Die Geldpolitik der europäischen Zentralbank


Trabajo, 1999

18 Páginas


Extracto


GLIEDERUNG:

1. Einleitende Bemerkungen

2. Die Organisationsstruktur des Europäischen Systems der Zentralbanken
2.1 Zentrale Organe der EZB
2.2 Merkmale und Aufgaben der EZB:
2.3 Kritikpunkte

3. Die politischen Startbedingungen des ESZB

4.Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank
4.1 Europäische Geldpolitik: führt Unsicherheit zu restriktiver Zinspolitik?
4.2. Grundlegende geldpolitische Strategien
4.2.1 Geldmengensteuerung
4.2.2 Inflation targeting
4.3 Die geldpolitischen Verfahren und Instrumente des ESZB
4.3.1. Offenmarktgeschäfte
4.3.2. Ständige Fazilitäten
4.3.3 Mindestreserven

Literatur:

1. Einleitende Bemerkungen

Am 1.Januar 1999 tritt die dritte und damit letzte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) in Kraft, so wie es im Vertrag von Maastricht vorgesehen ist. An diesem historischen Datum fällt somit der Startschuß für die einheitliche Währung in den 11 EU- Teilnehmerländern der EWWU. Die Währungen dieser Länder werden zu nationalen Ausprägungen des Euro (die Argumente für und wider die Einführung des Euro sollen hier nicht noch einmal angeführt werden). Die teilnehmenden Nationalstaaten geben an diesem Stichtag die autonome Steuerung ihrer Währungspolitik auf und übertragen diese Kompetenz an das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), das sowohl das Europäische Währungsinstitut (EWI) ersetzt, als auch die einzelnen nationalen Zentralbanken der Teilnehmerländer als integralen Bestandteil aufnehmen wird. Die wichtigsten Aspekte der Dritten Stufe seien hier noch einmal aufgeführt1:

- unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse
- Einführung des Euro
- Durchführung der Geldpolitik durch das ESZB
- Inkrafttreten des Stabilitäts- und Wachstumspaktes.

Wenige Wochen vor Beginn der Dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion ist eine der meist diskutierten Fragen, welche Rolle das ESZB im Szenario des einheitlichen Währungsraumes spielen wird. Das ESZB und die einheitliche Währung wurden nicht, wie von deutschen Zentralbankern gefordert, nach dem "Krönungskonzept"2 geschaffen - ist also nicht Schlußstein und somit Vollendung der politischen Union Europas - sondern ist ein politisch gewolltes Vorhaben, das umgekehrt, so geht die Hoffnung, die Verwirklichung des europäischen Gedankens vorantreiben soll. Die organisatorisch- institutionelle Seite ist dabei recht eindeutig: das ESZB ist als sehr weitgehend unabhängige Einrichtung nach dem Modell der Deutschen Bundesbank konzipiert, und hat als erstes und zentrales Ziel - dem alle anderen Ziele nachgeordnet sind - für die Wahrung der Preisstabilität zu sorgen. In der öffentlichen Diskussion wurde jedoch vergessen, daß die geldpolitische Effizienz ebenso wesentlich von ihrem sonstigen wirtschaftspolitischen Kontext, ihrer allgemeinen Glaubwürdigkeit, und Akzeptanz sowie ihrer konzeptionellen, instrumentellen und administrativen Kompetenz bestimmt wird"3. Seitdem die Zahl der sozialdemokratisch bzw. sozialistisch regierten Mitgliedsländer zunimmt (nur noch Spanien, Belgien, Irland und Luxemburg haben momentan ein bürgerliche Regierung), mehren sich Forderungen, sowohl die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) als eine nur bedingte anzusehen, als auch deren alleinige Verpflichtung auf die Geldwertstabilität, durch eine stärkere Beachtung beschäftigungspolitischer Ziele, zu relativieren4.

Hier kann die aktuelle politische Diskussion nur am Rande eine Rolle spielen. Ziel dieser Arbeit soll es vielmehr sein, die Voraussetzungen und Bedingungen des Handelns der EZB zu beschreiben. Es sollen daher eingangs die Organisationsstruktur des ESZB und seine politischen Startbedingungen kurz beschrieben werden, um schließlich die möglichen geldpolitischen Strategien darzustellen. Dabei wird zwischen den Alternativen der direkten Inflationssteuerung und der indirekten Geldmengensteuerung unterschieden. Schließlich sollen die wichtigsten geldpolitischen Instrumente der EZB übersichtsartig dargestellt werden.

2. Die Organisationsstruktur des Europäischen Systems der Zentralbanken

2.1 Zentrale Organe der EZB

Nach Erfüllung der Konvergenzkriterien nach Art 109 j des EG - Vertrages werden zunächst 11 EU - Mitgliedsländer am Projekt der einheitlichen Währung teilnehmen: Frankreich, Deutschland, Belgien, Finnland, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Großbritannien (wie auch Dänemark, Griechenland und Schweden) nimmt also nicht teil, seine generelle Euro (pa)skepsis hat jedoch unter der Regierung Blair abgenommen, so daß die Teilnahme "mit Verspätung" durchaus möglich erscheint. Die nicht teilnehmenden Länder haben im ESZB einen Sonderstatus (Erweiterter EZB- Rat).

Das ESZB besteht aus zwei Teilen: zum einen die Zentralbanken der Mitgliedsländer und zum anderen die EZB. Die jeweiligen nationalen, rechtlichen Bestimmungen über die Zentralbanken, müssen vor dem Eintritt in die Dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion, nach den Vorschriften des EG-Vertrages, von Unvereinbarkeiten mit dem EG-Vertrag und der Satzung des ESZB, bereinigt werden5.

Die EZB als organisatorische Struktur hat zwei wesentliche Leitungs- und Beschlußorgane:

1. Direktorium: Es hat sechs Mitglieder: den Präsidenten (der erste Präsident wird der Niederländer W. Duisenberg sein, wobei es bei der Ernennung des Präsidenten bereits Reibereien zwischen Frankreich und Deutschland gab, was vielerorts als schlechtes Omen für die zukünftige Zusammenarbeit gedeutet wurde. Die Kompromißlösung war, daß Duisenberg nach vier Jahren - der Hälfte seiner Amtszeit - seinen Posten einem französischen Kandidaten (Noyer) freimachen soll und daß die jeweils ersten Amtszeiten der Direktoriumsmitglieder unterschiedlich lang sein sollen), den Vize - Präsidenten und vier weitere Mitglieder. Die Mitglieder des Direktoriums können ihren Posten nur eine Amtszeit lang bekleiden. Sie werden von den Regierungender Mitgliedsstaaten - unter Beteiligung des Rates, des europäischen Parlaments und des EZB- Rates - ernannt. Zusammensetzung: Präsident: Wim Duisenberg; Vizepräsident: Christian Noyer ; Mitglieder des Direktoriums: Otmar Issing (Deutschland), Tommaso Padoa Schioppa (Italien), Eugenio Domingo Solans (Spanien), Sirkka Hämäläinen (Finnland).

2. Zentralbankrat: Der Rat besteht aus dem Direktorium und den 11 Präsidenten der nationalen Zentralbanken, die ihm ex officio angehören. Diese Konstruktion (wie auch die gesetzliche Festschreibung der Preisstabilität6 ) entspricht derjenigen der Deutschen Bundesbank. Des weiteren können der EU- Ratspräsident und ein Mitglied der Kommission ohne Stimmrecht an den Sitzungen teilnehmen. Alle Mitglieder des Zentralbankrates haben eine Stimme. Es gibt also ein starkes föderales Element in der Verfassung der EZB, die eine zentralistische Führung verhindern soll. Andererseits gibt es einige nationale Zentralbanken, wie die Bundesbank, die starken Einfluß haben werden. In einigen wichtigen Entscheidungen, ist die Gleichheit der Stimmen der Mitglieder dieses Gremiums allerdings zugunsten einer Gewichtung nach dem Anteil am gezeichneten Grundkapital der EZB aufgehoben (Der deutsche Anteil läge nach Berechnungen des Verbandes Deutscher Banken bei 24,4%"7 ): so z.B. bei Entscheidungen über Kapitalerhöhungen der Bank und bei der Verteilung der Gewinne.

Das ESZB wird von den Beschlußorganen der EZB geleitet. Dabei legt der EZB-Rat die Geldpolitik fest, während das Direktorium ermächtigt ist, die Geldpolitik gemäß den Leitlinien und Entscheidungen des EZB-Rates auszuführen. Die EZB nimmt die nationalen Zentralbanken zur Durchführung von Geschäften, die zu den Aufgaben des ESZB gehören, in Anspruch soweit dies möglich und sachgerecht erscheint. Die geldpolitischen Geschäfte des ESZB werden in allen Mitgliedsstaaten zu einheitlichen Bedingungen durchgeführt."8

2.2 Merkmale und Aufgaben der EZB:

- Zentrales Merkmal der EZB (und auch des ESZB) ist ihre Unabhängigkeit. Sie ist in ihren Entscheidungen unabhängig von Regierungen und Parlamenten und ihre Mitglieder sind nicht weisungsgebunden (institutionelle Unabhängigkeit). Bei der Wahrnehmung der ihnen durch diesen Vertrag und diese Satzung übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die EZB noch eine nationale Zentralbank noch ein Mitglied ihrer Beschlußorgane Weisungen von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen"9. Hinzuzufügen ist die personelle Unabhängigkeit, d.h. die Festlegung der Amtszeit und Entlassung nur bei schweren Verfehlungen und durch den europäischen Gerichtshof.
- Ziele der EZB: Vorrangiges Ziel ihrer Geldpolitik muß die Preisstabilität(funktionelle Unabhängigkeit) sein Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft..."10. Im einzelnen sind ihre Aufgaben: Durchführung der Geldpolitik und von Devisengeschäften, Haltung von Währungsreserven, Einrichtung von Zahlungssystemen sowie die Münz- und Scheinausgabe.
- Es ist ihr nicht erlaubt Staatskredite zu finanzieren (finanzielle Unabhängigkeit). Alle Aufgabenbereiche und Gruppeninteressen, die mit dem Ziel der Geldwertstabilität in Konflikt stehen, sind auszugliedern: dazu gehören neben dem Staat, die Tarifpartner und der Bankensektor11.
- Die ihr dazu zur Verfügung stehenden Instrumente sind (s.u.):

1.Offenmarktgeschäfte
2.Ständige Fazilitäten
3.Mindestreservepolitik. Hierbei ist zu beachten, daß die EZB mit der Kompetenz Mindestreserven zu fordern gleichsam hoheitliche Funktionen"12 erhält. Daher wurde festgelegt, daß der EU-Rat bei der Mindestreservenpolitik seine Zustimmung (mit qualifizierter Mehrheit) geben muß. Möglicherweise besteht hier, so Hartwich13 ein Einfallstor für Einflußnahme der Politik.
4. Die Diskontpolitik fällt weg. Der Diskontkredit wird als besonders arbeitsintensiv beschrieben14 ; da sein Satz unterhalb des Wertpapierpensionsatzes liegt, hat er Subventionscharakter. In Deutschland ist er trotzdem quantitativ von untergeordneter Bedeutung. Außerdem wäre er für eine Zinssteuerung nach dem Modell der deutschen Bundesbank auf jeden Fall entbehrlich

2.3 Kritikpunkte

Es seien hier nur kurz zwei Punkte angedeutet, die vorgebracht werden, um mögliche Schwachpunkte des ESZB herauszustellen. Abgesehen von der grundsätzlichen Kritik der Durchführbarkeit der EWWU und der Möglichkeit eine europaweite Geldpolitik zu betreiben, die hier auch angesichts der (quasi-) faktischen Existenz des ESZB beiseite bleiben sollen, werden folgende Punkte kritisiert:

- Die Vernachlässigung der Stabilität des Finanzwesens15. Üblicherweise erfüllen Zentralbanken zwei wesentliche Funktionen:

- die eigentliche Geldpolitik
- die Bankenpolitik.

Das EZB-Statut vernachlässigt jedoch fast vollständig die zweite Aufgabe, was angesichts der Instabilitäten der internationalen Geldmärkte nicht ungefährlich sein könnte.

- Im EG-Vertrag wird keine Definition von Preisstabilität gegeben. Unterscheidet man jedoch zwischen Stabilität des Preisniveaus und geringer Inflation16, so ergeben sich daraus u.U. wesentliche Unterschiede für die Geldpolitik der EZB: würde ersteres zur Richtschnur gewählt, müßte die EZB verstärkt auch Konsequenzen in ihr Handeln mit einbeziehen, die außerhalb ihres Einflußbereichs liegen, wie lohnpolitisches Fehlverhalten oder Rohstoffpreisschocks. Eine Verpflichtung auf Preisniveaustabilität ist stärker als eine Verpflichtung auf geringe Inflation, denn erstere zwingt die Geldpolitik, auf Preisniveauverschiebungen zu reagieren, deren Ursachen in anderen wirtschaftspolitischen Bereichen liegen mögen, während letztere die Verpflichtung beinhaltet, das Wachstum der Geldmenge am Wachstum des Potentialoutputs17 auszurichten."18

3. Die politischen Startbedingungen des ESZB

Einleitend sei bemerkt, daß die Autonomie der EZB, auch wenn sie übereinstimmend als sehr weitgehend beurteilt wird, stets als eine bedingte Unabhängigkeit zu sehen ist. Die Existenz des ESZB selbst weist darauf hin: ohne den politischen Willen zu ihrer Gründung gäbe es sie nicht. Das zeigt, wie sowohl politisch als auch verfassungsrechtlich die Regierungen durch "staatsleitende Gesamtakte"20 (der vielbeschworene Primat der Politik) letztendlich die Entscheidungsgewalt haben. Auch der absolute Vorrang des Zieles der Geldwertstabilität ist gesellschaftlich vorgegeben - sie ist nur eine von verschiedenen Möglichkeiten, auch wenn sie (geld-) politisch die wohl überzeugendste ist, denn, wie H. E. Loef21 bemerkt, ist eine stabile Währung ursächlich für die Gewährleistung einer freiheitlichen und demokratischen Ordnung".19

Es soll hiermit lediglich darauf aufmerksam gemacht werden, daß die EZB stets in einem Spannungsfeld zwischen Politik und Geldnachfragern steht. Damit soll nicht bezweifelt werden, daß die EZB von ihrer institutionellen Ausstattung her und innerhalb des ihr vorgegebenen Rahmens eigenständig handeln kann.

Sie ist, wie bereits bemerkt, was ihre Organisationsstruktur betrifft, in wesentlichen Aspekten eine Kopie der deutschen Bundesbank. Was ihr jedoch fehlt, und was eine der wichtigsten Erfolgsbedingungen der Bundesbank war, ist das stabile (parteien- ) politische und verfassungsrechtliche Institutionengeflecht der Bundesrepublik22. Was ihr jedoch möglicherweise Stabilität und Rückhalt verleihen kann ist die Tatsache, daß sie auf eine breite Legitimationsbasis gestellt ist: die Mitglieder des Direktoriums werden durch demokratisch legitimierte Regierungen ernannt; sie ist dem europäischen Parlament und der Kommission gegenüber rechenschaftspflichtig und ihre dezentralistische Konstruktion sorgt für pluralistischen Interessenausgleich.

Ein weiterer zentraler Punkt ist, was als "offene Flanke"23 der europäischen Geldpolitik beschrieben wird: die Haushalts- und Fiskalpolitik ist wesentlich in nationaler Kompetenz verblieben. Soweit war kein Land bereit, seine Souveränität aufzugeben. Dies kann dann zu kontraproduktiven Vorgängen führen, wenn nationale Regierungen versuchen, negative Auswirkungen `euro-weiterÂGeldpolitik auf die eigene Volkswirtschaft, durch fiskalisches Gegensteuern auszugleichen.

Daß mit der Dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion auch der Stabilitäts- und Wachstumspakt in Kraft tritt, der ja solchen Widersprüchlichkeiten entgegenwirken soll, vermag dieses Problem nur teilweise zu lösen, da dieser nicht rechtlich verpflichtend ist. Im übrigen zeigen die Diskussionen im November '98 wie umstritten die Stabilitätspolitik auch im Rahmen des Stabilitätspaktes ist.

4.Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank

4.1 Europäische Geldpolitik: führt Unsicherheit zu restriktiver Zinspolitik?

Mit der Einführung des Euro als einheitliche Währung in den Mitgliedsstaaten der EWWU wird Geldpolitik auf einem bisher unbekanntem Niveau nötig. Es stellt sich dabei zunächst die Frage, ob eine einheitliche Geldpolitik auf europäischem Niveau überhaupt möglich ist, bzw. unter welchen Voraussetzungen sie möglich ist. Es spielen hier zwei Aspekte eine wesentliche Rolle: zum einen die unterschiedlichen Konjunkturzyklen auf die eine einheitliche Geldpolitik nicht eingehen kann (so erwartet Irland 1998 ein Wachstum seiner Wirtschaft von 8% und trotzdem hat es, auf die Gefahr einer inflationären Überhitzung hin, die Zinssenkung sämtlicher Euro-Mitgliedsländer auf einen einheitlichen Kurs für Wertpapierpensionsgeschäfte von 3% vom 3.12.1998 mitgemacht24 ), zum anderen die unterschiedlichen Finanzierungsstrukturen der einzelnen Länder (etwa der hohe Anteil kurzfristiger Kredite in Italien oder Belgien). Da Anpassungsmechanismen wegfallen, werden eine verstärkte Faktormobilität und flexiblere Arbeitsmärkte nötig sein, doch sind auch vereinheitlichende Effekte des Euro zu erwarten.

Ein weiterer zentraler Aspekt, der die Wahl der geldpolitischen Strategie der EZB entscheidend mit beeinflussen dürfte, ist die Unsicherheit über ihr Handeln25, die fehlende Reputation. Das Management des Erwartungskanals"26 ist die entscheidende Herausforderung an die EZB in der Startphase. Insbesondere die Frage ihrer tatsächlichen Unabhängigkeit von politischem Druck ist hierbei von Interesse. Es wird vermutet, daß die fehlende Reputation dazu führen wird, daß eine besonders restriktive Zinspolitik verfolgt wird 27, auch wenn die euro-weite` Zinssenkung vom 3.12.1998 nicht dafür spricht, ja gar den Ruch hat, eine Reaktion auf entsprechende Forderungen der Politik zu sein28. Eine wichtige Variable in diesem Zusammenhang ist die Transparenz der Geldpolitik der EZB. Je klarer sie ihre Strategie darstellen kann, desto glaubwürdiger wird sie erscheinen und um so weniger ist es nötig, durch geldpolitische Strenge Unsicherheit zu vermindern. Andererseits besteht ein starker strategischer Anreiz, ihre wahre Zielfunktion zu verschleiern"29, da wirksame Geldpolitik so eher möglich ist.

4.2. Grundlegende geldpolitische Strategien

Es lassen sich zwei - relevante - theoretische, geldpolitische Alternativen unterscheiden: die Geldmengensteuerung (Zwischenzielstrategie) und das sogenannte inflation targeting (Endzielstrategie). Empirisch ist der Unterschied zwischen diesen beiden Reinformen oftmals kaum mehr erkennbar, doch "lange Zeit tobte ein heftiger Streit zwischen den Protagonisten der Geldmengenstrategie und Verfechtern des Inflationszieles"30. Heute scheint dieser Streit in der wissenschaftlichen Diskussion zugunsten des Inflationszieles entschieden zu sein. Welche die Strategie der EZB sein wird, läßt sich im vorhinein nicht sagen und hängt von den Entscheidungen ihrer Organe ab. Allerdings gibt es bestimmte Erwartungen und auch bereits Entscheidungen der EZB: so meldete die Frankfurter Allgemeine Zeitung" am 4.11.1998 (S.17), daß die Entscheidung der Währungshüter für eine Geldmengenstrategie, ergänzt durch eine interne Inflationsprognose" im EZB -Rat gefallen sei. Im Handelsblatt" vom 3.12.1998 (S.2; 27). wird dies ergänzt um die Information, daß die EZB ein weit gefaßtes M3-Aggregat um einen Referenzwert (und nicht einen Zielkorridor, wie ihn die Bundesbank vorgab) von 4,5% wachsen lassen wolle. Die EZB behalte sich des weiteren vor, andere Parameter heranzuziehen und gewinne so größeren Entscheidungsspielraum.

4.2.1 Geldmengensteuerung

Diese Konzeption, die von monetaristisch orientierten Theoretikern Ausgang der sechziger Jahre entwickelt wurde, basiert auf der Erkenntnis, daß die geldpolitischen Instrumente nur mit langen zeitlichen Verzögerungen - die berühmten time-lags Friedmans - auf ihre Zielvariable, die Geldwertstabilität, einwirken. Während dieser Verzögerungen kann es zum einen zu unvorhergesehenen Einflüssen kommen, zum anderen sind die genauen Wirkungszusammenhänge zwischen Instrument und Ziel nicht bekannt und variabel innerhalb des Zeitablaufs. Aus diesem Grunde lag es nahe, anstatt des Fernzieles der Preisstabilität, ein Zwischenziel auszuwählen, das früher reagiert und an dem der Instrumenteneinsatz ausgerichtet werden kann. "Kennzeichen einer Zwischenzielstrategie ist, daß die Zentralbank über einen Zeithorizont hinweg, der in etwa mit der Verzögerung zwischen Instrumenteneinsatz und Preisniveaueffekt übereinstimmt, ihre kurzfristigen Operationen an einer von der Inflationsrate verschiedenen Größe ausrichtet"31. Diese Größe ist in aller Regel ein monetäres Aggregat ( in Deutschland die Geldmenge M332 ). Es wird von der Zentralbank ex ante ein Zielkorridor festgelegt, innerhalb dessen die (Zwischen-) Zielgröße sich in der kommenden Zeitperiode (meist ein Jahr) bewegen soll, so daß dabei eine ausreichende Versorgung der Wirtschaft mit Geld und ein inflationsfreies Wachstum möglich ist. Die Bundesbank hat seit 1973 als Maßstab der ausreichenden Geldversorgung das Produktionspotential errechnet, welches, unter der Annahme der Deckungsgleichheit des Wachstums des Produktionspotentials und der Wirtschaft, als Zeitreihe fortgeschrieben wurde. Sie richtete daran ihre Geldmengensteuerung aus.

Es kann nun fortlaufend die tatsächliche Geldmengenentwicklung mit der angestrebten verglichen werden und "das Verhältnis von Soll- und Ist-Wert bietet den Entscheidungsträgern in der Notenbank somit eine klare Richtschnur wie sie ihre zinspolitischen Instrumente einzusetzen haben.[...] So gesehen reduziert das Geldmengenkonzept ein sehr komplexes Entscheidungsproblem auf die einfache Gegenüberstellung von Geldmengenziel und tatsächlicher monetärer Entwicklung."33

Von den international bedeutsamen Währungen wird heute nur noch die D-Mark nach einem Geldmengenkonzept gesteuert. Nur die Bundesbank hält expressis verbis an einem Geldmengenziel fest, die anderen Zentralbanken die ein solches Konzept verfolgten, wie die Federal Reserve und die Bank of England, sind nach Problemen zum inflation targeting übergegangen. Doch auch die deutsche Zentralbank hat nie eine so strikte Geldmengenstrategie verfolgt, wie es ihre Verlautbarungen erwarten lassen könnten. Das zeigt sich bspw. daran, daß sie ihren Zielkorridor in etwa der Hälfte der Fälle nicht erreicht hat. Sie konnte es sich aufgrund ihrer ansonsten sehr großen Glaubwürdigkeit leisten, ihre eigenen Ziele nicht zu erreichen (im übrigen wird die These vertreten, daß es sich bei der Strategie der Bundesbank im Grunde um ein `verstecktes' inflation targeting handele34 ). Für die EZB sieht der Sachverhalt jedoch anders aus, sie muß sich Glaubwürdigkeit erst noch erarbeiten und es wird bezweifelt35, daß diese mit einer solchen Strategie erreicht werden kann.

Der Schwachpunkt dieses im Grunde so einfachen und einsichtigen Modells, liegt in den Voraussetzungen begründet, auf die es aufbaut: Grundvoraussetzung des Funktionierens ist eine stabile Geldnachfrage; des weiteren muß das Zwischenziel verläßlich steuerbar sein, es muß ein sicherer Zusammenhang zwischen dem Steuerungsparamenter und dem Endziel bestehen und schließlich muß die Erwartungsbildung der Nachfrager unterstützt werden36. In der Praxis war keine Notenbank in der Lage diese Strategie konsequent einzusetzen.

4.2.2 Inflation targeting

Auch dieses Verfahren beruht auf einem sehr einfachen Grundgedanken: "Anstelle des Geldmengenziels verkündet die Notenbank ex ante einen jährlichen Zielwert (oder Zielkorridor) für die von ihr angestrebte Inflationsrate, der noch mit dem Ziel der Geldwertstabilität kompatibel ist"37. Es wird also versucht, mit dem zur Verfügung stehenden Instrumentarium, die Inflation direkt zu steuern. Auch dieses Modell hat recht anspruchsvolle Voraussetzungen: die Inflationsprognosen auf denen die Bestimmung des Zielkorridors aufbaut, müssen zuverlässig sein und es muß ein verläßliches Modell des Transmissionsprozesses vorliegen, um die Instrumente adäquat einsetzen zu können. Gerade dieser letztgenannte Aspekt ist kaum erfüllt, denn "im Grunde gehen die theoretischen Ansätze ... nicht sehr weit über das keynesianische IS/LM-Modell oder die monetaristische `Theorie der relativen Preise' hinaus"38.

Die Notenbank beeinflußt durch ihre Inflationsprognosen die Erwartungen der privaten Marktteilnehmer, dies führt über "temporäre Preisstarrheiten"39 (Tarifabschlüsse, Preise längerfristiger Verträge, mittelfristige Preisfestlegung), bei der Abwesenheit von exogenen Schocks zu einem sich selbst stabilisierenden Prozeß. Die Notenbank steuert also allein durch ihre Ankündigung von Inflationszielen die tatsächliche Entwicklung.

Es sind im wesentlichen die folgenden Argumente, die für die Verfolgung einer Strategie der direkten Inflationssteuerung angeführt werden: zum einen, daß eine Zwischenzielstrategie auf Informationen verzichte und daher ineffizient sei, und zum anderen, daß am Beginn der Währungsunion noch kein stabiler Zusammenhang zwischen Geldmengenentwicklung und Inflationsrate bestehe40. Des weiteren wird argumentiert, daß die Endzielstrategie transparenter wäre und so das Problem der fehlenden Reputation der EZB besser zu lösen in der Lage wäre. Denn insbes. die Transparenz wird als besondere Verpflichtung der EZB in der Anfangsphase gesehen.

4.3 Die geldpolitischen Verfahren und Instrumente des ESZB

Zur Durchsetzung der Ziele des ESZB stehen diesem eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung. Sie sind in Tabelle 1 - mit Ausnahme der Mindestreserven - aufgeführt, und sollen abschließend kurz dargestellt werden, wobei auf eine eingehendere Analyse hier aus Platzgründen verzichtet werden muß.41

Es lassen sich drei Gruppen von geldpolitischen Operationen des ESZB unterscheiden: das ESZB führt Offenmarktgeschäfte durch, bietet ständige Fazilitäten an und kann verlangen, daß Kreditinstitute Mindestreserven auf Konten im ESZB halten"42.

4.3.1. Offenmarktgeschäfte

Beim klassischen Offenmarktgeschäft geht die Initiative ausschließlich von der Zentralbank aus. Sie entscheidet über Zeitpunkt, Laufzeit und Umfang der Bereitstellung von Zentralbankgeld über diesen Kanal. Offenmarktgeschäfte dienen der Steuerung der Liquidität und der Zinssätze am Markt. Bezüglich der Transaktionsart lassen sich fünf Arten von Instrumenten für Offenmarktgeschäfte unterscheiden: das wichtigste Instrument sind hier die befristeten Transaktionen, die in der Form von Pensionsgeschäften oder Pfandkrediten durchgeführt werden. Sie können bei allen vier Kategorien von Operationen (s.u.) eingesetzt werden. Der Zinssatz dieser Geschäfte kann als operativer Leitzins"43 angesehen werden. Hinzu kommen definitive K ä ufe bzw. Verk ä ufe, Emissionen von Schuldverschreibungen (Geschäfte zur Absorption von Liquidität) , Devisenswapgesch ä fte (bei denen das ESZB Euro per Kasse gegen eine Fremdwährung kauft (oder verkauft) und diese gleichzeitig per Termin zu einem festgelegtem Datum verkauft (oder kauft )" )44 und die Hereinnahme von Termineinlagen.

Unterteilt man die Instrumente jedoch hinsichtlich ihrer Zielsetzung, des Rhythmus` und der Verfahren ihrer `Vermarktung`, so lassen sich vier Kategorien unterscheiden:

1. Hauptrefinanzierungsinstrument: diese befristeten Transaktionen werden regelmäßig wöchentlich von den nationalen Zentralbanken (dezentrale Durchführung), in der Form von Standardtendern mit einer Laufzeit von zwei Wochen, durchgeführt. Sie führen dem Geldmarkt Liquidität zu und nehmen eine Schlüsselrolle unter den Instrumenten der Offenmarktpolitik ein, da sie dem Finanzsektor den größten Teil seines Refinanzierungsvolumens zur Verfügung stellen.
2. Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte: Befristete Transaktionen die monatlich von den nationalen Zentralbanken in der Form von Standardtendern mit dreimonatiger Laufzeit durchgeführt werden. Sie dienen der Bereitstellung von längerfristigen Refinanzierungsmitteln, stellen jedoch nur einen begrenzten Teil des Refinanzierungsvolumens dar und dienen ebenfalls der Zuführung von Liquidität.
3. Feinsteuerungsoperationen: Können von den nationalen Zentralbanken in allen fünf genannten Transaktionsarten, meist als Schnelltender oder bilaterale Geschäfte durchgeführt werden. Ziel ist es Auswirkungen unerwarteter Liquiditätsschwankungen auf die Zinssätze auszugleichen"45. Ihrer Natur nach müssen sie unter Umständen kurzfristig eingesetzt werden, es bedarf hierbei also einer hohen Flexibilität: daher werden sie unregelmäßig durchgeführt und haben eine nicht standardisierte Laufzeit. Es kann sich sowohl um liquiditätszuführende als auch um liquditätsabsorbierende Geschäfte handeln.
4. Strukturelle Operationen: Außer in der Form von Devisenswaps können auch diese Geschäfte in allen aufgeführten Transaktionsmodi regelmäßig und unregelmäßig durchgeführt werden. In der Form von befristeten Transaktionen oder der Emission von Schuldverschreibungen werden sie dezentral als Standardtender durchgeführt; als definitive Käufe oder Verkäufe hingegen als unregelmäßige bilaterale Geschäfte. Sie dienen der Anpassung der strukturellen Liquiditätsposition des Finanzsektors gegenüber dem ESZB"46.

4.3.2. Ständige Fazilitäten

Die ständigen Fazilitäten dienen den zugelassenen Geschäftspartnern des ESZB der Beschaffung bzw. der Anlage von Übernachtliquidität. Sie nehmen diese Fazilitäten auf eigene Initiative hin in Anspruch. Die Verwaltung der ständigen Fazilitäten geschieht dezentral.

1. Spitzenrefinanzierungsfazilität: Sie wird zur Beschaffung von Übernachtliquidität zu einem vorgegebenen Zinssatz (der im allgemeinen der Obergrenze des Tagesgeldsatzes entspricht) gegen refinanzierungsfähige Sicherheiten in Anspruch genommen. Die nationalen Zentralbanken stellen Liquidität im Rahmen dieser Geschäfte entweder in Form von Übernacht- Pensionsgeschäften oder als Übernacht- Pfandkredit zur Verfügung, wobei es hierbei, wie im übrigen bei allen dezentral durchgeführten Geschäften, nationale Besonderheiten gibt. Potentielle Nutzer dieser Fazilitäten sind alle Institute, die die allgemeinen Zulassungskriterien für Geschäftspartner des ESZB erfüllen47, wobei der Zugang nur an Geschäftstagen möglich ist und von der nationalen Zentralbank in dem Mitgliedsland gewährt wird, in dem das Institut seinen Sitz hat. Es gibt, von Ausnahmefällen abgesehen, keine Begrenzung der Kredite nach oben - abgesehen davon, daß ausreichend Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Laufzeit beträgt einen Geschäftstag.
2. Einlagefazilität: Hierbei wird umgekehrt ein Guthaben einer Geschäftsbank zu einem im voraus bestimmten Zinssatz (der im allgemeinen der Untergrenze des Tagesgeldsatzes entspricht) beim ESZB für einen Geschäftstag eingelegt. Die Institute erhalten keine Sicherheiten für ihre Einlagen. Was die Zulassung angeht, so gelten die entsprechenden Regelungen der Spitzenrefinanzierungsfazilität.

4.3.3 Mindestreserven

Kreditinstitute im Euro- Währungsraum müssen Mindestreserven auf Konten der nationalen Zentralbanken halten - es handelt sich bei den Mindestreserven also um ein Zwangsinstrument des ESZB, das auch mit Sanktionen ausgestattet ist. Rechtliche Grundlagen sind Art. 19 der ESZB / EZB- Satzung, die Verordnung des Rates der EU über die Verwendung von Mindestreserven durch die EZB und die Verordnung der EZB über Mindestreserven. Diese Vorschriften gelten auch für Zweigstellen im Euro- Währungsraum von Instituten, die ihren eingetragenen Sitz außerhalb des Euro- Währungsraumes haben. Allerdings unterliegen Zweigstellen au-ßerhalb des Euro Währungsraumes von Kreditinstituten, die im Euro- Währungsraum niedergelassen sind, nicht den Vorschriften des Mindestreservesystems des ESZB"48. Des weiteren können bestimmte Institute unter bestimmten Bedingungen von dieser Pflicht befreit werden.

Das Mindestreservesystem hat im wesentlichen die folgenden Funktionen:

1. die Stabilisierung der Geldmarktzinssätze;
2. die Herbeiführung bzw. Vergrößerung einer strukturellen Liquiditätsknappheit.

Die Bestimmung der Höhe der zu leistenden Einlagen geschieht durch die Institute selbst, auf der Basis einzelner Bilanzpositionen der von ihnen an die EZB zu meldenden Geld- und Bankenstatistiken, wobei sich die EZB und die nationalen Zentralbanken die Kontrolle der Daten vorbehalten. (die einzelnen Posten der Reservebasis sind in Tabelle 2 aufgeführt). Die Verzinsung erfolgt nach dem ESZB- Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsinstrument. Bei Nichterfüllung der geforderten Reserven, ist die EZB befugt, Sanktionen zunächst finanzieller Art zu verhängen. Bei Fortdauer der Nichterfüllung seitens des Institutes, kann ihm der Zugang zu den Offenmarktgeschäften und ständigen Fazilitäten verwehrt werden.

Tabelle 2. Reservebasis und Mindestreservesätze49

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Literatur:

- Ascarelli, Silvia, Aalund, Dagmar: At the creation, Europeans Cut Rates In Lockstep, Marking Early Birth of EMU, in: The Wall Street Journal Europe, 4.-5.12.1998, S.1,14.
- Bofinger, Peter: Geldpolitik in der europäischen Währungsunion, in: Zimmermann, S.141- 157.
- Europäisches Währungsinstitut (Hrsg.): Die einheitliche Geldpolitik in Stufe 3. Allgemeine Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des ESZB, Frankfurt/Main, 1997.
- Europäisches Währungsinstitut (Hrsg.): Fortschritte auf dem Wege zur Konvergenz 1996, Frankfurt/Main, 1996.
- Europäisches Währungsinstitut (Hrsg.): Jahresbericht 1996, Frankfurt/Main, 1997.
- European Monetary Institute (Hrsg.): The European Monetary Institute, Frankfurt/Main, 1997.
- Europäische Zentralbank: Die einheitliche Geldpolitik in Stufe 3, Allgemeine Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des ESZB, September 1998, aus: http://www.bundesbank.de.
- Francke, Hans-Hermann (Hrsg.): Europäische Währungsunion: von der Konzeption zur Gestaltung, Berlin, 1998 (Beihefte zu Kredit und Kapital, H. 14).
- ders.: Zu den Auseinandersetzungen über Konzept und Instrumentarium einer zukünftigen Europäischen Zentralbank, in: Zimmermann (1996), S.159-172.
- Hagen, Jürgen von, Neumann, J. M.:Entwurf für eine europäische Geld- und Währungspolitik, in: Francke, 1998, S.365-386.
- Hartwich, Hans-Hermann: D-Mark-System und Europäische Zentralbank. 50 Jahre Notenbank-Autonomie in Deutschland - Perspektiven in der Europäischen Währungsunion, in: Gegenwartskunde 2/1998, S. 237-271.
- Illing, Gerhard: Herausforderungen an die Europäische Zentralbank, in: Wirtschaftsdienst H.VIII, 1998, S. 491-500.
- Läufer, Thomas (Bearb.): Europäische Union, Europäische Gemeinschaft: die Vertragstexte von Maastricht mit den deutschen Begleitgesetzen, Bonn, 1995
- Loef, Hans-E.: Stabilitätskultur und Zentralbankunabhängigkeit. Notwendigkeiten für die neue Währung, in: Francke, 1998, S. 317-339.
- Lossani, M.: The European Central Bank and the Objective of Financial Stability: A review of the Issues, in: Economia Internazionale, Vol. LI, Maggio 1998, S.211-228.
- Marquardt, Ralf-M.: Die Geldpolitik kann derzeit wenig zum Abbau der Arbeitslosigkeit beitragen, in: Handelsblatt, Nr.236, 7.12.1998, S.2.
- Maier-Rigaud, Gerhard: Die europäische Geldpolitik in der Potentialfalle?, in: Wirtschaftsdienst H. VII, 1998, S. 433-440.
- Zeitgespräch: 50 Jahre D-Mark, in: Wirtschaftsdienst, 78. Jg. 1998, H.6, S. 319-330.
- Zimmermann, Felix A.(Hrsg.): Ordnungspolitische Aspekte der europäischen Integration: Freiburgs Botschaft für ein offenes Europa, Baden-Baden, 1996.

[...]


1 Vgl. The European Monetary Institute, 1997, S.11.

2 Hartwich, S.253.

3 Francke, 1996, S.159.

4 Europas Zentralbank soll eine aktive Arbeitsmarktpolitik unterstützen; Süddeutsche Zeitung vom 23.11.1998, S.17.

5 Vgl. EWI, 1996, Kapitel II (Erfüllung der an die nationalen Zentralbanken gestellten rechtlichen Anforderungen für die Teilnahme am ESZB) S.106-114 und, bzgl. der Merkmale der einzelnen nationalen Zentralbanken: das. Anhang 1 zu Kapitel II, S:117 ff.

6 Zeitgespräch: 50 Jahre D-Mark, S.323.

7 Hartwich, S.256f.

8 EZB, S.2.

9 Art. 107 EG-Vertrag und Art. 7 der Satzung des ESZB und der EZB, die diese Formulierung übernimmt.

10 Art. 105 EG-Vertrag und Art. 2 der Satzung des ESZB und der EZB, die diese Formulierung übernimmt.

11 Vgl. Loef, S.325.

12 Hartwich, S: 260.

13 ebd.

14 Bofinger, S.153.

15 Vgl. Lossani, S.211 ff und Bofinger, S.143.

16 Vgl. von Hagen/Neumann, S.367 f.

17 zur Diskussion des Konzeptes der potentialorientierten Geldmengensteuerung, Vgl. Maier- Rigaud.

18 von Hagen/Neumann,S.367.

19 Im Grunde müßte eine Analyse der Startbedingungen des ESZB auch die rechtlichen Bestimmungen mit einbeziehen, doch kann dazu hier nicht der Ort sein. Vgl. dazu etwa Hartwich und EWI, 1997 (Vgl. FN 5).

20 Hartwich, S.249f, der zwar im Zusammenhang mit der Bundesbank davon spricht, doch kann dieser Gedanke wohl auch auf die Gemeinschaftsebene übertragen werden

21 Loef, S.320.

22 Hartwich, S.265; Vgl. auch: Zeitgespräch, S. 323.

23 Hartwich, S. 264.

24 Vgl. Ascarelli/Aalund, S.14.

25 Illing, S.493, zitiert den Auspruch, das Handeln der EZB in der Anfangsphase gleiche einem "shooting at a moving target in the fog".

26 Illing, S.494.

27 Illing, S.494.

28 Marquardt.

29 Illing, S.494.

30 Illing, S.495.

31 von Hagen/Neumann, S.372.

32 Vgl. Francke 1996, S.163, Abb.1, wo die Zielgrößen und Zielvorgaben einiger Länder aufgeführt sind.

33 Bofinger, S.145.

34 Vgl. Bofinger, S.148.

35 Bofinger, S. 148.

36 Vgl. von Hagen/Neumann, S.372.

37 Bofinger,S.148.

38 Bofinger,S.149.

39 Bofinger,S.149.

40 Vgl. von Hagen/Neumann, S.373.

41 Vgl. zu diesem Kapitel insbes. EWI, 1997, S.4ff und EZB,1998, S.2ff.

42 EWI, 1997, S.4.

43 Francke (1996), S.166.

44 EZB, 1998, S.16.

45 EWI, 1997, S.5.

46 EZB, 1998, S.4.

47 Worauf hier im einzelnen nicht eingegangen wird; Vgl. dazu EZB, 1998, Kap.2. EZB, 1998, S.54f.

49 Quelle: ECB, 1998, S. 57

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Detalles

Título
Die Geldpolitik der europäischen Zentralbank
Universidad
Ruhr-University of Bochum
Curso
Sektion für Sozialpolitik und Sozialökonomik, HauptseminarSozialökonomik: Aktuelle Probleme der Sozialökonomik, Prof. Dr. Lothar F. Neumann
Autor
Año
1999
Páginas
18
No. de catálogo
V96396
ISBN (Ebook)
9783638090728
Tamaño de fichero
490 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Geldpolitik, Zentralbank, Sektion, Sozialpolitik, Sozialökonomik, HauptseminarSozialökonomik, Aktuelle, Probleme, Sozialökonomik, Prof, Lothar, Neumann
Citar trabajo
Hartmut Conrad (Autor), 1999, Die Geldpolitik der europäischen Zentralbank, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/96396

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