Scheidung aus Sicht der Kinder


Dossier / Travail, 1997

21 Pages, Note: 1.3


Extrait


Einleitung

Trennung und Scheidung bedeutet für alle Beteiligten Familienmitglieder, Eltern wie auch Kinder eine hohe emotionaleBelastung, manchmal auch eine Lebenskrise. Doch wann definiert das Kind für sich den Scheidungszeitpunkt.

Ist die Trennung der Eltern der Scheidungszeitpunkt ?

Jedocsh gehen oftmals mehrere Trennungen voraus, ehe es zur endgültigen Scheidung kommt. Auch gibt es Trennungen, die beruflicher Art sind, wenn z.B. ein Elternteil sich für Jahre im Ausland befindet.

Glauben die Kinder dann, die Eltern haben sich getrennt ?

Ist die Dauer der Trennung ein Kriterium für das kindliche Verständnis von Scheidung ?

Es gibt Kinder, die noch Jahre der Rückkehr von Vater oder Mutter entgegensehen, sie sind zwar traurig, weil ein Elternteil fehlt, glauben aber fest an dessen Wiederkehr.Andere Kinder zeigen schon nach wenigen Tagen der Trennung Anzeichen von Depression oder andere Symptome von tiefer Verstörtheit.

Jedes Kind hat ein anderes Verständnis vom Trennungs - und Scheidungszeitpunkt.Die Auseinandersetzung kommt dann, wenn das Kind die Information erhält, daß „ der Papa oder die Mama „ für immer auszieht und nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung lebt. Also kann die Mitteilung der bevorstehenden Trennung und Scheidung und die Durchführung so etwas wie ein „ psychologischer Scheidungszeitpunkt „ sein.

Ausgenommen sind natürlich kleine Kinder, deren Sprachverständnis für solche Mitteilungen noch nicht ausreicht.Aber auch Kleinkinder brauchen Informationen inform von Gesprächen mit den Eltern, um die Situation realisieren zu können.

Die meisten Menschen glauben, daß nach wenigen Jahren die Krise der Scheidung für alle Familienmitglieder verarbeitet ist und das Leben wieder in „ geordneten Bahnen“ verläuft. Sie trösten sich mit der Vorstellung, daß die Zeit schon alle Wunden heilt.

Zum Teil wird dies gestützt, durch die Beobachtung der Auswirkungen der Scheidung, die Kinder und Erwachsenen während der Trennungsphasen entwickeln. Kleine Kinder haben Einschlafschwierigkeiten oder wachen nachts oft auf.

Schulkinder leiden unter Konzentrationsschwäche und sacken in der Schule ab. Jugendliche schlagen über die Stränge, bleiben zum Beispiel ohne Erlaubnis über nacht weg oder fangen an zu trinken. Männer und Frauen können depressiv werden oder übernervös, stürzen sich in sexuelle Abenteuer. Aber nach einer gewissen Zeit legen sich diese Symptome und es scheint wenigstens aüßerlich wieder alles in Ordnung zu sein. Dies bedeutet aber nicht, das Ende der Krise und ihre Folgen.

Grundlegende Einstellungen bezüglich der Gesellschaft und zu sich selbst, können durch eine Scheidung und durch die Erlebnisse einer Scheidung dauerhaft verändert werden. Diese Veränderungen können für immer in den sich entwickelnden kindlichen Charakter und in ihre Persönlichkeit eingehen und ihn positiv oder negativ gestalten. *

Juristische Hintergründe der Ehescheidung und deren Bedeutung für das Kind

Eine Ehe ist ein juristischer Vertrag zwischen Mann und Frau, er kann wieder gelöst werden, gütlich, in gegenseitigem Einvernehmen, konventionell, aber auch streitig durch einen Prozess mit Klage, Widerklage und Zeugen. Bis 1977 mußte noch eine Schuld festgestellt werden. Seither genügt es, daß man ein Jahr nicht mehr beieinander lebt, wenn beide mit der Scheidung einverstanden sind, oder drei Jahre, wenn einer der Eheleute noch an der Ehe festhalten will Rechtlich ändert sich an diesem Vertrag durch das Erscheinen einer oder mehrerer Kinder nichts, die Eltern können sich scheiden lassen, ohne daß ihr Kind oder ihre Kinder etwas dagegen sagen oder tun können.

Kinder haben zwar keinen Vertrag mit ihren Eltern abgeschlossen, aber sie haben seelische Ansprüche und emotionale Bedürfnisse an diese.

Wenn Eltern sich trennen, haben Kinder keine Eltern mehr.Ein Kind , dessen Eltern geschieden sind, hat zwar noch einen Vater und eine Mutter, aber keine Eltern mehr. Wenn Eheleute sich trennen, können sie deshalb auch keine Eltern mehr sein, allenfalls Elternteile oder gar „ Elterntrümmer „, es kann von daher auch kein Elternrecht mehr geben.

Seit 1980 müssen auch Kinder in einem Scheidungsvverfahren gehört werden.So daß sie wenigstens einen kleinen, wenn auch

* Hahn Jochen, Scheidung und Kindeswohl / Figor Helmuth, Kinder aus geschiedenen Ehen: Zwischen Trauma und Hoffnung sehr geringen Einfluß darauf haben, ob sie bei ihrer Mutter oder bei ihrem Vater bleiben wollen.

Geregelt ist dies im § 50b der Freiwillige Gerichtsbarkeits Rechtspfleger Kostenordnung.*

§ 50b FGG vorlesen

Der Nachteil einer Anhörung ist, daß das Kind manchmal noch intensiver in den Parteienstreit von Vater und Mutter hinein -gezogen wird. Die Eltern können versucht sein, das Kind zu ihren gunsten zu beeinflussen. Es ist dann zu erwarten, daß bei einer direkten Befragung nicht die eigenen Einstellungen und Wünsche geäußert werden, sondern desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt.

Ein Beispiel für diese Diskrepanz :

Eine Gerichtspsychologin die als Gutachterin eingesetzt wurde, besuchte und befragte ein und dasselbe Kind sowohl in der Nähe des Sorgeberechtigten als auch in der Nähe des

Nichtsorgeberechtigten (= Explorationsgespräch ist gleichzusetzen mit einer richterlichen Anhörung )

Bei der psychologischen Befragung fiel auf, daß Sabine nur über ungünstige Verhaltesweisen ihres Vaters berichtete :

„...er hat Mama geschlagen“,...er will, daß ich für ihn klaue“,...er will mich nackt sehen“.

Während sie noch kurz vorher erklärt hatte, daß sie dem Vater nicht „ guten Tag „ sagen wolle, zeigte sie sich doch erfreut, als der Vater, nachdem die Mutter gegangen war, in der Nähe des Hauses aus dem PKW stieg. Sabine konnte nicht rasch genug die Tür erreichen und zeigte ein vollkommen unbefangenes und gelockertes Verhalten dem Vater gegenüber. Während Sabine vorher noch erklärt hatte, daß sie vom Vater keine Süßigkeitenannehmen würde, weil ihr diese sowieso nicht schmecken würden, griff sie in Anwesenheit des Vaters völlig ungehemmt zu den ihr angebotenen Süßigkeiten und aß sie mit sichtlichem Vergnügen. Sie bot aus einer ihr vom Vater überlassene Tüte auch spontan dem Vater Bonbons an, woraus ersichtlich war, daß das Mädchen bei der unmittelbaren Begegnung mit dem Vater die ihm verbal zugeschriebenen negativen Eigenschaften völlig „vergessen“ hatte; denn sonst hätte sich Sabine nicht so kindlich -ungezwungen und natürlich verhalten können. Beim Abschied nehmen ließ sich Sabine in ganz selbstverständlicher Weise vomVater küssen.“

Der Vorteil der Anhörung ist, daß sich der Familienrichter oder ein(e) Gerichtspsychologe(in) sich einen persönlichen Eindruch verschaffen kann und in manchen Fällen von Wünschen

* Lempp Reinhart, Die Ehescheidung und das Kind und Einstellungen des Kindes erfährt,die ihm/ihr die Eltern nicht vermitteln würden.*

Wem soll das Kind zugesprochen werden ?

Nach § 1671 BGB bestimmt das Familiengericht, wenn die Ehe der Eltern geschieden wird, welchem Elternteil die elterliche Sorge über ein gemeinschaftliches Kind zustehen soll. Die elterliche Sorge kann grundsätzlich auch bei beiden Eltern bleiben (gemeinsames Sorgerecht, seit 1982 möglich).

§ 1671 BGB vorlesen ( nicht Abs.5 )

Man wird um die Entscheidung, wem das Sorgerecht zugesprochen werden soll, nur dann herum kommen, wenn die Eltern von sich aus auch ein gemeinsames Sorgerecht für möglich halten und sich darüber im Klaren werden können, bei wem das Kind überwiegend leben soll und sie sich einig sind, nicht um das

Kind zu streiten, sondern in allen wesentlichen

Entscheidungen um das Kind eine vernünftige, dem Kind zuträgliche und eine sich gegenseitig respektierende Lösung zu finden.

( event. Discussion, über die Frage, ob es günstiger wäre eine Sorgerechtsbestimmung nur auf Antrag eines Elternteiles einzuleiten, ohne Antrag automatisch gemeinsames Sorgerecht )

Bei der Ehescheidung muß also, wenn die Eltern sich kein gemeinsames Sorgerecht zutrauen oder es prinzipiell nicht wollen, die Entscheidung getroffen werden, wer, Vater oder Mutter, das Sorgerecht über das Kind, über die Kinder oder einen Teil der Kinder übernehmen soll. Damit entscheidet sich in aller Regel auch, wer von Beiden das Kind zu sich nehmen und mit ihm leben soll und darf.

Das Besuchsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteiles

Nach § 1634 BGB hat der nicht sorgeberechtigte Elternteil das Recht zum persönlichen Umgang mit seimem Kinde. Der Sinn dieser Gesetzesvorschrift liegt darin, daß auch der Elternteil, dem das Sorgerecht nicht übertragen wurde und der nicht ständig mit dem Kind zusammenlebt, dennoch mit seinem Kinde die Verbindung und Kontakt halten kann, um seine Entwicklung zu beobachten. Mit dieser Bestimmung sollen die Auswirkungen der Scheidung für das Kind gemildert werden.

§ 1634 BGB vorlesen

Die Familiengerichte ordnen in der Regel an, daß das Kind jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien bei dem

* Arntzen Friedrich, Elterliche Sorge und persönlicher Umgang mit Kindern nicht sorgeberechtigten Elternteil verbringen darf oder muß.Außerdem werden meistens noch die zweiten Feiertage an Weihnachten, Ostern und Pfingsten vorgesehen. Solche Regelungen sind dann ungünstig, wenn sie starr gehandhabt werden, sie können dadurch zu einer Belastung für alle Beteiligten werden.

Die Besuchstage eignen sich leider auch dazu als indirektes Instrument für weiteren Streit der geschiedenen Eheleute zu dienen.

Z.B.plötzliches Absagen von der einen oder anderen Seite oder gar Wegbleiben des nicht Sorgeberechtigten Elternteiles ohne Grund.*

Eine Scheidung fällt selten vom Himmel

Gerade wenn Kinder vorhanden sind, überlegen sich die meisten Eltern, bei ehelichen Problemen sehr genau ob sie sich trennen oder nicht.Es gibt also eine Trennungsvorphase, die zwar schon von destruktiven Familienklima geprägt ist und in der die Trennung ständig im Raum schwebt, diese aber nicht logische Folge sein muß.Von den Familienmitgliedern wird dies auch noch nicht unbedingt so erkannt.

Schon in diese Zeit sind alle Beteiligten in einer sehr belastenden Situation.

Meistens stellt sich eine zunehmende soziale Distanz zwischen den Eltern ein, die die emotionale Funktionsfähigkeit der Eltern gegenüber den Kindern schwächt.Die Kommunikation der zerbrechenden Familie verändert sich, auch wenn es den Beteiligten noch gar nicht bewußt ist.Die belasteten Eltern, die sich mit Ängsten, Wut, Verzweiflung und Schuldgefühlen auseinandersetzten müssen stehen ständig unter einer Spannung die veränderte Reaktionsmuster erzeugen. Diese können zum Beispiel aggressiver oder depressiver Natur sein.

Für Kinder bedeutet dies die Auslieferung an bisher ungewohnte Beziehungsmuster der Eltern.Kinder sind sehr feinfühlig und wachsam, sie können es vielleicht nicht ausdrücken , aber sie wissen ganz genau was los ist.Damit,

* Lempp Reinhart, Die Ehescheidung und das Kind daß man Auseinandersetzungen und Diskussionen vor den Augen der Kinder vermeidet, kann man sie noch lange nicht von einer heilen Welt überzeugen Auch wenn sich die Eltern bemühen sich dem Kind gegenüber nichts anmerken zulassen,ist das Verhalten oft derart verändert, daß selbst ganz kleine Kinder die Belastung ihrer Eltern wahrnehmen können.Gerade kleinere Kinder haben jedoch keine Möglichkeit die Veränderungen rational einzuordnen und können diese, als gefährlich erlebte Familiensituation, eigentlich nur mit Angsthaltungen beantworten.Diese diffusen Ängst bedeuten für das Kind eine ständige Streßquelle,auch gerade dann wenn die Eltern den Zustand ihrer Partnerschaft verbergen wollen.Viele Kinder äußern ihre Ängste und Befürchtungen nicht, weil sie fürchten das sie durch Aussprechen zur Realität werden könnten.In dieser Emotionalen Not reagieren Kinder häufig mit aggressivem, depressivem und oder regressivem Verhalten.

Es könnte zum Beispiel sein, daß ein Kind das schon trocken war, wieder anfängt einzunässen,daß es Nachts vermehrt weint und ins Bett der Eltern will.es könnte sein,daß es sein Spielzeug zerschlägt oder aggressiv auf die Eltern und auf andere Kinder reagiert.

Dies betrifft vor allem kleinere Kinder bis ins Grundschulalter.Etwas ältere Kinder haben auch die Möglichkeit dem destruktiven Familienklima durch Flucht zu entgehen.Damit ist nicht nur das Weglaufen gemeint, obwohl das wohl auch vorkommt,sondern die Flucht in Phantasien und Scheinwelten, die ein normales Maß übersteigt.Bei älteren Kinder gewinnt auch die Flucht in Drogenwelten an Bedeutung.

Bei so einer Streßbelastung und zu leistender Verdrängungsarbeit ist es eigentlich kein Wunder das die Konzentrationsfähigkeit und damit auch die Schulleistungen sehr häufig abnehmen.1 Es gibt viele Kinder, die sich die Schuld an dem drohenden Scheitern der Elternbeziehung geben,und es mit ihrem eigenen Ungehorsamsein in Verbindung bringen.Sie gelangen dann zu der Überzeugung, daß sie durch besonderes Lieb- und Gehorsamsein die Beziehung der Eltern retten können und sind dann besonders anhänglich2.

Dieses könnte sich zum Beispiel darin äußern, daß das Kind ständig seine Hilfe, zum Beispiel bei häuslichen Tätigkeiten, anbietet und sich selbst nicht erlaubt sich kindgemäß zu verhalten.Von den belasteten Eltern ,die froh sind, daß das Kind keinen Ärger macht wird dieses vielleicht sogar begrüsst und unterstüzt.Das Kind steht dann aber unter einem ständigen Leistungsdruck und wird die Trennung,falls sie dann doch stattfindet,als persönliches Versagen erleben.

Sieht man von Extremfamilien ab, so findet sich bei den meisten Kindern in der Trennungsvorphase die Wunschvorstellung von der Wiederherrstellung der vorherigen normalen Familienverhältnisse.Dieser Wunsch wird manchmal durch regressives Verhalten unterstrichen, ein Kind versetzt sich partiell in Verhaltensmuster zurück in denen die Familienverhältnisse noch in Ordnung waren zum Beispiel durch Daumenlutschen

Wenn Kinder zu Instrumenten werden Schon in der Scheidungsvorphase gibt es in vielen Familien ein vielfältiges Sortiment stiller „Eroberungsversuche“ beider Elternteile.Es sieht so aus als sollte die Gefühlswelt des Kindes bestochen werden,damit es im Fall der Trennung die engere Bindung zum jeweiligen Elternteil hat. Dies kann zum Beispiel durch einen veränderten, großzügigeren Erziehungsstil oder durch verbale Diskriminierung des gegnerischen Elternteils versucht werden,oder aber durch materiellen Aufwand.Es mag vor allem größere Kinder geben, die dieser Situation durchaus etwas gutes abgewinnen können aber für die meisten, besonders für kleinere Kinder bedeutet diese Situation eine Verschärfung ihrer Konfliktsituation.Aber selbst größere Kinder können eben kein Bekenntnis zu einem Elternteil abgeben.Manche Eltern hätten dies wohl gerne.Da ihre Gefühle für den Partner zerstört sind scheinen sie als Liebesbeweiß vom Kind zu erwarten,daß dieses die Gefühle zum anderen Elternteil abbricht.Diese Erwartungen sind dem Elternteil vielleicht gar nicht bewußt das Kind nimmt diese jedoch sehr deutlich wahr.Da besonders das kleinere Kind sich kaum dagegen wehren kann , ist es gezwungen die Gefühle für das andere Elternteil zu verdrängen.Es hat das Gefühl sich die Zuwendung des einen Elternteils mit dem Verlust der Liebe des anderen erkaufen zu müssen.

Wie sehen die Eltern die Trennung Wie Kinder eine Trennung erleben und verarbeiten können hängt im wesentlichen auch davon ab wie die Eltern diese erleben.Wer sich entschließt, zusammen zu leben und zusammen Kinder großzuziehen der macht dieses meistens mit der Zielsetzung auf eine gemeinsame, glückverheißende, langandauernde Zukunft Eine Trennung bedeutet ja praktisch die Umkehrung dieser Zieletzung.Manche empfinden die Trennung als Wohltat für sich selbst, viele aber auch als schwerer Schock.Auf jeden Fall bringen die Auflösungserscheinungen einer Familie massive Unsicherheitsgefühle für die Eltern mit sich.

So ziemlich alles was festgefügt war muß neu geordnet weden.Die Kinder haben also nicht unbedingt jemand an ihrer Seite, der sie stützen kann. Relevant dafür, wie ein Kind die Trennung erlebt ist aber auch die Frage, ob die Eltern die Trennung positiv verarbeiten können, ob sie sie als totales eigenes Versagen sehen oder.als Schuld des anderen Partners.

Gelingt es den Eltern die Trennung als Entwicklung zu sehen, als Prozeß, aus dem man etwas lernen und damit auch gestärkt hervorgehen kann, dann werden sie in der Trennungsphase und danach viel entspannter mit der Situation umgehen können und sich vielleicht auch vielmehr den Blick für die Nöte ihrer Kinder bewahren.3

Auszüge aus einem Fallbeispiel

„Bernd 13 Jahre, Sybille 11 Jahre, Sabine 5 Jahre, der Vater selbstständiger Einzelhandelskaufmann, die Mutter Angestellte im Geschäft ihres Mannes.

Frau E. erscheint in unserer Beratung. Sie ist 36. Jahre alt ,und macht einen energischen aber auch leicht depressiven Eindruck.Ihre Ehe beschreibt sie als durchschnittlich und bis ins zehnte Ehejahr als weder schlecht noch aufregend. Nach etwa zehnjähriger Ehe nimmt ihr Mann Beziehungen zu einer Angestellten auf, mit der Frau E auch weiterhin zusammenarbeiten muß.Erst nach Ablauf eines weiteren Jahres ist er bereit, das Arbeitsverhältnis zu lösen.Dies geschieht im Rahmen eines Versöhnungsversuches, der sich allerdings nicht als tragfähig erweist, nachdem seine Frau erfährt,daß er seiner Geliebten zwar gekündigt, aber nicht die Verbindung zu ihr abgebrochen hat.Offenbar wollte er sich die Bequemlichkeit der Ehe bewahren, ohne gleichzeitig auf die viel jüngere Freundin zu verzichten. Schließlich gab es einen neuen Versöhnungsversuch.Auch diese hatte keinen Bestand, weil Herr R. seine Versprechung nicht halten und die Parallelbeziehung nicht beenden konnte.Das Familienklima wird von Frau E. als zunehmendtrostlos und unerträglich erlebt.Das zeigt sich auch im Verhalten der Kinder.So beginnt die damals viereinhalbjährige Sabine, den Kindergartenbesuch zu verweigern,obgleich sie das Jahr davor gerne hinging.Zu Hause klebte das Kind an der Mutter und zeigte Anzeichen der Verstörung, wenn diese auch nur kurze Zeit aus dem Haus war.Sybille erlebte einen Leistungsabfall, der auch jetzt noch nicht behoben ist.Bernd schließlich bereitete zwar keine Schulsorgen, war aber auffällig hinterhältig geworden und habe zu lügen und zu stehlen begonnen.Von kurzen Unterbrechungen abgesehen, habe sich ihr Eheleben eigentlich nur noch zwischen Krach und Schweigen bewegt.Ernsthafte Scheidungsabsichten habe Frau E. schon seit zwei Jahren , sie habe aber erst jetzt die Kurve gekriegt.4

Und wenn man sich nicht trennt?

In früheren Jahren herrschte vielfach die Meinung, die Partner sollten wegen der Kinder zusammenbleiben.Auch heute noch halten es einige Elternpaare für besser sich sozusagen mit der Scheidungsvorphase zu arrangieren und in einer freundlichen, aber von Gleichgültigkeit geprägten Atmosphäre zusammen zu leben.

Es gibt keine Untersuchung über die Folgen dieser „Lösung“ für die Kinder. Aber die meisten Autoren sind der Meinung das dieses nicht als kindgerecht angesehen werden kann.Die Familiendynamik ist dann wohl ähnlich wie in der Scheidungsvorphase.

Ein Autor, Dr. Salk Kinderpsychologe, beschreibt in seinem Buch den Fall eines Jungen namens Richard, der wegen Absinken der schulischen Leistung und wegen aggressiven Verhaltens in Form von Zornausbrüchen in die Beratung geschickt wurde.Seine Eltern gaben zu, daß jeder von ihnen sein eigenes Leben führte und das sie wenig gemeinsame Interessen hätten.Sie erzählten aber, daß sie unverbindlich freundlich zueinander wären und darauf achten würden, daß Richard von dem Zustand ihrer Ehe nichts mitbekäme,weil sie Seelenheil des Jungen nicht gefährden wollten.

Richard erzählte in der Beratung, daß er tief unglücklich sei und daß er das Gefühl habe seine Eltern seien sich völlig gleichgültig.Niemand gebe sich mit ihm ab ,die Familie würden nichts zusammen unternehmen und auch selten über Dinge sprechen die die Familie betreffen.

So wurde Richard also von allem ferngehalten, von dem Trauma einer Scheidung, aber auch von familiärer Geborgenheit und elterlicher Liebe.5

Trauer, Wut, Schuldgefühle und Angst

Kinder glauben oft, daß sie die Ursache für die Trennung der Eltern sind. Das kommt von ihrem egozentrischen Weltbild. Sie leben in der Illusion, der Nabel der Welt zu sein. Kinder sind nicht darauf vorbereitet, daß ihre Beziehung zu den beiden Eltern von etwas anderem abhänig sein könnte als von der gegenseitigen Liebe zwischen den Eltern und ihnen. Sie können vielleicht noch verstehen, daß Mama und Papa sich öfters streiten, aber warum einer von Beiden deshalb die

Familie verläßt, können sie nicht verstehen. „ Warum geht den der Papa weg, der kann doch auch in einem anderen Zimmer wohnen „ fragt die neunjährige Lore.

Wenn die Mutter ihrem Kind mitteilt, daß der Vater woanders hinzieht,so weiß die Mutter, daß der Vater das ihretwegen tut; Lore hingegen erlebt, daß der Vater sie verläßt.

Zur Trauer über den Verlust des Vaters kommt mithin der Schmerz der Erkenntnis dazu, nicht wichtig, nicht liebenswert genug zu sein, den Vater trotz seiner Streitereien mit der Mutter zu Hause halten zu können. Diese Erkenntnis, im Liebesleben des sich trennenden Elternteils nur eine untergeordnete Rolle zu spielen und die Ohnmacht nichts gegen die Trennung tun zu können, bringen die Trauer in die Nähe der Wut. Die Wut des Kindes kann sich auf beide Eltern richten, wenn es das Gefühl hat, daß den Eltern die eigenen Bedürfnisse wichtiger sind als jene des Kindes; daß sie ihm diesen Schmerz zumuten, obwohl sie immer beteuert hatten, nichts auf der Welt lieber zu haben als ihr Kind. Oder die Wut richtet sich gegen das Elternteil, von dem es glaubt, es wäre der Auslöser des Dilemmas, während es sich mit dem anderen Elternteil identifiziert.

Beispiel :

Anna ist sieben, ihre Schwester Laura sechs Jahre alt. Laura kann ihrem Vater nicht verzeihen, die Familie wegen einer anderen Frau verlassen zu haben. Anna hingegen identifiziert sich voll mit dem Vater und richtet ihren Zorn und ihre Enttäuschung gegen die Mutter, der sie vorwirft, den Vater vertrieben und somit ihr weggenommen zu haben.

Man kann an diesem Beispiel erkennen, daß die Schuldzuweisung unabhänig von dem Elternteil ist, daß aktiv die Trennung herbeigeführt hat. Die Wut des Kindes kann jedoch auch jederzeit sein Objekt wechseln, ohne, daß ein Grund erkennbar ist.

Manche Kinder versuchen sich im Konflikt zwischen die Eltern zu stellen, mischen sich ein, unternehmen Versöhnungsversuche. Da es aber dennoch zur Trennung und Scheidung kommt, sehen sie ihre Bemühungen auch hier gescheitert.

Hinter dem Gefühl des Kindes, daß es Schuld an der Trennung der Eltern ist, verbirgt sich oft völlige Hilflosigkeit, die noch schlimmer ist, als die Schuldgefühle selbst. Mit anderen Worten: Es kann für das Kind weniger bedrohlich sein, sich schuldig zu fühlen, als das Gefühl gänzlicher Ohnmacht zu ertragen. Manchmal stehen diese Schuldgefühle auch in Zusammenhang mit „ negativen „ Gedanken oder Phantasien des Kindes. Die Scheidung wird dann als Srafe für das eigene Fehlverhalten interpretiert. Oder das Kind glaubt, die Eltern lassen sich scheiden, weil es sein Zimmer nicht aufgeräumt hat, oder ihren Eltern nur sorgen macht. Unterstützt werden solche Schuldgefühle noch, weil die Eltern sich ja tatsächlich oft wegen den Kindern streiten. Die Kinder kommem so zu der Annahme sie seien die Täter, nicht die Opfer.

Aber auch wenn sich Kinder nicht die Schuld oder Mitschuld an der Trennung der Eltern geben, kann es zu schweren Störungen, ja Existenzängste kommen. Spürt das Kind, daß es keinen Einfluß mehr auf die kommende Entwicklung hat, ist dies sehr bedrohlich.

Es kommen Fragen auf, wie :

- werde ich Papa/Mama je wiedersehen ?
- wo wird er/sie wohnen ?
- wo werde ich wohnen ?
- wie kann ich Papa/Mama finden, wenn er/sie wegzieht?
- wer holt mich vom Kindergarten ab ?

Unendlich viele solcher Fragen beunruhigen das Kind und jeder kann sich vorstellen, daß dies schwerwiegende Probleme sind, die es alleine auch nicht lösen kann.

Schlafstörungen, ängstliches Verhalten bis Hysterie und viele Symptome mehr sind die Folgen.

Zusätzlich ist da auch noch die Angst, „ wenn ich ein Elternteil verlieren kann, kann ich das andere womöglich auch noch verlieren „.

Die Angst, die Kinder ganz bewußt erleben, leitet sich in erster Linie von der schockierenden Erfahrung über die Vergänglichkeit der Liebe ab.

„ Mama und Papa verstehen sich nicht , haben sich viel gestritten und lieben sich nicht mehr wie früher...“ so oder ähnlich erklären die meisten Eltern ihren Kindern den Grund für die Scheidung. Nichts liegt näher, als daß das Kind sich sagt ;“ wenn die Mama den Papa nicht mehr lieb hat und ihn verläßt oder ihn wegschickt, wer weiß, ob sie mich morgen, übermorgen vielleicht ebenso nicht mehr mag und auch von mir fortgeht oder mich wegschickt ?“

Was man nicht vergessen darf ist, daß die Kinder die Emotionen wie Wut, Angst und Trauer brauchen um psychisch gesund zu bleiben. Die Gefühle und Reaktionen, stellen nicht nur eine Erschütterung des seelischen Gleichwichtes dar, sondern zugleich ein Mittel, die Erschütterung zu bewältigen und das innere Gleichgewicht wieder herzustellen.*

Grundsätzliches zum Besuchsrecht

* Figor Helmuth, Kinder aus geschiedenen Ehen: Zwischen Trauma und Hoffnung

Es ist nicht nur im Gesetz verankert, es sollte etwas ganz selbstverständliches sein: Der Elternteil der nicht die elterliche Sorge hat, hat zumindest bei Paaren die vorher verheiratet waren, das Umgangsrecht mit seinem Kind.Meistens von Gesetzeswegen jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien.

Die gesetzliche Festlegung der Besuchsrechtstage garantiert dem Kind zwar eine gewisse Regelmäßigkeit aber diese Regelung hat einen entscheidenen Nachteil.

Sie berücksichtigt nicht unbedingt die Familiensituation und die Bedürfnisse des Kindes. Eigentlich sollte jedes Kind einen Anspruch auf seine Individualität haben.

Nicht nur, daß die Beziehung des Kindes zum Nichtsorgeberechtigten Elternteil individuell verschieden ist, sie verändert sich ja auch. Es gibt Höhen und Tiefen, Nähe und Distanz.Starre Besuchsregeln nehmen darauf kaum Rücksicht.Kleinkinder brauchen zum Beispiel eher einen häufigen Kontakt zum anderen Elternteil.Ihn vierzehn Tage nicht zu sehen ist für das Kind eine lange, kaum zu übersehende Zeit.

Jugendliche hingegen, die dabei sind sich von der Familie abzunabeln verbringen ihre Zeit haufig lieber mit Freunden, als zwei lange Tage beim Vater oder der Mutter „rumzuhängen“. Es ist für ein Kind meistens besser, wenn die Eltern individuelle Besuchsregeln aufstellen, die sich nach Bedarf verändern und in denen die Wünsche der Kinder mit berücksichtigt werden können.6

Für beide Elternteile ist das Besuchsrecht mit vielen Schwierigkeiten und Unsicherheiten verbunden.

Der nichtsorgeberechtigte Elternteil fühlte sich ja bis jetzt immer mitverantwortlich für die Entwicklung, Erziehung und das Wohlergehen des Kindes.Jetzt fühlt er sich zum „Besucher“ degradiert , der auf das Kind keinen Einfluss mehr nehmen soll und kann.Und da dieser Elternteil meistens der Unterhaltspflichtige ist, fühlt er sich manchmal als bloßer „Bezahler“.

Das führt evt zu Frustrationen und zur Aggression gegenüber dem Sorgeberechtigten Elternteil.

Der sorgeberechtigte Elternteil wiederrum ist bestebt sich ein neues Leben aufzubauen und möchte vielleicht lieber einen Schlußstrich unter die Sache ziehen und mit dem alten Partner keine Berührungspunkte mehr haben.Vordergründig denkt er vielleicht sogar, daß dies zum Wohl des Kindes sei, besonders wenn es in der ersten Zeit nach den Besuchen verstört und verwirrt nach Hause kommt.

So finden einige Sorgeberechtigte immer wieder Gründe die Besuche zu verhindern, was natürlich nicht zu einer Verbesserung der Athmosphäre führt.

Für die Eltern, die eine streßige und aufreibende Trennung hinter sich haben und die emotionale Beziehung zum Partner völlig gekappt haben, ist es nicht leicht nachzuvollziehen, daß das Kind weiterhin eine starke Bindung zu beiden Elternteilen hat.Wenn ein Elternteil ,und da sind sich alle Autoren einig, den Umgang des Kindes mit dem andern Elternteil unterbindet, so ist dies in den meisten Fällen nicht kindgerecht. Und die Kinder leiden darunter auch wenn es erstmal nicht klar ersichtlich ist.7

Wie empfindet das Kind den Umgang mit dem Nichtsorgeberechtigten?

Der Sorgeberechtigte, der das Kind ja bei sich hat sitzt sozusagen am längeren Hebel.Aber er steht auch in der ständigen Versuchung, ob bewußt oder unbewußt das Kind als Waffe gegen den Ex-Partner zu benutzen.

Wenn er will kann er jeden Besuch unterbinden, da hilft auch kein Gerichtsentscheid oder Bußgeld.

Der Sorgeberechtigte hat ebenfalls die Möglichkeit das Bild des anderen Elternteils so anzuschwärzen, daß es wirklich glaubt am Besuchstag einem Scheusal ausgeliefert zu sein.Dann muß er gar nichts mehr weiter dagegen tun, das Kind wird sich von selbst mit Händen und Füßen gegen den Besuch wehren. Ein Sorgeberechtigter, der einem Kind so ein negativ-Bild einpflanzt, macht sich aber nicht nur seinem Partner gegenüber schuldig, auch gegenüber dem Kind, daß dann viele angstgeladene Situationen überstehen muß, da der Nichtsorgeberechtigte meist nicht so schnell kapituliert. Außerdem nimmt er dem Kind einen Menschen den es zu seiner psychischen Entwicklung braucht.8

Das Kind ist also wesentlich von der Einstellung der Eltern zueinander und zum Umgangsrecht abhängig.Und zum Glück ist die obengenante Konstellation eher selten.Bei 90% der Familien verlaufen die Besuche mit nur geringen oder ohne Probleme.

Eine wichtige Vorraussetzung dafür, daß ein Besuchstag gelingt ist, daß das Kind sich mit ruhigem Gewissen darauf freuen kann.Wenn der Sorgeberechtigte eine negative Einstellung zu dem Ex-partner hat und seine Gefühle in das Kind projeziert,so erwartet er vom Kind die selben Gefühle.Auch wenn das niemals ausgesprochen wird, das Kind merkt es genau, es kommt dann in einen Loyalitätskonflikt,hat Schuldgefühle wenn es beide Elternteile liebt oder verdrängt die Gefühle für das andere Elternteil.So kann es dazu kommen, daß das Kind netterweise pünktlich zu den Besuchstagen krank wird um die Erwartungen des Sorgeberechtigten zu erfüllen.

Dazu kommt noch, daß so ein Besuchstag eine aufregende Sache ist. Das Kind hat dann soviele wiedersteitenden Gefühle in sich, Wiedersehensfreude, Abschiedsschmerz, vielleicht eine neue Umgebung,aufregende Unternehmungen.Wen wundert es da wenn das Kind vor den Besuchstagen Schlafstörungen, Durchfall, Erbrechen oder Fieber hat.Von vielen Sorgeberechtigten wird dies mißverstanden und dazu benutzt den Besuchstag abzusagen.Diese wiederrum wird vom Nichtsorgeberechtigten als Willkür verstanden und führt zu neuen Frustrationen und Mißverständnissen.

Durch das Problematisieren diese Kindesreaktionen werden sie erst wirklich zum Problem. Wenn der Sorgeberechtigte diese Reaktionen richtig verstehen würde und den Besuch trotzdem stattfinden läßt,sofern das Kind es will, würden sie wahrscheinlich, nachdem das Kind sich an die Besuchstage gewöhnt hat von alleine verschwinden Eine Autorin, Francoise Dolto,hat diese Reaktion ziemlich deutlich eingeordnet:“Wenn das Kind den Elternteil zu Gesicht bekommt den es normalerweise nicht zu sehen bekommt, dann kann es zu Erbrechen aus innerer Erregung kommen:Das ist eine psychosomatische Reaktion. Auf diese Weise drückt das Kind aus, das es nicht aussprechen kann. In dem es den Mageninhalt von sich gibt, der unbewußt mit Mama assoziiert wird , schafft es Raum für Papa,denn die beiden könnten im inneren Krach kriegen.Das Kind entfernt nun alles was in ihm ist damit in seinem Inneren kein Krieg ausbrechen kann.“

Als möglichen Lösungsweg schlägt sie vor eine neutrale Begegnungsstätte zu schaffen in der das Kind spielend auf den Nichtsorgeberechtigten warten kann und in der für alle Fälle auch ein Arzt anwesent ist.Dann könnte das Kind entspannter warten.Sie macht auch den Vorschlag, daß Kind dort auch hinzuschicken wenn der Nichtsogeberechtigte am Besuchstag nicht kommt, damit für das Kind klar ist das der Sorgeberechtigte keinen Verlust erleidet, wenn das Kind beim anderen Elternteil ist und damit die Bindung zwischen Kind und Sorgeberechtigtem nicht zu eng wird.9

Beim Besuchstag,selber kommt es manchmal zum sogenanten Wochenend-Weihnachtsmann Phänomen. Das heißt der Nichtsorgeberechtigte überschüttet das Kind mit Zuwendung , Geschenken und interessanten Unternehmungen.Das Kind findet das am Anfang natürlich erstmal toll, zweifelt aber mit der Zeit an der Aufrichtigkeit der Aktionen. Besonders wenn der Kontakt vor der Scheidungung nicht so intensiv war10 Auf die Dauer profitiert das Kind eher von engen Kontakten mit intensiver Kommunikation.

Der Nichtsorgeberechtigte sollte dem Kind auch klar machen, daß die tollen Unternehmungen Ausnahmen sind, die der Sorgeberechtigte im Alltag nicht unbedingt bieten kann. Nach der Rückehr will das Kind vielleicht freudig von den Erlebnissen erzählen dann ist es für das Kind wichtig das der Sorgeberechtigte wertneutral zuhört und sich mit dem Kind freut.Wenn dieser mit leicht säuerlichen Gesichtsausdruck und gerunzelter Stirn zuhört wird das Kind schnell verstummen und das Gefühl haben, daß es sich nicht auf den nächsten Besuch freuen darf.

Andererseits möchte das Kind auch nicht ausgefragt oder ausgehorcht werden ,es kommt sonst wieder in einen Loyalitätskonflikt und denkt, daß es etwas ausplaudert das dem anderen Elternteil schaden könnte. Oft klagen Sorgeberechtigte darüber, daß das Kind nach dem Besuch verstört und bockig ist.Dies ist aber meistens nur eine Auswirkung der Strapazen des aufregenden Wochenendes und ein vorrübergehendes Ungleichgewicht und nicht unbedingt ein Grund die Besuche zu unterbinden.

Gegenüber einem einzelnen Besuchstag hat ein Besuchswochenende einen entscheidenden Vorteil. Das Kind dann hat Zeit Fremdheit und Befangenheit abzulegen und kann in Ruhe auftauen. Zwischen den Strapazen von Abschied, Wiedersehensfreude und wiederrum Abschied liegt mehr Zeit, in der das Kind entspannt mit dem Elternteil umgehen kann.

Ein Besuchswochenende setzt allerdings vorraus, daß das Kind gewillt und fähig ist in einer anderen Umgebung zu schlafen.Selbst mutige Kinder verwandeln sich manchmal abends, haben Heimweh und wollen im eigenen Bett schlafen. Besonders jüngere Kinder schlafen nur bei Menschen die sie liebhaben. Enges körperliches Zusammensein setzt bei ihnen auch eine enge seelische Verbundenheit vorraus.Kinder schlafen aber sehr gerne bei Menschen ,die sie lieben mit im Bett und man kann einem Kind fast keine größere Freude machen, als es für einige Zeit bei sich ins Bett kriechen zu lassen.

Ist das Kind also bereit beim Nichtsorgeberechtigten zu schlafen, so ist dies einerseits Ausdruck der festen Bindung und andererseits auch eine gute Möglichkeit die gegenseitige Liebe zu pflegen.Ob und wann das Kind dazu bereit ist sollte es ganz alleine Entscheiden dürfen.Der Nichtsorgeberechtigte sollte auch darauf gefasst sein, das Kind auch zu später Stunde noch nach Hause zu fahren, wenn die Stimmung umschlägt.

Der gemeinsame Urlaub ist natürlich umsohmehr eine Gelegenheit die gegenseitige Bindung zu pflegen.Vorraussetzung dafür ist,das das Kind den Urlaub überhaupt will.Ein gemeinsamer Urlaub setzt ein hohes Maß an Vertrauen und Verbundenheit vorraus. Je kleiner das Kind ist, desto riskanter ist der Urlaub.In einem fremden Land Heimweh zu bekommen und bis zum Ende des Urlaubs nicht nach Hause zu kommen ist für das Kind schrecklich.Das Zusammensein mit dem nichtsorgeberechtigten Eltermteil schützt das Kind nich vor Heimweh zum anderen vertrauteren Elternteil.Kleinere Kinder sind ihrem Heimweh ausgeliefert.Sie haben keine Möglichkeit es zu beherrschen.

Je kleiner das Kind ist und je weiter weg der Nichtsorgeberechtigte wohnt, desto eher ist es anzuraten, daß der Urlaub in der Nähe der Sorgeberechtigten stattfindet.Damit das Kind bei Heimweh oder einer Erkrankung zu seiner vertrauten Bezugsperson gebracht werden kann.

Man sollte nicht vergessen das Briefe und Anrufe ebenfalls Kontakte sind über die sich das Kind freut.Auch dann wenn sich der persönliche Kontakt schwierig gestaltet.Das Kind sollte sich in der häusliche Athmosphäre angstfrei über solche Kontakte freuen dürfen.Hier ist die Toleranz der Sorgeberechtigten gefragt. Das Kind merkt deutlich ob solche Kontaktaufnahmen willkommen sind oder nicht.11

Die Nachscheidungskrise

Auswirkungen auf die Beziehung zum Kind Den Kindern Gelegenheit geben, ihre Affekte zu äußern, in langen und wiederholten Gesprächen. Ihre Trauer und Ängste besprechen und sie nicht durch Verbündungsversuche ( Schuldzuweisung an den anderen Elternteil ) in zusätzliche Loyalitätskonflikte bringen - das sind nur die ersten Schritte der Hilfe, die Eltern ihren Kindern auf dem schwierigen und ungewissen Weg in die „ geschiedene „ Zukunft leisten können.

Gerade wenn Kinder während der Scheidungsphase nur wenige oder keine sichtbaren Reaktionen gezeigt haben, werden die Zeichen danach, wenn die Trennung oder die Scheidung vollzogen ist, nicht mehr mit diesem Ereignis in Verbindung gebracht. Die Scheidung wird offiziell oft gar nicht als Krise gehandelt. Wenn es aber keine Krise gibt, gibt es keine Probleme und wenn es keine Probleme gibt, kann es sich bei auffälligen Verhaltensweisen höchstens um „ Fehlverhalten „ oder „ Spin -nereien „ handeln.

Beispiel :

Fritz konnte seiner Mutter nicht verzeihen, den Vater weggeschickt zu haben. Aber natürlich liebte er auch seine Mutter und hatte Angst, auch sie noch zu verlieren und zeigte sich nach außen hin völlig ungerührt. Seine Aggressionen äußerten sich in zunehmender Bockigkeit gegenüber den Erwartungen seiner Mutter, er war extrem ungefällig und häufig frech. Fritz’ Mutter kam jedoch nicht auf die Idee, das Verhalten ihres Sohnes könnte sich gegen sie persönlich richten vielleicht sollte man auch sagen : Um sich nicht schuldig fühlen zu müssen, wollte, ja durfte sie gar nicht auf die Idee kommen.

Vielmehr warf sie ihm „ rücksichtslosen Egoismus „ vor ,den er sich deshalb „ leistete „ , weil er, „ die strenge Hand des Vaters „ nicht mehr fürchten mußte.

Mit „ Umdeutung „ der Scheidungsreaktionen nehmen die Eltern den Kindern die Möglichkeit, die Krise mit den ihnen im Augenblick zur Verfügung stehenden Mittel zu bewältigen. So wie die Eltern nicht verstehen, daß das Verhalten des Kindes mit seinen seelischen Reaktionen auf die Scheidung

zusammenhängt, verstehen die Kinder nicht, daß die

Zurückweisung und Kritik der Eltern, ihre Reizbarkeit und mangelnde Geduld mit ihren eigenen Problemen, die die Eltern selbst mit der Scheidung haben zu tun haben.

Es darf nicht vergessen werden, daß auch die Eltern sehr unter der Scheidung leiden, auch wenn sie die Verursacher sind. Auch sie schlagen sich mit Schuldgefühlen herum und fühlen ein Versagen in ihrem

Leben, dadurch, daß ihre Ehe gescheitert ist.Dazu kommt noch die neue Lebenssituation :

- soziale Diskriminierung ( Freunde, Verwandte, Nachbarn...)
- ökonomischer Abstieg ( oft große finanzielle Einbußen )
- beruflich und familiäre Mehrbelastung

Man kann sich unschwer vorstellen, wie schwierig es ist dann noch besonders verständnisvoll zu seinem Kind zu sein, daß bockig und frech ist und „ schwierigkeiten „ macht. In einer Zeit, inder vor allem das Elternteil mit dem Sorgerecht unter enormen Stress steht, braucht das Kind besondere Zuwendung und viel Zeit, die es aber nicht bekommt. Es kommt zu Aggressionen und Störungen in der Mutter/Vater - Kind Beziehung.

Mutter und Kind richten Erwartungen aneinander, die sie beide nicht erfüllen können, Ja, geradezu das Gegenteil ist der Fall : Noch nie zuvor war die Mutter weniger in der Lage sich in ihr Kind einzufühlen als gerade jetzt. Und nie zuvor ( mit Ausnahme der ersten zwei Lebensjahre ) - verlangt das Kind soviel seelische Ausgeglichenheit der Mutter. In diesem Widerspruch liegt die Dramatik der Nachscheidungskrise so vieler Kinder begründet.

Es kommt zur Veränderung des „ Mutterbildes“, daß sich das Kind von seiner Mutter macht. Dieses Bild, hat durch die

Scheidung selbst schon Risse bekommen. Und das Stück

Sicherheit, daß sich ein Kind in den ersten drei Lebensjahren erwirbt, daß der Vater und die Mutter stets zu ihm steht und es nie alleine lassen wird, ist erschüttert.

Ein Kind kann sich nicht vorstellen, daß eine „ gute „ Mutter ihm antun könnte den Vater zu verlassen oder ihn wegzuschicken, ihn dem Kind wegzunehmen. Kommt es Angesichts solcher Zweifel nun zu einer aggressiven Zuspitzung der Mutter-Kind Beziehung, besteht die große Gefahr, daß die Mutter in den Augen des Kindes ihre substantiellen mütterlichen Eigenschaften einbüßt.

Die eigenen Probleme der Mutter, die dazu führen, daß sie auf das Kind nicht in gewohnter Weise einzugehen vermag, haben zur Folge, daß das Kind seine Mutter nicht „wiedererkennt“.

Damit erfüllt sich im psychologischen Sinn - die Befürchtung, die ab der Scheidung latent vorhanden war : nach dem Vater auch noch die Mutter zu verlieren. Die reale Person bleibt zwar vorhanden, aber ein Gutteil dessen, was diese Person zur Mutter machte, erlebt das Kind als abhanden gekommen.

Das es in der Nachscheidungskrise soweit kommen kann, liegt nicht nur an den nicht erfüllten Erwartungen von Mutter und Kind. In der Vergangenheit hat eine „dritte“ Person oft die Konflikte zwischen Mutter und Kind entschärft und die Beziehung dadurch entlastet. Eben der Ehepartner. Fehlt jenes „dritte Objekt“ sind Mutter und Kind mit all ihrer gegenseitigen Liebe aber auch Hass einander ausgeliefert.

Dadurch jedoch kann jeder Konflikt zur existentiellen Bedrohung werden, denn das Kind kann sich nicht mehr leisten, seine Mutter zu hassen, wie es sich auch nicht leisten kann, von ihr gehaßt zu werden. Je gefährlicher Konflikte dem Kind erscheinen, deste weniger dürfen sie ausgetragen werden; je weniger sie ausgetragen werden, desto massiver staut sich die Enttäuschung und Wut auf.

Das erklärt auch das extreme Pendeln der meisten Kinder von alleinerziehenden Müttern/Vätern zwischen liebevoller, zärtlicher Anschmiegung, verständnisvolle Rücksichtsnahme auf der einen und extremen, verletzenden Wutausbrüchen und feindlichen Handlungen aud der anderen Seite.

Darauß läßt sich erkennen, welch enorme Bedeutung eine kontinuierliche und intensive Beziehung zum nicht Sorgeberechtigten Elternteil hat, auch wenn dieser nicht mehr mit in der Wohnung lebt. Die Praxis sieht jedoch so aus, daß der Vater oder die Mutter tatsächlich erstmal „verschwindet“,weil die Eltern glauben Distanz zu brauchen und deshalb den Kontakt für einige Zeit einstellen.

Aber selbst da, wo das Kind den Vater/Mutter regelmäßig sehen kann, ist es häufig so, daß die grundsätzlich gegebene Entlastungssituation des Beziehungsdreieckes Mutter-Vater- Kinddurch eine Reihe neuer Belastungen überschattet wird.*

Langzeitauswirkungen

Die einzige Langzeitstudie über Scheidungskinder und deren Eltern, die derzeit existiert, ist die von Judith Wallerstein und Sandra Blakeslee. Sie wird in dem Buch Gewinner und Verlierer beschrieben.

Die Studie begann 1971 in den USA. Es wurden damals 131 Kinder und Jugendliche aus 60 Familien zusammen mit ihren Eltern untersucht. Jedes Familienmitglied wurde kurz nach der Trennung, 18 Monate ,5 und 10 Jahre danach untersucht. Einige Teilnehmer der Untersuchung wurden auch noch nach 15 Jahren befragt.

Die Befragung der Erwachsenen bleibt außen vor, ich möchte nur kurz auf die Untersuchungen mit den Kindern eingehen.

Sie haben ergeben, daß die Langzeitauswirkungen nicht daran abzulesen waren, wie die Kinder sich in der akuten Phase der Scheidung verhalten haben.

Noch nach zehn Jahren waren die Emotionen, die die Scheidung mit sich gebracht haben noch immer aktuell.

Aus den Erzählungen der Kinder, ergab sich, daß fast alle eine Verbindung hergestellt haben zwischen der Erfahrung mit geschiedenen Erltern aufgewachsen zu sein und ihrern heutigen Erfahrungen.

Die Kinder aus geschiedenen Ehen scheinen nicht nur sich selbst als Überlebende einer Katastrophe zu betrachten, sie projezieren diese Identität bereits auf ihre ungeborenen Kinder. Sie wollen auch erst dann Kinder in die Welt setzen, wenn sich gezeigt habe, daß ihre Ehe funktioniere. Sie wollen auf diese Weise ihre Kinder davor bewahren, dasselbe erleben zu müssen wie sie.

Kinder aus geschiedenen Ehen vertreten oft

Moralvorstellungen, die im allgemeinen konservativer sind, als die ihrer Eltern.Sie möchten erreichen, was ihren Eltern

nicht gelungen ist. Eine „gute“ Ehe, Verläßlichkeit,

dauerhafte zärtliche Liebe und Treue. In den Befragungen tauchte vor allem das Wort Treue häufig auf. Ihre Hoffnungen sind jedoch beständig von der Angst überschattet, daß sie

* Figor Helmuth, Kinder aus geschiedenen Ehen: Zwischen Trauma und Hoffnung

dieses Ziel einer dauerhaften Beziehung nicht erreichen können. Sie fürchten alle vom anderen Geschlecht belogen oder abgewiesen zu werden.

Die jungen Menschen gehen häufig, mit der Einstellung, daß sie eigentlich keine Aussicht auf Erfolg haben, an die Beziehung zum anderen Geschlecht heran.

Die Herzdame oder der Herzbube ist verborgen hinter

Erinnerungen an Leid, an aggressive Auseinandersetzungen und

manchmal auch an Gewalttätigkeiten. An Einsamkeit,

Treulosigkeit; Erinnerungen, die real oder auch projeziert sein können .

Diese Kinder fühlen, daß sie selbst etwas riskieren müssen. Sie müssen jemanden vertrauen und sollen sich binden, doch

ihr Suche nach Liebe und Vertrautheit wird von den

Erfahrungen der Vergangenheit überschattet.

Als Jugendliche machen sie sich vielleicht nur gelegentlich Gedanken über dieses Problem, aber als junge Erwachsene überkommt sie die panische Angst. Sie fürchten betrogen oder verlassen zu werden. Sie fürchten, den geliebten Menschen zu verlieren. Sie ziehen daraus den Schluß, daß Beziehungen stets hochgradig gefährdet sind. Vom Partner belogen und betrogen zu werden halten sie für die Regel.

Inwieweit diese Ängste ihr Leben beherrscht, ob als voll bewußte Sorge oder als unbewußte Unruhe, ist bei allen verschieden.Alle haben jedoch zwei Dinge gemeinsam : Sie fürchten sich vor Zurückweisung und Untreue, und sie leiden ihr Leben lang an Verlustängsten.*

Zusammenfassung und Kritik

Wenn man die Scheidungsliteratur liest, könnte man zu dem

Schluß kommen, daß alle Scheidungskinder für den Rest ihres Lebens „total verkorkst“ sein müssen.Die Realität zeigt, daß dies nicht so ist.Dies zeigt aber vielleicht auch, daß Kinder die Fähigkeit haben sich auch unter wiedrigen Bedingungen noch gut zu entwickeln.

Dieses heißt aber nicht, daß man nicht noch einiges tun kann, um die Situation der Kinder während der Trennung zu verbessern.Hier sehe ich auch den Bezug zu den Berufen Sozialarbeit,Sozialpädagogik.

Bei kleineren Kindern führt der Weg, meiner Meinung nach, hauptsächlich über die Eltern,denn sie sind mit ihren Interaktionen noch sehr von den Eltern abhängig.Wenn man den * Wallerstein/Blakeslee, Gewinner und Verlierer Eltern helfen könnte besser mit der Trennungssituation umzugehen, ihre eigenen Gefühle besser zu verstehen, Trauer zuzulassen und Rachegefühle für den Ex-Partner abzulegen,so wäre das auch eine direkte Wohltat für das Kind. Leider sind die Eltern haüfig so in ihrer eigenen Situation verstrickt, daß Ihnen der Blick auf die Gefühle der Kinder versperrt ist.Wichtig sind für die Kinder auch Ausweichpersonen wie zum Beispiel Verwante oder Lehrer mit denen das Kind über seine Nöte reden kann.

Bei Jugentlichen führt der Weg vielleicht eher über die Jugendlichen selbst, man könnte ihnen helfen sich mehr von der Familiensituation abzugrenzen und eine eigene Identität und Meinung zu bilden.

[...]


1 Gaier:Der Riß geht durch die Kinder S29-34

2 Salk: Wie helfe ich meinem Kind wenn ich mich scheiden lasse S23

3 Salk:Wie helfe ich meinem Kind wenn ich mich Scheiden lasse S9-20

4 Gaier: der Riß geht durch die Kinder S42

5 Salk:Wie helfe ich meinem Kind wenn ich mich Scheiden lasse S17-19

6 Leinhofer: Glückliche Kinbder trotz Trennung der Eltern S189-190

7 Claudia Röhn : Das geschiedene Kind S90-94

8 Ernst Ell: Besuch vom eigenen Kind S33-41

9 Francoise Dolto: Scheidung wie ein Kind sie erlebt S55-57

10 Babara Zwick:Beziehungsstrukturen zwischen Eltern und Kind nach der Scheidung(Diplomarbeit)

11 Ernst Ell: Besuch vom eigenen Kind S 50-60

Fin de l'extrait de 21 pages

Résumé des informations

Titre
Scheidung aus Sicht der Kinder
Université
University of Applied Sciences Ludwigshafen
Note
1.3
Auteur
Année
1997
Pages
21
N° de catalogue
V96471
ISBN (ebook)
9783638091473
Taille d'un fichier
372 KB
Langue
allemand
Annotations
Literaturverzeichnis fehlt
Mots clés
Scheidung, Sicht, Kinder, Fachhochschule, Sozialwesen, Ludwigshafen, Wintersemester
Citation du texte
Annette Rath (Auteur), 1997, Scheidung aus Sicht der Kinder, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/96471

Commentaires

  • invité le 12/3/2003

    Nachgefragt !!!.

    hi annette,
    da ich auch eine hausarbeit zu diesem thema schreibe, wollte ich dich fragen, ob es möglich wäre, von deiner hausarbeit die Literaturliste zu bekommen? wäre echt super nett von dir. liebe grüße mareike

  • invité le 3/4/2001

    Kritik.

    Hallo,
    mein Name ist Monika und ich schreibe zur Zeit eine Facharbeit in Pädagogok über das Thema " Scheidungskinder - Die Folgen der Scheidung für Kinder". Ich habe auch das Buch von Helmuth Figdor, bzw. ich habe mir Teil kopiert aus diesem Buch, und diese durchgearbeitet. Als ich mich hier nach Begriffen wie "Trauma" erkundigen wollte ist mir diese Arbeit mit der Note 1.3 aufgefallen. Als ich mir mehrere Seiten angesehen habe(spezeill sie Seiten in denen es um die Nachscheidungskrise geht durchgelesen habe ist mir aufgefallen, dass viel Passagen des Textes quasi wie übernommen waren. Ich weiß, dass das Buch kein einfaches ist aber ich finde es bewundernswert wenn man dann für nicht so anstrengende Arbeit wie Begriffe übernehmen eine solch gute Note bekommt. Naja, schon toll. Mal sehen wie es bei mir klappt und mit Figdor. Vielleicht bekomme ich auch eine gute Note wenn ich mir einige Sachen aus dem Text einfach abschreibe.
    :-)

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Titre: Scheidung aus Sicht der Kinder



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