Mit seiner Reinen Rechtslehre vertrat Hans Kelsen (1881-1973) auf exemplarische und zugleich konsequenteste Weise das im 19. Jahrhundert aufkommende Gedankengut des Rechtspositivismus.
Die namensgebend an Immanuel Kants „Kritik der reinen Vernunft“ angelegte Reine Rechtslehre sah es dabei als ihr primäres Ziel an, die Jurisprudenz zu einer autarken und von äußeren Einflüssen, wie der Ethik oder Psychologie, unberührten Wissenschaft zu erhöhen. Kelsen selbst konstatierte als methodisches Grundprinzip seiner Theorie die Befreiung der Rechtswissenschaft von „allen ihren fremden Elementen“ und kritisierte die bis dato erfolgte Hinnahme einer solchen Vermengung.
Diese Erhöhung der Jurisprudenz strebte nach einer faktischen Gleichstellung mit anderen Wissenschaften und erreichte ihr Ziel nicht zuletzt durch die klare Trennung von Recht und Moral.
Inhaltsverzeichnis
A. Erläuterung des geltungsbegründenden Konzeptes der „Grundnorm“ Kelsens
I. Kelsens Reine Rechtslehre
1. Kelsens Methodendualismus
2. Kelsens Stufenbau der Rechtsordnung
II. Kelsens „Grundnorm“ als Vermeidung eines infiniten Geltungsregresses
1. Die Unabdingbarkeit einer geltungsbegründenden Norm
2. Denkzweck der „Grundnorm“
3. Die „Grundnorm“ als Kunstgriff und die damit einhergehende Angreifbarkeit
B. Verzicht der Systemtheorie auf Begründungsfiguren sowie die Herleitung der Geltung des Rechts bei Luhmann
I. Die Systemtheorie als dehumanisierendes Konzept
1. Entstehung und Entwicklung
2. Die Allgemeine Systemtheorie Luhmanns
3. Verzicht der Systemtheorie auf Begründungsfiguren
II. Luhmanns Herleitung der Geltung des Rechts
C. Frage nach der Notwendigkeit rechtstheoretischer Begründungsfiguren innerhalb der heutigen Rechtstheorie
I. Volk und Individuum als politische Einheit
1. Carl Schmitts subjekt‐orientierte Verfassungslehre
2. Legitimation durch das Volk
II. Die Obsoleszenz klassischer Begründungsfiguren
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Notwendigkeit rechtstheoretischer Begründungsfiguren im historischen Wandel, indem sie die Ansätze von Hans Kelsen und Niklas Luhmann gegenüberstellt und kritisch hinterfragt. Ziel ist es zu erörtern, ob klassische Begründungskonzepte angesichts moderner, demokratischer Legitimationsmechanismen ihre Gültigkeit verloren haben.
- Rechtspositivistische Begründungsmodelle und die Funktion der Grundnorm bei Kelsen
- Die systemtheoretische Perspektive Luhmanns und der Verzicht auf externe Begründungsfiguren
- Die Transformation der Legitimation von der Herrschaft über zum Volk zur Herrschaft durch das Volk
- Kritische Analyse der Relevanz statischer Begründungsfiguren in modernen dynamischen Rechtsordnungen
Auszug aus dem Buch
3. Die „Grundnorm“ als Kunstgriff und die damit einhergehende Angreifbarkeit
Da die Grundnorm jedoch keine Setzung durch eine Autorität und damit keine rechtliche Legitimation erfährt, stellt sie eine „fiktive Geltungsgrundlage“ dar und sich gleichzeitig als Kunstgriff Kelsens heraus.15 Kelsen selbst ist sich dessen bewusst und relativiert deshalb seine anfängliche Bezeichnung der Grundnorm als Hypothese zu einer Fiktion.16
Während Kelsens Reine Rechtslehre somit als sekundäres Ziel das Aufstellen einer Theorie zur Geltungsbegründung einer positiven Rechtsordnung verfolgt, stellt die Grundnorm das Gerüst seiner Lehre dar, welche er wiederum, ähnlich der Last der Welt auf den Rücken des Riesen Atlas, baut.17
Zusammenfassung der Kapitel
A. Erläuterung des geltungsbegründenden Konzeptes der „Grundnorm“ Kelsens: Dieses Kapitel analysiert Kelsens Reine Rechtslehre und seinen Versuch, die Geltung des Rechts durch eine logische "Grundnorm" ohne Rückgriff auf Moral oder Politik zu begründen.
B. Verzicht der Systemtheorie auf Begründungsfiguren sowie die Herleitung der Geltung des Rechts bei Luhmann: Hier wird Luhmanns systemtheoretischer Ansatz dargestellt, der die Geltung des Rechts als selbstreferenziellen, zirkulären Prozess innerhalb des Rechtssystems selbst versteht.
C. Frage nach der Notwendigkeit rechtstheoretischer Begründungsfiguren innerhalb der heutigen Rechtstheorie: Dieser Abschnitt diskutiert die zeitgenössische Relevanz von Begründungsfiguren und kommt zu dem Schluss, dass moderne demokratische Legitimationsformen diese klassischen Konzepte weitgehend obsolet machen.
Schlüsselwörter
Rechtspositivismus, Reine Rechtslehre, Grundnorm, Hans Kelsen, Systemtheorie, Niklas Luhmann, Geltungsbegründung, Autopoiesis, Rechtstheorie, Demokratie, Volkssouveränität, Carl Schmitt, Legitimation, Verfassungsrecht, Rechtsnorm.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die theoretische Begründung der Rechtsgeltung und wie sich das Verständnis darüber von der klassischen Rechtstheorie bis zur modernen Systemtheorie entwickelt hat.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Schwerpunkten gehören der Rechtspositivismus, die systemtheoretische Analyse von Gesellschaft und Recht sowie die Rolle der Volkssouveränität in der Verfassungslehre.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die kritische Prüfung, ob rechtstheoretische Begründungsfiguren – wie Kelsens Grundnorm – in modernen, demokratisch organisierten Staaten überhaupt noch notwendig sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtsphilosophische und rechtstheoretische Analyse, die zentrale Texte und Theorien von Kelsen, Luhmann und Schmitt im historischen Kontext gegenüberstellt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Kelsen'schen Grundnorm, die systemtheoretische Kritik Luhmanns am Begründungsbedürfnis und eine Diskussion zur Bedeutung politischer Einheiten heute.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Rechtsgeltung, Autopoiesis, Grundnorm, Rechtspositivismus und demokratische Legitimation.
Inwiefern unterscheidet sich Kelsens Ansatz von dem Luhmanns bezüglich der Begründung des Rechts?
Während Kelsen eine transzendentallogische "Grundnorm" als notwendigen Abschluss der Rechtsordnung einführt, verzichtet Luhmann vollständig auf solche externen Figuren und begründet die Geltung zirkulär durch das operativ geschlossene System selbst.
Warum hält der Autor klassische Begründungsfiguren für obsolet?
Der Autor argumentiert, dass in modernen, dynamischen Gesellschaften die Legitimation durch Wahlen und die Volkssouveränität ein autarkes System schafft, das keine statischen, übergeordneten Begründungsfiguren mehr benötigt.
Welche Rolle spielt Carl Schmitt in dieser Arbeit?
Schmitt wird herangezogen, um zu verdeutlichen, wie sich der Fokus bei der Konstituierung von Verfassungen hin zum "Volk" als politischem Akteur verschoben hat.
- Arbeit zitieren
- Felix Drechsler (Autor:in), 2020, Rechtstheoretische Konzepte und ihre Begründungsfiguren, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/962493