Mit seiner Reinen Rechtslehre vertrat Hans Kelsen (1881-1973) auf exemplarische und zugleich konsequenteste Weise das im 19. Jahrhundert aufkommende Gedankengut des Rechtspositivismus.
Die namensgebend an Immanuel Kants „Kritik der reinen Vernunft“ angelegte Reine Rechtslehre sah es dabei als ihr primäres Ziel an, die Jurisprudenz zu einer autarken und von äußeren Einflüssen, wie der Ethik oder Psychologie, unberührten Wissenschaft zu erhöhen. Kelsen selbst konstatierte als methodisches Grundprinzip seiner Theorie die Befreiung der Rechtswissenschaft von „allen ihren fremden Elementen“ und kritisierte die bis dato erfolgte Hinnahme einer solchen Vermengung.
Diese Erhöhung der Jurisprudenz strebte nach einer faktischen Gleichstellung mit anderen Wissenschaften und erreichte ihr Ziel nicht zuletzt durch die klare Trennung von Recht und Moral.
Inhaltsverzeichnis
- A. Erläuterung des geltungsbegründenden Konzeptes der „Grundnorm“ Kelsens
- I. Kelsens Reine Rechtslehre
- 1. Kelsens Methodendualismus
- 2. Kelsens Stufenbau der Rechtsordnung
- II. Kelsens,,Grundnorm\" als Vermeidung eines infiniten Geltungsregresses.
- 1. Die Unabdingbarkeit einer geltungsbegründenden Norm.
- 2. Denkzweck der „Grundnorm\".
- 3. Die,,Grundnorm\" als Kunstgriff und die damit einhergehende Angreifbarkeit
- I. Kelsens Reine Rechtslehre
- B. Verzicht der Systemtheorie auf Begründungsfiguren sowie die Herleitung der Geltung des Rechts bei Luhmann....
- I. Die Systemtheorie als dehumanisierendes Konzept...
- 1. Entstehung und Entwicklung...
- 2. Die Allgemeine Systemtheorie Luhmanns
- II. Luhmanns Herleitung der Geltung des Rechts
- 3. Verzicht der Systemtheorie auf Begründungsfiguren .......
- I. Die Systemtheorie als dehumanisierendes Konzept...
- C. Frage nach der Notwendigkeit rechtstheoretischer Begründungsfiguren innerhalb der heutigen Rechtstheorie
- I. Volk und Individuum als politische Einheit
- 1. Carl Schmitts subjekt-orientierte Verfassungslehre.........
- 2. Legitimation durch das Volk...
- II. Die Obsoleszenz klassischer Begründungsfiguren
- I. Volk und Individuum als politische Einheit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit analysiert die geltungsbegründenden Konzepte der „Grundnorm“ nach Kelsen und der Systemtheorie nach Luhmann, um die Notwendigkeit rechtstheoretischer Begründungsfiguren innerhalb der heutigen Rechtstheorie zu hinterfragen.
- Kelsens „Grundnorm“ als Ausgangspunkt der Geltung des Rechts
- Luhmanns Systemtheorie und der Verzicht auf Begründungsfiguren
- Die Relevanz von Begründungsfiguren in der heutigen Rechtstheorie
- Die Rolle des Volkes und des Individuums in der Verfassungslehre
- Die Obsoleszenz klassischer Begründungsfiguren
Zusammenfassung der Kapitel
A. Erläuterung des geltungsbegründenden Konzeptes der „Grundnorm“ Kelsens
Dieser Abschnitt erläutert Kelsens Reine Rechtslehre, insbesondere seinen Methodendualismus und den Stufenbau der Rechtsordnung. Es wird die Bedeutung der „Grundnorm“ als Vermeidung eines infiniten Geltungsregresses und als Denkzweck der Rechtsordnung untersucht. Des Weiteren werden die Angreifbarkeit der „Grundnorm“ als Kunstgriff und die damit verbundenen Kritikpunkte behandelt.
B. Verzicht der Systemtheorie auf Begründungsfiguren sowie die Herleitung der Geltung des Rechts bei Luhmann
In diesem Abschnitt werden die Entstehung und Entwicklung der Systemtheorie sowie Luhmanns Allgemeine Systemtheorie vorgestellt. Die Herleitung der Geltung des Rechts aus systemtheoretischer Perspektive wird diskutiert, wobei der Verzicht auf Begründungsfiguren im Vordergrund steht.
C. Frage nach der Notwendigkeit rechtstheoretischer Begründungsfiguren innerhalb der heutigen Rechtstheorie
Dieser Abschnitt beleuchtet die Rolle des Volkes und des Individuums in der Verfassungslehre, insbesondere im Kontext von Carl Schmitts subjekt-orientierter Verfassungslehre. Es werden die Argumente für und gegen die Notwendigkeit klassischer Begründungsfiguren in der heutigen Rechtstheorie diskutiert.
Schlüsselwörter
Die Hausarbeit konzentriert sich auf die zentralen Themen der Rechtstheorie, insbesondere auf die Geltungsbegründung des Rechts, den Stufenbau der Rechtsordnung, die Systemtheorie, die Verfassungslehre, sowie die Rolle von Begründungsfiguren in der Rechtswissenschaft. Wichtige Konzepte sind die „Grundnorm“ nach Kelsen, die allgemeine Systemtheorie nach Luhmann, die Legitimation durch das Volk, sowie die Kritik an klassischen Begründungsfiguren in der heutigen Rechtstheorie.
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- Felix Drechsler (Autor), 2020, Rechtstheoretische Konzepte und ihre Begründungsfiguren, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/962493