Im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen dienen öffentliche Unternehmen unmittelbar der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, nachfolgend ÖR genannt, hat die im Programmauftrag festgelegte hoheitliche Aufgabe der Verbreitung von Rundfunk als Medium und Faktor des Prozesses freier Meinungsbildung und als Sache der Allgemeinheit. Über die Rundfunksendungen ist die Grundversorgung der Bevölkerung an Information, Kultur / Kunst, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu sichern. Grundsatz ist hierbei zuerst die Erfüllung des Programmauftrages, dann die Wirtschaftlichkeit im Hinblick auf Gewinn durch Einschaltquoten. Diese öffentliche Aufgabe ist mit unternehmerischen Mitteln marktkonform wahrzunehmen.
INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung:
2. Grundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks:
- Rechtliche Grundlage:
- Aufgabe:
3. Organisation:
- Organisationsstruktur:
4. Der Rundfunkrat:
- Aufbau des Rundfunkrates:
- Aufgaben des Rundfunkrates:
5. Der Verwaltungsrat:
- Aufbau des Verwaltungsrates:
- Aufgaben des Verwaltungsrates:
6. Aufbauorganistion am Beispiel des MDR:
- Der Intendant:
- Hauptabteilung:
7. Quellenverzeichnis:
1. Einleitung:
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Organisation einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt in Deutschland.
2. Grundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks:
- Rechtliche Grundlage:
Die rechtliche Grundlage für den Programmauftrag basiert auf den im Grundgesetz festgelegten Rechten auf freie Meinungsäußerung, Informationsfreiheit, der Pressefreiheit und der Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk.
- Aufgabe:
Im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen dienen öffentliche Unternehmen unmittelbar der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, nachfolgend ÖR genannt, hat die im Programmauftrag festgelegte hoheitliche Aufgabe der Verbreitung von Rundfunk als Medium und Faktor des Prozesses freier Meinungsbildung und als Sache der Allgemeinheit. Über die Rundfunksendungen ist die Grundversorgung der Bevölkerung an Information, Kultur / Kunst, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu sichern. Grundsatz ist hierbei zuerst die Erfüllung des Programmauftrages, dann die Wirtschaftlichkeit im Hinblick auf Gewinn durch Einschaltquoten. Diese öffentliche Aufgabe ist mit unternehmerischen Mitteln marktkonform wahrzunehmen.
3. Organisation:
Öffentlich-rechtliche Rundfunkunternehmen sind selbständige, staatsunabhängige, gemeinnützige Anstalten in der Rechtsform des öffentlichen Rechtes.
- Organisationsstruktur:
Hörfunk und Fernsehen sind Subsysteme der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung in Deutschland. Die Organisation ist grundlegend dezentral und spiegelt sich in allen Funktionseinheiten wieder. Die Gewaltenteilung als Aufbaustruktur ist sowohl regional, in Form der Aufteilung der Entscheidungsgewalt und der Anstalten auf die Bundesländer, als auch im institutionellen Organisationsschema präsent. Der innere Aufbau einer ÖR folgt einer dezentralen Verantwortungsdelegation. Bedingt durch den gesetzlichen Programmauftrag, dem damit verbundenen Umfang der zu produzierenden Programminhalte, ist eine privatwirtschaftlich schlanke und straffe Führungsstruktur im Interesse großer Gewinne nicht möglich.
Statt des eindimensionalem Gewinnziels weniger homogener Gesellschafter wird eine ÖR als öffentliche Unternehmung durch Abgesandte der wichtigsten gesellschaftlichen Gruppen, zusammengefaßt im Rundfunkrat, mit der damit verbundenen Interessenpluralität geführt. Diese Pluralität setzt sich innerhalb der Rundfunkanstalt, als sogenannter Binnenpluralimus, fort.
4. Der Rundfunkrat:
- Aufbau des Rundfunkrates:
Der Rundfunkrat ist das wichtigste Kontrollorgan einer öffentlich-rechtlichen Anstalt. Seine Zusammensetzung aus Vertretern aller Bereiche des öffentlichen Lebens ist im Rundfunkstaatsvertrag geregelt.
- Abgeordnete der Parteien
- Arbeitnehmervertreter
- Religionsgemeinschaften
- Unternehmer
- Zeitungsverleger
- Buch- & Zeitungsverlage
- Hochschulen
- Kunst & Kultur
- Journalistenverband
- Jugendring
- Sportbund
- Elternausschuß
- Frauenrat
- Wohlfahrtspflege
- Aufgaben des Rundfunkrates:
Der Rundfunkrat hat folgende Aufgabe:
- Wahl und Entlassung des Intendanten
- Wahl der Verwaltungsratsmitglieder
- Genehmigung des Haushaltes, Jahresabschlusses
- Beratung des Intendanten in allen Rundfunk, und Programmfragen
- Überwachung der Einhaltung von Programmrichtlinien
Der Rundfunkrat hat aber keinen direkten Einfluß auf die Programmgestaltung, sondern lediglich eine Vetomöglichkeit.
5. Der Verwaltungsrat:
- Aufbau des Verwaltungsrates:
Der Verwaltungsrat wird aus Mitgliedern des Rundfunkrates gewählt. Er besteht je zur Hälfte aus Politikern und Wirtschaftsvertretern.
- Aufgaben des Verwaltungsrates:
Der Verwaltungsrat schließt den Dienstvertrag mit Intendanten ab und überwacht dessen Geschäftsführung. Er hat die Aufgabe, die Haushaltsvorschläge, die Jahresrechnungen und die Jahresberichte zu prüfen. Im Verwaltungsrat müssen große Investitionen (z.B. über 100.000,00 DM) zur Abstimmung eingereicht werden
6. Aufbauorganistion am Beispiel des MDR:
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- Der Intendant:
Der Intendant ist als Leiter der Rundfunkanstalt verantwortlich für die Programmgestaltung und den gesamten Betrieb der Anstalt. Wenngleich die Intendantenverfassung die Verantwortung für den Programmauftrag de jure dem Intendanten zuweist, so ist damit keine alleinige Leitung verbunden. Dem Intendanten unterstehen als obersten Dienstherren die Direktoren der Hauptabteilungen
- Hörfunkdirektion
- Fernsehdirektion
- Betriebsdirektion
- Verwaltungsdirektion
- Juristische Direktion
sowie alle anderen Mitarbeiter.
Der Intendant besitzt Richtlinienkompetenz, innerhalb deren die Direktoren ihre Geschäftsbereiche, die Chefredakteure, Redakteure, Abteilungsleiter, Studioleiter, Dramaturgen, Reporter, Korrespondenten ihre Aufgaben eigenverantwortlich wahrnehmen.
- Hauptabteilung:
Die Hauptabteilungen gliedern sich im die einzelnen Geschäftsbereiche des Senders: Hörfunk; Fernsehen; Technik (Betrieb); Verwaltung und Rechte, welche durch Ihre Direktoren geführt werden. In den Direktionen Hörfunk und Fernsehen sind die jeweiligen Redaktionen entsprechend des Programmschemas angesiedelt. Der Bereich Hörfunk teilt sich nach den einzelnen Sendern – Sendeformaten auf, ihm sind zusätzlich der Klangkörper, das Orchester und der Chor angegliedert. Die Fernsehdirektion unterteilt sich zuerst grob in die Abteilung Programmplanung und die redaktionelle Abteilung Information Fiktion. Dabei differenziert sich am Beispiel des MDR die Sparte Information wiederum die Bereiche
- Politik & Zeitgeschehen
- Kultur & Wissenschaft
sowie die Sparte Fiktion in
- Familien- / Tagesprogramm (Nachmittag, Brisant, Telethek, Dabei ab zwei ..)
- Unterhaltung (journalistische U., Unterhaltung 1, Unterhaltung 2 ..)
- Fernsehfilm / Serie und Kinder
Hörfunk- , Fernseh- und Betriebsdirektion haben im Bereich Programmplanung einen spiegelbildlichen Aufbau. Der jeweiligen redaktionellen Planungseinheit steht in der Betriebsdirektion eine Planungseinheit der Produktion gegenüber. Über diesen Wechselaufbau lassen sich redaktionelle Anforderungen mit dem Budget und den technischen Möglichkeiten abstimmen.
Auf dieser Ebene finden die Programmplanungskonferenzen statt. Bestandteil der Betriebsdirektion ist die gesamte technische Abteilung mit der für die Produktion notwendigen Gewerke.
In der Verwaltungsdirektion ist die Buchhaltung (Rechnungswesen, Controlling); Personalabteilung, Aus- und Weiterbildung, sowie die allgemeine Verwaltung (Fuhrpark, Einkauf ..) zusammengefaßt.
Die juristische Direktion umfaßt alle für den Sender wichtigen rechtlichen Bereiche (am Beispiel des MDR)
- Rundfunk- & Rundfunkverfassungsrecht
- Urheberrecht, Programmverwertung, Programm- & Agenturverträge
- Lizenzrecht, Wettbewerbsrecht, Sponsoring, Presserecht
- Straf-, Zivil-, Gesellschafts-, Bau und öffentliches Recht
- Arbeits- & Sozialrecht
- Freie Mitarbeiter, EDV, Multimedia
- ARD - Sonderaufgaben, Rundfunkgebührenrecht
sowie das Gebäudemanagement.
Die ÖR ist hiermit ein in sich geschlossenes Wirtschaftssystem als Teil einer Gesamtwirtschaft, das sämtliche Bereiche, die zur Produktion von Rundfunksendungen notwendig sind, in sich vereint.
7. Quellenverzeichnis:
- Internet: www.ard.de; Hompage der ARD; 07.01.2000
- Internet: www.mdr.de; Homepage des MDR; 07.01.2000
- SFB; Organe / Organisation; 1999; Sender Freies Berlin; Masurenallee 8-14 14057 Berlin
- Bundeszentrale zur politischen Bildung; Informationen zur politischen Bildung Nr. 260/1998 „Massenmedien“; August 1998
- ARD; Forum ’95; ARD-Geschäftsführung Pressestelle Rundfunkplatz 1 80300 München; 1995
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland?
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖR) ist ein System von Rundfunkanstalten in Deutschland, die im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen unmittelbar der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen. Sie haben die Aufgabe, die Grundversorgung der Bevölkerung an Information, Kultur, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu sichern.
Worauf basiert die rechtliche Grundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?
Die rechtliche Grundlage basiert auf den im Grundgesetz festgelegten Rechten auf freie Meinungsäußerung, Informationsfreiheit, der Pressefreiheit und der Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk.
Wie ist die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks strukturiert?
Öffentlich-rechtliche Rundfunkunternehmen sind selbständige, staatsunabhängige, gemeinnützige Anstalten in der Rechtsform des öffentlichen Rechtes. Die Organisation ist grundlegend dezentral und spiegelt sich in allen Funktionseinheiten wider. Die Gewaltenteilung ist sowohl regional als auch im institutionellen Organisationsschema präsent.
Was ist der Rundfunkrat und welche Aufgaben hat er?
Der Rundfunkrat ist das wichtigste Kontrollorgan einer öffentlich-rechtlichen Anstalt. Er setzt sich aus Vertretern aller Bereiche des öffentlichen Lebens zusammen. Seine Aufgaben umfassen die Wahl und Entlassung des Intendanten, die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder, die Genehmigung des Haushalts, die Beratung des Intendanten und die Überwachung der Einhaltung von Programmrichtlinien.
Was ist der Verwaltungsrat und welche Aufgaben hat er?
Der Verwaltungsrat wird aus Mitgliedern des Rundfunkrates gewählt und besteht je zur Hälfte aus Politikern und Wirtschaftsvertretern. Er schließt den Dienstvertrag mit dem Intendanten ab, überwacht dessen Geschäftsführung und prüft die Haushaltsvorschläge, Jahresrechnungen und Jahresberichte.
Welche Rolle spielt der Intendant?
Der Intendant ist als Leiter der Rundfunkanstalt verantwortlich für die Programmgestaltung und den gesamten Betrieb der Anstalt. Ihm unterstehen die Direktoren der Hauptabteilungen.
Wie sind die Hauptabteilungen im MDR (Mitteldeutscher Rundfunk) gegliedert?
Die Hauptabteilungen gliedern sich in die einzelnen Geschäftsbereiche des Senders: Hörfunk, Fernsehen, Technik (Betrieb), Verwaltung und Rechte. Diese werden durch ihre Direktoren geführt. In den Direktionen Hörfunk und Fernsehen sind die jeweiligen Redaktionen entsprechend des Programmschemas angesiedelt.
Welche Bereiche umfasst die juristische Direktion im MDR?
Die juristische Direktion umfasst alle für den Sender wichtigen rechtlichen Bereiche, darunter Rundfunk- und Rundfunkverfassungsrecht, Urheberrecht, Lizenzrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie das Gebäudemanagement.
Was sind die Quellen dieser Informationen?
Die Informationen stammen aus verschiedenen Quellen, darunter Internetseiten der ARD und des MDR, Veröffentlichungen des SFB (Sender Freies Berlin), Informationen zur politischen Bildung der Bundeszentrale für politische Bildung und Publikationen der ARD.
- Citar trabajo
- Stefan Hoffmann (Autor), 1999, Organisation einer öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalt, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95374