Freiheit vs. Herrschafft - Jean-Jacques Rousseau: liberaler Theoretiker oder Vordenker des Totalitarismus?


Trabajo de Seminario, 2000

14 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis

0 Einleitung

1 Geschichte und Entwicklung des Liberalismus und Totalitarismus
1.1 Was ist Liberalismus?
1.2 Was ist Totalitarismus?

2 Politische Theorie im ,,Contrat Social"
2.1 Freiheit
2.1.1 Natürliche Freiheit und Unfreiheit im Zustand der Vergesellschaftung
2.1.2 Freiheit durch einen Gesellschaftsvertrag
2.2 Gemeinwille, Herrschaft, Gesetzgebung

3. Liberalismus vs. Totalitarismus
3.1 Liberale Elemente im ,,Contrat Social"
3.2 Totalitäre Elemente im ,,Contrat Social"

4 Kontroverse: Rousseau - Wegbereiter des Totalitarismus?
4.1 Der Vorwurf Russells
4.2 Gegenrede: Fetscher und Mayer-Tasch

5 Fazit

6 Literatur

0 Einleitung

In einem Brief vom 26. Juli 1767 schreibt Jean-Jacques Rousseau an den Grafen Mirabeau, es bestehe in Wirklichkeit nur die Alternative zwischen einem autokratischen Willkürregime und einer terroristischen Massenherrschaft. Seine eigenen Theorien seien utopisch. Hiermit spricht Rousseau in etwa aus, was der britische Philosoph Bertrand Russell 200 Jahre später über seine Theorie sagte: Hitler war eine Folgeerscheinung Rousseaus (1950, S. 567). Iring Fetscher hält dem entgegen, Rousseau sei im Grunde ein Vordenker des Liberalen. Seine Theorien sind in einer Zeit entstanden, in der der liberale Gedanke entstanden ist und starken Zuspruch fand. Fetscher macht deutlich: ,,Im übrigen ist Rousseau keineswegs ein begeisterter Freund des ,Gesetzemachens'. In einem guten Staat sollten möglichst wenige Gesetze vorhanden sein" (1981, S. 150). Solche Elemente sind auch in den Wiesbadener Grundsätzen der FDP zu finden: ,,Liberale wollen weniger Staat und weniger Bürokratie durch [...] Abbau von Reglementierungen" (1997, S. 16). Letztendlich wiesen auch die Gesellschaftsvorstellungen der - bestimmt nicht totalitären - Grünen in den 80er Jahren Parallelen zur politischen Philosophie Rousseaus auf (Vgl. Wostry 1993). Welche Elemente in Rousseaus Contrat Social stehen nun in der liberalen Tradition? Welche Stellen bergen die Gefahr des Totalitarismus? Sind Rousseaus Theorien überhaupt zu realisieren? Diese Fragen sollen in der vorliegenden Hausarbeit behandelt werden. Im ersten Teil wird eine Definition für Liberalismus und Totalitarismus gegeben. Einer der häufigsten Begriffe im Contrat Social ist die ,,Freiheit". Freiheit gilt heute als Gegensatz zum Totalitarismus. Die politische Theorie im Contrat Social soll daher im Anschluss besonders in Bezug auf den Freiheitsbegriff untersucht werden. Schließlich soll unter Berücksichtigung des Einflusses von Rousseau der Totalitarismusvorwurf diskutiert werden.

1 Geschichte und Entwicklung des Liberalismus und Totalitarismus

Liberalismus wie Totalitarismus sind komplexe Theorien, die in dieser Arbeit nicht genau untersucht werden sollen. Versucht wird, eine Idee zu vermitteln, was hinter diesen Begriffen steckt. Diese Ideen dienen als Grundlage zur anschließenden Diskussion der politischen Vorstellungen im Contrat Social.

1.1 Was ist Liberalismus?

Die Anfänge liberaler Ideen liegen im 17. Jahrhundert. Schon sehr früh war der Liberalismus nicht nur eine politische Idee, auch in der Wirtschaft setzte schnell eine liberale Strömung ein. Das Forderung nach dem ,,laissez faire" aus dem 18. Jahrhundert hat sich bis heute gehalten. In dieser Arbeit soll dennoch nur die politische Philosophie des Liberalismus Beachtung finden.

Der Liberalismus stellte einen Versuch dar, sich von überlieferten Dogmen zu befreien. Im Zentrum seiner politischen Philosophie steht die individuelle Freiheit. Als Grundnorm der menschlichen Gesellschaft markiert die Freiheit des Einzelnen die Schranken der öffentlichen Gewalt. Individuelle Freiheit endet jedoch, wo die Freiheit eines anderen beginnt (Vgl. Microsoft 1999). Eugen von Philippovich bezeichnet den Liberalismus als ,,das Ergebnis eines langen geschichtlichen Werdegangs, dessen Wurzeln in dem Verlangen des menschlichen Geistes liegen, autonom zu sein, die eigene Persönlichkeit selbständig und nicht nach fremden Gesetzen zu entwickeln" (zitiert nach: Frölich 1990, S. 5). Eines der ersten liberalen Staatsmodelle entwickelte Thomas Hobbes: Nicht Gott hat den Herrscher, und damit den Staat, eingesetzt. Er wurde in einem Vertrag zwischen all seinen Bürgern begründet, die selbst einen Herrscher bestimmen. Dem Liberalismus widersprechend hat dieser Herrscher bei Hobbes aber absolute Macht. Hierin liegt ein wichtiger Unterschied zu Rousseau. Dieser hebt sehr viel stärker als Hobbes die individuelle Freiheit des Bürgers hervor und gestattet ihm nicht nur, am politischen Geschehen kontinuierlich teilzuhaben; die Teilhabe ist für das Rousseausche Staatsmodell sogar unabdingbar.

1.2 Was ist Totalitarismus?

,,Totalitäre Herrschaft ist [...] der Anspruch auf die uneingeschränkte Verfügbarkeit der Welt und somit auch des sozialen Lebens, umgesetzt in politische Aktion", definierte Buchheim (1962, S. 26) den Begriff Totalitarismus. Dieser relativ neue Begriff wurde zuerst in den 20er Jahren dieses Jahrhunderts von italienischen Antifaschisten verwendet, die Benito Mussolini vorwarfen, einen stato totalitario errichten zu wollen. Geistesgeschichtliche Ursprünge des Totalitarismus lassen sich nach Karl Popper aber bis zu Platon zurückverfolgen (Vgl.

Wippermann 1995, S. 785). Der Begriff des Totalitarismus ersetzte den der Autokratie und ist von älteren autokratischen Herrschaftsformen wie Despotismus, Absolutismus und Tyrannei zu unterscheiden. In diesen älteren Formen lebten und arbeiteten die Menschen in vergleichsweiser Unabhängigkeit, ein Eingriff in die Politik stellte aber ein absolutes Tabu dar. Der moderne Totalitarismus ist in allen Lebensbereichen präsent. Der Mensch ist vollkommen den Wünschen und Launen einer Partei oder eines Führers unterworfen. Die Stelle des Monarchen nimmt in modernen totalitären Staaten oft eine politische Partei ein. Deren Ideologie fordert umfassende Autorität, ein konkurrierender Anspruch auf Loyalität oder Gewissen wird nicht zugelassen (Vgl. Microsoft 1999).

Einen wissenschaftlichen Ansatz zur Totalitarismustheorie lieferte Edgar H. Carr Ende der 40er Jahre. Sein Totalitarismusverständnis bezog sich noch nicht explizit auf den Staat, es bezog Institutionen, Verbände und Personen ein. Diese sind nach seinem Verständnis dann totalitär, wenn sie sich im Besitz einer absoluten und objektiven Wahrheit wähnen (Vgl. Carr 1949, S. 110). Weit verbreitet war eine zeitweise der Totalitarismusbegriff nach Friedrich und Brzezinski. Demnach weisen totalitäre Staaten sechs Merkmale auf:

- Die Ideologie richtet sich gegen bestimmte Klassen oder Rassen,
- sie wird mit Hilfe eines Terrorsystems durchgesetzt,
- die Wirtschaft ist vollkommener staatlicher Kontrolle unterworfen und damit eine Befehlswirtschaft,
- die Macht wird von einem monolithisch geschlossenen Einparteienregime ausgeübt, mit einem allmächtigen und gottähnlichen Führer an dessen Spitze, · der Staat verfügt über ein Nachrichten- und
- ein Waffenmonopol (Zitiert nach Wippermann 1995, S.785).

Besonders die Bedingung der staatlichen Kontrolle der Wirtschaft, ist heftig umstritten. Totalitäre Regime wie die nationalsozialistische Diktatur in Deutschland oder die Militärdiktatur unter Augusto Pinochet in Chile zeugen vom Gegenteil. Wichtigster gemeinsamer Punkt von Totalitarismus und Autokratie ist das Fehlen von individueller Freiheit. Die Bürger können nicht weitestgehend selbstbestimmt leben.

2 Politische Theorie im ,,Contrat Social"

2.1 Freiheit

2.1.1 Natürliche Freiheit und Unfreiheit im Zustand der Vergesellschaftung

Rousseau geht im Contrat Social davon aus, dass der Mensch ursprünglich frei ist. Im Zustand der Vergesellschaftung befindet sich der Mensch aber in Unfreiheit. ,,Der Mensch ist frei geboren, und überall liegt er in Ketten" (Rousseau 1998, S. 5). Mit diesem Satz beginnt Rousseau das erste Buch des Contrat Social. Diese Ketten stellt für Rousseau nicht nur der absolutistische Staat dar. Vielmehr, so Brandt, ,,ist es gleichgültig, ob das Staatsgebilde absolutistischen oder liberalen Theorien entspricht" (1973, S. 77). Wie es zu diesem Zustand gekommen ist, darauf geht Rousseau nicht ein. Die Entwicklung vom Naturzustand zur Gesellschaft unterschlägt er, wichtig für ihn ist einzig die Unsittlichkeit des aktuellen Zustandes. ,,Wie ist dieser Wandel [von der natürlichen Freiheit zur Unfreiheit, F.O.] zustande gekommen? Ich weiß es nicht" (Rousseau 1998, S. 5). Sein Ziel im Contrat Social ist, die Frage nach der Legitimation von Herrschaft zu beantworten. ,,Was kann [dem Wandel] Rechtmäßigkeit verleihen? Diese Frage glaube ich beantworten zu können" (ebd., S.5).

Aristoteles' Theorie der natürlichen Ungleichheit der Menschen lehnt Rousseau ab, ,,da alle frei und gleich geboren sind" (ebd., S. 7). ,,Jeder in die Sklaverei Geborene wird für die Sklaverei geboren, nichts ist sicherer. [...] Gewalt hat die ersten Sklaven geschaffen, ihre Feigheit hat diesen Zustand verewigt" (ebd., S.8). Sklaven haben durch ihre Feigheit ihr Menschsein aufgegeben. ,,Auf seine Freiheit verzichten heißt auf seine Eigenschaft als Mensch, auf seine Menschenrechte [...] zu verzichten" (ebd., S. 11). Die Freiheit des Menschen ist weder teilbar noch repräsentierbar. Der Mensch muss seine natürliche Freiheit verteidigen, denn der Verzicht darauf ,,ist unvereinbar mit der Natur des Menschen; seinem Willen jegliche Freiheit nehmen heißt seinen Handlungen jegliche Sittlichkeit nehmen" (ebd.). Dies ist der Kerngedanke Rousseaus: Das Wesen des Menschen liegt in seiner Freiheit. Hieraus ergibt sich nun das Problem, wie diese Freiheit in Gesellschaft existieren kann, wenn Zusammenleben immer Beschränkung der Freiheit bedeutet (Vgl. Brockard 1998, S.156).

2.1.2 Freiheit durch einen Gesellschaftsvertrag

,,Solange ein Volk zu gehorchen gezwungen ist und gehorcht, tut es gut daran; sobald er das Joch abschütteln kann und es abschüttelt, tut er noch besser" (Rousseau 1998, S. 6). Die Menschen müssen sich aus ihrer Unterdrückung selbst befreien, um ihre naturgegebene Freiheit zu erlangen. Wie schaffen sie es nun, ihre individuelle Freiheit zu erlangen und trotzdem in einer Gesellschaft (zusammen) zu leben?

Die Lösung des Problems liegt für Rousseau im Abschließen eines Vertrages, durch den der Mensch eine höhere Freiheit erlangt. ,,Finde eine Form des Zusammenschlusses, die mit ihrer ganzen gemeinsamen Kraft die Person und das Vermögen jedes einzelnen Mitglieds verteidigt und schützt und durch die doch jeder, indem er sich mit allen vereinigt, nur sich selbst gehorcht und genauso frei bleibt wie zuvor." (Rousseau 1998, S. 17). Die vertraglich geregelte Freiheit unterscheidet sich von der natürlichen insoweit, als dass alle Rechte des einzelnen an das Gemeinwesen, das Ganze, abgegeben werden. Das Individuum soll durch ,,moralische Verwandlung seiner Natur" (Hofmann 1986, S. 92) als ,,Teil eines größeren Ganzen" (Rousseau 1998, S. 43) in der Gesellschaft aufgehen. Dies geschieht zum Wohle des Aller, nicht aber, wie etwa bei Hobbes, zum Wohle eines Herrschers.

Die Volkssouveränität ist der Schlüssel zur Freiheit durch Selbstbestimmung. Die einzige Art von Herrschaft, die Freiheit in sich birgt, ist ein Vertrag des Volkes mit sich selbst. ,,Dieser Vertrag kann niemals ungerecht oder empfänglich für Mißbrauch sein, da es unmöglich ist, daß sich das Ganze selbst schadet. Die Vertragsschließenden verbinden sich, ohne sich jemandem zu unterwerfen, und indem sie ihren eigenen Willen zur Regel machen, erhalten sie ihre eigene Freiheit" (Fischer 1991, S. 80). Diese neue Form der Freiheit bezeichnet Rousseau als bürgerliche Freiheit (1998, S. 22).

Nur diese durch einen Vertrag geregelte Ordnung des Zusammenlebens in einer Republik, in der sich jedes Mitglied als Teil des Souveräns gegenüber einzelnen Personen und als einzelne Person gegenüber dem Souverän doppelt verpflichtet, ist für Rousseau legitim. Alle anderen traditionellen Rechtfertigungen sind für ihn Unrecht, ,,da kein Mensch von Natur aus Herrschaft über seinesgleichen ausübt und da Stärke keinerlei Recht erzeugt" (ebd., S. 10). Rousseaus Staatskonzept verlangt die absolute Zustimmung der Bürger, Opposition ist nicht möglich. Dieses Problem löst Rousseau mit einem ,,Trick", auf den Fischer (1991, S. 97) verweist: ,,Die Opponenten haben die Möglichkeit, das Staatsgebiet zu verlassen. Bleiben sie dennoch, bekunden sie damit ihre Zustimmung." Auf diese Weise findet der Gesellschaftsvertrag absolute Anerkennung.

2.2 Gemeinwille, Herrschaft, Gesetzgebung

Staat und bürgerliche Freiheit sollen wie folgt realisiert werden: ,,Gemeinsam stellen wir alle, jeder von uns seine Person und seine ganze Kraft unter die oberste Richtschnur des Gemeinwillens; und wir nehmen, als Körper, jedes Glied als untrennbaren Teil des ganzen auf" (Rousseau 1998, S. 18). Die Politik soll Ergebnis des Gemeinwillens, der volont é g é n é rale sein. Das selbst gegebene Gesetz zu befolgen, heißt frei zu sein. Dies stellt einen weiteren wichtigen Unterschied zu Hobbes dar. War bei ihm die politische Aktivität des Bürgers mit der Einsetzung eines Souveräns beendet, fängt sie bei Rousseau erst an. Dadurch, dass der Mensch sich selbst zum Souverän bestimmt, bestimmt sein Wille das Handeln der Gemeinschaft; umgekehrt bestimmt das Handeln der Gemeinschaft seinen Willen. Wie kommt die volont é g é n é rale nun zustande? Wie sieht sie aus? Der Gemeinwille ist nicht mit dem Gesamtwillen zu verwechseln. ,,Es gibt einen beträchtlichen Unterschied zwischen dem Gesamtwillen und dem Gemeinwillen; dieser sieht nur auf das Gemeininteresse, jener auf das Privatinteresse und ist nichts anderes als eine Summe von Sonderwillen" (ebd., S. 31). Es ist aber möglich, wenn nicht sogar nötig, vom Gesamtwillen auf den Gemeinwillen zu schließen: ,,Aber nimm von ebendiesen [von den Sonderwillen, F.O.] das Mehr und das Weniger weg, das sich gegenseitig aufhebt, so bleibt als Summe der Unterschiede der Gemeinwille." Charakteristisch für die volont é g é n é rale ist, dass sie den Willen aller Mitglieder des Staates repräsentiert. Und laut Rousseau besteht Gemeinwillen auch nur so lange, wie möglichst viele verschiedene Meinungen in ihm vertreten sind. Daraus leitet er die Notwendigkeit eines Parteien- bzw. Vereinigungsverbotes ab. ,,Aber wenn Parteien entstehen, Teilvereinigungen auf Kosten der großen", dann, so Rousseau, kann man sagen,

,,dass es nicht mehr so viele Stimmen gibt wie Menschen, sondern nur noch so viele

wie Vereinigungen. Die Unterschiede werden weniger zahlreich und bringen ein weniger allgemeines Ergebnis. Wenn schließlich eine dieser Vereinigungen so groß ist, dass sie stärker ist, als alle anderen, erhält man als Ergebnis nicht mehr die Summe der kleinen Unterschiede, sondern einen einzigen Unterschied; jetzt gibt es keinen Allgemeinwillen mehr..." (ebd.)

Es scheint Rousseau aber klar gewesen zu sein, dass ein solches Verbot nicht einfach durchzusetzen ist. So forderte er dann, wenn es nun doch Teilvereinigungen gebe, so müssten diese in ihrer Zahl vervielfacht werden, um die Pluralität der Meinungen im Gesamtwillen zu wahren (Vgl. ebd., S. 32)

Der aus dem Volk entstehende Gemeinwille ist unfehlbar. Volk ist in diesem Zusammenhang kein ethnischer, sondern ein politischer Begriff: Das Volk als politische Gemeinschaft. Die Unfehlbarkeit folgt aus der These, dass der Gemeinwille nur existiert, wenn er das Gemeinwohl anstrebt. Das Volk wird sich nicht selbst schaden wollen (Vgl. Fetscher 1981, S. 132).

Damit sich Gemeinwille artikulieren kann, darf es im Volk keine fundamentalen

Interessensunterschiede geben. ,,Die ,aliénation totale' eines jeden an die Gemeinschaft, verbunden mit faktischer Gleichheit von Lebensverhältnissen und Interessen, schafft erst die Voraussetzung für ein gerecht koordinierbares Wollen aller Individuen." (Forschner 1977, S. 122). Allein der Gemeinwille kann den Staat zweckgemäß leiten. Neben ihren Einzelinteressen müssen alle Bürger des Staates ein gemeinsames Ziel verfolgen. ,,Denn wenn der Widerstreit der Einzelinteressen die Gründung der Gesellschaften nötig gemacht hat, so hat der Einklang derselben Interessen sie möglich gemacht" (Rousseau 1998, S. 27). Die gemeinsamen Interessen bilden das ,,gesellschaftliche Band", das die Gemeinschaft ermöglicht (Vgl. ebd.).

Souveränität, laut Rousseau ,,die Ausübung des Gemeinwillens" (ebd.), kann nicht veräußert, der Souverän durch niemand als sich selbst vertreten werden. Wohl aber kann, im Gegensatz zum Willen, die Macht übertragen werden. Hiermit deutet Rousseau an, dass es also durchaus einer Regierung bedarf, die den Gemeinwillen durchführt.

Zum Prozess der Gesetzgebung hingegen äußert sich Rousseau nicht. Zwar behandelt er in einem Kapitel des Contrat Social den ,,Gesetzgeber". Von ihm sagt er, er dürfe nicht mit dem Regierenden identisch sein (Vgl. ebd., S.44); doch den Weg der Gesetzgebung lässt er außen vor. Imboden weist darauf hin, dass die Frage, ob Volksversammlungen, Referenden oder eine Vertretung zu Entscheidungen führen soll, unbeantwortet bleibt. ,,Die Antwort auf diese für die konkrete Ausgestaltung einer staatlichen Gemeinschaft entscheidenden Frage bleibt uns Rousseau schuldig", schreibt er (1963, S. 17).

3. Liberalismus vs. Totalitarismus

3.1 Liberale Elemente im ,,Contrat Social"

Im Contrat Social garantiert Rousseau grundsätzlich Privateigentum jedes einzelnen

Mitgliedes, wenn er auch einige Einschränkungen anführt. Eine der Grundvoraussetzungen des Liberalismus ist damit aber erfüllt.

Ein weiteres wichtiges Merkmal, das den Gesellschaftsvertrag vom Totalitarismus abgrenzt: Die Regierung ist vom Volk jederzeit absetzbar. Dies ist möglich, da das Volk gleichzeitig Souverän und Volk im Sinne von Untertanen ist. Regierungsentscheidungen sind stets revidierbar. Dieses Recht kann dem Volk nicht aberkannt werden, da die Souveränität durch niemand anderen als durch das Volk selbst in seiner Gesamtheit ausgeübt wird. Die Gewährleistung der Volkssouveränität hat zur Folge, dass die Bürger jederzeit direkten Einfluss auf die aktuelle Politik haben, da sie die Gesetzgebung mitbestimmen können.

3.2 Totalitäre Elemente im ,,Contrat Social"

Hauptangriffspunkt der Kritiker Rousseaus ist die im Contrat Social geforderte totale Veräußerung der individuellen Freiheit an die Gemeinschaft, die Übernahme des Allgemeinwillens als Privatwillen. Die vollkommene Identität des Individuums mit dem Staat lässt an sich keine Freiheit im ursprünglichen Sinne mehr zu. Schlangen weißt darauf hin, dass die ,,Rousseaus Ordnungskonzeption die Aufhebung der individuellen Freiheit bei ihrer gesellschaftlichen Verwirklichung [einschließt], indem sie direkte Demokratie und totale Vergesellschaftung, also die Identität von Individuum und Staat, als Vollendung der bürgerlichen Gesellschaft denkt." (1973, S.171). Dieser Trend zur Uniformität könnte zur Folge haben, dass ,,Abweichungen von gängigen Normvorstellungen - obwohl sie den Bestand des Staates nicht bedrohen - kriminalisiert werden" (Malaschke 1982, S. 96). Problematisch ist die von Rousseau geforderte Dualität von eigenem und allgemeinem Willen. Als Teil des Souveräns soll der Einzelne nur seinem eigenen - subjektiven - Willen gehorchen; andererseits soll er als Bürger sich dem objektiven Gemeinwillen anpassen (Vgl. Talmon 1961, S. 36). Dieser Gemeinwillen kann nicht mit egoistischen Ideen des Individuums in Einklang gebracht werden. Zur Durchsetzung und Anerkennung der volont é g é n é rale ist daher (Um-) Erziehung vonnöten - ein Element, das in totalitären Staaten wie der ehemaligen Sowjetunion oder in Nazi-Deutschland zu finden war.

Hans Maier weist auf drei weitere Gedanken im Contrat Social hin, die mit der von Rousseau vielbeschworenen Freiheit herzlich wenig zu tun haben (1987, S. 99): Wenn nicht unbedingt totalitär, so sind Rousseaus Vorstellungen zur (sozialen) Gleichheit doch zumindest antiliberal. Rousseau fordert, Besteuerung, Luxusgesetze und Schaffung mittlerer Vermögen und Verhältnisse; will er dies durchsetzen müssten Enteignungen stattfinden. Zweitens der ,,Aufbau politischer Institutionen [...], die den Zweck haben, den Willen zum Gemeinsinn zu fördern, zu befestigen, ja notfalls zu erzeugen" (ebd.). Die Rede ist von politischer Indoktrination , wie sie vor allem in den Staaten des ehemaligen Ostblocks üblich war. Als drittes führt Maier die staatliche Zivilreligion an, die ,,mit Sanktionen bis zur Todesstrafe" (ebd.) geschützt ist.

Rousseaus Forderung nach staatlicher Autarkie sollte man aber nicht vor dem Hintergrund jüngerer Geschichte missverstehen. Während sie Hitler zur Erhöhung der Wehrbereitschaft und als Voraussetzung für Krieg diente, hat sie im Contrat Social eine entgegengesetzte Funktion: Sie ist der Versuch, jeden Krieg zu verhindern, indem so etwas wie Neid auf Nachbarstaaten gar nicht erst aufkommen kann.

4 Kontroverse: Rousseau - Wegbereiter des Totalitarismus?

4.1 Der Vorwurf Russells

Russell bezeichnet Rousseau als den ,,Erfinder der politischen Philosophie pseudo- demokratischer Diktaturen" (Russell 1950, S. 567). Einige Sätze weiter schreibt er: ,,In unserer Zeit ist Hitler eine Folgeerscheinung Rousseaus". Wie rechtfertigt Russell diese Äußerungen?

Das grundlegende Problem liegt in der Definition von Freiheit. Durch die Konstruktion einer höheren Freiheit auf die sich Rousseau beruft, wird sein Staatsmodell für Kritiker schwer angreifbar. Allgemein wird unter Freiheit die Möglichkeit verstanden, das eigene Handeln selbst bestimmen zu können (Vgl. Microsoft 1999). Die höhere Freiheit aber stimmt mit dieser allgemeinen Definition nicht überein, da sie zu eng mit dem Begriff des Gemeinwohls verknüpft ist.

So kritisiert Russell, bei Rousseau sei ,,Freiheit [...] das angebliche Ziel [..]; in Wirklichkeit aber strebt er Gleichheit an, und sei es selbst auf Kosten der Freiheit" (1950, S. 575). Damit zielten Rousseaus Lehren ,,auf die Rechtfertigung des totalitären Staates ab, wenn sie auch scheinbar der Demokratie das Wort reden" (ebd.). Dadurch, dass sich der Mensch mit allen seinen Rechten an die Gemeinschaft hingibt, gibt er seine Menschenrechte vollkommen preis (Vgl. ebd., S. 576). Der Gesellschaftsvertrag legt fest, dass jeder, der sich weigert, der volont é

g é n é rale zu gehorchen, dazu gezwungen werden kann. Rousseau schreibt dazu: ,,Das bedeutet nichts anderes, als daß er dann gezwungen wird, frei zu sein" (Rousseau 1978-1981, S. 283).

Dieses Gezwungen-Werden, frei zu sein kritisiert Russell als einen sehr metaphysischen Begriff und führt als Beispiel Galileo Galilei an: ,,Wurde Galilei ,gezwungen, frei zu sein', als die Inquisition ihn gewaltsam nötigte zu widerrufen?" (ebd., S. 576-577). Ein weiterer grundlegender Kritikpunkt Russells ist, dass Rousseau Vereinigungen als dem Staate schädlich darstellt:

,,Man beachte die praktischen Auswirkungen eines solchen Systems: der Staat müsste Kirchen (mit Ausnahme einer Staatskirche), politische Parteien, Gewerkschaften und alle sonstigen menschlichen Organisationen mit gleichgerichteten wirtschaftlichen Interessen verbieten. Das Ergebnis wäre ganz offensichtlich der korporative oder totalitäre Staat, in welchem der Einzelne Bürger machtlos ist." (Russell 1950, S. 578)

Letztlich ist am Staatsmodell Rousseaus zu kritisieren, dass durch die Lehre von der volont é g é n é rale die mystische Identifizierung eines Führers mit seinem Volk möglich wird, ,,die einer Bestätigung durch so irdische Einrichtungen wie zum Beispiel einer Wahlurne nicht bedarf" (ebd., S. 579). So weist Russel denn auch darauf hin, dass die terreur der Jakobiner die erste Folgeerscheinung Rousseaus waren. Die Diktaturen in der Sowjetunion und in Deutschland waren zum Teil weitere Auswirkungen der Rousseauschen Ideen (Vgl. ebd., S. 550).

4.2 Gegenrede: Fetscher und Mayer-Tasch

,,Ein Totalitätsanspruch im Sinne der Ideologien des modernen Totalitarismus scheidet [...] als möglicher Inhalt der volont é g é n é rale aus" (Mayer-Tasch 1976, S. 115). Mayer-Tasch geht den Contrat Social von einer anderen Seite an als Russell. Er untersucht genauestens die theoretische Formulierung der Staatsidee Rousseaus. Dabei kommt er zu dem Schluss, dass Rousseaus Konzeption, wird sie streng befolgt, nicht zu einer totalitären Herrschaft verkommen kann.

Mayer-Tasch betont zu Anfang, dass jeder als untrennbarer Teil des Ganzen zum Mitträger der volont é g é n é rale, und damit zum Bürger wird. Dieser Status als Bürger manifestiert sich im Stimmrecht bei sämtlichen Akten der Gesetzgebung. Dieses Recht kann niemandem entzogen werden. Im folgenden betont er, dass viele Rechte der Bürger im Rousseauschen Staat zwar nicht explizit von Rousseau genannt werden; durch Logik seien sie aber impliziert. So folgen aus dem Stimmrecht auch das Recht, vor der Abstimmung zu diskutieren, das Recht zu verhandeln, Anträge zu stellen und Vorschläge zu unterbreiten: Allesamt Elemente eines liberalen Staates (Vgl. ebd., S.90-91). Hierdurch entsteht eine ,,Sphäre individueller

Entfaltungsfreiheit", denn im Contrat Social,,ist davon die Rede, daß die Obrigkeit die ,Grenzen der allgemeinen Übereinkunft' nicht überschreiten dürfe" (ebd., S. 92).

Etwas weiter geht Mayer-Tasch auf die Entscheidungsfällung in Rousseaus Staat ein, um zu beweisen, dass die Konzeption nicht totalitär gedeutet werden kann. ,,Innerhalb der Rousseauschen Staatlichkeit bleibt die Mehrheit und stets nur die Mehrheit politischer Entscheidungsträger" (ebd., S. 107-108). Diese Betonung des Mehrheitswillens steht aber eigentlich im Gegensatz zu Rousseau, der gerade betonte, dass der regierende Gemeinwille kein Mehrheits- bzw. Gesamtwille sei (Vgl. Rousseau 1998, S. 31). Mayer-Taschs Ansatz ist ein radikaldemokratischer, der keine Minderheitenrechte kennt und in dem - im krassen Gegensatz zu Rousseaus Idee - nicht der Willen des gesamten Volkes repräsentiert wird. Iring Fetscher beschäftigt sich unter anderem mit dem Gesetzgeber bei Rousseau, der oft falsch verstanden wurde. Er sei kein Erziehungsdiktator, der versucht alle Bürger mit Gewalt auf eine Linie zu bringen. ,,Man hat die Hinweise auf die Machtlosigkeit des Gesetzgebers und die Bestimmung, daß er auf keinen Fall unter der von ihm entworfenen Verfassung selbst ein Amt ausüben darf, einfach übersehen" (Fetscher 1970, S. 28). Tatsächlich fehlt jede konkrete Figur im Contrat Social, die eine Diktatur ausüben könnte. Den charismatischen Führer, mit dem in Diktaturen die Macht, Ideologie und politische Wahrheit identifiziert werden kann, gibt es genauso wenig wie eine Partei, die ihren Willen aufzwingen könnte (Vgl. Mayer-Tasch 1976, S. 109).

Die Parallelen zu den Ansichten der Grünen wurden bereits in der Einleitung angesprochen: ,,Dem grünen Gesellschaftsbild scheint einzig eine solche Form der staatlichen Verbindung annehmenswert, die eine gemeinsame seelische Grundstimmung, gemeinsam von allen empfundene Inhalte verbindet. In diesem Punkt besteht ihre Übereinstimmung mit Rousseau" (Wostry 1993, S. 89). Wie Rousseau sich gegen jeden blinden Fortschrittsglauben wandte, so lehnten auch die Grünen staatliche Entwicklung, wie sie die Moderne prägt, ab. Sie bringt ,,dem Einzelnen nur Freiheit um den Preis des Verlusts traditionsgebundener Sicherheit [...]. Auch Rousseau kann diese Veränderung nur einseitig als Verfall wahrnehmen" (ebd.). Gerade dieses aktuelle Beispiel zeigt, dass Rousseaus politische Philosophie nicht so einfach in die totalitäre Ecke abgedrängt werden kann.

5 Fazit

Freiheit sichert Rousseaus Staatskonzept nur unter ganz bestimmten Umständen: Dann, wenn das Individuum den Gemeinwillen vollkommen als den seinen akzeptiert. Ob man das aber noch wirklich als Freiheit bezeichnen kann, ist die Frage. Von Demokratie im heutigen Sinne kann eigentlich keine Rede sein, höchstens von Volksherrschaft. ,,Sie opfert bewusst die Freiheitsspielräume der Einzelnen dem Interesse der Gleichheit als der Vorbedingung der Freiheit aller auf", gibt selbst Fetscher (1975, S. 144) zu.

Will man nun die eingangs gestellte Frage beantworten, ob Rousseau ein Vordenker des Totalitarismus gewesen sei, so muss diese Frage mit einem klaren Nein beantwortet werden. Fragt man allerdings, ob er Wegbereiter des politischen Systems totalitäre Diktatur war, so muss dies bejaht werden. Rousseau hatte kein totalitäres System, das er hätte analysieren können. Es ist aber davon auszugehen, dass er, mit dem Vorwissen unserer heutigen Zeit, die Gefahren seiner Ideen erkannt und sein System anders konzipiert hätte. Denn es ist nicht zu vergessen, dass Rousseau zu seiner Zeit ein revolutionärer Vordenker war, der es wagte, im absolutistischen Frankreich die Gott-gegebene Herrschaft des Königs anzuzweifeln. Mayer-Taschs Argumentation zum Liberalismus Rousseaus lässt sich logisch-theoretisch nachvollziehen. Sie hat jedoch einen Haken: Sie ist zu theoretisch. Vor dem geschichtlichen Hintergrund der Jakobiner-Diktatur, der nationalsozialistischen Herrschaft und der Unterdrückung in der ehemaligen Sowjetunion - dort besonders unter Stalin - hat sich gezeigt, wie vermeintlicher Gemeinwille wirken kann. Was in der Theorie verlockend klingt, scheint praktisch nicht zu realisieren zu sein. Denn irgendwie muss Gemeinwille artikuliert werden. Die Frage ist: Wie? Es ist ein leichtes, sich hinzustellen und von sich zu behaupten, man vertrete ihn. Das nötige Potential an Staatsgewalt liefert die nötigen Argumente. Mayer-Tasch führt an, ,,die Freiheit der Bürger [liegt] im Schweigen der Gesetze" (1974, S. 93). Bleibt die Frage: Wo schweigen in einer Diktatur die Gesetze?

Abschließend soll ein Zitat von Russell (1950, S. 579) angeführt werden: ,,Die großen allgemeinen Prinzipien, von denen [Rousseau] ausgeht, und die er als Lösung politischer Probleme hinstellt, zerfallen, wenn er im Einzelnen auf sie eingeht, und sie tragen zur Lösung nichts bei."

6 Literatur

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Freiheit vs. Herrschafft - Jean-Jacques Rousseau: liberaler Theoretiker oder Vordenker des Totalitarismus?
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14
No. de catálogo
V96584
ISBN (Ebook)
9783638092609
Tamaño de fichero
436 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Freiheit, Herrschafft, Jean-Jacques, Rousseau, Theoretiker, Vordenker, Totalitarismus
Citar trabajo
Florian Oel (Autor), 2000, Freiheit vs. Herrschafft - Jean-Jacques Rousseau: liberaler Theoretiker oder Vordenker des Totalitarismus?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/96584

Comentarios

  • Liza Torres el 7/7/2000

    HH.

    Hallo,

    warst Du füher in hamburg auf dem Gymnasium Oberalster? Dein name kommt mir so bekannt vor.

    Sonst trotzdem viele Grüße aus Köln

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Título: Freiheit vs. Herrschafft - Jean-Jacques Rousseau: liberaler Theoretiker oder Vordenker des Totalitarismus?



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