ArbeiterInnenschutz und Unfallversicherung


Term Paper, 2002

8 Pages, Grade: gut


Excerpt


Inhalt

1. Einleitung

2. Prinzipien und organisatorische Logik im evolutorischen Überblick

3. ArbeiterInnenschutz und Unfallversicherung - eine pragmatische Betrachtung

4. Anstelle eines Resümee

Literatur

1. Einleitung

Die Systeme zur sozialen Sicherung in Deutschland sind seit ihrer Etablierung in steter Bewegung und werden, betrachtet man die Dekaden ihres Vorhandenseins, kontinuierlich verändert. Doch so sehr sich die Inhalte und deren Auslegung im einzelnen auch verändern mögen, sind es doch eine Reihe von Grundlagen bildenden Prinzipien und funktionellen Logiken, an denen sich alle inhaltlichen Reformen der Sicherungssysteme immer wieder orientieren.

Das Augenmerk dieser Arbeit richtet sich verstärkt auf die im Verdeckten liegenden Prinzipien und inneren Strukturen und deren logische Konsistenz. Dabei ist allerdings vorläufig die empirische Perspektive einzunehmen unerlässlich, handelt es sich doch schließlich um die Diskussion eines spezifischen Systems zur sozialen Sicherung. Inhalte und Prinzipien lassen sich nicht per se und vollständig von einander entkoppelt analysieren, vielmehr kommt es darauf an, die fundamentale Reziprozität zwischen diesen Ebenen der Analyse als zentralen Bereich der Betrachtung zu durchleuchten.

Die gesetzlich verbindliche Unfallschutzversicherung eignet sich zusammen mit Richtlinien der ArbeiterInnenschutzgesetzgebung sowohl auf Grund ihrer Entstehungsgeschichte als auch in Hinblick auf ihre immanenten Intentionen zu einer knappen Exemplifikation. Dabei liegt der Betrachtungsschwerpunkt eindeutig auf der historischen sowie der theoretischen Perspektive.

2. Prinzipien und organisatorische Logik

Bei der Konstituierung eines sozialen Sicherungssystems stellt sich zunächst die Frage nach den angestrebten Zielen des Unterfangens. Geht es darum einen eingetretenen Schaden auszugleichen, so ist zu klären, ob diese Maßnahme darauf zielt betroffene Personen nach Maßgabe der Versicherungsordnung schnellst möglich (zur Arbeitsfähigkeit) zu remobilisieren. Derartige Maßnahmen fungieren nach der finalen Logik; sie beabsichtigen daher lediglich eine materielle Ersatzleistung für Erlittenes in Form von monetärer Kompensation [vgl. auch Ewald, 1989:390].

Die Logik von kausal ausgerichteten Systemen zentralisiert nicht faktisch entstandene Schäden und die Möglichkeit ihrer Behebung, sondern die Ursachen dieser Schäden und deren mögliche Abänderung [vgl. hierzu Molitor, 1957:247]. Das Finanzierungssystem der Arbeiter- und Unfallschutzversicherung ist seiner Beschaffenheit nach den Grundzügen des Kausalitäts-/Verursacherprinzips entsprechend geordnet und forciert folglich auf der Seite der Unternehmen mittels finanzieller Anreize bzw. Strafen die Einleitung von Maßnahmen zur Schadensverhütung [vgl. Bäcker u.a., 2000:462].

In Hinblick auf finalistisch agierende Sicherungssysteme ist im Bereich der Zielausrichtung die Differenzierung der Begriffe Solidarität und Subsidiarität essentiell, an Hand derer sich die jeweilige funktionelle Logik kondensiert. Solidarisch ist ein Sicherungssystem dann, wenn es Leistungen an Empfänger gewährt, ohne Gegenleistungen zu erwarten, das heißt wenn zum Beispiel wie im Fall der Sozialhilfe kein Wiedereintritt in das Erwerbsleben und somit keine direkten Einnahmen wie Steuern etc. an den Bezug der Unterstützungsleistung geknüpft sind. Der Fürsorgegedanke ist in dieser Hinsicht zwar nicht generell, aber zumindest tendenziell vom Versicherungsgedanken unterscheidbar in der Weise, dass die Gewährung von fürsorglicher Unterstützung zumeist keine finanzielle Vorleistung voraussetzt. Im Versicherungsfall ist (zumindest) theoretisch mehrheitlich eine Vorleistung in Form von einkommensbezogenen Beitragszahlungen erfolgt, anhand derer sich dann Berechtigung für den Bezug von Leistungen orientieren.

Nicht zuletzt ideell anders gelagert ist die Inanspruchnahme von Arbeitslosenunterstützung. Bei ihrer Gewährung wird seitens des (staatlichen) Trägers eine berufliche Reintegration, das heißt eine Wiederherstellung von Arbeitsbeziehungen erwartet. Ebenso sieht die gesetzliche Unfallschutzversicherung durch Gewährung diverser (und oftmals im Einzelfall individuell auszuhandelnder) Rehabilitationsmaßnahmen eine Wiedereingliederung der Betroffenen in das Erwerbsleben vor.

3. Arbeiterinnenschutz und Unfallversicherung - eine pragmatische Betrachtung mit evolutionistischem Überblick

Zu Zeiten beginnender Industrialisierung war besonders Preußen in weiten Teilen vom Pauperismus betroffen, was einem Überschuss an Arbeitskräften mit sich brachte und dazu führte, dass das Unternehmertum nicht auf den Kauf von Arbeitskräften angewiesen war. Im Gegenteil war es der Industrie möglich Arbeitskräfte zu beinahe willkürlichen Konditionen zu beschäftigen. Schließlich konnte man solange warten, bis sich Arbeitswillige entsprechend den gebotenen Bedingungen fanden. Somit ermöglichte die schlechte Konditionierung der Arbeiterschaft eine nahezu willkürliche Ausbeutung der Lohnarbeit [vgl. Tennstedt, 1981:103f]. Bismarck wusste in den Jahren um 1880 die unsichere Situation für seine Ziele, unter anderem die Bindung breiter Bevölkerungsschichten an den Staat, zu nutzen. Nicht zuletzt der Wiener Börsenkrach 1873 hatte mit der Folge einer weltweiten Rezession das blinde Vertrauen in die liberalistische Fähigkeit der Selbstregulierung erschüttert und ein für Bismarcks staatsinterventionalistische Vorhaben günstiges Klima geschaffen [vgl. Grimm, 1983:51]. Dieser veranlasste so unter Aufbringung beachtlicher Kräfte die Einführung einer obligatorischen Unfallschutzversicherung im Jahr 1884 [vgl. Ritter, 1998:29; Tennstedt, 1981:193].

Die Ersetzung der Vertragsfreiheit durch staatliche Regulative zur Kontraktschließung hatte bereits zuvor die verheerende Notlage der Arbeiterschaft gemildert und sicherte künftig die Entstehung von Arbeitsverhältnissen nach normativen Rechtskriterien [vgl. Tennstedt, 1981:104]. Die Weimarer Verfassung hob mit Artikel 157 den Schutz der Arbeiter in den Verfassungsrang, indem sie ein einheitliches Arbeitsrecht schaffte und den Arbeiter unter besonderen staatlichen Schutz stellte. Die soziale Staatsbestimmtheit bedeutete erstmalig die Zusammenfügung von Verfassung und Sozialstaat in der Weimarer Republik, die primär ihren Ausdruck im Katalog der Grundrechte fand. Insbesondere das Arbeitsrecht und somit der Arbeiterinnenschutz gehörte damit zu den nun neuen Geltungsbereichen staatlicher Verantwortung [vgl. hierzu Grimm, 1983:54].

Bei einer etwas pragmatischen Betrachtung der wesentlichen Entwicklungstendenzen der ArbeiterInnenschutzgesetzgebung lässt sich ein Wandel von vorerst präventiven Maßnahmen in den Anfangsjahren hin zu einem erweiterten Katalog von parallel bestehenden präventiven und postventiven Maßnahmen erkennen. Es zeigt sich deutlich, dass die frühe Schutzgesetzgebung vor 1884 nur darauf zielt, Schäden zu verhindern, während die Bismarckschen Einflüsse die Wendung zu allgemein verbindlichten Ersatz- und Ausgleichsleistungen im Schadensfall einleitet. Das bisherige System von (privater und kirchlicher) Fürsorge und Vorsorge wird nun um den Versicherungssektor und damit um die Unterscheidbarkeit von solidarischen und subsidiären Prinzipien ergänzt. Die Weimarer Verfassung leistet somit den Durchbruch zur Verstaatlichung des res sociae. Soziale Angelegenheit sind nun juristisch relevant und in der Charta der Staatsziele verankert. Selbst der Nationalsozialismus bildet in dieser Hinsicht keine Ausnahme.

Die Bundesrepublikanische Verfassung lässt keinen Zweifel über die Deklaration des Sozialen zur Staataufgabe.

4. Anstelle eines Resümee

Es mag einiges Erstaunen hervorrufen sich zu verdeutlichen, dass die vielfältigen sozialen Sicherungssysteme ein gewichtiges und sicher auch für die gesellschaftliche Selbstbeschreibung und Eigenbestimmung konstitutives Element sind, mehr noch, dass sie der Tat das Wesen des Gesellschaftsvertrages im Hobbesschen Sinne eindeutig formieren [vgl. Ewald, 1989:385f]. François Ewald eruiert an Hand dieser These die Überlegung, dass sich moderne Gesellschaften westlicher Prägung ihrem Wesensgehalt nach als Versicherungsgesellschaften bestimmen lassen. Das Funktionsprinzip der Absicherung ist demnach gewissermaßen gleichbedeutend mit der Technologisierung des Risikokalküls [vgl. ebd.:389f]. Die Gültigkeit dieser Aussage beschränkt sich freilich auf Systeme finaler Ausrichtung.

Dennoch bleibt zu vermuten, dass gerade dieses konstitutive Wesensmerkmal der Gesellschaft von der Mehrheit der politischen Entscheidungsträger drastisch verkannt und bei der Entscheidungsfindung nur ungenügend mit Gedacht gewichtet wird. Die Mehrzahl der neueren politischen Bestimmungen erwecken durchaus den Anschein, als zielten sie zunehmend auf den Ab- und Rückbau sozialer Sicherungssysteme und deren Leistungen im einzelnen. Gegenteilig lässt sich argumentieren, dass eine Reihe der Sicherungssysteme, wenn nicht gar durchwegs alle, den demografisch bedingten Veränderungen der Anspruchsprofile nicht mehr gewachsen zu sein scheinen. Umlagefinanzierung ist offenkundig nur unzulänglich kompatibel mit der vermeintlichen Hebung des arithmetischen Altersmittels der Gesellschaft.

Literatur

Bäcker, Gerhard; Bispinck, Reinhard; Hofemann, Klaus; Naegele, Gerhard; 2000: Sozialpolitik und soziale Lage in Deutschland; Band 1, Opladen: Westdeutscher Verlag

Ewald, François, 1989: Die Versicherungsgesellschaft; in Kritische Justiz 22 (4), S.385-393

Grimm, Dieter, 1983: die sozialgeschichtliche und verfassungsrechtliche Entwicklung zum Sozialstaat; in Koslowski, Peter u.a. (Hrsg.): Chancen und Grenzen des Sozialstaats; Tübingen: Mohr, S. 41-64

Molitor, Bruno, 1957: Kausal- und Finalprinzip; in Boettcher, Erik (Hrsg.): Sozialpolitik und Sozialreform. Tübingen: Mohr, S. 245-254

Ritter, Gerhard A., 1998: Soziale Frage und Sozialpolitik in Deutschland seit Beginn des 19. Jahrhunderts; Opladen: Leske + Budrich

Tennstedt, Florian, 1981: Sozialgeschichte der Sozialpolitik in Deutschland; Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht

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Details

Title
ArbeiterInnenschutz und Unfallversicherung
College
University of Göttingen  (Sozialpolitische Fakultät)
Course
Sozialpolitik der BRD, hist.
Grade
gut
Author
Year
2002
Pages
8
Catalog Number
V9617
ISBN (eBook)
9783638162722
ISBN (Book)
9783656884965
File size
415 KB
Language
German
Keywords
Sozialpolitik; Unfallschutz; Versicherung, Politik, Entstehung der Unfallversicherung, Unfallversicherung, Arbeitsschutz; Arbeiter; ArbeiterInnen; Arbeitsschutz
Quote paper
Thomas Schröder (Author), 2002, ArbeiterInnenschutz und Unfallversicherung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9617

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