaftliche Gleichgewicht ankommt, kann daher die Finanzpolitik eine nützliche Rolle spielen. Aus dem stabilitätspolitischen Vakuum in einer EWWU könnte insofern ein Bedeutungsgewinn der Finanzpolitik resultieren, deren Wichtigkeit gerade angesichts der Aufhebung einer eigenständigen Geld- und Wechselkurspolitik bewiesen werden sollte.

Spezifische Störungen und Probleme können nur dann wirksam bekämpft werden, wenn den nationalen Regierungen innerhalb der EWWU eine großzügige Fiskalautonomie für Stabilisierungsmaßnahmen gewährt würde. Fehlt die Möglichkeit fiskalpolitischer Schockbekämpfung, können Gemeinschaftshilfen notwendig werden, um die Anpassungsprobleme zu lindern.6 Es ist jedoch nicht auszuschließen, daß solche Transferzahlungen zu verteilungspolitischen Spannungen führen, die das Bestehen der EWWU gefährden.7

2.2 Makroökonomische Instabilitäten

Mit makroökonomische Instabilitäten ist in der Volkswirtschaft immer dann zu rechnen, wenn sie von Schocks8 getroffen werden, ohne darauf vorbereitet zu sein. Es werde hier drei Arten von Schocks unterschieden:

a) Asymmetrische Schocks

Hierbei handelt es sich um unerwartete Störungen, die einzelne Länder unterschiedlich stark oder gar in unterschiedlicher Richtung treffen. Eine gemeinsame Geldpolitik kann auf diese Art von Schocks keine Rücksicht nehmen.

Demnach bilden nur Länder, welche die nötige Flexibilität am Arbeitsmarkt aufweisen (ohne Änderung der Wechselkurse) einen optimalen Währungsraum. In solchen Ländern muß entweder die Bereitschaft groß sein, im Falle negativer Schocks Reallohnsenkungen hinzunehmen, oder die Mobilität des Faktors Arbeit muß so groß sein, daß (regionale) Ungleichgewichte durch Wanderung ausgeglichen werden.

b) Tempor ä re Schocks

Es handelt sich hierbei um Schocks, die sich nur über einen gewissen Zeitraum verteilen. Diese Störungen sind leichter zu verarbeiten, als wenn sie permanent oder konzentriert auftreten. An diese Art von Schocks müssen sich die Länder nicht real anpassen. Es reicht aus, wenn sie in der Lage sind die Ungleichgewichte bis zur Rückbildung der Störungen zu finanzieren.

c) Permanente Schocks

Permanente asymmetrische Schocks können als Folge von regionalen Ungleichgewichten bzw. Konzentrationsprozessen auftreten.

Diese permanenten Schocks können nur durch die Schaffung einer funktionierenden Zollunion und durch die Errichtung eines Binnenmarktes mit freiem Waren- und Dienstleistungsverkehr, Personen- und Kapitalverkehr beseitigt werden.

3. Finanzpolitische Stabilisierung in der EWWU

Der Vertrag über die Europäische Union weist in Art. 2 EGV der Gemeinschaft die Aufgabe zu, „eine harmonische und ausgewogene Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft, ein beständiges, nicht inflationäres und umweltverträgliches Wachstum, einen hohen Grad an Konvergenz der Wirtschaftsleistungen, ein hohes Beschäftigungsniveau, ein hohes Maß an sozialem Schutz, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten zu fördern“. Als Mittel zur Erreichung dieses Zieles dienen - neben der Herstellung des gemeinsamen Marktes und den Tätigkeiten des Art. 3 EGV - die Wirtschafts- und Währungspolitik. Art. 3a Abs. 2 EGV legt als vorrangiges Ziel die Preisstabilität bei unwiderruflicher Fixierung der Wechselkurse fest.

3.1 Finanzpolitik als shock absorber?

Die Vorstellung, daß die Finanzpolitik in einer Währungsunion verstärkt die Rolle übernehmen muß, asymmetrische Schocks auszugleichen, ist durch die Rigidität von Löhnen und Preisen begründet. In einer Währungsordnung mit nationalen Währungen kann ein Land auf Angebot- und Nachfrageschocks durch Wechselkursanpassungen reagieren, wenn Löhne und Preise nicht ausreichend flexibel sind. In einer Währungsunion dagegen steht das Instrument der Wechselkursanpassung dem einzelnen Land nicht mehr zur Verfügung.9 Daraus folgt die Meinung, daß die Finanzpolitik den Part des shock absorbers übernehmen müßte.

3.2 Zentralisierte Finanzpolitik

Der ideale shock absorber wäre eine zentralisierte Finanzpolitik. Das heißt, die Regeln der Besteuerung und der Transferzahlungen werden zentral festgesetzt und Einnahmen und Ausgaben werden auf der Gemeinschaftsebene gepoolt. Diese Art der Finanzpolitik hätte aber auch ihre Nachteile.

Erstens: Der Wechselkurs, an dessen Stelle hier die Finanzpolitik gesetzt wird, ist ein monetäres Instrument. Er eignet sich also zur Kompensation monetärer Schocks. Asymmetrische monetäre Schocks können in einer Währungsunion aber nicht mehr auftreten. Was die realen Schocks betrifft, so sind auch Wechselkursänderungen keineswegs eine angemessene Kompensationsmaßnahme. Sie mögen kurzfristig Abhilfe schaffen aber auf Dauer kann sich ein Land auch durch die Wechselkursänderungen nicht der Notwendigkeit entziehen, den realen Schock durch eine Realeinkommensänderung auszugleichen. Damit reduziert sich der Vorteil einer Wechselkursänderung darauf, daß Geldillusion10 genutzt werden kann.

Zweitens: Sofern die Rigidität (Starrheit) von Löhnen und Preisen Ausdruck von Marktmacht ist, ist zu vermuten, daß sie mit Einführung einer Währungsunion abnimmt. Die erhöhte Flexibilität11 von Löhnen und Preisen in einer Währungsunion folgt aus der größten Glaubwürdigkeit der Geldpolitik. In einer EWU können die Akteure am Markt nicht damit rechnen, daß einer Regierung zum Ausgleich realer Schocks der Ausweg in höhere Inflation und / oder eine Abwertung offen steht. Die einheitliche Geldpolitik der Gemeinschaft gerät durch nationale oder regionale Schocks nicht unter Handlungsdruck. Wer mit Marktmacht Einkommensansprüche durchsetzen oder erhalten will, ist daher eher bereit, die Konsequenzen seines Verhaltens zu bedenken. Die Bereitschaft zu Lohn- und Preisanpassung steigt.

3.3 Fazit

Beide Einschränkungen stützen die Vermutung, daß die Finanzpolitik in einer EWU durch die Aufgabe, asymmetrische reale Schocks zu absorbieren, nicht sehr in Anspruch genommen wird. Sofern den Akteuren klar ist, daß der Ausweg über die nationale Geldpolitik versperrt ist und daher Einkommensansprüche immer auch Realeinkommensansprüche sind, braucht die Finanzpolitik nicht die Rolle des Lückenbüßers für mangelnde Flexibilität zu spielen. Und von Wechselkursänderungen, die in der EWU nicht mehr möglich sind, darf man sich ohnehin keine große Entlastungswirkung bei realen Schocks versprechen. Im Gegenteil: Der Verzicht auf Wechselkursänderungen verteilt die Einkommenswirkungen asymmetrischer realer Schocks über die Gütermärkte auf die Gemeinschaft.12

4. Arbeitsmarktpolitik

Zur Arbeitsmarktpolitik zählen Maßnahmen, durch die der Staat (jedes einzelne Mitglied) versucht, das Angebotsverhalten vom Arbeitsuchenden und das Nachfrageverhalten vom Unternehmen am Arbeitsmarkt unmittelbar zu beeinflussen. Die Arbeitsmarktpolitik zielt grundsätzlich auf die Vermeidung bzw. Verringerung von Arbeitslosigkeit. Dabei spielt das Stabilisierungsziel eher eine indirekte Rolle. Denn die Arbeitsmarktpolitik ist nicht in erster Linie auf die Sicherung bzw. Hebung des allgemeinen Beschäftigungsstands ausgerichtet, sondern auf die Verbesserung von Beschäftigungschancen für sogenannte Problemgruppen und die Sicherung der sozialen Lage dieser Gruppen.

Im Hinblick auf die makroökonomische Stabilisierungswirkung ist es zweckmäßig, zwischen der passiven und der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu unterscheiden.

Das Instrument der passiven Arbeitsmarktpolitik sind Lohnersatzleistungen, die von der Arbeitslosenversicherung an arbeitslose Personen gezahlt werden. Diese Zahlungen wirken einkommensstabilisierend. Zwar wird das verfügbare Einkommen nur umverteilt aber die Einkommensumverteilung von den Beschäftigten zu den Arbeitslosen stabilisiert die Konsumquote in der Krise. Ein expansiver Impuls13 hat deshalb größere Einkommenseffekte als ohne dieses Umverteilungssystem. Hinzu kommt, daß der Staat einspringt, wenn es in der Arbeitslosenversicherung als Folge eines Anstiegs der Arbeitslosigkeit zu Auszahlungsüberschüssen kommt. Dieses deficit spending wirkt als automatischer Stabilisator und vermeidet bzw. dämpft eine kumulative Entwicklung der Einkommenskonzentration.

Die Stabilisierungswirkungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind nicht so einfach zu begründen. Hierunter versteht man die Anwendung verschiedener Effekte,14 wie z.B.:

(1) Informationshilfen und Beratung
(2) Qualifizierung von Arbeitskräften (Umschulung, Weiterbildung)
(3) Beschäftigungssicherung (Kurzarbeitergeld)

Stabilisierungseffekte kann man insb. Dann erwarten, wenn Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik dazu beitragen, die Rigidität des Reallohnes zu mindern und damit die Rückkoppelung vom Arbeitsmarkt zum Gütermarkt und zum Vermögensmarkt zu verbessern.

4.1 Lohnpolitik in der EWU

Die Auswirkungen der EWU auf die Lohnbildung und die Institutionen des Lohnbildungsprozesses und des Arbeitsmarktes sind erst spät in die vollständig auf die Geld- und Finanzpolitik fixierte EWU-Diskussion getreten.

Die Bundesregierung greift auf die Konzeption der kostenniveauneutralen Lohnpolitik zurück, die der Sachverständigenrat in seiner Anfangszeit entwickelt hatte, zu seiner Zeit, an der noch Vollbeschäftigung herrschte. Die vom Rat vorgeschlagene Maßnahmen, die Löhne sollten im Ausmaß des gesamtwirtschaftlichen Produktivitätsanstiegs und des unvermeidlichen Anstiegs der Verbraucherpreise erhöht werden, war damals in erster Linie dazu gedacht, eine stabilitätsorientierte Geldpolitik von der Kostenseite her abzusichern.

Die Bundesregierung fordert die Orientierung der Lohnentwicklung an dem trendmäßigen Produktivitätsfortschritt unter Berücksichtigung des Stabilitätsziels der Europäischen Zentralbank. Diese hat für das gesamte Gebiet der WU einen Anstieg des Verbraucherpreisniveaus von unter 2% als Geldwertstabilität definiert.

Anders als der Sachverständigenrat, der die kostenniveauneutralen Lohnpolitik in Zeiten anhaltender Arbeitslosigkeit nicht angewendet wissen will, betrachtet sie die Bundesregierung als allgemeine Richtschnur, d.h. sowohl als Ober- als auch Untergrenze. Eine Unterschreitung wäre nach ihrer Auffassung wegen des Ausfalls von Nachfrage kontraproduktiv.

Mit der These, daß bei Geldwertstabilität ein Rückgang der Lohnstückkosten in einer geschlossenen Volkswirtschaft keine Arbeitsplätze schaffe und in einer offenen Volkswirtschaft unlauterer Standortwettbewerb sei, nimmt die Bundesregierung in der internationalen Ökonomie eine Außenseiterposition ein.

Es wird nicht beabsichtigt, die Lohnfindung in der EWU zu zentralisieren, wie es nach der Zentralisierung der Geldpolitik konsequent wäre. Danach müßten sich die Tarifvertragsparteien in der EU an der durchschnittlichen Produktivitätsentwicklung im gesamten EWU-Raum ausrichten. Nach der Vorstellung der Bundesregierung soll sich die Lohnentwicklung in der Mitgliedstaaten jedoch an der jeweiligen nationalen Produktivitätsentwicklung orientieren.

Das hat natürlich den Nachteil, daß Unternehmen in EU-Länder mit niedrigerem Lohnniveau auswandern könnten. Das wiederum würde eine Nachfrageänderung mit sich bringen.

5. Geldpolitik in der EWWU

Der Vertrag von Maastricht geht davon aus, daß die monetäre Verantwortung von den wirtschafts- und finanzpolitischen Kompetenzen abgespalten und auf das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) übertragen wird.

Die Unabhängigkeit aller Zentralbanken ist ebenfalls im Maastrichter Vertrag geregelt.15 Diese vertragliche Unabhängigkeit ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Stabilisierungspolitik (Geldwertstabilität) der Europäischen Zentralbank.

5.1 Geldpolitische Strategie

Die geldpolitische Strategie des ESZB schließt an die Geldmengenstrategie der Deutschen Bundesbank an, allerdings mit deutlichen Akzentverschiebungen. Sie orientiert sich an:

- der quantitativen Festlegung des vorrangigen Ziels der einheitlichen Geldpolitik, der Preisstabilität16
- der herausragenden Rolle der Geldmenge mit einem Referenzwert für das Wachstum eines monetären Aggregats
- einer auf breiter Grundlage bzw. zahlreichen Frühindikatoren erfolgenden Beurteilung der Aussichten für die künftige Preisentwicklung.

5.2 Das geldpolitische Instrumentarium der Europäischen Zentralbank

Die Geldpolitik des ESZB bezieht sich auf das gesamte Eurowährungsgebiet. Sie ist einheitlich. Für eine Sonderbehandlung einzelner Regionen besteht keine Möglichkeit. Auf eventuelle Sonderentwicklungen in einzelnen Mitgliedstaaten kann nur insoweit Rücksicht genommen werden, als sie die Indikatoren für das gesamte Eurogebiet beeinflussen. Die Instrumente der Geldpolitik, über die das ESZB verfügt, entsprechen den technischen Möglichkeiten einer modernen Notenbank. Zu diesen Instrumenten lassen sich gemäß ihrer Funktion und Wirkungsweise in drei Hauptgruppen gliedern:

1. Offenmarktgeschäfte: mit ihrer Hilfe steuert die Notenbank die Liquiditätsausstattung des Finanzsystems und damit - indirekt - die langfristige Versorgung der Wirtschaft mit Zentralbankgeld. Mittels ihrer Konditionen im Offenmarktgeschäft bestimmt sie gleichzeitig das Zinsniveau am Geldmarkt. Die Initiative für diese Geschäfte liegt in den Händen der Notenbank; sie bietet den Finanzinstituten bestimmte Transaktionen an und entscheidet über Menge und Preise.

2. Ständige Fazilitäten: sie haben dem Ausgleich vorübergehender Sollsalden bzw. Überschußguthaben auf den ESZB-Konten der Finanzinstitute und begrenzen damit die Zinsausschläge am Markt für Tagesgeld. Die Finanzinstitute können sich zu vorab genau bestimmten, einheitlichen Bedingungen fehlende Mittel über Nacht vom ESZB beschaffen (Spitzenrefinanzierungsfazilität) bzw. überschüssige Mittel über Nacht innerhalb des ESZB anlegen (Einlagenfazilität).

3. Mindestreserven: der Mindestreservepflicht unterliegen alle Kreditinstitute im Sinne der Bankrechtskoordinierungs-Richtlinie. Die für die Berechnung des Mindesreservesolls maßgeblichen Bilanzangaben werden den Meldungen zur Geld- und Bankenstatistik der EZB entnommen. Mit einem positiven Reservesatz werden dabei belegt:

a) Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist von bis zu 2 Jahren,
b) ausgegebene Schuldverschreibungen mit einer vereinbarten Laufzeit von bis zu 2 Jahren, sowie
c) Geldmarktpapiere.

5.3 Kerngeschäfte und zusätzliche Maßnahmen

Im Zentrum der Zins- und Liquiditätspolitik stehen die Offenmarktgeschäfte. Die Palette dieser Geschäfte umfaßt vier verschiedene Typen, wobei das Schwergewicht wiederum auf zwei Geschäftsarten entfällt, die sogenannten Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die sogenannten Basis- oder längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte. Laufzeit, Rhythmus und Durchführung dieser beiden Kerngeschäfte unterliegen festen Standards; die Teilnahme steht grundsätzlich allen Finanzinstituten offen.

Die Hauptrefinanzierungsgeschäfte schließen quasi nahtlos an die bisherigen Wertpapierpensionsgeschäfte der Bundesbank an: durch sie wird der größte Teil des Refinanzierungsvolumens der Kreditinstitute zur Verfügung gestellt. Eine Neuheit sind die im monatlichen Rhythmus abgeschlossenen längerfristigen Refinazierungsgeschäfte. Sie haben eine Laufzeit von 3 Monaten und werden am ersten Dienstag einer Mindestreserve-Erfüllungsperiode angeboten. Durch ihre Funktion erleichtern sie die Liquiditätsdisposition und bilden einen Ersatz für den Rediskontkredit.

Offenmarktgeschäfte können ferner zur liquiditätspolitischen Feinsteuerung eingesetzt werden. Da die Entwicklung der Bankenliquidität erfahrungsgemäß im voraus nicht exakt berechenbaren Einflüssen unterworfen ist, bedarf es kurzfristig greifender Instrumente zum Ausgleich unerwarteter Engpässe bzw. Überschüsse am Geldmarkt. Die EZB kann auf diverse, je nach Bedarf auf wenige Tage befristete Feinsteuerungsverfahren zurückgreifen. So kann sie z.B. durch Schnelltender binnen einer Stunde Zentralbankgeld in das Bankensystem schleusen.

In Form von Offenmarktgeschäften werden schließlich auch die sogenannten strukturellen Operationen umgesetzt. Sie sind für den Fall einer „Anpassung der strukturellen Liquiditätsposition des Finanzsektors gegenüber dem ESZB“ gedacht.

6. Schlußwort

Es bleibt zu bedenken, daß eine vollständige Trennung zwischen Finanz- und Geldpolitik schwierig ist. Unbestritten ist jedoch, daß eine Währungsunion keinen Konflikt zwischen Geld- und Finanzpolitik implizieren muß. Folgt man der makroökonomischen Theorie nach Mundell (1963), so übernimmt die gemeinsame Geldpolitik die Aufgabe der Geldwertstabilität, die Fiskalpolitik die konjunkturelle Stabilisierung.

Bliebe beispielsweise die Gesamtentwicklung der Finanzpolitik außer acht, so könnte die Geldpolitik eine zu hohe Stabilisierungslast zu tragen haben, da sie sich nach Art. 105 EGV vorrangig auf die Währung der Preisstabilität ausrichtet.

Eine erfolgreiche Stabilisierung in der gesamten Währungsunion ist jedoch nur dann möglich, wenn die Finanz- und Geldpolitik zusammenwirken. Nur durch einen funktionsfähigen „Policy-mix“ sind die eintretenden Schocks zu bewältigen.

Aufgrund der Tatsache, daß die dritte Phase der europäischen Verschmelzung erst vor kurzem eingeläutet wurde, wird die endgültig verfolgte Strategie zur Stabilisierung in der Währungsunion in Lehrbüchern noch nicht behandelt. In einigen Büchern werden jedoch mögliche finanzpolitische Stabilisierungsmaßnahmen vorgestellt (Beck, Stabilitätspolitik in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion). Aktuelle Informationen über die Strategien sind letztendlich nur in verschiedenen Fachzeitschriften zu finden. Aus diesem Grund wurde für diese Seminararbeit größtenteils auf Veröffentlichungen aus diesen Quellen zurückgegriffen, um der Aktualität des Themas gerecht zu werden.

Eine eingehende Behandlung und Bewertung der makroökonomischen Stabilisierung in der Währungsunion in der Literatur wird mit der üblichen zeitlichen Verzögerung für die Zukunft zu erwarten sein.

Literaturverzeichnis

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- Bofinger, Peter (1992): Europäische Zentralbank versus Europäisches Währungssystem, in: Wirtschaftsdienst 72 (IX), 457-463.
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- Fuest, Clemens (1993a): Stabile fiskalpolitische Institutionen für die Europäische Währungsunion, in: Wirtschaftsdienst 73 (X), 539-545.
- Fuest, Clemens (1995): Eine Fiskalverfassung für die Europäische Union, Untersuchungen zur Wirtschaftspolitik 100, Köln
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- Neldner, Manfred (1988): Wege zur Währungsintegration, in: Issing, Otmar (Hrsg.): Wechselkursstabilisierung, EWS und Weltwährungssystem, Hamburg, 261-283.
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- Pohl, Rüdiger (1991): Die Deutsche und die europäische Währungsunion, in: Konjunkturpolitik 37 (1/2), 114-126.
- Pohl, Rüdiger (1995): „Das kann heikel werden“, in WirtschaftsWoche vom 14. Dezember 1995, 28-30.
- Radü, Axel (1994): Fiskalpolitik in einer EG-Währungsunion: eine Analyse der Interdependenzen, Koordinationsnotwendigkeiten und möglichkeiten, Frankfurt am Main.
- Schmidhuber, Peter M. (1999): Geldpolitik in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, in: Sparkasse 1/99 (116. Jahrgang).
- Siebert, Horst (1992): Bedingungen für eine stabile europäische Währung, in: Die Weltwirtschaft 1, 41-49.
- Smeets, Heinz-Dieter (1992): Monetäre Integration: Vom EWS zur Währungsunion, in: Gröner, Helmut/ Schüller, Alfred (Hrsg.): Die europäische Integration als ordnungspolitische Aufgaben, Stuttgart, 97-145.
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[...]


1 Die elf Euroländer der ersten Stunde waren Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien

2 Vgl. hierzu Cassel / Thieme

3 Vgl. Doyle (1989: 75)

4 Vgl. Krugmann (1988: 129)

5 Vgl. EG-Kommission (1990a: 189); Tietmeyer (1995: 97)

6 Vgl. Bovenberg/Masson/Kremers (1991: 390)

7 Vgl. Bureau/Chapsaur (1992: 91) „there is a risk...that the EMU will engage national economies on a bumpy course.“

8Schock “ meint eine relativ starke und relativ rasche Änderung des Angebots und/oder der Nachfrage.

9 Das ist einer der Gründe (Inflexibilität der Arbeitsmärkte), warum manche Nationalökonomen die Währungsunion zum Scheitern verurteilt haben.

10 Im Falle eines negativen Schocks wird die erforderliche Reallohnsenkung durch den Preisniveau-Schub der Abwertung erreicht.

11 Dadurch: verbesserte Anpassungsfähigkeit im Falle asymmetrischer realer Schocks.

12 So hat die EG-Kommission berechnet, daß der Nachfrageschock der Deutschen Vereinigung in den Jahren 1990/91 das Wirtschaftswachstum in der Gemeinschaft um einen halben Prozentpunkt beschleunigte.

13 beispielsweise der Finanzpolitik

14 Vgl. Arbeitsförderungsgesetz (AFG)

15 So heißt es im Art. 107 EGV: „Bei der Wahrnehmung der ihnen durch diesen Vertrag und die Satzung des ESZB übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die EZB noch eine nationale Zentralbank noch ein Mitglied ihrer Beschlußorgane Weisungen von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegen nehmen.“

16 wird definiert als Anstieg des harmonisierten Verbraucherpreisindexes (HVPI) für das Eurowährungsgebiet von unter 2% gegenüber dem Vorjahr

Fin de l'extrait de 17 pages

Résumé des informations

Titre
Makroökonomische Stabilisierung in der Währungsunion
Université
University of Dusseldorf "Heinrich Heine"
Note
wird noch
Auteur
Année
1999
Pages
17
N° de catalogue
V95316
ISBN (ebook)
9783638079945
Taille d'un fichier
370 KB
Langue
allemand
Mots clés
Makroökonomische, Stabilisierung, Währungsunion, Heinrich-Heine-Universität, Düsseldorf
Citation du texte
Christoph Raszczyk (Auteur), 1999, Makroökonomische Stabilisierung in der Währungsunion, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95316

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