Das Erfurter Judenpogrom im März 1349. Die rechtliche Stellung der jüdischen Gemeinde und die steigende antisemitische Spannung


Dossier / Travail, 2014

16 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhalt

1 Einleitung

2 Die erste mittelalterliche jüdische Gemeinde Erfurts

3 Wachsende antijüdische Spannungen

4 Das Pestpogrom von 1349
4.1 Die Pest und der Vorwurf der Brunnenvergiftung
4.2 Am Vorabend des Erfurter Pogroms
4.3 Der 21. März 1348

5 Fazit

6 Quellenverzeichnis

1 Einleitung

Die Geschichte des Judentums in Deutschland […] lässt sich verstehen als eine – in unterschiedlichem Grad ausgeprägte – Geschichte der Feindschaft, der Diskriminierung und Unterdrückung, immer wieder unterbrochen von kürzeren oder längeren Zeiten des Schutzes, der Duldung oder sogar Förderung.1

Auch die thüringischen Juden erlebten in den Jahrhunderten bis zur Emanzipation (17. und 18. Jahrhundert) ein wechselvolles Schicksal, das durch einen unsicheren Rechtsstatus, Tributzahlungen für den durch die Landesherren gewährten Schutz und nicht zuletzt Verfolgung und Vertreibung bestimmt war.2

Im März 1349 erreichte die thüringische Metropole Erfurt eine Welle blutiger und folgenschwerer Judenverfolgungen, die während der Pestzeit ihren vorläufigen Höhepunkt in Europa erlangten.3

Als sich am 21. März 1349 eine große bewaffnete Gruppe von Aufrührern im jüdischen Viertel der Stadt versammelte, endete ein jahrhundertelanges Miteinander von Christen und Juden. Den folgenden Übergriffen fiel nahezu die gesamte ca. 1000 Mitglieder umfassende jüdische Gemeinde zum Opfer. Sie wurde fast völlig ausgelöscht. Die Überlebenden wurden als „Brunnenvergifter“ beraubt und vertrieben. Das erblühte jüdische Leben Erfurts kam über Jahre zum Erliegen. Der 21. März 1349 steht damit für eines der größten mittelalterlichen Pogrome gegen die jüdische Bevölkerung.4

Was geschah damals in der thüringischen Stadt Erfurt, in der sich die größte jüdische Gemeinde Thüringens befand? Schwerpunkt der folgenden Hausarbeit ist die Frage, welche Ereignisse zu dem Pogrom führten. Welche Ursachen lassen sich feststellen und was war der Anlass des Pogroms? Behandelt werden diesbezüglich auch die rechtliche Stellung der jüdischen Gemeinde Erfurts und die wachsenden antijüdischen Spannungen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts. Wie verhielten sich zudem die geistlichen und weltlichen Machthaber, die ja ihrerseits den Judenschutz inne hatten?

Der Verlauf der Erfurter „Judensturmes“ vom 21. März 1349 ist aus den nachträglichen, bis zum 11. Juli 1349 entstandenen, Verhörprotokollen ziemlich genau überliefert worden. Wichtige Quellen stellen zudem die „Chronica St. Petri Erfordensis“ sowie das Urkundenbuch der Stadt Erfurt dar. Die Erfurter Quellen ermöglichen außerdem eine nähere Bestimmung der Initiatoren der Judenmorde.

2 Die erste mittelalterliche jüdische Gemeinde Erfurts

Belege für die Ansässigkeit der Juden in Thüringen finden sich im Vergleich zu anderen Regionen des Reiches verhältnismäßig spät. Die ersten Juden waren bereits seit der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts in Erfurt ansässig. Urkundlich lässt sich die Ansässigkeit der, vermutlich aus mehreren Familien bestehenden jüdischen Gruppe, für das Jahr 1212 bezeugen.5

Die mittelalterliche Stadt Erfurt hatte nicht nur die älteste jüdische Gemeinde in Thüringen, sondern auch eine der größten Judengemeinden des Reiches, wenn nicht sogar die größte. Die jüdische Gemeinde führte eine in sich geschlossene Sonderexistenz, sie war vor allem ein wirtschaftlicher, aber kein politischer Faktor. Im Gegensatz zu anderen jüdischen Gemeinden, deren Rechtsstellung sich meist stark von der übrigen Bevölkerung unterschied, hatte sie zudem eine relativ bedeutende Stellung. Bezeichnend ist ein hohes Maß an Integration. Davon zeugen die Aufnahme der Juden in das Bürgerrecht im Jahre 1306 und die Beteiligung an der Verteidigung der Stadt Erfurt im Jahre 1309.6 Die Juden hatten als „Nichtchristen“ eine wirtschaftliche sowie rechtliche Sonderstellung. Als „Kammerknechte“ waren sie zunächst dem Kaisers des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation zu Steuern sowie Abgaben verpflichtet und genossen im Gegenzug dessen kaiserlichen Schutz. Im Zuge der Territorialisierung ging dieses sogenannte „Judenregal“ auf die Landesherren über, die es ihrerseits weiterverleihen konnten.7 Die Juden in Thüringen wurden 1287 zunächst dem Erzbischof von Mainz als formalen Stadtherren der Stadt Erfurt unterstellt, bevor Landgraf Friedrich II. das „Judenprivileg“ erhielt. In Erfurt hatten zudem die Stadträte den Judenschutz inne und hoben zusätzliche Schutzgelder ein.8

Bis zur zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts verschlechterte sich die recht gute gesellschaftliche Stellung der Erfurter Juden erheblich. Sie wurden von allen „zünftischen“9 Berufen ausgeschlossen, so dass ihnen nur das Darlehensgeschäft und der Handel blieben. Auch der Großhandel mit Waren wurde ihnen bald untersagt.10 Nachdem sie in den Zinshandel getrieben worden waren, wurden die Erfurter Juden durch enorme Steuerlasten und Abgaben zu Zinssätzen veranlasst, welche die christliche Mehrheit, ohne dass diese die Hintergründe kannte, oft als Wucher empfand.11 Neben ihrer, von der christlichen Gesellschaft abweichenden Religion, brachte sie gerade diese Tätigkeit in die Rolle von „Ausbeutern des Volkes“12. Zu dem wachsendem religiösen Fanatismus gesellte sich der wirtschaftliche Neid der christlichen Nachbarn.13 Damit war die Grundlage Jahrhunderte überdauernden Hasses gelegt worden.

3 Wachsende antijüdische Spannungen

Beginnende antijüdische Spannungen als auch erste Ausschreitungen sind für das 13. Jahrhundert überliefert. So stürmte am 26. Juni 1221 eine Pilgergruppe aus Friesland auf dem Weg ins Heilige Land das jüdische Viertel in Erfurt und tötete 26 Juden.14 Auch Christen aus Erfurt sollen beteiligt gewesen sein.15 Der vorgeschobene Grund war eine „Ritualmordbeschuldigung“16. Insbesondere an den Osterfeiertagen wurden die Juden beschuldigt, die Kreuzigung Jesu an einem Christen zu wiederholen. Es entwickelte sich seitens der christlichen Prediger eine regelrechte Propaganda, die in zahlreichen Orten Pogrome auslöste, besonders dann, wenn ein christliches Kind verschwunden war. Die Verfolgung zeigte vor allem, dass der bischöfliche Stadtherr seine Schutzpflicht nur ungenügend ausübte.17 1266 kam es erneut zu blutigen Übergriffen auf die Erfurter Juden. Von den genauen Umständen ist fast nichts bekannt. Doch auch hier erwies sich die Wirkung des Judenschutzes als begrenzt.18 Im Jahre 1303, wiederum nach einer Ritualmordbeschuldigung, drohte den Erfurter Juden abermals eine Verfolgung, die zahlreichen Juden anderorts bereits das Leben gekostet hatte. Sie konnte gerade noch durch den Erfurt Rat abgewendet werden, nachdem dieser eine hohe Geldsumme erhalten hatte. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hatte der Erfurt Rat also aktiv den Schutz der jüdischen Gemeinde inne.19

4 Das Pestpogrom von 1349

4.1 Die Pest und der Vorwurf der Brunnenvergiftung

Eine weitere Welle des Hasses und der Verfolgung brach in den Jahren 1348/49 über die Thüringer Juden herein, während die Pest in Europa wütete.20 Diese kam zwischen 1347-1351, ähnlich einer Naturkatastrophe, über die Menschen in Europa. Nachdem man die Krankheit und deren Ausbreitung zunächst als eine Strafe Gottes verstand, schien die Erklärung rationaler, dass vergiftetes Wasser die Seuche verursacht habe. Schon bald machte man die Juden als einzig nicht christliche Minderheit dafür verantwortlich. Indem man die Juden beschuldigte, die Brunnen vergiftet zu haben, wurden sie zum Sündenbock gemacht. Zwar waren auch diese von der Krankheit betroffen, die strenge religiös geforderte Hygiene schien jedoch die Ansteckung gemindert zu haben.21 Bereits Zeitgenossen zweifelten allerdings an den Vorwürfen. Auch im Klerus gab es skeptische Stimmen. So war es Papst Clemens IV., der gegen zunehmende Judenverfolgungen protestierte. Er verbot am 26. September 1348 gegen die Juden vorzugehen, mit dem Hinweis, dass auch die angeblichen Brunnenvergifter der Pest erlagen.22 Dennoch drang die Pogromwelle gleichsam mit der Pest nach Deutschland vor.23 Man kann die Ausbreitung des Gerüchts von der Brunnenvergiftung genau verfolgen: von Südfrankreich über die Schweiz nach Süddeutschland, an den Rhein nach Franken und Thüringen.24 Wie die Quellen berichten, wurde das Reich von einer regelrechten Hysterie erfasst. Die Kölner Weltchronik sprach von einem „Volksaufstand, der im ganzen deutschen Reich wütete und sich in allen Städten zum Aufruhr entwickelte“ 25. Ohne Mitleid wurden Juden jeden Alters und Geschlechts regelrecht niedergemetzelt, ihre Häuser angezündet und ihre Habseligkeiten geplündert.26

Die Verfolgungen der thüringischen Juden fanden in der Zeit von Mariä Reinigung bis zur Fastenzeit statt: vom 2. bis 24. Februar 1349. Wie die Chronik des Erfurter Stiftes und Klosters St. Peter berichtet, waren im Februar 1349 die Juden in allen thüringischen Städten und Gemeinden von den Pogromen betroffen, wobei sich „das Volk bei den Ausschreitungen eifrig hervor“ 27 tat. Weiterhin heißt es in der Chronik, dass es als erwiesen galt, dass die thüringischen Juden „Quellen und Brunnen verseucht hatten […] weil viele Säcke voll Gift in den Brunnen gefunden worden waren“ 28. Die Vorwürfe des Ritualmordes und der Hostienschändung kamen erschwerend hinzu. Wenngleich die Pest die Stadt Erfurt erst in den Jahren 1350-1351 heimsuchte, erreichten erste Nachrichten über angebliche Brunnenvergiftungen die Stadt bereits gegen Ende des Jahres 1348. Sie gingen mit Anfragen seitens der Stadt Würzburg einher. Doch die Erfurter Ratsherren antworteten, dass sie von keinerlei „Untaten“ der jüdischen Gemeinde wussten und versicherten, die Erfurter Juden weiterhin zu schützen.29 Dass bei den Ratsherren hierbei keineswegs Einigkeit herrschte, zeigt der weitere Verlauf der Ereignisse.30

4.2 Am Vorabend des Erfurter Pogroms

Der willkommene Vorwand der angeblichen Brunnenvergiftung räumte indes vor allem der auf wirtschaftlicher Basis beruhenden Judenfeindschaft der herrschenden Schichten Erfurts ein gewaltiges Aktionsfeld ein. Diese sahen nun die Gelegenheit gekommen, sich dem Zwang umfangreicher Geldrückzahlungen zu entziehen. Selbst der größte Teil des Erfurter Rates zählte zu den Gläubigern.31 So sind es in erster Linie Zunftmeister, Patriziersöhne und ehemalige aufständischen Ratsherren, allesamt Vertreter der Oberschicht, die sich am 21. März 1349 bewaffnen und den Pöbel zur Gewalt gegen die Juden aufstacheln.32 Bei der Masse der Erfurter Bevölkerung traf der Vorwand, die Juden trügen durch die Vergiftung der Brunnen zur Verschleppung der Seuche nach Deutschland bei, indes fruchtbaren Boden.33 34 Dem Volk wurde glaubhaft versichert, dass auch die Erfurter Juden Brunnen verseucht hätten. So heißt es wiederum in der Chronik von St. Peter:

Man sagt auch, sie hätten in Erfurt die Brunnen und die Gera vergiftet und auch die Heringe, so dass niemand in den Fasten davon essen wollte und keiner der reichen Bürger mit Wasser kochen ließ.35

Gleichsam drückt der Chronist durchaus Zweifel an der offiziellen Version aus und weißt diese sogar als unglaubwürdig zurück. Er spricht die Verschuldung an die jüdischen Geldverleiher direkt als Ursache an und erwägt, dass der wahre Grund des Mordens das Geld der Juden war:36

Eher glaube ich, der Anfang ihres Unglücks war das unendlich viele Geld, das Barone und Ritter, Bürger und Bauern ihnen schuldeten.37

Da große Teile der Erfurter Bevölkerung bei den Juden verschuldet waren, spielte dieses Motiv sicherlich auch bei der breiten Masse der Bevölkerung eine nicht minder entscheidende Rolle.38

Aus den Akten zum späteren Prozess geht hervor, dass sich in dem Massaker an den Erfurter Juden auch innerstädtische Machtkämpfe entluden, an denen sogar Ratsmitglieder beteiligt gewesen sein sollen. So schreibt ein Chronist:39 […] dass sich eine rotte unter denen junckern da funden, die da lust zu unlust hatten und ihnen in dem sinn nahmen nicht nur an den juden hand zu legen, sondern auch bey dieser gelegenheit das regiment an sich zu bringen.40

Die Erfurter Chronik und das Protokoll, das nach dem Pogrom im Zusammenhang von Untersuchungen erstellt wurde, erwähnen namentlich 43 Bürger, die in die Verschwörung verwickelt waren, darunter neun Angehörige der Junker- und Patrizierfamilien. Bei dem überwiegenden Teil der Verschwörer handelte es sich um Zunftmitglieder, darunter Mitglieder der Fleischer, Kürschner und Weber.41

Obgleich auch der Erfurter Klerus alles andere als judenfreundlich eingestellt war, beteiligte sich dieser allem Anschein nach nicht an den Vorbereitungen an dem Pogrom. Allerdings fanden die Vorbereitung zumindest auch mit Wissen und Unterstützung des Klerus statt, wie es den Zeugenaussagen zu entnehmen ist.42 Erschreckend erscheinen auch die Bemerkung des geistlichen Chronisten „Requiescant in Inferno“ 43 (sie sollen in der Hölle ruhen).44 Dass das Pogrom durchaus den Zeitgeist der geistlichen Eliten traf, von denen am 21. März 1349 sicherlich keine Hilfe zu erwarten war, lässt zudem die nachfolgende Anmerkung des Chronisten erkennen:

Dank sei Gott, daß er die Stadt Erfurt und das Christenvolk angesichts so vieler Brände und Mordhandlungen durch sein großes Mitleid auf fromme Weise bewahrte […].45 Obwohl der Erfurter Rat als Streitschlichter am 21. März ausgerechnet den Ratsherren schickte, der mit den Aufrührern gemeinsame Sachte machte, betonen die Chronisten des Erfurter Peterklosters mehrfach, dass das Morden ausdrücklich gegen den Willen der Ratsherren geschah.46 Wenngleich es im Zuge der Ausschreitungen zudem zu „aufrührerischen“ Reden gegen den Erfurter Stadtrat kam, wird heute vermutet, dass einige Ratsherren mit dem Vorgehen gegen die Juden zumindest insgeheim übereinstimmten. Dafür spricht der Umstand, dass sich eine Versammlung in dieser Größenordnung nur schwer geheim halten lies.47 Das Verhörprotokoll geht noch einen Schritt weiter: demnach bereiteten Angehörige des Rates die Judenverfolgung im Geheimen mit vor. Ratsmeister Hugo Longus soll dem Verhörprotokoll nach an der Spitze der Verschwörung gestanden haben. Erst als dieser sich der Untätigkeit des Rates sicher gewesen sein soll, sollen die Ausschreitungen begonnen haben.48 Der Verräter aus den eigenen Reihen blieb zudem ungeschoren als der Erfurter Stadtrat später die Rädelsführer hinrichten ließ.49

Das Pogrom des 21. Märzes 1348 wurde sorgfältig geplant und organisiert. Die Vorbereitungen dauerten mehrere Tage. Zunächst erfolgten Absprachen zwischen den Handwerkern und den Patriziern, die durch Eide bekräftigt wurden50. Es wurden vier Hauptleute gewählt, jeweils zwei „von der gemeyne wegen [und] von der reichen wegen.51 Nachfolgend kam es im Hause des Junkers Werner von Witzleben an den ersten Märztagen zu einer Versammlung der Zunftmitglieder, um das „iudenschlahen“52 zu beraten. Man beschloss, nach Dresden zu reiten, „das die brieffe von dem marggraven in den rath und in die handwergk komen, und gebeten wart, das man die iuden zu thode schluge“ 53. Ob sich Friedrich II., der das ländgräfliche „Judenprivileg“ über die Erfurter Juden inne hatte, tatsächlich in Dresden aufhielt, ist nicht bekannt. Denn lediglich für den 7. und 22. März ist sein Aufenthalt in Dresden bezeugt. Ob die Verschwörer den Landgrafen erreichten, ob es ihnen gelang, einen Auftrag zum Mord an der Erfurter Judengemeinde einzuholen und wenn ja, ob dieser bis zum 21. März nach Erfurt gelangte, ist ebenfalls nicht bekannt. Es zeigt sich aber, dass es die Verschwörer zumindest für wahrscheinlich hielten, dass ihnen der Landgraf einen Brief ausstellen würde.54 So sind zudem ähnliche Briefe überliefert, in denen Landgraf Friedrich II. bescheinigt „alle seine Juden in seinem Lande wegen ihrer Bosheit und ihres Vorhabens, den Christen mit Gift zu schaden, habe verbrennen lassen“ und die thüringischen Städte Nordhausen und Mühlhausen auffordert, es ihm gleich zu tun. Der Landgraf trieb die Vernichtung der Juden deshalb voran, da auch er bei den jüdischen Gläubigern stark verschuldet war.55

4.3 Der 21. März 1348

„Auf den Sonnabend vor Laetare (= 21.3.)“ versammelten sich, wie die Peterschronik berichtet, mehrere Gruppen unter der Führung der Hauptleute vor der Erfurter Allerheiligenkirche, in der Nähe des Judenviertels. Einige Gruppen trugen die Banner der Zünfte, deren Teilnahme wiederholt ersichtlich wird.56 Zunächst waren sich die Aufrührer darin unschlüssig, ob sie tatsächlich gegen die Juden vorgehen sollten. Zwar erfolgten einzelne Übergriffe, doch der Großteil der Versammelten zögerte auch als der namentlich genannte Junker Titzel Hottermann zum Morden an den Erfurter Juden aufrief. Da diese unter dem Schutz des Erfurter Rates standen, schickte der Rat den Patrizier Hugh oder auch Hugo der Lange, um die Menge zu beruhigen. Der Rat fürchtete vor allem die Unordnung, die Gesetzlosigkeit und deren Folgen, da es aus anderen Städten Beispiele zur Genüge gab, in denen der Rat nicht selten sogar von der Bürgerschaft abgesetzt worden war.57 Vielleicht hätte das Pogrom durch den Rat verhindert werden können, wenn es ihm gelungen wäre, die zögernde Masse zu beruhigen. Als Beispiel dient die Stadt Regensburg, in der es dem Rat gelang, auf diese Weise die jüdische Gemeinde zu schützen. Doch Hugk tat als Abgesandter des Erfurter Rates genau das Gegenteil.58 Erst auf seine direkte Aufforderung hin, die Juden endlich anzugreifen, fiel die fanatisierte Menge über die Erfurter Judengemeinde her.59 Er ließ zudem die Gassen absperren, sodass es kein Entkommen mehr gab.60 Später wurde behauptet, dass Hugk nach anfänglichem Zögern und als er erkannte, dass ein Eintreten für die Juden ihm selber zum Verhängnis werden würde, die Stimmung mit Absicht gegen die Juden lenkte.61 Letztendlich griff der Rat trotz der hohen Schutzgelder, die dieser empfing, erst ein, nachdem die Vernichtung der jüdischen Gemeinde bereits vollendet war.62

Als der Schutz an diesem Tage ausblieb, wehrten sich die Erfurter Juden gegen den Angriff. Erst nachdem etwa 100 von ihnen gefallen waren, sollen die Überlebenden eigenhändig Feuer in ihren Häusern gelegt haben und sich „in einer Art heiligem Rausch“ 63, selbst verbrannt haben, als sie sahen, dass sie den Aufrührern nicht entkommen konnten. Den Quellen zu Folge wurden „am Tag des hl. Benedikt […] von den Bürgern mehr als hundert Juden getötet“ 64, bevor „mehr als dreitausend […] [sich] selbst verbrannt“ 65 haben. Allerdings berichten weder das Verhörprotokoll noch die Urkunden des Mainzer Erzbischofes, die sich mit dem Judenmord befassten, etwas von einer Selbstverbrennung, weshalb diese Darstellung einer Selbstverbrennung eher kritisch betrachtet werden muss.66 Wie viele jüdische Familien wirklich in Erfurt lebten, geht aus der Quellenlage nicht eindeutig hervor. Heute wird angenommen, dass am 21. März etwa 976 Juden dem Massaker zum Opfer fielen, wobei es sich vermutlich um nahezu die gesamte erste jüdische Gemeinde Erfurts handelte. Nach drei Tagen lud man die Opfer auf Karren und fuhr sie zum Friedhof von St. Maurizius.67 Nachdem das jüdische Viertel um die Alte Synagoge abgebrannt war, ließ der Erfurter Rat innerhalb der Trümmer nach Wertsachen suchen und diese verkaufen.68 Auch die erste Erfurter Synagoge in der Waagegasse wurde nach den Ereignissen des Jahres 1349 baulich verändert und zunächst als Speichergebäude benutzt.69

Im Zuge des späteren Prozesses, wurden drei der Aufrührer hingerichtet, während 40 weitere „Judenschläger“ aus der Stadt vertrieben wurden.70 Indes verzieh Erzbischoff Gerlach, als formaler Stadtherr, seinen Erfurter Bürgern bereits 1349 „dass sie die Juden geplundert und totgeschlagen hatten“ 71. Der Mord wurde zwar nicht gutgeheißen, aber er einigte sich recht bald mit dem Rat. Dafür erklärten sich die Erfurter bereit, eine jährliche Zahlung von Hundert Marck Gulden an das Erzstift Mainz zu leisten.72

Die unmittelbare Folge des Pogroms war, dass der Erfurter Rat im „Zuchtbrief“ von 1351, einer Art Stadtgesetzgebung, verlauten ließ „niemand soll den juden weder mit Worten noch mit Werken etwas zuwider thun“.73

Nach der Wiederansiedlung von Juden ab 1354/57 und der Zuweisung eines neuen Wohnquartiers mit Synagoge hinter dem Rathaus, sollte die Erfurter Gemeinde bis in das Jahre 1458 aufgrund ihres Wohlstandes, ihrer Ausstrahlung sowie ihrer Rabbiner und Gelehrten wieder eine Bedeutung weit über den Thüringer Raum hinaus erlangen.74

[...]


1 Vgl. Gödde, Ursula: Spurensuche nach jüdischem Leben in Thüringen, Bad Berka 2004, S. 8.

2 Vgl. Löwenbrück, Anna-Ruth / Olbrisch, Gabriele / Kranemann, Daniela: Juden in Thüringen, in: Jenaer Beiträge zur Politikwissenschaft 4: 338 S., Baden-Baden 2011. S. 249.

3 Vgl. Aschenbach, Regina / Scheibe, Nora-Katharina: Denkzettel: 21.3.1349 Erfurt; ein Kunstprojekt, Erfurt 2010; Rosenthal, Ludwig: Wie war es möglich?: zur Geschichte der Judenverfolgungen in Deutschland von der Frühzeit bis 1933, als Vorläufer von Hitlers "Endlösung der Judenfrage"; ein Beitrag zur Klärung des Kollektivschuld-Problems, in: Judaica 11: 185 S., Darmstadt 1981, S. 47.

4 Vgl. Aschenbach / Scheibe 2010.

5 UB Erfurt, I, Nr. 71, S. 34. Vgl. Löwenbrück / Olbrisch / Kranemann 2011. Am 10. Juni 1212 übertrug Kaiser Otto IV. dem Mainzer Erzstift das sogenannte „Bederecht“. Mit diesem standen dem Mainzer Erzstift die Einnahmen der jüdischen Gemeinde zu. Das Bederecht galt sowohl für Juden als auch für Christen.

6 Vgl. Kampmann, Wanda: Deutsche und Juden: die Geschichte der Juden in Deutschland vom Mittelalter bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs, Frankfurt am Main 1989, S. 11; Leisering, Eckhart: Die Wettiner und ihre Herrschaftsgebiete 1349 - 1382: Landesherrschaft zwischen Vormundschaft, gemeinschaftlicher Herrschaft und Teilung, Halle/Saale 2006, S. 426 ff.

7 Vgl. Löwenbrück, Anna-Ruth: Juden in Thüringen, in: Thüringen: Blätter zur Landeskunde: 8 S., Erfurt 1996, S. 1.

8 UB Erfurt, II, Nr. 86, S. 69 f. Erfurt hatte, ähnlich einer Reichsstadt, gegen Ende des 13. Jahrhunderts weitgehende Autonomie erlangt hatte und war zu einer der wichtigsten Handelsstädte geworden, wovon zunächst auch die jüdische Gemeinde Erfurts profitierte.

9 Vgl. Gödde 2004, S. 11. Die Zunftvorschriften verwehrten ihnen den Zugang zu allen handwerklichen Berufen. Lediglich der Handel mit Trödel war erlaubt.

10 Vgl. Herz, Gerhard: Daten zur Geschichte der Juden in Erfurt , in: Stadt und Geschichte Bd. 8: S. 56, Erfurt 2008, S. 3.

11 Vgl. Gödde 2004, S. 11; Löwenbrück 1996, S. 1 f. Grundlage war ein Verbot des Papstes Innozenz III., das den Christen das Zinsnehmen untersagte, es den Juden jedoch ausdrücklich erlaubte.

12 Vgl. Leisering 2006, S. 426 ff.

13 Vgl. Löwenbrück / Olbrisch / Kranemann 2011, S. 1 ff.

14 Vgl. Runes, Dagobert David: Die Wurzel der Judenverfolgungen, in: Judaica 9: 332 S., Darmstadt 1981, S. 119; Herz 2008, S. 3 f. Die Mörder drangen bis in die Synagoge ein und töteten die hier Versammelten, nachdem diese die Zwangstaufe verweigert hatten. Bei diesem Überfall wurden auch die Synagoge sowie die umliegenden Häuser in Brand gesteckt.

15 Vgl. ebd. Möglicherweise richtete sich dieser Angriff gegen die als Fernhändler tätigen Juden. Das Motiv dürfte vor allem Konkurrenzneid gewesen sein.

16 Vgl. Lämmerhirt, Maike: Juden in den wettinischen Herrschaftsgebieten : Recht, Verwaltung und Wirtschaft im Spätmittelalter, Köln [u.a.] 2007, S. 727 ff. Die Ritualmordbeschuldigungen beruhten auf der Vorstellung, dass die Juden angeblich glaubten, durch die Opferung eines Knaben Erlösung zu erlangen. Nach der Verkündigung der „Transsubstantiationslehre“ 1215 auf dem vierten Laterankonzil, rückte die Vorstellung in den Vordergrund, dass die Juden dem getöteten Kind Blut entziehen, um es für rituelle Zwecke zu verwenden. Daneben kam seit 1290 auch die Beschuldigung des „Hostienfrevels“. Vergleichbar mit der Ritualmordbeschuldigung beruhte diese darauf, dass die Juden an einer Hostie die Marter Christi nachvollziehen. Derartige Beschuldigungen wurden noch bis ins 20. Jahrhundert hinein immer wieder erhoben. Gelegentlich kam es sogar zu längeren Gerichtsprozessen und das angebliche Opfer wurde zuweilen sogar als Heiliger verehrt.

17 Vgl. Ebd.; Keil, Martha: Jüdisches Leben in Thüringen im Mittelalter, in: Thüringen: Blätter zur Landeskunde 93: 8 S., Erfurt, 2011, S. 1 ff.

18 Vgl. Herz 2008, S. 3.

19 Vgl. Keil 2011, S. 1 ff.

20 Vgl. Bahn, Stefan Sebastian: Die Pestprozession zu Erfurt: von der Bittprozession zur Gedenkprozession und der Rolle des Rates, München 2012, S. 8; Gödde 2004, S. 12. Es handelte sich um eine europäische Pandemie, die ihren Ursprung vermutlich in Asien hatte.

21 Vgl. Keil 2011, S. 1 ff.

22 Vgl. Aschenbach / Scheibe 2010; Bergdolt, Klaus: Der schwarze Tod in Europa: die große Pest und das Ende des Mittelalters, München 1994, S. 124.

23 Vgl. Rosenthal, Ludwig: Wie war es möglich?: zur Geschichte der Judenverfolgungen in Deutschland von der Frühzeit bis 1933, als Vorläufer von Hitlers "Endlösung der Judenfrage"; ein Beitrag zur Klärung des Kollektivschuld-Problems, in: Judaica 11: 185 S., Darmstadt 1981, S. 47.

24 Vgl. Kampmann 1989, S. 25.

25 Vgl. Bergdolt 1994, S. 135.

26 Vgl. Ebd.

27 Vgl. Bergdolt 1994, S. 135.

28 Vgl. Keil 2011, S. 1 ff.

29 Vgl. Graus, František: Pest - Geissler - Judenmorde: das 14. Jahrhundert als Krisenzeit, Göttingen 1988, S. 190.

30 Vgl. Ebd.

31 Vgl. Bahn 2012, S. 10; Spiegler, Hanni: Die Geschichte der Pest in Erfurt von den Anfängen bis zum Beginn des 17. Jhdts, Erfurt 1962, S. 67 ff

32 Vgl. Keil 2011, S. 1 ff.

33 Vgl. Aschenbach / Scheibe 2010; Rosenthal 1981, S. 47.

34 Vgl. Ebd.

35 Chronicon Sampetrinum S. 180. Vgl. Vgl. Keil 2011, S. 1 ff.

36 Vgl. Bergdolt 1994, S. 135 f.

37 Chronicon Sampetrinum S. 180. Vgl. Vgl. Keil 2011, S. 1 ff. „Si verum dicunt, nesio. Sed magis credo fuisse exordium eorum magnam et infinitian pecuniam, quam barones cum militibus, cives cum risticis ipsis solver tenebantur.”

38 Vgl. Gödde 2004, S. 12.

39 Vgl. Keil 2011, S. 1 ff.; Mägdefrau 2002, S. 170 f. Handwerker und Bürger machten dem Rat unter anderem zum Vorwurf, als Leiter der städtischen Wirtschaftspolitik die Geldgeschäfte der Juden zu dulden.

40 Vgl. Bahn 2012, S. 12.

41 Vgl. Graus 1988, S. 192 f.

42 Vgl. Mägdefrau 2002, S. 171 f.

43 Vgl. Bergdolt 1994, S. 135 f.

44 Vgl. Graus 1988, S. 192 f.

45 Vgl. Bergdolt 1994, S. 135 f.

46 Vgl. Ebd.

47 Vgl. Graus 1988, S. 190 f.

48 Vgl. Lämmerhirt 2007, S. 43 f.; Spiegler 1962, S. 67 ff.

49 Vgl. Keil 2011, S. 1 ff.

50 Vgl. Graus 1988, S. 190 f.

51 Vgl. Ebd.

52 Mägdefrau, Werner: Thüringer Städte und Städtebünde im Mittelalter, Bad Langensalza 2002, S. 170 ff.

53 UB Erfurt, II, Nr. 314, S. 245.

54 Vgl. Graus 1988, S. 190 f.; Lämmerhirt 2007, S. 43 f.

55 Vgl. Lämmerhirt 2007, S. 43 f.; Mägdefrau 2002, S. 170 f.

56 Vgl. Graus 1988, S. 190 f.

57 Vgl. Kampmann 1989, S. 26.

58 UB Erfurt, II, Nr. 314, S. 256.

59 Vgl. Bahn 2012, S. 11.

60 Vgl. Graus 1988, S. 190 f.

61 Vgl. Mägdefrau 2002, S. 170 f. S. 169.

62 Vgl. Ebd.

63 Vgl. Bergdolt 1994, S. 135 f.

64 Vgl. Ebd.

65 Vgl. Keil 2011, S. 1 ff. Auch Rosenthal geht von ca. 3000 ermordeten Juden aus.

66 UB Erfurt, II, Nr. 315, S. 257-260. Vgl. Bergdolt 1994, S. 135 f.; Graus 1988, S. 190 f.

67 Vgl. Bergdolt 1994, S. 135.

68 Vgl. Aschenbach / Scheibe 2010.

69 Vgl. Löwenbrück / Olbrisch / Kranemann 2011, S. 250.

70 UB Erfurt, II, Nr. 315, S. 258.

71 Vgl. Herz 2008, S. 3 f.

72 Vgl. Spiegler 1962, S. 67 ff; Herz 2008, S. 3 f.

73 Vgl. Ebd.

74 Vgl. Spiegler 1962, S. 250 ff. 1458 wurden die Erfurter Juden dann erneut vertrieben als ihnen endgültig der Schutz aufgekündigt worden war. Bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts weigerte sich die Stadt Erfurt zudem, wieder Juden aufzunehmen.

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Résumé des informations

Titre
Das Erfurter Judenpogrom im März 1349. Die rechtliche Stellung der jüdischen Gemeinde und die steigende antisemitische Spannung
Université
http://www.uni-jena.de/
Note
1,7
Auteur
Année
2014
Pages
16
N° de catalogue
V957919
ISBN (ebook)
9783346311160
ISBN (Livre)
9783346311177
Langue
allemand
Mots clés
erfurter, judenpogrom, märz, stellung, gemeinde, spannung
Citation du texte
Jens Mühle (Auteur), 2014, Das Erfurter Judenpogrom im März 1349. Die rechtliche Stellung der jüdischen Gemeinde und die steigende antisemitische Spannung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/957919

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Titre: Das Erfurter Judenpogrom im März 1349. Die rechtliche Stellung der jüdischen Gemeinde und die steigende antisemitische Spannung



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