Zeitarbeit in Deutschland und den Niederlanden


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 1998

6 Pages, Note: 9,0 von 10


Extrait


Zeitarbeit in Deutschland und den Niederlanden

1. Einführung

Seit 1972 gibt es in Deutschland die gesetzlich geregelte Arbeitnehmerüberlassung. Ende 1997 befanden sich nach Angaben des Bundesverbandes Zeitarbeit (BZA) 168.000 Menschen in einem Zeitarbeitsverhältnis und es wurden 2870 Zeitarbeitsfirmen in Deutschland gezählt, die wiederum 8500 Filialen und Niederlassungen unterhielten. Der Großteil des Branchenumsatzes wird zu 70% von kleineren, nur regional vertretenen Unternehmen erzielt.

Während in Deutschland noch viel Skepsis bezüglich der Zeitarbeit vorherrscht, stellt die Zeitarbeit (ZA) in vielen europäischen Nachbarländern wie Frankreich, Großbritannien und insbesondere den Niederlanden eine festes Segment im jeweiligen Arbeitsmarkt dar.

Im folgenden wird erklärt, wie Zeitarbeit grundlegend funktioniert, wie sie sich in Europa entwickelte und welche Rolle sie in den EU-Ländern, insbesondere in den Niederlanden, spielt.

2. Definition und Funktion der Zeitarbeit

Was so oft lapidar „Zeitarbeit“ genannt wird, trägt im Beamtendeutsch eine ganz besondere Bezeichnung: man spricht von der „gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung“. Diese wird durch das sogenannte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) näher geregelt.

Am Prozeß der Zeitarbeit sind stets drei Parteien beteiligt: die Zeitarbeitsfirma (ZAF) in ihrer Funktion als Arbeitsvermittler, der Arbeitnehmer in Form des Arbeit Suchenden und der Arbeitgeber, auch „Entleiher“ genannt, in Form eines Unternehmens, das eine oder mehrere Arbeitskräfte kurzfristig benötigt.

Der eigentliche Arbeitgeber im gesetzlichen Sinne ist die ZAF; sie leiht bzw. „überläßt“ den Mitarbeiter einem anderen Unternehmen. Der Arbeitnehmer untersteht damit dem Weisungsrecht des Entleihers, bezieht jedoch von der ZAF sein Gehalt ebenso wie alle Sozialleistungen. Er erhält grundsätzlich einen schriftlichen, unbefristeten Arbeitsvertrag mit den üblichen Leistungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, ebenso wie bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und gesetzlichen Kündigungsschutz. Das AÜG schreibt vor, daß eine Tätigkeit bei einem Entleiher einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten darf.

2.1 Die Zeitarbeitsfirma

Die Zeitarbeitfirma muß im Besitz einer Erlaubnis zur „gewerbsmäßigen Arbeitnehmer- überlassung“ sein, die vom Landesarbeitsamt ausgestellt wird. Sie unterliegt der Kontrolle der Bundesanstalt für Arbeit, die durch die Landesarbeitsämter eine entsprechende Überwachung vornehmen läßt.

Die ZAF bietet den Arbeitnehmern einen meist unbefristeten Arbeitsvertrag auf 37-Stunden Basis an, führt Steuer- und Sozialabgaben ab, erbringt die Lohnfortzahlung bei Krankheit, Feiertagen und Urlaub sowie dann, wenn gerade kein Einsatz für die Mitarbeiter vorhanden ist.

2.2 Der Arbeitnehmer

Die Zeitarbeit stellt viele Anforderungen an den Arbeitnehmer. Im Idealfall sollte er flexibel, belastbar, freundlich, kooperativ, lernwillig, kompetent und offen sein und sich problemlos in Firmenstrukturen durch gute Menschenkenntnis eingliedern können. Zeitarbeitnehmer gelten als „kurzfristige Feuerwehr“‘ (Baum 1996, S. 49).

Als Nachteile für den Arbeitnehmer werden oft die ständige Umstellung und Anpassung auf neue Unternehmen und Situationen, die hohe Arbeitsintensität, die starke Leistungskontrolle und das fehlende Zugehörigkeitsgefühl zu einem Unternehmen genannt.

Als positiv gelten hingegen die Fülle von Berufserfahrungen, die gemacht werden können, ebenso wie die Chance für Berufseinsteiger, sich erst einmal auf dem Arbeitsmarkt orientieren, Kontakte zu Geschäftsführern aufbauen und eigene Grenzen erproben zu können. „Nach einer Studie des Bonner Instituts für Wirtschaft und Gesellschaft berichten heute zwei Drittel der Zeitarbeiter von positiven Erfahrungen mit den Unternehmen, bei denen sie angestellt sind“ (FOCUS 1996, S.144).

2.3 Der Entleiher

Für ein Unternehmen, das kurzfristig auf externe Personalreserven aufgrund von Mitarbeiterausfällen oder Auftragsspitzen zurückgreifen möchte oder muß, stellt die Zeitarbeit ein interessantes Hilfsmittel dar. Außerdem birgt sie noch weitere Vorteile in sich, wie beispielsweise das unverbindliche Kennenlernen von potentiellen zukünftigen Festangestellten ebenso wie die Vermeidung des Arbeitgeberrisikos, Ausfallzeiten zahlen oder sich an Kündigungsfristen binden zu müssen. Auch entfällt der Einstellungsaufwand, der für eine feste Kraft notwendig wäre, z.B. durch Stellenangebote und Bewerbungsgespräche. Letztendlich kann das Angebot der Zeitarbeitsfirmen auch eine Möglichkeit zur Steuerung und Optimierung des eigenen Personalbedarfs bedeuten.

Risiken bestehen dagegen darin, daß eine Arbeitskraft nicht auf die Stelle paßt und die damit erbrachte Leistung unzureichend ist. Beim Ausfall einer qualifizierter Zeitarbeitskraft ist außerdem nicht unbedingt mit qualitativ gleichwertigem, sofortigem Ersatz zu rechnen. Auch haftet der Entleiher für alle Schäden, die durch eine Zeitarbeitskraft verursacht wurden.

3. Die Historie der Zeitarbeit

Im Jahre 1947 wurde im Bundesstaat Milwaukee, USA, die erste Zeitarbeitsfirma im modernen Sinne namens „Manpower” als sogenannter „temporary help service” gegründet, die heute mit 2400 Büros weltweit tätig ist und damit die größte Zeitarbeitsfirma darstellt. Diese Form der Arbeitsvermittlung erreichte auch bald Europa: in der Schweiz entstand 1957 das Unternehmen Adia-Interim, das 5 Jahre später in Hamburg die erste deutsche Niederlassung eröffnete. Man konzentrierte sich insbesondere auf die Vermittlung von weiblichen Bürokräften als „freie Mitarbeiter” für Aushilfstätigkeiten. Anfänglich übernahmen die Zeitarbeitsfirmen jedoch nicht die Verpflichtung zu einem Dauerarbeitsplatz und damit zur Lohnfortzahlung, falls ein Zeitarbeiter nicht vermittelt werden konnte. Eine Abführung von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen war zunächst auch nicht der Fall. „Diese ‚Jugendsünden‘ vereinzelter Zeitarbeitsunternehmen hängen der Branche weltweit noch immer nach“ (Schwantes 1998, S. 66). Damit verstieß man nicht nur gegen verschiedene Vorschriften der Sozialgesetzgebung, sondern vor allem gegen das staatliche Arbeitsvermittlungsmonopol. Aus einem Rechtsstreit entwickelte sich daraufhin der gesetzliche Grundstein für die Zeitarbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung: Adia-Interim klagte vor dem Bundesverfassungsgericht ein, daß jeder Bürger laut Art.12 des Grundgesetzes das Recht auf freie Berufswahl hätte. Der Klage wurde am 04.04.1967 stattgegeben.

Ab diesem Zeitpunkt explodierte der Zeitarbeitsmarkt. Unternehmen wie Randstad (1961 in den Niederlanden gegründet) und Manpower eröffneten in Deutschland mehrere Niederlassungen. 1966 konstituierte sich der internationale Zeitarbeitsverband C.I.E.T.T. mit dem Ziel der Vereinheitlichung von Richtlinien und der Liberalisierung der Zeitarbeit. 1969 entstand der „Bundesverband Zeitarbeit“ (BZA).

Da immer mehr gewerbliche Arbeiten vermittelt wurden, rechtliche Rahmenbedingungen jedoch fehlten, verfügte das Bundesverfassungsgericht 1970 schließlich darüber, daß die ZAF Auflagen zu erfüllen hätten, so insbesondere bzgl. der Weiterzahlung des Lohns bei Nichtbeschäftigung. 1972 wurde schließlich durch den Bundestag ein Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung erlassen: das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Wichtigste Inhalte des Gesetzes waren und sind, daß alle ZAF der Kontrolle und dem Erlaubnis des Landesarbeitsamtes bzw. der Bundesanstalt für Arbeit unterliegen. Dadurch soll der soziale Schutz der Arbeitnehmer gesichert werden. Eine Betriebserlaubnis ist zunächst auf ein Jahr befristet, nach drei Jahren ohne Beanstandungen dann schließlich bis auf weiteres unbefristet.

Seit 01. August 1994 ist das staatliche Monopol für Arbeitsvermittlung gefallen. Damit ist es Zeitarbeitsfirmen nicht nur möglich, Arbeitnehmer an andere Unternehmen auszuleihen, sondern sie können auch als Personalvermittler auftreten. Verträge werden dann nicht über den Vermittler, sondern direkt zwischen Arbeitnehmer und -geber geschlossen. Beide Dienstleistungen müssen für den Arbeit Suchenden lt. AÜG jedoch immer kostenlos sein. Zeitarbeiter dürfen darüber hinaus nicht an Betriebe des Baugewerbes für Tätigkeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, vermittelt werden.

Am 01.04.1997 traten wesentliche Neuregelungen des AÜG in Kraft, insbesondere in Bezug auf die Liberalisierung der Zeitarbeit in Deutschland. Es können seitdem auf einen Arbeitseinsatz befristete Verträge abgeschlossen werden. Die maximale Überlassungsdauer wurde auf 12 Monate aufgestockt, ebenso wurde das Verbot zur Wiedereinstellung eines gekündigten Mitarbeiters innerhalb von 3 Monaten aufgehoben.

4. Die Zeitarbeit in den Niederlanden im Vergleich zu Deutschland

Auch wenn der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit, Bernhard Jagoda, im Februar 1998 sagte, daß „Zeitarbeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt mittlerweile eine fest verankerte Form der Beschäftigung ist“ (Jagoda 1998, S. 3), so ist die gesellschaftliche Akzeptanz noch nicht auf breiter Front gegeben. Auch wenn sich die Zeitarbeitsfirmen inzwischen sogar auf die Vermittlung hochqualifizierter Arbeitskräfte wie Informatikern, Ingenieuren oder Technikern berufen können, so werden sie dennoch einige Zeit brauchen, um ihren schlechten Ruf als „moderne Sklaventreiber” abzulegen.

In anderen europäischen Ländern, allen voran den Niederlanden, gefolgt von Frankreich und Großbritannien, genießt die Zeitarbeit einen wesentlich höheren Stellenwert und ist fester Bestandteil des Arbeitsmarktes. Die Niederlande haben im Verhältnis zur Bevölkerungsgröße eine der größten Zeitarbeitsbranchen der Welt: laut Marktführer Randstad befinden sich 4,2% aller Beschäftigten in einem solchen Arbeitverhältnis. Jeder vierte Erwerbstätige hat schon einmal in Diensten eines Zeitarbeitsbüros gestanden. Die „uitzendbureau‘s“ vermitteln fast genauso viele Stellen wie die öffentlichen Arbeitsämter. Das Arbeitsversorgungsgesetz „Arbeidsvoormingswet“ regelt die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften ähnlich dem deutschen AÜG. Zu bemerken ist in diesem Zusammenhang jedoch, daß seit 1. Juni diesen Jahres die ZAF in den Niederlanden nur noch melde-, jedoch nicht mehr genehmigungspflichtig sind. In Deutschland unterliegen die ZAF, wie bereits erwähnt, der Kontrolle der Bundesanstalt für Arbeit. „In den Niederlanden werden die insgesamt 2500 registrierten Arbeitsvermittler lediglich im Verzeichnis des L.B.A. / te Rijswijk in Den Haag eingetragen“, so Gé Gijsen, Mitarbeiter der Kamer van Koophandel in Venlo.

Zeitarbeitsfirmen und staatliche Arbeitsämter, die „arbeidsbureau‘s“, bieten für den jeweiligen Arbeit Suchenden Einstiegs- und Orientierungsmöglichkeiten. Sogar öffentliche Verwaltungsangestellte und Polizisten werden laut Randstad vermittelt - in Deutschland ist dies gegenwärtig noch undenkbar. Eine offene Zusammenarbeit zwischen Arbeitsämtern und privaten Vermittlern findet in den Niederlanden häufiger statt als im östlichen Nachbarland.

Auch wenn die Aussichten für die Entwicklung der Zeitarbeit in Deutschland als positiv eingeschätzt werden, so trägt neben der durch Vorurteile bestimmten Zurückhaltung deutscher Arbeitsloser insbesondere das höhere Arbeitslosengeld zur leichten Dämpfung dieser Prognosen bei, wie eine Venloer Randstad-Mitarbeiterin anläßlich einer Präsentation bestätigte.

Zeitarbeit bedeutet für viele Niederländer den Einstieg in den Arbeitsmarkt: sie bietet insbesondere für Schulabgänger und Absolventen eine interessante Möglichkeit, in verschiedene Unternehmen und Berufe Einblick zu erlangen, Erfahrungen zu sammeln und dadurch den Horizont erweitern zu können. Fast 30% aller Zeitarbeitseinsätze münden inzwischen in ein festes Arbeitsverhältnis.

Sechs Jahre früher als Deutschland besann man sich hier auf eine erhebliche Liberalisierung der Arbeitsvermittlung, die seitdem auch die Suche und Auswahl von festen Mitarbeitern im Auftrage von Unternehmen durch die Zeitarbeitsfirmen gestattet - das sogenannte Detachieren im Gegensatz zum „uitzenden“, das nur sehr kurzfristig Arbeit bereitstellt.

Hier kann bereits von der Möglichkeit einer ausgelagerten Personalabteilung die Rede sein, die vielen Unternehmen Kosten einspart und sehr professionell arbeitet. Diese Dienstleistung wird von namhaften Unternehmen gerne zum Zweck der Personalbeschaffung in Anspruch genommen (vgl. „Arbeiten in den Niederlanden“, S.13) und ihr wird im Zuge des Outsourcing eine positive Zukunft vorausgesagt.

5. Zusammenfassung und Ausblick

Der Gesamttrend der Zeitarbeit ist unverkennbar: „Ein Umdenken fällt schwer, weil bei uns das Sicherheitsdenken überwiegt. [Aber] immer mehr junge Leute erkennen die Zeitarbeit als Chance. Im Hinblick auf Globalisierung und Flexibilisierung gewinnt sie zunehmend an Bedeutung“, so Klaus Reines, ehemaliger Sprecher des BZA in Bonn (Reines 1998, S.146). Die größten Zeitarbeitsvermittler wie Randstad, Adecco oder Manpower erwarten in den nächsten Jahren ein anhaltendes Marktwachstum von jährlichen Zuwachsraten um 10%. Randstad prognostiziert bis zum Jahre 2006 sogar eine Verfünffachung des Marktvolumens in Deutschland mit 935.000 Zeitarbeitnehmern (vgl. Handelsblatt 1998, S. 17). „Wirklich dominierende Unternehmen gibt es derzeit in dem stark fragmentierten Markt noch nicht“ (Jakobs, 1998, S. 14).

Das bis dato größte Projekt der Zeitarbeit wurde anläßlich der Fußball-Weltmeisterschaft in Frankreich von Manpower durchgeführt: 15.000 freie und 500 feste Helfer kümmerten sich um den erfolgreichen Ablauf der Veranstaltungen. So wurden beispielsweise Funktionäre des Königlich-Niederländischen Fußballverbandes KNVB von Chauffeuren durch französische Lande gefahren, die im normalen Leben Buchhalter sind.

Zur Expo 2000 in Hannover werden durch Adecco voraussichtlich rund 7000 Zeitarbeitnehmer zur Verfügung gestellt. Ein entsprechender Tarifvertrag soll mit der niedersächsischen IG-Metall noch ausgehandelt werden (vgl. Handelsblatt v. 09.07.1998).

Literaturverzeichnis

Baum, Amaren, 1996, Zeitarbeit: mehr als ein Job, Frankfurt / Main.

o.V., 1996, Brennpunkt: Zeitarbeit, in: FOCUS, Nr. 32, S.144.

Jagoda, Bernhard, 1998, Geleitwort, in: Zeitarbeit - das professionelle 1x1, hrsg. von K.Schwantes, S. 3.

o.V., 1998, Broschüre „Arbeiten in den Niederlanden“, hrsg. von EURES, S.13.

Reines, Klaus, 1998, Beruf + Erfolg: Zeitarbeit, in: Wirtschaftswoche, Nr. 20, S. 146f.

o.V., 1998, Randstad - Zeitarbeitsbranche vor Konzentration, in: Handelsblatt, Nr. 174, S. 17. Jakobs, Georg, 1998, Randstad sagt starkes Wachstum voraus, in: Handelsblatt, Nr. 119, S. 14f. o.V., 1998, Tarifpolitik - 7000 Expo-Zeitarbeitnehmer sollen nach Tarif arbeiten, in: Handelsblatt v. 09.07.1998.

Siglenverzeichnis

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Résumé des informations

Titre
Zeitarbeit in Deutschland und den Niederlanden
Note
9,0 von 10
Auteur
Année
1998
Pages
6
N° de catalogue
V95380
ISBN (ebook)
9783638080583
Taille d'un fichier
334 KB
Langue
allemand
Mots clés
Zeitarbeit, Deutschland, Niederlanden
Citation du texte
I. R. Titze (Auteur), 1998, Zeitarbeit in Deutschland und den Niederlanden, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95380

Commentaires

  • invité le 20/9/2000

    Zeitarbeit in Deutschland und den Niederlanden.

    Der Verfasser bedient sich einer sehr wohlwollenden Betrachtungsweise dieser Branche.
    Spätestens im Literaturverzeichnis findet man die Erklärung für diese recht einseitige Betrachtung.

    Geschichtliche Entwicklung ist ganz brauchbar, alles andere leider nur für Lobbyisten der Zeitarbeitsbranche.

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