Potenziale von Social Entrepreneurship in der sozialen Arbeit. Aktuelle strukturelle Entwicklungen und Auswirkungen


Thèse de Bachelor, 2019

72 Pages, Note: 1,4


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Nonprofit-Organisationen und der Dritte Sektor
2.2 Wettbewerb im Wohlfahrtsstaat
2.2.1 Auswirkungen des Wettbewerbs

3. Zur Bedeutung von Social Entrepreneurship
3.1 .1 Entrepreneur(ship)
3.2 Die definitorische Abgrenzung von Social Entrepreneurship
3.3 Strukturelle Verortung von Social Entrepreneurship (Organisationen)
3.3.1 Social Business, Soziale Unternehmen und Sozialunternehmen

4. Rechtsformen
4.1 GmbH
4.2 EingetragenerVerein
4.3 Einzelunternehmen
4.4 Steuerliche Begünstigungen

5. Finanzierung
5.1 Außenfinanzierung
5.1.1 Investorinnen ohne finanzielle Renditeerwartungen
5.3 Wirkungsmessung als Legitimation gegenüber Investorinnen
5.3.1 Social Impact
5.2.2 Social Return on Investment

6. Zum Potential von Social Entrepreneurship

7. Strukturelle Defizite von Social Entrepreneurship
7.1 Defizite der Finanzierung
7.2 Defizite der Rechtsformen

8. Strukturelle Alternativen im Rahmen des Social Entrepreneurships
8.1 Hybride Rechtsformen
8.2.1 Low Profit Limited Liability Company
8.2.2 Benefit Corporation
8.2.3 Community Interest Company
8.3 Nutzen der Alternativen

9. Handlungsempfehlung zur strukturellen Stärkung des Potentials von Social Entrepreneurship

10. Fazit

11. Literaturverzeichnis

12. Abbildungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Distinctions between schools ofthought on social entrepreneurship“ (Hoogendoorn et al. 2010 S. 9)

Abbildung 2 - Verortung von SEOs - Eigene Darstellung in Anlehnung an Leppert 2014 S.87, Achleitner et al. 2007 S. 8)

Abbildung 3 - Außenfinanzierung von SEO - Eigene Darstellung in Anlehnung an Achleitner et al. 2011

Abbildung 4 - Innenfinanzierung von SEO -Eigene Darstellung in Anlehnung an Achleitner et al. 2011

Abbildung 5 - Impact Value Chain Clark et al. 2004 S. 7

Abbildung 6 - Potentiale internationaler Rechtsformen - Eigene Darstellung

Abkürzungsverzeichnis

AO= Abgabenordnung

BGB = Bürgerliches Gesetzbuch

CIC = Community Interest Company

EVPA = European Venture Philanthrophy Association

EUROSIF = European Sustainable and Responsible Investment Forum

FASE = Finanzierungsagentur für Social Entrepreneurship

L3C = Low Profit Limited Liability Company

NPO = Nonprofit- Organisation

SEO = Social Entrepreneurship Organisation

SRI = Socially Responsible Investment

1. Einleitung

Seit geraumer Zeit ist die Erbringung Sozialer Arbeit in eine durch klassische Nonprofit­Organisationen geprägte Trägerlandschaft eingebettet. Innerhalb dieser nehmen Wohlfahrtsverbände, wie der Deutsche Caritasverband e.V. oder der Paritätische Wohlfahrtsverband e.V., als Akteure des Sozialwesens eine bedeutende Stellung ein (vgl. Wendt 2017). Gegen Ende des 20. Jahrhunderts wurde jedoch bezüglich dieser dominanten Position der Wohlfahrtsverbände eine vielseitige Kritik laut (vgl. Dahme et al. 2005 S. 61).

Parallel zu der Ende des 20. Jahrhunderts angeführten Kritik gegenüber den Strukturen des Dritten Sektors, wurden auch erste deutschsprachige Veröffentlichungen zu dem „Phänomen“ (Hackenberg/Empter 2011) des Social Entrepreneurships publiziert, welche Social Entrepreneurs als potentialträchtige Alternativen zu den bis dato etablierten Nonprofit-Organisationen beschreiben (vgl. Göse 2017, Leppert2013, Hackenberg/Empter 2011, Hoogendoorn et al. 2010, Achleitner 2007).

Um zu überprüfen, inwiefern Social Entrepreneure ein Potential hinsichtlich der Erbringung einer professionellen Sozialen Arbeit generieren und im Zuge dessen diverse strukturelle Entwicklungen zu beschreiben, wurde die vorliegende Arbeit in drei Teile gegliedert.

Der erste Teil (Kapitel 2) befasst sich dahingehend mit der gegenüber den Strukturen des Dritten Sektors laut gewordenen Kritik und insbesondere mit der Frage, welche defizitären strukturellen Gegebenheiten der Dritte Sektor bezüglich der Ebringung Sozialer Arbeit aufweist? Im Zuge dessen werden die Besonderheiten, welche das deutsche Wohlfahrtsstaatsmodell aufzuweisen hat, einer defizitorientierten Analyse unterzogen.

Der zweite Teil der Arbeit (Kapitel 3-6) widmet sich der Erscheinung des Social Entrepreneurships. Da der Begriff des Social Entrepreneurships jedoch gegenwärtig über keine eindeutige und wissenschaftlich einheitlich anerkannte definitorische Abgrenzung verfügt, gilt es in einem ersten Schritt eine Arbeitsdefinition zu erstellen, um anschließend den Fokus auf die strukturellen Gegebenheiten zu richten. Dabei wird in diesem Teil der Arbeit auch die Frage beantwortet, welches Potential Social Entrepreneurship als Akteur im etablierten Handlungsfeld der Sozialen Arbeit aufweist. Um einen Einordnung des Potentials von Social Entrepreneurships in dem etablierten Handlungsfeld der Sozialen Arbeit zu bestimmen, werden die im ersten Teil der Arbeit gewonnen Erkenntnisse über die strukturellen Defizite des Dritten Sektors genutzt.

Abschließend versucht der letzte Teil der Arbeit (Kapitel 7-8) darzustellen, mit welchen, das Potential von Social Entrepreneurship hemmenden Aspekten, sich Social Entrepreneurship Organisationen konfrontiert sehen und anhand welcher strukturellen Modifizierung das Potential des Social Entrepreneurship-Prozesses im Handlungsfeld der Sozialen Arbeit gestärkt werden kann. Hierbei werden sowohl die im dritten Teil erarbeiteten Erkenntnisse der strukturellen Defizite des Social Entrepreneurships wie auch die aus der Anwendung des Social Entrepreneurships in anderen Ländern stammenden Erkenntnisse genutzt um eine abschließende Handlungsempfehlung zur Etablierung einer neuen, den Belangen des Social Entrepreneurships entsprechenden Rechtsform zu formulieren.

2. Nonprofit-Organisationen und der Dritte Sektor

Die Bundesrepublik Deutschland hat als Sozialstaat neben der Aufgabe der Erfüllung der republikanischen und demokratischen Grundsätze auch die Erfüllung sozialer Grundsätze eines Rechtsstaates zum Ziel (vgl. Art. 20 Abs. 1 GG, Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG). Demnach ist das Sozialstaatsprinzip als eine Staatszielbestimmung in der politischen Konzeption der BRD fest verankert (vgl. Möller 2019 S. 8). Dies gilt als die Grundlage der Verpflichtung der Bundesrepublik zu sozialer Sicherung bzw. Erzeugung von gesellschaftlicher Ordnung (ebd.). Konkrete soziale Rechte auf welche Adressatinnen einen Anspruch erheben können, umfasst lassen sich wiederrum nicht aus dem Sozialstaatsprinzip ableiten, da dieses einer inhaltlichen Unbestimmtheit unterliegt (ebd.). Es obliegt somit größtenteils dem Gesetzgeber, in welcher Form die soziale Ordnung hergestellt oder gesichert werden soll. Etabliert hat sich hierfür unter anderem das Instrument der professionellen Sozialen Arbeit. In diesem Rahmen beschreibt professionelle Soziale Arbeit insbesondere das Ausüben der Handlungsfelder der Sozial-, Alten-, Kinder- und Jugendhilfe sowie auch der nicht medizinischen Gesundheitshilfe und damit „(...) die Fürsorge für Kinder, Hilfe bei Krankheit oder Behinderung, Vermittlung von Bildung, die Besserung von Wohnverhältnissen, Beschäftigung für Arbeitslose, Organisation von Selbsthilfe“ (Wendt 2017 S. 4, vgl. Horcher 2009 S. 193).

Seit Anfang des 20. Jahrhunderts wird professionelle soziale Arbeit in Europa bzw. Deutschland durchgeführt und ist nach wie vor vorwiegend in die kirchliche Wohlfahrtspflege eingebettet (vgl. Wendt 2017 S. 86ff.) Hier lassen sich der Kirche entstammende Organisationen als „milieuspezifische Vereine“ (Hallmann/Zimmer 2016 S. 2) (z. B. „der Verein katholischer Sozialbeamtinnen Deutschlands“ (Wendt 2017 S. 87)) als Urform von Nonprofit- Organisationen im Sozialwesen verstehen.

Gegenwärtig erbringen verschiedenste Nonprofit-Organisationen von den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege - über kleine organisierte freie Träger (z. B. Vereine) - Leistungen, zu welchen sich der Staat gemäß dem vorhergehend beschriebenen Sozialstaatsprinzip verpflichtet (Arnold 2009 S. 393).

Eine ursprüngliche Verortung und wissenschaftliche Auseinandersetzung von gegenwärtig zu verstehenden Nonprofit-Organisationen geht auf Amitai Etzioni zurück, welcher 1973 erstmals das Zusammenwirken des sozialen- und wirtschaftlichen Systems und den entstehenden „Dritten Sektor“ beschrieb (S. 314).

„As several keen analysts already have indicated, the capitalist and socialist systems, contrary to their avowed intentions, are actually moving toward a third system, one in which both profit making and administrative principles of organization, production, and distribution are widely used.“ (Etzioni 1973 S. 314)

Wie Etzioni in seiner Definiton also prozesshaft beschrieb, entstand ein neuer, der Dritte Sektor, welcher sich von dem Sektor Staat und dem Sektor der freien Marktwirtschaft abgrenzte und sich neben diesen etablierte. Innerhalb dieses Sektors bzw. in ihrer Gesamtheit als diesen Sektor bildend sind auch Nonprofit-Organisationen (NPO) zu verorten (vgl. Neumann 2005 S. 23). Somit lässt sich ableiten, dass NPO weder staatliche, noch derfreien Privatwirtschaft zuzuordnende Organisationen sind.

Es liegt jedoch noch kein klares Verständnis vor, inwiefern die Abgrenzung von staatlichen- und frei privatwirtschaftlichen Organisationen stattfindet oder welche Eigenschaften die Alleinstellung von Nonprofit-Organisationen rechtfertigen. In der fachwissenschaftlichen Literatur liegen jedoch zahlreiche Versuche vor, Nonprofit-Organisationen zu definieren bzw. ein Klassifikationsschema zu entwerfen, das Eigenschaften welche Organisationen um den Titel Nonprofit-Organisationen zu tragen, erfüllen sollten. Ein prominentes Beispiel stellt die „International Classification of Nonprofit Organisations“ (Salamon/Anheier 1996), kurz ICNPO, dar. Das im Zuge der Johns Hopkins Comparative Nonprofit Sector Studie entstandene Klassifikationsschema, weist auf, dass sich NPO über insgesamt fünf Charakteristika auszeichnen bzw. von öffentlichen Trägern und frei wirtschaftlichen Unternehmen abgrenzen (vgl. Salamon/Anheier 1996 S. 2ff.)

Demnach gelten Organisationen als Nonprofit-Organisationen, wenn diese

1. Organisiert, also zu einem gewissen Grad institutionalisiert sind,
2. Privat, sprich in der Struktur der Institution getrennt vom Staat sind,
3. Selbstverwaltet und damit mit einer ausreichenden Handlungsfähigkeit ausgestattet sind, die Organisation aller Aktivitäten zur Zielerreichung notwendiger Aktivitäten selbst zu gewährleisten,
4. Nicht-Gewinn-orientiert und dementsprechend nicht gewillt, Gewinne/Überschüsse welche im Rahmen der Bemühungen der Nonprofit-Organisationen entstehen, zum Zwecke derGewinnausschüttung oderVerteilung an Stakeholderzu nutzen
5. Geprägt von Freiwilligkeit und somit der Partizipation freiwilliger Bürgerinnen (ebd.)

Eine weitere Differenzierung nehmen Salamon und Anheier bei der Verortung verschiedener Nonprofit-Organisationen in deren Handlungsfelder vor. Insgesamt werden zwölfGruppen formuliert, welchen mehr oder weniger eindeutig - abhängig von Überschneidungen - Nonprofit-Organisationen zugeordnet werden können. Neben Gruppen wie „Kultur und Erholung“, „Gesundheitswesen“ oder „Bildung und Forschung“ findet sich auch die Gruppe der „Soziale Dienste“, welche im Rahmen dieser Arbeit vordergründig behandelt wird und die zuvor dargestellten Handlungsfelder der Sozialhilfe, der Kinder-, und Jugendhilfe, der Altenhilfe wie auch der nicht medizinischen Gesundheitshilfe umfasst, (vgl. Horcher 2009 S. 193, Salamon/Anheier 1996 S. 6-7). Es lassen sich für Nonprofit-Organisationen drei Aufgabenbereiche formulieren: Die Interessensvertretung und damit einhergehend die advokatorische Funktion für gewisse Teile der Gesellschaft, das Erbringen individueller Dienstleistungen und die Koordination des Verhaltens von gesellschaftlichen Teilgruppen durch in die Gesellschaft getragene Verhaltenserwartungen oderethisch-moralische Grundsätze (vgl. Schwarz2005 S. 30).

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich im ersten Teil neben anderen Trägern/Organisationen der Wohlfahrtspflege aufgrund der immensen Präsenz vordergründig mit den Wohlfahrtsverbänden in ihrer Form als Nonprofit-Organisationen, weshalb es gilt, einen kurzen Abriss der Wohlfahrtspflege in Deutschland zu gestalten.

2.1 Die Rolle der Wohlfahrtsverbände

Um die gegenwärtige Stellung der Wohlfahrtsverbände nachzuvollziehen, muss die im Verhältnis des Sozialwesens lange Zeit des Wirkens von Wohlfahrtsverbänden hervorgehoben werden. Denn seit dem 19. Jahrhundert verfügen die Wohlfahrtsverbände in ihren Ursprüngen über eine besondere Positionierung innerhalb des sich wandelnden Systems der Hilfeerbringung (vgl. Boeßenecker/Vilain 2013 S. 19ff.). So besteht auch schon seit 1924 die Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege (BAGFW) als Spitzenverband und Zusammenschluss der sechs bedeutenden Wohlfahrtsverbände, unter welchen folgende zu verstehen sind: Arbeiterwohlfahrt e.V., Deutscher Caritasverband e.V., Paritätischer Wohlfahrtsverband e.V., Deutsches Rotes Kreuz e.V., Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. (vgl. Schaad 1995 S. 75). Dennoch dürfen die einzelnen Wohlfahrtsverbände aufgrund des Zusammenschluss in dem genannten Spitzenverband nicht als „monolithischer Block“ (Grohs 2010 S. 50) wahrgenommen werden, da sie sich aufgrund struktureller aber auch ideologischer Unterschiede abgrenzen.

Lange Zeit bewegten sich die Wohlfahrtsverbände innerhalb einer eindeutig Oligopolen Struktur, da sie in ihrer geschlossenen Form der BAGFW faktisch über ein Monopol bei der Erbringung sozialer Dienste verfügten (vgl. Schaad 1995 S. 75). Auch wenn der Ruf des Monopolträgers - zumindest weitgehend - abgelegt wurde, gelten die Wohlfahrtsverbände nach wie vor, als einflussreichste Akteure innerhalb des Sozialwesens und damit als größte Anbieter professionalisierter Sozialer Arbeit (vgl. Boeßenecker/ Vilain 2013 S. 15, Grohs 2010 S. 48). Die meisten der Jugend-, Behinderten- und Altenhilfeeinrichtungen werden von den freien Wohlfahrtsverbänden als Träger betrieben (ebd.). Laut eigener Statistik der BAGFW gehören im Jahr insgesamt 118.623 Einrichtungen, welche deutschlandweit verteilt sind, dem Spitzenverband an (vgl. BAGFW 2016 S. 7).

Neben der großen Bedeutung, welche den Wohlfahrtsverbänden aufgrund der Aufgabe der Erstellung und Erbringung von sozialen Dienstleistungen zukommt, erfüllen die Verbände auf politischen Ebenen einen starken Interessenvertretungsanspruch gegenüber der Sozialpolitk (vgl. Grohs 2010 S. 48). Dies ist insbesondere dadurch bedingt, dass sich die Wohlfahrtsverbände als Hauptakteure in ihrer strukturellen Form als Nonprofit­Organisationen durch ihre regionale und nationale Organisation von weiteren freien Trägern der Wohlfahrtspflege unterscheiden (vgl. Grohs et al. 2014 S. 40).

Anhand dieser Beschreibung lässt sich ein oberflächliches Bild der Erbringung sozialer Dienste durch die Wohlfahrtsverbände als Hauptakteure innerhalb des Dritten Sektors erzeugen. Um jedoch eine konkrete Einordnung der Wohlfahrtsverbände wie auch weiterer Erbringer freier Wohlfahrtspflege innerhalb des wohlfahrtsstaatlichen Systems der Bundesrepublik Deutschland vorzunehmen und diese einem kritischen Vergleich zu unterziehen, bedarf es im Folgenden der Klärung zweier grundlegender Begriffe, der sich daraus nachhaltig und trotz eines versuchten Wandels ergebenden (negativen) Merkmalen, wie auch der gegenwärtigen sozial-rechtlichen Verortung von Nonprofit-Organisationen.

Diese Gruppe der Sozialen Dienste bzw. der Erbringung dieser durch Nonprofit­Organisationen unterliegt einer langen und sich stetig wandelten Geschichte (vgl. Wendt 2017, Neumann 2005). Um ein Verständnis für diesen Versuch eines Wandels zu schaffen, soll im Folgenden der Versuch des Staates der Implementierung einer Wettbewerbsstrategie und der Etablierung eines Sozialmarktes beschrieben werden.

2.1.1 Subsidiarität

Einer der sich wechselseitig bedingenden Begriffe, welche für den Standpunkt von Nonprofit-Organisationen und für die Wohlfahrtsverbände eine bedeutende Rolle annimmt, ist der Begriff der Subsidiarität.

Die Grundzüge des sozialpolitischen Subsidiaritätsprinzips, wie es heute in verschiedenen Gesetzbücher festgeschrieben ist, haben ihren Ursprung in der katholischen Soziallehre um das 18. Jahrhundert. Als regulatives politisches Instrument findet sich Subsidiarität als Vorrangklausel „(...) für die Förderung privater Großorganisationen der Wohlfahrtspflege als Gegengewicht zu den befürchteten Sozialisierungstendenzen kommunaler Sozialpolitik“ (Dahme et al al. 2005 S. 35) in den Strukturen des Weimarer Wohlfahrtstaats wieder. Im Vordergrund standen zu dieser Zeit also die „organisatorische Autonomie und fachlich-methodische Eigenständigkeit“ (Dahme et. AI. 2008 S. 78) der Wohlfahrtsverbände gegenüber dem Staat. Dennoch besaß der Staat zu dieser Zeit des Weimarer Republik eine stark eingreifende Funktion (ebd.). Erst mit der im Rahmen des Entwurfs eines novellierten Bundessozialhilfe- und Jugendwohlfahrtsgesetz, welche eine sich als „Funktionssperre“ für öffentliche Träger zu interpretierende Formulierung beinhaltete, entstehenden Diskussion um das Verhältnis der öffentlichen und freien Träger, ließ das Subsidiaritätsprinzip von Seiten der öffentlichen Träger anzweifeln (vgl. Dahme et. AI. 2008 S. 79, Deutscher Bundestags I960). Dies hatte zur Folge, dass vier Kommunen und vier Bundesländer Verfassungsbeschwerde einlegten, da sich diese in ihrer Handlungsfähigkeit bzw. in der Handlungsfähigkeit der öffentlichen Wohlfahrtspflege beschnitten sahen (ebd.). Das Bundesverfassungsgericht verwies in einem Urteil von 1967 auf die Wirkungl des praktizierenden Subsidiaritätsprinzips aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der langjährig gesammelten und durchaus positiven Erfahrungen und legitimierte somit die Subsidiarität im Sinne des neuen BSHG (vgl. Flösser/Vollhase 2006 S. 79) Dies entspricht auch der im Grundgesetz verankerten Idee der Subsidiarität mit dem grundlegenden Auftrag, „(...) die lokalen und regionalen Ebenen und deren jeweiligen Akteure zu stärken (...)“ (Kempen/Ulshöfer 2016 S. 1-2), sodass diese ihre Fähigkeiten bei der Bearbeitung gesellschaftlicher Probleme gut entfalten können und diese nicht alleinig dem Staat bzw. den öffentlichen Trägern überlassen.

Es darf jedoch nicht der Irrglaube entstehen, dass sich diese reine Vorrangstellung der freien Träger der Wohlfahrtspflege etabliert hat. Denn beizeiten beruht das Subsidiaritätsprinzip nicht alleinig auf einem Vorrang der freien Träger, sondern vielmehr auf der „partnerschaftlichen Zusammenarbeit“ der öffentlichen und freien Träger (Sachße 2003a S. 208). Diese Tatsache findet auch in diversen geltenden Sozialgesetzen (vgl. dazu §§17Abs. 3, 28 Abs. 2 SGB I, §10 BSHG) ihre Begründung.

Diese einleitende Erläuterung soll nun im weiteren Schritt dazu verhelfen, das Wirken des Subsidiaritätsprinzips innerhalb eines Systems zwischen öffentlicher und freie Träger der Wohlfahrtspflege und dessen Konsequenzen für die Erbringung sozialer Dienste aufzufassen.

2.1.2 (Wohlfahrts)Korporatismus

Der Korporatismus, ein dem politikwissenschaftlichen Kontext entspringender Begriff, beschreibt „(...) das planvolle, aufeinander abgestimmte Ineinandergreifen der verschiedenen Akteure“ (Boetticher/Münder 2011 S. 221). In Bezug auf den im Vorangegangenen beschriebenen Begriff des Subsidiaritätsprinzips, lässt sich dieser als bedingende Voraussetzung für den Korporatismus in den Strukturen des Systems der deutschen Wohlfahrtspflege und hier allen voran auf das Verhältnis der Wohlfahrtsverbände zu den öffentlichen Trägern beziehen (Eyßell 2015 S. 28).

Innerhalb dieser Konstruktion gilt Korporatismus bzw. Sozialkorporatismus, oder auch Wohlfahrtskorporatismus genannt, als der vielschichtige Prozess der „(...) Entscheidungsfindung zwischen verbandlich organisierten Akteuren und dem Staat durch Aushandlung und kooperative Umsetzung der Politiken“ (Wohlfahrt 2004 S. 72). Zu beachten ist dabei, dass der reale Entscheidungsfindungsprozess nicht durch eine Kontroverse geleitet wird, sondern eher als ein „(...) exklusives konsensorientiertes Kooperations- und Austauschgeflecht“ (vgl. Eyßell 2015 S. 28) der Hauptakteure wahrgenommen werden muss. Nicht zuletzt ist diese Tatsache spielt die Besonderheit des ausgeprägten Mitspracherechts und die hiermit einhergehenden Inkorporierung der Wohlfahrtsverbände bei und in sozialpolitischen Entscheidungen eine bedeutende Rolle (vgl. Wohlfahrt2004 S. 73).

Oberflächlich sind zwei Ebenen bzw. Handlungsstrategien der Wohlfahrtsverbände zu nennen: So findet die politische Einflussnahme entweder über sozialpolitische Stellungnahmen und Positionierungen statt oder der Spitzenverband bringt sich aktiv als „(...) polikitberatende und - beeinflussende“ Instanz (Boeßenecker 2017 S. 27) in verschiedenen Gremien ein. Dieses durch „Exklusivität“ der Wohlfahrtsverbände geprägte Verhältnis kann als Ursache der faktisch geltenden monopolistischen Stellung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Freier Wohlfahrtspflege und der immensen Autorität hinsichtlich der Erbringung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben gesehen werden (Evers/Heinze/Olk 2011 S. 18). Dementsprechend wenig verwunderlich ist es, dass der Wohlfahrtskorporatismus, wie er hier in seiner ursprünglich gültigen Form bis Ende des 20. Jahrhunderts beschrieben wurde, von vielen Seiten kritisiert wurde (vgl. Dahme et al. 2005 S. 61).

Diese Kritik entstand insbesondere aus neoliberaler Sicht, welche in dem sozialpolitischen Ordnungsprinzip des Korporatismus schwerwiegende Defizite hinsichtlich eines politisch­strukturellen Rahmens formulierte. Diese Defizite sollen im Anschluss an die folgende Darstellung der Markt- bzw. Wettbewerbssituation im Sozialwesen dargestellt werden.

2.2 Wettbewerb im Wohlfahrtsstaat

Gegen Ende des 20. Jahrhunderts wurde also wie beschrieben eine umfassende Kritik gegenüber dem sich bis dahin gefestigten Wohlfahrtskorporatismus laut, welche neben diversen und vielseitigen fachlichen Kritikpunkten sich auch gegen die defizitäre Wirtschaftlichkeit der Erbringung von sozialen Diensten innerhalb des Wohlfahrtskorporatismuswendete. Im Rahmen der Ökonomisierung - für welche es im Übrigen trotz der angeregten Diskussion nach wie vor keine einheitliche Definition gibt (vgl. Tabatt-Hirschfeldt 2014 S. 105) - versuchte der Staat also eine Adaptierung freier marktwirtschaftlicher Wettbewerbsstrategien auf den Dritten Sektor anzuwenden, um so den geäußerten Kritikpunkten der „Korporatismus-Opposition“ Innengerecht zu werden (vgl. Bäcker et al. 2008 S. 561). Jene Strategie führte in der Umsetzung zu Veränderungen in Bezug auf das korporatistisch geprägte Wohlfahrtssystem durch einige rahmengesetzlicheVeränderungen (vgl. Jüster 2015 S. 508).

So kann als eine Veränderung der eingeführten Wettbewerbsstrategien, die Entwicklung von einer selbstkostendeckenden hin zu einer sich anhand von Leistungsentgelten orientierten Finanzierung sozialer Dienste verzeichnet werden, welche den Zweck verfolgt, einen bewussten und nicht “verschwenderischen“ Umgang mit Mitteln des öffentlichen Trägers zu erreichen (vgl. Dahme et al. al. 2005 S. 39). Diese eingeführte prospektive Finanzierung über Leistungsentgelte setzt einen Kontrakt zwischen öffentlichem Träger als Leistungsträger und den freien/privaten Träger als Leistungserbringer über die Art der Erbringung der sozialen Dienstleistung voraus, welche in der Jugendhilfe als Beispiel in Form von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen (vgl. u.a. §78c SGB VIII) gehandelt werden (vgl. Jüster2015 S. 89).

Anhand der in den Leistungs- und Entgeltvereinbarungen beabsichtigten Leistungen bzw. der Art der Erbringung (Quantität/Qualität der Angebote) dieser, etablieren sich Anbieter sozialer Dienstleistungen ab sofort auf dem Wettbewerbsmarkt und versuchen die Angebote anderer Anbieter in Effizienz und Effektivität zu übersteigen (vgl. Bruhn 2013 S. 5). Hinsichtlich der Zulassung privat gewerblicher Anbieter, die sich in ihrer Rechtsform häufig von den Nonprofit-Organisationen abwendeten, ergab sich auf dem Wettbewerbsmarkt ein neuer Mitstreiter bei der Vergabe der umkämpften Aufträge sozialer Dienstleistungserbringung (abseits des Gesundheits- und Pflegewesens) durch den öffentlichen Träger (vgl. Boetticher/ Münder 2011 S. 222). Dies wiederum generierte die Notwendigkeit der Implementierung von in nahezu allen Fällen aus dem Kontext derfreien Marktwirtschaft entstammenden und selten gut an die Gegebenheiten des Dritten Sektors angepassten Instrumenten, wie unter anderem die Idee des Qualitätsmanagements (vgl. Dahme et al. 2005 S. 42).

Jener beschriebene Wandel blieb, wie das nächste Kapitel darstellt, hinsichtlich weitreichender Aspekte nicht folgenlos.

2.2.1 Auswirkungen des Wettbewerbs

Bei Betrachtung des institutionellen Subsidiaritätsprinzips als bedingendes Prinzip für den sozialpolitischen Korporatismus auf theoretischer Ebene, scheint diese Kombination augenscheinlich als ein guter Kompromiss zwischen erwünschten gesellschaftlichen Partizipationsprozessen als Erbringung sozialer Dienste/ Sozialer Arbeit durch NPO und der sich aus dem Grundgesetz ergebenden sozialstaatlichen Aufgaben.

Wird jedoch rückblickend die praktische Umsetzung dieses Prinzips betrachtet, wird deutlich, dass das korporatistisch geprägte Verhältnis von Staat und den Wohlfahrtsverbänden schnell an ideellem Wert verlor und sich von dem Grundgedanken abwendete (vgl. Wohlfahrt 2007 S. 31). So setzte eine Verstaatlichung vieler im Kontext des Subsidiaritätsprinzips entstandener Nonprofit-Organisationen ein. Doch was ist aus dem Versuch geworden, den Wohlfahrtskorporatismus und seine negativen und stark kritisierten „Anhängsel“ durch die Einführung einerWettbewerbsstrukturzurückzuweisen? Der grundlegend gerechtfertigten Idee, die Steuerung der Wohlfahrtspflege mehr oder weniger marktwirtschaftlicher Funktionen zu überlassen, scheiterte letztendlich an deren Umsetzung. Im Unterschied zu einem freien Markt wirkt auf dem “Markt“ des Dritten Sektors ein sozialrechtliches Dreieckverhältnis. Die Leistungsempfänger machen ihren Rechtsanspruch auf diverse sozialgesetzlich verankerten Leistungen nicht gegenüber dem Leistungserbringer (NPO), sondern gegenüber dem Leistungsträger (öffentliche Träger), geltend (vgl. Boetticher/Münder 2011 S. 216). Geschuldet ist dies der nicht immer bestehenden Verfügung der finanziellen Mittel der Adressatinnen Sozialer Arbeit (vgl. Burmeister 2011 S. 974). Um innerhalb dieser für den Dritten Sektor spezifischen Struktur die positiven Wirkungen des Wettbewerbs zu erzielen, müssen die Nachfragestrukturen im Sinne der freien Marktwirtschaft simuliert werden (vgl. Burmeister 2011 S. 975, vgl. Frings 2011 S. 37). Dies vollzieht der Staat über die Vereinnahmung der Position als einziger Nachfrager auf dem Quasi-Markt (vgl. Olk 2004).

Gegensätzlich der eigentlichen Intention hemmt der Staat „(...) unter der irreführenden Überschrift eines Sozialmarktes“ (Dietz 2016 S. 52) die Entfaltung der positiven Funktionen des freien Wettbewerbs als alleinstehende, entscheidende und regulierende Instanz über die Vergabe von Aufträgen (ebd.). Auch das Subsidiaritätsprinzip wird im Zuge dessen seinem ideellen Wert enteignet und aufgrund des bilateralen Verhältnis von Staat als Auftraggeber und freie Wohlfahrtsverbände als Auftragnehmer als Steuerungsinstrument durch den öffentlichen Träger missbraucht (vgl. Wohlfahrt 2016 S. 14-15). Die öffentliche Finanzierung kann somit als ein „Einfallstor einer Verstaatlichung“ (Sachße 2003 S. 208) identifiziert werden. Der „Versuch der Abwendung von den sozialpolitischen korporatistischen Strukturen, zur Ergründung, ob die Wohlfahrtspflege auch neben den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege bestand hat, kann als gescheitert betrachtet werden“ (Jüster 2015 S. 508). Trotz der Bemühungen des Staates einer aktiven Pluralisierung, also den Ausbau einer weiten Träger-, bzw. Anbieterlandschaft, gelten die Wohlfahrtsverbände im Rahmen der Ökonomisierung gegründeten NPO und privatgewerblichen Anbieter nach wie vor als privilegierte Agierende auf dem Quasi-Markt des Dritten Sektors (vgl. Schroeder 2017 S. 36).

Die Wohlfahrtsverbände erlangte ein noch größeres Maß des politischen Einflusses über die alleinige Interessensvertretung (vgl. Speth 2016 S. 252). Auch wenn der Teil der tatsächlich gelungenen Pluralisierung der Anbieterlandschaft berücksichtigt wird, gelten die Wohlfahrtsverbände, welche von 1970 bis 2016 einen Zuwachs an Einrichtungen von 226% (vgl. Schroeder 2017 S. 37, BAGF 2016 S. 7, eigene Berechnung) verzeichneten, als Sieger in dem durch den öffentlichen Träger gesteuerten Konkurrenzkampf um die begehrten Ausschreibungen für die Erbringung sozialer Dienstleistungen. An diesen Umständen wird deutlich, dass sich Soziale Arbeit indessen zwar innerhalb eines simulierten Wettbewerbs auf einem Quasi-Markt bewegt, die Grundstrukturen der Erbringungen jedoch nach wie vor durch den Wohlfahrtskorporatismus und die damit einhergehende Vorrangstellung der Wohlfahrtsverbände als Sozialarbeit leistende Institutionen geprägt sind.

An dieser Stelle gilt es zu ergründen, welche Auswirkungen bzw. welche Defizite diese Konstellation bezüglich der Erbringung Sozialer Arbeit verursacht. Vorwegzunehmen ist dabei, dass das System des Wohlfahrtskorporatismus sicherlich über diverse positive Effekte bedingt, diese aufgrund des defizitorientierten Aufbaus dieser Arbeit im Folgenden jedoch vernachlässigt werden. Dementsprechend werden im Folgenden lediglich die defizitären Auswirkungen des Wohlfahrtkorporatistischen Systems dargestellt.

2.3 Defizite der Erbringung Sozialer Arbeit innerhalb der durch den Wohlfahrtskorporatismus geprägten Strukturen

Im Verlauf dieses kurzen Abrisses des Erbringens von sozialen Diensten in einer durch das Prinzip des Korporatismus geprägten Struktur, sollte deutlich geworden sein, inwiefern der Wohlfahrtskorporatismus mit einer Verstaatlichung und den daraus folgenden Einschränkungen für die Soziale Arbeit einhergeht. Zum einen besteht in diesem System die Gefahr, dass Wohlfahrtsverbände dazu neigen, ihre Stellung bzw. ihre Macht nicht zur Abwendung struktureller Hindernisse, sondern zur „(...) Beförderung ihrer Partikularinteressen“ (Dietz 2016 S. 49) zu nutzen. So kann „(...) als empirischer Beleg festgestellt werden, dass diese Organisationen zwischen Markt und Staat die Stabilisierung von Steuerungs- und Kontrollversagen ermöglichen, ohne allerdings selbst merklich an Stabilität einzubüßen.“ (Liebig 2005 S. 277). Zum anderen dem Korporatismus zuzurechnen, ist die Kritik gegenüber den Wohlfahrtsverbänden als föderalistische Organisationen, welche einer schwerfälligen und trägen Entscheidungsfindung unterliegen (vgl. Grohs 2017 S. 25). Dies kommt dem sich stets wandelnden Handlungsfeld der Sozialen Arbeit nicht zugute. Parallel zu den Strukturen der Wohlfahrtsverbände können ebenfalls träge Entscheidungsfindungen innerhalb der staatlichen Strukturen konstatiert werden (ebd.). Zudem wird hinsichtlich des wohlfahrtspflegerischen Kontext von „Staatsversagen“ (Dietz 2016 S. 49) gesprochen. Dieses Staatsversagen drückt sich neben der defizitären Steuerungsfähigkeit auch in der geringen „(...) Flexibilität, Innovationsschwäche, fehlende Basisnähe, fehlende[m] Vertrauen der Klienten oder Patienten wegen der staatlichen Möglichkeit Zwang auszuüben“ (ebd.) aus. Auch durch den Versuch der Einführung eines Wettbewerbs ließen sich diese Nachteile nicht vollständig beseitigen. Aus den Reihen der neoliberalen Kritik gilt der Quasi-Markt sogar als Pool weiterer Defizite. Wie die hier gewählte Bezeichnung des Quasi-Marktes impliziert und auch schon im Vorangegangenen festgestellt wurde, handelt es sich bei diesem Markt durch die alleinige Stellung des Nachfragers durch den Staat um keinen Markt im ursprünglichen Sinne eines zweiseitigen Verhältnisses. Demnach können hier auch keine Wettbewerbsfunktionen wirken, welche positive Wirkungen zu verzeichnen hätten (vgl. Butterwegge 2018 S. 158). Besonders betroffen sind dabei das Wunsch und Wahlrecht (vgl. u.a. §8 SGB IX, §5 SGB VIII) vieler Adressatinnen, die dieses Recht aufgrund der wenig fortgeschrittenen Pluralisierung bzw. dem weiterhin zu stark ausgeprägten Wohlfahrtskorporatismus nur in einem nicht wesentlichen Maße in Anspruch nehmen können (vgl. Dietz 2016 S. 50). Der ebenfalls durch das staatliche Nachfragemonopol entstehende Preisdruck, führt trotz oder gerade aufgrund des notwendigen aber nicht in einer Ganzheit an den Sektor angepassten Qualitätsmanagements zu einem Verlust von Qualität auf Kosten der Effizienz (ebd.).

Um den Prozess des Verlustes von Qualität (Qualität in diesem Rahmen als Berücksichtigung der verschiedenen Qualitätsdimensionen vgl. dazu Emanuel 20151 ) als schwerwiegendes Defizit näher zu beschreiben, richtete sich der Blick auf die korporatistische Struktur zu. Denn in diesem sich selbst stabilisierenden System, kommt es aufgrund der nach wie vor bestehenden Vorrangstellung der Wohlfahrtsverbände zu einer schwerwiegenden Hemmung der Innovationsfähigkeit. Insbesondere hinsichtlich des sich stetig und schnell verändernden Handlungsfeld der Soziale Arbeit kann die fehlende Anpassung an aktuelle Problemlagen bzw. Handlungsanforderungen aufgrund einer gehemmten Innovationsfähigkeit als immenses Defizit wahrgenommen werden(vgl. Grohs 2017 S.28, Monopolkomission 2013 S.129, Dahme 2005 S.61, Merchel 2003 S. 65ff., Monopolkomission 1998). Siebei (1994) geht dabei so weit, dass er die Stellung der Wohlfahrtsverbände als „funktionalen Dilettantismus“ bezeichnet und damit die durch den Korporatismus geprägte, in ihrer fachlichen Legimität, fragwürdige Selbsterhaltung und damit einhergehende fehlende Lern- bzw. Anpassungsfähigkeit der Wohlfahrtsverbände an neue gesellschaftliche Anforderungen beschreibt.

Zusammenfassen lassen sich also insgesamt sechs defizitäre Aspekte welche sich aus der Struktur des Wohlfahrtskorporatismus ergeben. (1.) Die vorzugsweise Beförderung der nicht die Adressatinnen betreffenden Partikularinteressen der Wohlfahrtsverbände, (2.) die sowohl auf Verbands- und Staatsebene wirkende schwerfällige Entscheidungsfindung, (3.) das Ausbleiben diverser Wettbewerbsfunktionen durch des Nachfragemonopols des Staates, (4.) die zu wenig vorangeschrittene Pluralisierung der Anbieterlandschaft und damit einhergehend eingeschränktes Wunsch und Wahlrecht, (5.) den Qualitätsverlust aufgrund der durch den simulierten Wettbewerb Kostendruck, (6.) die Hemmung der Innovationsfähigkeit.

3. Zur Bedeutung von Social Entrepreneurship

Als zentraler Bestandteil dieser Arbeit, bearbeitet das folgende Kapitel die Thematik des Social Entrepreneurships. Einleitend wird hierfür der Ursprung der Materie und den essentiellen Bestandteilen dargestellt. Anhand dieser wird im weiteren Verlauf des Kapitels eine Begriffsabgrenzung bzw. eine Begriffsbestimmung vorgenommen, welche als Arbeitsgrundlage genutzt wird. Da im Vordergrund dieser Arbeit insbesondere die strukturellen Gegebenheiten des Social Entrepreneurships stehen, folgt abschließend eine strukturelle Einordnung und Gegenüberstellung der Organisationen.

3.1 Ursprüngliche Bestandteile von Social Entrepreneurship

Wie im weiteren Verlauf dieses Kapitels deutlich werden sollte, handelt es sich bei Social Entrepreneurship um ein sehr vielfältig wahrgenommenes und interpretiertes Phänomen. Dies ist nicht zuletzt derTatsache geschuldet, dass sich Social Entrepreneurship in seiner Zusammensetzung verschiedensten Aspekten diverser Handlungsfelder bedient. Daher werden im Folgenden die zwei wichtigsten grundlegenden Bestandteile des Social Entrepreneurships dargestellt. Diese Bestandteile sind zum einen der Entrepreneur bzw. das Entrepreneurship und der Faktor der Innovation.

3.1.1 Entrepreneur(ship)

Der Begriff Entrepreneur findet gegenwärtig global Nutzen in einem wirtschaftswissenschaftlichen sowie praxisbezogenen Kontext. Insbesondere bei der Unternehmensgründung. Um welche Art eines Unternehmens es sich dabei handelt oder welches Ziel dieses Unternehmen mit welchen Strategien verfolgt, wird häufig nicht weiter betrachtet. Somit trägt das Wort Entrepreneur den Anschein, in seiner häufigen Nutzung als ein Modewort verkommen zu sein. Der erste Schritt zielt folglich darauf ab, den Begriff zu präzisieren, die einhergehenden Prozesse des Entrepreneurships zu beleuchten und schließlich eine Abgrenzung zu anderen Wirtschaftssubjekten zu vollziehen.

Seinen Ursprung findet der Begriff im französischen Verb „entreprendre“, das so viel bedeutet wie „etwas unternehmen“, „handeln“ oder „etwas in Angriff nehmen“ (vgl. Duden 2019, Swedberg 2000 S.11). Innerhalb des deutschen aber auch des englischen Wortschatzes lassen sich für diesen Begriff keine Synonyme anführen. Auch der Begriff des Unternehmers bzw. der Unternehmerin kann nicht synonym verwendet werden, weshalb eine Heranführung an den Begriff Entrepreneur(-ship) im differenzierten Sprachgebrauch über die Darstellung der spezifischen Eigenschaften/Merkmale notwendig ist. Es lassen sich fünf Schlüsselelemente formulieren, welche als Eigenschaften des Entrepreneurs gelten. Zu diesen zählen nach Fueglistaller/ Müller/ Volery der Unternehmer, die Unternehmerische Gelegenheit, die Ressourcen, die Organisation und die Umwelt (vgl. Fueglistaller et al. 2008 S. 7ff.). Der/die Unternehmerin bzw. die Gruppe an Unternehmerinnen und damit auch die klassischen Aufgaben eines Unternehmers/ einer Unternehmerin gelten als koordinierende Schlüsselelemente innerhalb des Prozesses des Entrepreneurships.

Eine koordinierende Aufgabe ergibt sich aus der aktiven Suche einer unternehmerischen Gelegenheit, also der Suche nach einer Möglichkeit eine sich voraussichtlich etablierende Dienstleistung auf einem womöglich bestehenden Markt einzuführen (vgl. Fueglistaller et al. 2008 S. 10). Ein weiteres Schlüsselelement und auch eine der zentralen Hürden des Prozesses besteht in der Gewährleistung einer bestmöglichen Zusammenstellung und Verbindung von Ressourcen, ohne sich durch deren Qualität und Quantität einzuschränken (vgl. ebd. S. 11). Hierfür ist auch die Wahl der Organisationsform wichtig, da sich in ihren individuellen Aspekten wechselwirkend auf die Wahrnehmung von unternehmerischen Gelegenheiten und die Konfiguration der Ressourcen auswirkt (ebd.).

Als letztes und die anderen Schlüsselelemente grundlegend beeinflussendes Element von Entrepreneurship, gilt die Umwelt, welche durch soziale, politische und kulturelle Gegebenheiten den Rahmen des Prozesses bildet (vgl. Fueglistaller et al. 2008 S. 12). Gerechtfertigt sei an dieser Stelle die Frage, worin sich die Aufgabenfelder eines Entrepreneurs von denen klassischer Unternehmerinnen unterscheiden? Was ist es, was Entrepreneurship als solches auszeichnet und den Status verleiht, maßgebende Kraft für den bestehenden sozialen und finanziellen Wohlstand der Gesellschaft zu sein (vgl. Kabir 2019 S.207, Mishra/Zachary 2014 S. XI , Fueglistaller et al. 2008 S. 4) ?

Das Alleinstellungsmerkmal neben der vorrangigen Funktion der aktiven Suche nach einer unternehmerischen Gelegenheit und den weiteren unternehmerischen Funktionen, welches Entrepreneurship als solches auszeichnet ist das Merkmal, die „(...) Aufgabe der Innovation zu vollziehen“ (Faltin 2011 S. 76).

Als weitere Frage ist aufzuführen, in welchem Fall innerhalb des unternehmerischen Rahmens von Entrepreneurship von Innovation gesprochen werden kann? Um diese Frage zu klären und den Weg zu einem Verständnis des Begriffs Social Entrepreneurship zu bahnen, wird im Folgenden eine grundlegende Auseinandersetzung mit einem Konzept der Auffassung von Innovation stattfinden.

3.1.2 (Soziale) Innovationen

Wie einige im Rahmen dieser Arbeit verwendeten Begriffe, gilt auch der Ausdruck der Innovation gegenwärtig als klärungsbedürftig (vgl. Neugebauer/Pawel 2019 S. 2). Jedoch gilt dieser als wesentlicher Bestandteil von Social Entrepreneurship, weshalb eine Arbeitsdefinition formuliert werden muss.

Aufgrund der komplexen in vielen Anwendungsbereichen stattfindenden Nutzung des Begriffs, finden sich hier in der fachwissenschaftlichen Literatur zahlreiche Ansätze zur Definition des Begriffs. Hinsichtlich der Anwendung in Bezug auf unternehmerische aber dementsprechend auch auf gesellschaftliche bzw. soziale Innovationen, wie sie hier bearbeitet werden, gilt der Österreichische Ökonom Joseph Alois Schumpeter als Vorreiter, geht es um einen weitreichenden Definitionsversuch.

Folgt man dieser Definition nach Schumpeter sind Innovationen „neue Kombinationen“ (Schumpeter 2000 S. 51) von Vorgängen, Ressourcen und Handlungen. Hierbei liegt die Betonung auf dem Plural der Kombination, da durch Schumpeter insgesamt fünf sich unterscheidende Prozesse angeführt werden, welche die Formung neuer Innovationen hervorbringen:

1. Eine insgesamt neue Dienstleistung oder eine Dienstleistung in neuer Qualität wird angeboten, welche den potentiellen Adressatinnen in dieser Form noch nicht zur Verfügung stand.
2. Die Einführung neuer Methodenkonzepte der Dienstleistungserbringung.
3. Die Etablierung eines neuen/eigenen Marktes, auf welchem die Dienstleistung erbracht wird.
4. Die Erschließung neuer Ressourcen.
5. Die Herausbildung einer neuen Organisationsform innerhalb einer Branche durch Schaffung oderAufhebung einerMonopolstellung (vgl. Schumpeter 2000 S. 51ff.).

Sicherlich können diese Faktoren als grundlegende Merkmale einer Definition von Innovation verstanden werden, jedoch ergibt sich aus der Auflistung der einzelnen Möglichkeiten kein konkretes bzw. konkretes Bild von Innovationen. Denn zum einen muss hinzugefügt werden, dass die Einführung neuer Dienstleistungen, Methodenkonzepten, die Herausbildung einer neuen Organisationsform oder auch die Erschließung neuer Ressourcen nicht zwingend einen Anspruch darauf erheben, gänzlich neue und grundlegende Konstruktionen zu etablieren (vgl. Langer/ Eurich 2014 S. 76). Wie unter 1. beschrieben, handelt es sich räumlich um eine Innovation, insofern sich diese für die potentiellen Adressatinnen als Neuheit erweist. Zum anderen ist es essentiell, zu bedenken, dass eine Neuheit in ihrem ursprünglichen Sinn, nicht umgehend einen höheren Mehrwert oder eine höhere Effizienz und Effektivität ergibt (vgl. Mair 2016 S. 29). Um eine Innovation zu schaffen und die Produktion eines Mehrwertes für eine gewisse Personengruppe innerhalb eines Anwendungsbereiches zu gewährleisten, muss stets eine Verbesserung (sog. Skalierung (vgl. dazu Mair 2016)) einer Erneuerung stattfinden.

Mit dem Wissen um den demografischen Wandel, die sich dahingehend verändernden Profile der Individuen und die bisher erläuterten Eigenschaften von Innovationen, mag es zweifelsfrei sein, dass es sich bei Innovationen um einen (Lern)Prozess handelt (vgl. Mair 2016 S. 28). Innerhalb dieses unstetigen Prozesses treten Ungewissheiten auf. Die „Ungewissheit über den Rahmen des Problems“ ist das Problem als solches erfasst? „Ungewissheit aus der Management-Perspektive“ (Wie muss mit den vorhandenen Ressourcen umgegangen werden?), „technologische Ungewissheit“ (Lässt sich die Neuerung als solche umsetzen?) und die „Ungewissheit der Adoption“ (Wird die Neuerung potentielle Adressatinnen ansprechen?) (ebd.).

Hinsichtlich der Überwindung der Ungewissheiten und der angesprochenen Skalierung der Innovation, kann innovatives Handeln im sozialen Sektor lediglich auf Grundlage von empirischen Analysen stattfinden (vgl. Becker/Hastedt 2019 S. 3). Unterliegt eine Innovation keinerlei empirischen Analyse, handelt es sich bei der Schaffung eines Mehrwerts und der Überwindung der Ungewissheiten mehr um einen Zufall als um eine Innovation (ebd.). Werden diese genannten Eigenschaften zusammengefügt, ergibt sich im Rahmen dieser Arbeit folgendes Ideenkonstrukt einer Innovation:

Innovationen sind die in einem spezifischen Anwendungsbereich, sich als gänzlich neu erweisende oder aus neuen Kombinationen vorhandener Ressourcen, Handlungsweisen und Vorgängen entstehende Neuheiten/Neuerungen, welche aufgrund der stetigen Verbesserung anhand empirischer Analysen einen für gewisse Personengruppe geltenden Mehrwert generieren.

Dabei können Neuerungen und neue Kombinationen auf verschiedenen operativen und strukturellen Ebenen stattfinden.

3.2 Die definitorische Abgrenzung von Social Entrepreneurship

So eindrucksvoll dieser Begriff auch klingen mag, so eindrucksvoll ist auch die Vielfalt der Definitionsansätze. Und dennoch besteht auch hier gegenwärtig weder eine allgemeingültige noch für den Sektor der sozialen Dienstleistungserbringung geltende Definition (vgl. insb. Leppert 2013, vgl. Hoogendoorn et al. 2010 S. 2, Achleitner 2007). Vielmehr tummeln sich in einem „Urwald“ von angelsächsischen und „eingedeutschten“ Begriffe verschiedenste Ansätze, welche sich mal mehr oder weniger über Merkmale der Gewinnerzielung, der Rechtsform oder der eigentlichen Hauptakteure abgrenzen (vgl. Hoogendoorn et al. 2010, Grohs et all. 2014, Dees/Anderson 2006, Defourny/Nyssens 2012).

Um einen ersten differenzierten Überblick zu gewährleisten, dient Abb. 1., welche die prominentesten zu Social Entrepreneurship darstellt.

[...]


1 Differenzierung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität.

Fin de l'extrait de 72 pages

Résumé des informations

Titre
Potenziale von Social Entrepreneurship in der sozialen Arbeit. Aktuelle strukturelle Entwicklungen und Auswirkungen
Université
University of Cooperative Education Villingen-Schwenningen
Note
1,4
Auteur
Année
2019
Pages
72
N° de catalogue
V960584
ISBN (ebook)
9783346313997
ISBN (Livre)
9783346314000
Langue
allemand
Mots clés
Social Entrepreneurship, Social Enterprise, Sozialunternehmen, Soziale Arbeit im Wandel
Citation du texte
Levin Böcherer (Auteur), 2019, Potenziale von Social Entrepreneurship in der sozialen Arbeit. Aktuelle strukturelle Entwicklungen und Auswirkungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/960584

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