Tacitus: Germania; Kapitel 11: Staatliche Verhältnisse


Presentation / Essay (Pre-University), 1998

2 Pages, Grade: 2

Anonymous


Excerpt


Kapitel 11: Staatliche Verhältnisse

Übersetzung

Über geringere Angelegenheiten entscheiden die Führer, über wichtigere alle (die Allgemeinheit); doch (dies geschieht ) so, daß auch dort, wo die Entscheidung beim Volke liegt, vorher beim Führer beraten wird.

Wenn sich nicht etwas Zufälliges und Unerwartetes ereignet, kommen sie an bestimmten Tagen, immer wenn der Mond entweder angefangen oder voll wird (gemeint ist bei Vollmond oder Neumond) zusammen; sie glauben nämlich, daß dies der günstigste Beginn für die Ausführung der Sachen sei. Aber sie zählen nicht die Anzahl der Tage, wie wir, sondern die der Nächte. So legen sie (die Termine) fest, so nehmen sie (sie) an: es scheint, daß die Nacht den Tag führt (..., daß ihres Erachtens die Nacht dem Tag vorausgeht).

Aus dieser Freiheit ergeht jener Fehler: Weil sie weder zugleich noch wie auf Befehl zusammenkommen, vergeht der ein oder andere Tag durch das Zögern der sich Versammelnden. Sobald es der Menge beliebt, lassen sie sich bewaffne t nieder. Ruhe wird durch die Priester befohlen, die dann sogar das Recht haben zu strafen. Dann werden der König oder die Führer angehört, je nach dem welches Lebensalter, welchen Adel, welchen Kriegsruhm und welche Beredsamkeit sie haben; die Überzeugungskraft zählt mehr als die Befehlsgewalt. Wenn ein Vorschlag mißfällt, weisen sie ihn durch Murren zurück, wenn er Gefallen findet, schlagen sie die Speere zusammen: Mit den Waffen zu loben ist die ehrenvollste Art der Zustimmung.

Stilistische Bestimmung

†- Sic constituunt, sic condicunt. (Anapher)
†- (...) prout aetas cuique, prout nobilitas, prout decus bellorum, prout facundia est. (Anapher)
†- (...) hoc auspicatissimum initium [esse] credunt.(Ellipse) † Illud ex libertate vitium [est]...(Ellipse)
†- (...) audiuntur, auctoritate(Alliteration) suadendi magis quam iubendi potestate [est]. (Ellipse)
†- (...) et alter et tertius dies cunctatione coeuntium. (Alliteration) † (...) penes plebem arbitrium est. (Alliteration)
†- (...) nox ducere diem (Alliteration)
†- auctoritate suadendi - iubendi potestate (Chiasmus) † Illud ex libertate vitium [est] (Ellipse; Hyberbaton) † (...) honoratissimum assensus genus (Hyperbaton)

Interpretation

Im vorhergehenden Kapitel wurde die Orakelbefragung angesprochen, welche in der Regel während einer Volksversammlung stattfand.

In diesem Kapitel beschreibt Tacitus das Thing, die germanische Volksversammlung. Es fällt auf, daß im Text ein Initialstichwort wie z. B. concilium fehlt. An dessen Stelle stehen Umschreibungen wie consultant, coeunt, usw. Die Volksversammlung war das beratende und rechtsprechende Organ der Germanen. Unwichtige Dinge wurden vom Stammesführer entschieden. Bei wichtigen Entscheidungen brauchte er aber die Zustimmung vom Volk. Jeder ausgewachsene Mann hatte ein Stimmrecht.

Bei der Terminfestlegung für die Volksversammlung waren Neu- und Vollmond von besonderer Bedeutung. Die Berechnung des Kalenders nach Mondphasen ist die einfachste Art der Zeitrechnung. Sie findet sich bei vielen primitiven Völkern. Den Priestern wurde eine gewisse Autorität gegeben, doch geht aus dem Text hervor, daß die Durchsetzungskraft des Einzelnen weit aus wichtiger war.

Tacitus informiert über Vorbereitung, Einberufung, allmähliches Kommen der Teilnehmer, Platznehmen, Schweigegebot und Reden bis zum Schlußbeifall. In diesem zeitlichen Hergang sind einzelne Institutionen und Sitten und deren Wertung eingebaut. Immer wieder erkennt man den Bezug auf die römischen Institutionen. Im Gegensatz zu Rom, wo bei den Volksversammlungen eine straffe Disziplin und perfekte Organisation herrschten, herrschte bei den Germanen auch bei wichtigen Vorgängen Ungezwungenheit.

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Details

Title
Tacitus: Germania; Kapitel 11: Staatliche Verhältnisse
Grade
2
Year
1998
Pages
2
Catalog Number
V95571
ISBN (eBook)
9783638082495
File size
357 KB
Language
German
Keywords
Tacitus, Germania, Kapitel, Staatliche, Verhältnisse
Quote paper
Anonymous, 1998, Tacitus: Germania; Kapitel 11: Staatliche Verhältnisse, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95571

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