Leasing: Arten und Einsatzmöglichkeiten, Facharbeit


Thèse Scolaire, 2000

14 Pages


Extrait


1. Vorwort

Im Verlauf dieser Facharbeit werde ich versuchen den Begriff Leasing und die damit verbundenen Arten und Einsatzmöglichkeiten zu schildern. Des Weiteren werde ich die genannten Leasingarten erklären. Hierzu gehört natürlich auch die begriffliche Erläuterung der Grundidee des Leasing. Eine Tabelle soll für einen Überblick der Vertragsarten beim Leasing sorgen. Mir ist es ein besonderes Anliegen, auch die Vor- und Nachteile des Leasing aufzuweisen. Qualitative- und quantitative Faktoren werden ausserdem noch kurz in dieser Arbeit angeschnitten um das Prinzip des Leasings zu verdeutlichen. Abschließend werde ich eine Schlußbemerkung formulieren, in der ich meinen persönlichen Eindruck, den ich während der Anfertigung der Facharbeit vom Leasing erhielt ausspreche.

2. Definition und Kennzeichen des Leasing

Leasing wird als Leihgabe von Anlagegegenständen durch Finanzierungsinstitute oder andere Unternehmen verstanden, die ein Vermietungsgeschäft im gewerblichen Stil betreiben. Es ist üblich, dass Leasing mit dem Begriff Finanzierungs-Leasing gleichgesetzt wird. Finanzierungsleasing ist als eine Sonderform bei der Fremdfinanzierung anzusehen. Die Beschaffung von Investitionsgütern steht hierbei im Vordergrund. Zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber (Leasinggesellschaft) steht in der Regel ein langfristiger, und meist unkündbarer Vertrag. Der Leasinggeber ist Eigentümer des Wirtschaftsgutes und stellt es dem Leasingnehmer zu den vereinbarten Leistungen und Konditionen zur Verfügung. Es wird hierbei ein Zeitraum vertraglich festgesetzt (Grundmietzeit). In dieser Zeit verfügt der Leasingnehmer (im Rahmen des Vertrages) über das Gut. Der Leasingnehmer muss nach Ablauf der Grundmietzeit das Leasingobjekt zurückgeben bzw. kann bestimmte Optionsrechte ausüben.1

Der Leasingnehmer hat nach Ablauf der Vertragslaufzeit die Möglichkeit , Rechte, die vor Vertragsantritt ausgehandelt worden sind, wahrzunehmen. Die Kaufoption oder die Option auf Mietverlängerung sind solche Rechte. Nun hat der Leasingnehmer die freie Wahl, die ihm möglichen Optionen wahrzunehmen oder das Leasingobjekt an die Gesellschaft zurückzugeben. Es gibt Vertragsformen bei denen nach Beendigung der Leasingvertragsdauer Zusatzleistungen gefordert werden. Nicht zu vergessen ist, dass die Leasinggesellschaft rechtlich und auch wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjektes ist. Die Leasinggesellschaft verlangt für die Nutzungsüberlassung Leasingraten. Solche Leasingraten setzen sich aus einem Tilgungsteil, einem Refinanzierungsanteil sowie einem Anteil zur Abdeckung des Gewinns, der Nebenkosten und des Risikos zusammen.1

2.1. Grundidee des Leasing

„Die Marktbedeutung des Leasing ist heute über 30 Jahre nach seiner Deutschlandpremiere beachtlich. So werden zur Zeit ca. 11% aller jährlich realisierten Anlageinvestitionen (ohne Wohnungsbau), das sind ca. DM 55 Mrd., durch Leasing beschafft. Vergleicht man den Umfang der jährlich neu vermieteten mit den ausschließlich fremdmittelfinanzierten Anlageinvestitionen, so dürfte der Leasinganteil bei 30 bis 40% liegen. Für das verarbeitende Gewerbe belegen Erhebungen eine Quote von ca. 50%.“2 Diese Zahlen belegen, dass Leasing eine Finanzierungsmethode ist, der immer mehr Beachtung geschenkt wird.

Der Begriff Leasing ist seit Einführung in Deutschland mit einigen Missverständnissen verbunden.

Das Wort Leasing ist aus dem englischen Vokabular übernommen und heisst soviel wie Miete, Pachten. Das Leasing ist als eine Art Vermietung zusehen. 2

2.2. Formen des Leasing

Das Leasing unterscheidet sich in verschiedenen Formen. Die mit dem Begriff Leasing oft auftauchenden Arten werden an dieser Stelle genannt und kurz erklärt.

Finanzierungsleasing

Bei dieser Finanzierungsart existiert eine fest vereinbarte Grundmietzeit. Während der Mietzeitphase kann der Vertrag von beiden Parteien nicht gekündigt werden. Das Finanzierungsrisiko wird vom Leasingnehmer getragen, da er das Objekt nicht beliebig zurückgeben kann. Für Objektwartung und Instandhaltung muss ebenfalls der Leasingnehmer sorgen.1

Operateleasing

Im Sinne des BGB sind Operate-Leasingverträge zivilrechtlich übliche Mietverträge. Bei Operate-Leasingverträgen handelt es sich um kurzfristige Vermietungen von Investitionsgütern. Beide Vertragsparteien können einen solchen Vertrag jederzeit unter Einhaltung der handelsüblichen Fristen kündigen. Der Leasingnehmer kann sich jederzeit problemlos von dem Leasingobjekt trennen. Zu erwähnen ist, dass es keine fest vereinbarten Grundmietzeiten gibt. Bei dieser Leasingform trägt die Leasinggesellschaft das gesamte Investitionsrisiko. Die Leasinggesellschaft muss darüber hinaus noch für die Wartung und Instandhaltung sorgen.1

Weitere Leasingarten sind das direkte Leasing, das indirekte Leasing und das Hersteller-Leasing.

Direktesleasing

Beim direkten Leasing ist der Hersteller Leasinggeber. Dem Hersteller bietet das direkte Leasing die Möglichkeit seinen Absatz zu fördern. Dem Leasingnehmer ist hier der Vorteil gegeben Kauf, Finanzierung, Gewährleistung, Lieferung und Wartung aus einer Hand zu bekommen. Das direkte Leasing ist weitgehend bei Kraftfahrzeugen und Computern vertreten. Nachteil beim direkten Leasing ist, dass bei dieser Leasingvariante keine Optionsrechte eingeräumt werden (Kauf oder Mietverlängerung nach Ablauf der Grundmietzeit), da der Leasinggeber an neuen Leasingverträgen interessiert ist.1

Indirektesleasing

Hier schließt der Leasinggeber mit dem Hersteller einen Kaufvertrag über das Leasingobjekt ab und zahlt an diesen den Kaufpreis. Das Leasingobjekt wird vom Hersteller an den Leasingnehmer geliefert. Der Leasingnehmer hat nun nach Objektüberlassung die Pflicht, Leasingraten an den Leasinggeber zu entrichten. Die Leasinggesellschaft hat beim indirekten Leasing das Geschäftsinteresse auf die Abwicklung des Finanzierungsgeschäftes gelegt.1

Herstellerleasing

Bei dieser Art des Leasings zählt der Leasinggeber sich zum Einflußbereich des Herstellers bzw. Händlers. Die Hersteller oder Händler treten jedoch nicht selbst als Leasinggeber auf. Tochtergesellschaften werden für die Abwicklung der Leasinggeschäfte genutzt.1

Zur Verdeutlichung stellt die folgende Tabelle die Kennzeichen des „indirekten Leasing“, „direkten Leasing“ sowie des „Hersteller-Leasing“ in Kurzform dar.

Tabelle, Kennzeichen des indirekten und direkten Leasing sowie des Hersteller-Leasing

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

aus: Gabele/Kroll, Leasing als Finanzierungsinstrument, S. 19 Tabelle 1.3

2.3. Übliche Leasing-Vertragsformen

Drei Vertragsformen haben sich für das Leasing bewährt. Die Leasing Gesellschaft der Deutschen Bank, GEFA, hat sie wie folgt kurz in einer Broschüre skizziert. Die verschiedenen steuerlich anerkannten Formen decken die unterschiedlichen Markanforderung im Wesentlichen ab. Die für das Finanzierungsleasing typische Aufgabenteilung zwischen Leasing-Nehmer und Leasing-Geber ist für alle Vertragsformen gleich. Das Leasing-Unternehmen stellt dem Kunden die Nutzung des Investitionsgutes zur Verfügung und übernimmt die Finanzierung; das Leasing-Unternehmen trägt das entsprechende Finanzierungsrisiko. Der Kunde zahlt als Leasing-Nehmer über die Mieten und eventuelle Restwerte die Anschaffungskosten des Leasing-Objektes; der Leasing-Nehmer trägt das unternehmerische Risiko.1

3. Allgemeine Vereinbarungen in Finanzierungs-Leasingverträgen

Der Mietgegenstand verbleibt während der Mietzeit im Eigentum der Leasinggesellschaft. Der Mietvertrag wird in Anlehnung an die Abschreibungszeit auf eine bestimmte Dauer fest abgeschlossen. Die Mietzeit beginnt mit der Abnahme des Mietgegenstandes durch den Mieter. Dem Mieter obliegt es, den Mietgegenstand in ordnungsgemäßem und betriebsfähigem Zustand zu halten und gegen die betriebsüblichen Risiken zu versichern. Mit dem Mietgegenstand verbundene technische und wirtschaftliche Risiken trägt der Mieter weil er das Objekt nach seinen betrieblichen Erfordernissen ausgesucht hat. Ansprüche aus Mängeln des Mietgegenstandes werden vom Mieter direkt dem Lieferanten gegenüber geltend gemacht; die Leasinggesellschaft tritt zu diesem Zweck alle Garantie- und Gewährleistungsansprüche an den Mieter ab.2

4. Weitere Vertragsarten und Handlungsalternativen beim Leasing

4.1. Teilamortisations- und Leasing-Vertrag

Der Teilamortisations-Vertrag bietet sich insbesondere dann an, wenn der Leasing-Nehmer während der Grundmietzeit eine möglichst niedrige Belastung anstrebt und nicht unbedingt an einer Weiternutzung des Mietgegenstandes nach Auslaufen des Vertrages interessiert ist.1 Der Leasing-Vertrag wird über eine unkündbare Grundmietzeit abgeschlossen, die in der Regel zwischen 70 Prozent bis maximal 90 Prozent der steuerlichen Abschreibungszeit liegt. In der fest vereinbarten Grundmietzeit decken die monatlichen Mieten nicht die Anschaffungskosten des Mietgegenstandes. Ein Teil der Kosten wird in die Periode nach Ablauf der Grundmietzeit verlagert, wodurch sich ein besonderer Finanzierungseffekt ergibt, der in niedrigen monatlichen Mieten und einer entsprechend kostengünstigen Gesamtbelastung zum Ausdruck kommt.2

Am Ende der Grundmietzeit ergeben sich folgende Handlungsalternativen:

- Verlängerungsmöglichkeit

Der Kunde kann mit dem Leasing-Unternehmen über eine Verlängerung des Vertrages mit einer reduzierten Anschlußmiete verhandeln. Bei der Festlegung des Verlängerungszeitraumes werden seine Wünsche und der Erhaltungszustand des Mietgegenstandes berücksichtigt.3

- Andienungsrecht

Das Leasing-Unternehmen kann vom Leasing-Nehmer nach Ablauf der Grundmietzeit verlangen den Mietgegenstand zu einem Preis in Höhe des bei Vertragsabschluß vereinbarten Restwertes zu kaufen.3

- Rückgabe

Kommen weder Kauf- noch Verlängerungsvertrag zustande, so versendet der Nehmer den Mietgegenstand an einen Ort, den ihm das LeasingUnternehmen nennt; oder er verwertet oder verschrottet den Mietgegenstand im Auftrag des Leasinggebers.1

4.2. Vollamortisations-Vertrag

Der Vollamortisations-Vertrag ist eine vielseitig verwendbare Vertragsform. Der Vertrag eignet sich insbesondere dann, wenn der Leasing-Nehmer am Ende der Grundmietzeit in seinen Entscheidungen über die weitere Handhabung frei sein möchte.

Der Vollamortisations-Vertrag wird über eine unkündbare Grundmietzeit abgeschlossen, die aufgrund der steuerlichen Vorschriften zwischen 40 Prozent und 90 Prozent der steuerlichen Abschreibungszeit liegt. Innerhalb der fest vereinbarten Grundmietzeit werden mit den monatlichen Mietzahlungen die Anschaffungskosten des Mietgegenstandes amortisiert. Am Ende der Grundmietzeit stehen folgende Wahlmöglichkeiten zur Verfügung (Vgl. Michael Kroll, Finanzierungsalternative Leasing, S. 33 ff):

- Kaufoption

Der Leasing-Nehmer kann den Mietgegenstand nach Ablauf der Grundmietzeit günstig erwerben. Der Preis richtet sich nach dem bei linearer Abschreibung verbleibenden Restbuchwert oder dem gegebenenfalls darunter liegenden Verkehrswert des Mietgegenstandes.

- Verlängerungsoption

Der Leasing-Nehmer kann seinen Leasing-Vertrag über die Grundmietzeit hinaus verlängern. Zur Berechnung der monatlichen Anschlußmiete werden der Restbuchwert oder der niedrigere Verkehrswert und der gewünschte Verlängerungszeitraum zueinander ins Verhältnis gesetzt. Der Verlängerungszeitraum ist in Anpassung an den Erhaltungszustand des Mietgegenstandes und an die voraussichtliche Restnutzungsdauer bestimmbar.

- Rückgaberecht

Der Leasing-Nehmer zeigt an, daß er den Mietgegenstand nicht weiter nutzen möchte. Das Leasing-Unternehmen nennt ihm einen Ort, an den er den Mietgegenstand versenden soll; oder der Kunde verwertet oder verschrottet den Mietgegenstand im Auftrag des Leasing-Unternehmens.1

Der kündbare Vertrag findet insbesondere bei Investitionsgütern Anwendung die einem schnellen technischen Fortschritt unterliegen. Denn der kündbare Vertrag ermöglicht einerseits eine langfristige Planung, da er auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird.

Der Nehmer hat das Recht, den Vertrag nach einer Mietzeit von 24 Monaten jeweils halbjährlich zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. § Bei Beendigung des Vertrages werden Abschlusszahlungen fällig, die bereits bei Vertragsabschluss fest vereinbart und entsprechend den Kündigungszeitpunkten degressiv gestaffelt werden.

§ Im Fall der Kündigung gibt der Nehmer den Mietgegenstand zurück. Ein Verkaufserlös kommt ihm zugute, denn bis zu 90 Prozent des erzielten Verkaufspreises werden mit der zu leistenden Abschlusszahlung verrechnet.

§ Schließt der Leasing-Nehmer nach der Kündigung einen neuen gleichartigen Mietvertrag mit dem Leasing-Unternehmen ab, so wird der Verwertungserlös voll auf seine Abschlusszahlung angerechnet. Ein die Abschlusszahlung übersteigender Verwertungserlös kommt dem Leasing- Nehmer bei der Festsetzung der neuen Miete als Bonus zugute.2

5. Vor- und Nachteile des Leasing

„Über die Vorteilhaftigkeit des Leasing ist viel geschrieben worden. Die Ergebnisse der Analysen und Berechnungen sind sehr unterschiedlich. Die einen kommen zu dem Ergebnis, dass sich Leasing nicht rechne - bis hin zu der für deutsche Manager nicht gerade schmeichelhaften Feststellung, dass unter den deutschen Managern das genaue Rechnen bei Investitionsentscheidungen selten zu finden ist, und dass die verbreitete Sucht nach übersichtlichen Vereinfachungen Fehler erzeugt und die Bosse auf fragwürdige Rechnungen hereinfallen lässt. Die anderen, das sind im wesentlichen Autoren der Leasinganbieterseite - und auf diese dürfte das Zitat zielen - kommen zu dem Ergebnis, dass Leasing eine sehr wohl rechenbare Größe sei und sowohl zu Kosten- als auch zu Liquiditätsersparnissen führen könne und noch andere Wirkungen habe (z.B. Schonung des Eigenkapitals, Schonung der Kreditlinien bei Banken, Verbesserung der Bilanzrelationen etc.)“1

5.1. Vorteile des Leasing

- Zur Kreditsicherung reichen Leasing-Vertrag und Investitionsgut aus. Beim Leasing besteht der Vorteil, dass keine zusätzliche Sicherheiten wie beim Bankkredit gefordert werden. Ausserdem wird beim Bankkredit nur bis zu einem bestimmten Beleihungswert finanziert.
- Kapazitäten können vorübergehend bei günstiger saisonaler oder konjunktureller Gelegenheit bei bestehenden Zahlungsmittel Engpässen ausgeweitet werden.
- Beim stoßartig auftretenden Bedarf an flüssigen Mitteln entlastet das Leasing den Leasingnehmer (Kauf von Anlagegütern).
- Die vertraglichen Vereinbarung ein Leasingobjekt jederzeit umzutauschen macht den Leasingnehmer an jede Situation anpassungsfähig.2

5.2. Aspekte die für das Leasing sprechen

Im Folgenden werden die wichtigsten Vorteile zusammengefasst, die das Leasing im Vergleich zum Mieten oder zum Kauf mit Kreditfinanzierung bietet.

- Leasing erweitert den Handlungsspielraum

Leasing ermöglicht es, eine neue Investition zu nutzen und gleichzeitig bestehende Kreditlinien für andere Zwecke zu erhalten. Denn mit Leasing verfügt man über eine zusätzliche Finanzierungsquelle. Außerdem ist man technologisch "up to date" - der Austausch bestehender Komponenten durch neues Equipment ist unkompliziert.1

- Förderung der Liquidität, Schonung der Kreditlinien

Liquide Mittel werden nicht in Sachkapital gebunden, sondern können frei verwendet werden. Das Eigenkapital sowie die bei Banken bestehenden Kreditlinien werden durch eine Leasingfinanzierung nicht tangiert.1

- Ertragsorientierung

Leasingraten können aus den Erträgen des Objektes gedeckt werden. Zum Beispiel durch Kosteneinsparungen oder Ertragssteigerungen. Dagegen fallen beim Kauf Kaufpreis und Erträge zeitlich auseinander.1

- Klare Kalkulationsgrundlage

Leasingraten sind über die gesamte Vertragslaufzeit fest, auch wenn sich die Zinsen verändern. Damit ist eine sichere Kalkulationsgrundlage für die Budgetplanung gegeben.1

- Leasing ist bilanzneutral

Modernes betriebswirtschaftliches Controlling steuert Betriebe über Kennzahlen. Eine Leasinginvestition wird im Gegensatz zu einer kreditfinanzierten Investition nicht in der Bilanz ausgewiesen. Durch diese Bilanzneutralität hat Leasing keine negativen Auswirkungen auf die Bilanzrelationen (wie z.B. Verschuldungsgrad, Ausweitung des Anlagevermögens).1

- Leasing ist flexibel

Leasingverträge können flexibel gestaltet werden. Die Anpassung bestehender Verträge an geänderte Anforderungen während der Laufzeit ist jederzeit möglich. Zum Beispiel können Aufrüstungen in bestehende Leasingverträge einbezogen werden. Ebenso ist der Austausch einzelner Komponenten oder sämtlicher Leasingobjekte möglich.

- Leasing orientiert sich am Budget

Bei vorgegebenem Budget wird der zeitliche Anfall der Leasingraten auf die individuellen Bedürfnisse des Leasingnehmers abgestimmt. Die Möglichkeiten ergeben sich aus der Gestaltung des Zahlungsverlaufes (linear, degressiv, Anzahlung, progressiv) und aus der Wahl der Laufzeit.

- Leasing bringt steuerliche Vorteile

Leasingraten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Sie mindern in voller Höhe die gewinnabhängigen Einkommens- bzw.

Körperschaftssteuerzahlungen und die Gewerbeertragssteuern. § Leasing erleichtert die Entsorgung Bei Vertragsbeendigung erfolgt die problemlose Entsorgung der Altanlage durch Rückgabe an den Leasinggeber. (Aufzählungen stammen aus der Informationsbroschüre, Bundesverband Deutscher Leasing- Gesellschaften e. V., Allgemeine Finanzierungstips 1998)

5.3. Nachteile des Leasing

Neben den hohen Kosten beim Leasing werden folgende Nachteile oftmals genannt:

- Beim auftreten von Zahlungsschwierigkeiten ist der Leasinggeber rechtlich in der Lage dem Leasingnehmer fristlos zu kündigen und ihm das Leasingobjekt wieder abzunehmen.
- Da während der Grundmietzeit der Leasingvertrag nicht kündbar ist leidet die Anpassungsfähigkeit des Leasingnehmers darunter.
- Ein Leasingnehmer ist anders als ein Käufer nicht in der Lage das Leasingobjekt Abzuschreiben, wenn es veraltet ist (Sonderabschreibung).1

5.4. Quantitative- und Qualitative Faktoren beim Leasing

5.3.1. Quantitativen- Faktoren bei Leasingverträgen

Bei quantitativen As pekten handelt es sich um Überlegungen des Investors, bei denen er sich die Frage stellt: „Wann Lohnt sich Leasing?“. Die Aspekte die Betrachtet werden sind im einzelnen monetär (lassen sich in DM-Werten ausdrücken). Folgende Faktoren werden hierbei angesprochen:

- Liquiditätsauswirkungen
- Steuereffekte
- Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
- Übernahme von Dienstleistungen
- Refinanzierungskosten
- Verwertungserlöse
- Laufende Folgekosten
- Kauf und Finanzierung aus einer Hand
- Investitionszuwendungen und -zuschüsse1

5.3.2. Qualitative Faktoren bei Leasingverträgen

Genau wie bei den Quantitativen Faktoren gilt es auch hier jeden einzelnen Gesichtspunkt sorgfältig und auf den individuellen Bedarf zu hinterfragen. Diese Faktoren lassen sich in der Regel nicht betragsmäßig (monetär) ausdrücken. Hierfür werden folgende

Aspekte unter die Lupe genommen:

- Bonität der Finanzierungspartner
- Investitions- und Eigentumsrisiko
- Nichtbelastung des Vermögenshaushaltes
- Ausweitung der Investitions- und Finanzierungsmöglichkeiten
- Schnelle Realisation der Investition
- Kalkulationsgrundlage
- Beratungsleistungen der Leasinggesellschaft
- Kündigungsmöglichkeiten
- Zinsänderungsrisiken1

6. Schlußkommentar

Aus dieser Facharbeit wird sichtbar, dass es viele Aspekte gibt die für das Leasing sprechen. Das Leasing ist eine finanziell sehr aufwendige Form der Finanzierung. Des Weiteren darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass vor der Nutzung eines Leasingvertrages alle Faktoren (Kosten, Leasingdauer , evtl. Alternativen usw.) berücksichtigt werden müssen, denn ein Leasingvertrag ist gegenüber dem Kauf nicht immer Rentabel.

Letzten Endes bleibt zu sagen, dass sich das Leasing einer immer grösser werdenden Beliebtheit erfreut. Das Leasing ist eine attraktive Finanzierungsalternative.

[...]


1 Vgl. Gabele/Kroll, Leasing als Finanzierungsinstrument, S. 15 ff

1 Vgl. Gabele/Kroll, Leasing als Finanzierungsinstrument, S. 15 ff

2 Zitat Benno Kreuzmair, Leasing in Theorie und Praxis, S. 15 f

1 Vgl. Gabele/Kroll, Leasing als Finanzierungsinstrument, S. 18 ff

1 Vgl. Gabele/Kroll, Leasing als Finanzierungsinstrument, S. 18 ff

1 Broschüre, Bundesverband Deutscher Leasing- Gesellschaften e. V., Allgemeine Finanzierungstips 1998

2 Vgl. Helmut R. Tacke, Leasing, S. 14 ff

1 Vgl. Jost Kreuzmair, Leasing in Theorie und Praxis, S. 237 ff

2 Vgl. Helmut R. Tacke, Leasing, S. 1 ff

3 Vgl. Gabele/Kroll, Leasing als Finanzierungsinstrument, S. 17 f

1 Vgl. Gabele/Kroll, Leasing als Finanzierungsinstrument, S. 253 f

1 Vgl. Michael Kroll, Leasing-Handuch Für Die Öffentliche Hand, S. 73 ff

2 Vgl. Michael Kroll, Leasing-Handuch Für Die Öffentliche Hand, S 105 ff

1 Zitat, Helmut R. Tacke, Leasing, S. 6 ff

2 Vgl. Peter Weber, Betriebswirtschaftslehre für berufliche Gymnasien, S. 157 ff

1 Aufzählungen aus: Informationsbroschüre, Bundesverband Deutscher LeasingGesellschaften e. V., Allgemeine Finanzierungstips 1998

1 Vgl. Peter Weber, Betriebswirtschaftslehre für berufliche Gymnasien, S. 158 ff

1 Vgl. Michael Kroll, Leasing-Handuch Für Die Öffentliche Hand, S. 134 ff

Fin de l'extrait de 14 pages

Résumé des informations

Titre
Leasing: Arten und Einsatzmöglichkeiten, Facharbeit
Auteur
Année
2000
Pages
14
N° de catalogue
V95365
ISBN (ebook)
9783638080439
Taille d'un fichier
368 KB
Langue
allemand
Mots clés
Leasing, Arten, Einsatzmöglichkeiten, Facharbeit
Citation du texte
Josef Sarnjai (Auteur), 2000, Leasing: Arten und Einsatzmöglichkeiten, Facharbeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95365

Commentaires

  • invité le 30/7/2005

    Gut.

    Alles gut und knapp angeschnitten. HAbe keine Fehler gefunden

  • invité le 22/2/2003

    Danke.

    Kompetenter und überzeugender Überblick. Hat mir sehr geholfen. Danke an den Schöpfer (meine Lehrer waren begeistert)!

  • invité le 25/1/2003

    guter Überblick.

    Die Arbeit umreißt deutlich und knapp die Grundidee des Leasings.
    Ich konnte gut mit ihr arbeiten.

  • invité le 18/12/2002

    Fachgymnasium...?.

    Diese Arbeit scheint nicht ganz dem Niveau eines Fachgymnasiums gerecht zu werden... Etwas dünn alles in allem.... Wenn man sowas mit einer 3 durchgehen lässt, sehe ich den Wert des Abschlusses in Gefahr --- Lottogewinn....

  • invité le 25/1/2002

    naja.

    also ich muss zugeben, ich habe die arbeit nicht ganz durchgelesen, aber schon der erste satz is scheiße! man schreibt einfach nicht, "werde ich versuchen" das zeugt von unsicherheit!

  • invité le 1/4/2001

    ..Keine Quellenagaben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • invité le 12/10/2000

    Hilfe.

    Ohhh Gott!!! Diese Facharbeit gleicht einem Armageddon der Betriebswirtschaftslehre, aber so sind sie, unsere Wirtschaftsgymnasien!

    Es leben die Technikgymnasien!

    Homo Fabers an die macht!!!

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