Venture Capital zur Finanzierung von technologieorientierten Unternehmensgründungen


Seminar Paper, 1999

16 Pages, Grade: 2,3


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Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Technologieorientierte Unternehmensgründungen in Deutschland
2.1. Hintergründe von technologieorientierten Unternehmensgründungen
2.2. Umsetzung von technologieorientierten Unternehmensgründungen und die damit verbundenen Probleme
2.2.1. Finanzierung durch Kredite
2.2.2. Finanzierung aus öffentlichen Förderprogrammen
2.2.3. Finanzierung mittels Beteiligung
2.2.4. Finanzierung durch eigene Mittel

3. Venture Capital zur Finanzierung von technologieorientierten Unternehmensgründungen
3.1. Definition und Abgrenzung und die handelnden Akteure bei Venture Capital Finanzierungen
3.2. Der Venture Capital-Markt in Deutschland
3.2.1. Der formelle Venture Capital-Markt
3.2.2. Der informelle Venture Capital-Markt
3.3. Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
3.4. Der Wandel auf dem deutschen Venture Capital-Markt
3.5. Anlagestau auf dem deutschen Venture Capital Markt und Lösungsmöglichkeiten

4. Zusammenfassung und Ausblick

1. Einleitung

Erfindungen und Innovationen treiben die Wirtschaft an. Dieses trifft jedoch nur zu, wenn es zu einer erfolgreichen Verwirklichung solcher Ideen kommt. Viele gute Ideen scheitern am mangelnden Kapital und fehlenden kaufmännischen Wissen, was bei einer Unternehmensgründung unerläßlich ist. Bei solchen Unternehmensgründungen sollte man sich von den gewöhnlichen Existenzgründungen lösen, die zwar auch ihren volkswirtschaftlichen Nutzen haben und zur Steigerung der Wohlfahrt beitragen aber sicher nicht in dem Maße wie die technologieorientierten Unternehmensgründungen. Mit technologieorientierten Unternehmensgründungen sind aufgrund der innovativen Idee hohe Wachstumspotentiale verbunden, während die übrigen Unternehmensgründungen lediglich den Lebensunterhalt sichern sollen. In der vorliegenden Arbeit sollen ausschließlich die technologieorientierten Unternehmensgründungen betrachtet werden.

Um ein Unternehmen zu gründen, bedarf es natürlich, außer dem kaufmännischen Wissen und der guten Geschäftsidee, auch dem nötigen Startkapital, denn es müssen die Geschäftsausstattung, Maschinen usw. angeschafft werden. Da in den meisten Fällen Startkapital nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist, gilt es sich nach anderen Möglichkeiten der Finanzierung umzuschauen. Diese Finanzierungsmöglichkeiten sollen aufgezeigt und die damit verbundenen Probleme verdeutlicht werden.

Unzählige Erfolgsgeschichten in den USA über technologieorientierte Unternehmensgründungen im Silicon Valley haben die Venture Capital Szene entscheidend geprägt. Deshalb soll die Finanzierungsform des Venture Capitals untersucht werden. Die Venture Capital Branche der USA wird in der ganzen Welt als Vorbild angesehen (vgl. Zider 1999, S. 38.), doch wie läßt sich das mit der deutschen risikoaversen, beamtenhaften und "der eigene Herr im Hause sein" Unternehmermentalität vereinbaren. Auf der anderen Seite stellt sich aber auch die Frage, ob die Anbieter von Venture Capital dieser Aufgabe gewachsen sind, denn schließlich sollen sie dem ideenreichen Gründer auf dem Weg zum Unternehmen und auch auf dem weiteren Wachstumspfad mit Managementunterstützung und Kapital zur Seite stehen. Es soll auch deutlich werden, warum der Anteil der Frühphasenfinanzierung (Finanzierung von F.u.E. sowie Gründungsfinanzierung) im Vergleich zum gesamten Investitionsrahmen so gering ausfällt. Die Arbeit soll den derzeitigen Stand des deutschen VC-Marktes zeigen und über mögliche Richtungen informieren.

2. Technologieorientierte Unternehmensgründungen in Deutschland

2.1. Hintergründe von technologieorientierten Unternehmensgründungen

Bei der Gründung eines Technologieunternehmens spielt die Geschäftsidee des potentiellen Gründers die größte Rolle. Hierbei kann es sich um eine Produktinnovation, eine Prozeßinnovation oder eine Dienstleistung handeln. Der Gründer kommt in der Regel aus dem technischen Bereich und ist deshalb weniger kaufmännisch versiert, hat aber zum größten Teil Erfahrungen in der F.u.E.-Abteilung eines Unternehmens oder in universitären bzw. außeruniversitären Einrichtungen gesammelt (vgl. Pleschak 1997, S. 16). Die zündende Idee erwächst aus diesem spezifischem Know-how und soll durch die Gründung eines Unternehmens verwirklicht werden. Das Know-how stellt sozusagen das "immaterielle Startkapital" (Kulicke 1997, S. 129) dar.

Technologieorientierte Unternehmensgründungen sind von Existenzgründungen zu unterscheiden, denn hier handelt es sich nicht nur um die Anmeldung eines Gewerbes zur Sicherung der Existenz. Für solche Projekte gibt es in der Regel keine Finanzierungsprobleme. Bei TOU's hingegen geht es um junge, innovative High-Tech- Unternehmen mit einem großen Wachstumspotential, die etwa aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik sowie der Medizin- und Biotechnik kommen. Darüber hinaus kennzeichnet die TOU's ein erhöhter F.u.E.-Aufwand im Vergleich zu anderen Unternehmensgründungen. Für die Innovationsfähigkeit und die Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland leisten diese Unternehmensgründungen einen wichtigen Beitrag für unsere Volkswirtschaft. Besonders junge Unternehmen und Unternehmensgründungen schaffen mit ihren neuen Ideen, Verfahren und Produkten neue, dauerhafte und mit einer hohen Wertschöpfung verbundene Arbeitsplätze und erschließen neue Märkte (vgl. Pahlen 1998, S. 30).

2.2. Umsetzung von technologieorientierten Unternehmensgründungen und die damit verbundenen Probleme

Nach der Ideenfindung und den ersten vagen Vorstellungen der Realisierung, stellt sich die Frage wie diese innovative Leistung am Markt eingeführt werden soll. Es kommt zur Unternehmensgründung und dem Problem der Finanzierung bzw. der Kapitalbeschaffung. Aus folgende Gründen werden Unternehmensgründungen besonders erschwert :

a. Die Gründer haben keine Erfahrungen in kaufmännischen Fragen und kennen die vielfältigen Unternehmensfinanzierungsformen nicht. Dies läßt sich mit den in der Regel naturwissenschaftlich orientierten Ausbildungen der Gründer erklären, in denen ihnen nur unzureichendes betriebswirtschaftliches Know-How vermittelt wird.

b. Mit der Erschließung eines neuen Marktes, mit der sich nicht auf Erfahrungen aus der Vergangenheit zurückgreifen läßt, sowie technischen, marktseitigen und allgemeinen Unternehmensrisiken ergeben sich große Probleme bei der Abschätzung des Zeit- und Finanzierungsbedarfs für den Gründer.

c. Die Bewertung des Gründungskonzeptes seitens potentieller Kapitalgeber wird durch die unterschiedlichen Ausbildungen und Erfahrungen, die bei den Gründern meist technisch, naturwissenschaftlich und bei den potentiellen Kapitalgebern kaufmännisch ist, erschwert. Diese Probleme führen zu einem zurückhaltenden Verhalten der Kapitalgeber.

2.2.1. Finanzierung durch Kredite

Banken finanzieren junge Technologieunternehmen über langfristige Darlehen und räumen Kontokorrentkredite ein. Um solche Kredite zu gewähren ist eine eingehende Prüfung der Kreditwürdigkeit und des Unternehmenskonzepts nötig. Die Bankangestellten stoßen jedoch aufgrund ihres fehlenden technischen Wissens schnell an ihre Grenzen bei der Bewertung der innovativen Idee. Um dieses Kreditrisiko zu umgehen verlangen die Banken entsprechende Sicherheiten. Das Problem besteht jedoch darin, daß die Gründer meist keine ausreichenden Sicherheiten, wie z.B. Immobilien oder Wertpapiere besitzen. Um trotzdem eine Finanzierung vorzunehmen, müßte der Zins hoch sein, damit dem Ausfallrisiko ein adäquates Entgeld gegenüber steht. Die laufenden Zinszahlungen wären allerdings so hoch, daß die Liquidität des Unternehmens stark gefährdet wäre. Somit kommt die Kreditfinanzierung nur bedingt in Frage.

2.2.2. Finanzierung aus öffentlichen Förderprogrammen

Da das Risiko des Scheiterns in der Gründungsphase besonders hoch ist, sind potentielle Kapitalgeber sehr zurückhaltend. Um solche innovativen Gründungen trotzdem zu unterstützen, hat der Staat einige Förderprogramme aufgelegt.

Abbildung 1: Überblick über staatliche Förderprogramme

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Beim EKH-Programm wird ein eigenkapitalähnliches Darlehen vergeben, daß in den ersten zehn Jahren tilgungsfrei ist. In den ersten fünf (NBL sechs) Jahren liegt eine Verzinsung unter dem Kapitalmarktzins vor. Im Insolvenzfall zählt die Eigenkapitalhilfe zu den haftenden Mitteln, wobei keine Sicherheiten vom Gesellschafter gefordert werden. Das BTU-Programm beinhaltet eine stille Beteiligung der deutschen Ausgleichsbank, die maximal drei Mio. DM beträgt. Voraussetzung ist, daß sich ein privater Kapitalgeber findet, der sich mindestens in gleicher Höhe beteiligt und die Betreuung des Beteiligungsnehmers übernimmt.

Beim ERP-Programm tritt der Bund als "Bürge" ein, d.h. bei der Finanzierung durch einen Kapitalgeber erstattet der Bund diesem bei einem Scheitern des Projekts einen bestimmten Prozentsatz des eingesetzten Kapitals zurück. Der Bund minimiert sozusagen das Risiko dieser Beteiligung. Beteiligungsgebern mit geringeren eigenen Mitteln wird so der Zugang zu risikobehafteten Innovationsfinanzierungen ermöglicht. (vgl. Kulicke 1997, S. 139). Weiterhin stehen noch allgemeine Förderprogramme des Bundes für Existenzgründung zur Verfügung. Bei diesen Programmen erhält der Gründer nach Prüfung langfristige, zinsgünstige und in den Anlaufjahren tilgungsfreie Darlehen. Zu den Förderprogrammen auf Bundesebene werden auch von den meisten Bundesländern Förderprogramme im Bereich der einzelbetrieblichen F.u.E. - und Innovationsförderung sowie der Gründungsförderung angeboten (vgl. Kulicke 1997, S. 141). Bei den verschiedenen öffentlichen Förderprogrammen bzw. privaten Finanzierungsangeboten bemängeln die Gründer "...eine hohe Intransparenz hinsichtlich der Konditionen, finanziellen Implikationen, Antragsvoraussetzungen und -prozedere" (Kulicke 1997, S. 131f).

2.2.3. Finanzierung mittels Beteiligung

Man unterscheidet bei den Beteiligungsfinanzierungen zwischen stillen, direkten und indirekten Beteiligungen. Bei der stillen Beteiligung geht das Kapital direkt in das Eigenkapital des Unternehmens über. Der stille Gesellschafter ist am Gewinn und Verlust beteiligt, wobei er das Recht auf Rückzahlung der Einlage zum Nominalwert hat und sich so dem Verlust entziehen kann. Er bekommt kein Mitspracherecht. Bei der direkten Beteiligung wird die Beteiligungsgesellschaft durch die Einlage zum Mitunternehmer und wird entsprechend ihrer Einlage am Gewinn und Verlust beteiligt. Zusätzlich kann die Beteiligungsgesellschaft bei allen Entscheidungen mitreden. Die indirekten Beteiligungen sind dadurch gekennzeichnet, daß sich die Geldgeber über einen Finanzintermediär, den sogenannten VC-Gesellschaften, am Unternehmen beteiligen. Besonderheit ist hier die Managementunterstützung, wobei auf die VC-Finanzierung in Punkt 3 näher eingegangen wird.

Die Finanzierung über Beteiligungen ist in hohem Maße vom Bestehen öffentlicher Programme zur Refinanzierung bzw. Ausfallübernahme bestimmt, da die Mittel der meist mittelständischen Beteiligungsgesellschaften sehr begrenzt sind. Sie investieren das Kapital in Form von stillen Beteiligungen und schwerpunktartig bei etablierten Wachstumsunternehmen und weniger im Frühphasengeschäft.

Ganz besonders wichtig ist bei solchen Beteiligungen ein klares Unternehmenskonzept und eine konkrete Vorstellung der Gründer über das angepeilte Wachstum und die eigene Stellung des Unternehmens. Die Beteiligungsentgelte werden frei verhandelt, wobei diese bei den direkten Beteiligungen höher ausfallen.

2.2.4. Finanzierung durch eigene Mittel

Die Finanzierung durch eigene Mittel, die Innenfinanzierung, gestaltet sich in der Regel schwierig, da die Gründung mit hohen Anfangsinvestitionen und fehlenden Rückflüssen verbunden ist, die vom Gründer meist nicht aufgebracht bzw. kompensiert werden können. Diese unzureichende Eigenkapitalausstattung erschwert außerdem die Suche nach weiteren Kapitalgebern.

3. Venture Capital zur Finanzierung von technologieorientierten Unternehmensgründungen

3.1. Definition und Abgrenzung und die handelnden Akteure bei Venture Capital Finanzierungen

Als Venture Capital bezeichnet man risikotragendes Eigenkapital, wobei man auch die Synonyme Wagnis-, Risiko- oder Chancenkapital benutzt. Bereitgestellt wird dieses Kapital von VC-Gesellschaften. VC-Gesellschaften sind die VC-Geber, die sich vorrangig an Unternehmen mit hohen Wachstumspotentialen beteiligen. Sie gehen dabei ein großes Risiko ein, da sie den VC-Nehmer noch nicht kennen. Der VC-Nehmer ist der Unternehmensgründer, der an einer Innovation arbeitet, die im technischen Bereich anzusiedeln ist und mangels Sicherheiten sowie des hohen Risikos nur schwer Bankkredite bekommt. Durch das technische Wissen der VC-Gesellschaft-Mitarbeiter, aufwendiger Prüfung der Unternehmenskonzepte und der Spezialisierung der VC-Gesellschaften auf solche Projekte, kann jedoch das Risiko von Fehlinvestitionen minimiert werden. Die als Finanzintermediäre auftretenden VC-Gesellschaften beschaffen das Kapital von privaten sowie institutionellen Anlegern. Aus dem Geld der Anleger wird ein geschlossener Fond gebildet, der dann in Form von Unternehmensbeteiligungen, als Eigenkapital, den Gründern zur Verfügung gestellt wird. Der Fond beinhaltet ein Portfolio an

Unternehmensbeteiligungen, wobei versucht wird Beteiligungen mit hohen Risiken durch Beteiligungen mit niedrigeren Risiken zu kompensieren. Das Kapital steht den Existenzgründern längerfristig zur Verfügung, ohne daß laufende Zinszahlungen die Liquidität des Unternehmens belasten. Zusätzlich zum bereitgestellten Kapital erhält der Gründer Managementunterstützung vom VC-Geber, die dem Gründer zu einem effizienten Wachstum verhelfen soll und Fehlentscheidungen, resultierend aus Unwissenheit, vermeiden soll, wobei nicht in das gewöhnliche Tagesgeschäft eingegriffen wird. VC-Gesellschaften beteiligen sich in der Regel neutral mit Minderheitsbeteiligung und streben keine Kapital bzw. Stimmrechtsmehrheit an.

Der Rückfluß, die Exitmöglichkeit, des eingesetzten Kapitals geschieht durch Verkauf der Beteiligung an strategische Investoren, an eine andere VC-Gesellschaft, durch Rückkauf der Anteile durch das Unternehmen oder durch den Gang an die Börse (vgl. Bell 1999, S. 54). Durch den Rückfluß des Kapitals wird der Mehrwert der Beteiligung, soweit er eingetreten ist, realisiert und die Anleger können mit einer entsprechenden Rendite ausgezahlt werden.

Der Einsatz des Kapitals läßt sich nach dem Bundesverband deutscher

Kapitalbeteiligungsgesllschaften - German Venture Capital Association e.V. - in folgende Finanzierungsphasen einteilen:

- start up (Finanzierung der Markteinführung), · expansion (Finanzierung des Wachstums), · bridge (Finanzierung in der Börsenvorstufe),
- Management-Buy-Outs/Management-Buy-Ins (Käufe von Unternehmen durch interne (MBO) oder externe Führungskräfte (MBI),
- turnarounds (Sanierungen).

Abbildung 2: Der Anteil des Fondvolumens an den einzelnen Unternehmensphasen.

Quelle: BVK (1999)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Abbildung zwei läßt erkennen, daß nur dreizehn Prozent der Gelder in die

Gründungsphase (Seed/Start-up) investiert werden. Das kann man zum einen damit erklären, daß das Ausfallrisiko bei Unternehmensgründungen sehr hoch ist und zum anderen, daß die Anreize zu staatlichen Fördermaßnahmen sehr hoch sind. Mit den staatlichen Förderprogrammen können VC-Gesellschaften kaum konkurrieren, weshalb sie ihr Engagement auf spätere Phasen verlagern.

3.2. Der Venture Capital-Markt in Deutschland

3.2.1. Der formelle Venture Capital-Markt

Zu VC-Geber und VC-Nehmer, die unter 3.1. beschrieben sind, kommen die VC-Finanziers hinzu. Diese setzen sich aus privaten und institutionellen Anlegern zusammen. Sie stellen ihr Geld der VC-Gesellschaft zur Verfügung stellen, um im Gegenzug eine überdurchschnittlich hohe Rendite zu erzielen. Die VC-Gesellschaft, von denen es in Deutschland ca. 100 gibt

(vgl. Fanselow 1998, S.17), stellen damit Fonds zusammen, mit denen sie sich an

Unternehmen beteiligen oder Unternehmensgründungen unterstützen. Derzeit verwalten die VC-Gesellschaften in Deutschland ein geschätztes Fondsvolumen von ca. 20 Milliarden Euro (vgl. Burgmaier 1999, S.89).

99: geschätzt; Quelle: BVK, 3i

Abbildung drei spiegelt das stetige Wachstum von Venture Capital in Deutschland wieder. Abbildung vier soll einen Überblick über das zur Verfügung stehende Kapital der größten, in Deutschland agierenden VC-Gesellschaften geben. Dieses Kapital soll oder ist zum Teil schon, in die in Abbildung eins gezeigten Phasen investiert worden.

Abb. 4: Neu aufgelegte Fonds renomierter Beteiligungs firmen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3.2.2. Der informelle Venture Capital-Markt

Auf dem informellen VC-Markt gibt es im Gegensatz zum formellen VC-Markt keine zwischengeschalteten Intermediäre. Bei den informellen Kapitalgebern, den sogenannten Business Angels, handelt es sich um wohlhabende Privatpersonen, in der Regel ehemalige Gründer, die sich mit ihrem Privatvermögen an einer Unternehmensgründung beteiligen, bis eine gewisse Größe und ein gewisser Entwicklungsstand erreicht ist, daß sich mit institutionellen Kapitalgebern in Verhandlung treten läßt. Diese informellen Kapitalgeber verfügen oft über langjährige Kontakte zu den Gründern und können die unternehmerischen Potentiale gut einschätzen. Vielfach kommt es auch vor, daß sich der Business Angel und der potentielle Gründer zufällig oder durch Mundpropaganda treffen. Business Angels verfolgen nicht primär das Ziel der Renditemaximierung, sondern wollen dem Gründer mit ihren Erfahrungen und ihrem betriebswirtschaftlichen Know-How zur erfolgreichen Firmengründung verhelfen. Das Engagement eines Business Angels ist als ein positives Signal zu werten, um zusätzliches Kapital anderer Investoren einzuwerben (vgl. Hemer 1999, S. 107). In Deutschland ist dieser Markt jedoch noch sehr unterentwickelt (vgl. Bell 1999, S. 54).

3.3. Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen

Die Besteuerung beeinflußt die Wahl der Finanzierungsform und entscheidet über die Attraktivität der Anlagemöglichkeiten. Die Behandlung der Einlage des VC-Finanziers hängt von der Höhe der Beteiligung und vom Rechtsstand der Person ab. Bei natürlichen Personen gibt es bis zu einer 25%igen Beteiligung und der Einhaltung der Spekulationsfrist keine Besteuerung. Liegt die Beteiligung über 25%, ist der ermäßigte Steuersatz nach §34 EstG anzusetzen. Bei juristischen Personen spielt die Form und Höhe der Beteiligung keine Rolle, sie müssen Veräußerungsgewinne voll versteuern. Das deutsche Steuerrecht bietet also keine besonderen Regelungen bzw. Vergünstigungen für die Finanzierung von Unternehmen durch Beteiligungsgesellschaften (vgl. Wupperfeld 1997, S.165). Das macht die Anlageform des Venture-Capital nicht attraktiver als andere Anlagemöglichkeiten und begünstigt somit auch nicht die Entwicklung von TOU's.

3.4. Der Wandel auf dem deutschen Venture Capital-Markt

Der Beteiligungskapitalmarkt in Deutschland entwickelte sich in den sechziger Jahren vor dem Hintergrund einer Eigenkapitallücke und der sinkenden Eigenkapitalquote deutscher Unternehmen im Mittelstand. Aufgrund dieser Lage bildeten Banken und Sparkassen die ersten Beteiligungsgesellschaften. Ziel war es, mittelständischen Unternehmen Eigenkapital zur Verfügung zu stellen, was jedoch entgegen den Erwartungen nicht geschah. Durch staatliche Interventionen sollte Anfang der siebziger Jahre der Beteiligungsmarkt weiter angeregt werden und die Gründung von mittelständischen Beteiligungsgesellschaften forciert werden. Jedoch kam kein ausreichendes Angebot für Risikokapital zustande. In der dritten Phase, zu Beginn der achtziger Jahre, kam es aufgrund des erfolgreichen amerikanischen Venture-Capital Modells zu einer regelrechten "Venture Capital-Euphorie" (Wupperfeld 1997, S. 154). 1983 wurden die ersten großen VC-Gesell-schaften gegründet, die sich verstärkt in den frühen Phasen von Technologieunternehmen eingebracht haben. Diese Euphorie hielt allerdings nicht lange an, denn die Beteiligungsprüfung und Managementunterstützung überforderte die Möglichkeiten des VC- Gesellschaftsmanagements. Fehlende Erfahrungen führten zu einer hohen Mißerfolgsquote, so daß die Beteiligungsgesellschaften ihr Engagement auf spätere Phasen, wie z.B. die Expansionsphase oder Management-Buy-Outs verlagerten.

Durch den Modellversuch "Beteiligungskapital für junge Technologieunternehmen" ist jedoch wieder Bewegung in Seed- und Start-up-Finanzierung gekommen. Dieses Programm wurde 1995 durch ein neues Programm abgelöst. Mit Hilfe solcher Programme konnte die Stagnationsphase entgültig überwunden werden, so daß seit 1997 zweistellige Zuwachsraten im Bereich der Unternehmensgründungen und der Finanzierung vorbörslicher Aktivitäten zu verzeichnen waren (vgl. o.V., 1999a, S. 30). Als Ursachen für diesen Wandel lassen sich die gewachsene öffentliche und politische Akzeptanz dieses nun schon seit dreißig Jahren zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittels nennen, was auf genügend Reputation schließen läßt. In der Gründungsphase könnte der VC-Markt jedoch bei weniger öffentlichen Förderprogrammen, die eine regelrechte Verdrängung des Venture Capital bewirken, besser funktionieren. Der noch viel ausschlaggebendere Punkt für die Attraktivität des Venture Capital, dürfte jedoch die Einführung des Neuen Marktes an der Frankfurter Wertpapierbörse sein. Es ist seitdem besonders attraktiv geworden, sich an deutschen Wachstumsunternehmen oder Unternehmensgründungen zu beteiligen. Mit diesem neuen Exitkanal läßt sich die Unternehmensbeteiligung zu einem marktgerechten Preis veräußern. Es muß nicht mehr so aufwendig nach einem Käufer gesucht werden und die Anteile können in mehreren Teilen verkauft werden. Der Neue Markt sorgt dafür, daß Anbieter und Nachfrager zueinander finden. So wurden ca. fünfzig Prozent der am Neuen Markt notierten Unternehmen zuvor mit Eigenkapital von Beteiligungsgesellschaften versorgt. Als Beispiel für die Attraktivität des Neuen Marktes, läßt sich 3i anführen. Sie ist eine der größten Beteiligungsgesellschaften in Deutschland. Mit ihrer fünf-prozentigen Beteiligung an Mobilcom konnte sie riesige Wertzuwächse durch große Kurssprünge verbuchen. Solche Erfolgsgeschichten locken mehr und mehr Investoren aus den USA nach Deutschland, da sich die Renditen in den USA denen in Deutschland angepaßt oder gar verbessert haben.

3.5. Anlagestau auf dem deutschen Venture Capital Markt und Lösungsmöglichkeiten

Derzeit ist auf dem deutschen VC-Markt von einer regelrechten "Kapitalschwemme" (Heilmann 1999, S. 20) die Rede, wobei es auf der Nachfrageseite nicht genügend kapitalsuchende TOU's gibt. Die hohen zur Verfügung stehenden Mittel lassen sich durch die guten Renditen der letzten Jahre, die durchschnittlich bei fünfzehn Prozent lagen, erklären (vgl. Heilmann 1999, S. 20).

In Deutschland gibt es derzeit keinen Marktplatz für nicht an offiziellen Börsen gehandelten Unternehmensbeteiligungen. Vor diesem Hintergrund ergibt sich für die VC-Gesellschaft das Problem einen Exit-Kanal zu finden, um die Unternehmensbeteiligung wieder zu veräußern, denn nicht jedes Unternehmen aus dem Beteiligungsportfolio hat die Größe, einen Börsengang zu vollziehen. Die Ausstiegsproblematik könnte jedoch mit Hilfe des Internet überwunden werden. Hier ließe sich ein transparenter Venture Capital-Markt einrichten, auf dem Unternehmensanteile gehandelt werden. Es lassen sich heute, ohne großen Aufwand Kauf- und Verkaufsangebote über das Internet abwickeln. Durch schützende Mechanismen lassen sich Firmendaten beschränkt zugänglich machen. Eine solche "virtuelle VC-Börse" kann Informationsasymmetrie zwischen Investoren und Kapitalsuchenden abbauen und außerdem für eine marktgerechte Bewertung der Unternehmensanteile sorgen.

4. Zusammenfassung und Ausblick

Bei Unternehmensgründungen in Deutschland sind ganz besonders die technologie- orientierten herauszugreifen, da diese für die Innovationsfähigkeit und die Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland von zentraler Bedeutung sind. Um solche Gründungen voran zu treiben, bedarf es allerdings der richtigen Finanzierungsform. Hier gibt es die Möglichkeiten der Kreditfinanzierung, der Finanzierung aus öffentlichen Förderprogrammen sowie der Beteiligungsfinanzierung. Bei der ersten Variante stellt sich heraus, daß laufende Zins-und Tilgungszahlungen die Liquidität des Unternehmens stark gefährden und damit als Gründungsfinanzierung nur bedingt in Frage kommen. Die zweite Variante bietet sich besser an, da hier der Staat einen großen Teil des Risikos übernimmt, was bei Bankkrediten in Form von hohen Zinszahlungen kompensiert wird. Kleinere Beteiligungsgesellschaften haben größere Anreize sich an risikobehafteten Unternehmensgründungen zu beteiligen, weil der Staat im Insolvenzfall den größten Teil des Ausfalls zurückerstattet. Jedoch ist fraglich, ob dem Steuerzahler dies zugemutet werden kann. Außerdem sind die Gründer zu wenig über solche Programme informiert. Bei der dritten Variante beteiligen sich Gesellschaften in Form von stillen, direkten oder indirekten Beteiligungen bei anderen Unternehmen. Das Fehlen von Vergangenheitsdaten behindert allerdings die Beteiligung im Frühphasengeschäft. Auch ist diese Form stark vom Bestehen öffentlicher Förderprogramme zur Refinanzierung bzw.

Ausfallübernahme abhängig.

Als besondere Form der Beteiligungsfinanzierung läßt sich die Venture Capital Finanzierung nennen. Die Venture Capital Gesellschaften treten als Intermediäre auf. Sie bilden aus dem Geld privater und institutioneller Anleger Fonds, mit denen sie sich in verschiedenen Wachstumsphasen eines Unternehmens beteiligen. Sie stellen das Geld den Gründern bzw. den Unternehmern zur Verfügung und erhalten dafür Anteile am Unternehmen. Zusätzlich erhalten sie Managementunterstützung. Es gibt keine laufenden Zins-und Tilgungszahlungen. Die Rendite wird durch den Verkauf der im Wert gestiegenen Anteile erziehlt. Dieser Markt ist Mitte der sechziger Jahre entstanden und hat erst Mitte der neunziger Jahre richtig an Bedeutung gewonnen. Als Ursachen können hier die gestiegene Akzeptanz in der Bevölkerung sowie die Einführung des Neuen Marktes als Exitkanal genannt werden. Da nicht jedes Unternehmen börsenreif ist, fehlt es an entsprechend weiteren Exitmöglichkeiten. Die Schaffung eines virtuellen Venture Capital Marktes im Internet für nicht an offiziellen Börsen gehandelte Unternehmensbeteiligungen kann jedoch einen transparenten Marktplatz bieten. Ferner sollten steuerliche Vergünstigungen die Anlageform der Unternehmensbeteiligung verbessern.

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Details

Title
Venture Capital zur Finanzierung von technologieorientierten Unternehmensgründungen
Grade
2,3
Author
Year
1999
Pages
16
Catalog Number
V95427
ISBN (eBook)
9783638081054
File size
428 KB
Language
German
Keywords
Venture, Capital, Finanzierung, Unternehmensgründungen
Quote paper
Sebastian Mischewski (Author), 1999, Venture Capital zur Finanzierung von technologieorientierten Unternehmensgründungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95427

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