Ländliche Siedlungen


Élaboration, 1995

4 Pages


Extrait


1. Definitionen

2. Historische Gliederung von bestimmten Ortsnamen zu Volksstämmen

Definitionen von im Seminar behandelten Begriffen

1. Unter Gehöft

versteht man die zu einem landwirtschaftlichem Betrieb oder Hof gehörenden Wohn - und Wirtschaftsgebäude. Aufgrund der unterschiedlichen Anordnung de r einzelnen Gebäude zueinander unterscheidet man verschiedene Gehöftformen : Zweiseit -, Dreiseit - und Vierseithöfe.Offene Gehöfte werden als Haufen - oder Streuhöfe bezeichnet. Eine Sonderform stellt das Einheitshaus dar. Beim Einheitshaus handelt es sich um eine Sonderform des Gehöfts, bei dem alle Funktionen, also Wohnräume, Stallungen und Scheunen in einem größeren Gebäude vereint sind ( zum Beispiel das Schwarzwaldhaus ) .

2. Das Gewann

ist ein Verband gleichlaufender , streifenförmiger Besitzparzellen in Gemengelage , die in der Regel keinen Hofanschluß besitzen. Man unterscheidet formal Groß -, Klein -, Lang -, und Kurzgewanne, sowie breit - und schmalstreifige Gewanne.

3. Esch

ist eine in Nord-Westdeutschland und den Niederlanden gebräuchliche Bezeichnung für einen oft in Langstreifen untergliederten Teil der Flur , der sich inselförmig aus der feuchteren Umgebung hervorhebt und in Folge seiner relativen Trockenheit für den Getreideanbau ( Roggen ) günstig ist.Dieser Komplex ist das älteste Ackerland der Siedlung.Die Dörfer liegen immer in unmittelbarer Nähe dieses Altackerlandes ; es handelt sich um kleine lockere Weiler mit drei bis fünfzehn Höfen , die als Drubbel bezeichnet werden. Um dieses Kernland finden wir dann Blöcke jüngerer Flurerweiterungen. Die Parzellenverbände der Eschflur werden Flagen genannt.

4. Als Waldhufendorf

bezeichnet werden planmäßig angelegte Siedlungen des Mittelalters.Entlang von Wegen erhielten Neusiedler streifenförmige Stücke des Landes in der Größe einer Hufe, die sie rodeten.Am Weg wurden die Höfe errichtet , auf der dahinter liegenden Fläche wurde Ackerbau betrieben.Am Ende der Hufe blieben häufig noch Waldreste erhalten. Waldhufendörfer ziehen sich zum Beispiel im sächsischen Gebirgsvorland bis zu 25 km die Täler entlang. Der Kern eines Waldhufendorfs ist auch noch bei Dörfern in anderen deutschen Mittelgebirgen , zum Beispiel im Odenwald , zu erkennen.

5. Ein Angerdorf

ist meist ein mittelgroßes, planmäßig angelegtes oder reguliertes Platzdorf , dessen Gehöfte in lockerem bis dichtem Abstand einen Anger ( gemeinschaftlich genutzter Platz , der als Gemeindeweide dienen kann ) umrahmen; dieser kann Rund, lanzettförmig, recht - oder dreieckig sein und trägt somit zur Formdifferenzierung des Angerdorfes bei. Das Angerdorf ist eine der Grundtypen der Siedlungsformen der mittelalterlichen deutschen Ostsiedlung.

6. Die Elbe - Saale - Linie

begrenzt das Gebiet des Altsiedellandes in Deutschland , das bis spätestens 800 n.Chr. permanent besiedelt und agrarisch kultiviert worden ist. Um 800 wird die Elbe - Saale - Linie in Richtung Osten überschritten ; welches man als deutsche Ostsiedlung bezeichnet.

7. Unter Wüstung

versteht man eine Siedlung ( Ortswüstung ), eine Wirtschaftsfläche ( Flurwüstung ) oder eine Industrieanlage ( Industrie - Wüstung ), die aufgegeben wurde. Unterschieden wird nach totalen Wüstungen und partiellen. Partielle Wüstung bedeutet , daß nur Teile der Siedlung bzw. der Flur aufgegeben wurden ( Teilwüstung ).Gründe für das Entstehen von Wüstungen können Bevölkerungsverluste ( durch Krieg, Seuchen etc. oder natürlich bedingt ) oder auch rein wirtschaftliche Gründe ( nachlassende Ertragsfähigkeit des Bodens , Erschöpfung von Lagerstätten usw. ) sein. In Europa wirkte die spätmittelalterliche Wüsten - Periode besonders kulturlandschaftsverändernd.

8. Eine Parzelle

ist die kleinste im Grundbuch erfaßte Besitzeinheit einer Gemarkung. Ihre Hauptbestimmungsmerkmale sind Größe und Form sowie ihre Lage zu benachbarten Parzellen. Die Grundformen sind Block und Streifen. Hat eine Parzelle den gleichen Eigentümer wie die benachbarten Parzellen , handelt es sich um einen geschlossenen Besitz , sogenannte Einödlage; gehören die Nachbarparzellen anderen Eigentümern, handelt es sich um Gemengelage. Parzellen mit gleichartigen Merkmalen ordnen sich zu Parzellenverbänden. Parzellenverbände können in einer Flur zu Parzellenkomplexen mit spezifischem Gefüge zusammengeschlossen sein.

9. Die Zelge (Ösch)

ist ein Felderkomplex mehrerer Parzellen in Gemengelage, der, da die einzelnen Parzellen keinen Weganschluß haben, unter Flurzwang steht.Das bedeutet, sie wird von allen Nutzungsberechtigten zur gleichen Zeit und mit den gleichen Anbaufrüchten bewirtschaftet.Zelgen waren früher häufig in Gebieten mit Dreifelderwirtschaft, die hier dann eine Dreizelgenwirtschaft war ( meist wird aber von zelgengebundener Dreifelderwirtschaft gesprochen ).Hierbei folgten im jährlichem Rhythmus auf jeder Zelge Anbau von Wintergetreide, von Sommergetreide und Brache dergestalt, daß jedes Jahr eine Zelge eine der drei Zustände aufwies.

10. Das Haufendorf

ist ein ländlicher Siedlungstyp, der insbesondere in den Altsiedellandschaften Mitteleuropas vertreten ist.Das Haufendorf hat einen ungeregelten Grundriß; die historisch gewachsene Gewannflur ( Gewanndorf ) ist durch Flurbereinigungsmaßnahmen heute größtenteils beseitigt. Genetisch ist das Haufendorf als Endglied der Entwicklungsreihe Einzelhof - Weiler - Haufendorf zu deuten.

11. Vereinödung

ist ein positiver ( wenn auch negativ klingender ) Vorgang im Rahmen der Flurbereinigung. Man versteht darunter die Auflösung von Gruppensiedlungen sowie Gemengefluren mit dem Ziel der Bildung von Einzelhöfen (eventuell Weilern ) mit Einödflur.Die Durchführung umfassender Vereinödung ist vor allem für England ( Enclosure - Bewegung ), Skandinavien und für das Allgäu bekannt. Im Allgäu vollzog sich die Vereinödung nach 1770.

12. Flurbereinigung mit Aussiedlung

Bei der Flurbereinigung werden kleine Felder zu großen Blöcken zusammengefügt. Dabei werden neue Wirtschaftswege geschaffen , damit jeder Bauer seien Acker ohne Überquerung der Nachbaräcker erreichen kann.Durch Verlegung einzelner Höfe aus dem Dorf in die Flur hinein wird die Erweiterung dieser oft be engten Betriebe ermöglicht ; außerdem werden auch die Anfahrtswege zu den Feldern verkürzt. Dank der vergrößerten Ackerflächen können dann moderne Maschinen wirtschaftlich eingesetzt werden, was zu einer Verbesserung der Lebensverhältnisse der Bauern führt. Die Flurbereinigung setzt sich somit aus einer ganzen Reihe von Maßnahmen zusammen ; sie ist nicht nur auf eine Neuverteilung der Anbaufläche beschränkt, sondern hat eine Umwandlung der Lebens - und Arbeitsverhältnisse auf dem Lande zur Folge. Die Aussiedlung ist die Verlegung eines landwirtschaftlichen Betriebes aus einem Dorf in die Flur oder an den Siedlungsrand. Aussiedlungen werden meist im Zusammenhang mit Dorfsanierungs - oder Flurbereinigungsmaßnahmen durchgeführt, um die innerbetriebliche Situation zu verbessern ((Erweiterungsmöglichkeiten, Lage zur bewirtschafteten Flur, Verkehrslage ), aber auch um zu enge Dörfer aufzulockern.

Historische Gliederung von bestimmten Ortsnamen zu Volksstämmen

1. - ingen : alemanisch

2. - heim : fränkisch

3. - itz : slawisch

4. - weil : römisch ( lat. villa )

5. - ich : römisch ( lat. - iacum )

6. - zell : geistliche Gründung

Fin de l'extrait de 4 pages

Résumé des informations

Titre
Ländliche Siedlungen
Auteur
Année
1995
Pages
4
N° de catalogue
V96281
ISBN (ebook)
9783638089579
Taille d'un fichier
356 KB
Langue
allemand
Mots clés
Ländliche, Siedlungen
Citation du texte
Henning Schwarze (Auteur), 1995, Ländliche Siedlungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/96281

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