Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffsdefinierung
2.1 Der Terminus „geistige Behinderung“
2.2 Die Termini „Stereotyp“ und „Vorurteil“
3. Behinderung in der Gesellschaft
3.1 Umgang mit Behinderung nach
3.2 Einstellungen gegenüber Kindern mit Behinderung
3.2.1 1970er Jahre
3.2.2 1990er Jahre
4. Darstellung von Behinderungen in der Kinder- und Jugendliteratur
4.1 Thematisierung von Behinderungen in der Kinder- und Jugendliteratur
4.2 Häufige Darstellungsmerkmale von Protagonisten mit Behinderung und ihre Intentionen
5. Analyse zweier zeitversetzter Werke
5.1 Darstellung der Protagonisten mit geistiger Behinderung
5.1.1 Hirbel
5.1.2 Rico
5.1.3 Vergleich
5.2 Darstellung der direkten Bezugspersonen/ des familiären Umfeldes
5.2.1 Hirbel
5.2.2 Rico
5.2.3 Vergleich
5.3 Darstellung der Gesellschaft
5.3.1 Hirbel
5.3.2 Rico
5.3.3 Vergleich
6. Fazit
Literatur
1. Einleitung
„Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.“ Albert Einstein
Menschen mit Behinderung werden in unserer gegenwärtigen Gesellschaft noch immer als ,anders‘ und ,fremd‘ wahrgenommen. Auch, wenn die Politik versucht durch Maßnahmen wie Inklusion und Integration die Menschen mit Behinderung weiter in die Gesellschaft einzugliedern, sind wir weit davon entfernt, diese als ,normal‘ anzusehen. Gerade Menschen mit geistiger Behinderung sind am stärksten von der Gesellschaft isoliert (IMEW 2011). Dies spiegelt sich auch in der Verteilungshäufigkeit dieser Behinderungsform in der Kinder- und Jugendliteratur wider. Figuren mit körperlichen Behinderungen finden sich hier deutlich häufiger als jene mit geistigen (Reese 2006, S. 124f.). Medien beeinflussen unsere heutige Gesellschaft zu einem großen Teil. In der Studie von Prochnow und Mühl aus dem Jahr 1996 zur Veränder- barkeit von Vorstellungen über geistige Behinderung bei Grundschulkindern wurde bestätigt, dass ein Einsatz von Kinderbüchern zur Thematik ,Behinderung’ eine „effektive und ökonomische Maßnahme zur Förderung positiver Vorstellungen“ (Proch- now und Mühl 1996, S. 215) darstellt (vgl. ebd.). Die angesprochene aktuelle Inklusionsdebatte und die Kontroversen hinsichtlich gesellschaftlicher Teilhabe werfen die Frage auf, wie uns Menschen mit Behinderung in unserem medialen Alltag begegnen. In dieser Arbeit soll daher der Blick auf die Darstellung geistiger Behinderung in der Kinder- und Jugendliteratur gelegt werden, die in dieser Form der Literatur noch vernachlässigt zu sein scheint. Dabei stellt sich die Frage, wie geistige Behinderung in der Kinder- und Jugendliteratur in der Vergangenheit und der Gegenwart dargestellt wird. Aus diesem Grund soll in der vorliegenden Arbeit folgende Forschungsfrage beantwortet werden: Sind Veränderungen in der Darstellungsweise und der Intention erkennbar und wie sehr entsprechen sie jener gesellschaftlichen Einstellung?
Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, werden zwei zeitlich weit auseinanderliegende Werke der Kinder- und Jugendliteratur miteinander verglichen. Zum einen das 1973 erschienene Werk von Peter Härtling mit dem Titel „Das war der Hirbel“ und zum anderen das von Andreas Steinhöfel im Jahr 2008 veröffentliche „Rico, Oskar und die Tieferschatten“. In beiden Büchern wird das Leben eines Jungen mit einer geistigen Behinderung thematisiert. Auch gelten beide als innovative Werke ihrer Zeit. „Das war der Hirbel“ erzählt die Geschichte des neunjährigen Hirbels, der sein Leben als ein Kind mit einer geistigen Behinderung in unterschiedlichen Pflegefamilien, Kliniken und Heimen fristen musste. Die Erzählung beschreibt einen dieser Heimaufenthalte in zwölf Einzelgeschichten, die von seinem Leben selbst berichten, aber auch von seinen Streichen gegenüber dem Hausmeister des Heims.
In „Rico, Oskar und die Tieferschatten“ werden die Erlebnisse des zehnjährigen Fredericos, kurz Rico, in einer Tagebuch ähnlichen Geschichte in ebenfalls zwölf Kapiteln erzählt. Das Werk thematisiert das detektivische Aufspüren des Kindesentführers ,Mister 2000‘ und die Rettung des hochbegabten Jungen namens Oskar durch den Hauptprotagonisten mit geistiger Behinderung.
Beide Bücher basieren damit auf derselben Grundlage, dem kindlichen Protagonisten mit geistiger Behinderung, sind jedoch in sehr unterschiedlichen Jahrzehnten verfasst worden und eignen sich daher für eine vergleichende Untersuchung.
Zunächst werden im zweiten Kapitel zentrale Begriffe erläutert. Als erstes wird der Terminus „geistige Behinderung“ bestimmt, um später erläutern zu können, warum es sich bei den Protagonisten um jene mit einer geistigen Behinderung handelt. Die Begriffe „Stereotyp“ und „Vorurteil“ stehen im untrennbaren Zusammenhang mit der gesellschaftlichen Reaktion auf behinderte Menschen. Daher werden diese Begriffe darauffolgend definiert und voneinander differenziert. Im Folgenden dritten Kapitel wird der politische und gesellschaftliche Umgang mit Behinderung nach 1945 in Westdeutschland und ab Mauerfall in der wiedervereinigten Bundesrepublik dargestellt, um im Anschluss daran die gesellschaftlichen Einstellungen gegenüber Kindern mit geistigen Behinderungen der 1970er und 1990er/2000er zu erfassen. Hierfür wurden zwei Studien herangezogen, die sich diesem Thema widmen. Im vierten Kapitel wird ein Blick auf die literarische Darstellung von Behinderungen in der Kinder- und Jugendliteratur geworfen. Hier werden zuerst die Verteilungshäufigkeiten der verschiedenen Behinderungsformen in der Kinder- und Jugendliteratur dargestellt, um danach näher auf bestimmte Merkmale bei der Darstellung von Figuren mit Behinderungen einzugehen, die in der Literatur immer wieder festgestellt werden können. Im Anschluss daran werden die beiden Bücher abwechselnd in ihrer Darstellung von Behinderung untersucht. Hierfür wird jeweils die Darstellung des Protagonisten mit geistiger Behinderung, des familiären Umfeldes beziehungsweise der Bezugspersonen und der Gesellschaft in drei Kapiteln separat voneinander analysiert. An jedes dieser drei Kapitel schließt ein kurzer Vergleich der Darstellungen an. Am Ende werden die zentralen Ergebnisse gebündelt in einem Fazit zusammengefasst, um die eingangs gestellte Forschungsfrage beantworten zu können
2. Begriffsdefinierung
Im Folgenden werden die essenziellen Termini definiert. Dazu wird zunächst der zentralste Begriff dieser Arbeit ,geistige Behinderung’ bestimmt. Danach werden die Begriffe ,Stereotyp‘ und ,Vorurteil‘ erläutert und dargestellt, inwiefern sich diese voneinander unterscheiden.
2.1 Der Terminus „geistige Behinderung“
Im Jahr 1958 wurde der Begriff ,geistige Behinderung’ durch die Elternvereinigung ,Lebenshilfe für das geistige Kind‘ begründet (vgl. Speck 2016, S. 45). Ist von’geistiger Behinderung’ die Rede, so wird sofort verallgemeinert angenommen, dass es sich um eine Person mit einem Intelligenzrückstand beziehungsweise einem verminderten intellektuellen Leistungsvermögen handelt (vgl. Levinson/Sagi 1967, S. 32). Dies ist zwar korrekt, beschreibt den Begriff jedoch nicht umfassend genug, denn eine geistige Behinderung kann nicht nur auf eine verringerte Intelligenz reduziert werden. Eine Definition des Begriffes gestaltete sich schon in der Vergangenheit schwierig, denn jede Bezeichnung führte auch automatisch zu einer Stigmatisierung (vgl. Speck 1990, S.39). Daher wird noch immer versucht jeglichen negativen Unterton in einer Begriffszuteilung zu verhindern (vgl. Fornefeld 2013, S. 59).
„Die geistige Behinderung beinhaltet grundsätzlich die Unfähigkeit zur selbstständigen Lebensgestaltung.“ (Levinson/Sagi 1967, S.34). Dabei ist das auffälligste Symptom ein reduziertes Denkvermögen und eine nicht altersentsprechende intellektuelle Leistungsfähigkeit (vgl. ebd.). Die kognitiven Grundfähigkeiten definieren Levinson und Sagi (1967) als Denken, Fühlen und Wollen (S.32). Eine geistige Behinderung sei dann vorhanden, wenn mindestens eine der Fähigkeiten eingeschränkt oder nicht ausgebildet und dadurch kein sinngebender Zusammenhang der ausgebildeten Fähigkeiten möglich ist (vgl. ebd.). Jedoch stellen Levinson und Sagi (1967) klar, dass eine Unterentwicklung von geistigen Fähigkeiten, wie dem sozialen Verhalten, nicht zwangsläufig als geistige Behinderung definiert werden muss, solange die beeinträchtigte Person seinen Lebensalltag selbstständig führen kann (S.35). Nach Heinz Bach werden Menschen als geistig behindert definiert, wenn „ deren Lernverhalten wesentlich hinter der auf das Lebensalter bezogenen Erwartung zurückbleibt und durch ein dauerndes Vorherrschen des anschauend-vollziehenden Aufnehmens, Verarbeitens und Speicherns von Lerninhalten und eine Konzentration des Lernfeldes auf direkte Bedürfnisbefriedigung gekennzeichnet ist, was sich in der Regel bei einem Intelligenzquotienten von unter 55/60 findet“ (Bach zitiert nach Hensle und Vernooij, 2002, S. 131).
Auch die World Health Organization definiert geistige Behinderung gegenwärtig: „Geistige Behinderung bedeutet eine signifikant verringerte Fähigkeit, neue oder komplexe Informationen zu verstehen und neue Fähigkeiten zu erlernen und anzuwenden (beeinträchtigte Intelligenz). Dadurch verringert sich die Fähigkeit, ein unabhängiges Leben zu führen (beeinträchtigte soziale Kompetenz). Dieser Prozess beginnt vor dem Erwachsenenalter und hat dauerhafte Auswirkungen auf die Entwicklung.“ (WHO, 2020).
Es wird hiermit also deutlich, dass der Terminus der geistigen Behinderung auch gegenwärtig noch sehr ähnlich wie in den 1960er und 1970er Jahren definiert wird.
2.2 Die Termini „Stereotyp“ und „Vorurteil“
Häufig wird im allgemeinen Sprachgebrauch ,Stereotyp’ nicht zwischen ,Vorurteil‘ oder ,Klischee’ unterschieden. Vielmehr werden sie als Synonym verwendet. In wissenschaftlichen Publikationen unterscheiden sie sich hingegen deutlich voneinander. Ursprünglich stammt der Terminus von dem französischen Drucker Didot. Er bezeichnete damit einen Druckvorgang, bei dem feststehende Druckplatten, Textelemente immer wieder reproduzieren konnten (vgl. Hans-Bredow-Institut 2006, S. 328). Walter Lippmann adaptierte den Begriff ,Stereotyp’ 1922 in seinem Buch ,Public opinion’ und definierte ihn im sozialen Kontext (vgl. Mitulla 1997, S. 69). „In seinem Werk Die öffentliche Meinung verstand Lippmann Stereotype als verfestigte, schematische, objektiv weitgehend unrichtige Formeln, die entscheidungserleichternde Funktion in Prozessen der Um- und Mitweltbewältigung haben.“ (Hans-Bredow-Institut 2006: 329).
Um den Begriff definieren zu können, sind zwei Punkte besonders wichtig. Zum einen handelt es sich bei der Verwendung von Stereotypen um eine Attribuierung einer Menschengruppe mit bestimmten Eigenschaften und Verhaltensweisen. Diese soll die Wirklichkeit in ihrer Komplexität vereinfachen (ebd.). Sie schaffen dadurch Sicherheit im eigenen Handeln (vgl. Friesenhahn 2006). Dabei können diese Zuschreibungen sowohl positive als auch negative Nebenbedeutungen innehaben. Zum anderen sind Stereotype auch immer kollektiv geprägt. Das heißt, dass sie über Generationen hinweg weitergegeben und daher während der Sozialisation erworben werden (vgl. Manz 1968, S. 30). Stereotypen sind also ein Mittel, um eine Person oder eine Gruppe zu charakterisieren, sich einen Eindruck zu schaffen und anhand dessen auch auf weitere ,passende’ Merkmale zu schließen (vgl. Friesenhahn 2006, S. 1). „Damit wird das tatsächlich individuell wahrgenommene Verhalten als gruppentypisch klassifiziert und damit depersonalisiert’ und somit als gleichförmig und einheitlich wahrgenommen.“ (Thomas 1991, S.11).
Ein Stereotyp ist also auch dadurch gekennzeichnet, dass anhand von eindeutigen Merkmalen einer Personengruppe gleichzeitig auch auf das einzelne Individuum geschlossen wird. Individuelle Informationen werden also außer Acht gelassen und stattdessen festgelegte Persönlichkeits- und Charaktereigenschaften angenommen (Friesenhahn 2006). Friesenhahn (2006) legt dar, dass bisher noch keine eindeutige Definition des Stereotypenbegriffs vorhanden ist, daher definiert er Stereotypen vereinfacht als „verallgemeinernde, vereinfachende und klischeehafte Vorstellungen, die sich nach einer Definition im Handbuch der Psychologie auf den kognitiven Bereich beziehen“ (S. 1). Vorurteile sind „demgegenüber vorgefasste Urteile, die von positiven oder negativen Gefühlen begleitet werden und nur schwer veränderbar sind.“ (ebd.). Das heißt, dass Stereotype einem Individuum aufgrund eigener Erfahrungen mit der jeweiligen Menschengruppe bestimmte Merkmale unterstellen. Bei Vorurteilen passiert dies ohne vorherige Erfahrungen.
Hierzu ein kurzes erklärendes Beispiel. Eine Person unterstellt einer Frau wegen ihrer Blicke, dass sie arrogante Charakterzüge besitzt. Hier handelt es sich um ein Vorurteil. Eine andere Person sieht dieselbe Frau und unterstellt ihr Dummheit, weil sie blonde Haare hat. Hier liegt eine Stereotypisierung vor, denn die Person unterstellt gleichzeitig einer ganzen Personengruppe, dass sie dumm sei.
3. Behinderung in der Gesellschaft
Dargestellt wird nun, welcher gesellschaftliche und politische Wandel sich im Umgang mit Behinderungen im Zeitverlauf ab dem Jahr 1945 abzeichnen lässt. Danach wird die gesellschaftliche Einstellung gegenüber Kindern mit geistiger Behinderung thematisiert, die auch maßgeblich durch die politische Handhabung geprägt wurde und wird. Dabei wird zum einen vertieft auf die 1970er Jahre eingegangen, in denen Härtlings ,Das war der Hirbel’ veröffentlich wurde. Zum anderen werden die 1990er bis 2000er Jahre in den Fokus genommen, in denen Steinhöfels ,Rico, Oskar und Tiefer- schatten‘ verfasst und veröffentlich wurde. Dafür werden die Studien von von Bracken (1976) und Klauß (1995) herangezogen, die auch in einschlägiger gegenwärtiger Literatur noch ihre Aktualität beweisen.
3.1 Umgang mit Behinderung nach 1945
In den 70er Jahren war Deutschland durch eine Mauer in Ost- und Westdeutschland getrennt. Die Ansichten der DDR wurden durch die Sowjetunion geprägt. Daher ist der gesellschaftliche Umgang mit Behinderung zu dieser Zeit in der DDR nicht identisch zur BRD. Da der Autor von „Das war der Hirbel“, Peter Härtling, zwar in Ostdeutschland geboren wurde, aber noch vor der Trennung in DDR und BRD in Westdeutschland lebte, lässt sich annehmen, dass er durch die westdeutschen Ansichten gegenüber Behinderten geprägt ist. Daher wird in diesem Kapitel nur der westdeutsche gesellschaftliche Umgang mit Behinderungen bis 1989 thematisiert. Die Ansichten nach dem Mauerfall beziehen sich auf die wiedervereinigte Bundesrepublik.
Die Zeit des Dritten Reiches war für Menschen mit Behinderung von der Ausgrenzung und der Diffamierung ihres Daseins gezeichnet. Das am 1. Januar 1934 in Kraft getretene ,Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses’ (GzVeN) erkannte Ihnen ein Recht auf Fortpflanzung ab: „(1) Wer erbkrank ist, kann durch chirurgischen Eingriff unfruchtbar gemacht (sterilisiert) werden [...]“ (§1, Ziffer 1, GzVeN). Später intensivierte sich dies in Form einer ,Euthanasie’, die den Menschen mit Behinderung das Recht auf Leben gänzlich aberkannte. Auch eine Eheschließung sollte diesen Menschen verwehrt bleiben (vgl. Mattner 2002, S.87).
Nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft wurde dieses Thema kaum bis gar nicht aufgearbeitet. Die Diskriminierung und Stigmatisierung Behinderter in der Öffentlichkeit war immer noch weit verbreitet (vgl. Poore 2007, S. 179 ff., S. 191). Die Täter der Euthanasie wurden nie zur Rechenschaft gezogen, sondern von der Justiz mit Nachsicht behandelt (vgl. Tolmein 1993, S. 58 ff., Trus 1995, S. 155 ff., Mattner 2000, S. 75). Viele, der an der Euthanasie beteiligten Ärzte konnten ihre Berufe ungehindert weiterführen. Ein Beispiel hierfür ist Werner Catel. Er war ein Mitbegründer und Gutachter der Kinder-Euthanasie und leitete eine Kinderklinik, in der Kinder mit Behinderungen systematisch getötet wurden. Catel wurde in den 1950er Jahren trotz seiner Taten Ordinarius für Kinderheilkunde an der Universität Kiel (vgl. Mattner 2000, S.75). Das ,Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses’ wurde erst 1973 außer Kraft gesetzt. Bis dahin und darüber hinaus wurden Zwangssterilisierungen durchgeführt. Noch bis 1992 wurden Mädchen und Frauen ohne ihr Wissen während einer notwendigen anderen Operation sterilisiert, obwohl bereits 1972 der Einwand erhoben wurde, dass die Sterilisierung von nicht einwilligungsfähigen Personen mit Behinderung verboten werden solle. Dies stieß jedoch auf große Kritik. Erst vierzehn Jahre später wendete sich die Einstellung hierzu und man erkannte die Zwangssterilisierung mehr und mehr als strafbar an (vgl. ebd., S. 76). Im Jahr 1992 wurden Zwangssterilisationen ausnahmslos verboten (vgl. ebd. S.77). Durch diese Diskussion über die Sterilisierung von Menschen mit Behinderungen wird deutlich, dass diese Menschen bis zum Jahr 1992 nur einen sehr niedrigen sozialen Status in der Gesellschaft besaßen und ihr Leben von Bevormundung, Stigmatisierung und Ausgrenzung geprägt war.
In den Gesetzen des Dritten Reiches war ebenso festgehalten, dass Kinder mit Behinderungen, egal ob geistig oder körperlich, als nicht bildbar galten. Daher wurden sie von den Regelschulen ausgeschlossen, von der Schulpflicht befreit und in Hilfsschulen beschäftigt, die die Kinder jedoch nicht auf eine Eingliederung in die Regelschulen vorbereiten sollten (vgl. Rudnick 1985, S. 37). Auch nach 1945 änderte sich dies zunächst nicht (ebd. S. 79). Anfang der 1970er Jahre waren geistig und körperlich behinderte Kinder nicht mehr in allen Bundesländern von der Schulpflicht befreit (vgl. Möckel 1988, S. 239). Der Verein „Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind“ (LfdgbK) (gegründet 1958) sorgte unteranderem für dieses Umdenken. Mit der Hilfe dieses Vereins wurden die als ,nicht bildbar’ geltenden Kinder in spezielle Klassen an Sonderschulen eingegliedert, die später zu eigenständigen Sonderschulklassen für Kinder mit geistigen Behinderungen wurden. Im Jahr 1962 trat das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in Kraft, das „den Personen, deren geistige Kräfte schwach entwickelt sind“ (vgl. BSHG) Eingliederungshilfen eingestehen sollte. Im selben Jahr entstanden zum ersten Mal auch eigenständige Sonderschulen für Menschen mit geistiger Behinderung und „heil- und sonderpädagogische Fachdisziplinen mit behindertenspezifischen Schwerpunkten wie Geistigbehinderten-, Lernbehinderten-, Sprachbehinderten-, Verhaltensgestörtenpädagogik“ (Mattner 2000, S. 80) wurden an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen angeboten. Behindertenrechtsaktivisten und dessen Organisationen bewirkten mit öffentlichen Kampagnen in den 1970er- und 1980er-Jahren, dass sich die Gesetzgebung endgültig umorientierte und 1981 sogar ein allgemeiner Bundesbehindertenbeauftragter eingesetzt wurde (vgl. Spörke 2009, S. 92 f.).
Nach der Wiedervereinigung von West- und Ostdeutschland 1989/90 ergriffen viele Menschen mit Behinderungen aus der DDR die Initiative, um „Behinderung als Produkt sozialer Bedingungen anzuerkennen, und plädierten für entsprechende gesellschaftliche Veränderungen“ (Fröhlich 2009, S. 302). Im Jahr 1994 wurde ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung in Deutschland getan, als in das Grundgesetz der Eintrag „niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ (Art. 3 Abs. 2 Satz 2) getätigt wurde. Im Jahr 2002 folgte das Bundesgleichstellungsgesetz und im Jahr 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (vgl. Fröhlich 2009, S. 302).
Es wird deutlich, dass der Umgang mit Behinderung in Deutschland einen großen Wandel vollzogen hat. Waren Menschen mit Behinderung noch bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs kein akzeptiertes Mitglied der Gesellschaft, konnte sich die
Meinung darüber mit den Jahrzehnten zum Positiven verändern. Ein wirklicher Ansichtswechsel lässt sich erst am Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre erkennen. Eine Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen scheint erst mit der Jahrtausendwende erfolgt zu sein, als die erforderlichen Gesetze verabschiedet wurden. Trotzdem ist weiterhin viel Arbeit zu leisten, um Menschen mit Behinderung besser in die Gesellschaft zu integrieren.
3.2 Einstellungen gegenüber Kindern mit Behinderung
Der Umgang mit Menschen mit Behinderungen hat sich also im Laufe der Jahrzehnte nach und nach verbessert. Der politische Umgang mit Behinderungen spiegelt aber nur bedingt die allgemeine Akzeptanz der Bevölkerung wider, sondern fördert nur ein Umdenken. Im Folgenden werden daher die Einstellungen der Menschen explizit gegenüber Kindern mit Behinderungen anhand ausgewählter Studien näher dargestellt, da es sich bei den Hauptprotagonisten in den später analysierten Kinderbüchern um Kinder mit geistigen Behinderungen handelt. Anzumerken ist, dass sich keine umfangreiche aktuelle Untersuchung zu dem Thema aus Deutschland finden ließ. Es können hierdurch aber trotzdem allgemeine Tendenzen der gegenwärtigen gesellschaftlichen Einstellung gegenüber Kindern mit geistiger Behinderung deutlich werden.
3.2.1 1970er Jahre
Helmut von Bracken führte in den 70er Jahren eine Umfrage durch, die sich mit Vorurteilen gegenüber Kindern mit Behinderungen, ihrer Familien und Schulen in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigte. Dabei befragte er die Menschen nach ihren Gefühlen, wenn sie an Kinder mit Behinderungen denken.
Von Bracken deckte dabei auf, dass 98,6% der Befragten Mitleid gegenüber Kindern mit geistiger Behinderung verspürten. 59,5 % der befragten Personen empfanden Neugierde ihnen gegenüber. 73,1% betitelten diese Kinder als andersartig. Unsicherheit, Entsetzung und Ablehnung war bei 40 bis 45% der Befragten vorhanden. Sogar Gefühle von Grauen und Angst bejahten zwischen 35 und 45% der Studienbefragten. Eine Ablehnung in Form von Abscheu wurde von 42% der befragten Teilnehmenden verspürt und auch Ekel bestätigten 35%. Circa 70% waren der Auffassung, dass ein Kind mit einer geistigen Behinderung früh sterben sollte und 60% empfanden, dass die Tötung eines Kindes mit geistiger Behinderung durch die eigene Mutter nicht als Mord gelten sollte. Etwa 80 bis 85% der Teilnehmer schrieben diesen Kindern Attribute wie „gefährlich“ oder „böse“ zu (vgl. von Bracken 1976, S. 361). Das oben aufgeführte Mitleidsgefühl steht im Rückblick auf die genannten weiteren Daten also in keinem Zusammenhang mit einer wirklichen Akzeptanz von Kindern mit geistigen Behinderungen. Vielmehr wird hier eine ablehnende und ausgrenzende Einstellung erkennbar. Die Personen mit Behinderungen wurden zwar bemitleidet, es wird jedoch eher eine vermeidende als eine unterstützende Ansicht deutlich. In einer Studie von Jansen aus dem Jahr 1972 bestätigt sich dies nochmals. 65% der Befragten sprachen sich zwar für eine materielle Hilfe, wie Geldspenden, jedoch gegen eine persönliche fürsorgliche Unterstützung aus (vgl. Nickel 1999b, S.382). Von Bracken (1976) geht davon aus, „daß Angst und andere sozial unerwünschte Gefühle gegenüber geistig behinderten Kindern in der Bevölkerung eine noch erheblich größere Rolle spielen, als hier bei den direkten Fragen nach derartigen Gefühlen herauskam“ (S. 68). Neben den Gefühlen gegenüber Kindern mit geistigen Behinderungen untersuchte er auch die „soziale Distanz“ der Respondenten. Dabei eröffnete sich, dass fast 35% der Befragten ihr eigenes Kind nicht mit einem mit geistiger Behinderung spielen lassen würden. 96,2% würden kein Kind mit geistiger Behinderung adoptieren und 61,6% würden nicht einmal für eine kurze Zeit ein solches Kind bei sich aufnehmen. Daraus schließt von Bracken, dass „die Distanz der Bevölkerung [zu dieser Zeit] gegenüber geistig behinderten Kindern ganz erheblich“ (ebd., S. 70) war, was auf ausgeprägte stereotype Ansichten in der Bevölkerung schließen lässt.
3.2.2 1990er Jahre
Im Jahr 1991 sind nur noch 7% der Befragten der Auffassung, dass Menschen mit geistigen Behinderungen unberechenbar seien. 6% der Befragten stimmten der Aussage „Unter Geistigbehinderten findet man häufiger triebhafte Persönlichkeiten als unter anderen“ zu (Böttger et al., 1995, S. 62).
Anschließend an die Studie von von Bracken hat Klauß im Jahr 1995 eine Nachbefragung durchgeführt, allerdings mit deutlich weniger Befragten. Dabei stellte er einige Hypothesen auf und überprüfte diese. Er behauptete, dass sich die Verhaltenstendenzen und die Zuschreibungen von Eigenschaften gegenüber Menschen mit geistigen Behinderungen nur wenig verändert hätten. Diese Hypothese bestätigt er weitestgehend, jedoch hat sich die Eigenschaftszuschreibung mehr ins Positive entwickelt. So gelten Menschen mit geistiger Behinderung als „gutmütig“ (Klauß 1996, S. 58) und nicht mehr als bösartig oder gefährlich. Im Jahr 1995 geben beinahe alle Befragten an, dass Familien mit einem Kind mit geistiger Behinderung weniger Ansehen in der Gesellschaft besäßen. Im Vergleich waren sich in den 1970er Jahren die meisten Personen dahingehend eher unsicher (vgl. von Bracken 1976, S. 357). Den Eltern von Kindern mit geistigen Behinderungen wird 1995 weiterhin eine Teilschuld an der Behinderung zugeschrieben (vgl. ebd., S. 60). Die allgemeine Toleranz der Bevölkerung habe laut Klauß jedoch zugenommen, denn alle Befragten sprachen Menschen mit geistigen Behinderungen ein Lebensrecht und ein Recht auf das Leben in einem normalen Umfeld zu (vgl. ebd., S. 61 f.). So ist auch die Ansicht stark zurückgegangen, dass die Personen dieser Gruppe früher sterben sollten. Außerdem spiegelt sich eine positive Entwicklung in der Toleranz hinsichtlich der Frage, ob die Befragten ihr Kind mit einem Kind mit geistiger Behinderung spielen lassen würden, wider. Nahezu alle Befragten waren im Jahr 1995 hiermit einverstanden (vgl. ebd.)
Klauß (1995) kommt zum Schluss, dass ein Mensch mit geistiger Behinderung in der Gesellschaft deutlich mehr toleriert wird, als es noch 20 Jahre früher der Fall war (S.62). Das Wissen über die Ursachen von geistiger Behinderung hat sich verbessert. Dies führt er vor allem auf den Umgang mit der Behinderung in den Medien und der Sozialpolitik zurück. Er legt dar, dass die betroffenen Kinder heutzutage zum großen Teil in ihren Familien leben, wo sie ebenfalls gebildet und gefördert werden, was früher nur in Verbindung mit einer Unterbringung in einer Großeinrichtung möglich gewesen sei. Demgegenüber steht die Einstellung gegenüber den Familien von Menschen mit geistiger Behinderung, dessen Tendenz sich weiter ins Negative entwickelt hat. Diesen Widerspruch gründet Klauß darin, dass sich eine ,Duldungskultur’ entwickelt hat, in der der Mensch mit geistiger Behinderung zwar akzeptiert, aber kein wirkliches Interesse an ihm gezeigt wird (vgl. ebd.). Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Einstellung gegenüber diesen Menschen im Allgemeinen bis heute weiter ins Positive entwickelt haben wird.
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