Inflationsziel der EZB. Verbraucherpreise und Vermögenspreise im Fokus


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2020

20 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Rolle der Europäischen Zentralbank
2.1. Der institutionelle und rechtliche Rahmen
2.2. Aufgaben der EZB, des Eurosystems und des ESZB
2.3. Geldpolitische Ziele, Strategie und deren Umsetzung

3. Die Untersuchung des Inflationsziels der EZB
3.1. Gründe für ein Inflationsziel
3.2. Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex
3.3. Gegenüberstellung der Verbraucher- und Vermögenspreisentwicklung
3.4. Bewertung

4. Schlussbemerkung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Anteil der Waren- und Dienstleistungskategorien im Warenkorb Deutschlands (Basisjahr 2015)

Abbildung 2: Gegenüberstellung der jährlichen Verbraucher- und Vermögenspreisveränderung im Euroraum

Abbildung 3: Gegenüberstellung der jährlichen Preisveränderung zwischen selbstgenutztem Wohneigentum und den Verbraucherpreisen in Deutschland

1. Einleitung

Am 1. Januar 1999 übernahm die Europäische Zentralbank (EZB) die Verantwortung für die Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet mit dem vorrangigen Ziel die Preisstabilität zu gewähren. Konkretisiert wurde im Jahr 2003, dass bei der Verfolgung dieses Ziels die Bestrebung besteht, die Teuerungsrate gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreis­index (HVPI) im Eurogebiet mittelfristig unter, aber nahe zwei Prozent zu halten.1 Trotz extremer Zinssenkungen bis in den negativen Bereich, um gegen die niedrige Inflation anzukämpfen, wurde dieses oberste Ziel in den letzten sieben Jahren durch die EZB nicht mehr nachhaltig erreicht. Der geldpolitische Spielraum der EZB expansive Impulse über konventionelle Instrumente durch weitere Zinssenkungen zu setzen ist nun schon seit längerem eingeschränkt.2

Um die negativen Auswirkungen auf wirtschaftliche Entwicklung einzudämmen, nutzte daher die EZB bereits ab 2015 nach der Finanz- und Staatsschuldenkrise sowie in der aktuellen Corona-Pandemie auch unkonventionelle geldpolitische Instrumente, wie den massiven Kauf von Staats- und Unternehmensanleihen. Hierdurch wurde die EZB in der Öffentlichkeit stark kritisiert, da die Skeptiker durch die Staatsanleihekäufe eine indirekte Staatsfinanzierung sehen, was aber gegen den Grundsatz der Unabhängigkeit der EZB sprechen würde. Die Richter des Bundesgerichtshofes urteilten zwar im Mai 2020, dass die EZB die Auswirkungen dieser Maßnahmen nicht auf Ihre Verhältnismäßigkeit geprüft hatte, allerdings stellten Sie die Anleihekäufe nicht grundsätzlich in Frage.3 Da nur der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln für die EZB verboten ist, nicht aber die durchgeführ­ten Käufe am Sekundärmarkt und sich die EZB jederzeit frei entscheiden konnte in wel­cher Höhe die Anleihen gekauft werden, ist auch nach Ansicht von Ökonomen die Kon­trolle über die Geldbasis jederzeit gewährleistet.4

Doch auch diese Maßnahmen brachten bislang nicht den gewünschten Anstieg der Ver­braucherpreise auf die vorgesehene Zielmarke von knapp unter zwei Prozent. Die Ver­mögenspreise hingegen steigen seit Jahren. Da es für Anleger aufgrund der niedrigen bzw. negativen Zinsen nicht mehr lukrativ ist in Geldwerte wie Anleihen oder Tagesgeld zu investieren, fließt das Kapital in Aktien, Immobilien und sonstige Sachwerte was dort aufgrund der gestiegenen Nachfrage zu deutlichen Preissteigerungen führt. Die Teue­rungen der Vermögenswerte wiederum werden jedoch nicht im HVPI berücksichtigt, an dessen Entwicklung die EZB gemessen wird.5 Die andauernde Zielverfehlung nagt inzwi­schen an der Glaubwürdigkeit der EZB. Deshalb lässt deren Präsidentin Frau Christine Lagarde im Rahmen einer im Januar 2020 angekündigten, umfassenden Strategierevi­sion, die bis 2021 abgeschlossen sein soll, unter anderem auch die Formulierung des Preisstabilitätsziels auf den Prüfstand stellen.6

Vor diesem Hintergrund wird in der vorliegenden Seminararbeit die Fragestellung bear­beitet, ob die aktuelle Zielvorgabe EZB hinsichtlich der Preisstabilität in der Eurozone noch zeitgemäß ist. Dabei wird ebenso beleuchtet, ob die subjektiv wahrgenommene Preisentwicklung der Verbraucher auch im Hinblick auf die Vermögenspreissteigerung durch den maßgeblichen HVPI angemessen repräsentiert ist. Hierzu wird im nächsten Kapitel zunächst die Rolle der EZB dargestellt. Im darauffolgenden Kapitel erfolgt die Untersuchung des gegenwärtigen Ziels der EZB, die Teuerungsrate gemessen am HVPI im Eurogebiet mittelfristig unter, aber nahe zwei Prozent zu halten. Abschließend werden in die Erkenntnisse in der Schlussbemerkung zusammenfassend dargestellt. Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in dieser Arbeit das generische Maskulinum verwendet, gemeint sind dabei jedoch stets alle Geschlechteridentitäten.

2. Die Rolle der Europäischen Zentralbank

2.1. Der institutionelle und rechtliche Rahmen

Am 1. Januar 1999 übernahm die EZB die Verantwortung für die Geldpolitik im Euro­Währungsgebiet, die vorher den einzelnen nationalen Zentralbanken (NZB) des jeweili­gen Landes oblag. Die rechtliche Grundlage bildet der Vertrag über die Europäische Union (EUV), der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentral­bank (ESZB-Satzung). Die EZB ist eine supranationale Institution und ein Organ der Eu­ropäischen Union.7 Das Eurosystem besteht aus der EZB und den NZBen der inzwischen 19 EU-Mitgliedsstaaten, deren Währung der Euro ist. Das Europäische System der Zent­ralbanken (ESZB) umfasst hingegen die EZB und alle NZBen der Europäischen Union.8

Um dem Euro-Währungsgebiet beizutreten, muss der jeweilige EU-Mitgliedstaat eine Reihe von rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen. Die sogenannten Konvergenzkriterien sehen unter anderem vor, dass das Land keine eigene Zins- und Wechselpolitik mehr durchführen kann und die für das Eurosystem geltenden Rechtsvor­schriften, z. B. die Unabhängigkeit der Zentralbank, akzeptiert. Daneben müssen die wirt­schaftlichen Konvergenzkriterien, wie beispielsweise ein hoher Grad an Preisstabilität, solide Haushaltslage, Wechselkursstabilität und eine Konvergenz der langfristigen Zinss­ätze erreicht werden, um eine reibungslose Integration in den Euroraum zu gewährleis- ten.9

Die Beschlussorgane der EZB sind zum einen das EZB-Direktorium, bestehend aus dem Präsidenten, Vizepräsidenten und vier weiteren Mitglieder, sowie der EZB-Rat, der da­neben noch zusätzlich die Präsidenten der NZBen des Euro-Währungsgebiets umfasst. Diese beiden Gremien sind für die Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung der ein­heitlichen Geldpolitik verantwortlich. Der EZB-Rat erlässt die Leitlinien und Beschlüsse, um die Erfüllung der dem Eurosystem übertragenen Aufgaben zu gewährleisten und legt die Geldpolitik des Euro-Währungsraumes fest. Daneben existiert der erweiterte EZB­Rat, bei dem alle Präsidenten der NZBen der EU-Mitgliedsstaaten angeschlossen sind.10

2.2. Aufgaben der EZB, des Eurosystems und des ESZB

Im Artikel 127 des AEUV sind die Aufgaben des ESZB beschrieben. Dieser Artikel bezieht sich auf das ESZB, da man damals davon ausging, das sämtliche Staaten der EU den Euro einführen und eine Unterscheidung dann zum Eurosystem nicht notwendig wäre. Das vorrangige Ziel des ESZB ist es laut Artikel 127 AEUV, die Preisstabilität zu gewähr­leisten. Weiterhin soll, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der EU unterstützen, um zur Verwirklichung des Vertrags über die EU festgelegten Ziele in Artikel 3 AEUV der Union beizutragen.11

Die Ziele der EU sind unter anderem die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grund­lage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und Preisstabilität sowie eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt. Somit ist die Preisstabilität nicht nur das vorrangige Ziel der Geldpolitik der EZB, sondern auch ein Ziel der EU. Der AEUV und der EUV stellen hierbei eine klare Hierarchie der Ziele für das Eurosystem auf. Es geht aus diesen Verträgen deutlich her­vor, dass die Preisstabilität der wichtigste Beitrag ist, den die Geldpolitik zu einem güns­tigen wirtschaftlichen Umfeld und einem hohen Beschäftigungsniveau leisten kann.12

Die grundlegenden Aufgaben des Eurosystems bestehen darin, die Geldpolitik für das Euro-Währungsgebiet festzulegen und auszuführen, Devisengeschäfte durchzuführen, die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten des Eurogebiets zu halten und zu verwalten und das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern. Weitere Aufgaben sind die Genehmigung der Ausgabe von Banknoten innerhalb des Euroraums, das Erheben von statistischen Daten in Zusammenarbeit mit den NZBen, die zur Wahr­nehmung der Aufgaben des ESZB benötigt werden, sowie die Unterstützung einer rei­bungslosen Durchführung, der von den zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Auf­sicht über die Kreditinstitute und der Stabilität des Finanzsystems ergriffenen Maßnah­men. Darüber hinaus unterhält die EZB Arbeitsbeziehungen mit den relevanten Organen, Einrichtungen und Foren sowohl innerhalb der EU als auch auf internationaler Ebene, damit das Eurosystem seine Aufgaben wahrnehmen kann.13

2.3. Geldpolitische Ziele, Strategie und deren Umsetzung

Der EZB-Rat verfolgt das Ziel die Preisstabilität im Euroraum zu halten, was in Form einer Inflationsrate auf mittlerer Sicht von unter, aber nahe 2 % determiniert ist. Um sein vor­rangiges Ziel zu erreichen, trifft der EZB-Rat seine Beschlüsse auf Grundlage einer Zwei- Säulen-Strategie und setzt sie mittels seines Handlungsrahmens um.14 Diese stabilitäts­orientierte Zwei-Säulen-Strategie ist untergliedert in eine wirtschaftliche und in eine mo­netäre Analyse, um Risiken für die Preisstabilität im Euroraum eruieren und entsprechend reagieren zu können.15

Innerhalb der ersten Säule der „wirtschaftlichen Analyse“ machen sich die Vertreter des Eurosystems anhand von gesamtwirtschaftlichen und finanziellen Indikatoren ein umfas­sendes Bild über die kurz- und mittelfristigen Inflationsaussichten. Zu den untersuchten inflationsbeeinflussenden Faktoren zählen beispielsweise der Nachfragedruck anhand der konjunkturellen Entwicklung, die binnenwirtschaftliche Kostensituation, die z. B. durch Löhne und Lohnverhandlungen beeinflusst wird und die außenwirtschaftliche Lage, bei der auch Wechselkurse und Rohstoffpreise analysiert werden. Ferner liefern Finanz­marktpreise und Preise für andere Vermögenswerte wie Immobilien Anhaltspunkte für die Inflationserwartungen der Wirtschaft.16 Die Entwicklung der Vermögenspreise wir hier le­diglich als Indikator herangezogen. So geht man davon aus, wenn Vermögenspreise wie z. B. Aktien steigen, dass Aktienbesitzer ihren privaten Konsum ausweiten und umge­kehrt. Die EZB analysiert die Finanzmarktpreise, um daraus die impliziten Erwartungen des Marktes herauszufiltern. Die Einberechnung eines Preisanstieges der Vermögens­preise in die Inflationsindex, der als Grundlage für die Zielerreichung der EZB fungiert, findet direkt statt.17

Bei der zweiten Säule, der „monetären Analyse“, steht die Entwicklung der Geldmenge und der Kredite im Fokus der Betrachtung. Sie analysiert eher die mittel- bis langfristige Inflationsentwicklung und basiert auf der Erkenntnis, dass es auf Dauer nur dann zu In­flation kommen kann, wenn der Anstieg der Preise durch eine entsprechende Geldver­mehrung finanziert wird. Das Eurosystem analysiert deshalb dauernd den Zusammen­hang zwischen der Geldmengen- und der Preisentwicklung im Euro-Währungsgebiet. Diese Ergebnisse werden in den Inflationsprognosen der EZB berücksichtigt. Die länger­fristig angelegte monetäre Analyse nutzt der EZB-Rat auch zur Gegenprüfung der Er­kenntnisse über künftige Inflationsrisiken aus der wirtschaftlichen Analyse. Diese Über­prüfung schmälert das Risiko, dass relevante Informationen für die Geldpolitik zur Bewer­tung künftiger Preisgefahren übersehen werden. Die Projektionen über die künftige Ent­wicklung werden in den EZB-Monatsberichten veröffentlicht.18

Auf Basis der Erkenntnisse aus den Analysen, werden im EZB-Rat die Entscheidungen über geldpolitische Maßnahmen getroffen. Die EZB hat durch die Kontrolle und Festle­gung der Zinssätze am Geldmarkt einen Einfluss auf die Zinsentwicklung in den Volks­wirtschaften des Euro-Währungsraums, insbesondere auf die Zinssätze für Darlehen von Geschäftsbanken und für Spareinlagen. Zur Umsetzung ihrer Geldpolitik stehen EZB eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung. Die konventionellen geldpolitischen Instrumente setzen sich aus den Offenmarktgeschäften, ständigen Fazilitäten und der Mindestreser­vepolitik zusammen. Hierüber kann die Zentralbank die Zinsen steuern und dem Markt Geld zur Verfügung stellen oder abschöpfen. Nach dem Ausbruch der Finanz- und Staatsschuldenkrise griff die EZB auf unkonventionelle geldpolitische Sondermaßnah­men zurück, mit denen die Preisstabilität und die Wirksamkeit des geldpolitischen Trans­missionsmechanismus gesichert werden sollte. Grund hierfür war, dass die Notenbank mit den traditionellen Maßnahmen an die sogenannten Nullzinsgrenze gestoßen war und ein weiteres signifikantes Absenken der Geldmarktzinsen in den negativen Bereich kaum möglich gewesen ist, da man sonst Anreize schafft, die Geldbestände in Form von Bar­geld von den Anlegern auszahlen zu lassen. So soll der Ankauf Vermögenswerten wie Anleihen durch die EZB auf dem Sekundärmarkt (Quantitative Easing) auch die länger­fristigen Zinssätze beeinflussen und niedrig halten. Eine indirekte Form der Steuerung der Langfristzinsen ist die Änderung in der Kommunikationspolitik, die sogenannte „For­ward Guidance“. Die EZB verpflichtet sich hierbei gegenüber Marktteilnehmern für eine bestimmte Frist einen bestimmten Kurs bei den kurzfristigen Zinsen zu verfolgen, wodurch die Erwartungen für eine unveränderte oder eher sinkende Zinsentwicklung im längerfristigen Bereich herbeigeführt wird. Zudem wurden mit gezielten langfristigen Re­finanzierungskrediten an Banken deren Bereitschaft zur Ausweitung des Kreditgeschäf­tes angeregt.19 Auch zur Bekämpfung der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie setzt die EZB unkonventionelle Maßnahmen ein.20

3. Die Untersuchung des Inflationsziels der EZB

3.1. Gründe für ein Inflationsziel

Erst seit den 1990er Jahren haben Notenbanken begonnen sich offizielle Inflationsziele zu setzen. Üblich sind in den entwickelten Volkswirtschaften dabei Teuerungsraten von um die zwei Prozent.21 Hierdurch soll sowohl eine andauernde Inflation als auch eine Deflation vermieden werden, da Preisstabilität auf längere Sicht eine grundlegende Vo­raussetzung für das reibungslose Funktionieren der Marktwirtschaft, für nachhaltiges Wirtschaftswachstum und hohe Beschäftigung ist. Preisstabilität unterstützt eine effizi­ente Ressourcenallokation, da hierdurch Veränderungen der relativen Preise leicht er­kennbar sind und signalisieren unverfälscht, ob ein Gut knapper wird oder im Überfluss vorhanden ist. Demgegenüber würde Inflation die Preise verzerren und den Steuerungs­mechanismus der Marktwirtschaft stören. Zudem erhält Preisstabilität die Kaufkraft der Einkommen und verhindert die Entwertung von Geldvermögen. Die Erfahrungen aus den 1920er Jahren haben gezeigt, dass Inflation die Grundlagen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleich von mehreren Seiten angreift, sie verschärft Verteilungskonflikte in der Gesellschaft und führt auf Dauer zu Wachstumsverlusten. Aber auch eine Deflation scha­det der Volkswirtschaft ebenso, sie ist allerdings mit geldpolitischen Mitteln noch schwe­rer zu begegnen als einer Inflation. Obwohl ein Grenzwert von null Prozent zwar der the­oretische richtige Wert ist, wurde zunächst durch die EZB eine Teuerungsrate gemessen am HVPI von unter zwei Prozent als „Sicherheitsmarge“ vorgesehen. Denn die messbare Inflationsrate wird aufgrund von methodischen Messproblemen (z. B. durch Produktver­besserungen ohne Preiserhöhungen) eher systematisch überschätzt und es galt eine De­flation zwingend zu vermeiden.22 Ein weiterer Grund ist, dass die EZB auf mittlere Sicht agiert und geldpolitische Maßnahmen auch teilweise zeitverzögert wirken, sodass kurz­fristige Schwankungen in der Inflationsrate unvermeidbar sind. Eine zu kurzfristige Fein­steuerung auf inflationswirksame Preisschocks wäre nicht zielführend.23 Erst im Jahr 2003 hat die EZB bei ihrer letzten großen Strategierevision dieses Ziel neu interpretiert und eine Teuerungsrate von unter, aber nahe 2% angesetzt. Diese faktische Anhebung des Inflationsziels wurde mit dem Balassa-Samuelson-Effekt begründet, der besagt, dass es in den potentiellen Beitrittsländer zur Europäischen Währungsunion (EWU) durch ei­nen ökonomischen Aufholprozess zu höheren Wachstumsraten und zu somit höhere In­flationsraten führen kann. Dies würde dann für die bisherigen Mitgliedsländer bedeuten, dass diese niedrige bis negative Inflationsraten, also ggf. eine Deflation, aufweisen müss­ten, um in der Eurozone insgesamt eine Teuerungsrate von null Prozent zu erreichen.24

3.2. Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex

Da das Eurosystem dazu verpflichtet ist, die Preisstabilität im gesamten Euroraum zu gewährleisten, bedarf es einen gemeinschaftlichen Preisindex. Dieser sogenannte Har­monisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) wird von Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Union ermittelt und monatlich veröffentlicht. Der HVPI wird als ein Index vom Laspeyres-Typ berechnet, welcher wie folgt definiert ist:25

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Er dient zum einen als Indikator bei der Bewertung der Preiskonvergenz im Hinblick auf den möglichen Beitritt eines Landes zur EWU. Des Weiteren ist er als das Maß der Preis­stabilität für die Zwecke der geldpolitischen Strategie der EZB fixiert. Die Berechnungen werden in jedem Staat einzeln durchgeführt und basieren auf einer einheitlichen und ge­setzlich vorgegebenen Methode, welche der Verordnung (EU) 2016/792 des Europäi­schen Parlaments und des Rates zu entnehmen ist. Dabei wird ein repräsentativer „Wa­renkorb“ mit ausgewählten, unterschiedlich gewichteten Waren und Dienstleistungen auf nationaler Ebene zusammengestellt, dessen Zusammensetzung alle fünf Jahre aktuali­siert wird. Die Preisveränderungen des Warenkorbs ergeben die Veränderungen des Verbraucherpreisniveaus, die dann wiederum im jeweils nationalen Preisindex abgebildet werden. Diese Ergebnisse werden in gewichteter Form in den Gesamtindex HVPI für den Euroraum zusammenführt.26 Die Abbildung 1 zeigt die prozentuale Gewichtung der ein­zelnen Waren- und Dienstleistungskategorien im deutschen Warenkorb mit Basisjahr 2015.

[...]


1 Vgl.: Europäische Zentralbank (2011): Die Geldpolitik der EZB, S. 9.

2 Vgl.: Bremus, F., et al. (2020): Preisstabilität und Klimarisiken: Was im Rahmen der Strategierevision der Europäi­schen Zentralbank sinnvoll ist, S. 238. i. V. m. Dany-Knedlik, G. (2020): Zwei-Prozent-Marke: Neue Ziele braucht die EZB, S. 184.

3 Vgl.: Budras, C., et al. (Online-Zugriff: 15.06.2020): Was das Urteil zum EZB-Kaufprogramm bedeutet.

4 Vgl.: Bofinger, P. (2020): Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, S. 525.

5 Vgl.: Kummerfeld, C. (Online-Zugriff: 15.06.2020): Vermögenspreise kennen nur eine Richtung - Haushalte ohne Immobilien gehen leer aus.

6 Vgl.: Dany-Knedlik, G. (2020): Zwei-Prozent-Marke: Neue Ziele braucht die EZB, S. 184.

7 Vgl.: Europäische Zentralbank (2011): Die Geldpolitik der EZB, S. 13.

8 Vgl.: Europäische Zentralbank (Online-Zugriff: 01.07.2020): EZB, ESZB und das Eurosystem.

9 Vgl.: Europäische Zentralbank (2011): Die Geldpolitik der EZB, S. 14.

10 Vgl.: Europäische Zentralbank (2011): Die Geldpolitik der EZB, S. 13.

11 Vgl.: Europäische Zentralbank (2011): Die Geldpolitik der EZB, S. 14.

12 Vgl.: Europäische Zentralbank (Online-Zugriff: 01.07.2020): Aufgaben.

13 Vgl.: Europäische Zentralbank (Online-Zugriff: 01.07.2020): Aufgaben.

14 Vgl.: Europäische Zentralbank (Online-Zugriff: 01.07.2020): Geldpolitik.

15 Vgl.: Deutsche Bundesbank (2010): Geld und Geldpolitik, S. 149 ff.

16 Vgl.: Deutsche Bundesbank (2010): Geld und Geldpolitik, S. 150 ff.

17 Vgl.: Europäische Zentralbank (2011): Die Geldpolitik der EZB, S. 80.

18 Vgl.: Europäische Zentralbank (2011): Die Geldpolitik der EZB, S. 90 i. V. m. Deutsche Bundesbank (2010): Geld und Geldpolitik, S. 150 ff.

19 Vgl. Bofinger, P. (2020): Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, S. 531 ff. i. V. m. Europäisches Parlament (Online­Zugriff: 03.07.2020): Die europäische Geldpolitik.

20 Vgl.: Ohne Verfasser (Online-Zugriff: 03.07.2020): Corona-Programm der EZB - 750 Milliarden Euro - oder mehr.

21 Vgl.: Wiebe, F. (Online-Zugriff: 15.06.2020): Warum sich die EZB ein Inflationsziel setzt.

22 Vgl.: Deutsche Bundesbank (2010): Geld und Geldpolitik, S. 124 ff..

23 Vgl.: Europäische Zentralbank (2011): Die Geldpolitik der EZB, S. 72 ff..

24 Vgl.: Smeets, D. (2015): Ist das Inflationsziel der EZB noch zeitgemäß?, S. 59.

25 Als Laspeyres-Typ wird ein Preisindex bezeichnet, der die durchschnittliche Veränderung der Preise zwischen der Preisreferenzperiode und einer Vergleichsperiode misst. Für die Berechnung des HVPI werden Ausgabenanteile aus einem Zeitraum vor der Preisreferenzperiode herangezogen. Diese werden adjustiert, um die Preise der Preisrefe­renzperiode zu reflektieren. Wie in Formel 1 dargestellt steht p für den Preis eines Produkts, 0 steht für die Preisre­ferenzperiode und t für die Vergleichsperiode. Gewichte (w) sind Ausgabenanteile in einem Zeitraum (b) vor der Preisreferenzperiode, diese sind adjustiert, um die Preise der Preisreferenzperiode 0 zu reflektieren. Als Referenz­periode des Index wird die Periode (Basisjahr) bezeichnet, für den der Index auf 100 Indexpunkte festgelegt wird. Vgl.: Eurostat (Online-Zugriff: 01.07.2020): Häufig gestellte Fragen.

26 Vgl.: Eurostat (Online-Zugriff: 01.07.2020): Häufig gestellte Fragen i. V. m. Deutsche Bundesbank (2010): Geld und Geldpolitik, S. 120 ff. i. V. m. Stocker, F. (Online-Zugriff: 03.07.2020): Die „gefühlte" Inflation erreicht eine neue Dimension.

Fin de l'extrait de 20 pages

Résumé des informations

Titre
Inflationsziel der EZB. Verbraucherpreise und Vermögenspreise im Fokus
Université
University of Applied Sciences Coburg
Cours
Wirtschaftspolitik
Note
1,0
Auteur
Année
2020
Pages
20
N° de catalogue
V958887
ISBN (ebook)
9783346307354
ISBN (Livre)
9783346307361
Langue
allemand
Mots clés
Wirtschaftspolitik, EZB, Europäische Zentralbank, Inflation, Inflationsziel, Deflation, Vermögenspreise, Verbraucherpreise, Verbraucherpreisindex, Harmonisierter Verbraucherpreisindex, HVPI, ECB, Leitzins, Quantitative Easing, Warenkorb, Eurosystem, ESZB, Geldpolitik, geldpolitische Strategie, Verbraucherpreisentwicklung, Vermögenspreisentwicklung, Immobilienpreise, selbstgenutztes Wohneigentum, Preisveränderung, Anleihekäufe, Preisstabilität, Teuerungsrate, EU, Europäische Union, Euro, Währung, AEUV, Wirtschaftswachstum, Beschäftigungsniveau, Zwei Säulen Strategie, wirtschaftliche Analyse, monetäre Analyse, Gelmenge, Forward Guidance, Balassa-Samuelson-Effekt, EWU, Europäische Währungsunion, Gemeinschaftswährung, OOHPI, Owner-Occupied House Price Index, Flossbach von Storch Vermögenspreisindex, FvS Vermögenspreisindex Eurozone
Citation du texte
Monika Herrmann (Auteur), 2020, Inflationsziel der EZB. Verbraucherpreise und Vermögenspreise im Fokus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/958887

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