Macht, Kartelle, Wettbewerb und Konzerne


Ponencia / Ensayo (Colegio), 1997

9 Páginas


Extracto


Referat über Markt, Kartelle, Wettbewerb und Konzerne

1. Markt

(von lateinisch mercatus: Handel, Messe), unter Markt versteht man im engeren Sinne ein Ort, an dem sich Käufer und Verkäufer treffen, um wirtschaftliche Güter gegen Geld zu tauschen. Im weiteren Sinne ist ein Markt jedes Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage, unabhängig davon, ob er geographisch oder zeitlich eindeutig bestimmbar ist, wie beispielsweise ein Wochenmarkt, oder ob er ein weltweiter Markt ist wie der Markt für Investitionsgüter (Maschinen u. a.). Auch ist es gleichgültig, unter welchen Umständen Angebot und Nachfrage zusammentreffen. Beim Devisenmarkt beispielsweise einigen sich Käufer und Verkäufer am Telefon.

In der klassischen volkswirtschaftlichen Theorie bildet sich als Ergebnis des Zusammenwirkens von Angebot und Nachfrage der Marktpreis: Er ist ein Gleichgewichtspreis und liegt im Schnittpunkt zwischen Nachfrage- und Angebotskurve (bei den meisten wirtschaftlichen Gütern steigt die Nachfrage mit sinkendem Preis, während das Angebot mit dem Preis steigt). Zum Marktpreis kann die gr öß tmögliche Gütermenge abgesetzt werden; er räumt den Markt, d. h., es gibt weder einen Angebots- noch einen Nachfrageüberhang. Der Marktpreis zeigt die Knappheit eines Gutes an: Je knapper das Angebot eines begehrten Gutes ist, desto eher kann man den Preis anheben, z. B. für Äpfel nach einem schlechten Erntejahr. Umgekehrt sinkt der Preis für ein Gut, wenn das Angebot größer ist als die Nachfrage.

Der Marktpreis kann sich nur frei bilden, wenn auf einem Markt ein vollkommener Wettbewerb herrscht: Keiner unter den Anbietern und Nachfragern darf so viel Macht haben, dass er den Preis beeinflussen kann. Der vollkommene Wettbewerb ist die theoretische Grundvoraussetzung für eine freie Marktwirtschaft. Realisiert wird solch ein vollkommener Markt in der Praxis am ehesten an der Börse.

Marktformen

Man kann die Märkte, die in einer Volkswirtschaft bestehen, nach dem Umfang des Wettbewerbs auf Angebots- und Nachfrageseite einteilen in Polypole, Oligopole und Monopole. Im Polypol konkurrieren viele relativ kleine, ungefähr gleich starke Wirtschaftseinheiten miteinander. Im Oligopol stehen einige mittlere, in etwa gleich starke Wirtschaftseinheiten in Konkurrenz zueinander. Im Monopol gibt es nur einen großen Anbieter bzw. Nachfrager.

Der Marktanteil ist der Anteil eines Unternehmens oder Produkts auf dem Markt oder einem Teilmarkt. Der Marktanteil ist das Verhältnis zwischen dem eigenen und dem Gesamtabsatz. Dabei kann der Wert oder die Menge der verkauften Einheiten verglichen werden. Am bedeutendsten für die Unternehmenspolitik ist der Marktanteil in bestimmten Verkaufsregionen und die Entwicklung des Marktanteils in einer bestimmten Zeitspanne. Das Statistische Bundesamt kann den Marktanteil eines Unternehmens ermitteln. Ob ein Unternehmen gemäß dem Kartellgesetz marktbeherrschend ist, geht aus seinem Marktanteil hervor.

Marktkräfte, Angebot und Nachfrage; sie bestimmen den Preis eines Wirtschaftsgutes.

Die Marktwirtschaft ist die Wirtschaftsordnung, in der hauptsächlich der Markt und die Marktpreise steuern, welche Güter in welcher Zahl erstellt werden, welche Produktionsfaktoren verwendet werden und an wen die erstellten Güter verteilt werden. Notwendige Voraussetzungen für eine Marktwirtschaft sind eine demokratische Staatsform, das Privateigentum an Produktionsmitteln, Wettbewerb, die Freiheit des Einzelnen, seine Geschäfte ohne staatliche Einmischung im Eigeninteresse zu verfolgen (nach Gewinn zu streben), Gewerbe- und Vertragsfreiheit, freie Wahl des Berufs und Arbeitsplatzes, selbständige Spar- und Konsumentscheidungen sowie freie Preise. Der Nationalökonom Adam Smith schuf in seinem 1776 erschienenen Buch Ü ber Natur und Ursachen des Volkswohlstandes das Modell einer reinen Marktwirtschaft: Darin kann der einzelne im Eigeninteresse handeln und sich unbehindert von direkten Staatseingriffen entfalten. Jeder Marktteilnehmer ist frei, den größtmöglichen persönlichen Nutzen aus seinem Handel zu ziehen. Das führt nach Smith automatisch zum größtmöglichen Wohlstand für alle. Der Staat darf in einer reinen Marktwirtschaft nur dafür sorgen, dass die Voraussetzungen für das Funktionieren der Marktwirtschaft geschaffen und eingehalten werden. Das von Smith und anderen geschaffene Modell einer reinen Marktwirtschaft ist nie vollkommen verwirklicht worden. Diejenigen Wirtschaftssysteme Europas, die sich im 19. Jahrhundert weitgehend dem Modell annäherten, erreichten bei weitem nicht die gesteckten Ziele: Die Marktwirtschaft führte zu Monopolen, die den Wettbewerb außer Kraft setzten. Die Löhne der unselbständig Tätigen lagen am Existenzminimum und wurden als ungerecht empfunden. Es entstanden Wirtschaftskrisen mit Massenarbeitslosigkeit. Schließlich wurde ein Eingreifen des Staates notwendig.

Der Marxismus entwickelte als Gegenmodell zur Marktwirtschaft die Planwirtschaft. Sie ersetzt den Markt als Steuerungsinstrument durch eine zentrale Planung. Ein weiteres, drittes Modell ist die soziale Marktwirtschaft. In diesem Modell kommt dem Staat die Aufgabe zu, sozial nicht vertretbare Folgen der Marktwirtschaft zu verhindern. Das Modell lag dem wirtschaftlichen Wiederaufbau der Bundesrepublik Deutschland nach dem 2. Weltkrieg zugrunde: Der Staat schützt den Wettbewerb auf den Gütermärkten durch eine sozial ausgestaltete Wettbewerbsordnung und wacht über ihre Einhaltung. 1957 setzte Ludwig Erhard das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch, um zu verhindern, dass sich zu große Macht in den Händen von Unternehmen oder Unternehmensgruppen konzentrierte.

In einer sozialen Marktwirtschaft begegnet der Staat Konjunkturschwankungen mit konjunkturpolitischen Maßnahmen, z. B. Ausgaben durch die öffentliche Hand, um die Nachfrage anzuregen. Mit Struktur- und Bildungspolitik übernimmt er Aufgaben, die die private Initiative überfordern würden. Er schafft ein soziales Netz, um Beschäftigte und sozial Schwache abzusichern. Durch Steuern bzw. Steuererleichterungen korrigiert er die Einkommens- und Vermögensverteilung.

Die Soziale Marktwirtschaft ist eine wirtschaftspolitische Konzeption, die eine freie Marktwirtschaft, mit begrenzten ordnungspolitischen Eingriffen des Staates, anstrebt, in der ein sozialer Ausgleich stattfindet. Als wirtschaftlicher Grundpfeiler gilt eine an der Preisstabilität orientierte Geldpolitik unter der Führung einer unabhängigen Notenbank. Politisch soll die soziale Marktwirtschaft ein hohes Maß an individuellen Freiheiten gewährleisten. Um die Entstehung wirtschaftlicher Monopole zu begrenzen und die politische Macht der Wirtschaft zu begrenzen, führt der Staat zusätzlich eine aktive Wettbewerbspolitik durch. Da der Staat lediglich einen Rahmen für das Handeln der Wirtschaftssubjekte festlegt, wird die soziale Marktwirtschaft auch als "staatlich gelenkte Marktwirtschaft" bezeichnet.

Der Zusatz "sozial" weist darauf hin, dass in das System auch soziale Sicherungen für die Bevölkerung eingebaut sind. In diesem Sinne stellt die soziale Marktwirtschaft den Versuch einer Synthese zwischen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und sozialer Gerechtigkeit dar. Das Konzept der sozialen Marktwirtschaft entwickelte die so genannte "Freiburger Schule", eine Gruppe von Ökonomen an der Universität Freiburg, zwischen 1930 und 1950. Geprägt wurde der Begriff im Jahr 1947 durch den Ökonomen Alfred Müller-Armack.

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Begriff der sozialen Marktwirtschaft vor allem mit Ludwig Erhard verbunden, der dieses Konzept als Bundeswirtschaftsminister im ersten Kabinett der neu gegründeten Bundesrepublik ab 1949 umsetzte. Seither gehört die soziale Marktwirtschaft zu den Eckpfeilern der deutschen Gesellschaftsordnung. Die gesamtwirtschaftlichen Ziele der sozialen Marktwirtschaft - Vollbeschäftigung, stetiges Wirtschaftswachstum, Stabilität des Preisniveaus sowie außenwirtschaftliches Gleichgewicht - wurden 1967 im "Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums" - kurz Stabilitätsgesetz genannt - formuliert. Die Einführung der sozialen Marktwirtschaft fiel zeitlich mit dem so genannten Wirtschaftswunder zusammen, einem beispiellosen Wirtschaftsaufschwung in der Geschichte der Bundesrepublik.

Seit Mitte der neunziger Jahre kommt es verstärkt zu politischen Diskussionen über die "Bezahlbarkeit des Sozialstaates" und somit zur Infragestellung des wirtschaftspolitischen Konzeptes der sozialen Marktwirtschaft insgesamt.

2. Kartelle

Das Kartell (von italienisch cartello: kleines Schreiben, Vereinbarung) ist eine informelle oder formelle Bündelung wirtschaftlicher Aktivitäten ansonsten voneinander unabhängiger Unternehmen, deren Zweck darin besteht, den Wettbewerb in einem bestimmten Markt zu verringern oder zu unterdrücken. Vom Kartell zu unterscheiden ist die Fusion, bei der die beteiligten Firmen ineinander aufgehen. Kartelle kontrollieren die Produktion und Distribution. Die Hauptaktivitäten, mit denen sie sich befassen, bestehen in der Festsetzung der Preise, Begrenzung des verfügbaren Angebots, Aufteilung des Marktes und Bündelung der Gewinne. Kartelle sind in Deutschland durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen grundsätzlich verboten. Bei größeren Firmenzusammenschlüssen, die die Gefahr einer Kartellisierung in sich bergen, entscheidet das Bundeskartellamt über die Zulässigkeit.

Geschichte

Absprachen mit dem Ziel der Wettbewerbsbeschränkung gab es zu allen Zeiten. Größere Kartelle entstanden in Deutschland um 1870, gleichzeitig mit dem Wachstum der Wirtschaft des Landes. Die negativen Aspekte der Aushebelung des Wettbewerbs wurden zwar erkannt, doch hielt sich in der wissenschaftlichen Diskussion lange die Ansicht, die Vertragsfreiheit dürfe auch bezüglich der Absprachen unter Unternehmen nicht angetastet werden. 1923 wurde dann zwar eine Kartellverordnung erlassen, die die Kartellbildung einer Missbrauchsaufsicht unterstellte, doch blieb der Trend zur Kartellbildung ungebrochen. Die

Nationalsozialisten machten sich nach ihrer Machtergreifung 1933 mit dem Gesetz über die Errichtung von Zwangskartellen die deutsche Wirtschaft gefügig. Einer der bedeutendsten Zusammenschlüsse war die I. G. Farben(industrie), die Chemikalien und Färbemittel herstellte. Zu Beginn des 2. Weltkrieges wurde die gesamte Industrie durch Kartelle kontrolliert und überwacht, die das Wohlwollen des nationalsozialistischen Regimes genossen und diesem zuarbeiteten.

Das Kartellrecht ist die Bezeichnung für die Gesetze, die dazu dienen, die Bildung von Kartellen zu verhindern. Ein Kartell ist die Vereinbarung von Unternehmen derselben Branche zur Einschränkung oder Ausschaltung des Wettbewerbs. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (vom 27. Juli 1957; Neufassung vom 24. September 1980) enthält ein grundsätzliches Verbot von Kartellverträgen und - beschlüssen, wenn diese die Marktverhältnisse beeinflussen. Ausgenommen sind hiervon beispielsweise Rabatt-, Konditionen- oder Rationalisierungskartelle. Der Verstoß gegen das Verbot ist als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bedroht. Ähnliches gilt für Österreich und die Schweiz.

3. Wettbewerb

Der Wettbewerb ist die Rivalität zwischen Marktteilnehmern um Markanteile. In einer Marktwirtschaft kommt dem Wettbewerb die zentrale Steuerungsfunktion zu. Vollkommener Wettbewerb Das theoretische Ideal, das Wirtschaftswissenschaftler entwickelten, um die Bedingungen festzulegen, unter denen der Wettbewerb seine größte Effektivität erreichen würde, nennt man "vollkommenen" Wettbewerb. Obwohl kaum möglich, bietet der vollkommene Wettbewerb als Konzept einen nützlichen Maßstab bei der Einschätzung der Leistung tatsächlicher Märkte. Vollkommener Wettbewerb besteht unter folgenden Bedingungen: 1. eine Industrie hat eine große Zahl von Geschäftsfirmen und Käufern; 2. die Firmen sind im Durchschnitt klein; 3. Käufer und Verkäufer sind über alle Transaktionen innerhalb des Marktes informiert. Die praktische Bedeutung einer großen Anzahl kleiner Firmen und vieler Käufer liegt darin, dass die Macht, das Verhalten der Marktteilnehmer zu beeinflussen, gründlich verteilt ist. Mit anderen Worten, keine Einzelperson und kein einzelnes Unternehmen hat die Macht, die Bedingungen zu diktieren, unter denen der Austausch von Gütern und Dienstleistungen stattfindet (anders als bei einem Monopol oder Oligopol). Unter den Gegebenheiten des vollkommenen Wettbewerbs, so behaupten Wirtschaftswissenschaftler, würden Waren so effektiv wie möglich erzeugt - d. h. zu den geringsten Kosten und Preisen -, und die Konsumenten würden die maximale Menge an Gütern und Dienstleistungen erhalten.

Arbeitsfähige Konkurrenz

Das Fehlen des vollkommenen Wettbewerbs in den meisten Märkten führte dazu, eine realistische Alternative zu suchen, um den Markt in bestimmten Fällen zu bewerten. In der Praxis ist die Anzahl der Firmen eher begrenzt, und eine Firma kann übermäßigen Einfluss auf den Markt ausüben. Auch verfügen die Marktteilnehmer selten über alle Informationen über die Marktbedingungen. Aber so lange sich die Situation nicht derart zuspitzt, dass der Staat eingreifen muss, betrachtet man das Wettbewerbsniveau als "arbeitsfähig". Der Wettbewerb kann in dem Sinne arbeitsfähig sein, dass die erreichten Ergebnisse grob betrachtet vergleichbar sind mit dem, was als Annahme im theoretischen Ideal des vollkommenen Wettbewerbs passieren würde. Der größte Nachteil beim Konzept des arbeitsfähigen Wettbewerbs ist seine Unbestimmtheit; es sind keine präzisen Kriterien entwickelt worden, um zu bestimmen, wann ein arbeitsfähiger Wettbewerb tatsächlich existiert.

Unlauteren Wettbewerb nennt man Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und die guten Sitten. Die Verhaltensnormen für konkurrierende Unternehmen sind gesetzlich geregelt, um die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern und der Allgemeinheit zu wahren. Im Geschäftsverkehr sind allgemein solche Handlungen von Wettbewerbern verboten, die gegen die guten Sitten unter Gewerbetreibenden verstoßen.

Zu den sittenwidrigen Handlungen gehören u. a. die Nachahmung oder Verwertung fremder Leistungsergebnisse, wirtschaftlicher Boykott, die Anwendung von rechtlichem oder psychologischem Kaufzwang, vergleichende Werbung, Absatzbehinderung, das Abwerben von Arbeitskräften, Täuschung und Irreführung der Kunden sowie das "Anreißen", d. h. Kundenfang durch übertriebenes Ansprechen oder Anrufen.

Als gesonderte Tatbestände kennt das Gesetz u. a. die unerlaubte Werbung, die Angestelltenbestechung, die Anschwärzung und die Verleumdung, den Verrat von Geschäftsgeheimnissen und Verstöße gegen die Regeln des Räumungsverkaufs oder des Rabatts.

4. Konzern

Der Konzern ist ein Zusammenschluss rechtlich selbständiger Unternehmen unter einer einheitlichen Leitung, wobei die abhängigen Unternehmen zwar rechtlich selbständig bleiben, aber ihre wirtschaftliche Selbständigkeit aufgeben. Ein Konzern wird geleitet von der Muttergesellschaft. Sie hält die Mehrheit der Aktien der Tochtergesellschaften. Die Muttergesellschaft kann selbst produzieren oder die Tochtergesellschaften nur verwalten. Die Gesellschaftsform der einzelnen Unternehmungen kann die Personengesellschaft, die Kapitalgesellschaft oder auch die Einzelfirma sein.

Man unterscheidet zwischen vertikalen, horizontalen und Mischkonzernen. In horizontalen Konzernen sind Unternehmen der gleichen Produktionsstufe zusammengeschlossen, z. B. mehrere Bergwerke. In vertikalen Konzernen vereinigen sich Unternehmen aufeinander folgender Produktionsstufen, d. h. von der Rohstoffbasis bis zum Vertrieb. In Mischkonzernen findet man Unternehmen verschiedenster Art, z. B. Banken, Versicherungen, Reiseunternehmen. Von Konzernen unterschieden werden Fusionen und Kartelle.

Der Multinationaler Konzern ist ein transnationales oder internationales Unternehmen, das in mehreren Staaten Produktionsstätten (Tochtergesellschaften) hat. Die Vorteile solcher multinationaler Unternehmen liegen in der Möglichkeit zur Kostensenkung durch Ausnutzung billiger Roh- und Betriebsstoffe oder günstiger Transportkosten, der Ausnutzung von staatlichen Investitionsprogrammen und von Steuervorteilen, der Umgehung von Handelsbeschränkungen durch die Verlagerung der Produktion in die potentiellen Abnehmerländer usw. In der Praxis treiben multinationale Konzerne die vertikale Integration immer weiter voran, um jede Stufe des wirtschaftlichen Geschehens innerhalb eines Wirtschaftszweiges kontrollieren zu können. Von der Ausbeutung der Rohstoffe über die Errichtung der Produktionsanlagen bis hin zur Produktion und der Vermarktung der Produkte können sie so die Preise festlegen, die so nicht länger dem Wechselspiel von Angebot und Nachfrage unterliegen. So entstehen immer größer werdende Bereiche bürokratisch betriebswirtschaftlicher Planung innerhalb einer ansonsten freien Marktwirtschaft, auf die solche multinationalen Konzerne durch ihre Möglichkeiten der umfassenden Ressourcenkontrolle nicht mehr angewiesen sind.

Von den 600 weltweit größten multinationalen Konzernen sind etwa 45 Prozent in den Vereinigten Staaten beheimatet; es folgt Japan mit fast 16 Prozent sowie Großbritannien mit über zehn Prozent. Der größte Teil ihrer multinationalen Aktivitäten findet in den Industrienationen statt. 1996 wickelten rund 38 000 multinationale Unternehmen mit insgesamt 250 000 Tochterfirmen etwa ein Drittel des gesamten Welthandels untereinander ab. 1992 betrug der Weltumsatz dieser Konzerne bereits 7,7 Billionen Mark, mehr als das Volumen des gesamtem Welthandels.

Unter Unternehmenszusammenschluss versteht man die Verbindung zweier oder mehrerer Unternehmen zu einem einzigen. Er kann unter verschiedenen Vorzeichen geschehen. Bei der Übernahme kauft ein Unternehmen das Vermögen eines oder mehrerer anderer Unternehmen. Es gliedert sie in seine Unternehmensstruktur ein und behält seine ursprüngliche Identität. Im Unterschied dazu werden bei einer Fusion mehrere Unternehmen zu einer völlig neuen Firma vereinigt. Bei einer Firmenübernahme wird, im Gegensatz zum Unternehmenszusammenschluss, eine Gesellschaft gegen ihren Willen gekauft. Beim Unternehmenszusammenschluss erwirbt der Käufer die Aktiva und Passiva der anderen Firmen. Schließen sich zwei Konkurrenten zusammen, nennt man dies einen horizontalen Zusammenschluss; schließen sich Lieferanten und Kunden zusammen, nennt man dies einen vertikalen Zusammenschluss.

Unternehmenszusammenschlüsse werden oft gemacht, um nachlassende Geschäfte wiederzubeleben, den Wettbewerb zu verringern oder die Produktion zu diversifizieren. In den meisten Ländern bestehen strenge Wettbewerbsgesetze, um sicherzustellen, dass Unternehmenszusammenschlüsse nicht zu Monopolen führen (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Deutschland).

Das Monopol ist eine Marktform, bei der ein einzelnes Wirtschaftsunternehmen eine Ware herstellt und vertreibt oder eine Dienstleistung erbringt. Bei einem Monopol gibt es praktisch keinen Ersatz für das verkaufte Produkt oder die Dienstleistung, und auch keine ernsthafte Bedrohung durch einen Konkurrenten, der auf den Markt drängt. Durch eine Monopolstellung kann der Monopolist den Preis bestimmen.

Es gibt folgende Arten von Monopolen: (1) natürliche Monopole aufgrund der Kontrolle aller wichtigen Rohstoffe, die für die Herstellung des Produkts nötig sind, (2) Monopole aufgrund der alleinigen technischen Kenntnisse, die für ein Produktionsverfahren nötig sind, (3) rechtlich gesicherte Monopole z. B. aufgrund eines Patents, (4) ein Staatsmonopol, bei dem der Staat sich das Recht auf die Herstellung und den Vertrieb einer Ware oder Dienstleistung vorbehält. So haben die Stadtwerke ein Monopol auf die Elektrizitäts- und Wasserversorgung. Bis vor wenigen Jahren war die Deutsche Bundespost ein staatliches Unternehmen, das ein Staatsmonopol hatte.

Geschichtlicher Hintergrund

Wirtschaftsmonopole hat es in der Menschheitsgeschichte zu fast allen Zeiten gegeben. Im Altertum und im Mittelalter waren die Ressourcen äußerst knapp, und das beeinträchtigte das Leben der meisten Menschen. Wenn Ressourcen äußerst knapp sind, ist es kaum möglich, dass eine Vielzahl von Herstellern viele Produkte und Dienstleistungen anbieten.

Als sich in der Spätrenaissance Nationalstaaten entwickelten, erwies sich das Monopol als nützlich für die Herrscher, die immer Geld brauchten, um ihre Armee, den Hofstaat und ihren Lebensstil aufrechtzuerhalten. Hofgünstlinge erhielten Monopolrechte für die Herstellung und den Verkauf von Grundgütern wie Salz und Tabak. Solche Urkunden sahen immer vor, dass der Herrscher einen beträchtlichen Teil des Gewinns erhielt. Die meisten europäischen Nationen gewährten auch privaten Handelsgesellschaften Monopolrechte, so z. B. der Ostindischen Kompanie, damit diese neue Länder entdecken und erforschen konnten. Doch die Verleihung von Monopolrechten durch den Herrscher an private Gesellschaften und Hofgünstlinge führte auch zu großem Missbrauch. In England erließ schließlich das Parlament 1624 ein Monopolgesetz, das die Rechte des Monarchen zur Errichtung privater Monopole im Binnenhandel stark beschnitt. Dieses Gesetz galt aber nicht für Monopolrechte, die Forschungs- und Siedlungsgesellschaften gewährt wurden.

Zwei Entwicklungen, die ihren Ursprung in England hatten, veränderten diese Bedingungen, und sie führten im frühen 19. Jahrhundert zu einer Wirtschaftsordnung, die auf dem Wettbewerb basierte. Im Common Law wurden Vereinbarungen untersagt, die zu einer Monopolstellung führten und dadurch mit dem Freihandel nicht vereinbar waren. Die zweite Entwicklung war die Ausweitung der Produktion, die auf die industrielle Revolution folgte. In dieser Zeit entwickelte auch der schottische Philosoph und Wirtschaftswissenschaftler Adam Smith seine Theorie zu Privateigentum, den Märkten und dem freien Spiel des Wettbewerbs.

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts brachte das System der freien Marktwirtschaft tief greifende Veränderungen mit sich. In Europa und den Vereinigten Staaten entstanden riesige Wirtschaftsunternehmen, die in kurzer Zeit fast alle Märkte beherrschten. Das war zum Teil auf die Taktik einiger Unternehmer zurückzuführen, z. B. des amerikanischen Unternehmers John D. Rockefeller. Er baute die Imperien auf und verdrängte die meisten Konkurrenten vom Markt. Die Veränderungen entstanden auch aufgrund des technischen Fortschritts, der es einer Handvoll großer Firmen ermöglichte, den Bedarf vieler Märkte zu decken. Das Ergebnis war kein völliges Monopol, sondern eher das Oligopol, wobei die Produktion von wenigen Firmen beherrscht wird.

Im 20. Jahrhundert haben die meisten Regierungen versucht, durch Wettbewerbsgesetze die direkte Entstehung privater Monopole in Hauptindustriebereichen zu verhindern. Sie haben mit Hilfe von Gesetzen, Gerichten und Aufsichtsbehörden alles getan, um Wettbewerbsbedingungen für Firmen in diesen Industrien herzustellen. Waren Wettbewerbsbedingungen nicht möglich, dann haben die Regierungen entweder den Industriezweig verstaatlicht oder die Unternehmen beschränkt, um die Verbraucher zu schützen.

Monopoltheorie

Wirtschaftswissenschaftler haben Theorien aufgestellt, warum sich das Verhalten einer Monopolfirma merklich von dem einer Wettbewerbsfirma unterscheidet. Ein Monopolunternehmen steht wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen zwei Kräften gegenüber: (1) einer Reihe von Nachfragebedingungen für das Wirtschaftsgut oder die Dienstleistung, die es herstellt; (2) einer Reihe von Kostenbedingungen, die bestimmen, wie viel es an jene zahlen muss, die die Mittel und die Arbeitskraft liefern, die es zur Herstellung des Produkts benötigt. Jedes Wirtschaftsunternehmen muss seine Produktion auf den Punkt abstimmen, an dem der Gewinn - also die Differenz zwischen den Einnahmen, die es aus den Verkäufen erhält, und den Kosten, die bei der Herstellung der verkauften Mengen entstanden sind - maximiert werden kann. Der Produktionsumfang, bei dem das Unternehmen den größten Gewinn erzielt, ist nicht unbedingt der, bei dem es den höchstmöglichen Preis für sein Produkt erhält. Der Hauptunterschied zwischen einer Monopolgesellschaft und einem Unternehmen in der Wettbewerbswirtschaft ist, dass das Monopol eine größere Kontrolle über die Preise hat. Die Monopolfirma hat dadurch mehr Freiheit als ein Wettbewerbsunternehmen, Preis und Produktion zur Erreichung des maximalen Gewinnes anzupassen.

Vom gesellschaftspolitischen Standpunkt aus betrachtet, wirkt sich ein Monopol negativ auf den wirtschaftlichen Wettbewerb aus. Im Allgemeinen führt das Monopol im Vergleich zum Wettbewerb zu einem geringeren Ausstoß an Gütern und Dienstleistungen. Außerdem sind oft die Preise höher als in einer Wettbewerbswirtschaft.

Monopolarten

Es gibt verschiedene Arten von Wirtschaftsmonopolen, darunter natürliche Monopole, Konzerne, Kartelle und industrielle Unternehmenszusammenschlüsse.

Staatliche Monopole

Ein Beispiel für ein staatliches oder kommunales Monopol sind die Stadtwerke. Sie stellen Dienstleistungen zur Verfügung, die lebenswichtig für das Gemeinwohl sind. Sie stellen z. B. die Versorgung mit Wasser und Energie sicher.

Konzerne

In der Geschichte haben Hersteller oft versucht, sich eine Monopolstellung zu verschaffen. Eines der frühesten Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, war der Konzern. Bei der Bildung eines Konzerns wird die tatsächliche Kontrolle über ein Unternehmen an eine Einzelperson oder eine kleine Gruppe von Personen übertragen. Diese Technik führte in den Vereinigten Staaten nach dem Amerikanischen Bürgerkrieg zur Verabschiedung des Sherman Antitrust Act, eines Gesetzes, das 1890 verabschiedet wurde. Dieses Gesetz schränkte Konzerne und andere Wirtschaftsunternehmen ein, die Monopole errichten wollten. In Deutschland gibt es das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das in § 22 ein marktbeherrschendes Unternehmen oder einen Konzern definiert und den Missbrauch seiner Marktmacht zur Behinderung, Diskriminierung und Ausbeutung von Konkurrenten untersagt.

Kartelle

Heute ist die bekannteste Form eines Monopols das Kartell. Ein Beispiel für ein Kartell ist die Organisation der Erdöl exportierenden Länder (Organization of the Petroleum Exporting Countries, OPEC). Ein Kartell ist eine Organisation, die von Produzenten gebildet wird. Sein Zweck ist die Zuweisung von Marktanteilen, Kontrolle der Produktion und Regulierung der Preise. Die OPEC setzte darüber hinaus auch den Weltpreis für Erdöl fest.

In Deutschland besteht nach dem Gesetz der Wettbewerbsbeschränkungen von 1957 grundsätzlich ein Verbot der Kartellbildung. Hierbei gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen, darunter Ausfuhrkartelle, die auf ausländischen Märkten wettbewerbsfähig sein sollen. Generelle Ausnahmen erlaubt das Gesetz insbesondere bei der Verkehrswirtschaft, landwirtschaftlichen Erzeugervereinigungen, der Kredit- und Versicherungswirtschaft sowie bei der Energie- und Wasserversorgung.

Unternehmenszusammenschlüsse

Die Bemühungen, einen Industriezweig so zu organisieren, dass praktisch eine Monopolstellung entsteht, nehmen verschiedene Formen an. Jede Verbindung von Firmen, durch die der Wettbewerb vermindert wird, kann vertikal, horizontal oder gemischt erfolgen. Bei einer vertikalen Verbindung werden Firmen, die an bestimmten Stadien eines Produktionsablaufes beteiligt sind, in einem einzigen Unternehmen zusammengefasst. Einige der Ölgesellschaften besitzen z. B. Ölfelder, Raffinerien, Transportsysteme und Verkaufsstellen. Bei einer horizontalen Verbindung werden Firmen desselben Industriebereichs und derselben Produktionsebene zusammengefasst. Bei horizontalen Unternehmenszusammenschlüssen werden Firmen aus verschiedenen unzusammenhängenden Industrien in einer einzigen Organisation zusammengefasst. Alle Unternehmenszusammenschlüsse und Firmenverbindungen tragen in sich die Möglichkeit, den Wettbewerb auszuschalten und ein Monopol zu bilden. Unternehmenszusammenschlüsse werden von den Kartellbehörden der einzelnen Länder und innerhalb der Europäischen Union auch durch die Europäische Kommission gründlich geprüft.

Final del extracto de 9 páginas

Detalles

Título
Macht, Kartelle, Wettbewerb und Konzerne
Curso
11. Klasse der Fachhochschule in Bremen
Autor
Año
1997
Páginas
9
No. de catálogo
V95411
ISBN (Ebook)
9783638080897
Tamaño de fichero
352 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Macht, Kartelle, Wettbewerb, Konzerne, Klasse, Fachhochschule, Bremen
Citar trabajo
Kai-Ole Schwolow (Autor), 1997, Macht, Kartelle, Wettbewerb und Konzerne, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95411

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