Politische Bildung in Österreich historisch und aktuell. Digitale Medien im Politikunterricht


Redacción Científica, 2020

86 Páginas


Extracto


INHALTSVERZEICHNIS

I. EINLEITUNG

II. HISTORISCHES ZUM POLITIKUNTERRICHT

III. DER RAHMEN UND DIE VERANKERUNG DES POLITIKUNTERRICHTS BZW. DER POLITISCHEN BILDUNG IM ÖSTERREICHISCHEN SCHULSYSTEM

IV. POLITISCHE BILDUNG IM VERSTÄNDNIS DER GEGENWART

V. EUROPÄISCHE, INTERNATIONALE UND GLOBALE ENTWICKLUNGEN (AUSWAHL)

VI. DIGITALE MEDIEN IM KONTEXT DES (POLITIK-) UNTERRICHTS UND DES ALLTAGSLEBENS

VII. DIGITALE MEDIEN IM POLITIKUNTERRICHT: NETZPOLITISCHE BILDUNG BZW. DIGITAL EDUCATION

VIII. ZUSAMMENFASSUNG/BEMERKUNGEN

IX. VERWENDETE LITERATUR

I. EINLEITUNG

Es ist grundsätzlich wesentliches Ziel schulischer Bildung Schüler/innen bzw. Jugendliche zu befähigen, sich in der aktuellen Gesellschaft gut zurechtzufinden. Insbesondere auch politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Problembereiche zu erkennen und kompetent beurteilen zu können. Politische Kommunikation und Partizipation sind hier wesentliche Voraussetzungen. Politische Bildung eröffnet hier sehr gute Möglichkeiten. Das inkludiert grundsätzlich auch eine Auseinandersetzung mit den Themen Demokratie, Freiheit, Gerechtigkeit, Menschenrechte, wirtschaftliche Sicherheit und Frieden.

Die gegenständliche Publikation mit dem Titel „Politische Bildung in Österreich historisch und aktuell. Digitale Medien im Politikunterricht“ behandelt den Politikunterricht im österreichischen Schulsystem. Ein guter Politikunterricht ist hier notwendig, weil Bereiche der Politik auch unser Alltagsleben tangieren, das trifft sowol auf den Nationalstaat bezogene politische Inhalte zu, aber auch auf solche im europäischen, internationalen und globalen Kontext. Schüler/innen in Österreich haben grundsätzlich bereits auch Alltagserfahrungen mit politischen Problemen, für die sie sich auch Lösungen durch Vertreter/innen der Politik bzw von Politiker/innen wünschen. Politikunterricht bzw. (Demokratie-)Politische Bildung von engagierten, gut ausgebildeten Pädagog/innen in einem optimalen Qualitätsrahmen kann zur Erreichung wichtiger Kompetenzen beitragen, darüber hinaus aber noch viel mehr Positives bewirken.

Der historische Rückblick der gegenständlichen Publikation beginnt mit dem fünften vorchrichstlichen Jahrhundert und führt hier zur Schrift des Xenophon mit dem Titel „Kyropädie“, einem antiken Vorbild für Fürstenspiegel. Ein Fürstenspiegel ist eine an einen Herrscher (z.B. Fürst, König) gerichtete Schrift mit Ermahnungen zu ethisch einwandfreier Amtsführung und mit Erörterungen staats- und gesellschaftstheoretischer Probleme. Fürstenspiegel waren bis in die frühe Neuzeit aktuell. Während der Epoche der Neuzeit hat dann in europäischen Staaten die Nationalerziehung, d.h. die Erziehung zum Staatsbürger, wesentliche Bedeutung erlangt, so auch in Österreich. Der Weg von der Bürgerkunde bis zur Demokratiepolitischen Bildung dauerte viele Jahrzehnte und war von Fortschritten und Rückschritten geprägt.

Der Schwerpunkt der gegenständlichen Publikation liegt im Bereich von Entwicklungen des Politikunterrichts im österreichischen Schulsystem seit 1945. Das umfasst den Nationalstaat, europäische, nationale und globale Entwicklungen. In diesem Kontext sind digitale Medien sehr wesentlich. Das Thema „Digitalität“ im Bildungsbereich ist sehr aktuell, Mediendemokratie, Netzpolitische Bildung, Digital Education usw. sind bereits bekannte Schlagworte.

Dem Thema digitale Medien im Politikunterricht ist ein wesesentlicher Teil der gegenständlichen Publikation gewidmet. Jugendliche der Gegenwart beziehen ihre Informationen weniger über die sogenannten klassischen Medien, sondern nutzen verstärkt digitale Medien. Digitale Medien im Kontext der Politischen Bildung eröffnen viele (neue) Möglichkeiten, sie zeigen aber auch Grenzen auf. Informationstechnologien sind in vielen Lebensbereichen, so auch im Bildungsbereich, sehr wesentlich. Sie entwickeln sich sehr dynamisch weiter, auch mit noch unabsehbaren Folgen für unterschiedliche Lebensbereiche. Das hat auch eine politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Dimension. Eine Analyse von Studien zum Thema digitale Medien im Politikunterricht runden diese Publikation ab die auch zusammenfassend reflektiert wird.

II. HISTORISCHES ZUM POLITIKUNTERRICHT

1. BEGINN DER POLITISCHEN ERZIEHUNG

1.1. Die ersten Schriften im fünften Jahrhundert vor Christus

Nach derzeitigem Stand der Forschung gab es in Europa die ersten Schriften zur Politischen Bildung, hier im weitesten Sinne verstanden, bereits seit dem fünften Jahrhundert vor Christus. Ein wesentliches Beispiel diesbezüglich ist hier die Kyrupädie, die „Erziehung des Kyros“, des Xenophon. „Kyrupädie“ ist ein tendenziöser pädagogischer Roman, in dem Xenophon in dichterischer Freiheit die Lebensgeschichte des Kyros erzählt und seine eigenen Gedanken über die Erziehung und Bildung eines idealen Herrschers pragmatisch entwickelt. In diesen Schriften zur Politischen Bildung wurde oft die Form der Darstellung eines musterhaften Herrschers gewählt. Den Untertanen der damaligen Zeit wurde damit auch die Möglichkeit der Kritik an ihren aktuellen Herren gegeben. Xenophon verfasste noch weitere staatspolitische Schriften* (Zeilner 2011, S 23).

*Xenophon, ein Schüler von Sokrates, war ein antiker griechischer Politiker, Schriftsteller und Feldherr. Seine Schriften verfasste er in den Bereichen Geschichte, Ökonomie und Philosophie. Die Forschung betreffend, stammen die meisten Kenntnisse über Xenophon aus seinen eigenen Werken und einer philosophischen Schrift aus dem 3. Jahrhundert vor Christus. (Döring 1998, S 182 ff; vgl. auch Laertios Diogenes, S 48 ff).

Neben Xenophon war in der Antike vor allem Aristoteles aus Stagira in Makedonien für politische Schriften, hier auch über die politische Erziehung der Jugend, von Bedeutung. In seinen „Politika“ war Aristoteles der Fürsprecher eines gemäßigt demokratischen, auf einem starken Mittelstand beruhenden Rechts- und Verfassungsstaates. Politik war für ihn nichts anderes als angewandte Ethik. Aus seiner Sicht war die Betrachtung der Tugend nur die Vorstufe und der theoretische Teil der Ethik, die Staatslehre aber ist ihr angewandter und praktischer Teil. Seine „Lehre vom idealen Staat“ hat Aristoteles aber nie vollendet. Aristoteles sprach aber bereits davon, dass sich…der Gesetzgeber vor allem für die Erziehung der Jugend sorgen muss, dürfe wohl niemand bezweifeln. Denn wenn dies in den Staaten nicht geschieht, schadet es den Verfassungen, da die Staaten in gleichem Einklang mit ihrer jeweiligen Verfassung verwaltet werden müssen(Zeilner 2011, S 23).

1.2. Fürstenspiegel für die politische Erziehung

In der Antike und späteren Epochen waren auch sogenannte Fürstenspiegel für die politische Erziehung wesentlich. Politische Erziehung war in der Antike zwar noch kein allgemeines Thema, für die Erziehung von Fürsten waren damals aber politische Schriften, hier die „Fürstenspiegel“, bekannt und in Verwendung (Zeilner 2011, S 24 f).

In der Geschichte der politischen Erziehung bzw. des politischen Denkens bilden Fürstenspiegel eine eigene literarische Gattung. Adressaten waren Fürsten, die Verfasser hielten diesen auch den „Spiegel“ vor. Die politische Erziehung des Fürsten und seine Art und Weise des Regierens waren sehr wesentlich. Im Kontext von Pädagogik und politischer Ethik und Kritik am Herrscher präsentieren und reflektieren sie das Idealbild eines guten Fürsten. Die konkrete Epoche ist hier immer wesentlich (Berges 1938, S 1 ff; vgl. auch Mühleisen/Stammen 1990).

Die Erziehung der damaligen Fürsten war entweder historisch-biographisch oder theoretisch-staatsphilosophisch ausgerichtet. In ihren Idealforderungen waren Fürstenspiegel aber immer dem geschichtlichen Wandel unterworfen. Zu den bekanntesten Fürstenspiegeln, im historischen Längsschnitt betrachtet, zählen Xenophons „Kyrupädie“, Senecas Schrift „De Clementia“, die Lobrede des jüngeren Plinius auf Kaiser Trajan, die im Mittelalter Plutarch zugeschriebene „Institutio Traiani“ und die im Mittelalter Seneca zugeschriebene „Formula vitae honestae“ des Bischofs Martin von Braga. Im griechisch-byzantinischen Schrifttum dann auch insbesondere die spätantike Ekthesis bzw. die theologische Erklärung des Diakon Agapetos für Justinian I . Fürstenspiegel der Antike waren auch Vorläufer der mittelalterlichen Fürstenspiegel (Zeilner 2011, S 24 f).

So wie in der Antike wurden dann auch ermahnende und belehrende Schriften des Mittelalters und der frühen Neuzeit als Fürstenspiegel bezeichnet. Sie waren meistens an einen König, einen Fürsten (princeps) oder auch an deren Söhne gerichtet. Das wesentliche Ziel war hier die Darlegung der Tugenden und Pflichten eines Herrschers und die Grundsätze richtigen Regierens.

Ein bedeutender mittelalterlicher Fürstenspiegel ist vor allem „Via regia“, der erste Fürstenspiegel im westlichen Europa (um 812). In der frühen Neuzeit waren beispielsweise „Il Principe“ (Der Fürst, 1513) von Niccolo Machiavelli und „Institutio Principes Christiani“, die Erziehung des christlichen Fürsten (1516), von Erasmus von Rotterdam, bedeutend* (Zeilner 2011, S 26 f).

*Niccolo Machiavelli prägte auch den politischen Begriff „Staatsräson“, nach dem die Maxime staatlichen Handelns jeweils durch den herrschenden Zeitgeist und die Weltanschauung bedingt ist (Zeilner 2011, S 26).

Fürstenspiegel gab es also in verschiedenen Epochen, von der Antike über das Mittelalter bis zur Renaissance und der frühen Neuzeit. Das Zeitalter der Aufklärung brachte dann aber auch wesentliche Änderungen in Bereichen der Politik. Die Erziehung zum Staatsbürger, die „Nationalerziehung“, war bereits Erziehungsprogramm der französischen Aufklärung. Grundsätzlich wurde mit der Aufklärung und den von dieser auch ausgehenden Demokratisierungsprozessen auch die politische Sozialisation zu einem fundamentalen Problem des politischen Systems. Im Rahmen der politischen Sozialisation werden bewusst und unbewusst Kenntnisse, Werte, Normen usw. vermittelt, die das politische Handeln orientieren, regeln und interpretieren* (Zeilner 2011, S 29 f).

*Die politische Sozialisation kann in der Praxis sowohl latent als auch manifest ablaufen. Das Elternhaus, soziale Gruppen, Schule, Universität, insbesondere auch (Massen-) Medien sind in diesem Prozess von erheblicher Bedeutung* (Zeilner 2011, S 29 f).

Im historischen Rückblick betrachtet machte dann insbesondere zumindest die im Prinzip vorhandene Gleichberechtigung aller Bürger und die (theoretisch) nur noch funktionelle Trennung von Herrschenden und Beherrschten eine allgemeine politische Erziehung notwendig (Zeilner 2011, S 29 f).

2. DIE NATIONALERZIEHUNG, EINE ERZIEHUNG ZUM STAATSBÜRGER

2.1. Nationalerziehung (Nationalpädagogik) als Prozess

In der frühen Neuzeit Europas konstituierte sich die Herrschaftsform des Absolutismus als „Untertanenverbandstaat“. Die Institution Schule war hier zur Umsetzung von Zielen wesentlich, sie hatte Staatsaufgaben zu erfüllen. Mit dem dann erfolgten Schritt in Richtung „Staatsbürgergesellschaft“ wurden auch Unterrichtsziele modifiziert. Im 17. und 18.Jahrhundert erfolgten Entwicklungen vom Erziehungsstaat über die Staatserziehung zur Nationalerziehung bzw. Nationalbildung (Ulrich 1993, S 1 ff).

Nationalerziehung ist ein Prozess der bewussten und/oder unbewussten Vermittlung „nationalkultureller“ Werte, Normen, Traditionen usw. durch staatliche, wie beispielsweise Schule, und/oder gesellschaftliche, wie beispielsweise Familie, (Massen-) Medien usw., Sozialisationsinstanzen bzw. Institutionen. Methodik und Didaktik der Nationalerziehung sind zeitgebunden und Veränderungen ausgesetzt. Immer wesentlich ist aber die Fokussierung auf das Subjekt der Nation bzw. des Nationalstaates als Bezugsgegenstand und Bezugsrahmen individueller und kollektiver Erziehung. Grundsätzlich ist das wesentliche Ziel die Erziehung zu loyalen und aktiven Staatsbürgern im Sinne einer etablierten nationalen Staats- und Gesellschaftsphilosophie (Rittner 2012, S 1ff).

2.2. Joseph von Sonnenfels (1732-1817): Wesentliche Ziele der Nationalerziehung

Während der Epoche der Neuzeit hat die Nationalerziehung, d.h. die Erziehung zum (treuen) Staatsbürger, auch in Österreich wesentliche Bedeutung erlangt. Sie prägte das gesamte Unterrichtswesen bis zum Revolutionsjahr 1848. Deren wesentliche Ziele hat Joseph von Sonnenfels in einem Bericht formuliert: „Durch die wissenschaftliche Aufklärung soll die Jugend die zu ihrer künftigen Bestimmung als Bürger nach Verschiedenheit der Classen nötige Bildung empfangen. Die Bildung zum Bürger setzt jedoch die Bildung zum Menschen voraus. Diesen bildet der Moralist. Jeder Bürger muss solche moralischen Grundsätze haben, welche mit den Gesetzen des Staates in Übereinstimmung stehen und diesen zu deren Beobachtung vorbereiten. Das ist der prächtigste, zugleich aber auch der umstrittene Lobspruch der Wissenschaften, dass die Anhänglichkeit für die allgemeine Ordnung, die Folgsamkeit für die Gesetze vermehren, dass sie durch innere Überzeugung den äußeren Zwang entbehrlich und die Gesetzgebung in Strafen weniger streng zu sein möglich machen. Die aufgeklärten Menschen werden zugleich immer auch die besten Unterthanen sein * (Zeilner 2011, S 31).

*Joseph von Sonnenfels war ein österreichischer Schriftsteller der Aufklärung und des Josephinismus, er war Professor der Politischen Wissenschaften. Sonnenfels wird auch als Verwaltungsreformer gesehen. Er verfasste bedeutende Publikationen. Für die Gegenwart besonders wesentlich sind z.B. Joseph von Sonnenfels: Sonnenfels gesammelte Schriften. 10 Bände. Wien. Baumeister 1783-1787 und Joseph von Sonnenfels: Aufklärung als Sozialpolitik. Ausgewählte Schriften aus den Jahren 1764-1798 (Joseph von Sonnenfels: Sonnenfels gesammelte Schriften. 10 Bände. Wien. Baumeister 1783-1787 und Joseph von Sonnenfels: Aufklärung als Sozialpolitik. Ausgewählte Schriften aus den Jahren 1764-1798) (Sonnenfels)..

Joseph von Sonnenfels, Universitätslehrer und Politikwissenschaftler, zählte zum Team der Berater für Maria Theresia. In diesem Bericht hat er damals die weltanschaulich-erzieherische Aufgabe der Wissenschaften in voller Deutlichkeit angesprochen. Als wesentlicher Charakterzug des Josephinismus darf auch sie in diesem Kontext nie übersehen werden. Die damalige eatablierte Reformbewegung war bereits während der 1760er Jahre bereit, sich weiter in Richtung Aufklärung zu bewegen (Zeilner 2011, S 31).

2.3. Die Inaugurationsrede von Adolf Exner (1841-1894) im 19.Jahrhundert: Universität Wien

Für die Politische Bildung im Kontext des österreichischen Bildungssystems war die Inaugurationsrede von Adolf Exner an der Universität Wien inhaltlich von Interesse und richtungsweisend. Exner, 1841 in Prag geboren, war Jurist und Rechtsprofessor, er unterrichtete an mehreren Universitäten. Im Studienjahr 1883/1884 fungierte er an der Universität Wien als Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät und wurde für das Studienjahr 1891/1892 zum Rektor der Universität Wien gewählt. In seiner kontrovers diskutierten Inaugurationsrede trat Exner gegen eine Überschätzung der naturwissenschaftlichen Denkformen und für die Gleichwertigkeit und Selbstständigkeit der Geisteswissenschaften ein (Jahrbuch der Universität Wien für das Studienjahr 1893/1894; vgl. auch Österreichisches biographisches Lexikon 1815-1950).

In seiner Inaugurationsrede forderte Exner auch Politische Bildung als fächerübergreifende Wissenschaft für alle Fakultäten der Universität. Er sah den Mangel an Politischer Bildung im Übergewicht der das gesamte 19.Jahrhundert prägenden Naturwissenschaften und erachtete Politische Bildung für alle Studierenden als unbedingt notwendig, weil das 20. Jahrhundert „ein politisches sein werde“. In seiner Rede hob er auch speziell hervor, dass Fähigkeiten – die er als besonders charakteristisch herausgriff – jedem Manne von politischer Bildung und nur einem solchen eigen sind. Das bezog sich seiner Ansicht nach auch auf die Beurteilung längst vergangener Zeiten und ihrer Zustände. Nur der politisch Gebildete habe die Befähigung und die Neigung, diese nach ihrem eigenen Maß zu messen. Der Ungebildete trägt aber an Alles das Maß der Gegenwart unwillkürlich heran und gelange somit zur Unterschätzung vergangener und Überschätzung heutiger Dinge, welche die politische Umbildung stets begleitet habe (Zeilner 2011, S 34 f).

Der hohe Stellenwert von Politischer Bildung ist aus dieser Inaugurationsrede u.a. auch aus den folgenden Sätzen von Exner erkennbar: „Politische Bildung also umschliesst die Fähigkeit, der Vergangenheit gerecht zu werden. Weit bedeutsamer noch als diese aber erscheint mir eine andere, der Zukunft zugewandte Seite des durch solche Bildung geschliffenen Geistes. Er besitzt Einsicht und Begriff für „politische Notwendigkeiten“ und deren Gegentheil „politische Unmöglichkeiten“. Diese Einsicht sei, so Exner, in besonderem Grade symptomatisch (Zeilner 2011, S 35).

3. VON DER BÜRGERKUNDE ZUR DEMOKRATIEPOLITISCHEN BILDUNG, GLOBAL CITIZENSHIP EDUCATION UND ANDEREN (MODERNEN) ENTWICKLUNGEN

3.1. Was können wir aus der Geschichte des Politikunterrichts bzw.der Politischen Bildung im österreichischen Schulsystem lernen?

Es ist davon auszugehen, dass für die auf den Nationalstaat bezogene Politische Bildung, vor allem aber durch moderne Entwickklungen, wie z.B. Global Citizenship Education, European Democratic Citizenship (EDC) usw. auch Kenntnisse über historische Entwicklungen des Faches notwendig sind. Hier können insbesondere Entwicklungsfortschritte und Entwicklungsrückschritte und deren Ursachen, sowie Absichten der Gesetzgeber usw. erkannt werden. Im Alltagsleben ist der Bezug zur Politik allgegenwärtig, das betrifft die nationale, die europäische und die internationale Politik. Menschen werden täglich mit politischen Inhalten konfrontiert. Das sind beispielsweise Themen der aktuellen Politik, Berichte über Krisen und Konflikte in den unterschiedlichsten Teilen der Welt, die global diskutierten Fragen zu Kultur und Identitäten usw. Deshalb ist Politische Bildung grundsätzlich und sind auch Kenntnisse über die historische Entwicklung des Faches wesentlich. Um die Gegenwart zu verstehen, bedarf es jedenfalls auch einer kritisch-historischen Reflexion. Das Erfassen der historischen und politikwissenschaftlichen Dimension politischer, gesellschaftlicher, rechtlicher, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Entwicklungen ist für den (modernen) Politikunterricht wesentlich (F.Zeilner 1991 - 2015).

3.2. Politikunterricht in Österreich bereits seit der Monarchie

Politikunterricht wird in Österreich bereits seit der Monarchie betrieben, das erfolgte anfangs unter der Bezeichnung „Bürgerkunde“.Die Bürgerkunde, als Gegenstand des Schulunterrichts, war eine Forderung, dass durch den öffentlichen Schulunterricht grundlegende Kenntnisse vom Wesen des Staates und der Gesellschaft, sowie von den Rechten und Pflichten der Einzelperson beiden gegenüber vermittelt werden sollen. Bürgerkunde war besonders der philanthropisch-rationalistischen Pädagogik des ausgehenden 18. und des beginnenden 19. Jahrhunderts auch in Deutschland nicht fremd* (www. zeno.org> Meyers-1905>Bürgerkunde, S 1).

*In Österreich wurde 1869 das Reichsvolksschulgesetz erlassen, womit auch die Schule dem Einflussbereich der Kirche entzogen wurde. Politische Loyalität zum Staat bzw. zum Herrscherhaus und eine sittlich-religiöse Erziehung war damals aber weiterhin wesentlich. 1888 wurde das Reichsvolksschulgesetz dann novelliert (Wolf 1998, S 15).

1907 wurde in Österreich von der Unterrichtsverwaltung ein Fach mit der Bezeichnung „Bürgerkunde“ eingeführt dessen vorwiegendes Ziel es war staatstreue Bürger/innen zu erziehen Noch im Jahre 1907 wurde im neuen Lehrplan für die Bürgerschulen in der dritten Klasse (= achte Schulstufe) der Bürgerkundeunterricht im Rahmen des Geographie- und Geschichteunterrichtes eingeführt. Ein Jahr später wurde an den Gymnasien in Österreich ein eigener Gegenstand eingeführt, der aber im Rahmen von Geographie und Geschichte gelehrt wurde. Konkret wurde 1908 im Zuge einer Gymnasialreform ein neuer Lehrplan erlassen, worin für die achte Klasse ein eigenes Fach „Bürgerkunde“ im Ausmaß von drei Wochenstunden vorgesehen war (Wolf 1998, S 15).

1909 wurde in den damals so bezeichneten „fachlichen Fortbildungsschulen“, aus denen sich dann die Beruifsschulen entwickelten, „Bürgerkunde“ mittels Lehrplan eingeführt. Diese Aufnahme der Bürgerkunde in den Lehrplan stand auch in Zusammenhang mit der durch die Beck’sche Wahlrechtsreform von 1907, geforderten. „Staatsbürgerlichen Erziehung“. Die Hinwendung zum österreichischen Staat, d.h. die Förderung von Patriotismus, war ein wesentliches Ziel der Bürgerkunde. Nach dem Zerfall der österreichisch-ungarischen Monarchie 1918 und dem Beginn der Republik, vorerst Republik „Deutsch-Österreich“, dann „Erste Österreichische Republik“ mit der ab 1920 existenten Bundesverfassung gab es nun für die Bürgerkunde weitere interessante Lehrinhalte* (Zeilner 2011, S 40 f).

*Die österreichische Bürgerkunde betreffend sind vor allem Publikationen des Juristen und Statistikers Heinrich Rauchberg mit dem Titel „Österreichische Bürgerkunde“ mit dem Erscheinungsjahr 1911 bedeutend. 2018 erfolgte dann eine Neuauflage dieses Buches. Rauchberg wurde u.a. für das Amtsjahr 1911/1912 zum Rektor der Karl-Ferdinands-Universität Prag gewählt. Seine Rektoratsrede befasste sich auch mit der politischen Erziehung des Staatsvolkes (Rektoratsreden (HKM).

3.3. Politikunterricht in der Zwischenkriegszeit

Auf die Bezeichnung Bürgerkunde folgte die „Staatsbürgerliche Erziehung“ bzw. die „Staatsbürgerkunde“. Unter der Bezeichnung „Staatsbürgerkunde“ wurde vor allem Institutionenkunde unterrichtet. Das war grundsätzlich das Wissen um Verfassung, Regierung, Parlament, Judikatur usw. Mit diesem Unterricht war ein eher konfliktscheues, an der Aufrechterhaltung des Bestehenden orientiertes Politikverständnis verbunden (https://austria-forum.org>Politische Bildung/Politik/Essays im Austria Forum, S 1 ff).

Besonders wesentliche Veränderungen mit Auswirkungen auf das Schulsystem gab es in Österreich vor allem in den 1930er Jahren. Mit dem Rücktritt der drei Nationalratspräsidsenten folgte das Ende der Demokratie in Österreich. Bereits 1933 wurde auch die Schule Teil der damals schon vorhandenen autoritären Politik. Die Schule, insbesondere die politische Erziehung in der Schule, standen sehr bald im Vordergrund dieser Interessen. Die Institution Schule wurde zur Legitimation für die neuen Machtverhältnisse instrumentalisiert. Das bedeutete auch, dass das Schulsystem nun direkt und auch offen als Instrumentarium der Regierungspolitik eingesetzt wurde. Im Mai 1933 wurde verfügt, dass als Bildungsinhalt die „vaterländische Erziehung“ besonders im Vordergrund stehen soll. Die dieser Verfügung folgenden Lehrpläne und die ausgewählten Schulbücher hatten nun als Inhalte politischer Erziehung die Prämissen „religiös-sittlich“, „vaterländisch-österreichisch“ und „sozial-volkstreu“ (Zeilner 2011, S 52 f).

3.4. Politikunterricht zur Zeit des Austrofaschismus und des NS-Regimes bzw. desZweiten Weltkrieges

Austrofaschismus:

Die Abstimmung der Lehrplaninhalte auf Ziele des Austrofaschismus (Ständestaat) erfolgte dann im Jahre 1934 In den neuen Schulbüchern waren damals – nach einer wesentlichen Änderung der Lehrbuchinhalte - auch so genannte „Ideale“ oder „Wertvorstellungen“ im Kontext dieses autoritären Regimes Inhalt. Beispielsweise „Heldenmut“, „Wehrhaftigkeit“, „Opferbereitschaft“ usw. Diese Inhalte sollten Schüler/innen im Sinne einer politischen Erziehung vermittelt werden. Wesentliches Ziel der Schule war es auch, dass die Schüler/innen in allen Fächern zur konfliktfreien Einordnung und zur Befolgung von vorgeschriebenen Pflichten und Normen erzogen werden. Den Machthabern des Austrofaschismus blieb es damals vorbehalten zu bestimmen, mit welchen Mit teln und zu wessen Nutzen Politik betrieben wird, dazu diente auch das Schulsystem* (Zeilner 2011, S 54).

*Beispielsweise wurde im Jahre 1935 für die Abschlussklassen der Mittelschulen zusätzlich zu den bereits existenten Unterrichtsfächern ein neues mit der Bezeichnung „Vaterlandskunde“ eingeführt. Diese Vaterlandskunde inkludierte Geschichte, Geographie und Bürgerkunde Österreichs. Für die staatsbürgerliche Erziehung war besonders die Einführung in die Gesellschaftslehre und die Bürgerkunde – inklusive ständisch-autoritäre Verfassung von 1934 – von Bedeutung (Zeilner 2011, S 54 f).

NS-Regime:

Mit dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich 1938 erfolgten auch wesentliche Änderungen im Schulsystem. Die Schüler/innen bzw. die gesamte Jugend sollte für die Politik des NS-Regimes verfügbar gemacht werden. Staatsbürgerkunde war als eigenes Fach nicht vorhanden, weil Politische Bildung im Sinne dieses Regimes grundsätzlich in jedem Fach zu erfolgen hatte. „Politisch bildend“ im Sinne des NS:Regimes wirkten damals aber nicht nur die Inhalte der Unterrichtsfächer sondern auch die Art und Weise der Vermittlung im Unterricht und wie die „Regeln“ des schulischen Zusammenlebens grundsätzlich gestaltet wurden. Der so genannte „Gleichschaltungskurs“ erfolgte damals sehr rasch und kompromisslos. Diese „politische Erziehung“, vor allem auch in ausserschulischen Institutionen, erfolgte bis zum Endes des Zweiten Weltkrieges bzw, des NS-Regimes. Nach 1945 erfogte die Entwicklung des Politikunterrichts in Österreich anders als in Deutschland wo das Thema „Re-education“ sehr wichtig war. Das war die von den Aliierten im Zusammenhang mit der Entnazifizierung geplante und durchgeführte demokratische Bildungsarbeit im gesamten Nachkriegsdeutschland (Zeilner 2011, S 36 f).

4. DER POLITIKUNTERRICHT VON 1945 BIS ZUM ENDE DES 20. JAHRHUNDERTS

4.1. Die Wurzeln der traditionellen Politischen Bildung

Die traditionelle Politische Bildung hat ihre Wurzeln in der Politikwissenschaft, in der Geschichtswissenschaft und der Pädagogik. Das Ziel war und ist es, Zusammenhänge im politischen Geschehen zu erkennen, Toleranz und Kritikfähigkeit zu vermitteln und zu stärken, damit vor allem zur Herausbildung und Weiterentwicklung von aktiver Bürgerschaft, sowie zu gesellschaftlicher und politischer Partizipation beizutragen (Zeilner 2011).

4.2. Unterschiedliche Entwicklungen in Deutschland und in Österreich:

Nach dem Zweiten Weltkrieg begann in Deutschland auf Veranlassung der „Alliierten“ ein Umerziehungs- bzw. Demokratieprogramm, das war die sogenannte Re-education. Diese Notwendigkeit wurde damals für Österreich nicht gesehen, wodurch aber ein bestimmter Rückstand im Politikunterricht vorhanden war (Zeilner 2011).

Diese Situation an österreichs Schulen hat nach dem Zweiten Weltkrieg vor allem auch zwei Gründe gehabt. Das war erstens die Angst vor ideologischer Nationalerziehung und zweitens hätte man sich auch mit der Rolle Österreichs im Krieg und im nationalsozialistischen System auseinandersetzen müssen. Das wäre auch nicht konform mit der damals offiziell vertretenen „Opferthese“ gewesen* (https://www.pfz.at/themen-entwicklungspolitik/harmonie-als-demokratisches-prinzip-politische-bildung-in-oesterreich-nach-1945, S 1).

*An österreichischen Berufsschulen hat aber dennoch Politikunterricht stattgefunden. Dieser Unterricht habe aber nicht die Förderung von kritischen und mündigen Bürger/innen zum Ziel gehabt, sondern staatsbürgerliche Integration und Unterordnung unter den Staat. Der Staat selbst wurde damals als unpolitische Institution, die über politischen Konflikten steht, gesehen. Politische Bildung bedeutete damals vor allem Institutionenkunde * (https://www.pfz.at/themen-entwicklungspolitik/harmonie-als-demokratisches-prinzip-politische-bildung-in-oesterreich-nach-1945, S 1).

Die neuen Lehrpläne in Österreich knüpften nach dem Zweiten Weltkrieg an jene der Zwischenkriegszeit an, die u.a. die Förderung des Heimatbewusstseins vorsahen.Sich dem Staat und der Allgemeinheit unterzuordnen war hier wesentlich. Diese „Staatsbürgerliche Erziehung“ förderte weder die Kritikfähigkeit noch die Bildung von eigenen Meinungen der Schüler/innen und unterscheidet sich von der modernen Politischen Bildung und Verständnissen der Gegenwart, wie etwa zum Thema Demokratie, erheblich (Zeilner 2011).

Gegen Ende der 1950er Jahre bedeutete Demokratie in Bereichen der österreichischen Politik und des Politikunterrichts grundsätzlich einen Konsens zu finden. Die Einzelperson hatte sich dem Staat und der Allgemeinheit unterzuordnen. Das bedeutete auch eine Balance zwischen individueller Freiheit und festgeschriebenen Rahmenbedingungen.

Die „Staatsbürgerkunde“ als Schulfach sollte hier einen wesentlichen Beitrag leisten* (https://www. pfz.at/themen-entwicklungspolitik/harmonie-als-demokratisches-prinzip-politische-bildung-in-oesterreich-nach-1945, S 1).

*Das Unterrichtsfach Staatsbürgerkunde bzw. Staatsbürgerkunde-Rechtslehre gab es im österreichischen Schulsystem sehr lange, es wurde durch die (traditionelle) Politische Bildung abgelöst (https://austria-forum.org>Politische Bildung/Politik/Essays im Austria Forum, S 1 ff).

4.3. Die Einführung der Sozialkunde in Kombination mit dem Fach Geschichte

In den 1960er Jahren erfolgte dann die Einführung der Sozialkunde in Kombination mit dem Fach Geschichte. Entstanden ist diese Fächerkombination in den Sekundarstufen I und II ab 1962 im Zuge der Neuordnung des österreichischen Schulwesens im sogenannten Schulorganisationsgesetz (SCHOG 62).

Damals erfolgte mit der Einführung der Sozialkunde in Kombination mit dem Fach Geschichte und dem AHS – Lehrplan für die Oberstufe für das Fach Geschichte und Sozialkunde eine für die staatsbürgerliche Erziehung bedeutende Entwicklung (Akademischer Senat, Jahrbuch der Universität Salzburg 1975-1977, S 13).

Dieser AHS – Lehrplan beinhaltete damals folgendes:

„Die gründliche Behandlung der Geschichte Österreichs und der Staatsbürgerkunde soll Achtung vor den Leistungen der Vergangenheit und Aufgeschlossenheit für die Aufgaben der Gegenwart und Zukunft bewirken und das staatsbürgerliche Bewusstsein stärken. Die sozialkundlichen Bildungsstoffe sollen ein besseres Verstehen historischer Vorgänge sowie der Gesellschaftsordnungen und ihrer Entwicklung ermöglichen, zu höherem sozialem Verantwortungsbewusstsein führen, zu aktiver Teilnahme am öffentlichen Leben anregen und zu einer von Toleranz und Humanität geprägten Lebensführung beitragen“ (AHS – Lehrplan Geschichte und Sozialkunde, Oberstufe).

Es gab damals auch Bedenken wegen der eingeführten Kombination Geschichte und Sozialkunde. U.a. wurde die Meinung vertreten, dass das Fach Geschichte bereits sehr überladen sei und die Arbeitsmethoden im Vergleich zur Sozialkunde sehr unterschiedlich seien. Geschichte zeige wie die Welt geworden ist, Politische Bildung aber habe das historische Material aufgrund systematischer Kriterien zu theoretisieren bzw. nach der jeweiligen Funktionalität der politischen Einrichtungen zu fragen^* (Akademischer Senat, Jahrbuch der Universität Salzburg 1975-1977, S 13).

*Abgesehen von schulischen Entwicklungen erhielt die Politische Bildung in den späteren 1960er Jahren durch gesamtgesellschaftliche und gesamtstaatliche Entwicklungen einen anderen Stellenwert. Der Grundsatzerlass für Politische Bildung wirkte sich dann bereits in der Vorbereitungsphase auch auf andere Bildungseinrichtungen in Österreich aus. Obwohl nur für die Schulen rechtswirksam, hatte er experimentelle Vorstufen auch in anderen Bereichen (Widder 1998, S 251).

4.4. Beginn der Erziehung zur Demokratie

In diesem Kontext wurden nun in Österreich Schritte eingeleitet und durchgeführt, die ein neues Blickfeld eröffneten, das war jenes der Politischen Bildung. Der seit 1949 gültige Erlass über die Staatsbürgerliche Erziehung wurde nun allmählich zu eng, um die allgemeine Forderung nach dem „Mündigen Bürger“ erfüllen zu können. Mit der Staatsbürgerkunde wurde nur ein Teil von dem erfüllt, was die Schüler/innen brauchten um sich in der politischen Welt gut zurechtzufinden* (Rada 1980, S 10).

*Die Umbrüche der 1960er Jahre veränderten dann auch das Politikverständnis im österreichischen Schulwesen. Das wurde vor allem durch die deutsche Bildungsreformdiskussion angeregt. Es fanden auch mehrere Arbeitstagungen der Lehrer/innen zur „Politischen Bildung“ statt, auch mit Diskussionen über Entwicklungen, Aufgaben usw. In Fachzeitschriften (Lehrerfortbildungszeitschriften) wurden damals auch neue Lehrmethoden usw. vorgestellt (Widder 1998, S 75).

Bis in die 1960er Jahre war die Zielrichtung des Politikunterrichts an österreichischen Schulen eine Erziehung zum Staat. Diese Erziehung der Schüler/innen begann bereits ab dem Jahre 1869, als die Institution Schule dem Einflussbereich der Kirche entzogen wurde. Ab der zweiten Hälfte der 1960er Jahre wurde dann auch langsam begonnen, die „Erziehung zur Demokratie“ ins Zentrum der politischen Erziehung zu befördern. Die diesbezüglich festgelegten Erziehungsleitlinien für das österreichische Schulwesen wurden damals aber zunehmend uneffizienter* (Wolf 1998, S 9).

*Zum Blickfeld der Politischen Bildung gehörte neben der „Erziehung zur Demokratie“ in diesem Jahrzehnt auch bereits wesentliche Impulse in der Schul- und Bildungspolitik in Richtung „Vereintes Europa“, die besonders durch die deutsche Bildungsreformdiskussion angeregt wurden und auch zu einem besseren Demokratieverständnis führen sollten (Widder 1998, 251).

In den 1960er Jahren hat man im Kontext der sogenannten „68er Bewegung“ auch be gonnen, neue Ansätze der Politischen Bildung zu forcieren. Auswirkungen wurden damals auch in den Schulen sichtbar. 1974 sollte in den Abschlussklassen im AHS und BHS Bereich bereits das Fach „Politische Bildung“ eingerichtet werden. Das scheiterte damals am mehrfachen Widerstand, führte dann 1978 aber zum Grundsatzerlass politische Bildung als Unterrichtsprinzip. Dieser Grundsatzerlass führte aber nicht dazu, dass nun Politische Bildung auch in der Ausbildung der Pädagog/innen wesentlich war. Man erwartete von diesen aber dass sie Politische Bildung in ihren Unterrichtsfächern mitberücksichtigen bzw. thematisieren (https://www.pfz.at/themen-entwicklungspolitik/ harmonie-als-demokratisches-prinzip-politische-bildung-in-oesterreich-nach-1945, S 1).

4.5. Die Einführung der Arbeitsgemeinschaft „Geschichte und Sozialkunde - Geographie und Wirtschaftskunde“

Entscheidungsbefugte Personen im österreichischen Schulsysrtem glaubten damals u.a., dass sich aus dem Zusammenwirken von Sozialkunde und Wirtschaftskunde eine zeitgemäße Staatsbürgerkunde entwickeln werde, weshalb im Schuljahr 1971/72 als weiterer wesentlicher Schritt die Einführung der Arbeitsgemeinschaft „Geschichte und Sozialkunde – Geographie und Wirtschaftskunde“ für die achten Klassen der AHS erfolgte. Um diese zeitgemäße Staatsbürgerkunde zu entwickeln, wurde dann im Schuljahr 1972/73 die seit dem Schuljahr 1971/72 für die achten Klassen AHS eingeführte unverbindliche Übung „Politische Bildung“ nun auch auf die siebenten Klassen ausgeweitet* (Folkmann 1988, S 14).

*1973 wurde im Bundesministerium für Unterricht und Kunst eine eigene Abteilung für Politische Bildung und Staatsbürgerliche Erziehung im schulischen Bereich gegründet. In der Abteilung 1/9 bestand zu dieser Zeit besonders bei deren Leiter, Sektionsrat Dr. Leopold Rettinger, die Absicht, überall dort, wo die Ansätze für Politische Bildung vorhanden waren, diese als Gegenstand einzuführen. Die Vorstellungen Rettingers wurden damals auch in einer Ministerinformation zusammengefasst (Rada 1980, S 12).

Neben bedeutenden Arbeitsleistungen für die Errichtung des Grundsatzerlasses erfolgte 1976 im AHS Bereich ein weiterer Schritt zur Förderung der Politischen Bildung im Unterricht (Akademischer Senat, Jahrbuch der Universität Salzburg 1975-1977, S 15).

4.6. Die Ausdehnung der unverbindlichen Übung Politische Bildung

Die seit dem Schuljahr 1971/72 für die achten Klassen der AHS eingeführte unverbindliche Übung Politische Bildung konnte ab dem Schuljahr 1976/77 auch auf die sechste Klasse ausgedehnt werden. Als Ziel dieser unverbindlichen Übung war im konkreten Lehrplan vorgesehen: „In einer Arbeitsgemeinschaft „Politische Bildung“ soll der Schüler Kenntnisse über Faktoren und Funktionszusammenhänge der Ordnungen und des Geschehens in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft erwerben. Der junge Mensch soll Kriterien gewinnen, um zu kritischer Urteilsfähigkeit und zu rational kontrollierten Entscheidungen zu gelangen. Initiative und Selbsttätigkeit des Schülers seien dafür wesentliche Voraussetzungen* (Akademischer Senat, Jahrbuch der Universität Salzburg 1975-1977, S 15).

*Die 1970er Jahre waren grundsätzlich für Entwicklungen des Politikunterrichtes im österreichischen Schulsystem sehr wesentlich. Bereits 1970 wurde „Politische Bildung“ als unverbindliche Übung an den Allgemeinbildenden Höheren Schulen in Österreich eingeführt. Dieser Schritt erfolgte also bereits vor Einführung des Unterrichtsprinzips Politische Bildung, es gab damals aber auch kein eigenes Unterrichtsfach im Schulbereich (Dachs 1977, S 9 ff).

4.7. Der Grundsatzerlass von 1978: Rechtsgrundlagen, Empfehlungen und Richtlinien für das Unterrichtsprinzip

§ 2 Schulorganisationsgesetz:

§ 2 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) von 1962 war und ist eine wesentliche Rechtsgrundlage für das Unterrichtsprinzip Politische Bildung. Konkret sind es die darin genannten Aufgaben der österreichischen Schule (§ 2 SchOG). Zudem sind auch internationale Empfehlungen und Richtlinien, die den hohen Stellenwert der Politischen Bildung und das Recht junger Menschen darauf betonen. Politische Bildung wurde 1978 als Unterrichtsprinzip für alle Schülformen, Schulstufen und Unterrichtsgegenstände (Unterrichtsfächer) verankert. Dieser umfassende Auftrag, und die Zielsetzungen der Politischen Bildung im Schulbereich waren und sind ein zentrales Element zur Erfüllung der Aufgaben gemäß § 2 des Schulorganisationsgesetzes. Politische Bildung wurde und wird als Voraussetzung für die individuelle Entfaltung und auch für Weiterentwicklung des gesellschaftlichen Ganzen gesehen. Sie ist auch ein aktiver Beitrag zur Gestaltung der Gesellschaft und zur Verankerung bzw. Festigung der Demokratie. Politische Bildung führt auch zu wesentlichen Fragestellungen beispielsweise „wodurch Herrschaft und Autorität von der Gesellschaft als rechtmäßig anerkannt werde“. Sie ist dem Demokratieverständnis verpflichtet, dass die freie Bestellung, Kontrolle und Abrufbarkeit der Regierenden durch die Regierten, Herrschaft und Autorität in einer Demokratie legitimiert (https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/ schulrecht/rs/1997-2017/2015_12.html, S 1 f).

Politische Bildung als zentrale Grundlage einer demokratischen Gesellschaft:

In diesem Grundsatzerlass wurde Politische Bildung als zentrale Grundlage einer demokratischen Gesellschaft und als Aufgabe der österreichischen Schule klar definiert. Die Umsetzung dieses ersten Unterrichtsprinzips erfolgte in der Praxis aber sehr unterschiedlich und ist vom Engagement und Niveau von Pädagog/innen abhängig* (Mittnik et al 2018, S 18 f).

*Seit der Erstverlautbarung des Grundsatzerlasses haben sich Schule, Gesellschaft und Politik weiterentwickelt. Zudem auch die politische Kommunikation, die mediale Berichterstattung und die möglichen Wege der Informationsbeschaffung. Diesen Veränderungen inklusive Senkung des aktiven Wahlalters auf 16. Jahre muss durch neue Vermittlungsmethoden und aktuelle politische Bezüge Rechnung getragen werden (https://www. bmbwf.gv.at/Themen/schule/ schulrecht/rs/1997-2017/2015_12.html, S 1 f).

Eine zeitgemäße Politische Bildung:

Bereits im Schuljahr 1978/79 wurde mit dem Grundsatzerlass „Politische Bildung in den Schulen“ in Österreich das lange Bemühen in den Schulen eine zeitgemäße Politische Bildung einzuführen, verwirklicht. Unter zeitgemäßer Politischer Bildung verstand man damals eine Politische Bildung die dem pluralistischen, konflikthaften Charakter demokratischer Gesellschaften Rechnung trägt. Die Schüler/innen sollen dadurch ermutigt werden, eigene Standpunkte zu beziehen und Bestehendes kritisch zu hinterfragen lernen. Im Wesentlichen erfolgte mit diesem Erlass eine klare Abkehr von der bis dahin geltenden „Staatsbürgerlichen Erziehung“ aus dem Jahre 1949. Das ist auch aus dem im Grundsatzerlass formulierten Politikverständnis erkennbar (Wolf 1998, S 8).

Das dem Erlass zugrundeliegende Politikverständnis kann aus den inhaltlichen Formulierunen klar erkannt werden (Grundsatzerlass „Politische Bildung in den Schulen):

„Wesentliche Anliegen der Politischen Bildung sind die Erziehung zu einem demokratisch –fundierten Österreichbewusstsein, zu einem gesamteuropäischen Denken und zu einer Weltoffenheit, die vom Verständnis für die existentiellen Probleme der Menschen getragen ist. Politische Bildung ist einem Demokratieverständnis verpflichtet, das in der Anerkennung legitimer Herrschaft und Autorität keinen Widerspruch zur postulierten Identität von Regierungen und Regierten steht. Im Mittelpunkt aber steht die Frage, wodurch Herrschaft und Autorität von der Gesellschaft als rechtmäßig anerkannt werden: in einem demokratischen Gemeinwesen wird unabänderliches Merkmal sein, dass Autorität und Herrschaft aus der Quelle der freien Bestellung, der freien Kontrolle und der freien Abrufbarkeit durch die Regierten bzw. durch die von diesen eingesetzten Organe geschöpft werden. .Dabei wird ein demokratisches Regierungssystem umso erfolgreicher arbeiten können, je mehr der Gedanke der Demokratie auch in anderen Bereichen der Gesellschaft anerkannt wird“ (Baumgartner 2007, S 12).

Betrachtet man den Erlass „Politische Bildung in den Schulen“ inhaltlich und in seiner Gesamtheit vor dem Hintergrund der bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten historischen Entwicklung in Österreich , so kann als ein wesentliches Ergebnis festgestellt werden, dass damit ein Bruch gegenüber der Tradition erfolgte. Dies kommt sicher dadurch am deutlichsten zum Ausdruck , dass im gesamten Erlass kein einziges Mal der Begriff „Staat“ vorkommt und an dessen Stelle nun der für die Politische Bildung so wesentliche Begriff „Demokratie“ getreten ist.

Der Grundsatzerlass zum Unterrichtsprinzip Politische Bildung aus dem Jahre 1978 konkretisierte Anliegen und nannte auch drei Bereiche als Basis der Vermittlung von Politischer Bildung:

- Politische Bildung ist Vermittlung von Wissen und Kenntnissen: Die Schüler/innen sollen Einblick in die Ordnungen und die verschiedenen Ausformungen des politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens gewinnen.
- Politische Bildung ist Entwicklung von Fähigkeiten von Einsichten: Politische, kulturelle und wirtschaftliche Zusammenhänge sollen erkannt und kritische Urteilsfähigkeit erworben werden.
- Politische Bildung ist Weckung von Bereitschaft zu verantwortungsbewusstem Handeln: die Schüler/innen sollen bereit sein, von sich aus politische Vorgänge mit zu gestalten (BMUKK 2006, S 7).

Wie bei Schüler/innen die Überzeugung geweckt wird, dass sich Demokratie nicht in einem innerlich unbeteiligten Einhalten ihrer Spielregeln erschöpft, sondern dass es auch ein hohes Maß an Engagement und Bildung erfordert ist sehr wesentlich. Für unantastbare Grundwerte wie Menschenwürde, Menschenrechte, vor allem Freiheit usw.

einzutreten, wurde im Grundsatzerlass von 1978 in den grundlegenden Hinweisen für die Gestaltung des Unterrichts festgeschrieben. Beispielsweise auch durch die folgenden konkreten Vorschläge für den Unterricht: Das sind Förderung des Erlebens demokratischer Einstellungen und Verhaltensweisen, Ansetzen der Lernprozesse beim Erfahrungsbereich der Schüler/innen, offene Darstellung und Austragung von unterschiedlichen Auffassungen im Dialog, Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern* (BMUKK 2006, S 7).

*Der Erlass beauftragte alle Lehrer/innen, nicht nur jene des Gegenstandes Geschichte, den Schüler/innen im Rahmen ihrer Möglichkeiten im Unterricht Politische Bildung zu vermitteln (Erlass Wiederverlautbarung des Grundsatzerlasses von 1978).

Zielsetzungen eines fächerübergreifenden Unterrichts Politische Bildung sind das Erkennen gesellschaftlicher Strukturen und Zusammenhänge; das Wecken der Überzeugung, dass Demokratie ein hohes Maß an Engagement erfordert und die Bereitschaft, persönlich im demokratischen Willensbildungsprozess mitzuarbeiten; die Hinführung zu einer toleranten Einstellung gegenüber politisch Andersdenkenden; das Verständnis für die Aufgaben der umfassenden Landesverteidigung; die Förderung der Bereitschaft, für unantastbare Grundwerte wie Freiheit und Menschenwürde einzutreten* (Erlass Wiederverlautbarung des Grundsatzerlasses von 1978).

*Diese im Grundsatzerlass dargestellten Zielsetzungen der Politischen Bildung waren und sind auch ein Beitrag zur Überwindung von Vorurteilen und zur kritischen Auseinandersetzung mit eigenen Wertvorstellungen und jenen andersdenkender Menschen. Beachtlich sind in diesem Kontext Kontroversität und das Verbot jeglicher Indoktrination, die der Gewinnung eines selbständigen Urteils der Schüler/innen entgegensteht (www. phwien. ac.at, Was darf Politische Bildung?).

In diesem Grundsatzerlass sind die Grundlagen, Ziele und die Umsetzung der Politischen Bildung in österreichischen Schulen festgeschrieben. Dieser Erlass bezieht sich neben nationalen (österreichischen) Normen unter anderem auch auf die Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung (Grundsatzerlass Politische Bildung).

4.8. Der Erlass des BMU zur Ergänzung des Wahlpflichtfaches „Geschichte und Sozialkunde“ um den Begriff „Politische Bildung“ 1989

Das Jahr 1989 war besonders für den AHS Bereich von Bedeutung. Mit einem Erlass des BMU kam es damals zur Ergänzung des Wahlpflichtfaches „Geschichte und Sozialkunde“ in den Oberstufen der AHS um den Begriff „Politische Bildung“. Im Jahre 1991 wurde dann auch in den BMS und BHS schrittweise in jenen Fächern, in denen das Wort „Staatsbürgerkunde“ beinhaltet war, dieses durch „Politische Bildung“ ersetzt (Wolf 1998, S 8).

Es war nun der Begriff „Politische Bildung“ im österreichischen Schulsystem vorhanden. Eine inhaltliche Definition dieses Begriffes war und ist aber sehr schwierig, diese kann beispielsweise aufgrund der Funktion von Politischer Bildung oder deren Form erfolgen. In Bereichen der Politik, der Wissenschaften usw. wird dieser Begriff jedenfalls kontrovers diskutiert* (Ackermann 1999, S 185).

*Für den österreichischen Bildungsbereich war dieser Schritt von der „Staatsbürgerkunde“ zur „Politischen Bildung“ aber wegen der unterschiedlichen Zielsetzungen sehr wesentlich. Als ein Teilbereich im Kontext der politischen Sozialisation umfasste nun Politische Bildung bewusste und unbewusste Lernprozesse, welche politisch orientierte Persönlichkeitsmerkmale, Gefühls- und Wertehaltungen, vor allem aber auch Kenntnisse und Verhaltensmuster inkludiert (Ackermann 1999, S 185).

Analog zu Deutschland sollte man unter Politischer Bildung jedenfalls die Vermittlung der Prinzipen der Demokratie, Toleranz und Kritikfähigkeit sowie die Befähigung zu aktiver Partizipation am politischen Geschehen verstehen. Allen Definitionsversuchen für „Politische Bildung“ sollte klar sein, dass diese eine der Schlüsselqualifikationen auf dem Weg zu einem mündigen Staatsbürger ist. Nur wer politisch gebildet ist kann das politische Geschehen mitgestalten, das betrifft den Nationalstaat, die europäische und die internationale Politik (www.bildungsexperten.net, S 1 ff).

4.9. Der Grundsatzerlass „Unterrichtsprinzip Politische Bildung“: Wiederverlautbarung 1994:

1994 kam es dann unter der Geschäftszahl GZ 33.466/103-V/4a/94 zur Wiederverlautbarung des Grundsatzerlasses Politische Bildung GZ 33.464/6-19a/ 78. Man sah in Politischer Bildung eine Voraussetzung sowohl für die persönliche Entfaltung von Einzelpersonen, als auch für die Weiterentwicklung der Gesellschaft und damit einen Beitrag zur Verwirklichung der Demokratie. Die Erziehung zu einem demokratisch fundierten Österreichbewusstsein, zu einem gesamteuropäischen Denken und zu einer Weltoffenheit, die vom Verständnis für die existentiellen Probleme der Menschheit getragen ist, waren damals wesentliche Anliegen der Politischen Bildung (BMUKK und Zentrum Polis, S 7).

[...]

Final del extracto de 86 páginas

Detalles

Título
Politische Bildung in Österreich historisch und aktuell. Digitale Medien im Politikunterricht
Autor
Año
2020
Páginas
86
No. de catálogo
V963054
ISBN (Ebook)
9783346363350
ISBN (Libro)
9783346363367
Idioma
Alemán
Palabras clave
Politische Bildung, Schule, Demokratie, Menschenrechte, Globales Lernen, digitale Medien, Weltbürger/innen, Internet, Politikinteresse, politische Kommunikation
Citar trabajo
Dr. Franz Zeilner (Autor), 2020, Politische Bildung in Österreich historisch und aktuell. Digitale Medien im Politikunterricht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/963054

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