Präventiver Umgang mit Kindeswohlgefährdung. Umgang in stationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung


Trabajo Escrito, 2020

51 Páginas, Calificación: 1


Extracto


Inhalt

Einleitung

1 Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung als Leitbegriffe

2 Formen der Kindeswohlgefährdung
2.1 Körperliche Misshandlung
2.2 Seelische Misshandlung
2.3 Vernachlässigung
2.4 Sexuelle Gewalt

3 Risikofaktoren und Schutzfaktoren
3.1 Risikofaktoren der Eltern
3.2 Risikofaktoren der Kinder
3.3 Schutzfaktoren

4 Die rechtliche Grundlage im Kinderschutz
4.1 Das vereinfachte Ablaufschema nach § 8a SGB VIII
4.2 Der Schutzauftrag von Fachkräften nach § 8a SGB VIII

5 Präventionsmaßnahmen
5.1 Frühe Hilfen
5.2 Netzwerkarbeit

6 Forschungsdesign
6.1 Ausgangspunkt und Forschungsfrage
6.2 Methodik der Untersuchung
6.3 Zielgruppe

7 Datenerhebung
7.1 Fragebogenerstellung
7.2 Durchführung der Befragung
7.3 Gütekriterien

8 Datenanalyse
8.1 Statistische Angaben
8.1.1 Geschlecht
8.1.2 Alter
8.1.3 Berufsjahre
8.1.4 Qualifikation
8.1.5 Was ist für Sie eine Kindeswohlgefährdung?
8.1.6 Gibt oder gab es bisher eine Kindeswohlgefährdung in Ihrer Einrichtung?
8.1.7 Gibt es ein Ablaufschema innerhalb Ihrer Einrichtung, an der Sie eine Kindeswohlgefährdung erkennen?
8.1.8 Wenn ja, welches?
8.1.9 Wie ist der Ablauf anhand dieses Schemas?
8.1.10 Nutzen Sie dieses Schema?
8.1.11 Wenn nein, wie agieren Sie stattdessen?
8.1.12 Welche Formen der Kindeswohlgefährdung sind Ihnen bekannt?
8.1.13 Welche der genannten Formen von Kindeswohlgefährdung tritt bzw. trat bisher am häufigsten in Ihrer Einrichtung auf?
8.1.14 Kennen Sie Maßnahmen, um Kindeswohlgefährdungen präventiv zu umgehen?
8.1.15 Wenn ja, welche?
8.1.16 Welche dieser Maßnahmen nutzen Sie bei einer Kindeswohlgefährdung am ehesten?
8.1.17 Ist Ihnen die „insoweit erfahrene Fachkraft“ Ihrer Einrichtung bekannt?
8.1.18 Nutzt Ihre Einrichtung Netzwerke im Falle einer Kindeswohlgefährdung?
8.1.19 Wenn ja, welche?
8.2 Zusammenfassung

9 Fazit

10 Anlagenverzeichnis mit Materialteil
Anlage 1: Leitfaden Verfahrensablauf und Informationswege bei vermuteter KWG
Anlage 2: Fragebogen
Anlage 3: Anschreiben zum Fragebogen
Anlage 4: Merkmalskatalog mit Ausprägungsbeschreibung
Anlage 5: Codeplan
Anlage 6: Häufigkeitenverteilungstabellen
Anlage 7: Diagramme der Datenauswertung
Anlage 8: Schutzauftrag bei KWG – SGB VIII §8a

11 Abkürzungsverzeichnis

Literatur

Einleitung

Kindeswohlgefährdungen (KWG) sind vor allem in Wohngruppen für junge Mütter oder Väter Themen, mit denen die jungen Eltern konfrontiert werden können bzw. könnten. Während meines elfwöchigen Praktikums in einer Mutter-/Vater-Kind-Wohngruppe war dieses Thema allgegenwärtig und wurde von mir oft beobachtet. Beim Ansprechen des Themas, musste ich vermehrt feststellen, dass die jungen Mütter und Väter mit Verschlossenheit oder verbaler Aggressivität reagierten. Präventive Maßnahmen konnte ich nicht direkt wahrnehmen. Dass dennoch präventiv gearbeitet wird, war mir nicht direkt bewusst.

Gerade im stationären Kontext der Hilfen zur Erziehung (HzE) können die sozialpädagogischen Fachkräfte häufiger Signale für eine drohende Gefährdung des Kindeswohls wahrnehmen, als anderweitig. „ Durch ihren regelmäßigen, längerfristigen Kontakt zu Kindern und Eltern sind sie in der Lage, die Lebenswirklichkeit von Familien umfassend in den Blick zu nehmen, tragfähige Kooperationen aufzubauen und frühzeitige Angebote und Hilfen zu organisieren.1

Als zukünftige Erzieherin habe auch ich einen Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII gegenüber Kindern. Deshalb ist es notwendig und unumgänglich, sich mit dem Thema der KWG auseinanderzusetzen.

Anspruch dieser Arbeit soll es sein, herauszufinden, wie in stationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung mit dem Thema KWG bei Kindern im Alter von null bis sechs Jahren durch sozialpädagogische Fachkräfte präventiv umgegangen wird. Mit dieser Forschung möchte ich mir einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten in Bezug auf KWG verschaffen.

Wichtige Aspekte dieser Forschung sind:

- was unter „Kindeswohlgefährdung“ zu verstehen ist bzw. als was es von den sozialpädagogischen Fachkräften verstanden wird,
- wie man bei Verdacht einer KWG handelt bzw. interveniert,
- welche Formen von KWG am häufigsten auftreten,
- welche Präventionsmaßnahmen es gibt und
- welche davon auch rentabel sind oder
- welche Netzwerke zu tragen kommen.

Um meiner Forschungsfrage auf den Grund zu gehen, habe ich eine quantitative Befragung mit Hilfe eines Fragebogens durchgeführt.

1 Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung als Leitbegriffe

Der Begriff Kindeswohl (KW) wird in der Literatur nur selten bis nicht definiert. Jedoch werden dem Begriff verschiedene Kriterien zugesprochen: die Berücksichtigung der kindlichen Bedürfnisse2 durch Eltern oder Sorgeberechtigte, die kindgerechte Lebenssituation der Familie, „ die Erziehung [...] des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“3 sowie die Berücksichtigung der „Rechte des Kindes [...] und [...] der UN-Kinderrechtskonvention4.

Nach Kindler wird der Begriff „Kindeswohlgefährdung“ als „ eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr [verstanden], dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.5 Die Kriterien6, die daraus resultieren, müssen zum gleichen Zeitpunkt gelten und dürfen bei der Risikoabschätzung nicht vernachlässigt werden. Kurz: eine KWG stellt eine direkte Gefahr für das Leib und Leben eines Kindes7 bzw. Jugendlichen dar. Eine KWG hängt immer von der Gefährdung, den Lebensumständen sowie dem Alter des Opfers ab.

Beispielsweise stellt eine Scheidung der Eltern nicht unmittelbar eine KWG dar und trägt nicht zu einer erheblichen Schädigung bei. Sollte es zu einer Gefährdung des KW gekommen sein und „ die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage [sein] [...], die Gefahr abzuwenden [...] bzw. Hilfen zur Gewährleistung des Kindeswohls anzunehmen [so müssen] zur Abwendung der Gefahr [...] erforderliche Maßnahmen [getroffen werden].8 Somit kann den Eltern das Recht zur Erziehung und Fürsorge vorübergehend oder sogar dauernd entzogen werden. Gleichzeitig muss jedoch auch eine Lebenssituation für das Kind geschaffen werden, um eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen9.

Im folgenden Abschnitt wird auf die verschiedenen Formen von KWG Bezug genommen.

2 Formen der Kindeswohlgefährdung

Kindeswohlgefährdungen haben verschiedene Gesichter. Sie werden unterteilt in körperliche oder seelische Misshandlungen, in Vernachlässigung und sexuelle Gewalt. Es gibt weitere Formen, jedoch beschränkt sich die vorliegende Arbeit auf die vier bereits genannten.

2.1 Körperliche Misshandlung

Unter körperlicher Misshandlung oder Gewalt versteht man gewaltsame Verhaltensweisen von Müttern oder Vätern gegenüber dem hilflosen Kind, die sich in Treten, Schlagen, Würgen, Vergiften usw. äußern. Die bei betroffenen Kindern dabei entstandenen Schäden, wie Kratzer, Brüche oder Hämatome10 hinterlassen seelische Beeinträchtigungen oder führen schwerwiegender zum Tod. Allein das Schütteln eines Babys kann bereits fatale Folgen11 mit sich bringen und bis zum Tode des Säuglings führen.

2.2 Seelische Misshandlung

Die seelische Misshandlung oder auch emotionale oder psychische Gewalt ist durch verschiedene Parameter gekennzeichnet: die Betreuungsperson oder „ Sorgenberechtigten zeigen [wiederholende] Verhaltensweisen, die dem Kind verdeutlichen, dass sie „wertlos, voller Fehler, ungeliebt, [und] ungewollt12 sind. Unterschieden wird jedoch auch in der passiven13 und aktiven14 Form.

Kommt es zu einer Form von KWG wie Vernachlässigung, körperlicher oder sexueller Gewalt, dann ist die seelische Misshandlung immer auch ein Teil davon15. So ist vorstellbar, dass Kinder, denen Gewalt widerfährt, ein Leben lang mit den Folgen zu kämpfen haben und auf psychische Hilfe oder die Aufarbeitung von Traumata angewiesen sind.

2.3 Vernachlässigung

Von Vernachlässigung spricht man, wenn elementare Bedürfnisse von Kindern wiederholt bzw. über einen längeren Zeitraum nicht oder nur unzureichend befriedigt werden.16 Elementare Bedürfnisse sind hier als körperliche Bedürfnisse17, Schutzbedürfnisse, Bedürfnisse nach einfühlendem Verständnis und sozialer Bindung, Wertschätzung, Anregung und Selbstverwirklichung18 zu verstehen. Je nach Alter des Kindes kann die unzureichende Befriedigung von essentiellen Bedürfnissen eine akute Gefährdung des KW hervorrufen. Die mangelnde Gesundheitsfürsorge19 oder eine unzureichende Förderung der Fähigkeiten eines Kindes stellt ebenfalls eine Gefahr dar und kann für das Kind verhängnisvoll werden20. Dies äußert sich bspw. in Auffälligkeiten in der Entwicklung21.

Nach Alle (2017)22 wird sie in der Literatur als überwiegendste Form eingestuft. Letztere Aussage wird mit dieser Forschung ebenfalls untersucht.

2.4 Sexuelle Gewalt

Sexuelle Gewalt ist, wenn eine Person ihre Machtposition oder die Unwissenheit, das Vertrauen oder die Abhängigkeit eines Kindes [...] zur Befriedigung der eigenen sexuellen Bedürfnisse ausnutzt.23 Dabei werden sexuelle Handlungen vor oder am Kind selbst, durchgeführt24. Kinder werden zusätzlich unter Druck gesetzt, sich niemandem anzuvertrauen und das Erlebte nicht zu offenbaren.

Ängste, Depressionen, das Hineingelangen in eine Sucht oder die Beeinträchtigung der Selbstwahrnehmung können daraus resultieren.

Dennoch haben Kinder die Chance, auch resilient25 ggü. dem bisher Erlebten zu sein. Jeder Mensch bringt verschiedene Schutzfaktoren mit. Im folgenden Punkt soll es aber nicht nur um die Schutzfaktoren gehen, es werden auch die Risikofaktoren und die damit verbundene Vulnerabilität26 in den Blick genommen.

3 Risikofaktoren und Schutzfaktoren

In den folgenden Textabschnitten werden die potenziellen Risiko- und Schutzfaktoren vorgestellt.

Risikofaktoren sind als biologische, psychische und / oder soziale Faktoren zu verstehen, die eine Gefahr für das KW darstellen können. Jedoch muss dafür eine gewisse Vulnerabilität vorhanden sein. Unter Vulnerabilität versteht man die Verletzbarkeit hinsichtlich einer bestimmten Sache, Situation oder eines Themas.

Schutzfaktoren sind ebenfalls biologische, psychische und / oder soziale Faktoren, die das Kind widerstandsfähig machen ggü. kritischen Lebensereignissen, Themen oder Ähnlichem. Jedoch muss das Kind resilient sein. Schutzfaktoren können Risikofaktoren abmildern27.

3.1 Risikofaktoren der Eltern

Eine Gefährdung für das KW können verschiedene Faktoren haben, die mit den Eltern in Verbindung stehen. Bspw. zählen dazu laut Alle28 (2017): eigene Erfahrungen mit Gewalt oder KWG in der Kindheit, Traumata, Krankheiten oder Behinderungen, Suchtverhalten, eine unerwünschte Schwangerschaft, oder eine eingeschränkte bis hin zu einer fehlenden Erziehungskompetenz, um nur einige aufzuzeigen29.

Eltern, die zu unüblichen Erziehungsmethoden greifen, wie Schlagen, sind eventuell mit der Lebenssituation überfordert und wissen sich nicht anders zu helfen. Oft kennen sie selbst nur diese Erziehungsmethoden, weil sie diese selbst als Kind erlebt haben. Ihnen ist eventuell nicht bewusst, dass Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung30 haben. Die Kinder können die Reaktionen der Eltern noch nicht verstehen und versuchen dann häufig alles „richtig“ zu machen.

3.2 Risikofaktoren der Kinder

Das Kind selbst kann ebenso ein Risiko mit sich bringen bspw., wenn es viel zu früh auf die Welt kommt, Krankheiten oder Behinderungen hat, Schwierigkeiten im Sozialverhalten oder wenn beim Kind eine Entwicklungsstörung vorliegt31.

Diese Faktoren stellen für die Mütter und / oder Väter eine erhebliche Belastung dar und führen zu Überforderung oder Hilflosigkeit. Ihr Mittel zur “Lösung des Problems” führt meistens zu Misshandlungen oder ein Sich-Entfernen vom Kind32.

Dies kann sich zu einem immer wiederkehrenden Kreislauf entwickeln, wenn keine Hilfe erfolgt oder die Hilfe von betroffenen Eltern ausgeschlagen wird.

3.3 Schutzfaktoren

Zu den Schutzfaktoren eines Kindes zählen sprachliche und motorische Kompetenzen, eine ausreichende Intelligenz, Selbstvertrauen, eine gute Selbstwirksamkeit, positive Charaktereigenschaften33, Zuversicht sowie Problembewältigungskompetenzen.

Außerdem ist es förderlich, eine enge Bindung zu mindestens einer primären Bezugsperson zu haben, wenn das Kind außerhalb der Familie soziale und emotionale Unterstützung erfährt oder innerhalb der Familie Zusammenhalt herrscht34.

Wie bereits erwähnt, haben Kinder das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung35. Auch der Schutz der Kinder ist rechtlich verankert. Im anschließenden Abschnitt wird die rechtliche Grundlage im Kinderschutz nach SGB VIII betrachtet.

4 Die rechtliche Grundlage im Kinderschutz

Der Schutz der Kinder ist im Sozialgesetzbuch Achtes Buch, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, verankert. In den nächsten zwei Abschnitten wird auf das Ablaufschema und den Schutzauftrag bei KWG eingegangen.

4.1 Das vereinfachte Ablaufschema nach § 8a SGB VIII

Das im Folgenden beschriebene Schema36 orientiert sich am „Leitfaden Verfahrensablauf und Informationswege bei vermuteter KWG“ von Mai 2010 aus dem Leipziger Leitfaden für Kinderschutz. Daraus geht hervor, dass ein Verdacht zuerst wahrgenommen wird. Besteht dann ein rechtfertigender Notstand, so muss umgehend Kontakt zu Polizei oder Notarzt aufgenommen werden. Polizei oder Notarzt, je nach Kontaktaufnahme, treten schließlich mit dem Jugendamt in Verbindung.

Kann die Frage nach einem rechtfertigenden Notstand durch Polizei, Notarzt oder Jugendamt mit einem „Nein“ beantwortet werden, so wird weiterhin beobachtet und zusätzliche Informationen von möglichen Involvierten oder Mitarbeitern der Einrichtung werden eingeholt. Es folgen Gespräche mit den Eltern und dem Kind. Anschließend trifft das sozialpädagogische Team der Einrichtung in einer Teamberatung zusammen, um eine Risikoeinschätzung vorzunehmen. Sollte das Risiko zu hoch sein, kommt es zu einer Fallmeldung an das Jugendamt, anderenfalls erfolgt Hilfe, Beratung und Unterstützung für die Familie bzw. die Betroffenen durch die Einrichtung.

Über einen Zeitraum wird die Entwicklung der Situation betrachtet, wobei eventuell die KWG abgewendet werden kann und somit eine Einbindung in ein soziales Netzwerk erfolgt. Erfolgt keine Verbesserung der Situation oder die Verweigerung einer angebotenen Hilfe, so wird ebenfalls eine Meldung ans Jugendamt abgegeben.

[...]


1 Hegermann, Wilhelm: Handbuch Kinderschutz. 3. Auflage. Bad Oldesloe Herbst 2018, S. 8

2 physiologische Bedürfnisse, Schutz und Sicherheit, Verständnis und soziale Bindung, seelische und körperliche Wertschätzung, Anregung, Spiel und Leistung sowie Selbstverwirklichung nach MASLOW

3 Alle, Friederike: Kindeswohlgefährdung. Das Praxishandbuch. 3. Auflage. Lambertus-Verlag. Freiburg im Breisgau 2017, S. 13

4 Alle, 2017, S. 13

5 Kindler, Heinz u.a.: Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). München Oktober 2006, S. 35

6 gegenwärtig vorhandene Gefahr, erhebliche Schädigung sowie sichere Vorhersage

7 nach §2 BGB: Menschen, die das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben

8 Kindler u.a. 2006, S. 31

9 Vgl. Kindler u.a. 2006, S. 34

10 Blutansammlung in eine bestehende Körperhöhle

11 innere Blutungen oder Verletzungen im Gehirn

12 Hegermann, Wilhelm: Handbuch Kinderschutz. 3. Auflage. Bad Oldesloe Herbst 2018, S. 31

13 dem Kind Erfahrungen vorenthalten

14 Anfeindungen, Abweisung oder Ignoranz gegenüber dem Kind

15 Vgl. Kindler u.a. 2006, S. 46

16 Hegermann, Wilhelm: Handbuch Kinderschutz. 3. Auflage. Bad Oldesloe Herbst 2018, S. 18

17 Hunger, Durst usw.

18 Vgl. Hegermann 2018, S. 18

19 regelmäßiges Windeln wechseln, regelmäßiges Baden bzw. Waschen

20 Vgl. Alle Friederike: Kindeswohlgefährdung. Das Praxishandbuch. 3. Auflage. Lambertus-Verlag. Freiburg im Breisgau 2017, S. 22

21 in Sprache, Motorik, Emotionen oder Leistungsfähigkeit

22 Alle, 2017, S. 21

23 Hegermann 2018, S. 24

24 Vgl. Alle 2017, S. 25

25 widerstandfähig

26 Verletzbarkeit

27 Vgl. Universität Regensburg: Fakultät für Psychologie, Pädagogik und Sportwissenschaften. Institut für Psychologie. Auffälligkeiten im Erleben und Verhalten von Kindern und Jugendlichen. Einführung zum Thema Verhaltensauffälligkeiten, 2018, S. 7

28 Vgl. Alle Friederike: Kindeswohlgefährdung. Das Praxishandbuch. 3. Auflage. Lambertus-Verlag. Freiburg im Breisgau 2017, S. 60

29 Vgl. Alle, 2017, S. 13

30 nach § 1631 BGB Art. 2

31 Vgl. Alle Friederike: Kindeswohlgefährdung. Das Praxishandbuch. 3. Auflage. Lambertus-Verlag. Freiburg im Breisgau 2017 S. 13

32 Vgl. Kindler, Heinz u.a.: Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). München Oktober 2006, S. 120

33 Freundlichkeit, Offenheit, Hilfsbereitschaft

34 Vgl. Alle 2017, S. 62f

35 nach § 1631 BGB Art. 2

36 Vgl. Anlage 1: Leitfaden Verfahrensablauf und Informationswege bei vermuteter KWG

Final del extracto de 51 páginas

Detalles

Título
Präventiver Umgang mit Kindeswohlgefährdung. Umgang in stationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung
Universidad
University of Applied Sciences
Calificación
1
Autor
Año
2020
Páginas
51
No. de catálogo
V961923
ISBN (Ebook)
9783346316240
ISBN (Libro)
9783346316257
Idioma
Alemán
Palabras clave
Kindeswohlgefährdung, Prävention bei Kindeswohlgefährdung, HzE und Kindeswohlgefährdung
Citar trabajo
Vivien Gahl (Autor), 2020, Präventiver Umgang mit Kindeswohlgefährdung. Umgang in stationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/961923

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