Finanzmarktregulierung im Banken- und Kapitalmarktbereich. Besteht die Notwendigkeit einer Deregulierung?


Master's Thesis, 2019

128 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Formelverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Theoretische Grundlagen und grundsätzliche Motivation der Finanzmarktregulierung
2.1 Abgrenzung und Einordnung von Finanz- und Bankenmärkten
2.1.1 Volkswirtschaftliche Bedeutung und Funktionen der Finanzintermediation
2.1.2 Zentrale Charakteristika von Finanzmärkten
2.1.3 Systematik des Bankgeschäfts
2.1.4 Struktur und Aufbau von Bankenmärkten
2.2 Motive und Ziele der (De-)Regulierung des Finanzsektors
2.2.1 Rückblick Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise
2.2.2 Makroökonomisches und finanzielles Umfeld
2.2.3 Überblick gegenwärtiger Risikofaktoren für die Finanzstabilität

3 Die europäische Finanzmarktregulierung im internationalen Kontext
3.1 Basel III
3.1.1 Kapitalanforderungen
3.1.2 Liquiditätsvorgaben
3.2 Institutionelle Struktur der europäischen Finanzmarktaufsicht und die Elemente der Europäischen Bankenunion
3.2.1 Einheitlicher Bankenaufsichtsmechanismus
3.2.2 Einheitlicher Bankenabwicklungsmechanismus
3.2.3 Gemeinsame Einlagensicherung

4 Diskussion von Deregulierungspotenzialen am Beispiel gegenwärtiger Herausforderungen und Maßnahmen der Finanzmarktregulierung
4.1 Disproportionalität der Bankenregulierung
4.1.1 Exkurs: Ertragslage deutscher Kreditinstitute
4.1.2 Regulierungs- und Aufsichtskosten
4.1.3 Wettbewerbs- und Fusionsdruck im deutschen Bankenmarkt
4.2 Externalitäten der Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen
4.2.1 Wechselwirkung zwischen Finanzstabilität, Kapitalkosten und Profitabilität
4.2.2 Auswirkungen auf die Kreditvergabe
4.3 Regulierungsarbitrage
4.3.1 Verlagerung von Risiken auf den Schattenbankensektor
4.3.2 Trade-off zwischen Systemstabilität und internationaler Wettbewerbsfähigkeit

5 Schlussfolgerungen
5.1 Fazit
5.2 Ausblick

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Sektorale Verteilung der Bankengruppen in Deutschland

Abb. 2: Kapitalanforderungen gemäß Basel III seit Jahresbeginn 2019

Abb. 3: The OECD Reference Checklist for Regulatory Decision-Making

Abb. 4: Verhältnis der Gesamtkosten für die Einhaltung der Regulatorik bei den erfassten Maßnahmen zum Rohertrag im Jahr 2014

Abb. 5: Entwicklung der Gesamtzahl der Kreditinstitute in Deutschland seit 1995

Abb. 6: Zu- und Abgänge von Kreditinstituten im Jahr 2017

Abb. 7: Eigenkapitalquoten europäischer und US-amerikanischer Banken

Abb. 8: Eigenkapitalrentabilität europäischer und US-amerikanischer Banken

Abb. 9: Investitionsfinanzierung: Verteilung der Finanzierungsquellen von mittelständischen Unternehmen in Deutschland von 2006 bis 2017

Abb. 10: Langfristige Entwicklung des Kreditklimas in Deutschland

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Aggregierte Struktur der GuV deutscher Banken

Tabelle 2: Aufwand-Ertrag-Relationen nach Bankengruppen

Tabelle 3: Eigenkapitalrentabilität nach Bankengruppen

Formelverzeichnis

Formel 1: Liquidity Coverage Ratio (LCR)

Formel 2: Net Stable Funding Ratio (NSFR)

Formel 3: Idealtypische Kalkulation eines Kredits

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Gut ein Jahrzehnt ist seit dem Konkurs der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers im Spätsommer 2008 vergangen. Dem Insolvenzantrag des Instituts, das zehn Monate zuvor noch das beste Quartalsergebnis seiner Unternehmensgeschichte veröffentlicht hatte,1 folgte eine sich dramatisch zuspitzende weltweite Finanz-, Wirtschafts- und (Staats-)Schulden- krise,2 die in einer globalen Rezession mündete und tiefgreifende soziale Verwerfungen mit sich brachte.3 Kurz nach dem Kollaps von Lehman Brothers geriet auch der deutsche Immobi- lienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE) in Schieflage. Durch die globale Verflechtung der Ban­ken untereinander hatte sich die Krise über den Atlantik hinweg ausbreiten können. Doch zwi­schen der HRE und Lehman Brothers gab es einen entscheidenden Unterschied: Während die Amerikaner die Investmentbank haben in die Insolvenz gehen lassen, wurde die HRE verstaat­licht. Oder in anderen Worten: gerettet - mit dem Geld des deutschen Steuerzahlers. Die Liste der im Verlauf der Krise mit öffentlichen Mitteln gestützten Banken ließe sich weiter fortsetzen. Sie alle hatten eines gemeinsam: sie galten als systemrelevant4 oder too big to fail.5

Der Zusammenbruch von Lehman Brothers gilt heute als Auslöser der Krise, die schon rund ein Jahr zuvor ihren Anfang genommen hatte.6 Ihre Ursachen sind hingegen weitaus vielfältiger - sie werden im Verlauf dieser Arbeit wieder aufgegriffen. Nicht zuletzt war es jedoch das Unvermögen der damals vorherrschenden Finanzmarktregulierung die der Krise - weder prä­ventiv noch in den frühen Stadien ihrer Entwicklung - entgegenzuwirken vermochte.7 Zwar konnte der vollständige Kollaps des globalen Finanzsystems durch konzertierte Interventionen von Politik, Notenbanken und Finanzaufsicht abgewehrt werden. Ob eine solche internationale Kooperation vor dem Hintergrund eines zunehmenden Nationalismus4, einer erodierenden Eu­ropäischen Union (EU) und nicht zuletzt der Wahl Donald Trumps zum US-Präsidenten aber­mals gelänge, muss indes in Frage gestellt werden.8

Offensichtlich ist, dass die damaligen Regeln nicht ausreichten, um die Finanzstabilität sicher­zustellen. Im Verlauf der Krise wurden die Forderungen nach einer umfassenderen Regulierung jedoch lauter und zogen weitreichende Veränderungen nach sich: Basel III wurde auf den Weg gebracht, die Europäische Bankenunion - zumindest teilweise - umgesetzt.9 Doch so wie Re­gulierung und Aufsicht eine Entwicklung vollzogen,10 so haben sich Struktur, Komplexität und vor allem die den Finanzmärkten inhärenten Risiken in der Zwischenzeit gewandelt.11 Während die Nachwirkungen der Krise noch immer nicht vollständig überwunden werden konnten,12 sind aktuell wieder zunehmende Deregulierungstendenzen wahrzunehmen. Neben einer sich abkühlenden Konjunktur und einer exorbitanten öffentlichen wie privaten Verschuldung stell­ten zuletzt vor allem politische Impulse wie eine nachlässiger werdende Finanzmarktregulie­rung in den USA, der bevorstehende Austritt Großbritanniens aus der EU oder erneute politisch motivierte Bankenrettungen in Italien die nachhaltige Stabilität der Finanzmärkte in Frage.13

Erfüllen die beschlossenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Finanzstabilität ihren Zweck, sind sie womöglich ungeeignet oder sind die Finanzmärkte gar überreguliert?14 Im Rahmen der vorliegenden Arbeit soll die Zweckmäßigkeit der gegenwärtigen Finanzmarktregulierung dis­kutiert und die potenzielle Notwendigkeit von Deregulierungsmaßnahmen unter Kosten-Nut­zen-Gesichtspunkten beurteilt werden. Das heißt, dass abgewogen wird, ob der Nutzen einer Regulierungsmaßnahme in Bezug auf die Sicherstellung der Finanzstabilität die Kosten hin­sichtlich etwaiger Beeinträchtigungen der volkwirtschaftlichen Funktionen der Finanzmärkte übersteigt.15 Aufgrund der besonderen Relevanz von Banken für die bankenorientierte deutsche Volkswirtschaft16 sowie des begrenzten Umfangs dieser Arbeit, wird der Fokus der nachfol­genden Auseinandersetzung auf Deregulierungspotenziale in dem Bereich Bankenmärkte aus der deutschen Perspektive im europäisch-internationalen Kontext gesetzt.

Der Untersuchungsgang der vorliegenden Arbeit gliedert sich wie folgt: Zunächst werden zum Verständnis der (De-)Regulierungsdebatte wesentliche theoretische Grundlagen in den Berei- chen Banken- und Kapitalmärkte erarbeitet und die Argumentationen von Regulierungsbefür­wortern und -kritikern vor dem Hintergrund der Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise, dem makroökonomischen und finanziellen Umfeld sowie den gegenwärtigen Risiken für die Finanz­stabilität gegenübergestellt. Im Anschluss werden die von dem Basler Ausschuss für Banken­aufsicht erarbeiteten global harmonisierten Regulierungsstandards erläutert, die Institutionen der europäischen Finanzmarktaufsicht voneinander abgegrenzt und die Europäische Banken­union in ihren Zielen, Mechanismen und Elementen dargestellt. Auf eine theoretische Ausei­nandersetzung mit den Ansätzen zur Beurteilung von Deregulierungsmaßnahmen folgt zu­nächst ein Exkurs zu der Ertragslage der deutschen Banken. Im Rahmen der eigentlichen Diskussion um Deregulierungspotenziale werden die disproportionalen Auswirkungen der Bankenregulierung, die Externalitäten der Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen sowie die wesentlichen Ursachen, Ausprägungen und Auswirkungen von Regulierungsarbitrage ana­lysiert und erörtert. Die Arbeit schließt mit einem Fazit und einem Ausblick in die Zukunft.

Die herangezogene Literatur basiert auf einer breiten Vielfalt an Quellen: Der Einbezug von Normsetzung und Aufsicht sowie Wissenschaft und Praxis soll eine facettenreiche Auseinan­dersetzung mit der komplexen Thematik Finanzmarktregulierung sicherstellen. Die Literatur­recherche im Zusammenhang mit der Erstellung dieser Arbeit umfasste aktuelle Publikationen in wissenschaftlichen Fachzeitschriften, diverse Diskussionspapiere sowie zahlreiche empiri­sche Studien. Zur Darstellung des regulatorischen Status quo wurden von den EU-Institutionen oder dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlichte Dokumente als Primärquellen herangezogen. Zum Verständnis der Thematik unerlässliche Grundbegriffe wurden einschlägi­ger Fachliteratur entnommen. Zwecks Darstellung des makroökonomischen und finanziellen Umfelds wurde sich aktueller Wirtschafts- sowie Finanzstabilitätsberichte anerkannter (supra­nationaler) Finanzinstitutionen bedient.

2 Theoretische Grundlagen und grundsätzliche Motivation der Finanzmarktregulie­rung

Um im weiteren Verlauf dieser Arbeit eine fundierte Analyse und Diskussion der gegenwärti­gen Herausforderungen und Maßnahmen der Finanzmarktregulierung im Hinblick auf Deregu­lierungspotenziale vornehmen zu können, werden im Rahmen dieses Kapitels die notwendigen Grundlagen in den Bereichen Banken- und Kapitalmärkte herausgearbeitet.

2.1 Abgrenzung und Einordnung von Finanz- und Bankenmärkten

Die (möglichst uneingeschränkte) Funktionsfähigkeit des Finanzsystems ist aus vielerlei Hin­sicht von elementarer Bedeutung für Entwicklung und Wachstum einer Volkswirtschaft: So sind insbesondere die effiziente Allokation finanzieller Mittel, das Hedging gegenüber Risiken sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs für die realwirtschaftliche Wertschöpfung funda- mental.17 Vor diesem Hintergrund dient die nachfolgende Betrachtung dazu, einen Überblick über die besondere Regulierungsbedürftigkeit von Banken- und Kapitalmärkten zu verschaffen.

2.1.1 Volkswirtschaftliche Bedeutung und Funktionen der Finanzintermediation

Ein Unternehmer benötigt i. d. R. (zusätzliches) Kapital, um seine Geschäftsideen zu verwirk­lichen. Ähnliches gilt für schon am Markt bestehende Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb erhalten, Innovationen vorantreiben und Gewinne erzielen wollen. Derartige Finanzierungsbe­dürfnisse charakterisieren Wirtschaftssubjekte wie Unternehmen, private Haushalte und Staa­ten als Defiziteinheiten. Umgekehrt haben Überschusseinheiten ein Interesse daran, ihr über­schüssiges Kapital zu investieren und es den Defiziteinheiten für die Finanzierung ihrer Projekte zur Verfügung zu stellen.18 Dem unmittelbaren Aufeinandertreffen von Defizit- und Überschusseinheiten stehen in der Realität jedoch diverse Hemmnisse entgegen, die für die potenziellen Vertragspartner - wenn überhaupt - nur mit hohen Kosten überbrückbar wären. Außer der bloßen Identifikation eines entsprechenden Kontrahenten beträfe dies bei der Über­lassung bzw. Aufnahme von Fremdkapital, beispielsweise in Form eines Darlehens, mitunter Informationen in Bezug auf die Bonität des Schuldners sowie die Gestaltung und Überwachung des Schuldverhältnisses.19 Aber auch eine Kapitalanlage oder -aufnahme über die Anschaffung bzw. Ausgabe von Wertpapieren sowie deren Übertragung und Verwahrung bedürften - neben einer rechtlichen Grundlage - eines zwischengeschalteten Intermediäres.20 Kurzum: In einer Welt ohne Finanzmärkte und -intermediäre würden Ideen nicht umgesetzt, überschüssiges Ka­pital nicht investiert.21

Angebot und Nachfrage nach finanziellen Mitteln treffen daher auf den Finanzmärkten aufei­nander und sorgen für einen (möglichst) effizienten Preisbildungsprozess.22 Finanzmärkte fun­gieren als Schnittstelle zwischen Kapitalanbietern und -nachfragern,23 indem sie deren Aufei­nandertreffen ermöglichen und koordinieren (Koordinationsfunktion), finanzielle Mittel allozieren (Allokationsfunktion) und den Marktzugang für die Akteure an bestimmte Zulas­sungsvoraussetzungen knüpfen (Auswahlfunktion).24 Während Finanzmärkte Plattformen dar­stellen, auf denen Kapitalgeber und -nehmer zueinander finden, vermitteln Finanzintermediäre zwischen den Wirtschaftssubjekten und nehmen damit selbst aktiv am Marktgeschehen teil. Finanzintermediäre lassen sich in zwei Kategorien differenzieren: Einerseits werden Banken (hier insbesondere Commercial Banks, aber auch Investment-, Risikokapital- oder Versiche­rungsgesellschaften u. v. m.),25 die Kundengelder aufnehmen und weiterreichen, als Finanzin­termediäre im eigentlichen Sinne (i. e. S.) bezeichnet. Demgegenüber werden unter Finanzin­termediären im weiteren Sinne (i. w. S.) Institutionen verstanden, die den Handel zwischen den Marktteilnehmern abwickeln und/oder vereinfachen. Hierzu zählen beispielsweise Investment- banken26 oder Finanzanlagenvermittler, die Vermittlungs- und Beratungsleistungen erbringen, sowie Ratingagenturen, die Dienstleistungen zum Zweck der Informationsversorgung bereit­stellen. Die Abgrenzung zwischen den beiden Kategorien der Finanzintermediation ist jedoch nicht immer trennscharf, da einzelne Dienstleistungen die üblichen Tätigkeitsfelder übersteigen können.27 Finanzintermediäre i. e. S. dienen dazu, die individuellen Interessen der Marktteil­nehmer effizient zusammenzuführen.28 Zu diesem Zweck nehmen Commercial Banks und Uni­versalbanken finanzielle Mittel in Form von Primäreinlagen29 entgegen, um diese als Finanzie­rung an Kapitalnachfrager weiterzureichen.30 Das heißt, dass Banken in der Rolle von Finanzintermediären i. e. S. individuelle Verträge mit Defizit- und Überschusseinheiten ab­schließen, um deren verschiedenartigen Bedürfnisse in Bezug auf Fristigkeiten, Anlage- und Kreditvolumina sowie Risikobereitschaft auszugleichen.31 Durch Nutzung von Skaleneffekten verringern Finanzintermediäre transaktionsbedingte Kosten wie Such-, Informationsbeschaf- fungs-, Risikoprüfungs- und Vertragskosten,32 die den Wirtschaftssubjekten bei einer direkten Interaktion ohne zwischengeschalteten Intermediär entstünden.33 Neben diesen Aufgaben er­füllen Finanzmärkte und vor allem Banken als Finanzintermediäre i. e. S. vier volkswirtschaft­liche Transformationsfunktionen, die der Harmonisierung der Interessen von Kapitalanbietern und -nachfragern dienen: Diese werden als Fristen-, Liquiditäts-, Losgrößen- und Risikotrans­formation bezeichnet. Aufgrund ihrer hohen volkswirtschaftlichen sowie bankbetrieblichen Re­levanz sollen die Transformationsfunktionen nachfolgend im Detail dargestellt werden.34

Mittels Fristentransformation werden die unterschiedlichen temporalen Präferenzen von Defi­zit- und Überschusseinheiten hinsichtlich Kapital- und Zinsbindungsdauern harmonisiert.35 In diesem Zusammenhang betreiben Banken eine positive Fristentransformation, indem sie (for­mal) kurzfristige Gelder entgegennehmen, um diese langfristig weiterzuverleihen.36 Umgekehrt wird die Transformation langfristig gebundener Passiv- in kurzfristige Aktivpositionen als ne­gative Fristentransformation bezeichnet. Aufgrund des typischen Anlegerbedürfnisses der Auf­rechterhaltung ihrer Liquidität einerseits und der Präferenz von Kreditnehmern für längerfris­tige Kapitalüberlassungsdauern andererseits stellt die Ausübung positiver Fristentransformation den Normalfall dar.37 Bedingt durch die Fristeninkongruenz zwischen aktiven und passiven Geld-, Kapitalmarkt- oder Kundengeschäften kann eine Bank - unter der Voraussetzung einer „normalen“ Zinsstruktur (die Zinssätze für langfristige Gelder liegen ober­halb der Zinssätze für kurzfristige Gelder)38 - bei positiver Fristentransformation Erträge in Form eines Strukturbeitrags generieren.39 Ein (positiver) Strukturbeitrag resultiert also aus der (positiven) Differenz zwischen den durchschnittlichen aktivischen und den durchschnittlichen passivischen Geld- und Kapitalmarktzinssätzen (= Strukturmarge) multipliziert mit dem Ge­schäftsvolumen. Ob ein positiver oder negativer Strukturerfolg erzielt wird, ist zum einen von der vorherrschenden Zinsstrukturkurve sowie deren Entwicklung im Zeitverlauf und zum an­deren von den Zinsbindungsfristen der Aktiv- und Passivgeschäfte abhängig.40 Damit sind der Ausübung der Fristentransformation sowohl Ertrags- und Liquiditätsrisiken als auch -chancen immanent.41 Ertragsabweichungen können aus Zinsänderungsrisiken bzw. -chancen resultieren, also aus einer (negativen/positiven) Abweichung der realisierten von der geplanten Bruttozins­spanne. Ursächlich hierfür sind die unterschiedlichen Elastizitäten von Aktiv- und Passivzinss­ätzen in Verbindung mit der inkongruenten Refinanzierung der Institute im Rahmen der Fris- tentransformation.42 Dabei unterliegen die kurzfristigen, i. d. R. variablen Zinssätze üblicherweise stärkeren Schwankungen als ihre langfristig fixierten Pendants. Dementspre­chend ergeben sich Zinsänderungsrisiken bei positiver Fristentransformation, wenn bei steigen­den Zinsen die kurzfristigen passiven Zinssätze stärker reagieren als die langfristig gebundenen aktiven Zinssätze. Umgekehrt bestehen Zinsänderungsrisiken bei negativer Fristentransforma­tion, wenn sich bei einem sinkenden Zinsniveau die kurzfristigen passiven Zinsen schneller anpassen als die langfristigen Zinssätze der Aktivpositionen.43 In Abhängigkeit von der Zins­strukturkurve ergeben sich bei Ausübung einer positiven Fristentransformation zwei Erfolgs­szenarien: Im Umfeld einer „normalen“ Zinsstruktur kann ein positiver Strukturbeitrag gene­riert werden, während der Strukturbeitrag bei inverser Zinsstruktur (die Zinssätze für langfristige Gelder liegen unterhalb der Zinssätze für kurzfristige Gelder)44 negativ ausfällt.45

Die Aufrechterhaltung ihrer permanenten Zahlungsfähigkeit ist (auch) für eine Bank von zent­raler Bedeutung.46 Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (kurz: Kredit­wesengesetz, KWG) muss sie „[...] ihre Mittel so anlegen, dass jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft (Liquidität) gewährleistet ist.“47 Da Banken kurzfristig liquide Passiva (täglich fällige Sichteinlagen) in illiquide Aktiva (langfristige Kredite) transformieren (Liqui- ditätstransformation),48 ist die Ausübung der Fristentransformationsfunktion mit Liquiditätsri­siken verbunden, die aus der Fristeninkongruenz von Aktiva und Passiva resultieren. In diesem Zusammenhang gilt es einzukalkulieren, dass die formal vereinbarten Fristigkeiten und die tat­sächlichen Kapitalbindungsdauern häufig nicht deckungsgleich sind. So könnten beispiels­weise Sparguthaben vorzeitig abgerufen, Darlehen vorzeitig gekündigt oder formal kurzfristige Kontokorrentkredite langfristig in Anspruch genommen werden. Die Zahlungsfähigkeit einer Bank ist also gefährdet, wenn sie (vorzeitig) abgerufene Einlagen nicht bedienen kann, weil diese in langfristigen Aktivengagements gebunden sind.49 Vor diesem Hintergrund wäre auch die Gefahr eines Bank Runs gegeben, also eines massenhaften Abzugs von Bankeinlagen, der vor allem durch kollektives Misstrauen gegenüber der zukünftigen Zahlungsfähigkeit der be­troffenen Bank in Verbindung mit einem Herdenverhalten der Einleger ausgelöst werden kann.50 Gemäß der sogenannten Bodensatztheorie steht einer Bank ein gewisser Teil der entge­gengenommenen Einlagen jedoch länger zur Verfügung als die eigentlich vereinbarte Bin­dungsdauer des Kapitals suggeriert: Die Bank kann also - im Regelfall - positive Fristentrans­formation betreiben ohne sich Liquiditätsengpässen auszusetzen.51 Aufgrund der Inkonstanz der oben gezeigten Parameter im Zusammenhang mit der Ausübung der Fristentransforma­tionsfunktion muss deren Steuerung durch eine zentrale Einheit erfolgen, die einen Überblick über die gesamte Bilanz hat. Entscheidungen in Bezug auf die Fristentransformation obliegen also dem Treasury oder dem Vorstand eines Instituts.52

Die unterschiedlichen Bedürfnisse der Marktakteure hinsichtlich der Höhe der gehandelten Geldbeträge werden wiederum mittels Losgrößentransformation harmonisiert. Da Kapitalange­bot und -nachfrage bezüglich der tatsächlich unmittelbar gehandelten Volumina divergieren, übernehmen Banken die Wandlung unterschiedlich hoher Geldbeträge in die jeweils nachge­fragten Volumina und gleichen so die betragsmäßigen Inkongruenzen aus.53 Hierbei lassen sich zwei Richtungen der Losgrößentransformation unterscheiden: Auf der einen Seite kann die Re­finanzierung größerer Aktivengagements über die Entgegennahme diverser kleinerer Einlagen erfolgen. Andersherum können wenige große Sparguthaben der Finanzierung vieler kleiner Kreditvergaben dienen. Obwohl beide Formen dem Ausgleich betragsmäßig voneinander ab­weichender Bedürfnisse von Überschuss- und Defiziteinheiten dienen, stellt die zweite Variante eher den Ausnahmefall dar.54 Prämisse für die reibungslose Ausübung der Losgrößentransfor­mationsfunktion ist - wie im Fall der Fristentransformation - die Gültigkeit der Annahmen der Bodensatztheorie.55 Zudem bestehen bei der Losgrößentransformation Kredit- bzw. Ausfallri­siken: Sind in der Bilanz eines Instituts Klumpenrisiken in der Ausprägung einer Adressaten­konzentration vorhanden, können Zahlungsausfälle seitens der Großkreditnehmer erhebliche Auswirkungen auf das Eigenkapital der Bank und in der Folge auf ihre Existenz haben.56 Ent­sprechend unterliegen Großkredite gemäß § 13 Abs. 1. S. 1 KWG besonderen regulatorischen Vorgaben - insbesondere hinsichtlich diverser Beschlussfassungs- und Meldepflichten.

Das Prinzip der Losgrößentransformation findet jedoch nicht allein im Commercial Banking Anwendung:57 So erfolgt die Eigenkapitalbeschaffung eines kapitalmarktorientierten Unter­nehmens über die Ausgabe einer bestimmten Anzahl von Aktien, deren Summe, multipliziert mit dem Emissionskurs, den gesamten Emissionserlös ergibt.58 Die Platzierung der Anteils­scheine am Primärmarkt kann dabei unter Einschaltung einer Investmentbank oder eines Emis­sionskonsortiums als Fremdemission, aber auch als Selbstemission in Eigenregie erfolgen.59

Die Risikotransformation ermöglicht es den Wirtschaftssubjekten wiederum, ihre verschieden­artigen Risikopräferenzen unter Inanspruchnahme von Finanzintermediation zu harmonisie- ren.60 Die Risikohaftung wird dabei von Finanzintermediären übernommen, die diese i. S. d. KWG durch eine „angemessene Eigenmittelausstattung“61 sicherzustellen haben. Darüber hin­aus bestehen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten Einlagensicherungssysteme, die bei Zahlungs­unfähigkeit eines Instituts eingreifen, um die Gläubigeransprüche (zumindest teilweise) zu be­friedigen und „[...] die Stabilität des Bankensystems und den Schutz der Einleger [,..]“62 gewährleisten sollen (vgl. Kapitel 3.2.3). Ursachen für die Transformation von Risiken sind Unsicherheiten über zukünftige Entwicklungen, divergente Erwartungshaltungen sowie unter­schiedliche Risikobereitschaften zwischen Kapitalanbietern und -nachfragern.63 Da Kapitalge­ber ihre Gelder mit möglichst geringen Ausfallrisiken anlegen möchten, Kapitalnehmer einen ordnungsgemäßen Kapitaldienst jedoch nicht garantieren können, erfolgt die Zusammenfüh­rung beider Seiten über Finanzintermediäre respektive Banken.64 Diese betreiben Risikotrans­formation auf horizontaler sowie vertikaler Ebene: Im Rahmen der horizontalen Risikotrans­formation reduzieren Banken einerseits die Wahrscheinlichkeit von Zahlungsausfällen, indem sie auf die notwendigen Erfahrungen und Systeme in Bezug auf Bonitäts- bzw. Risikobewer­tungen zurückgreifen, die laufende Überwachung und Verwaltung der Vertragsbeziehungen übernehmen und Forderungen über Kreditsicherheiten absichern. Andererseits reduzieren Fi­nanzintermediäre die Auswirkungen einzelner Risiken, indem sie Kreditportfolien aus einer Vielzahl untereinander möglichst unkorrelierter Risikopositionen bilden.65 Eine effiziente Ri­sikodiversifikation erfolgt dabei über eine möglichst breite Streuung der Aktiva auf verschie­dene Anlageformen, Schuldner, Regionen, Branchen, Betragsgrößen, Laufzeiten u. v. m.66 Un­ter vertikaler Risikotransformation wird dagegen die Kompensation tatsächlich eingetretener Ertragsrückgänge aus Kreditausfällen oder Kursverlusten durch Kalkulation, Zuteilung und Vereinnahmung von Risikoprämien auf sämtliche Aktivengagements verstanden. Entstandene Verluste müssen also nicht unmittelbar von den Einlegern übernommen werden, sondern schla­gen sich in den im Aktivzinssatz einkalkulierten Risikoprämien nieder.67

2.1.2 Zentrale Charakteristika von Finanzmärkten

Im Unterschied zu ihren realwirtschaftlichen Pendants, den Gütermärkten, auf denen der Aus­tausch nichtfinanzieller Waren und Dienstleistungen stattfindet, werden auf Finanzmärkten di­verse Finanzinstrumente gehandelt.68 Dies sind vor allem fungible Wertpapiere (Effekten), das heißt insbesondere am Kapitalmarkt handelbare Aktien und Anleihen.69 Der Oberbegriff Fi­nanzmarkt wird i. d. R. nach dem Kriterium der Fristigkeit der Kapitalüberlassung in zwei Teil­märkte untergliedert: Ein Segment bildet der Geldmarkt, welcher der kurzfristigen Bereitstel­lung von Geldern dient. Als Komplementär des Geldmarkts stellt der Kapitalmarkt wiederum den Teilmarkt dar, auf dem mittel- bis langfristige Finanzierungsinstrumente gehandelt wer- den.70 Die Deutsche Bundesbank stuft in diesem Kontext Laufzeiten von maximal einem Jahr als kurzfristig ein. Unter mittel- bis langfristig werden hingegen Geschäfte mit Kapitalüberlas­sungsdauern von über einem Jahr verstanden.71 Bei auf dem Kapitalmarkt gehandelten Eigen­kapitaltiteln erfolgt die Kapitalüberlassung dagegen unbefristet, sie wird von dem individuellen Anlagehorizont des Anlegers bestimmt.72 Darüber hinaus lässt sich der Kapitalmarkt in Primär- und Sekundärmarkt unterteilen: Während die Emission von Wertpapieren auf dem Primärmarkt erfolgt, werden diese auf dem Sekundärmarkt unter den Marktteilnehmern gehandelt.73

Auch die Akteure an den Finanzmärkten sind divers: Neben Banken, die eine zentrale Rolle an den Finanzmärkten einnehmen,74 nennt das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eine Vielzahl weiterer institutioneller Investoren, die der Gesetzgeber als „[...] Kunden, die über ausrei­chende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um ihre Anlageentscheidungen zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können.“,75 definiert. Dennoch fungieren auch Unternehmen der Realwirtschaft sowie Privatpersonen als Kapitalan­bieter und -nachfrager auf den Finanzmärkten.76 Die explizite Differenzierung in professionelle und private Anleger, die der Gesetzgeber im § 67 Abs. 6 S. 2 i. V. m. Abs. 6 S. 4 WpHG vornimmt, basiert auf der besonderen Schutzbedürftigkeit nicht-professioneller Akteure. Neben einer Vielzahl an Rechtsnormen und Grundsätzen des Kapitalmarktrechts wird der Kapital­markt in Deutschland vorrangig auf Grundlage des WpHG sowie des Börsengesetzes (BörsG) geregelt.77 Das deutsche Kapitalmarktrecht - wie auch das Kapitalmarktrecht der anderen EU- Mitgliedstaaten - kann sich allerdings auch aus internationalen Vorschriften wie den Internati­onal Financial Reporting Standards (IFRS) ableiten.78 Durch das breite Spektrum an Regelun­gen soll vor allem die Transparenz der Kapitalmärkte erhöht, ihre Integrität gestärkt und damit ihre Funktionsfähigkeit gewährleistet werden. Zahlreiche Vorschriften dienen dem Anleger- schutz.79

Von dem staatlich regulierten Kapitalmarkt ist der sogenannte Graue Kapitalmarkt zu unter­scheiden, der einen weitaus geringeren Regulierungsgrad aufweist. Auf Grauen Kapitalmärkten werden Finanzprodukte gehandelt, die nicht dem Geltungsbereich der einschlägigen Aufsichts­gesetze unterliegen.80 Hierunter fallen u. a. Private Equity-Beteiligungen, Startup-Finanzierun­gen oder Crowdfunding.81 Diese Geschäfte, die üblicherweise den Charakter eines Schuldver­hältnisses aufweisen, bergen zwar höhere Ausfallrisiken, bieten dem Anleger jedoch größere Renditechancen und weisen einen hohen Individualisierungsgrad auf. Somit können Graue Ka­pitalmärkte auch unterkapitalisierten Unternehmen den Zugang zum Markt ermöglichen und die individuellen Bedürfnisse der Marktteilnehmer befriedigen.82 Die internationalen Kapital­märkte weisen einen zunehmend hybriden Charakter auf, da die Trennschärfe zwischen bank­basierter Fremd- und kapitalmarktorientierter Eigenkapitalfinanzierung tendenziell erodiert. Diese Entwicklung resultiert vor allem aus dem Engagement sogenannter Schattenbanken, wel­che allenfalls geringen Regulierungen unterliegen und insbesondere Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten abwickeln. Aus dem Transfer von Risiken auf den Schattenbanksektor er­wachsen damit latente Gefahren für die Finanzstabilität, da sich Schattenbanken und ihre Ge­schäfte der Überwachung durch die Finanzaufsicht weitgehend entziehen (vgl. Kapitel 4.3.1).83

Finanzmärkte sind außerdem durch ihre zunehmende weltweite Vernetzung charakterisiert, durch die sich die Marktteilnehmer einem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sehen. Neben den grundsätzlich positiven Gesichtspunkten einer solchen Wettbewerbssituation schafft diese jedoch Anreize, einen Finanzplatz durch eine großzügigere Auslegung der Finanzmarktregu­lierung attraktiver zu gestalten, um ihm einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Standorten mit restriktiveren regulatorischen Standards zu verschaffen und (internationale) Investoren anzulo­cken (sogenannte Regulierungsarbitrage, vgl. Kapitel 4.3.2).84

2.1.3 Systematik des Bankgeschäfts

In der Bundesrepublik Deutschland werden Kreditinstitute85 i. S. d. KWG als „[...] Unterneh­men, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmän­nischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.“,86 legaldefiniert. In § 1 Abs. 1 S. 2 KWG führt der Gesetzgeber elf Bankgeschäfte an, die der präzisen Abgrenzung zu Privathaus­halten und realwirtschaftlichen Unternehmen, sogenannten „Nichtbanken“,87 dienen. Durch Ausübung eines oder mehrerer dieser Geschäfte gilt ein Unternehmen i. S. d. KWG als Kredit­institut.88 Diese trennscharfe Definition ermöglicht eine eindeutige Differenzierung zwischen Banken und Nichtbanken89 und hat den Hintergrund, dass der Bankensektor - im Vergleich zur Realwirtschaft - strengen Regulierungen unterliegt.90 Unter die in § 1 Abs. 1 S. 2 KWG ge­nannten Bankgeschäfte fallen Leistungen, die durch Privathaushalte, Unternehmen und den Staat in Anspruch genommen werden. Dies betrifft u. a. die Abwicklung des (bargeldlosen) Zahlungsverkehrs, den Wertpapierhandel und deren Verwahrung für fremde Rechnung (Effek­ten- und Depotgeschäft), das Investmentgeschäft sowie das Einlagen- und Kreditgeschäft.91 Das Einlagen- und Kreditgeschäft stellt das originäre Bankgeschäft dar92 und ist für die Aus­übung der Transformationsfunktionen im Commercial Banking substanziell.93

Banken fungieren darüber hinaus als Transmissionskanal der Wirtschafts- und Geldpolitik.94 Durch ihre Kreditvergabe beeinflussen sie die Geldversorgung einer Volkswirtschaft95 und ha­ben mittelbar Einfluss auf die Preisniveaustabilität.96 Ferner können Banken Geschäfte betrei­ben, die nicht unmittelbar durch Kundennachfrage initiiert werden, sondern im eigenen Namen und für eigene Rechnung erfolgen. Dieser Eigenhandel dient der Erzielung kurzfristiger Ge­winne durch Wertsteigerung, Spekulation und Arbitrage, erfolgt auf Märkten hoher Volatilität97 und ist entsprechend mit Risiken verbunden, die ein angemessenes Risikomanagement erfor- dern.98 Handelsbuchpositionen aus dem Eigenhandel sind mit risikogewichteten Eigenmitteln zu unterlegen.99 Für das Bankgeschäft ist die Aufnahme kalkulierbarer Risiken auf der Grund­lage eines adäquaten Risikomanagements generell konstitutiv.100 Demzufolge hat ein solches Risikomanagement gemäß § 25a Abs. 1 S. 3 Nr. 1 KWG vor allem auf „[...] einer auf die nachhaltige Entwicklung des Instituts gerichteten Geschäftsstrategie und einer damit konsisten­ten Risikostrategie [,..]“101 zu basieren, die der permanenten Gewährleistung der Risikotragfä­higkeit dient. Die konkrete Gestaltung des bankbetrieblichen Risikomanagements sowie die Umsetzung des bankaufsichtlichen Überprüfungsverfahrens (2. Säule von Basel III, vgl. Kapi­tel 3.1) hat auf Basis der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)102 auf Grundlage des § 25a KWG zu erfolgen.103

2.1.4 Struktur und Aufbau von Bankenmärkten

Der Bankenmarkt ist in Deutschland als Universalbankensystem organisiert. Das heißt, dass die in Deutschland tätigen Geschäftsbanken,104 sämtliche Bankgeschäfte betreiben dürfen.105 Hie­rin besteht der Unterschied zu Trennbankensystemen, in denen die Geschäftssparten Einlagen- und Kreditgeschäft (Commercial Banking) strikt von dem Wertpapiergeschäft (Investment Banking) getrennt sind.106 Die Entwicklung der nationalen Bankensysteme der europäischen Staaten sowie der USA verlief - historisch bedingt - sehr heterogen.107 Die Vor- und Nachteile von Trenn- bzw. Universalbankensystemen werden in der Literatur kontrovers diskutiert:108 In diesem Zusammenhang gilt die effizientere Diversifikation von Risiken als zentraler Vorteil von Universalbanken. Anders als Institute mit sehr spezialisierten Engagements innerhalb ein­zelner Geschäftsbereiche und in der Folge konzentrierten Risikopositionen, bieten Universal­banken das gesamte Spektrum an Bankdienstleistungen an und sorgten damit für eine breitere Risikostreuung.109 Befürworter eines Trennbankensystems argumentieren hingegen, dass die organisatorische Trennung von Commercial Banking und Investment Banking einen besseren Schutz von Kundeneinlagen gewährleiste.110

Der deutsche Bankenmarkt ist - wie ehemals die Mehrheit der Bankensysteme der EU-Mit­gliedstaaten - durch eine Drei-Säulen-Struktur charakterisiert. Das dreisäulige System basiert auf einer Unterteilung in drei Sektoren, die sich vor allem in der Struktur ihrer Eigentümer und ihrem geschäftspolitischen Fokus voneinander unterscheiden. Während die privaten Kreditban­ken, darunter die Großbanken, i. d. R. als Aktiengesellschaft organisiert und auf die Maximie­rung des Shareholder Value ausgerichtet sind, orientiert sich die Geschäftspolitik der Sparkas­sen und Landesbanken öffentlich-rechtlicher Trägerschaft sowie der genossenschaftlich organisierten Banken primär am Ansatz des Stakeholder Value.111

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Sektorale Verteilung der Bankengruppen in Deutschland.112

Wenngleich das Regionalprinzip des deutschen Bankenmarkts den Wettbewerb zwischen den regional agierenden Instituten verringert,113 sehen sich die deutschen Banken derzeit einem er­heblichen nationalen wie internationalen Wettbewerbsdruck ausgesetzt (vgl. Kapitel 4.1.3).114 Das deutsche Finanzsystem gilt - im Unterschied zu den kapitalmarktorientierten Systemen der angelsächsischen Volkswirtschaften - als bankenorientiertes System. Während sich vor allem amerikanische und britische (Groß-)Unternehmen vornehmlich an den Kapitalmärkten finan­zieren (sogenannte Disintermediation),115 ist die externe Unternehmensfinanzierung in Deutschland durch eine „Fremdkapitalkultur“116 geprägt. Das heißt, dass die Finanzierung der in Deutschland dominierenden kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU)117 vorran­gig von der Vergabe von Bankkrediten abhängig ist.118 Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Möglichkeit, Kapital an den Finanzmärkten aufzunehmen, hierzulande primär Großunterneh­men vorbehalten ist.119 In Deutschland sind Kapitalmärkte folglich nur von untergeordneter Relevanz - sowohl für Unternehmen als auch für private Haushalte.120

Neben den Geschäftsbanken nehmen Förderbanken eine wichtige Stellung innerhalb des deut­schen Bankenmarkts ein. Förderbanken handeln im öffentlichen Auftrag und dienen „[...] der Umsetzung wirtschafts-, gesellschafts- und förderpolitischer Ziele.“121 Bei der Finanzierung öffentlich geförderter Projekte, der Übernahme von Risiken sowie der Allokation staatlicher Zuschüsse kooperieren 17 Förderinstitute der Länder und zwei Förderinstitute des Bundes122 wettbewerbsneutral mit den Geschäftsbanken. Sie stellen damit ein wichtiges Instrument der Wirtschaftspolitik dar. Förderbanken zeichnen sich durch ihre Orientierung am Regionalprinzip und ihr risikoarmes Geschäftsmodell aus. Aufgrund der Gewährträgerhaftung ihrer öffentlichen Träger verfügen sie zudem über erstklassige Bonitätsratings.123 Wie sich während der Krise gezeigt hat, leisten Förderbanken einen wichtigen Beitrag für die gesamtwirtschaftliche Stabi­lität: So wirkte ihre antizyklische Ausweitung der Kreditvergabe der Rezession entgegen und minderte die destabilisierenden Auswirkungen der Krise auf die Realwirtschaft.124

2.2 Motive und Ziele der (De-)Regulierung des Finanzsektors

Nach einer grundsätzlichen Gegenüberstellung der Motive und Ziele von Regulierungsbefür­wortern und -kritikern folgt eine Darstellung der treibenden Faktoren der jüngsten Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise. Im Anschluss wird eine Einordnung der Regulierungsthematik in den makroökonomischen und finanziellen Zusammenhang vorgenommen, um darauf auf­bauend die gegenwärtigen Risiken im Banken- und Kapitalmarktbereich aufzeigen zu können.

Im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen unterliegt der Finanzsektor besonderen regulato­rischen Anforderungen, die in der volkwirtschaftlichen Bedeutung der Funktionen von Banken- und Kapitalmärkten und den ihnen immanenten Risiken ursächlich sind (vgl. Kapitel 2.1).125 Die Risiken des Bankgeschäfts lassen sich vor allem auf den bankspezifisch hohen Verschul­dungsgrad zurückführen. Das hohe Maß an Fremdfinanzierung sorgt für eine dem Bankensys­tem inhärente Fragilität, die sich negativ auf einzelne Wirtschaftssubjekte, die gesamte Volks­wirtschaft und über ihre Grenzen hinweg auswirken kann.126 Vor diesem Hintergrund zielen Banken- und Kapitalmarktregulierung und die für Finanz- und Bankenaufsicht zuständigen Be­hörden darauf ab,127 die volkswirtschaftlich relevanten Funktionen von Banken- und Kapital­märkten zu gewährleisten und die Finanzstabilität zu wahren, um eine nachhaltige gesamtwirt­schaftliche Entwicklung sicherzustellen. Insbesondere sollen systemische Risiken aus der Verflechtung des Finanzsystems eingedämmt,128 der Einleger- und Gläubigerschutz sicherge­stellt129 und der Haftungsverbund zwischen Banken und Staaten zerschlagen werden.130 Mittels präventiver sowie protektiver Maßnahmen soll Finanzmarktregulierung Märkte und die auf ihnen handelnden Akteure resistenter gegenüber Schock- und Stressszenarien gestalten,131 um die Wahrscheinlichkeit von Krisen und die mit ihnen verbundenen Kosten132 zu verringern.133 Die existenzielle Relevanz von Banken- und Kapitalmärkten innerhalb einer Volkswirtschaft begründet den Anspruch, ihre Funktionserfüllung möglichst uneingeschränkt zu gewährleis- ten.134 Hieraus ergibt sich ein Dilemma, das der Regulierung von Banken- und Kapitalmärkten innewohnt - der Absicht, adäquate Rahmenbedingungen für ein möglichst stabiles Finanzsys­tem konstruieren zu wollen, steht stets die Gefahr einer Überregulierung gegenüber, die Inno­vations- und Wachstumskraft einer Volkswirtschaft unterminieren könnte:135

„Wer also eine völlig risikolose Welt will, muss auch eine deutlich weniger dynamische Entwicklung der Wirtschaft akzeptieren.“136

Regulative Interventionen in das Wirtschaftsgeschehen bedürfen der Rechtfertigung und müs­sen in ihrer Ausgestaltung zweckmäßig sein. Bei der Regulierung von Finanzmärkten gelte es also festzustellen, dass diese in der ordnungsgemäßen Ausübung ihrer volkswirtschaftlichen Funktionen gefährdet sind137 und der marktwirtschaftlich organisierte Wettbewerb nicht aus sich selbst heraus im Stande ist, effiziente Allokationsmechanismen herbeizuführen.138 Daher müssen Kosten und Nutzen externer Eingriffe in die freie Marktwirtschaft gegeneinander ab­gewogen werden. Finanzmarktregulierung muss verhältnismäßig sein und ihr Nutzen ihre Kos­ten überwiegen. Zudem muss Regulierung mit einem persistenten „Bewusstseinswandel“139 in Politik und Finanzsektor einhergehen, damit die Regeln langfristig eingehalten und konsequent überwacht werden, um ihre beabsichtigten Wirkungen nachhaltig entfalten zu können.140

2.2.1 Rückblick Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise

Die Ursachen der globalen Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise sind vielfältig.141 Nachfol­gend sollen ausgewählte, für die vorliegende Arbeit relevante, Krisenfaktoren skizziert werden. Aufgrund des beschränkten Umfangs dieser Arbeit wird kein Anspruch darauf erhoben, die Krise vollständig zu erfassen.

Die Ereignisse seit 2007 lassen sich in drei Krisen differenzieren, die sich gegenseitig auslösten bzw. wechselseitig intensivierten: Eine Finanzmarktkrise, eine realwirtschaftliche Krise sowie eine Schuldenkrise vieler nationaler Staatshaushalte.142 Den Ausgangspunkt der Finanz-, Wirt­schafts- und Schuldenkrise stellt die expansive Geldpolitik der US-amerikanischen Notenbank Fed (Federal Reserve System) in den frühen 2000er Jahren dar. Sie begünstigte die exzessive Verschuldung von Privathaushalten, Unternehmen und Banken.143 So lag die durchschnittliche Verschuldungsquote (Leverage Ratio) der fünf größten US-Investmentbanken im Jahr 2007 bei lediglich 2,5 % ihrer Geschäftsvolumina. Die kombinierte Verschuldung der staatlich geförder­ten Hypothekenbanken Fannie Mae und Freddie Mac betrug gar das 75-Fache ihrer Eigenmittel (vgl. Kapitel 3.1.1).144 Vor allem die Kombination niedriger Zinsen mit nachlässigen Kredit­vergabestandards sowie Schuldnern geringer Bonität führte insbesondere im Bereich grund­pfandrechtlich besicherter Immobiliendarlehen zu einer Aufblähung des amerikanischen Sub­prime-Hypothekenmarkts. Optimistische Erwartungen in Bezug auf die Immobilienpreis­entwicklung stellten sich als falsch heraus, da der Markt von einem hohen Neuangebot über­schwemmt wurde. Während die Kreditsicherheiten an Wert verloren, stiegen die anfangs nied­rigen Hypothekarzinssätze, wodurch viele Kreditnehmer ihren Kapitaldienst nicht mehr leisten konnten - die Subprime-Blase platzte.145

In der Folge weiteten sich die Kreditausfälle auch auf andere Sektoren aus und verursachten hohe Abschreibungen im US-Finanzsektor. Die Subprime-Krise entwickelte sich zu einer glo­balen Finanzkrise, da die Kreditrisiken mittels komplexer wie intransparenter Verbriefungen (Mortgage-Backed Securities, MBS sowie Collateralized Debt Obligations, CDOs) an interna­tionale Investoren weiterverkauft worden waren. Es folgten Zusammenbrüche zahlreicher eu­ropäischer Kreditinstitute.146 Die toxische Vernetzung mit den amerikanischen Instituten blieb von der Finanzaufsicht unbemerkt, da die Wertpapiere außerbilanzielle Geschäfte darstellten, die in hierfür errichteten Zweckgesellschaften ausgelagert worden waren.147 Die Schattenban­ken refinanzierten ihre langfristigen Engagements in Hypothekendarlehen, MBS und CDOs überwiegend durch kurzfristige Commercial Papers. Die Fristeninkongruenz der Refinanzie- rung, gestiegene Geldmarktzinsen und der Zusammenbruch der Interbankenmärkte brachte die­ses Geschäftsmodell schließlich zum Erliegen.148 Zwar verfügten viele Banken in der Anfangs­phase der Krise über angemessene Eigenmittel, jedoch vernachlässigten sie die Steuerung ihrer Liquidität, sodass sie mit erheblichen Problemen konfrontiert waren als die Liquidität an den Geldmärkten versiegte.149 Außerdem hatten die Banken in der vorangegangenen Phase exzes­siver Kreditvergabe keine ausreichenden qualitativ hochwertigen Eigenkapitalpuffer gebildet, die der sukzessive einsetzenden Erosion ihrer Eigenmittel hätten entgegenwirken können. So war die hohe bilanzielle und außerbilanzielle Verschuldung nicht ausreichend durch verlustab­sorbierende Eigenmittel gedeckt.150 Der prozyklische Abbau dieser Verschuldung (Delevera­ging) setzte die Asset-Preise weiter unter Druck, wodurch sich Verluste, erodierende Eigenka­pitalbasen und Kreditverknappung gegenseitig verstärkten.151 Auf dem Höhepunkt der Krise führte mangelndes Vertrauen in die Banken zu Spekulationen über deren zukünftige Zahlungs­fähigkeit. Es folgte eine Kettenreaktion von Insolvenzen152 sowie eine massive Liquiditäts- und Kreditklemme, durch die sich die Finanzkrise zu einer Wirtschaftskrise ausweitete.153

Um der Rezession entgegenzuwirken und die gesamtwirtschaftliche Nachfrage zu stimulieren, verfolgten viele Volkswirtschaften eine antizyklische Finanz- und Geldpolitik,154 indem sie öf­fentlich finanzierte Konjunkturprogramme aufsetzten und Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzmärkte ergriffen.155 Außerdem setzten die Zentralbanken die Zinsen auf Rekordtiefs und intensivierten ihre ultralockere Geldpolitik durch den exzessiven Aufkauf von Staats- und Un­ternehmensanleihen.156 Die hohen Staatsausgaben mündeten in vielen Ländern - insbesondere in den Volkswirtschaften der südlichen Peripherie der Eurozone - in einer anhaltenden Staats­schuldenkrise, der durch gemeinschaftlich finanzierte Rettungsprogramme Einhalt geboten wurde. Anders als Deutschland waren diese Länder, aufgrund ihrer mangelnden Wettbewerbs­fähigkeit, des innerhalb der Eurozone fehlendenden Mechanismus4 der Währungsabwertung sowie einer später verordneten Austeritätspolitik,157 nicht dazu im Stande, ihre Staatsverschul­dung158 im Sinne John Maynard Keynes‘ wieder zurückzufahren.159 Das Gros dieser Forderun­gen halten Banken in ihren Bilanzen, woraus der gefährliche Haftungsverbund zwischen Ban­ken und Staaten resultiert: Bekommt ein Staat Probleme bei der Rückzahlung seiner Schulden, hat dies negative Auswirkungen auf den Bankensektor. Haben umgekehrt die Banken Zah­lungsschwierigkeiten und verkaufen in der Folge die von ihnen gehaltenen Staatsanleihen, ge­raten deren Kurse unter Druck, was wiederum die Staatsfinanzierung erheblich erschwert.160

2.2.2 Makroökonomisches und finanzielles Umfeld

Durch seine starke Vernetzung mit dem Ausland - insbesondere mit den Ländern der Eurozone, den USA und Großbritannien - sowie der Exportorientierung der deutschen Realwirtschaft, ist das deutsche Finanzsystem nach wie vor anfällig gegenüber Fehlentwicklungen im Ausland. Die Betrachtung der inländischen Risikosituation innerhalb eines grenzüberschreitend zusam­menhängenden Finanzsystems bedarf daher der Auseinandersetzung mit den Risikofaktoren im internationalen Kontext.161

Deutschland blickt auf die längste Phase wirtschaftlichen Aufschwungs seit der Wiederverei­nigung zurück. Die Zinsen verharren seit Jahren auf extrem niedrigem Niveau. Die Asset-Preise sind hoch, die Schwankungen auf den Finanzmärkten relativ gering, die Risikoprämien nied- rig.162 Auch in der Eurozone hat sich die Konjunktur in den letzten Jahren positiv entwickelt. Während die US-amerikanische Notenbank den geldpolitischen Ausnahmezustand mittlerweile hinter sich gelassen hat und die Zinsen graduell anhebt,163 belässt die Europäische Zentralbank (EZB) die Zinsen in Europa nach wie vor auf historisch niedrigem Stand: Der Hauptrefinanzie­rungssatz verharrt seit 2016 bei 0,0 %. Der Einlagesatz, zu dem Geschäftsbanken überschüssige Liquidität kurzfristig bei der Notenbank anlegen,164 beträgt weiterhin -0,40 %, der Spitzenrefi­nanzierungssatz liegt bei 0,25 %.165 Neben den von der EZB festgelegten Zinssätzen stagnieren auch die Zinsen am Interbankenmarkt auf sehr niedrigen Niveaus: So lag der EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) für unbesicherte Geldmarktgeschäfte im Interbankenhandel mit drei­monatiger Laufzeit im Januar 2019 im Durchschnitt bei -0,31 %. Der unbesicherte Interbanken­Tagesgeldsatz EONIA (Euro OverNight Index Average) lag derweil bei durchschnittlich -0,37 %.166 Die Finanzierungskonditionen für Unternehmen und Privathaushalte167 sowie die Refi­nanzierungskonditionen für Kreditinstitute sind damit weiterhin sehr günstig.168

Während die EZB ihr Anleiheaufkaufprogramm zwar zum Jahresende 2018 abgeschlossen hat, hat sich der Spielraum für Zinserhöhungen zuletzt verringert, da die positiven konjunkturellen Erwartungen in der jüngsten Vergangenheit revidiert worden sind und die Inflation weiter nied­rig ist.169 So hat sich die globale Konjunktur abgekühlt,170 wichtige Stimmungsindikatoren wie der ifo-Geschäftsklimaindex für Deutschland und der Einkaufsmanagerindex (EMI) für die Eu­rozone haben sich zuletzt tendenziell eingetrübt: Der ifo-Geschäftsklimaindex171 fiel im Feb­ruar 2019 den sechsten Monat in Folge und konnte sich im März nur leicht erholen.172 Die konjunkturellen Indikationen des EMI173 haben sich in den vergangenen zwölf Monaten nahezu stetig verschlechtert und zuletzt einen neuen Tiefpunkt erreicht.174 Auch der Sachverständigen­rat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (umgangssprachlich oft als „ Wirtschaftsweise“ bezeichnet) korrigiert seine Wachstumsprognose und rechnet für 2019 nun­mehr mit einer Wachstumsrate des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,8 % für Deutsch­land und 1,2 % für den Euroraum. Von einer Rezession sei aktuell jedoch nicht auszugehen.175 Zwar ist das Preisniveau in der Eurozone im Verlauf des vergangenen Jahres 2018 angestiegen und erreichte im Oktober mit 2,2 % seinen höchsten Wert seit 2012.176 Im Jahresdurchschnitt lag die Inflation jedoch nur bei rund 1,46 % in der Eurozone und ca. 1,75 % in der gesamten EU.177 Die Preissteigerungen fallen damit weiterhin deutlich niedriger aus als es die EZB mit ihrer Zielmarke der Preisniveaustabilität von knapp 2 % p. a. anstrebt.178

2.2.3 Überblick gegenwärtiger Risikofaktoren für die Finanzstabilität

Zu den derzeit größten Risiken für Konjunktur und Finanzstabilität zählen diverse geopolitische Spannungen, die Ungewissheit hinsichtlich Bedingungen und Folgen des Austritts Großbritan­niens aus der EU, die von den USA initiierten internationalen Handelskonflikte sowie die Ge­fahr einer italienischen Staatsschuldenkrise.179 Darüber hinaus hat die globale Verschuldung, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich, ein extrem hohes Niveau erreicht. Die Möglichkeiten vieler Staaten und Zentralbanken, einem wirtschaftlichen Abschwung fiskal- bzw. geldpolitisch entgegenzusteuern, sind zudem stark eingeschränkt.180 Die aktuell vorherr­schenden Risiken für die Finanzstabilität könnten von einer angelsächsischen Deregulierungs­welle noch verstärkt werden: So bestehen einerseits Pläne der US-Administration, Banken und Kapitalmärkte zu deregulieren. Demnach sollen die im Dodd-Frank Act181 verankerten Regu­lierungen insbesondere für kleine und mittlere Banken gelockert und die Volcker Rule182 auf­gekündigt werden.183 Andererseits könnte Großbritannien Deregulierungen vornehmen, sobald das Land die EU verlassen hat.184 Die beiden Länder könnten einen Deregulierungswettbewerb in Gang setzen, dessen Intention die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Finanzplätze ist - möglicherweise auf Kosten der globalen Finanzstabilität.185

Nach der konjunkturellen Hochphase der vergangenen Jahre steigt die Gefahr, dass etwaige Risiken unterschätzt werden könnten. So könnte der sich in den niedrigen Risikoprämien aus­drückende Optimismus der Vergangenheit186 zu einer Unterschätzung von Kreditrisiken und einer Überschätzung der Verlustabsorptionsfähigkeit der Marktteilnehmer führen. Vergangen­heitsorientiertes Risikomanagement und einmütiger Optimismus der Akteure könnten eine In­tensivierung negativer Entwicklungen durch das Finanzsystem hervorrufen.187 Infolge niedri­ger Zinsen fallen die Zinsmargen der Banken derzeit extrem gering aus (vgl. Kapitel 4.1.1). Dies begünstigt einerseits eine erhöhte Kreditnachfrage, andererseits belasten die Niedrigzinsen die Ertragslage der Institute und erschweren die Aufrechterhaltung der bankspezifischen Infra­struktur und die adäquate Prüfung von (Kredit-)Risiken.188 Vor diesem Hintergrund können unerwartete Ereignisse oder selbst graduelle Zinsschritte der EZB drastische Neubewertungen an den Finanzmärkten und eine Anpassung der Risikoprämien auslösen. Dies könnte wiederum Zweifel an der Tragfähigkeit der staatlichen sowie privatwirtschaftlichen Verschuldung auf­kommen lassen und einen weiteren Verfall der Vermögenspreise in Gang setzen.189 In diesem Zusammenhang stellt insbesondere der weiterhin hohe Anteil notleidender Kredite (non-per­forming loans, NPLs) in den Bilanzen von vor allem italienischen, griechischen, portugiesi­schen und zypriotischen Instituten eine große Belastung für das europäische Bankensystem dar.190 Darüber hinaus könnte eine Korrektur der aktuell hohen Immobilienpreise und ein damit einhergehender Wertverlust von Kreditsicherheiten in Verbindung mit dem immensen Volu­men der Immobiliendarlehen den Finanzsektor unter Druck setzen.191 Die niedrigen Insolvenz­raten der Vergangenheit verursachten vor allem bei systemrelevanten Banken mit eigenen Ver­fahren zur Risikobewertung eine verringerte Risikovorsorge. In Kombination mit niedrigen Risikogewichtungen der Aktiva hat dies zu einer Erhöhung der risikogewichteten Eigenkapi­talquoten der Institute beigetragen. Das Bankensystem ist hierdurch anfällig gegenüber steigen­den Risikobewertungen - beispielweise aufgrund eines konjunkturellen Abschwungs und in der Folge vermehrt auftretender Insolvenzen. Dies birgt die Gefahr erodierender Eigenkapitalpuffer und könnte zudem eine Belastung infolge einer Erhöhung der regulatorischen Eigenkapitalan­forderungen an die Institute darstellen.192

Vor dem Hintergrund der langjährigen Niedrigzinsphase würde sich die Fragilität des Finanz­systems durch einen unerwartet starken Einbruch der Konjunktur zusätzlich erhöhen - sowohl bei abrupt steigenden Zinsen als auch bei einer Verstetigung des Status quo: So würde ein über­raschend starker Zinsanstieg die Refinanzierungskosten der Banken zeitnah erhöhen. Da aus der massiven Ausübung von Fristentransformation in der Vergangenheit erhebliche Überhänge aktiver Zinsbindungsfristen bestehen, würde der Strukturerfolg vieler Banken infolge eines ab­rupten Zinsanstiegs erheblich beeinträchtigt, da die aktiven Zinssätze erst verzögert reagierten, der passive Zinsaufwand aber kurzfristig anstiege. Die Ertragseinbußen ließen sich zwar durch ausreichendes Kreditneugeschäft verringern, eine derartige Kreditnachfrage ist in einem Sze­nario konjunktureller Abkühlung aber unwahrscheinlich. Jedoch würde auch ein anhaltendes Umfeld niedriger Zinsen dazu beitragen, die dem Finanzsystem inhärenten Risiken zu verstär­ken. So könnte ein Fortbestehen der Niedrigzinsen Banken dazu veranlassen, ihre Fristentrans­formation zu intensivieren sowie Marktteilnehmer animieren, ihre Risikobereitschaft zu stei­gern und in der Folge weitere Anstiege von Verschuldungs- und Preisniveaus verursachen.193

3 Die europäische Finanzmarktregulierung im internationalen Kontext

Die getroffenen Maßnahmen zur Festigung der Stabilität des Finanzsystems können als „Lehre aus der Krise“194 verstanden werden. Sie sollen an den Krisenursachen ansetzen und Rahmen­bedingungen schaffen, innerhalb derer eine Wiederholung der Ereignisse seit 2007 unmöglich erscheint.195 Vor diesem Hintergrund einigte sich die Gruppe der zwanzig wichtigsten Indust­rie- und Schwellenländer (G20) inmitten der Krise darauf, die Finanzaufsicht zu intensivieren, die Haftung der Akteure zu erhöhen, das Risikomanagement zu verbessern sowie die Transpa­renz auf den Märkten zu steigern und ihre Integrität zu fördern. Außerdem sollten neue Auf­sichtsgremien geschaffen und die internationale Zusammenarbeit verstärkt werden.196 Die Etablierung einer neuen internationalen Architektur der Finanzaufsicht sollte das Fundament eines robusten, nachhaltigen und ausgewogenen weltweiten Wirtschaftswachstums bilden.197

Die Umsetzung der innerhalb dieses Kapitels dargestellten europäischen Regulierungsreformen beruht auf der G20-Reformagenda.198 Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht war 2009 von der G20 mit der Ausarbeitung eines konkreten Reformprogramms beauftragt worden, um so­wohl die Stabilität einzelner Banken als auch die des globalen Bankensystems zu erhöhen.199

Probleme vereinzelter Kreditinstitute bzw. einzelner Segmente des Finanzsystems stellten wäh­rend der Krise eine Bedrohung für das System als Ganzes dar und wirkten sich negativ auf die realwirtschaftliche Entwicklung aus. Um systemische Risiken - ursächlich in der Vernetzung des Finanzsystems - zukünftig rechtzeitig identifizieren und bei Bedarf entsprechende Maß­nahmen zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität ergreifen zu können, wurde die instituts­übergreifende makroprudenzielle Perspektive der Finanzmarktregulierung und -überwachung in den Fokus gerückt.200 Makroprudenzielle Aufsicht zielt darauf ab, die Funktionsfähigkeit des gesamten Finanzsystems sicherzustellen, das heißt, es resistenter gegenüber konjunkturellen Schwankungen, unerwarteten Ereignissen sowie Stress- und Schockszenarien zu gestalten. Durch die Instabilität einzelner Institute verursachte Kettenreaktionen, beispielsweise aufgrund ihrer Größe, gering diversifizierter Geschäftsstrukturen oder einer engen Vernetzung mit ande­ren Finanzmarktakteuren, sollen so vermieden werden. Die Gewährleistung der Stabilität ein­zelner Finanzinstitute steht demgegenüber im Fokus der mikroprudenziellen Perspektive von Regulierung und Aufsicht.201 Hier sollen vor allem erhöhte Eigenkapital- und Liquiditätsvor­schriften die Verlustabsorptionsfähigkeit einzelner Banken steigern.202 Mikro- und makropru- denzielle Perspektive stehen in einer komplementären Beziehung zueinander, da die erhöhte Stabilität der Einzelinstitute mit verringerten systemischen Ansteckungsgefahren einhergeht.203

3.1 Basel III

Unter dem Kurzwort Basel III werden die im Dezember 2010 veröffentlichten weltweit harmo­nisierten Standards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich zur Bankenregulierung subsummiert.204 Das Basel III-Regelwerk basiert im Wesentlichen auf dem Drei-Säulen-Konzept seines Vorgängers Basel II.205 Es umfasst Minde­steigenkapitalanforderungen (Säule I), das bankaufsichtliche Überprüfungsverfahren (Säule II) sowie eine erweiterte Offenlegung (Säule III).206 Ab 2013 löste Basel III die Regelungen von Basel II sukzessive ab und hat das Ausmaß seiner quantitativen Vorgaben seit Jahresbeginn 2019 vollumfänglich erreicht.207 Um negative Effekte auf die realwirtschaftliche Entwicklung zu begrenzen208 und die Kreditinstitute durch die neuen Anforderungen nicht unmittelbar zu stark zu belasten, waren Übergangsfristen festgesetzt worden, die einen schrittweisen Aufbau der einzelnen Komponenten ermöglichten.209

Die Basel III-Reformen stellen grundlegende internationale Regulierungsstandards für den Bankensektor dar. Sie beinhalten sowohl Neuerungen auf qualitativer als auch auf quantitativer Ebene. In diesem Zusammenhang sollen Risikomanagement und Corporate Governance der Institute verbessert, Offenlegungspflichten ausgeweitet und die Transparenz gesteigert werden. In erster Linie zielen die Reformen jedoch darauf ab, die Vorgaben für die Eigenkapital- und Liquiditätsbasen von Banken zu intensivieren, um diese resistenter gegenüber Schock- und Kri­senszenarien aufzustellen. Basel III setzt damit an den Defiziten an, die ab 2007 zu einer Aus­weitung der weltweiten Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise geführt hatten (vgl. Kapitel 2.2.1). Vor diesem Hintergrund umfasst das Basel III-Regelwerk zum einen mikroprudenzielle Reformen, die auf eine Stärkung der Resistenz einzelner Kreditinstitute in Stresssituationen abzielen. Zum anderen trägt Basel III der makroprudenziellen Aufsichtsperspektive Rechnung, indem es systemischen Risiken und deren prozyklischer Ausbreitung innerhalb eines internati­onal verflochtenen Finanzsystems begegnet.210

Seit 2014 erfolgt die Umsetzung von Basel III in den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Eu­ropäischen Bankenunion (vgl. Kapitel 3.2) auf Grundlage der Kapitaladäquanzverordnung (Ca­pital Requirements Regulation, CRR) sowie der Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive IV, CRD IV).211

3.1.1 Kapitalanforderungen

In Bezug auf Kapitalanforderungen für Kreditinstitute beinhaltet das Basel III-Regelwerk so­wohl qualitative als auch quantitative Neuregelungen. Diese umfassen einerseits eine bessere Vergleichbarkeit durch eine Vereinheitlichung der Definition von Eigenkapital, eine Verbesse­rung der Qualität und Zusammensetzung der Eigenmittel sowie eine Erhöhung der Transparenz durch eine erweiterte Offenlegung der Eigenmittelkomponenten. Andererseits bezwecken die Basler Eigenkapitalstandards eine Erhöhung der Verlustabsorptionsfähigkeit - insbesondere durch eine quantitative Stärkung des regulatorischen Kernkapitals.212

[...]


1 Vgl. Demary/Schuster (2013), S. 18.

2 Vgl. Zimmermann (2012), S. 101.

3 Vgl. Grebmer et al. (2009), S. 7.

4 Als systemrelevant bzw. too big to fail werden Banken eingestuft, denen aufgrund ihrer Größe sowie engen Verflechtung mit dem (globalen) Finanzsystem eine derartige Bedeutung zukommt, dass ihr Marktaustritt in­folge einer Insolvenz mit erheblichen negativen Auswirkungen verbunden wäre. Vgl. Demary (2014), S. 9.

5 Vgl. Holznagel (2018), S. 6.

6 Vgl. Taube et al. (2017), S. 3.

7 Vgl. Hellwig et al. (2018), S. 549.

8 Vgl. Schäfer (2018), S. 822.

9 Vgl. Goedeckemeyer (2018), S. 16.

10 Vgl. Dombret (2017), S. 12.

11 Vgl. Demary/Schuster (2013), S. 27.

12 Vgl. Holznagel (2018), S. 6.

13 Vgl. Ludovic (2018), S. 96.

14 Vgl. Dombret (2017), S. 7.

15 Vgl. Hackethal/Inderst (2015), S. 12.

16 Vgl. Flögel/Gärtner (2013), S. 105.

17 Vgl. Deutsche Bundesbank (2018a), S. 5.

18 Vgl. Arentz (2008), S. 4.

19 Vgl. Gischer (2015), S. 27f.

20 Vgl. Einsele (2018), S. 535.

21 Vgl. Arentz (2008), S. 4.

22 Vgl. Wohlschlägl-Aschberger (2015), S. 105.

23 Vgl. ebd., S. 83.

24 Vgl. Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber (2000), S. 5.

25 Die ebenfalls als zentrale Finanzintermediäre geltenden Versicherungsgesellschaften werden im Rahmen dieser Arbeit vernachlässigt.

26 Vgl. Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber (2000), S. 13.

27 Vgl. ebd., S. 2f.

28 Vgl. Tolkmitt (2004), S. 3.

29 Unter dem Begriff Primäreinlagen werden Spar-, Sicht- und Termineinlagen von Bankkunden zusammenge­fasst. Vgl. Wohlschlägl-Aschberger (2015), S. 78.

30 Vgl. ebd., S. 25.

31 Vgl. Zepp (2007), S. 7.

32 Vgl. Erlei/Jost (2001), S. 39.

33 Vgl. Tolkmitt (2004), S. 3.

34 Vgl. Beyer/Ötsch/Mader (2013), S. 8.

35 Vgl. Hofmann (2009), S. 9.

36 Vgl. Tolkmitt (2004), S. 4.

37 Vgl. Schierenbeck (1994), S. 62.

38 Vgl. Anderegg (2007), S. 121.

39 Vgl. Böhme (1997), S. 31.

40 Vgl. Schierenbeck/Moser (1995), S. 250f.

41 Vgl. Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber (2000), S. 16f.

42 Vgl. Spellmann (2002), S. 12f.

43 Vgl. ebd., S. 14f.

44 Vgl. Anderegg (2007), S. 121.

45 Vgl. Schierenbeck/Moser (1995), S. 250f.

46 Vgl. Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber (2000), S. 596.

47 § 11 Abs. 1 S. 1 KWG.

48 Vgl. Beyer/Ötsch/Mader (2013), S. 9.

49 Vgl. Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber (2000), S. 16.

50 Vgl. ebd., S. 258.

51 Vgl. ebd., S. 597.

52 Vgl. Schierenbeck/Moser (1995), S. 251.

53 Vgl. Bösl (1993), S. 28.

54 Vgl. Betge (1996), S. 13f.

55 Vgl. Mugler (2014), S. 19.

56 Vgl. Bösl (1993), S. 28.

57 Vgl. Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber (2000), S. 13.

58 Vgl. Krumnow et al. (2002), S. 433.

59 Vgl. Benesch/Schuch (2013), S. 56.

60 Vgl. Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber (2000), S. 8.

61 § 10 Abs. 1 S. 1 KWG.

62 Europäisches Parlament/Rat der Europäischen Union (2014b), S. 149.

63 Vgl. Schierenbeck/Moser (1995), S. 665.

64 Vgl. Tolkmitt (2004), S. 4.

65 Vgl. Schierenbeck (1994), S. 62f.

66 Vgl. Schierenbeck/Moser (1995), S. 282.

67 Vgl. Schierenbeck (1994), S. 63.

68 Vgl. Wohlschlägl-Aschberger (2015), S. 83.

69 Vgl. Hintner (1960), S. 52f.

70 Vgl. Bieg/Kußmaul (2009), S. 348.

71 Vgl. Deutsche Bundesbank (2015), S. 108.

72 Vgl. Bieg/Kußmaul (2009), S. 348.

73 Vgl. Wohlschlägl-Aschberger (2015), S. 108.

74 Vgl. ebd., S. 83.

75 § 67 Abs. 2 S. 1 WpHG.

76 Vgl. Breitenfellner/Schuberth (2017), S. 2.

77 Vgl. Buck-Heeb (2014), S. 7.

78 Vgl. Europäisches Parlament/Rat der Europäischen Union (2002), S. 1f.

79 Vgl. Buck-Heeb (2014), S. 7.

80 Vgl. Werner/Burghardt (2006), S. 45f.

81 Vgl. Breitenfellner/Schuberth (2017), S. 2.

82 Vgl. Werner/Burghardt (2006), S. 46.

83 Vgl. Gabrisch (2016), S. 893f.

84 Vgl. Wohlschlägl-Aschberger (2015), S. 83f.

85 Der Begriff „Kreditinstitut“ fungiert i. d. R. als Oberbegriff, der vor allem Privatbanken, Genossenschaftsban­ken und Institute des Sparkassenverbunds subsumiert. Vgl. Wohlschlägl-Aschberger (2015), S. 21. Die Be­griffe „Kreditinstitut“, „Institut“ und „Bank“ werden in dieser Arbeit synonym verwandt.

86 § 1 Abs. 1 S. 1 KWG.

87 Anderegg (2007), S. 90.

88 Vgl. Burghof/Rudolph (1996), S. 2.

89 Vgl. Varmaz (2006), S. 13.

90 Vgl. Arentz (2008), S. 4.

91 Vgl. Burghof/Rudolph (1996), S. 1ff.

92 Vgl. Wohlschlägl-Aschberger (2015), S. 212.

93 Vgl. Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber (2000), S. 16f.

94 Vgl. Burghof/Rudolph (1996), S. 1.

95 Vgl. Filc/Hübl/Pohl (1988), S. 45.

96 Vgl. ebd., S. 153.

97 Vgl. Knüsel/Lossin (2014), S. 90.

98 Vgl. Wohlschlägl-Aschberger (2015), S. 138.

99 Vgl. Europäisches Parlament/Rat der Europäischen Union (2013a), S. 196ff.

100 Vgl. Landesbank Berlin AG/Berliner Sparkasse (2018), S. 26.

101 § 25a Abs. 1 S. 3 Nr. 1 KWG.

102 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2017).

103 Vgl. Hellenkamp (2018), S. 92.

104 Als Geschäfts- oder Universalbanken werden Banken bezeichnet, die - in Abgrenzung zu Noten-, Investment- und Spezialbanken - sämtliche Bankleistungen ausführen. Vgl. Wohlschlägl-Aschberger (2015), S. 23.

105 Vgl. Hellenkamp (2018), S. 41.

106 Vgl. Wohlschlägl-Aschberger (2015), S. 17.

107 Vgl. Hellenkamp (2018), S. 41.

108 Vgl. Wohlschlägl-Aschberger (2015), S. 18.

109 Vgl. Morschhäuser (2018), S. 160.

110 Vgl. Hellenkamp (2018), S. 41.

111 Vgl. Schmidt (2018), S. 1f

112 In Anlehnung an Deutsche Bundesbank (2018b), S. 3.

113 Vgl. Flögel/Gärtner (2018), S. 27.

114 Vgl. Zielke (2019), S. 16.

115 Vgl. Flögel/Gärtner (2013), S. 105.

116 Gondring/Zoller/Dinauer (2003), S. 224.

117 Der Anteil von KMU an der Anzahl aller privaten Unternehmen in Deutschland lag im Jahr 2016 bei 99,5 %. Vgl. Institut für Mittelstandsforschung Bonn (2018).

118 Vgl. Flögel/Gärtner (2013), S. 105.

119 Vgl. Gischer (2015), S. 28f.

120 Vgl. Hackethal/Inderst (2015), S. 29.

121 Beierl (2017), S. 480.

122 Vgl. Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (2018), S. 1.

123 Vgl. Beierl (2017), S. 480f.

124 Vgl. Walter (2018), S. 1.

125 Vgl. Treu (2006), S. 1.

126 Vgl. ebd., S. 3f.

127 Die primären Ziele der Bankenaufsicht werden in § 6 Abs. 2 KWG zusammengefasst.

128 Vgl. Deutsche Bundesbank (2018a), S. 5.

129 Vgl. Thiry (2009), S. 1.

130 Vgl. Taube et al. (2017), S. 7.

131 Vgl. Deutsche Bundesbank (2018a), S. 5.

132 Einen Überblick empirischer Arbeiten zur retrospektiven Kostenermittlung von Bankenkrisen seit Ende des 19. Jahrhunderts liefert Fey (2006), S. 15. Die Auswirkungen der jüngsten Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise auf den US-Staatshaushalt zeigt der Bericht der Financial Crisis Inquiry Commission (2011), S. 400f. Mit den Kosten der Krise für den deutschen Staatshaushalt haben sich z. B. Döhrn/Gebhardt (2013) auseinandergesetzt.

133 Vgl. Treu (2006), S. 9ff.

134 Vgl. Demary/Schuster (2013), S. 26f.

135 Vgl. Dombret (2017), S. 9.

136 Ebd.

137 Vgl. Arentz (2008), S. 4.

138 Vgl. Treu (2006), S. 2.

139 Dombret (2017), S. 10.

140 Vgl. ebd., S. 9f.

141 Vgl. Demary/Schuster (2013), S. 8ff.

142 Vgl. Zimmermann (2012), S. 101.

143 Vgl. Demary/Schuster (2013), S. 8f.

144 Vgl. Financial Crisis Inquiry Commission (2011), S. 230, eigene Berechnungen.

145 Vgl. Shiller (2008), S. 12f.

146 Vgl. ebd., S. 14.

147 Vgl. Sinn (2012), S. 84f.

148 Vgl. Demary/Schuster (2013), S. 18.

149 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010a), S. 9.

150 Vgl. ebd., S. 8.

151 Vgl. ebd., S. 11.

152 Vgl. Hellwig et al. (2018), S. 540.

153 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010a), S. 2.

154 Die Stimulation der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage mittels antizyklischer Finanz- und Geldpolitik (Keyne­sianismus) basiert auf den Theorien des Ökonomen John M. Keynes. Vgl. grundlegend Keynes (2009).

155 Vgl. Taube et al. (2017), S. 7.

156 Vgl. Hartmann/Smets (2019), S. 30.

157 Vgl. Vollmann (2017), S. 105f.

158 Vgl. Taube et al. (2017), S. 7.

159 Vgl. Freisleben (2015), S. 14.

160 Vgl. Taube et al. (2017), S. 7.

161 Vgl. Deutsche Bundesbank (2018a), S. 16.

162 Vgl. Theobald/Tober (2018), S. 2.

163 Vgl. Deutsche Bundesbank (2018a), S. 7.

164 Vgl. Neyer (2007), S. 17.

165 Vgl. Europäische Zentralbank (o. J. a).

166 Vgl. Deutsche Bundesbank (2019).

167 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2018), S. 85.

168 Vgl. Deutsche Bundesbank (2018c), S. 36.

169 Vgl. Bielmeier (2018), S. 70.

170 Vgl. Wollmershäuser et al. (2018), S. 28.

171 Der ifo-Geschäftsklimaindex berücksichtigt die Beurteilungen von ca. 7.000 deutschen Unternehmen des Ver­arbeitenden Gewerbes, des Bauhauptgewerbes und des Groß- und Einzelhandels bezüglich ihrer aktuellen Ge­schäftslage sowie ihrer Erwartungen für die kommenden sechs Monate. Vgl. CESifo-Gruppe (2019).

172 Vgl. ebd.

173 Der EMI basiert auf einer Befragung von ca. 3.000 Industrieunternehmen in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, den Niederlanden, Österreich, Irland und Griechenland. Er berücksichtigt die Indikatoren Produktion, Auftragseingang, Beschäftigung, Lieferzeiten und Lagerbestand. Vgl. Markit Economics (2019).

174 Vgl. ebd.

175 Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2019), S. 1.

176 Vgl. Wollmershäuser et al. (2018), S. 37.

177 Vgl. Internationaler Währungsfonds (o. J.).

178 Vgl. Krupp/Cabos (2003), S. 105.

179 Vgl. Deutsche Bundesbank (2018a), S. 16.

180 Vgl. ebd., S. 9.

181 Der Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act wurde am 21. Juli 2010 als Reaktion auf die Finanzmarktkrise verabschiedet. Er stellt eine weitreichende Reform der US-amerikanischen Finanzmarkt­regulierung dar und zielt primär darauf ab, den amerikanischen Finanzmarkt zu stabilisieren, die too big to fail- Problematik zu beenden und öffentlich finanzierte Bankenrettungen zu vermeiden sowie die Allgemeinheit vor widrigen Handlungen der Finanzindustrie zu schützen. Vgl. Dodd-Frank Act (2010), Stat. 1376.

182 Die Volcker Rule ist ein zentrales Element des Dodd-Frank Acts. Sie schränkt den Eigenhandel von Commer­cial Banks sowie deren Beteiligung an Hedgefonds und Private Equity-Gesellschaften erheblich ein. Durch die Volcker Rule sollen vor allem riskante Geschäftsaktivitäten unterbunden und Spareinlagen geschützt werden.

183

184

185

186 Vgl. Theobald/Tober (2018), S. 7.

187 Vgl. Deutsche Bundesbank (2018a), S. 7.

188 Vgl. Hellwig et al. (2018), S. 545.

189 Vgl. Theobald/Tober (2018), S. 7.

190 Eine nach Ländern differenzierte Übersicht der NPL-Quoten liefert Europäische Zentralbank (2018a), S. 85.

191 Vgl. Deutsche Bundesbank (2018a), S. 10.

192 Vgl. ebd., S. 9.

193 Vgl. Deutsche Bundesbank (2018a), S. 10f.

194 Heise (2014), S. 169.

195 Vgl. G20 (2008), S. 1.

196 Vgl. G20 (2009), S. 7.

197 Vgl. ebd., S. 2.

198 Vgl. Europäische Kommission (2012a), S. 2.

199 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010c), S. 1.

200 Vgl. Krause/Sondershaus/Tonzer (2017), S. 58.

201 Vgl. Deutsche Bundesbank (2018a), S. 5.

202 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010c), S. 4.

203 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010a), S. 2.

204 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010c), S. 1.

205 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010a), S. 2.

206 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2003), S. 3.

207 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010c), S. 21.

208 Vgl. Demary/Schuster (2013), S. 51.

209 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2011), S. 55.

210 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010a), S. 1f.

211 Vgl. Zirkler/Hofmann/Schmolz (2014), S. 7.

212 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010a), S. 2f.

Excerpt out of 128 pages

Details

Title
Finanzmarktregulierung im Banken- und Kapitalmarktbereich. Besteht die Notwendigkeit einer Deregulierung?
College
University of Potsdam  (Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Finanzierung und Banken)
Grade
1,3
Author
Year
2019
Pages
128
Catalog Number
V956465
ISBN (eBook)
9783346299611
ISBN (Book)
9783346299628
Language
German
Keywords
Regulierung, Bankenregulierung, Finanzmarktregulierung, Kapitalmarktregulierung, HRE, Hypo Real Estate, Banken, Basel, too big to fail, systemrelevant, Finanzierung, Kapitalmarkt, Finanzmarkt, Schattenbanken, Finanzsektor, Finanzkrise, Wirtschaftskrise, Schuldenkrise, Staatsschuldenkrise, Risiko, Bankenunion, Einlagensicherung, Bankenaufsicht, Fusionen, Eigenkapitalanfoderungen, Liquiditätsanforderungen, Systemstabilität, Bankensektor, Trump, Finanzstabilität, Kredit, Abwicklung, Finanzintermediation, Transformationsfunktion
Quote paper
Arne Willebrand (Author), 2019, Finanzmarktregulierung im Banken- und Kapitalmarktbereich. Besteht die Notwendigkeit einer Deregulierung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/956465

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