Geschlecht und soziale Ungleichheit


Trabajo Escrito, 1999

36 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung 1

2. Geschlechtstypische soziale Ungleichheiten 2

2.1. Ein Blick in die Geschichte 2

2.2. Ungleichheiten in der Bildung 5

2.3. Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt 7

2.4. Der Umgang mit der Ungleichheit in der Politik 11

3. Schlußbemerkungen 13

Literaturnachweis

Anhang

Anhang 1: Auszug aus wichtigen Maßnahmen und Gesetzen für Frauen in der Bundesrepublik Deutschland seit 1949

Anhang 2: Einführung des Frauenwahlrechts in ausgewählten Ländern

1. Einführung

Aufgrund des umfangreichen Themas, verzichte ich auf die Erklärung der Begriffe "Soziale Ungleichheit" und "Geschlecht" und setze voraus, daß die einschlägigen Klassen- und Schichtmodelle zur Erfassung und Einteilung sozialer Ungleichheit sowie die Erweiterung der Dimensionen sozialer Ungleichheit aus heutiger Sicht, die unter anderem Hradil aufzeigt, bekannt sind. Geschlecht wird dabei als "horizontale Ungleichheit" bezeichnet.

Erste Überlegungen zum Thema Geschlecht und soziale Ungleichheit führten immer wieder dazu, daß eine Gleichstellung der Geschlechter eine Gleichstellung der Frau gegenüber dem Mann bedeutet.

Daraus folgt, daß es in meiner Hausarbeit vor allem um die Frage geht, ob in der Bundesrepublik Deutschland Frauen den Männern gleichgestellt sind. Beschränkt habe ich mich dabei auf ausgewählte Bereiche, wie Bildung, Arbeitsmarkt und Politik und diesen zum besseren Verständnis einen Auszug aus der deutschen Geschichte der Geschlechterbeziehungen und der Frauenbewegung vorangestellt.

Es ist unumstritten, daß es biologische Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt.

Jahrhundertelang rechtfertigten u.a. eben diese Unterschiede die Ungleichbehandlung zwischen den Geschlechtern. Mit einem wachsenden Selbstverständnis er Frau kam es zur Hinterfragung, ob die natürlichen Ungleichheiten die Masse der sozialen Benachteiligungen von Frauen rechtfertigen.(Näheres dazu im Kapitel 2.1.)

Forscher - vor allem der Psychologie - untersuchen immer wieder, ob anatomische Unterschiede zwischen männlichem und weiblichen Gehirnen bestehen und welche Auswirkungen solche festgestellten Abweichungen auf Verhaltensunterschiede haben. Weiterhin ist die Rolle der Hormone beim Vorstellungsvermögen (vor allem dem räumlichen Vorstellungsvermögen) von Männern und Frauen für Wissenschaftler interessant. Bis heute gibt es dazu sehr kontroverse Meinungen und auch kontroverse Forschungsergebnisse.

Fakt ist aber, daß Frauen - und auch Männer - beweisen, daß die Ungleichbehandlungen der Frauen in vielen Bereichen, wie bspw. der Bildung, Arbeit, Politik u.a., nicht gerechtfertigt sind und daß dem Recht auf Chancengleichheit keine natürlichen Barrieren im Weg stehen.

Der Erforschung geschlechtstypischer sozialer Ungleichheit in der Soziologie ist erst in jüngerer Zeit Beachtung geschenkt worden. Nicht, weil sich diese Ungleichheit verschärft hat, sondern - wie bereits Tocqueville vor mehr als 150 Jahren erkannte - weil sich "mit dem Abbau sozialer Ungleichheiten gleichzeitig die Sensibilität gegenüber den verbliebenen Ungleichheiten erhöht" hat.

Beigetragen zur Diskussion über das Verhältnis zwischen Männern und Frauen haben sicherlich (nicht zuletzt) auch die Frauenbewegungen sowie daraus folgende Frauenförderungsmaßnahmen und das Bestreben um eine Gleichstellungspolitik.

Kreckel zeigt in Anlehnung an Crompton u.a., daß "herkömmliche Ungleichheitstheorien ... weitgehend ‚geschlechtsblind‘" sind, verweist aber auch darauf, daß es "nicht sinnvoll ist, die Gruppe der Frauen als eigenständige, den Männern in ihrer Gesamtheit untergeordnete ‚Klasse‘ oder ‚Schicht‘ aufzufassen."

Einzug finden Frauen in diese Modelle nur als Erwerbstätige. Es gibt aber einige Gründe, warum Frauen - ebenso wie Männer - in dieser Kategorie nicht auftauchen und deshalb aus den Modellen herausfallen. "Drei bedeute Kriterien des Ausschlusses vom Arbeitsmarkt" nennt Kreckel : Alters- und/oder Gesundheitsgründe, Übernahme von Reproduktionsaufgaben (wobei hierbei Geschlechtszugehörigkeit eine entscheidende Rolle spielt) und der Ausländerstatus, der Menschen vom Arbeitsmarkt ausschließt.

Rechtlich gesehen ist in der Bundesrepublik Deutschland die Gleichstellung von Mann und Frau gegeben. Sie ist im Grundgesetz durch den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 gegeben und damit Verfassungsgebot. "Wesentliche Ungleichheiten in der Rechtsstellung wurden aber erst 1977 mit dem neuen Ehe- und Familienrecht abgebaut. Auf dem Papier gilt nun keine Norm mehr, die Mann und Frau unterschiedlich behandelt."

Vorausgeschickt sei noch: "viele Belastungen, die Frauen im Unterschied zu Männern stärker betreffen, bleiben unsichtbar und damit dem gesellschaftlichen Diskurs entzogen, weil -sie im Bereich des Privaten, Nicht-Öffentlichen verschwinden. Damit werden eine Reihe von sozialpsychologischen Problemen aus dem allgemeinen Bewußtsein ausgeblendet, in denen sich soziale Ungleichheit in individuellem Leiden ausdrückt." Auch in dieser Hausarbeit kann es vorrangig nur um die sichtbaren Ungleichheiten der Geschlechter gehen und auf einige Hintergründe verwiesen werden.

2. Geschlechtstypische soziale Ungleichheiten

1. Ein Blick in die Geschichte

"Zur Frau aber sagte er: ‚Du wirst viele Beschwerden haben, wenn du schwanger bist, und unter Schmerzen wirst du deine Kinder zur Welt bringen. Es wird dich zu deinem Mann hinziehen, aber er wird dein Herr sein.‘" (1. Mose / Genesis 3,1-16)

Die Geschichte des "Sündenfalls" beeinflußt das Verhältnis zwischen den Geschlechtern bis heute. Sicherlich ist dieser Mythos ein Produkt der Zeit, in der er entstanden ist.

Die jahrhundertealten Stereotypen typisch männlicher und weiblicher Eigenschaften "verstellen den Blick für tatsächliche Verhaltensweisen von Frauen und Männern ..., für die Differenzen auch zwischen Frauen bzw. Männern."

Blickt man in die Geschichte, stellt man fest, daß - bis auf wenige Ausnahmen - die bedeutendsten Persönlichkeiten Männer waren und Frauen meist im Hintergrund agierten. Gelang es Frauen, etwas Macht zu erhaschen, so geschah dies meist über Umwege. In der Zeit des Absolutismus bspw. - so schreibt Irene Dölling - führte "der Weg zu (kurzfristigem) politischen Einfluß für Frauen immer über das Bett des absoluten Herrschers - ihr Status war der einer Mätresse." Die Rolle der Frau war stets eine untergeordnete. Sie war für Haus und Familie verantwortlich, aber ihrem Mann untergestellt. Nur er hatte wichtige Entscheidungen zu treffen. Auch sie mußte für den Lebensunterhalt mitarbeiten, wurde aber weit unter ihrem Wert bezahlt und mußte teilweise schlechtere Arbeitsbedingungen als männliche Kollegen hinnehmen. Für den Mann war sie schmückendes Beiwerk und ihr Auftreten in der Öffentlichkeit wurde durch den Status des Mannes bestimmt.

Im Kapitalismus entwickelte sich das Zusammenleben zwischen Männern und Frauen neu. "Das historisch Neue der entstehenden kapitalistischen Arbeitsgesellschaft war die systematische Trennung von Familien- und Erwerbsleben. Vordergründig betrachtet war es nur eine räumliche Trennung: Nicht mehr das private Wohnumfeld, sondern die Fabrik, das Büro, die Kaserne wurden für immer mehr Menschen zur Arbeitsstätte und zum einzigen Ort, wo der Lebensunterhalt verdient werden konnte. Auch im Familienkontext wurde selbstverständlich gearbeitet. Aber es wurde dort unentgeltlich gearbeitet. Denn während die Arbeitszeit auf der einen Seite zur grundlegenden Recheneinheit der kapitalistischen Ökonomie und damit zu einem kostbaren und knappen Gut aufgewertet wurde, blieben auf der anderen Seite die Stunden der Hausarbeit so ungezählt und unbezahlt wie eh‘ und je. Auf diese Weise begann sich scheinbar zwangsläufig auch eine symbolische Trennung zwischen Erwerbsarbeit und Hausarbeit duchzusetzen." Für die Frauen dieser Zeit gab es zwei Möglichkeiten. Die erste traf auf Frauen zu, deren Mann ausreichend Einkommen hatte, die Familie zu ernähren. Diese Frauen wurden zu Hausfrauen - je nach finanzieller Lage verrichtete sie diese selbst oder stand einer Anzahl von Dienstboten vor. Reichte das Einkommen des Mannes nicht oder die Frau mußte allein für die Familie sorgen, griff das sog. "proletarische Modell", "also: Erwerbstätigkeit und Hausfrauentätigkeit in einem. Das ist der historische Ursprung der sog. weiblichen ‚Doppelrollenproblematik‘, die bis heute fortwirkt."

Ein Vorläufer der Emanzipationsbewegung waren die Salons und Kaffeehäuser des 18. und 19. Jahrhunderts. Hier traf man sich, um über gesellschaftliche Probleme zu diskutieren. Während Kaffeehäuser öffentliche Plätze waren, die eher den (mittelloseren) Männern offenstanden - Frauen, die hier verkehrten, wurden als "anrüchig" angesehen und waren allgemein eher unerwünscht - traf sich in den Salons ein ausgewählteres Publikum. Salons waren meist private Räume, die von der aufsteigenden Mittelschicht zur Verfügung gestellt wurden. Organisiert wurden die Salons in der Regel von den Frauen der aufsteigenden Mittelschicht, dadurch war ihnen die Möglichkeit gegeben, an den Diskussionen teilzunehmen und ihren Horizont zu erweitern. Die Kultur der Salons und Kaffeehäuser ging erst mit dem 1. Weltkrieg zurück.

1865 wurde der "Allgemeine Deutsche Frauenverein" gegründet. "Mit der Gründung dieses Vereins begann in Deutschland die organisierte Frauenbewegung." Die erste Generation der Frauenbewegung setzte sich für das Recht auf Bildung und Arbeit für Frauen ein. Zu beachten ist dabei, da die Vertreterinnen der organisierten Frauenbewegung "Frauen und Töchter der bürgerlichen Mittel- und Oberschicht ohne Recht auf Arbeit (mit Ausnahme des Gouvernanten-, Lehrerinnen- oder Gesellschafterinnenberufs bei Lediggebliebenen)" waren, ein Großteil der weiblichen Bevölkerung der unteren Schichten aber wirtschaftlich gezwungen war, unter fast unmenschlichen Bedingungen und geringer Entlohnung, sich den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Diese erste Bewegung hatte es nicht leicht, da Kritik nicht nur von Männern sondern auch von Frauen kam und Frauen zu jener Zeit noch politisch völlig rechtlos waren - öffentliches Redeverbot, keine Versammlungsfreiheit.

Dem ersten Frauenverein folgten viele andere, die sich entschieden für die berufliche und politische Gleichberechtigung der Frauen einsetzten. Ab 1872/1873 wurden "den Frauen weitere Berufsmöglichkeiten eröffnet durch die ersten Kindergärtnerinnenseminare und durch die endlich erfolgte Zulassung zum Bahn-, Post- und Telegraphendienst Von den höheren Berufspositionen und dem höheren Schulwesen blieben Frauen jedoch weiterhin ausgeschlossen." Das Recht der damaligen Zeit benachteiligte Frauen in starkem Maße - in der Ehe hatte der Mann das Sagen, auf dem Arbeitsmarkt waren sie unterprivilegiert, politisch unbedeutend und selbst die Bildung war männlich dominiert.

1894 schlossen sich viele der bürgerlichen Frauenverbände zum "Bund Deutscher Frauenvereine" (BDF) zusammen, der - nach anfänglich heftigen Diskussionen - eher eine konservative Politik verfolgte, d.h. die Mutterrolle der Frau propagierte und in den Fragen der Selbstbestimmung der Frau eher zurückhaltend war . Die proletarische Frauenbewegung hingegen kämpfte für eine gesamtgesellschaftliche Umgestaltung. Gemeinsame Ziele waren "die politische Gleichberechtigung, ... gleicher Lohn bei gleicher Arbeit, ... bessere Arbeitsbedingungen, ... Mutterschutz, ... privatrechtliche Gleichstellung, ... gleiche Bildungschancen und ... das Recht auf Erwerbsarbeit "

Die gemeinsamen Bemühungen der beiden Bewegungen um ein Immatrikulationsrecht, hatten erst nach der Jahrhundertwende Erfolg. Zwischen 1900-1909 wurden sie in den verschiedenen Bundesländern zum Studium zugelassen, 1920 erhielten Frauen das Habilitationsrecht und ab 1922 durften sie in den Justizdienst eintreten und Richterinnen werden.

1908 trat die Vereinsfreiheit für Frauen in Kraft. Sie durften jedoch noch nicht wählen und gewählt werden.

Strittige Punkte innerhalb der Frauenbewegung waren vor allem Fragen der Ehe und Familie sowie die Stellung zum §218. Der Ruf nach einem Frauenwahlrecht wurde erst sehr spät laut (1902 von einzelnen Gruppierungen, aber erst 1917 in öffentlichen Diskussionen) und im November 1918 per Dekret des Rates der Volksbeauftragten umgesetzt. (Ein Überblick über die Durchsetzung des Frauenwahlrechts in verschiedenen Ländern ist im Anhang 2 zu finden.)

Die Zeit des Nationalsozialismus warf die Emanzipation zurück. Den Frauen wurde das passive Wahlrecht und die Zulassung zur Habilitation genommen, die Zahl der Studentinnen wurde auf 10% beschränkt und der Lohngleichheitsgrundsatz zwischen Männern und Frauen wurde bewußt nicht beachtet. Das Bild der Frau als Mutter wurde propagiert und belohnt.

Nach dem 2. Weltkrieg rückten die Frauen ins Zentrum, bedingt durch die vielen gefallenen Männer und die Notwendigkeit des Wiederaufbaus. In dieser Phase war die Arbeit - auch körperlich schwere - der Frauen eine Selbstverständlichkeit.

Nach Gründung der beiden deutschen Staaten, wurde an die Frage der Emanzipation der Frauen jeweils unterschiedlich herangegangen.

Eine Auflistung wichtiger Maßnahmen und Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland finden Sie im Anhang 1.

Einen Aufschwung erhielt die Frauenbewegung durch die Studentenbewegung 1968. Es entstanden viele Frauenzentren, die sich mit den Problemen den Frauen beschäftigen und den Frauen einen Raum zum Diskutieren boten. Man entwickelte ein eigenes Bewußtsein und setzte sich für spezielle Frauenthemen, wie der Abschaffung des §218 ein. Gerade in dieser Frage konnte eine Einheit zwischen institutionellen Frauenorganisationen und der neuen Frauenbewegung geschaffen werden.

Unterstützt und angeregt durch die Frauenbewegung entstanden Beratungsstellen für Mädchen, die Mädchen und Frauen vor sexueller Gewalt schützen und ihnen hilfreich zur Seite stehen sollen. Frauen- und Mädchenprojekte der verschiedensten Art fanden Einzug in die Sozialarbeit. Auch im kulturellen Bereich machte sich das zunehmende Interesse für Frauenbelange bemerkbar - es entstanden Frauenverlage, Frauenzeitschriften, Frauenbuchläden, Frauenkabaretts u.v.a.m.. Die Forschung interessierte sich zunehmend für Frauen und in der Politik forderten Frauen die Einführung einer Quote - nicht zuletzt animiert durch den Grundsatz der Grünen, die Hälfte aller Mandate und Positionen den Frauen zu überlassen.

Die DDR zielte von Anfang an auf eine Gleichberechtigung der Frauen. Dies war neben ideologischen Vorstellungen vor allem auch eine ökonomische Notwendigkeit. Allerdings wurde diese Gleichberechtigung stark von oben gelenkt. Die Karrierechancen für Frauen, vor allem auf politischem Gebiet, waren aber auch hier schlecht. So wurde z.B. " in den engsten Führungszirkel des Politbüros der SED ... nie eine Frau als stimmberechtigtes Mitglied aufgenommen."

Wie die Situation für Frauen in der Bildung, auf dem Arbeitsmarkt und in der Politik heute aussieht, soll in den folgenden Kapiteln geklärt werden.

2. Ungleichheiten in der Bildung

Im Bereich der Bildung läßt sich bereits von einer Chancengleichheit der Geschlechter ausgehen. Vor allem die allgemeinbildenden Schulen halten ihre Tore für Mädchen und Jungen gleichberechtigt offen. Diese Entwicklung war in beiden deutschen Staaten etwas zeitversetzt zu beobachten, wie Geißler ausführt. Das heißt, auf dem Gebiet der ehemaligen DDR zählten gleiche Bildungschancen der Geschlechter "von Anfang an zu den Zielen sozialistischer Bildungspolitik",während in der Bundesrepublik Forderungen nach "besseren und gleichen Bildungschancen für Mädchen"erst in den 60er Jahren erhoben wurden.

In diese Entwicklung hinein zählt auch die Einführung des koeduktativen Schulsystems, das als "eine der erfolgreichsten Maßnahmen der Bildungsreform der letzten Jahrzehnte" anzusehen ist. Erst mit dieser Ausbildungsform ist eine Gewährleistung der gleichen Bildung von Mädchen und Jungen möglich.

Heute ist die Gleichberechtigung der Geschlechter an allgemeinbildenden Schulen Normalität und eine Selbstverständlichkeit, wie aus den Tabellen 1 und 2 zu ersehen ist.

Tabelle 1: Anteil der weiblichen Schüler an den Schülern insgesamt in allgemeinbildenden Schulen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Bundesminister für Bildung und Wissenschaft 1983, S. 32

Tabelle 2 : Anteil der weiblichen Schüler in allgemeinbildenden Schulen 1991-1995 im vereinigten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle : Grund- und Strukturdaten 1996/97

Der daraus ersichtliche Trend, daß sich der Anteil der Mädchen vor allem bei Gymnasien deutlich erhöht hat, ist auch bei anderen Autoren nachzulesen. Dieser Trend setzt sich ebenfalls an den Hochschulen und Universitäten fort, "so nahmen im Wintersemester 1995/96 erstmals mehr Frauen (52,2%) als Männer ein Universitätsstudium auf".

Ein ähnliche Entwicklung ergab sich auch bei Abendgymnasien und Kollegs. War es 1970 noch ein Anteil von 23,5% Schülerinnen, so ist dieser Anteil bis 1995 allmählich auf 53,5% gestiegen.

Die Meinungen zur Berufsausbildung sind etwas geteilt. Während u.a. Geißler und Hradil davon sprechen, daß es für Mädchen immer noch schwerer ist, eine Berufsausbildung zu finden und damit auch der Übergang ins qualifizierte Arbeitsleben für sie erschwert wird (wobei zu beachten ist, daß Hradils Buch bereits vor 12 Jahren erschienen ist), beobachtet Kreckel eine andere Tendenz. Bei ihm heißt es: "Die bildungs- und ausbildungsstatistischen Daten lassen ... ein Gesamtbild entstehen, in dem geschlechtsspezifische Differenzen im heutigen westlichen Deutschland keine dominierende Rolle mehr zu spielen scheinen : Die beiden Geschlechter haben in Hinblick auf ihr formales Qualifikationsniveau annähernd gleichgezogen."

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend schreibt, daß vor allem Mädchen " von der angespannten Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt ... stärker betroffen (sind) als Jungen". Von den nicht vermittelten Jugendlichen in eine Ausbildung waren 1996 54,4% junge Frauen, wobei der Anteil der unvermittelten Bewerberinnen in den neuen Bundesländern mit 61.1% noch um 10 Prozentpunkte höher lag als in den alten Ländern. Nach wie vor wird der Ausbildungsmarkt in männlich und weiblich dominierte Berufsausbildungen gespalten, d.h. daß Mädchen größtenteils einen Beruf mit hohem Frauenanteil ergreifen, ebenso wie Jungen einen männerdominierten Beruf bevorzugen. So stehen in Sachsen z. B. Vermittlungswünschen für Fertigungsberufe 19.938 männliche Bewerber 4.303 weiblichen gegenüber, dafür aber in Dienstleistungsberufen lediglich 5.649 männliche 21.826 weiblichen entgegen.

Auffallend dabei ist, daß die weiblich dominierten Ausbildungsberufe Berufe sind, "in denen insgesamt weniger Auszubildende ausgebildet werden". Verdeutlicht werden soll dies in Tabelle 3, in der die jeweils am stärksten besetzten Berufe für männliche und weibliche Auszubildende den Relationen von Bewerbern je Ausbildungsstelle gegenüber gestellt wurden (wobei hier nur die Zahlen des Landesarbeitsamtes Sachsen berücksichtigt wurden, die aber laut Arbeitsamt als bundesweit repräsentativ angesehen werden können).

Tabelle 3 : Häufigste Ausbildungswünsche von männlichen und weiblichen Bewerbern im Verhältnis zu den

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

* Quelle: Statistisches Bundesamt

** Quelle: Landesarbeitsamt Sachsen, Referat Statistik und Arbeitsmarktberichterstattung

Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend liegen "die Gründe für die geschlechterspezifische Aufspaltung der Berufsstruktur ... einerseits an der Hartnäckigkeit traditioneller Rollenvorstellungen, andererseits auch im Einstellungsverhalten vieler Betriebe".

Abschließend für dieses Kapitel und vorgreifend auf das nächste, möchte ich Kreckel zitieren: "Während vormals die Forderungen nach gleichem Recht auf Bildung im Vordergrund stand, ist heute die geschlechtsspezifische Ungleichheit der Berufschancen bei gleicher Bildung das Hauptproblem.".

2.3. Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt

Kommen wir nun zu dem Bereich, in dem sich soziale Ungleichheit - auch zwischen den Geschlechtern - am besten ablesen läßt, da er in allen Ungleichheitsmodellen eine wesentliche Rolle spielt - der Bereich der Arbeitswelt.

Bevor man Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt anprangert, sollte man überprüfen, ob es nicht doch legale Ungleichheiten sind. Kreckel spricht in diesem Zusammenhang von einer "meritokratischen Triade", d.h. Qualifikation, Beruf und Einkommen müssen in einem Verhältnis zueinander stehen. Bezogen auf die geschlechtsspezifischen Arbeitsmarktungleichheiten kann man sagen, daß sie legitim sind, wenn sie sich "auf entsprechende Qualifikationsunterschiede zwischen den Geschlechtern zurückführen lassen. Unter meritokratischem Gesichtspunkt ‚illegitim‘ wird ein Ungleichheitssystem folglich erst dann, wenn das Qualifikationsprinzip bei der Stellenbesetzung verletzt und/oder wenn ungleicher Lohn für gleiche Arbeit gezahlt wird." Ob dies zutrifft, soll im folgenden geklärt werden.

Werfen wir zuerst einen Blick auf die Lohnverteilungen, da sich dieser Bereich etwas leichter fassen läßt.

Die unbegreiflichste Ungleichheit zwischen den Geschlechtern auf dem Arbeitsmarkt sind wohl die ungleichen Lohnverteilungen. Es ist nach wie vor so, daß Männer bei gleicher Qualifizierung und Anstellung höhere Löhne erhalten. Übereinstimmend weisen darauf verschiedene Soziologen, wie z. B. Geißler, Beck, Bolte, Hradil und Kreckel, aber auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugendliche und die Bundesanstalt für Arbeit hin. Tabelle 4, die Kreckel entnommen wurde, zeigt diesen Aspekt in übersichtlicher Form.

Tabelle 4: Vollbeschäftigte Arbeiter in der Industrie, Angestellte in Industrie und Handel, nach Geschlecht, Leistungsgruppen und durchschnittlichen Brutto-Monatsverdiensten, BRD 1990

a) Arbeiter (Industrie)

Männer Frauen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Berechnungen Reinhard Kreckel nach Stat. Bundesamt, Fachserie 16 (Löhne und Gehälter), Reihe 2.1 und 2.2, Oktober 1990.

* durchschnittlicher Verdienst der männlichen Berufstätigen dieser Leistungsgruppe

** durchschnittlicher Verdienst der weiblichen Berufstätigen dieser Leistungsgruppe (eigene Anmerkung)

Erl ä uterungen der Leistungsgruppen:

LG 1: Facharbeiter und besonders qualifizierte Arbeiter

LG 2: Angelernte Arbeiter

LG 3: Ungelernte Arbeiter, Hilfsarbeiter

LG II: Angestellte in verantwortlicher Tätigkeit und/oder mit umfassenden fachlichen Kenntnissen

LG III: Angestellte mit längerer Berufserfahrung und/oder besonderen fachlichen Kenntnissen

LG IV: Angestellte mit Berufsausbildung und einfacher Tätigkeit

LG V: Angestellte in schematischer oder mechanischer Tätigkeit, die keine Berufsausbildung erfordert

Diese Tabelle läßt neben einem Blick auf die Lohnverhältnisse ebenfalls einen Blick auf die jeweiligen Qualifikationen zu. Es geht deutlich hervor, daß "sowohl Industriearbeiterinnen als auch weibliche Angestellte in der Privatwirtschaft ... in formal gleichrangigen beruflichen Positionen insgesamt ein geringeres Einkommen als ihre männlichen Kollegen (erzielen). Damit drängt sich die Frage auf, ob wir es hier mit direkter ‚sexistischer‘ Einkommensdiskriminierung zu tun haben, die gegen das meritokratische Prinzip verstößt".

Der zweite Aspekt zeigt, daß es in der Qualifikationshierarchie ebenfalls Unterschiede zwischen den Geschlechtern auszumachen sind, d.h. daß mit steigender Leistungsgruppe die Anzahl der weiblichen Beschäftigten abnimmt und die der männlichen zunimmt. Zunächst betrachtet könnten Qualifikationsunterschiede der Grund dafür sein. Sicherlich kein von der Hand zu weisendes Kriterium. Doch zahlreiche industriesoziologische Untersuchungen zeigen, daß "Arbeiterinnen sehr viel häufiger als Arbeiter nicht ausbildungsgerecht eingesetzt und somit von ‚Dequalifizierung‘ betroffen" sind.

"Im Durchschnitt verdienen Frauen in der Bundesrepublik Deutschland 77% dessen, was die deutschen Männer verdienen,(im EU-Vergleich - 72% - ein knapp überdurchschnittlicher Wert)." Diese Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen haben sich seit den sechziger Jahren minimiert, wie aus Statistiken hervorgeht. So hat sich der durchschnittliche Bruttoverdienst der Arbeiterinnen im produzierenden Gewerbe im früheren Bundesgebiet (ohne Teilzeitbeschäftigte) von 59,0% des Verdienstes der männlichen Kollegen 1960 auf 72,1% im Jahr 1996 erhöht.

Ähnlich verhält es sich bei den Angestellten des früheren Bundesgebietes im produzierenden Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern. Hier hat sich der durchschnittliche Bruttoverdienst der Frauen von 54,7% 1960 auf 68,2% des Verdienstes der Männer im Jahr 1996 erhöht. In den neuen Bundesländern stehen die Frauen etwas besser da - hier verdienten 1996 die Arbeiterinnen 77,1% des Gehaltes der Arbeiter und die Frauen in Angestelltenverhältnissen der o.g. Gewerbe 75,2% ihrer Kollegen. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und können nicht einfach nur mit Lohndiskriminierung erklärt werden. Sie sind vielmehr in dem geschlechterspezifisch geteilten Arbeitsmarkt zu suchen. Geißler führt die Differenzen u.a. auf "weniger Überstunden, kürzere Wochenendarbeitszeiten, weniger übertarifliche Zulagen (z.B. für Schichtarbeit oder andere Arbeitserschwernisse), ... weniger Berufsjahre und kürzere Betriebszugehörigkeit" zurück. Der kürzeren Berufserfahrung liegen Kindererziehungszeiten zugrunde. Ein noch wichtigerer Aspekt für ihn ist, daß Frauen häufiger in schlechter bezahlten Berufspositionen, Lohngruppen und -branchen zu finden sind. Frauen sind häufiger unter ihrem Ausbildungsniveau beschäftigt und zu einem wesentlich höheren Anteil teilzeitbeschäftigt. Die tarifliche und betriebliche Eingruppierungspraxis und die daraus resultierende Bewertung der Arbeit - körperlich leichte oder schwere Arbeit - ist ein weiterer Grund der schlechteren Bezahlung von Frauen. Zieht man all diese Faktoren ab und geht von gleichen Arbeitsbedingungen aus, findet man trotzdem noch die Tatsache, daß Frauen schlechter als Männer verdienen.

Erklärt wird das zum Teil immer noch damit, daß Männern als "Familienernährern" ein besserer Verdienst zusteht. Für den größten Teil der Männer ist es nach wie vor selbstverständlich, daß sie die Ernährerrolle übernehmen und für den Familienzusammenhalt und die Kinder die Frau verantwortlich ist, da ihre "Gebärfähigkeit ... auf die Zuständigkeit für Kind, Hausarbeit, Familie und daraus auf Berufsverzicht und Unterordnung im Beruf" schließen läßt.

Diese Ansicht schlägt sich auch in der Beförderungspolitik nieder. In Spitzenpositionen sind Frauen deutlich unterrepräsentiert. Wirft man bspw. einen Blick auf die Krankenhausstrukturen, stellt man fest, daß den größten Teil des Personals Frauen stellen (1988: 75%), aber nur 0,1% (1988) von ihnen in leitenden Positionen arbeiten. Beim männlichen Personal haben im gleichen Jahr 4,6% leitende Positionen inne. Betrachtet man außerdem den Weg von Studentinnen zu Professorinnen, so zeigt sich, daß nach oben hin die Zahl der Frauen stark abnimmt, d.h. Studentinnen sind mit 43,5% an den Hochschulen und Universitäten vertreten, bei den Promotionen sinkt der Anteil der Frauen bereits auf 31,5%, bei den Habilitationen auf 12,9% und Professorinnen nehmen nur noch einen Anteil von 8,2% aller Professorenstellen ein. Die angeführten Beispiele stehen stellvertretend für fast alle Berufszweige.

Eine wirkliche Benachteiligung der Frauen im Sinne der meritokratischen Triade läßt sich allerdings schwer nachweisen. Es ist offensichtlich, daß Frauen in Spitzenpositionen selten anzutreffen sind, eine Erklärung dafür ist aber meist nur unzureichend zu finden. Angeführte Gründe sind unter anderem, daß Frauen schwerpunktmäßig in Berufen und Wirtschaftsbereichen tätig sind, in denen die Aufstiegschancen insgesamt geringer sind und daß selektive Personalrekrutierungsstrategien, die Diskontinuität weiblicher Erwerbsarbeit und häufigere Teilzeitarbeit die Aufstiegschancen der Frauen verschlechtern. Eine weitere Ursache ist in den - zugeschriebenen und anerzogenen - Persönlichkeitsmerkmalen der Geschlechter zu suchen, d.h. Männer haben mehr Selbstbewußtsein, Durchsetzungsvermögen, Härte u.ä., was ihre Aufstiegschancen erhöht. Frauen dagegen sind zurückhaltender, mitfühlender, haben weniger Vertrauen in ihre Fähigkeiten u.a. und hemmen damit ihre Aussicht auf Karriere. Arbeiten sie doch einmal hart und pochen auf ihre Rechte, werden Frauen meist als hysterisch oder androgyn bezeichnet.

Anhand der vorangegangenen Ausführungen läßt sich eindeutig erkennen, daß die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern auf dem Arbeitsmarkt illegale Ungleichheiten im Sinne der meritokratischen Triade sind.

Zum Bereich des Arbeitsmarktes gehören neben Lohnvergleich und Hierarchien noch andere Bereiche, die bezüglich ihrer geschlechtstypischen Ungleichheiten kurz angerissen werden sollten.

Die Arbeitslosenstatistiken weisen darauf hin, daß Frauen in den neuen Bundesländern häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Hier waren im April 1998 22,9% der Frauen und 18,8% der Männer arbeitslos. In den alten Bundesländern sind Frauen und Männer etwa gleich stark von Arbeitslosigkeit betroffen (Frauen 10,3% und Männer 10,9%). Beachtet werden müssen hier aber die unterschiedlichen Erwerbsquoten, d.h. die Anzahl der Frauen bzw. Männer im erwerbsfähigen Alter, die berufstätig sind oder dem Arbeitsamt als arbeitswillig gemeldet sind. Die Erwerbsquote der Frauen in den neuen Bundesländern liegt bei 73,6% (1990 78,0%) und in den alten Bundesländern bei 60,3%. (1990 58,5%). Die Erwerbsquoten der Männer liegen im gesamten Bundesgebiet der Bundesrepublik bei etwa 80,0% (West 80,5%, Ost 79,7%). Setzt man diese Zahl den Zahlen der Arbeitslosen gegenüber, verschiebt sich das Bild der Arbeitslosigkeit. Mehr als ¼ der Frauen des neuen und fast 40% der Frauen des alten Bundesgebietes tauchen in den Arbeitsmarktstatistiken nicht auf. Gründe dafür sind die Beschränkungen auf die Hausfrauentätigkeit, die Pflege von Kindern und Familienangehörigen, die Tätigkeit als mithelfende Familienangehörige, das Abrutschen in die Sozialhilfe nach mehrjähriger Arbeitslosigkeit u.a..

Ebenso erwähnenswert ist der Unterschied zwischen Männern und Frauen bei Vollzeit- und Teilzeittätigkeiten. 1997 arbeiteten 96,1% der Männer als Vollzeit- und nur 3,9% als Teilzeitbeschäftigte. Bei den Frauen hingegen standen 64,6% Vollzeitbeschäftigte 35,4% Teilzeitbeschäftigten gegenüber. Auch hier ist ein Gefälle zwischen dem früheren Bundesgebiet und den neuen Ländern zu verzeichnen - in den neuen Ländern liegt der Anteil der Frauen, die einer Teilzeittätigkeit nachgehen mit 20,5% wesentlich niedriger als in den alten Bundesländern (39,1% der Frauen).

Die Ausführungen zeigen deutlich, daß es noch einer Menge an Aufklärungsarbeit und Umdenken im derzeitigen System der Erwerbsarbeit bedarf, um die Ungerechtigkeiten auf dem Arbeitsmarkt abzubauen.

2.4. Der Umgang mit der Ungleichheit in der Politik

Das Bewußtsein für die Ungleichheit der Geschlechter hat sich seit dem letzten Jahrhundert gewandelt. Dies hatte und hat zur Folge, daß sich auch in der Politik einiges verändern mußte und noch muß. Daß sich hier schon vieles getan hat, habe ich bereits im Kapitel 2.1. gezeigt und im Anhang sind wichtige Maßnahmen und Gesetze für Frauen in der Bundesrepublik seit 1949 aufgeführt.

Dieses Bewußtsein wird sehr unterschiedlich deutlich. Zum einen drängen die Frauen etwas stärker in die Politik und überlassen dieses Feld nicht mehr allein den Männern.

Auf der anderen Seite haben natürlich auch die Parteien das Wählerpotential Frauen entdeckt, das immerhin die Hälfte der Wahlberechtigten ausmacht und damit nicht unbedeutend ist. Nicht zu verachten ist auch die Gesetzgebung, die - als ein wichtiges Instrument der Politik - die Rechte und Freiheiten der Frauen in diesem Jahrhundert entscheidend erweitert hat.

Wie dies konkret aussieht, soll hier kurz angerissen werden.

Betrachtet man das politische Geschehen, stellt man fest, daß Frauen immer häufiger in wichtigen Positionen zu finden sind. Sie sind zwar noch deutlich unterrepräsentiert, machen sich aber immer stärker bemerkbar. In der derzeitigen Bundesregierung stellen Frauen ein Drittel der Minister/innen - die Bundesministerin der Justiz, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerin für Gesundheit, Bundesministerin für Bildung und Forschung und die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Das sind sicherlich nicht die Ministerien mit den höchsten Stellenwerten, wie das Außenministerium oder das Finanzministerium, doch man findet Parlamentarische Staatssekretärinnen bspw. im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, im Finanz- und Verteidigungsministerium, im Bundesministerium des Innern u.a.. Insgesamt sind 37,5% Frauen bei den Parlamentarischen Staatssekretären und -innen vertreten. Unter den Abgeordneten des Deutschen Bundestages befinden sich 30,8% Frauen, wobei hier deutliche Unterschiede zwischen den Parteien zu erkennen sind. Die höchste Frauenquote hat die PDS mit 58,3%, dicht gefolgt von Bündnis 90/ Die Grünen mit 57,5%, für die SPD sitzen 35,2% Frauen im Bundestag, die FDP vertreten 20,9% Frauen, die CDU 19,2% und das Schlußlicht bildet die CSU mit einem Frauenanteil von 12,8%. Ein Grund für die unterschiedlichen Zahlen ist sicherlich in den unterschiedlichen Positionen und Zielen der Parteien zu suchen. Um dies zu unterstreichen sind im folgenden kurz einige Passagen aus den Programmen der im Bundestag vertretenen Parteien aufgeführt.

CDU: Sie sind für eine erweiterte Anerkennung der Familienarbeit und ihre Anbindung an das soziale Sicherungssystem, für bessere Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die umfassende Teilhabe von Frauen an Führungsaufgaben. Weiterhin wollen sie den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz verwirklichen Für die CDU ist das klassische Modell der Familie sehr wichtig und wird bei allen Frauenfragen in den Vordergrund gerückt, d.h. Frauen sollen eher in der Familie gefördert werden - bspw. durch Modelle des Erziehungsgehaltes der Sächsischen CDU-Regierung. Dieses Modell ist in der Bevölkerung umstritten und führt meiner Meinung nach eher dazu, Frauen in die traditionelle Rolle der Hausfrau zu drängen und den Männern den Arbeitsmarkt zu überlassen. Im allgemeinen baut das Programm der CDU darauf, daß Männer von sich aus Beiträge zur Gleichberechtigung der Geschlechter leisten.

SPD: Die SPD setzt vor allem auf eine familienfreundliche Regelung der Arbeitsmarkt- und Arbeitszeitpolitik. Sie möchte den Erziehungsurlaub für Frauen und Männer attraktiv machen und dafür sorgen, daß weder Frauen noch Männer gezwungen sind, sich zwischen Beruf und Familie entscheiden zu müssen. Ihr ist es wichtig, daß Kinderbetreuungseinrichtungen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Die SPD setzt sich für eine eigenständige Alterssicherung der Frau ein und möchte Frauen mehr Schutz vor Gewalt bieten.

Bündnis 90/Die Grünen: möchten flexiblere Arbeitszeiten, die Gleichstellung von Mutterschafts- und Erziehungszeiten mit einer beitragspflichtigen Beschäftigungszeit, um den Müttern und Vätern nach einer Zeit der Erziehung von Kindern bei Verlust des Arbeitsplatzes eine Anspruch auf Arbeitslosengeld u.ä. zu gewährleisten sowie die Sozialversicherung aller dauerhaft Beschäftigten in 620/520,-DM-Jobs und bei Teilzeitarbeit. Sie setzen sich für eine bedarfsorientierte Grundsicherung ein, die vor allem eine soziale Absicherung für Frauen an der Armutsgrenze bedeutet. Zur gerechten Verteilung auf dem Arbeitsmarkt ist für Bündnis 90/Die Grünen eine Quote notwendig. Eine Neuregelung der Rentenbemessung, die sich stärker an der Alltagsrealität der Frauen orientiert, ist für sie wichtig ebenso wie die Streichung des §218 aus dem StGB verbunden mit einem flächendeckenden Informations- und Beratungsangebot zu Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft. Sie setzen sich für die Anerkennung der Prostitution als berufliche Tätigkeit ein.

PDS: Die PDS fordert u.a. die ersatzlose Streichung der §§ 218 und 175 des StGB, die soziale und rechtliche Absicherung von Teilzeitarbeit sowie die Abschaffung ungeschützter Arbeitsverhältnisse, die Förderung besonderer Qualifikationsmöglichkeiten für Frauen, eine gesetzliche Quotierung, die Aufhebung aller Regelungen, die Frauen diskriminieren oder bestimmte Formen des Zusammenlebens juristisch oder finanziell privilegieren und einen erweiterten Kündigungsschutz für Mütter und Väter von Klein- und Schulkindern sowie Alleinerziehende.

FDP: Im Programm der FDP ist kein spezieller Absatz zu Fragen der Frauenpolitik zu finden. Sie weist in einem Abschnitt darauf hin, daß gleichberechtigte Chancen für Frauen und Männer zu gewährleisten sind, Familienarbeit und Erwerbsarbeit die gleiche gesellschaftliche Anerkennung verdienen und daß eine gleichgewichtete Repräsentanz von Frauen und Männern in allen Gremien der Gesellschaft anzustreben ist.

Alle Parteien wollen die Gleichberechtigung in der Bildung und Ausbildung fördern sowie gleiche Chancen im Berufs- und Erwerbsleben und Lohngleichheit für Frauen erreichen. Anzumerken ist, daß dies alles Punkte aus Parteiprogrammen sind, die Ziele und Vorstellungen ausdrücken und noch keine wirkliche Durchsetzung bei Wahlerfolgen gewährleisten. Ich denke aber, daß das Engagement und die Wahlentscheidung von Frauen in und für Parteien wesentlich von den Zielsetzungen und Vorstellungen der Politik für Frauen abhängt. Ersichtlich ist dies aus Tabelle 5.

Tabelle 5: Frauenanteil unter den Mitgliedern und Wählern der im Bundestag vertretenen Parteien

1994 ( in Prozent)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Vergleicht man bspw. die Zahlen der Tabelle von FDP und Grünen, so machen sich deutliche Unterschiede bemerkbar. Die FDP hat - sicherlich auch bedingt durch ihre fehlende konkrete Position zu Frauenfragen - den geringsten Anteil von Frauen bei den Mitgliedern und eine geringe Lobby unter den Wählerinnen, wohingegen die Grünen, die gezielt eine bessere Frauenpolitik fördern, auf einen höheren Frauenanteil unter den Mitgliedern verweisen können und in der Gunst der Wählerinnen oben stehen.

Politische Aktivitäten beschränken sich nicht nur auf die Parteien. Hierzu zählen ebenfalls Beteiligungen bei Gewerkschaften und anderen Organisationen. Auch hier sind Frauen meistens in der Minderheit. Im DGB bspw. waren 1994 nur 31% der Mitglieder Frauen, unter den Betriebsräten gar nur 23%. Ausnahmen bilden Frauenorganisationen, die vergleichsweise hohe Mitgliederzahlen haben.

Daß die Emanzipation Einzug in die politische Gesetzgebung gefunden hat, ist im Anhang 1 nachzulesen.

3. Schlußbemerkungen

In den vorangegangenen Kapiteln wurde deutlich, daß soziale Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern ein Thema ist, daß uns sicherlich noch lange Zeit beschäftigen wird.

Die Gesellschaft versucht, das Problem der Gleichberechtigung der Verantwortung der einzelnen zu überlassen, doch lassen sich im kleinen Rahmen der Familien solche komplexen Probleme nicht allein lösen. Sicherlich ist die Mitwirkungen von Männern und Frauen erforderlich, um eine Gleichberechtigung verwirklichen zu können, doch ohne gesellschaftliche Rahmenbedingungen kaum möglich.

Verändert hat sich schon vieles in den letzten Jahren. Zum Beispiel wurde das Bild der Ehe und Familie ein anderes - die Partner stehen einander mit gleichen Rechten und Pflichten gegenüber. Eine zunehmende - doch immer noch sehr geringe - Zahl an Männern widmet sich ebenso wie die Frau dem Haushalt und der Kindererziehung. Männer, die sich - mehr oder weniger freiwillig für die Rolle des "Hausmannes" und Ganztagsvaters entschieden haben, ändern meist sehr schnell ihre Meinung über Hausarbeit - sie leiden unter dem "Hausfrauen-Syndrom: Unsichtbarkeit der Arbeit, fehlende Anerkennung, fehlendes Selbstbewußtsein Angesichts dieser Erfahrung revidieren selbst die Männer, die bewußt die Hausarbeit gegen die ‚entfremdete Berufsarbeit’eingetauscht haben, ihr Bild vom Beruf, erkennen die Bedeutung der Erwerbsarbeit für die Selbst- und Fremdbestätigung und streben nun mindestens eine Teilzeitbeschäftigung an Wie wenig diese Art des Austausches der Rollen bislang sozial akzeptiert ist, geh daraus hervor, daß die Männer von ihrer Umwelt gelobt werden, während die Schattenseiten auf die Ehefrau fallen. Sie sieht sich den Vorwürfen der ‚Unmutter‘ ausgesetzt".

Viel zu oft fallen selbst die Frauen in die alten Rollenklischees zurück - sie trauen sich selbst nichts zu, überlassen wichtige Aufgaben lieber den Männern, pflegen die Tugend der Zurückhaltung u.v.a.m.. Sie wehren sich selten gegen Benachteiligungen, weil "sich das nicht gehört" oder weil sie der Meinung sind, daß ihr Umfeld schon irgendwann merkt, was frau eigentlich will. Frauen erwarten, daß Männer sie mit ihren Wünschen wahrnehmen und sie nicht erst dafür kämpfen müssen. Daß das nicht funktioniert, zeigt die Praxis. Keiner teilt gern freiwillig seine jahrhundertelang währende Macht.

Auf der anderen Seite haben verschiedene feministische Frauenbewegungen dem Kampf um die Rechte der Frauen ein negatives Image verschafft. Durch übertriebene und teilweise auch fragwürdige Forderungen (man denke nur an die Forderung einer kleinen Gruppe von Frauen, die weiblichen Namen von Tiefdruckgebieten in der Meteorologie abzuschaffen) geben sie der Frauenbewegung einen lächerlichen Anstrich. Gerade solche Aktionen werden genutzt, allen Zweiflern den Feminismus als Schreckgespenst darzustellen. Die Folge ist, daß sich viele Frauen zurückziehen und nur im kleinen Rahmen das Problem der Gleichberechtigung zu besprechen. Babara Holland-Cunz, Professorin für Politikwissenschaft an der Universität Gießen, gibt den feministischen Bewegungen die Schuld an der politischen Zurückhaltung der Frauen. "Die Frauenbewegung zeige inzwischen eine latente Unfähigkeit zur produktiven Auseinandersetzung und wird dadurch unglaubwürdig".

Ein Grundstein für die Veränderung der traditionellen Rollenmuster wird u.a. in der Familie gelegt, d.h. Väter und Mütter geben durch ihr Verhalten und ihre Erziehung Rollenmuster an ihre Kinder weiter. Viel zu oft ermahnen Eltern ihre Söhne noch, sich nicht so mädchenhaft aufzuführen, wenn sie schnell weinen o.ä.. Mädchen werden in Bezug auf häusliche Arbeit nach wie vor strenger erzogen als Jungen. Es gibt noch ein Unmenge solcher Beispiele.

Auf jeden Fall sind in dem Prozeß der Gleichstellung der Geschlechter alle - Männer wie Frauen - gefragt. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden, die dann im Zusammenleben der Menschen umgesetzt werden müssen.

Literaturnachweis

Fachbücher:

Beck, Ulrich: Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne, 1.Aufl., Suhrkamp Verlag Frankfurt am Main, 1986

Bolte, Karl Martin und Stefan Hradil: Soziale Ungleichheit in der Bundesrepublik Deutschland, 6. Aufl., Oplaten: Leske + Budrich, 1988

Bourne, Lyle E. und Bruce R. Ekstrand. Einführung in die Psychologie, 1. Aufl., Eschborn bei Frankfurt am Main: Klotz, 1992

Dölling, Irene: Der Mensch und sein Weib. Frauen- und Männerbilder. Geschichtliche Ursprünge und Perspektiven, Berlin: Dietz Verlag GmbH, 1991

Gabriel, Oscar W. und Oskar Niedermayer und Richard Stöss (Hrsg.): Parteiendemokratie in Deutschland, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 338, Bonn, 1997

Geißler, Rainer: Die Sozialstruktur Deutschlands. Zur gesellschaftlichen Entwicklung mit einer Zwischenbilanz zur Vereinigung, 2., neubearb. u. erw. Aufl., Opladen,1996

Hradil, Stefan: Sozialstrukturanalyse in einer fortgeschrittenen Gesellschaft. Von Klassen und Schichten zu Lagen und Milieus, Opladen: Leske + Budrich, 1987

Korte, Hermann und Bernhard Schäfers (Hrsg.): Einführung in Spezielle Soziologien (Einführungskurs Soziologie herausgegeben von Hermann Korte und Bernhard Schäfers), Band IV, Oplaten: Leske + Budrich, 1993

Kreckel, Reinhard: Politische Soziologie der sozialen Ungleichheit, Frankfurt/Main; New York: Campus-Verlag, 1997

Kreckel, Reinhard (Hrsg.): Soziale Ungleichheiten (Soziale Welt : Sonderband 2), Göttingen: Schwartz, 1983

Kürschners Volkshandbuch: Deutscher Bundestag. 14. Wahlperiode 1998, 83. Aufl., Sonder- druck für den Deutschen Bundestag - Referat Öffentlichkeitsarbeit, NDV Neue Darmstädter Verlagsanstalt, Rheinbreitbach, 1999

Nave-Herz, Rosemarie: Die Geschichte der Frauenbewegung in Deutschland, 5., überarb. U. erg. Aufl., Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 1997

Schäfers, Bernhard: Sozialstruktur und sozialer Wandel in Deutschland. Mit einem Anhang: Deutschland im Vergleich europäischer Sozialstrukturen, 7., neu bearb. Aufl., Stuttgart: Enke, 1998

Publikationen, Zeitschriften und Broschüren:

Arbeit, Innovation und Gerechtigkeit. SPD-Programm für die Bundestagswahl 1998. Beschluß des außerordentlichen Parteitages der SPD am 17. April 1998 in Leipzig

Back, Kurt W. und Donna Polisar: Salons und Kaffeehäuser, in : Kölner Zeitschrift für Soziologie, Sonderheft 25, 1983

Der Spiegel 9/1999: Die Emanzipation der Frau, http://www.spiegel.de/spiegel/20jahrhundert/ 09129.html

F.D.P. Die Liberalen: Wiesbadener Grundsätze. Für die liberale Bürgergesellschaft. beschlossen auf dem 48. Ord. Bundesparteitag der F.D.P. am 24. Mai 1997 in Wiesbaden

Grün ist der Wechsel. Bundestagswahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen. Textfassung nach dem Beschluß der Bundesdelegiertenkonferenz in Magdeburg, April 1998

Frauen in der Bundesrepublik Deutschland, herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bonn, 1998

Frauen und Arbeitsmarkt in Sachsen, herausgegeben vom Landesarbeitsamt Sachsen, Referat Statistik und Arbeitsmarktberichterstattung, Chemnitz, April 1998

Freiheit in Verantwortung. Grundsatzprogramm der Christlich Demokratischen Union Deutschlands. Beschlossen vom 5. Parteitag Hamburg, 20.-23. Februar 1994

Informationen für die Beratungs- und Vermittlungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit. Frauen Ausbildung - Beschäftigung - Weiterbildung, 42/98 herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeit, Nürnberg, 21. Okt. 1998

Partei des Demokratischen Sozialismus. Programm und Statut. Beschlossen von der 1. Tagung des 3. Parteitages der PDS, 29. Bis 31. Januar 1993, Berlin, 1998

Schmitz, Cornelia: Partizipation als Chance begreifen, in: Kongreß Geschlechterdemokratie, http://www.bpb.de/aktuelles/html/body_ber99022503.html

Anhang 1

Auszug aus wichtigen Maßnahmen und Gesetzen für Frauen in der Bundesrepublik Deutschland seit 1949

Mai 1949 Gleichberechtigung von Mann und Frau im Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2

April 1953 Gemäß Artikel 117 Absatz 1 des Grundgesetzes tritt das dem Verfassungsgrundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehende Recht außer Kraft.

August 1961 Familienrechtsänderungsgesetz tritt in Kraft:

- Verbesserung der Rechtsstellung der Ehefrau, wenn der Mann die Scheidung wegen Zerrüttung verlangt. Verbesserung der Rechtsstellung der ledigen Mutter: Auf Antrag kann der volljährigen Mutter die elterliche Gewalt vom Vormundschaftsgericht übertragen werden.
- Unterhaltspflicht des Vaters grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes (vorher bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres).

November 1961 Erstmals wird mit Elisabeth Schwarzhaupt eine Frau Bundesministerin.

September 1966 Bericht der Bundesregierung über die Situation der Frauen in Beruf, Familie und Gesellschaft

Juli 1969 Arbeitsförderungsgesetz: ...Die Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen, auch zur Eingliederung und Wiedereingliederung in das Erwerbsleben, insbesondere auch von

Frauen, wird gefördert ohne Rücksicht auf das Einkommen des Ehepartners. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigung.

Juli 1971 Empfehlung des Bundeskanzlers an die Bundesministerien zur Beschäftigung von Frauen im Öffentlichen Dienst, insbesondere zur vermehrten Einstellung von Beamtinnen und Angestellten im höheren und gehobenen Dienst.

September 1972/ Rentenreformgesetz mit folgenden Schwerpunkten:

Januar 1973 - Öffnung der Rentenversicherung für Hausfrauen Nichterwerbstätige Frauen haben die Möglichkeit, der Rentenversicherung freiwillig beizutreten und sich eine eigenständige soziale Sicherung aufzubauen. Die nichterwerbstätigen Frauen können dabei, sofern sie kein eigenes Einkommen haben, die Höhe ihrer monatlichen Beiträge selbst festlegen. Ihnen wird ferner die Möglichkeit eingeräumt, für Zeiten vom 1. Januar 1956 bis zum 1. Januar 1973 Beiträge nachzuentrichten. Soweit Frauen von der Möglichkeit der freiwilligen Versicherung Gebrauch machen, können sie auch Ansprüche auf Rehabilitationsmaßnahmen erwerben.

- Einführung einer flexiblen Altersgrenze.

Frauen, die bisher die Voraussetzung für ein vorgezogenes Altersruhegeld nicht erfüllten, jedoch 35 anrechnungsfähige Versicherungsjahre nachweisen, erhalten durch die Einführung der flexiblen Altersgrenze die Möglichkeit, vom 63. Lebensjahr an selbst zu bestimmen, ob sie Altersruhegeld beziehen oder weiterarbeiten möchten.

- Rentenberechnung nach Mindesteinkommen.

Nachteile in der Rentenberechnung, die dadurch entstanden sind, daß eine Frau in der Vergangenheit einen unterbezahlten Beruf ausgeübt hat oder aber weil sie Lohnabschläge für Frauenarbeit hinnehmen mußte, werden teilweise ausgeglichen. Frauen, die 25 Versicherungsjahre (ohne freiwillige Beiträge und Ausfallzeiten) nachweisen und eine persönliche Bemessungsgrundlage von weniger als 75% des Durchschnittsentgelts aller Versicherten haben, können für die Pflichtbeiträge bis 1972 ein Mindesteinkommen von 75% des Durchschnittsentgeldes bei der Rentenberechnung angerechnet erhalten und damit eine spürbare Aufbesserung ihrer Rentenansprüche erreichen.

Dezember 1972 Mit Annemarie Renger wird erstmals eine Frau Bundestagspräsidentin.

Dezember 1972 Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit erhält die Zuständigkeit für Frauenpolitik und richtet ein entsprechendes Referat ,,Politik für Frauen" ein.

November 1973 Der Deutsche Bundestag setzt mit den Stimmen aller Fraktionen die Enquete-Kommission ,,Frau und Gesellschaft" ein.

Januar 1974 Fünftes Gesetz zur Reform des Strafrechts:

Der Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen wird straffrei.

August 1974 Bestimmung des Bundesministeriums des Innern über neue Vordrucke für Reisepässe:

Die Vordrucke für Familienpässe enthalten für die Ehepartner nunmehr je eine Paßseite, auf der jeweils die ,,Unterschrift der abgebildeten Person" vorgesehen ist (vorher: ,,Unterschrift des Paßinhabers und seiner Ehefrau").

Februar 1975 Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur gesetzlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs:

§§ 218a (Fristenregelung) des Strafgesetzbuches in der Fassung des Fünften Strafrechtsreformgesetzes ist mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar und nichtig, als es den Schwangerschaftsabbruch auch dann von Strafbarkeit ausnimmt, wenn keine Gründe vorliegen, die vor der Wertordnung des Grundgesetzes Bestand haben.

Juni 1976 Fünfzehntes Strafrechtsänderungsgesetz. Der Schwangerschaftsabbruch ist grundsätzlich mit Strafe bedroht.

Er ist ausnahmsweise nicht strafbar, wenn die Schwangere einwilligt und einer der folgenden Gründe vorliegt:

- medizinische Indikation,
- eugenische Indikation,
- kriminologische Indikation,
- sonstige schwere Notlage.

Juli 1976 Als erster Bestandteil der Gesamtreform des Ehe- und Familienrechts tritt die Reform des Namensrechts in Kraft, wonach bei Eheschließung auf Wunsch der Name der Frau als gemeinsamer Familienname gewählt werden kann.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: BMFSFJ 1998, S. 193-212 , (Es wurden Kürzungen von mir vorgenommen.)

Anhang 2

Einführung des Frauenwahlrechts in ausgewählten Ländern

- 1893 Neuseeland

1900__

- 1902 Australien

- 1906 Finnland

1910_

- 1913 Norwegen

- 1915 Dänemark

- 1917 Rußland

- 1918 Kanada, Polen

- 1919 Deutschland, Niederlande

1920 -1920 USA

- 1922 Irland

- 1928 Großbritannien

1930_

1940_

- 1944 Frankreich

- 1948 Belgien

1950_

- 1952 Griechenland

1960_

1970_

- 1971 Schweiz

Quelle: Fischer Frauen-Atlas, entnommen: Der Spiegel: Die Emanzipation der Frau, 9/1999

Final del extracto de 36 páginas

Detalles

Título
Geschlecht und soziale Ungleichheit
Universidad
Technical University of Chemnitz
Curso
Studiengang Soziologie; Übung Sozialstruktur I; durchgeführt von Ditmar Brock
Calificación
1,0
Autor
Año
1999
Páginas
36
No. de catálogo
V96394
ISBN (Ebook)
9783638090704
Tamaño de fichero
589 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Geschlecht, Ungleichheit, Chemnitz, Studiengang, Soziologie, Sozialstruktur, Ditmar, Brock
Citar trabajo
Diana Zierold (Autor), 1999, Geschlecht und soziale Ungleichheit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/96394

Comentarios

  • visitante el 6/2/2002

    soziale Ungleichheit und geschlecht.

    Hallo,
    Dank dir erst einmal, daß du so eine gute Arbeit der Öffentlichkeit preis gibst. Hab nicht alles in meine Arbeit übernommen, ein wenig hab ich auch selber genacht. Was ich eigentlich wissen will ist, wie viele Leute sich diese Arbeit den schon runter geladen haben? Hab ein bißchen Pammel, das diese Arbeit mein Herr Prof. schon einige male in der hand hatte. Wär dir sehr verbunden und gratulier dir hioermit nochmal zu deiner tollen Arbeit.

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Título: Geschlecht und soziale Ungleichheit



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