Mit der Entwicklung der Blockchain‐Technologie kommt es zur Wiederauferstehung von Smart Contracts. Dabei handelt es sich bei Smart Contracts um Software, die die rechtlich relevanten Handlungen automatisiert. Im Einzelfall, wenn die Vertragsparteien den Programmcode verwenden, um inhaltlich Willenserklärung auszudrücken und diese in der Blockchain signieren, stellt der
Smart Contract ein Vertrag im Rechtsinne dar.
Die Verwendung des Codes als Vertragssprache ist bei individual vereinbarten Smart Contracts zulässig. Wenn dieser aber AGB enthält, ist die Verwendung nicht gegenüber Verbrauchern, sondern nur im B2B‐Bereich gestattet. Ein Smart Contract genügt die formbedürftigen Rechtsgeschäfte nicht, eignet sich sondern nur für formlose Rechtsgeschäfte.
Im elektronischen Geschäftsverkehr und Fernabsatz unterliegen Smart Contracts darüber hinausgehenden Pflichten. Die Rückabwicklung eines Smart Contracts ist unabhängig von den Charakteristiken der zugrundeliegenden Blockchain‐Technologie. Die Anspruchsdurchsetzung ist allerdings problematisch. Bei Leistungsstörungen greifen die Leistungsstörungsrechte nach dem dispositiven Recht. Die Auslösung der Rechtsfolge ist ebenfalls aufgrund der Technologie zweifelhaft. Es bleibt bei Smart Contracts offen, wie die Einhaltung zivilrechtlicher Grundsätze überwacht wird. An einigen Stelle bedarf es hinsichtlich der technischen Besonderheit die Erklärung über die Gewährung des Rechts.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Smart Contracts im Überblick
I. Geschichte der Smart Contracts
II. Definitionsansätze von Smart Contracts
III. Technischer Hintergrund und Funktionsweise
1. Blockchain – Technologie
2. Funktion eines Smart Contracts im Rahmen einer Blockchain
IV. Merkmale von Smart Contracts in der Blockchain
1. Automatisierung und Wegfall von Intermediären
2. Transparenz und Rechtssicherheit
3. Beschränkung auf Leistungen in der Blockchain
4. Beschränkung auf digital prüfbare Ereignisse
4.1. Beschränkung
4.2. Oracles-Schnittstelle: Verbindung mit der Außenwelt
5. Anonymität
IV. Anwendungsbeispiele von Smart Contracts
C. Wesentliche rechtliche Aspekte der Smart Contracts
I. Vorbemerkung: Code is not law
II. Smart Contracts und Vertragsschluss i.S.d. deutschen Zivilrechts
1. Vertragsparteien
1.1. Maschine als Vertragspartei?
1.1.1. Kein Rechtsubjekt nach BGB
1.1.2. Zukommen einer eigenen Rechtspersönlichkeit?
1.1.3. Analoge Anwendung des Minderjährigenrechts und beschränkte Teilrechtsfähigkeit?
1.1.4. Zwischenfazit
1.2. Rechts- und Geschäftsfähigkeit hinter den Transaktionen stehender Personen
1.3. Pseudonymität als Vertragshindernis?
1.4. Zwischenfazit
2. Übereinstimmende Willenserklärungen
2.1. Willenserklärung
2.1.1 Maschinenbasierte Willenserklärung
2.1.2. Qualifikation als rechtliche Willenserklärung
2.2. Abgabe und Zugang
2.2.1. Abgabe
2.2.2. Zugang
2.3. Widerruf
2.4. Zurechnung
2.5. Auslegung
3. Vertragsinhalt:
3.1. Grundsatz der Inhaltsfreiheit
3.2. Grenzen
4. Zwischenfazit
III. Programmiersprache als Vertragssprache
1. Individualvertragliche Smart Contracts
2. Anfechtbarkeit wegen Unkenntnisse der Programmiersprache
IV. Anfechtung im Falle der Smart Contracts
1. Irrtümer im Rahmen von Smart Contracts
2. Anfechtungsbefugnis
2.1. Bei Fehler im Rahmen der Dateneingabe
2.2. Bei Fehler im Rahmen der Datenverarbeitung
V. Formbedürftige Rechtsgeschäfte
1. Notarielle Beurkundung und öffentliche Beglaubigung
2. Schriftform und elektronische Form
3. Textform
VI. Verbraucherverträge und besondere Vertriebsformen
1. Im elektronischen Geschäftsverkehr
2. Fernabsatz
VII. Smart Contracts und AGB-Recht
1. Vorliegen von AGB
2. Einbeziehung, insbesondere Sprachregelung
2.1. Im B2C-Verkehr
2.2. Im Verkehr zwischen Unternehmern
3. Inhaltskontrolle
3.1. Verstoß gegen § 309 Nr. 2 BGB
3.2. Unangemessene Benachteiligung § 307 I S.1 BGB
VIII. Smart Contracts und Rückabwicklung
1. Unbeachtlichkeit der Blockchain-Charakteristika
2. Anspruchsdurchsetzung
IX. Leistungsstörungsrecht im Vertragsverhältnis eines Smart Contracts
1. Leistungsstörungen bei Smart Contracts
2. Leistungsstörungsrecht im Verhältnis eines Smart Contracts
2.1. Leistungsunmöglichkeit
2.1.1. Anfängliche Unmöglichkeit
2.1.2. Nachträgliche Unmöglichkeit
2.2. Schlechtleistung
2.2.1. Unerwünschte Transaktionen
2.2.2. Mangel an dem Vertragsgegenstand selbst
2.2.3. Rechtsfolge und Auslösung
2.3. Verzug
D. Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht die rechtliche Einordnung von Smart Contracts nach deutschem Zivilrecht, um zu klären, ob es sich dabei um Verträge im Rechtssinne handelt und wie die Rechtslage, insbesondere bei Leistungsstörungen, zu beurteilen ist.
- Technische Grundlagen und Merkmale der Blockchain-Technologie
- Qualifikation von Smart Contracts als rechtliche Willenserklärungen
- Vertragsschluss, Anfechtbarkeit und Formbedürftigkeit
- Anwendbarkeit des AGB-Rechts auf Programmcode
- Beurteilung von Leistungsstörungen und Rückabwicklungsfragen
Auszug aus dem Buch
II. Smart Contracts und Vertragsschluss i.S.d. deutschen Zivilrechts
Ein Vertragsschluss kommt nach deutschem Zivilrecht durch inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen mehrerer Rechtssubjekte zustande. Er setzt somit unter anderem eine Beteiligung von mindesten 2 Rechtsubjekten voraus. Die Rechts- und Geschäftsfähigkeit sind dabei die notwendigen Voraussetzungen an die Rechtssubjekte, um Verträge rechtsgültig abschließen zu können (§ 105 BGB).
Es ist daher zu erklären, ob es bei den Vertragsparteien von Smart Contracts um anerkannte Rechtsubjekte handelt und ob die vorausgesetzte Rechts- und Geschäftsfähigkeit an diese vorliegen. Nach BGB sind Rechtsubjekte, die Träger von Rechten und Pflichten sein können, nur natürliche und juristische Personen. Dass eine Maschine oder ein autonomes System Vertragspartei sein könnte, ranggiert außerhalb der Vorstellungskraft eines Juristen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Blockchain-Technologie ein und verdeutlicht die zunehmende Relevanz von Smart Contracts als automatisierte Protokolle, deren rechtliche Einordnung im Fokus der Arbeit steht.
B. Smart Contracts im Überblick: Dieses Kapitel erläutert die Entstehungsgeschichte, Definitionen sowie die technische Funktionsweise von Smart Contracts auf der Blockchain und stellt deren Merkmale sowie Anwendungsbeispiele vor.
C. Wesentliche rechtliche Aspekte der Smart Contracts: Der Hauptteil analysiert die zivilrechtliche Qualifikation von Smart Contracts, einschließlich des Vertragsschlusses, der Rolle der Programmiersprache, Anfechtungsfragen, Formvorschriften, AGB-Recht und das Leistungsstörungsrecht.
D. Zusammenfassung und Ausblick: Das Fazit resümiert, dass Smart Contracts zwar rechtlich als Software und unter Umständen als Vertrag qualifiziert werden können, die Anspruchsdurchsetzung und die Überwachung rechtlicher Grundsätze jedoch aufgrund der technischen Ausgestaltung problematisch bleiben.
Schlüsselwörter
Smart Contracts, Blockchain, Zivilrecht, Vertragsschluss, Willenserklärung, AGB-Recht, Leistungsstörung, Anfechtung, Pseudonymität, Rechtssicherheit, Automatisierung, Rechtsfähigkeit, Rückabwicklung, Software, Programmcode.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die rechtliche Qualifikation und Einordnung von Smart Contracts, die auf Blockchain-Technologie basieren, in das deutsche Zivilrecht.
Welches sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die technische Funktionsweise von Smart Contracts, deren Status als Vertrag, die Anwendbarkeit des AGB-Rechts, sowie der Umgang mit Leistungsstörungen und Anfechtungsszenarien.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage ist, ob Smart Contracts Verträge im Rechtssinne darstellen, wie sie rechtlich qualifiziert werden und welche Anforderungen das deutsche Zivilrecht an ihre Anwendung stellt.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Literaturanalyse und der juristischen Auslegung zivilrechtlicher Normen des BGB in Bezug auf die Besonderheiten digitaler, automatisierter Prozesse.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Willenserklärung durch Software, dem Problem der Vertragsparteien-Identität (Pseudonymität), der Wirksamkeit von AGB-Klauseln in Programmcode und der rechtlichen Abwicklung bei Leistungsstörungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Smart Contracts, Blockchain, Zivilrecht, Willenserklärung und Leistungsstörung charakterisiert.
Können Software-Agenten nach deutschem Recht selbst Vertragsparteien sein?
Nein, die Arbeit stellt fest, dass Maschinen keine Rechtsubjekte nach dem BGB sind; Vertragsparteien bleiben die natürlichen oder juristischen Personen, die hinter den Transaktionen stehen.
Stellt die Verwendung von Programmcode ein rechtliches Hindernis für die Formwirksamkeit dar?
In vielen Fällen ja, da Smart Contracts oft nicht die Anforderungen an die Schriftform oder elektronische Form nach dem BGB erfüllen können, weshalb sie sich meist nur für formlose Rechtsgeschäfte eignen.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2020, Smart Contracts. Wesentliche rechtliche Aspekte, insbesondere bei Leistungsstörungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/966039