Schulsozialarbeit. Erwartungen, Forderungen, Voraussetzungen


Hausarbeit, 2003

18 Seiten, Note: 1, 3


Leseprobe


Einleitung

Gegenseitige Erwartungen und Forderungen der Schule und der SSA
Schulsozialarbeit: allgemeine Erwartungen und Forderungen der Schulverwaltung
Gegenseitige Erwartungen und Forderungen von Lehrern und Schulsozialarbeitern
Forderungen und Erwartungen der Schüler und ihrer Eltern an die Schulsozialarbeit und deren Schwerpunktlegung

Spezielle Forderungen und Erwartungen an die Schulsozialarbeit und die Schulsozialarbeiter

Schlussfolgerungen - Fazit

Literatur

Anmerkung:

Wenn in der nachfolgenden Hausarbeit von Sozialpädagogen, Lehrern, Sozialarbeitern und Schülern die Rede ist, sind selbstverständlich Männer wie Frauen gemeint. Nur der Einfachheit halber verzichte ich auf die Schreibweise „SozialarbeiterIn“ etc.

Einleitung

Zunehmend setzt sich die Meinung durch, dass die Schule mehr als nur eine Bildungsinstitution ist und somit die Schulsozialarbeit ein fester Bestandteil der schulischen Erziehung werden sollte.

Dies scheint endlich der gewünschte Fortschritt zu sein, wenn man bedenkt, dass die institutionalisierte Schulsozialarbeit seit etwa 32 Jahren in Deutschland präsent ist. Seit dem Auftauchen dieses Begriffes, durchlief die SSA zwei Phasen, welche jeweils aufgrund der getroffenen Charakterisierung ihrer Aufgabenbereiche zu unterscheiden sind.

Ein Definitionsversuch von Stickelmann (1981) ließe sich laut F. Schermer als „typische Gegenstandsbestimmung“ der ersten Phase ansehen: „Schulsozialarbeit (SSA) ist der Versuch, soziale Probleme und Spannungen, denen besonders Kinder und Jugendliche aus unterprivilegierten - häufig auch aus unvollständigen - Familien ausgesetzt sind und die vor allen Dingen durch den Selektionscharakter der Schule entstehen, durch Einzellfall- bzw. soziale Gruppenarbeit mit Kindern und Jugendlichen aufzufangen, Stigmatisierungstendenzen abzubauen und so einer Ausgliederung bestimmter Kinder oder Jugendlicher bzw. Gruppen in der Schule entgegenzuwirken.“1

Folgende Gegenstandsbestimmung ist charakteristisch für die zweite Phase der Auseinandersetzung mit der Schulsozialarbeit. Schulsozialarbeit sei der Oberbegriff, „der alle Aktivitäten einschließt, die dazu geeignet sind, Konflikte und Diskrepanzen bei Schülern, Eltern und Lehrern auf der Grundlage adäquater Methoden der Sozialarbeit (bzw. der Sozialpädagogik) innerhalb der Schule oder auf die Schule bezogen abzubauen. So kann die unterrichtliche, soziale und psychische Situation der genannten Personengruppen verbessert werden. Die gewählten Aktivitäten sollten gleichzeitig zu einer Öffnung der Schule nach innen und außen beitragen und eine soziale Verbesserung des Schullebens erwirken. Eine Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen, die in diesem Bereich arbeiten, ist unabdingbar.“2

Wilfried Wulfers betont ebenfalls ausdrücklich, „dass sich die Schulsozialarbeit auf keinen Fall lediglich auf die typischen Hilfslehreraufgaben (z.B. Pausenaufsicht oder Unterrichtsvertretung) beschränken, sondern sich als eigenständiger Arbeitsbereich mit konkret ausformulierten Aufgaben profilieren sollte.“3

Somit scheint die Notwendigkeit der Kooperation von Schule und Jugendhilfe im Rahmen der Schulsozialarbeit heute weitgehend anerkannt. Jedoch ist scheint die Art bzw. die Ebene der Kooperation noch unklar zu sein. Das lässt sich anhand der vielfältigen „Erscheinungsformen“ der SSA gut belegen. An jeder Schule, wo Schulsozialarbeit zum Bestandteil geworden ist, liegt der Aufgabenschwerpunkt der SSA woanders. Bietet die eine Schule eher Jugendarbeit an, so bietet eine andere Schule vielmehr Jugendsozialarbeit an oder beide Elemente werden kombiniert.

Als eines der Hauptprobleme bei der Umsetzung der Theorie in die Praxis“ sehe ich die unterschiedlichen gegenseitigen Erwartungen und Forderungen, sowohl seitens der Institution Schule als auch der Institution Schulsozialarbeit und die mangelnde Kommunikation darüber, an.

Ebenso erweist sich das komplexe Arbeitsfeld der SSA und die daran gebundenen, vielfältigen Interessenslagen als problematisch, da auch hier das Kommunikationsproblem eine ausreichende Verständigung aller Involvierten über Ziele und Stellung des Angebots der Jugendhilfe im Rahmen der Schule erschwert, wenn nicht gar verhindert.

Genau diese Problematik bewirkt Verunsicherung auf beiden Seiten, was dadurch verstärkt wird, das SSA weder im Schulgesetz noch in der Schulhierarchie vorgesehen und enthalten ist und somit meist kein klares Bild über deren eigentliche Funktion herrscht.

Deshalb ist es notwendig zu klären, was gegenseitig voneinander erwartet und gefordert wird, um eine Basis der Kommunikation und somit der Kooperation schaffen zu können.

Hierzu stelle ich auf der einen Seite die Erwartungen und Forderungen der Schule an die Schulsozialarbeit in Form von Meinungen der Schulverwaltung, Lehrer, Schüler und Eltern und auf der anderen Seite, die Erwartungen und Forderungen der SSA an die Schule dar.

Hierbei sollen die Schule, die Schüler und die Schulsozialarbeit als drei Ambivalenzen betrachtet werden.

Gegenseitige Erwartungen und Forderungen der Schule und der SSA

Um ein differenziertes und somit detailliertes Profil der Erwartungen und Forderungen der Schule an die Schulsozialarbeit und andersherum, geben zu können, sollte man die Institution Schule in drei Parteien teilen (Lehrer/Schul- verwaltung/Schüler), da auch hier ein Verständigungsproblem aufgrund unterschiedlicher Sichtweisen zu herrschen scheint.

Oftmals wirkt es so, als ob die Ziele der Lehrer und der Schulverwaltung eher den Bedürfnissen und Wünschen der Schüler und deren Eltern gegenüber stehen, als auf sie einzugehen. Ebenso wird deutlich, dass viele Forderungen, wenn sie sich auf Seiten der Schüler und Lehrer ähneln, unterschiedlich gewichtet werden.

Daraus ergeben sich wiederum unterschiedliche Erwartungen und Forderungen an die Schulsozialarbeit.

Jedoch darf nicht ausgeschlossen werden, dass sich einige Erwartungshaltungen überschneiden können und gleichermaßen gewichtet werden.

Allgemeine Erwartungen und Forderungen der Schulverwaltung Von Seiten der Schulverwaltung wird deutlich, dass eine Zusammenarbeit der Schule mit der Schulsozialarbeit gewünscht, wenn nicht gar als wichtig erachtet wird. Dies lässt sich anhand deren Gegenstandsbestimmung der Schulsozialarbeit ableiten. „Schulsozialarbeit gilt heute, richtig verstanden und so weit wie möglich integriert, als eine Möglichkeit einer Schule ein besonderes pädagogisches und humanes Profil zu geben und kann damit die erzieherische Arbeit an der Schule effektiver machen und das Image einer Schule im Umfeld und insbesondere bei den Eltern aufwerten.“4 Der SSA wird also eine Effektivitätssteigerung und Profilaufwertung bzw. -verbesserung nachgesagt und somit verdeutlicht, dass sie eigentlich unabdingbar für jede Schule sein sollte.

Ebenso wird nachdrücklich betont, dass beide kooperierenden Institutionen, neben all den Unterschieden in Auftrag, Arbeitsweise und Fachkompetenz, ein gemeinsames Grundinteresse haben: Dem Wohl des Kindes zu dienen.

Um eine Zusammenarbeit der Schulen mit der Schulsozialarbeit zu ermöglichen, sollte im Vorfeld analysiert werden, ob: 1. die Schule die Schulsozialarbeit benötigt; 2. die Schule die Schulsozialarbeit will; 3. wer die Schulsozialarbeit bezahlt; 4. wie die Schulsozialarbeit konkret in die Schule eingebunden wird.

Auf Seiten der Schulverwaltung wird verdeutlicht, dass die SSA ohne die aktive Hilfe von Lehrern, Schülern und auch Eltern keine Wirkkraft besitze und deren Hilfe deshalb unabdingbar sei.

Meines Erachtens sollte man das Wort „Hilfe“ in diesem Kontext durch die Attribute Bereitschaft zur Mitarbeit und Aufgeschlossenheit gegenüber dem Neuen ersetzen. Laut der Schulverwaltung sollte ebenso jedem bewusst sein, dass SSA „Zeit, Geduld, Kraft und Geld“5 kostet und man bereit sein sollte, diese für eine erfolgreiche Kooperation auf zu bringen. Zeit, Geduld und Kraft werden immer benötigt, wenn man neue Methoden anwendet und sich mit diesen Vertraut machen muss. Hier ist dies im besonderen Maße notwendig, da eine neue Institution in eine bereits bestehende Institution integriert werden muss.

Das Bild der SSA von einer Verwahranstalt für störende Schüler, muss aus den Köpfen eliminiert werden. Denn genau dieses falsche Bild der SSA fördert das Entstehen von Misstrauen, wenn nicht gar eine Ablehnung der SSA. Somit besteht die Gefahr, dass die neuen Möglichkeiten, welche die SSA der Schule und den Schülern bietet einem Trugschluss geopfert werden könnte.

Ebenfalls muss davon abgesehen werden, dass die SSA die Aufgabe übernimmt, den Lehrern einen Teil ihres Erziehungs- und Bildungsauftrags abzunehmen.

Vielmehr muss man bedenken, dass die SSA „mit Hilfe von sozialpädagogischen Arbeitsweisen, besonderen Kompetenzen und zeitlichen Möglichkeiten die Lebenssituationen der Kinder stabilisieren oder verbessern kann, so dass damit auch eine positive Veränderung im Verhalten des Kindes eintritt.“6

Dies muss vor allem den Lehrern bewusst werden, da Schulsozialarbeiter keine Hilfslehrer sind, sondern gleichberechtigte „Arbeitskollegen“, deren Arbeitsplatz das „soziale Feld“ der Schule ist.

Gegenseitige Erwartungen und Forderungen von Lehrern und Schulsozialarbeitern

Rangliste der gewünschten Schwerpunkte auf Seiten der Lehrer:

1. Einzellfallhilfe für Kinder in schwierigen Lebenssituationen
2. kulturelle Bereicherung des Schulumfeldes
3. Kooperation mit anderen Organisationen
4. Unterstützung bei Projekten des sozialen Lernens
5. Beratung/ Unterstützung von schwierigen Klassen in Konfliktsituationen
6. Hilfe bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz
7. Hilfe bei der Berufsfindung
8. Projektwochen
9. Hausaufgabenhilfe
10. Lernstuben
11. Pausengestaltung
12. Klassenfahrten
13. Integration der Kindern von Ausländern
14. Spielstuben
15. Jungenarbeit
16. Mädchenarbeit

Wie aus der Auflistung deutlich wird, hat das Lehrpersonal eine Vielzahl von Erwartungen und Forderungen an die Schulsozialarbeit. Zum einen sind diese an den Schulsozialarbeiter, als ihre Kollegen und zum anderen an die SSA im Allgemeinen adressiert. Wolfgang Haag unterteilt die Zusammenarbeit der Schule mit der SSA in drei Bereiche: „1. Kollegialer Austausch und persönliche Fort- und Weiterbildung; 2. Zusammenarbeiten und Zusammenwirken bei der Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule in der Klasse; 3. Zusammenwirken bei der Entwicklung und Durchsetzung von Strategien bei der Einzelfallhilfe für Schüler und Eltern mit schulischen und/oder persönlichen Problematiken.“7

Der erste Bereich ist die Basis für ein erfolgreiches Zustandekommen einer Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Sozialarbeitern. Ein intensiver und ständiger Informationsaustausch und dem damit erreichten persönlichen Kontakt zwischen ihnen schafft eine Basis des Vertrauens zueinander, was ein wichtiger Punkt bei einer sich überschneidenden und von einer zum Teil von einander abhängigen Tätigkeit ist. Besonders wichtig erscheint hierbei, dass man sich gegenseitig über die jeweiligen besonderen Aufgaben und Zielsetzungen informiert und sich auch über die individuellen Ansätze seiner pädagogischen Arbeit austauscht. So können gegebenenfalls Vorurteile des anderen abgebaut und eventuell die eigene Handlungsweise in einigen Punkten kritisch betrachtet und gegebenenfalls werden. Schulsozialarbeit soll also so etwas wie eine „Brücke zwischen Schulpädagogik und Sozialpädagogik sein.“8

Bedeutend hierbei ist es, neben der genauen Kenntnis über die Aufgaben und Ziele, die Handlungsmöglichkeiten aber auch die Grenzen der beiden Handlungsfelder zu kennen. Ist dies der Fall, kann man klar eingrenzen, wo genau die Kooperation von Lehrern und Schulsozialarbeiten wichtig ist und oberste Priorität haben sollte. Eine erfolgreiche Verständigung, wobei dies natürlich Auslegungssache ist, soll zu verschiedenartigen Kooperationen der Klassen/Lehrer mit der Schulsozialarbeit/dem Schulsozialarbeiter führen.

Auf jeden Fall muss vermieden werden, dass die Lehrer von den Schulsozialarbeitern unter Druck, bezüglich ihrer Unterrichtsmethoden, geraten. Sätze wie „Du bist für mich das pädagogisch schlechte Gewissen!“9 sollen hierbei als Negativ - Beispiel stehen. Dies würde das meist schon latent bestehende Konkurrenzverhältnis fördern bzw. zu dessen Entstehen beitragen.

Herrscht eine gut funktionierende und konkurrenzarme Kooperation ist auch das gewünschte „Zusammenwirken bei der Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule in der Klasse“10 gegeben. Und nur durch eine erfolgreiche Zusammenarbeit kann dieser Auftrag „Erfolg versprechend“ durchgeführt werden.

So sind z.B. Beteiligungen seitens der Schulsozialarbeiter bei der Einschulung oder der Einführung von Schülern möglich. In diesem Rahmen stellen sich die Schulsozialarbeiter und ihre Aufgaben vor und erklären den Schülern, wo sich deren Aufgaben mit „denen der Schule überschneiden, ergänzen oder decken.“11 und was dies für die Schüler bedeutet.

Auf diese Art wird der Schüler mit der Schulsozialarbeit vertraut gemacht und lernt die zuständigen Schulsozialarbeiter kennen, was den Grundstein für eine spätere „Beziehung“ zu diesem legt bzw. legen kann. Wichtig zu erwähnen sei hierbei, dass in einer Schule Schulsozialarbeiter beiderlei Geschlechts tätig sein sollten. Dies bietet den jeweils adäquaten Gesprächs- bzw. Ansprechpartner für die spezifischen Probleme von Jungen und Mädchen.

Manchmal, aber eher selten, trifft man auf die von Lehrern ausgesprochene Erwartung, dass Schulsozialarbeiter direkt am Unterricht zu beteiligen seien. „Um eine aktive und kontinuierliche Beteiligung der Schulsozialarbeiter am Unterricht zu gewährleisten, ist die gemeinsame Vorbereitung, Planung und Durchführung geeigneter Unterrichtseinheiten (...) mit dem Klassenlehrer unabdingbare Voraussetzung.“12 Hierbei ist allerdings nicht gemeint, dass der Schulsozialarbeiter mitbestimmt, welcher Unterrichtsstoff behandelt wird. Dies würde aufgrund seiner Ausbildung auch gar nicht möglich sein, bzw. seinem Aufgabenfeld nicht entsprechen.

Ist es dem Schulsozialarbeiter nicht erlaubt, über den Lehrstoff mitzubestimmen, so ist doch das „Einbringen von handlungsorientierten Momenten, die vom Unterrichtsstoff ausgehen, bestimmte Sachverhalte spielerisch vermitteln können“13 erwünscht.

Dies unterstützt den Lehrer bei der Vermittlung des Unterrichtsstoffes ungemein, da die Aufmerksamkeit der Schüler auf den Unterricht gelenkt bzw. die Aufmerksamkeit allgemein gefördert wird.

Ebenso fördert dies im Allgemeinen die Freude des Schülers am Lernen, wodurch es diesem leichter fällt. Somit wird der empfundene Druck auf den Schüler erhebliche gemindert und der „Schulunlust“ entgegengewirkt. Hierbei handelt es sich allerdings um eine optimistische Sicht der Dinge, die man nicht verallgemeinern kann.

Weiterführend dazu wird vom Schulsozialarbeiter erwartet, dass er dem Lehrer aktiv hilft bzw. Hilfestellung bei der Motivationsförderung von einzelnen Schülern gibt. „Bedingt durch negative Sozialisationserfahrungen sowie permanente schulische Misserfolge sind die Kinder wenig motiviert und befähigt, den schulischen Forderungen nachzukommen. Die Förderung einer positiven Einstellung des Kindes zum Lernen muss ein wichtiger Bestandteil (...) sein.“14 Der Schulsozialarbeiter soll Gruppenarbeiten begleiten und mit den Schülern, über die an sie verteilten Aufgaben und deren Anfertigung zu reden. Dadurch erhoffen sich die Lehrer, dass die Teamfähigkeit der Schüler, deren eigenständiges Arbeiten und das Lösen, der ihnen gestellten Aufgaben, gefördert werden. Dies kann ebenso die positiven Effekte eines gestärkten Selbstwertgefühls und gestärkter Eigeninitiative auf Seiten der Schüler haben, wenn diese merken, dass sie erfolgreich bei der Umsetzung der Aufgaben sind. Das Selbstvertrauen der Schüler wird aufgebaut und kann sich natürlich auch positiv auf dessen Lern- und Sozialverhalten in der Klasse auswirken. Somit ist es ebenso möglich, das Entstehen von Aggressionspotentialen zu verhindern und eventuellen Kurzschlussreaktionen entgegenzuwirken.

Schüler, die weniger als die anderen Klassenkameraden „in den Klassenverband integriert sind“15, d.h. eine Außenseiterolle innehaben, sollen von dem Sozialarbeiter besonders berücksichtigt werden. Dieser soll diesen/diese Schüler „auffangen“ und versuchen, sie in die Gruppe und deren Arbeit mit einzubeziehen, um ihnen bei der Integration in diese Gruppe zu helfen.

Treten „Interaktionsschwierigkeiten“16 auf, wird dem Schulsozialarbeitern die Möglichkeit geboten, im Rahmen eines Teils der Unterrichtsstunde, mit dem Klassenlehrer über die Klassenstruktur, die Verhaltensweisen einzelner Schüler und weitere Problemquellen zu sprechen. Dies soll jedoch keinen beständigen Teil ausmachen, sondern nur im bei Bedarf in Anspruch genommen werden.

„Das Zusammenwirken bei der Entwicklung und Durchsetzung von Strategien bei der Einzelfallhilfe für Schüler und Eltern mit schulischen und/oder persönlichen Problematiken“17 ist der problematischste Bereich der Kooperation, was schon allein durch die Thematik selbst bedingt ist.

Hierbei ergeben sich konkrete „Kooperationsfälle“ in der Einzelfallhilfe. Aufgabe des Lehrers ist es in erster Linie Schüler mit Problemen und/oder Auffälligkeiten innerhalb und auch außerhalb der Unterrichtszeit mit dem Schulsozialarbeiter in Kontakt zu bringen. Im Idealfall wird der Schulsozialarbeiter durch eine regelmäßige Teilnahme an den Klassenkonferenzen schon im Vorfeld über die Problematik aus schulischer Sicht in Kenntnis gesetzt.

[...]


1 Stickelmann, B. (1981). Schulsozialarbeit.

2 Wulfers, W. (1996). Schulsozialarbeit. Ein Beitrag zur Öffnung, Humanisierung und Demokratisierung

3 Wulfers, W. (1997). Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) und Schulsozialarbeit.

4 Havlik, Karl (Schulrat beim Staatlichen Schulamt Ulm), Vorbereitung der Einführung von Schulsozialarbeit aus der Sicht von Schule und Schulverwaltung

5 Havlik, Karl (Schulrat beim Staatlichen Schulamt Ulm), Vorbereitung der Einführung von Schulsozialarbeit aus der Sicht von Schule und Schulverwaltung

6 ebenso

7 Haag, Wolfgang (Lehrer an der Jörg - Ratgeb - Schule in Stuttgart), Zur Kooperation von Schule und Schulsozialarbeit - Gedanken dazu von einem Klassenlehrer

8 Faulstich-Wieland, H. & Tillmann, K.-L. (1984). Schulsozialarbeit zwischen Konflikt und Akzeptanz. S. 23

9 Tillmann, K.-J. (Hg.) (1982). Schulsozialarbeit-Problemfelder und Erfahrungen aus der Praxis. S. 78

10 Haag, Wolfgang (Lehrer an der Jörg - Ratgeb - Schule in Stuttgart), Zur Kooperation von Schule und Schulsozialarbeit - Gedanken dazu von einem Klassenlehrer

11 ebenso

12 Faulstich - Wieland, H. & Tillmann, K. - L. (1984). Schulsozialarbeit zwischen Konflikt und Akzeptanz. S. 54

13 ebenso

14 Landeshauptstadt Saarbrücken - Stadtjugendamt: Richtlinien zur Finanzierung von Schülerhilfen vom 31.3.1977. Aufgabenhilfen in Gruppen - Abschnitt 1 - Ziele HG Raab S. 160

15 Faulstich - Wieland, H. & Tillmann, K. (1984). Schulsozialarbeit zwischen Konflikt und Akzeptanz.

16 ebenso

17 Haag, Wolfgang (Lehrer an der Jörg - Ratgeb - Schule in Stuttgart), Zur Kooperation von Schule und Schulsozialarbeit - Gedanken dazu von einem Klassenlehrer

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Schulsozialarbeit. Erwartungen, Forderungen, Voraussetzungen
Hochschule
Freie Universität Berlin  (Erziehungswissenschaften)
Veranstaltung
Komflikt und Kooperation in pädagogischen Einrichtungen
Note
1, 3
Autor
Jahr
2003
Seiten
18
Katalognummer
V965302
ISBN (eBook)
9783346317414
ISBN (Buch)
9783346317421
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Schule, Schulsozialarbeit, pädagogische Einrichtungen, Komflikt, Kooperation
Arbeit zitieren
Dr. Andrea Ehrhardt (Autor:in), 2003, Schulsozialarbeit. Erwartungen, Forderungen, Voraussetzungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/965302

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Schulsozialarbeit. Erwartungen, Forderungen, Voraussetzungen



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden