Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung


Trabajo de Seminario, 2000

13 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Gesetzliche Grundlage - § 35 KJHG

3. Entwicklungsgeschichte der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung

4. ,,Besondere" Klienten

5. Organisationsform der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung
5.1. Anlaufstelle
5.2. Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung als ambulante Hilfe
5.2.1. Betreuung in den Familien
5.2.2. Betreuung in Wohnungen
5.3. Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung bei stationärer Betreuung
5.4. Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung als kurzfristige Krisenintervention
5.5. Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung als längerfristige Reiseprojekte
5.5.1. Erlebnispädagogik
5.5.2. Sozialpädagogische/therapeuthische Segelfahrten
5.6. Betreuungsverhältnis und Arbeitszeiten
5.7. Kosten

6. Utopie einer Zukunft

7. Zusammenfassung

8. Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Erst in den letzten Jahren ist die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Thema dieser Hausarbeit, quasi ,,entwickelt" worden. Sie ist eine relativ junge Form der Hilfegewährung für Jugendliche. Die Organisationsformen der Heimerziehung sind sehr vielfältig und reichen von einem ,,normalen" Heim, sei es nun noch zentralisiert oder schon dezentralisiert, bis hin zur Einzelfallbetreuung am Rande der Heimerziehung.

Als sich durch das Seminar die Möglichkeit anbot, etwas über dieses Thema zu erfahren, war dies eine gute Gelegenheit, denn im Rahmen des Praktikums im dritten Semester bestand eine meiner Tätigkeiten unter anderem in der Einzelbetreuung eines 16jährigen Jugendlichen. Daher war es günstig, das in der Praxis erworbene Wissen mit theoretischen Aspekten zu verbinden. Zwar war die Arbeit dort nicht direkt eine Intensivbetreuung, so wie es nach Gesetzesgrundlage erforderlich sein sollte, aber als Orientierungsgrundlage diente der Paragraph 35 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

Ziel dieser Auseinandersetzung mit dem Thema ,,Intensive sozialpädagogische

Einzelbetreuung" soll sein, aufzuzeigen, welche Organisationsformen dieses Feld aufweist. Weiterhin sollen die Folgen, die diese Merkmale der Organisation eines Hilfeangebotes auf das Lebens- und Lernfeld der Jugendlichen haben, detailliert dargestellt werden.

Da es recht wenig Bücher gibt die sich mit diesem Thema auseinandersetzen, konnte nur auf kurze Beiträge in Büchern der Fachliteratur eingegangen werden, nämlich auf Ausführungen von R. Günder, J. Seiser und J. Schmidhofer-Stieren. Nur das ,,Büchlein" von U. Gintzel und C. Schrapper beschäftigt sich einzig und allein mit unserem Thema und wurde daher ebenfalls verwendet. Des weiterem wird auf einen Artikel von K. Wolf zurückgegriffen.

Bevor jedoch die Organisationsformen und deren Wirkung auf die Jugendlichen und das Lebens- und Lernfeld erläutert werden, sollen die gesetzliche Grundlage, die Entwicklungsgeschichte und das ,,besondere" Klientel der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung skizziert werden.

2. Gesetzliche Grundlage - § 35 KJHG

Laut § 27 Abs. 1 KJHG muß der erzieherische Bedarf einer Maßnahme feststehen, bevor diese angeordnet werden kann (vgl. § 27 KJHG, 1997, S. 67). In dem Milieu des Jugendlichen müssen Sozialisationsbedingungen vorherrschen, die ihn hindern, zu einer autonomen und sozial kompetenten Persönlichkeit werden zu können. Weiterhin ist erzieherischer Bedarf dann gegeben, wenn die Erziehung bzw. die Erziehungsberechtigten die Bedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen nicht oder nur mangelhaft befriedigen. Außerdem muß der zukünftige Klient Verhaltensstörungen oder Entwicklungsstörungen (durch falsche oder mangelnde Erziehung) aufweisen.

,,Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen." (§ 35 KJHG, 1997, S. 69).

§ 35 KJHG gehört zum Regelangebot der Jugendhilfe und wird für längere Zeit gewährt. Sie wird normalerweise Jugendlichen bis zur Volljährigkeit angeboten, kann aber auch gemäß §

41 KJHG jungen Volljährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (maximal bis zum 27. Lebensjahr) gewährt werden. Primäres Ziel ist die eigenverantwortliche Lebensführung und die Entwicklung zur Selbständigkeit sowie das Gestalten des Lebens außerhalb der Herkunftsfamilie. Die Rückkehr in die Herkunftsfamilie ist in diesem Fall nicht das oberste Ziel, wie zum Beispiel in vielen Fällen der Heimeinweisung.

3. Entwicklungsgeschichte der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung

Diese Form der Jugendhilfe ist relativ jung im Vergleich zu traditionellen Formen der Heimerziehung. Zur Entwicklungsgeschichte findet man recht wenig Literatur, so daß hier nur in groben Zügen die Geschichte der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung geschildert werden kann.

Diese Form der Betreuung von Jugendlichen differenzierte sich aus den Angeboten des

Jugendgerichtsgesetzes heraus. Vorläufer für diese Form der Betreuung war die

Erlebnispädagogik für äußerst schwierige Jugendliche (Straffällige). Seit Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre wurden in Anlehnung an reformpädagogische Konzepte der 20er Jahre für diese Zielgruppe verschiedene Projekte verwirklicht. Diese verstanden sich als eine Alternative zur Heimerziehung, denn viele Klienten konnten durch die Erziehung im Heim nicht in ihrem Verhalten gefördert werden, da sie nicht gruppenfähig und auch nicht bereit waren, Hilfe anzunehmen. Sie würden sich für die anderen Kinder und Jugendlichen in den Heimen als Störfaktor erweisen. Es böte sich für solche Jugendliche also nur noch die geschlossene Unterbringung an, doch dies ist und war pädagogisch nicht zu vertreten (vgl. Günder, 1997, S. 86).

Daher versuchte man die Einzelbetreuung von solchen Jugendlichen, entweder allein oder mit mehreren anderen dieser Zielgruppe in einer Wohnung zusammen. Dabei orientierte man sich an den Fragen, Möglichkeiten und Vorgaben der Klienten. Ergebnis war die Mobile Betreuung des Verbandes Sozialtherapeutischer Einrichtungen in Celle, Münster, Dortmund, sowie das ambulant betreute Einzelwohnen in der Hansestadt Hamburg (vgl. Gintzel & Schrapper, 1991, S. 11). Die Heilpädagogische Intensivbetreuung des LWV-Hessen und die Jugendhelfer des Stadtjugendamtes Kassel kann man als Weiterentwicklung der anfänglichen Einzelbetreuung auffassen, nämlich Schutzhelfer und Erziehungsbeistandschaft (vgl. ebenda, S.11). Die Erziehungsbeistandschaft, sowie die Nachbetreuung von Heimkindern und die Arbeit der Streetworker kann man als Vorläufer für die Entwicklung der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung ansehen.

Die Hilfe wird in ausweglosen Situationen angewendet und dabei ist dann Phantasie,

Engagement und Durchhaltevermögen erforderlich. Nach Seiser und Schmidhofer-Stieren ist die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung eine ,,kreative und experimentierfreudige Intervention(en)" (Seiser & Schmidhofer-Stieren, 1992, S. 178).

4. ,,Besondere" Klienten

§ 35 KJHG gilt für Kinder und Jugendliche, die auf der Straße leben, aus dem Stricher- und Drogenmilieu kommen. Diese können, wollen oder sollen nicht mehr in ihren Herkunftsfamilien leben. Die jungen Menschen haben in ihrer gegenwärtigen Lebenssituation Schwierigkeiten und kommen mit sich und der Umwelt nicht mehr zurecht, denn sie leben in die sie beeinträchtigende Umweltbedingungen (vgl. Günder, 1997, S. 88; vgl. Seiser & Schmidhofer-Stieren, 1992, S. 179). Sie sind geprägt durch instabile Bezugsfelder. Sie wurden in der Regel mißhandelt, sexuell mißbraucht, vernachlässigt und neigen als Folge der Umwelteinflüsse zu unberechenbaren abweichenden Verhaltensweisen und lassen ihrer Aggressivität freien Lauf. Sehr oft sind sie kriminell geworden, zeigen stark abweichendes Verhalten (vgl. Günder, 1997, S. 88). Diese jungen Menschen sind von ambulanten oder stationären Angeboten kaum oder gar nicht zu erreichen und können von diesen auch nicht profitieren. Sie besitzen keine persönliche Perspektive mehr.

Solche Kinder und Jugendliche zeichnen sich durch häufige Beziehungsabbrüche aus, denn sie haben die gesamten Institutionen der Sozialpädagogik schon durchlaufen und sind durch starke Bindungsunfähigkeit gekennzeichnet, so daß pädagogische oder zwischenmenschliche Beziehungen unmöglich erscheinen (vgl. Günder, 1997, S. 88). Sie sind sehr oft zwischen 16 und 17 Jahren alt und es sind eher männliche Jugendliche, die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gewährt bekommen (vgl. Gintzel & Schrapper, 1991, S. 22).

Welche Ziele sind daher bei diesen Jugendlichen vorrangig zu erstreben? Dazu muß gesagt werden, daß die Ziele nur durch intensive und auf die Bedürfnisse des Einzelnen gestützte Unterstützung erreicht werden können. Sie sollen wieder zu sich und anderen finden und beziehungsfähig werden. Ihr Verhalten soll dauerhaft geändert und sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Aggressionen anders als bisher auszuleben.

5. Organisationsform der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbe- treuung

Die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung versteht sich als Alternative zur Heimerziehung. Die Auswahl und Einleitung dieser Form der Hilfe erfolgt in vielen Fällen aus einer akuten Notsituation heraus und ist an die Bedürfnisse und derzeitige Situation des speziellen Einzelfalles angepaßt, wobei der Jugendliche an allen ,,Stationen" der Hilfeverwirklichung mit beteiligt wird.

Maßnahmen der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung bedürfen einer langen Vorplanung. Der Klient wird aber nicht zur Maßnahme gezwungen. Er kann sich auch eine Zeitlang der Maßnahme entziehen, aber nur für maximal vier Wochen, danach wird automatisch die Betreuung abgebrochen (vgl. Seiser & Schmidthofer-Stieren, 1992, S. 182). Meldet er sich und will was für sich tun, wird die Betreuung weitergeführt. Das Verhalten des Klienten wird ersteinmal grundsätzlich akzeptiert, bevor dann mit ihm Ziele abgesteckt werden (Abbau von Fluchtverhalten, ...). Diese Ziele werden in Kleinstziele untergliedert, so daß der Klient immer seinen Entwicklungsfortschritt selber vor Augen hat. Zu Beginn der Maßnahme wird keine sofortige Veränderung des Jugendlichen gefordert, was auch nicht sinnvoll erscheint. Dies würde die Beziehung zwischen Jugendlichen und Betreuer belasten.

5.1. Anlaufstelle

Da die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung für Klienten gilt, die in der Regel keinen festen Wohnort haben, empfiehlt sich die Einrichtung einer Anlaufstelle (z.B. im Kinder- und Jugendnotdienst). Diese sollte Beratungsräume, Waschräume, eine Waschmaschine, eine Küche und Notschlafplätze (Einzelschlafplätze) enthalten und sollte außerdem ständig mit Mitarbeitern besetzt sein (vgl. Seiser & Schmidhofer-Stieren, 1992, S. 182f). So ist gewährleistet, daß immer ein Ansprechpartner für die betreuten Klienten zu erreichen ist. Dann kann in Krisensituationen besser interveniert werden, als wenn der Betreuer erst zum nächsten vereinbarten Termin erscheint.

Wenn die Betreuung im Milieu des Jugendlichen stattfindet, kennt sich der Sozialpädagoge dort in der Regel nicht so gut aus wie der Klient. Eine Lösung wäre das Herausholen des Kindes oder des Jugendlichen aus der Szene. Vorteilhafter ist es, ihn aber erst einmal in seiner gewohnten Umgebung zu lassen, es sei denn, eine sofortige Krisenintervention ist erforderlich. Der Betreuer muß sich in das Lebens- und Lernfeld des zu Betreuenden hineinwagen und auf die speziellen Probleme einlassen, die in diesem Umfeld von Bedeutung sind (vgl. Wolf). Dem Klienten wird Entwicklungshilfe gegeben und wird nicht nach einem Modell des Mitarbeiters geformt. Die aktuelle Problembewältigung des Jugendlichen dürfte bei der sozialpädagogischen Arbeit auch von enormer Bedeutung sein. Dabei sollte man sich von der Frage leiten lassen, was dieser benötigt (medizinische Versorgung, Essen, Schlafplatz, Gesprächspartner,...).

5.2. Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung als ambulante Hilfe

5.2.1. Betreuung in den Familien

Bei der Betreuung eines Jugendlichen im Rahmen des § 35 KJHG kann dies auch dann erfolgen, wenn der Betreffende noch in der Herkunftsfamilie lebt. Wohnraum muß dann nicht extra beschafft werden. Im Gegensatz zur Sozialpädagogischen Familienhilfe ist hier nicht die gesamte Familie Mittelpunkt der Betreuung, sondern der Jugendliche an sich. Ziel ist es, ihn zu Selbständigkeit und Eigenverantwortung in der Lebensführung hinzuleiten (vgl. Gintzel & Schrapper, 1991, S. 15).

Der Betreuer kann mit seinem Klienten die Zeit der Betreuung so festlegen, wie es dem Jugendlichen am besten paßt. Möchte er dann betreut werden, wenn die Eltern im Haus sind oder nicht, kann der Sozialpädagoge sich an dem Wunsch des Klienten orientieren. Die Arbeit mit ihm findet in ungezwungener Atmosphäre statt. Dabei tritt der ,,Amtscharakter" sozialer Arbeit nicht so in den Vordergrund, daß es leichter fällt, über bestimmte Probleme zu reden. Wird der Jugendliche in der Wohnung seiner Eltern vom Mitarbeiter zu einer Tätigkeit angespornt, die notwendig ist um ein eigenständiges Leben zu führen, wird es der junge Mensch sicher eher akzeptieren, als wenn dies irgendwo kurz gesagt wird, daß er es so und nicht anders machen solle.

5.2.2. Betreuung in Wohnungen

Zwischen dem Träger und dem Jugendlichen kann auch ein Vertrag geschlossen werden, daß er eine Wohnung benutzen darf und erhält das Zugangsrecht zu ihr (vgl. Seiser & Schmidhofer-Stieren, 1992, S. 182f). Dabei wird dann im Vertrag die Betreuung klar definiert. Von Vorteil ist hierbei, daß der Jugendliche direkt dann Verhaltensweisen erlernen kann, soll oder muß, die er postwendend anwenden kann in der Lebensführung, bei Problemen mit den Nachbarn etc. Die Art der Wohnung muß allerdings nicht alltäglich sein. Auch ein Baumhaus oder Bauwagen ist für einen gewissen Zeitraum eine Möglichkeit, um den jungen Menschen auf das Leben in einer ,,normalen" Wohnung vorzubereiten. Die Wohnung muß also für jeden Einzelfall individuell ausgesucht werden.

Auch hier kann die Zeit und Häufigkeit der Betreuung mit dem Jugendlichen individuell abgestimmt werden. Auch können gemeinsame Aktivitäten geplant und durchgeführt werden, unabhängig dann von den Eltern, wenn die Arbeit in der Wohnung derer durchgeführt würde.

Nach Beendigung der Maßnahme sollte für den Klienten die Möglichkeit der Wohnungsübernahme stehen. Für diesen ist es dann leichter, das Erlernte beizubehalten, wodurch natürlich Verhaltensstabilität erreicht wird.

5.3. Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung bei stationärer Betreuung

Auch bei stationärer Betreuung eines Jugendlichen ist die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung möglich. Die Gewährung einer Form der Hilfe schließt nämlich die Gewährung einer anderen Form der Hilfe nicht aus. Dabei kann dann die stationäre Betreuung

durch die Zusatzmaßnahme erweitert und intensiviert werden und das Leben in der (z.B.) Wohngruppe wird erleichtert. Der Jugendliche kommt dann mit dem Leben in der Einrichtung besser zurecht und für die anderen Kinder und Jugendlichen ist das tägliche Zusammenleben dann erträglicher.

5.4. Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung als kurzfristige Krisenintervention

Eine kurzfristige Krisenintervention dient vor allen der Entfernung oder Entlastung von einer akuten Notsituation. Der Betreuer und der Jugendliche planen zusammen kurzfristig ein Reiseprojekt. Diese sollten in der Regel etwa sechs bis acht Wochen oder auch zwei bis drei Monate dauern (vgl. Gintzel & Schrapper, 1991, S. 18). Durch die kurzfristige Planung ist eine schnelle räumliche Entfernung von einer Krise oder Problem (z.B. bei wiederholtem sexuellen Mißbrauch in der Familie) möglich. Es wird sich dann mit dem Grund der Einleitung der Maßnahme in sicherer Distanz auseinandergesetzt. Der Klient kann nun der sozialpädagogischen Fachkraft über das Erlebte erzählen, ohne Konsequenzen von z.B. den Eltern befürchten zu müssen. Weiterhin können Vorbereitungen für einen Neuanfang getroffen werden.

5.5. Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung als längerfristige Reiseprojekte

Bei dieser Form der Einzelbetreuung, die etwa fünf bis sechs Monate dauert, haben Jugendliche und Betreuer eine Aufgabe gemeinsam zu bewältigen. Der Klient kann mit seinem Betreuer allein oder mit mehreren in einer Gruppen zusammen verreisen, dann mit mindestens zwei Betreuern. Die Maßnahme ist zeitlich befristet und somit kann der Jugendliche diese neue und ungewohnte Situation räumlich und zeitlich gut überschauen. Die bisherige Lebenssituation des Jugendlichen soll in Frage gestellt werden. Die Reise soll für sie einen neuen Lern- und Erfahrungsraum bieten, um Selbstvertrauen und Zutrauen zu anderen zu bekommen. Nützlichkeit wird vor Ort erlebt und der gemeinsame Alltag von Betreuer und Jugendlichen fördert die Leistungs- und Arbeitsfähigkeit des Jugendlichen. Diese neuen Welten (im Sinne der Betreuten), sind besondere Naturräume und haben dementsprechend spezifische Ausstattungsmerkmale, so daß die Klienten dort zwei Grunderfahrungen machen können: das Erleben von Geborgenheit und gleichzeitig das Erleben von Freiheit.

5.5.1. Erlebnispädagogik

Hierbei wird versucht, motivationslose Jugendliche zur freien Mitarbeit an einem Projekt anzuspornen. Das muß nicht unbedingt ein Reiseprojekt sein! Im Vordergrund stehen körperliches Training und Entwicklungshilfe. In Handelsbetrieben, der Landwirtschaft oder Produktionsstätten lernen die Jugendlichen ersteinmal ihre Fähigkeiten und Neigungen, sprich Interessen kennen, die sie vorher nicht ausloten konnten, da das ehemalige Lebens- und Lernumfeld dieses sanktionierte. Sie mußten sich bewähren lernen, zu überleben und durchzuhalten. Das stand in ihrem bisherigen Leben im Mittelpunkt.

Reiseprojekte können die verschiedensten Formen annehmen. Zum Beispiel sind längere Berghüttenaufenthalte, Saharadurchquerungen, Fahrten in ferne Länder oder der Umgang und die Pflege von Tieren denkbar.

Die Maßnahmen bieten Gelegenheit zu neuen Erfahrungen und vor allem zu Grenzerfahrungen. Sie loten aus, was sie selbst in welchem Umfang zustande bringen können. Es sind aufregende Erlebnisse und sie werden zu aktivem Handeln angeregt. Bei Fahrten in ferne Länder müssen sie lernen, sich irgendwie zu verständigen, denn nicht alle dort Ansässigen können unsere Sprache. Sie lernen sich auszutauschen und wie man miteinander umgeht, ohne gleich zuzuschlagen, wenn man etwas bekommen möchte. Sie werden sicherlich lernen, daß menschliches Zusammenleben mehr ist als nur Geben und Nehmen oder einfach nur Nehmen. Beim Umgang und der Pflege von Tieren müssen sie auch die Bedürfnisse der Tiere und somit anderer respektieren lernen. Sie werden merken, wenn das Büsten dem Tier nicht gefällt oder sie zu rabiat mit ihnen umgehen. Die Tiere zeigen es ihnen dann sofort in ihren Gesten und in der Reaktion auf die Jugendlichen. Sie werden sensibilisiert für die Bedürfnisse und Befindlichkeiten anderer und dies hilft den Klienten dann in der Bewältigung des Alltags.

5.5.2.Sozialpädagogische/therapeutische Segelfahrten

Diese Form der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung wird seit Ende der 70er Jahre in Deutschland praktiziert. Insbesondere werden diese Angebote an Jugendliche gerichtet, die die vorherigen sozialpädagogischen Institutionen - die sie bereits durchlaufen hatten - als schwierig einstuften.

Sozialpädagogische Segelfahrten werden in Gruppen auf Schiffen unternommen, wobei die Gruppengröße für die Betreuer überschaubar bleiben muß. Durch die relativ kleine Gruppe können sich die Jugendlichen untereinander kennenlernen und die mitreisenden Mitarbeiter ihre Klienten. Zwischen der jugendlichen Besatzung können sich auch untereinander Beziehungen aufbauen, niemand kann dort dem anderen aus dem Weg gehen. Treten untereinander Konflikte auf, können diese nur an Bord ausgetragen und verarbeitet werden. Sie lernen, daß man nicht jeden bei jeder Schwierigkeit gleich verprügeln oder ähnliche körperliche Konsequenzen zufügen muß. Es gibt auch konstruktivere Möglichkeiten der Konfliktaustragung.

Um die neu erlernten Verhaltensweisen zu festigen, müssen solche Segelfahrten einen entsprechenden Zeitraum dauern, der sich auf etwa sechs Monate beläuft (vgl. Günder, 1997, S. 94). Diese Reise findet in einer natürlichen Atmosphäre statt. Alle Bedingungen der Betreuung sind naturnah. Auf einem Segelschiff können sich die Betreuten nicht den pädagogischen und therapeutischen Maßnahmen entziehen. Jeder wird gebraucht um das gemeinsame Ziel zu erreichen. Alle, also auch die Betreuer, müssen sich an den täglich zu bewältigenden Aufgaben beteiligen, bei der Essenszubereitung, beim Segelsetzen, beim Reinigen des Decks, etc. Die Jugendlichen erfahren (vielleicht zum ersten Mal in ihrem Leben), daß sich geistiger und körperlicher Einsatz durchaus lohen kann. Sie selbst tragen etwas zum gelingen des Segeltörns bei und man selbst kann etwas schaffen. Die Reise dient also auch dazu, um ihnen Erfolgserlebnisse zu ermöglichen (die sie in ihrem bisherigen Leben vermutlich wenig hatten). Viele der dort mitreisenden Jugendlichen lebten vorher ziel- und perspektivlos in den Tag hinein und sahen keinen so rechten Sinn in ihrem Leben, ihrem täglichen Überlebenskampf (vgl. Günder, 1997, S. 94). Jugendliche auf dem Schiff sind gezwungen alte Verhaltensweisen abzulgen und neue anzunehmen.

Wieso beteiligen sich die Jugendlichen aber an so einer Strapaze? Segel ist ja toll und macht Spaß. Das ist als Motivation, auf eine solche Reise zu gehen, unbedingte Voraussetzung. Würde jemand zur Teilnahme gezwungen, wären die Erfolge der Maßnahme wohl eher gering einzuschätzen. Lebt man aber noch auf einem Schiff für mehrere Wochen oder Monate, ist das noch motivierender, vor allem dann, wenn man noch ferne und fremde Länder besucht. Außerdem müssen Gefahren überwunden werden, sie machen Grenzerlebnisse. Eine weitere Motivation ist also die von der Reise ausgehende Gefahr, daß irgendetwas aufregendes passieren könnte. Durch Grenzerlebnisse, die ja einmalig sind, werden gemachte Erfahrungen besser verinnerlicht. Diese Erfahrungen sind wichtig, denn diese konnten sie vorher nicht oder kaum machen. Die Erfahrungen sind aber eine wichtige Voraussetzung um zu sich selbst zu finden und um dauerhafte Beziehungen eingehen zu können. Wenn man sich in einer Gefahrensituation auf sich selbst und den Zusammenhalt der Gruppe zurückgreifen kann, wird sein Vertrauen in sich und die eigenen Fähigkeiten gestärkt.

5.6. Betreuungsverhältnis und Arbeitszeiten

Festgelegte Arbeitszeiten gibt es hierbei nicht. Der Mitarbeiter sitzt nicht in irgendeinem Büro und hat feste Sprechzeiten. Vielmehr stimmt er oder sie sich mit dem Jugendlichen ab, wann es für diesen am günstigsten ist, dort wo sich der Jugendliche in der Regel aufhält.

Das Betreuungsverhältnis ist entsprechend intensiv. Ein Sozialpädagoge kann maximal zwei Klienten gleichzeitig betreuen. Die Zeit der Betreuung beträgt in der Regel ein bis zwei Jahre. Die wöchentlich Betreuungszeit beträgt je nach Klient etwa zwölf bis 18 Stunden.

5.7. Kosten

Für eine solche Individualmaßnahme sind die Kosten enorm hoch. Doch sollte man nicht die Kosten als Entscheidungsgrundlage nehmen. Es soll kein qualitativ gutes Ergebnis erzielt werden, wie zum Beispiel ein Ausbildungsabschluß, sondern der Erfolg kann nur an den Zielen gemessen werden, die für jeden Klienten neu festgelegt werden müssen. Die Kosten müssen so oder so für jeden Einzelfall errechnet werden und dies kommt dann am Ende vielleicht günstiger als ein langer Aufenthalt in einer (z.B.) psychiatrischen Einrichtung.

Wie entstehen aber diese enorm hohen Geldbeträge? Zum einen ist diese Form der Betreuung sehr intensiv und ein Mitarbeiter kann maximal zwei Jugendliche gleichzeitig betreuen. Durch Reiseprojekte, die in der Regel ja mehrere Monate dauern können, stauen sich natürlich die Arbeitskosten an, die sonst ja auch fällig würden. Durch die Kosten für Miete, einmalige Anschaffungen (Fahrräder,...), Verpflegung, Fahrten und andere Dinge werden die Kosten für Maßnahmen der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung in die Höhe getrieben, doch sollte dies nicht als Grund angeführt werden, die Einzelbetreuung nicht zu gewähren.

Bei diesen hohen Kosten stellt sich die Frage, ob man den Jugendlichen nicht an ihnen beteiligen soll. Davon ist grundsätzlich abzuraten, denn finanziell wäre er vermutlich nicht in der Lage, enorme Geldbeträge aufzubringen. Konsequenter Weise müßte er dann auch auf Hilfe zur Erziehung verzichten. Gleichzeitig verhindert § 95 Satz 3 KJHG die Beteiligung des Klienten an der Finanzierung der Maßnahme, denn dadurch würde der Zweck dieser gefährdet (vgl. § 93 KJHG, 1997, S. 109). Nach § 91 Absatz 1 Satz 4d KJHG können aber die Eltern oder das Kind bzw. der Jugendliche zu den Kosten der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung herangezogen werden, wenn die Hilfegewährung außerhalb der eigenen Familie erfolgt (vgl. § 91 KJHG, 1997, S. 107). Dies gilt zum Beispiel bei längerfristigen Reiseprojekten. Weiterhin gilt § 92 Absatz 1 KJHG, der besagt, daß die Kosten von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, soweit die Eltern oder das Kind bzw. der Jugendliche diese nicht aufbringen können, getragen werden (vgl. § 92 KJHG, 1997, S. 108).

6. Utopie einer Zukunft

Ein Augenmerk der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung liegt in der aktuellen Problembewältigung des jungen Menschen. Aber auch auf die zukünftige Bewältigung ihrer Probleme sollte man sich im Laufe der Maßnahme konzentrieren (vgl. Wolf). Der Sozialpädagoge muß für das Kind oder den Jugendlichen sich eine Phantasie über ein besseres Leben für seinen Klienten ausmalen. Der Mitarbeiter sollte sich überlegen, was für den Betreuten ein besseres Leben ist auf der Grundlage seiner einzigartigen Lebensbiographie, dessen indiviudellen Lebenserfahrungen und deren Verarbeitung. Warum aber muß das der Betreuer machen und nicht der Jugendliche? Auf der Straße müssen die Klienten, auf die § 35 KJHG abzielt, alle Kräfte zum Überleben einsetzen. Ihre Gedanken kreisen nicht um eine bessere Zukunft. Falls doch, dann sind diese Vorstellungen eher schwer zu verwirklichen, da sie vielleicht übertrieben sind. Sie beschäftigen sich in ihrem Alltag mit der Lösung der aktuellen Probleme ( z.B. wo bekommt man das nächste Geld für Drogen her?). Dies hindert sie, sich Zukunftsgedanken zu machen.

7. Zusammenfassung

Diese Form der Betreuung ist gekennzeichnet durch verschiedne Möglichkeiten des Settings. Gerade dies macht die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung für den Klienten und den Mitarbeiter attraktiv. Im Rahmen dieser Maßnahme ist es möglich von traditionellen Standards der Sozialarbeit abzuweichen und neue Wege zu erforschen, wobei der Jugendliche im Mittelpunkt steht.

Die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ist sehr wohl eine Alternative zur Heimerziehung. Sie bietet sich dann an, wenn alle anderen Möglichkeiten der Betreuung eines Jugendlichen nicht mehr möglich sind und sie kein Heim mehr aufnehmen will. Bestens geeignet ist diese Form der Hilfe zur Erziehung zur Betreuung von Kindern oder Jugendlichen ohne festen Wohnsitz. Das wohl bedeutenste Merkmal der Maßnahme ist, daß sich der Sozialpädagoge oder Sozialarbeiter in das dem Klienten heimische Milieu begibt. In anderen Formen der Hilfen nach den Kinder- und Jugendhilfegesetz ist dies in der Regel leider nicht so. Die Hilfesuchenden müssen bestimmte Orte aufsuchen, die leider in der Öffentlichkeit mit einem gewissen negativen Touch behaftet sind. Ein Jugendlicher, der zu Hause sexuell mißbraucht wurde, hat unter Umständen Angst vor dem Jugendamt, denn er möchte nicht, daß er von seinen Eltern getrennt und in ein Heim eingewiesen wird.

8. Quellenverzeichnis

Gintzel, Ulrich & Schrapper, Christian: Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung;

Institut für soziale Arbeit e.V. (Hrsg.); Votum - Verlag; Münster 1991 (Soziale Praxis, Heft 11)

Günder, Richard: Ambulante Erziehungshilfen: eine Orientierung für Ausbildung und soziale Berufe; 1997

Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) (Achtes Buch Sozialgesetzbuch); Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.); 1997

Seiser, Johannes & Schmidhofer-Stieren, Johann: Intensive sozialpädagogische

Einzelbetreuung; aus: Textor, Martin R. (Hrsg.): Praxis der Kinder- und Jugendhilfe; 1992

Wolf, Klaus: Unverschämte Kinder oder unprofessionelle Betreuung?: Überlegungen zum Umgang mit Straßenkindern

Final del extracto de 13 páginas

Detalles

Título
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Curso
Organisationsformen der Heimerziehung
Autor
Año
2000
Páginas
13
No. de catálogo
V96444
ISBN (Ebook)
9783638091206
Tamaño de fichero
417 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Intensive, Einzelbetreuung, Organisationsformen, Heimerziehung
Citar trabajo
Gerrit Witt (Autor), 2000, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/96444

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Título: Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung



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