Die Bedeutung von Erwerbsarbeit für die Inklusion von Menschen mit einer Behinderung


Dossier / Travail, 2020

20 Pages, Note: 1,3

Anonyme


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriffserklärung Behinderung

3 Definition von Inklusion

4 Menschen mit einer Behinderung in Deutschland
4.1 Beschäftigungssituation auf dem Arbeitsmarkt
4.2 Barrieren

5 Bedeutung von Erwerbsarbeit
5.1 Finanzielle Teilhabe
5.2 Soziale Teilhabe
5.3 Persönlichkeitsentwicklung

6 Exkurs: Teilhabemöglichkeiten in einer WfbM

7 Fazit

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Inklusion ist spätestens seit der Forderung in der UN-Behindertenrechtskon­vention ein großes Thema in Deutschland. Dabei handelt es sich um einen Pro­zess, der eine gesamtgesellschaftliche Beteiligung fordert. Vor allem Menschen mit einer sogenannten Behinderung können in vielen Lebensbereichen noch nicht in vollem Maße teilhaben. Die Teilhabe am Arbeitsleben hat historisch ge­sehen schon immer eine hohe Bedeutung innerhalb einer Gesellschaft. Bereits seit einigen Jahrzehnten ist die Eingliederung von Menschen mit einer soge­nannten Behinderung in die Arbeitswelt, ein beherrschendes Thema in der Poli­tik und für die betroffenen Personen selbst. Menschen mit einer körperlichen, psychischen oder geistigen Beeinträchtigung verlangen eine gleichberechtigte Teilnahme am Erwerbsleben. Doch sind immer noch viele, vor allem schwer beeinträchtigte Menschen auf einem geschützten Arbeitsmarkt beschäftigt. Da­bei wird die Bedeutung von Arbeit für eine erfolgreiche Inklusion viel zu häufig unterschätzt.

Diese Arbeit beschäftigt sich mit einer Untersuchung der Bedeutung von Er­werbsarbeit für die Inklusion von Menschen mit einer sogenannten Behinde­rung. Zunächst wird sich dem Thema angenähert, indem die Begriffe „Behinde­rung“ und „Inklusion“ definitorisch weitestgehend bestimmt werden. Anschlie­ßend soll ein Überblick über den Personenkreis von Menschen mit Behinderun­gen in Deutschland gegeben werden. Hierzu werden Daten und Fakten vorge­legt und in einem anderen Abschnitt speziell auf die Beschäftigungssituation dieser Klientel auf dem Arbeitsmarkt untersucht. Dabei stellen sich einige Barri­eren, die Menschen zur Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt hindern können, heraus. Das nächste Kapitel wird sich mit der Bedeutung von Arbeit und den daraus resultierenden verschiedenen Teilhabemöglichkeiten beschäftigen, die Auswirkungen auf die Teilnahme in der Gesellschaft haben. Anschließend wird in einem Exkurs die Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) auf den Aspekt hin überprüft, inwiefern diese Teilhabe ermöglichen kann. Dabei wird sich herausstellen, ob eine Werkstatt mit dem Gedanken der Inklusion überein­stimmen kann. Ein Fazit über die ausgehende Fragestellung der Bedeutung von Erwerbsarbeit und Inklusion runden diese Arbeit ab.

2 Begriffserklärung Behinderung

Für den Begriff „Behinderung“ gibt es keine allgemein gültige Begriffserklärung. Erklärungsmodelle für die Bezeichnung einer sogenannten Behinderung unter­liegen einer ständigen Wandlung mit Betrachtungen aus unterschiedlichen Di­mensionen (Röh 2018, S.50). Erste Definitionen beriefen sich auf eine rein me­dizinische und personenzentrierte Sichtweise, in der Behinderung als individuel­le und krankhafte Abweichung von der Norm beschrieben wurde, die es mög­lichst, durch medizinische, therapeutische und sonderpädagogische Maßnah­men zu beheben galt (Röh 2018, S.51). Das medizinische Modell der Behinde­rung, welche von individuellen Defiziten ausgeht, wird im weiteren historischen Kontext durch das soziale Modell ersetzt, welches eine Behinderung als ein sozial konstruiertes Phänomen einer Gesellschaft erfasst (Degener und Diehl 2015, S.63). Diese weiteren Paradigmata zur Beschreibung von Behinderung beruhen auf einer interaktionistischen Betrachtung, bei der Behinderung durch Zuschreibungen sozialer Erwartungshaltungen entsteht (Röh 2018, S.52). Es finden sogenannte Etikettierungen statt (ebd.). Aus systemtheoretischer Sicht kann eine Behinderung als Systemerzeugnis beschrieben werden, wobei die Etikettierung für eine Gesellschaft als Orientierung dient, um Normabweichun­gen festzustellen, zu bewerten und Leistungsdifferenzierungen innerhalb einer Gesellschaft erst zu ermöglichen (Röh 2018, S.53). Bereits seit 1980 versucht die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine sogenannte Behinderung jedoch als multidimensional zu verstehendes Phänomen zu charakterisieren (Röh 2018, S.57). Im Jahr 2001 konnte die WHO durch die „International Classification of Functioning, Disability and Health“ (ICF) das medizinische und soziale Erklärungsmodell einer „Behinderung“ zusammenführen und mit Hilfe psychologischer Erkenntnisse ergänzen (ebd.). Es handelt sich um eine interna­tionale Klassifizierung, um die aktuelle Funktionsfähigkeit oder Beeinträchtigung eines Menschen zu beschreiben (ebd.). Die ICF beschreibt eine Wechselwir­kung von Funktionsfähigkeit beziehungsweise Beeinträchtigung eines Men­schen mit sogenannten umwelt- oder personenbezogenen Kontextfaktoren (Kaltenborn 2007, S.54). Eine Behinderung kann somit nicht grundsätzlich als Folge einer Erkrankung gesehen werden, sondern bildet sich durch die Interak­tion von Menschen mit ihrer materiellen und sozialen Umwelt hervor (Röh 2018, S. 59). Durch Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2008 hat ein umfassender Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe stattgefunden (Degener und Diehl 2015, S.63). Sie bedeutet für Menschen mit einer Behinderung einen wesentlichen Meilenstein für die Anerkennung in der Gesellschaft. In Artikel 1 der UN-BRK wird eine Definition von Behinderung ge­geben. Diese bezieht alle Menschen mit ein, „die langfristige körperliche, seeli­sche, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechsel­wirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichbe­rechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“ (Art.1 UN-BRK). In der UN-BRK wird allgemein ein soziales und menschenrechtliches Modell von Be­hinderung beschrieben (Degener und Diehl 2015, S.63). In der Präambel der UN-BRK heißt es weiter, dass sich ein Verständnis von Behinderung ständig weiterentwickelt (UN-BRK). Die Begriffserklärung von „Behinderung“ kann somit nie definitorisch und allgemein gültig beschrieben werden. Die sozialrechtliche Definition von Behinderung befindet sich in Deutschland im neunten Sozialge­setzbuch und folgt dem Verständnis des ICF-Modells. Demnach gelten Men­schen als behindert, wenn sie „körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbe- einträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und um­weltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können“ (§ 2 Abs.1 SGB IX). Weiter heißt es, dass eine Beeinträchtigung dann vorliege, wenn „der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typi­schen Zustand abweicht“ (ebd.). Im deutschen Sozialrecht gibt es noch weitere Unterscheidungen. Die Auswirkungen einer Beeinträchtigung werden am Grad der Behinderung bemessen. Es gibt leichte bis schwere Behinderungen. Wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt, spricht man von einer Schwerbehinderung (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Außerdem besteht die Möglichkeit, einen Gleichstellungsantrag ab einem Grad der Behinderung von 30 auf eine Schwerbehinderung zu stellen, wenn Personen aufgrund der Behinderung kei­nen geeigneten Arbeitsplatz finden oder behalten können (§ 2 Abs. 3 SGB IX). Verbunden mit dem Begriff der Behinderung ist in vielen Köpfen auch immer das Thema Inklusion. Deshalb widmet sich das nächste Kapitel einer definitori- schen Annäherung dieser Begrifflichkeit.

3 Definition von Inklusion

Das Wort „Inklusion“ stammt vom lateinischen Verb „includere“, was so viel be­deutet wie „einschließen“, ab (Schwalb und Theunissen 2018, S.17). Außerdem wird es mit dem Adjektiv „inclusive“, also „einschließlich, inbegriffen“ in Verbin­dung gebracht (ebd.). Laut Duden steht der Begriff im Gebrauch der Soziologie für die gleichberechtigte Teilhabe an etwas und dem „Miteinbezogensein“ (Du­den 2020). Das Konzept der Inklusion steht für die Einbeziehung aller Men­schen in eine Gesellschaft. Im politischen Konzept wird der Begriff auch mit „Nichtaussonderung“ verbunden (Raichle 2005, S.126 f.). So ist auch im Leit­gedanken der UN-BRK vom Begriff der Inklusion als gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft die Rede (UN-BRK). Dabei soll es sich nicht um eine Integ­ration von zuvor ausgeschlossenen Personen handeln. Vielmehr soll ein Be­wusstsein geschaffen werden, dass alle Menschen ob mit oder ohne Beein­trächtigung in einer Gemeinschaft im vollen Umfang leben können und ein Aus­schluss gar nicht erst entsteht (Schwalb und Theunissen 2018, S.17). Men­schen mit Beeinträchtigungen sollen sich nicht gesellschaftlichen Normen an­passen müssen. Eine inklusive Gesellschaft ermöglicht von Beginn an eine un­eingeschränkte Teilhabe an allen Aktivitäten des Lebens und somit zugleich ein Recht auf Selbstbestimmung und Partizipation (ebd.). Inklusion bedeutet, dass Verschiedenheit angenommen wird und jeder Mensch eine passende Unter­stützung zur Verwirklichung seines Lebens erhält und in seinem „So-Sein“ ak­zeptiert wird (Schwalb und Theunissen 2018, S.18). Diese Forderung bezieht sich grundsätzlich nicht nur auf Menschen mit einer sogenannten Behinderung, sondern auch auf alle anderen Gruppen, welche oftmals schneller benachteiligt oder ausgegrenzt werden könnten (Schwalb und Theunissen 2018, S.17). In­klusion beschreibt allgemein die Leitidee einer multikulturellen akzeptierenden Gesellschaft (ebd.). Zurzeit handelt es sich noch um eine erstrebenswerte Visi­on für eine Gesellschaft (Schwalb und Theunissen 2018, S.18). Sie wird mitt­lerweile in vielen Bereichen des Lebens angestrebt. Für diese Arbeit wird im weiteren Verlauf die Begrifflichkeit ausschließlich auf den Personenkreis von Menschen mit leichten bis schweren Beeinträchtigungen bezogen. Das folgen­de Kapitel beschäftigt sich deshalb mit Menschen mit sogenannten Behinde­rungen und untersucht die aktuelle Situation dieser Klientel in Deutschland.

4 Menschen mit einer Behinderung in Deutschland

Mit ungefähr einer Milliarde beziehungsweise 15% der Weltbevölkerung stellen Menschen mit einer Behinderung im Jahr 2011 die größte aller Minderheiten dar, die nach Prognosen der Weltgesundheitsorganisation zudem weiterwach­sen wird (Weltgesundheitsorganisation 2011, S.261). In Deutschland lebten Ende des Jahres 2013 über 12 Millionen Menschen mit Behinderung, davon 7,5 Millionen mit einer Schwerbehinderung (BMAS 2016, S.51). Durchschnittlich war damit jeder achte Einwohner der Bundesrepublik von einer Behinderung betroffen, mit zunehmender Tendenz (ebd.). Zum Jahresende 2017 ist allein die Zahl der Menschen mit einer Schwerstbehinderung auf 7,8 Millionen gestiegen (BA 2019, S.5). Dieses ist unter anderem dem demografischen Wandel ge­schuldet, da vor allem ältere Menschen eine Behinderung erleiden (ebd.). Von den 7,8 Millionen Schwerbehinderungen sind alleine 88% im Laufe des Lebens durch eine Krankheit entstanden (ebd.). Die Hälfte der Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung sind 65 Jahre oder älter (BA 2019, S.6). Im Folgen­den wird nun die Teilhabe von Menschen mit einer Beeinträchtigung am Ar­beitsleben näher beschrieben. Der Fokus liegt dabei auf Menschen mit einer sogenannten Schwerbehinderung.

4.1 Beschäftigungssituation auf dem Arbeitsmarkt

In Deutschland herrscht eine gute wirtschaftliche Lage. Die Erwerbsquote liegt bei über 75% und die Arbeitslosenquote ist vom Jahr 2017 von 5,7% zum Jahr 2018 allgemein auf 5,2% gesunken (Aktion Mensch 2019, S.10). Dies zeigt sich auch in einer sinkenden Zahl von arbeitslosen Menschen mit einer Behinderung (Aktion Mensch 2019, S.9). Über 1,26 Millionen erwerbsfähige Menschen mit einer schweren Behinderung waren 2018 auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angestellt, was einer Erwerbsquote von etwa 43% entspricht (Aktion Mensch 2019, S.10). Die Arbeitslosenquote von Menschen mit einer Schwerbehinde­rung hingegen ist mit 11,2% im Jahr 2018 zwar auf dem niedrigsten bisher ge­messenen Stand (ebd.). Trotzdem ist sie noch deutlich höher als die allgemeine Quote, was beweist, dass Menschen vor allem mit schweren Beeinträchtigun­gen nicht gleichberechtigt von der konjunkturellen Lage profitieren wie ihre Mit­menschen (ebd.). Im Jahr 2018 waren insgesamt circa 157.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung arbeitslos (BA 2019, S. 10). Viele dieser Menschen sind zudem von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen (Aktion Mensch 2019, S.11). Menschen mit einer Schwerbehinderung sind durchschnittlich 359 Tage arbeits­los, bevor sie eine neue Arbeit finden (ebd.). Dies entspricht circa 100 Tage mehr als bei Personen ohne schwere Beeinträchtigungen (ebd.). Auch die, durch die Arbeitsmarktpolitik eingerichtete Beschäftigungsquote, bei der in ei­nem Unternehmen gem. § 154 SGB IX ab 20 Mitarbeitern mindestens 5% Men­schen mit einer Schwerbehinderung angestellt werden müssen, kann bisher nicht ausreichend erfüllt werden (Aktion Mensch 2019, S.11). Sie ist im Ver­gleich zum Vorjahr von 4,67% im Jahr 2018 sogar leicht auf 4,63% gesunken (ebd.). Zahlreiche Menschen mit vor allem schweren Beeinträchtigungen befin­den sich zurzeit oft noch auf einem „geschützten“ Arbeitsmarkt. Sie arbeiten In Werkstätten für Menschen mit Behinderung, kurz gesagt in einer WfbM. Sie erfüllen die Aufgaben einer Rehabilitationseinrichtung und sollen für den allge­meinen Arbeitsmarkt vorbereitend wirken (BMAS 2016, S.198). Dort ist es möglich, für einen „der Leistung angemessenen“ Lohn eine Tätigkeit zu verrich­ten, wenn sie keine oder noch keine übliche Erwerbsarbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen können (§219 Abs. 1 SGB IX). Laut der gesetzlichen Definition ist die WfbM eine Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben (ebd.). Im Jahr 2018 haben laut Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. über 300.000 Menschen mit einer Beeinträchtigung in einer WfbM gearbeitet (BAG 2019). Gemessene Zahlen zeigen außerdem, dass sich die Anzahl an Werkstätten in Deutschland weiterhin erhöht (ebd.). Insgesamt beweisen diese Werte, dass Menschen mit Beeinträchtigungen noch nicht glei­chermaßen partizipieren wie andere Personen am Arbeitsmarkt. Im nächsten Abschnitt wird die Beschäftigungssituation von Menschen mit einer Behinde­rung daher auf einige vorhandene Barrieren untersucht.

4.2 Barrieren

Menschen mit einer Behinderung stoßen auf dem Arbeitsmarkt auf unterschied­liche Barrieren. Arbeitslose Menschen mit Schwerbehinderung leiden oft nicht nur unter ihrer Beeinträchtigung, sondern auch unter weiteren in der Sprache von Arbeitsvermittlern sogenannten „multiplen Vermittlungshemmnissen“ (Akti­on Mensch 2019, S.10). Die Arbeitslosigkeit von Menschen mit einer Schwer­behinderung wird insgesamt weniger von der allgemeinen Konjunktur, sondern stärker vom demografischen Wandel beeinflusst (BA 2019, S.10). Menschen werden immer älter und entwickeln, wie bereits beschrieben, vor allem im Laufe ihres Lebens schwere Beeinträchtigungen. So sind viele arbeitslose Personen bereits in einem hohen Alter, was die Vermittlung zusätzlich erschwert (Aktion Mensch 2019, S.10). Des Weiteren können noch mögliche weitere Erschwer­nisse durch Qualifikationseinschränkungen kommen (ebd.). Dadurch misslingt es erwerbslosen Menschen mit schweren Einschränkungen im Durchschnitt häufiger, eine erneute Anstellung auf dem Arbeitsmarkt zu finden (ebd.). Aber auch infrastrukturelle Hindernisse können Menschen mit einer Behinderung bei der Arbeitsplatzsuche einschränken (Aktion Mensch 2019, S.13). Durch fehlen­de Barrierefreiheit kann ein potentieller Arbeitsplatz vielleicht gar nicht erst er­reicht werden (ebd.). Dabei sind, gemäß UN-BRK, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit einer Beeinträchtigung einen gleichberechtigten Zu­gang zu gewährleisten (Art. 9 UN-BRK). Die Beschäftigungsquote ist vor allem bei privaten Unternehmen im noch unterdurchschnittlichen Bereich (Aktion Mensch 2019, S.11). Unternehmen haben häufig zu wenig Informationen und Unterstützungen zum Thema ArbeitnehmerIn mit einer Behinderung (ebd.). Zu­dem bestehen nach wie vor Bedenken seitens der ArbeitgeberInnen, dass be­einträchtigte ArbeitnehmerInnen weniger leistungsfähig und aufgrund des be­sonderen Kündigungsschutzes bei Problemen schwieriger zu entlassen sind (Aktion Mensch 2019, S.13). Die steigenden Anzahlen von Werkstätten geben noch einmal Rückschluss darauf, dass sich die Zahl von Menschen mit Beein­trächtigungen weiter erhöhen und die Barrieren des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht dementsprechend verringert werden (BAG 2019). In den letzten Jahren gelangen insbesondere immer mehr Menschen mit sogenannten psychischen Erkrankungen in eine Werkstatt (BAG 2019). Der BKK Gesundheitsreport von 2019 zeigt, dass insgesamt eine Zunahme von psychischen Erkrankungen in allen Branchen zu beobachten ist (Knieps und Pfaff 2019, S.22). Psychische Belastungsfaktoren sind vor allem ein steigender Leistungsdruck und die Viel­zahl gleichzeitig zu bewältigender Aufgaben (Knieps und Pfaff 2019, S.319). Das nächste Kapitel behandelt ausführlich die Bedeutung von Erwerbsarbeit. Dabei zeigen sich verschiedene Auswirkungen von Arbeit auf die Teilhabemög­lichkeiten von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft.

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Fin de l'extrait de 20 pages

Résumé des informations

Titre
Die Bedeutung von Erwerbsarbeit für die Inklusion von Menschen mit einer Behinderung
Université
University of Applied Sciences North Rhine-Westphalia Köln
Note
1,3
Année
2020
Pages
20
N° de catalogue
V957995
ISBN (ebook)
9783346306562
ISBN (Livre)
9783346306579
Langue
allemand
Mots clés
Menschen mit Behinderung, Erwerbsarbeit, Arbeitslosigkeit, Inklusion, Teilhabe
Citation du texte
Anonyme, 2020, Die Bedeutung von Erwerbsarbeit für die Inklusion von Menschen mit einer Behinderung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/957995

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