Der Staat des Aristoteles


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 1997

12 Pages


Extrait


Inhalt

1 VORBEMERKUNG

2 DER MENSCH

3 DIE POLIS: MOTIV UND FORMEN

4 WISSENSCHAFTSBEGRIFF UND ETHIK
4.1 GRUNDLAGEN DER M ETAPHYSIK
4.2 NIKOMACHISCHEE THIK UND EUDAIMONIA
4.3 T UGEND

5 ABSCHLIEßENDE BEMERKUNGEN

LITERATUR

1 Vorbemerkung

„Die Idee des Menschen ist von vornherein schon so gestaltet, daß es den Menschen zur Staatenbildung naturhaft drängt. Auch dem individuellen und familiären Sein wohnt die Konvergenz zum Staat schon inne und nicht nur als eine zufällige, sondern eine wesenhaf- te Seinsstruktur.“1

Diese lapidar klingende Feststellung Hirschbergers zur Staatsauffassung Aristoteles’ ist keinesfalls so evident, wie sie erscheinen möchte. Insbesondere in den modernen Demo- kratien heutiger Prägung stellt sich die Frage nach Legitimation und dem Sein-Sollen des Staates. Individualität und Sozialität gelten nicht mehr als gegenseitig aufeinander hinge- ordnete Prinzipien. Im Gegenteil: das eine wird als hinderlich für das andere empfunden und umgekehrt.

Es ist daher wohl angebracht, sich Gedanken darüber zu machen, worin die Sicht der Dinge des Philosophen Aristoteles gründet und mit welcher Legitimation sich der betrachtende Denker als Architekt für menschliches Zusammenleben betätigt.

Der von Aristoteles stets propagierten Vorgehensweise der Induktion folgend soll hier zunächst von den Individuen gesprochen werden, die die kleinste Einheit des Staates ausmachen. Danach erst macht die Betrachtung des Staates als Ganzes einen Sinn. Die Legitimation der ‘großen Gemeinschaft’ sowie ihre Formen und Ziele sind Gegenstand dieser Untersuchung. Hier kommt die Verbindung von Aristoteles’ Politik und Metaphysik zustande. Schließlich stellt sich die Frage, ob die in der Antike angestellten Betrachtungen nicht längst überholt sind.

2 Der Mensch

Wie auch in der ‘Politik’ des Aristoteles selbst, steht am Beginn dieser Betrachtung über den Staat der Mensch. Er ist es, der den Staat ausmacht, in dem er lebt. Dabei steht für Aristoteles fest, daß der Mensch - und nur er - in der Lage ist, die Polisgemeinschaft zu verwirklichen. „Denn das ist im Gegensatz zu den anderen Lebewesen den Menschen eigentümlich, daß nur sie allein über die Wahrnehmung des Guten und des Schlechten, des Gerechten und des Ungerechten und anderer solcher Begriffe verfügen. Doch die Gemeinschaft mit diesen Begriffen schafft Haus und Staat.“2

Auch bei der Betrachtung des Menschen bricht Aristoteles nicht mit der ihm üblichen Einteilung in Kategorien und Hierarchien. Die verschiedenen ‘Typen Mensch’ werden nicht nur säuberlich getrennt voneinander behandelt, sondern sogleich auch ihre jeweilige Über- oder Unterordnung analysiert. Demnach gibt es vier dieser Typen: den freien Hausherrn, Ehegatten und Familienvater, die Ehefrau, die Kinder und schließlich die Sklaven. Der freie Mann steht über allen Übrigen. Er herrscht - wenn auch auf unter- schiedliche Art und Weise - über seine Frau, seine Kinder und seine Sklaven.3 Hierin liegt nun auch einer der Kritikpunkte an Aristoteles’ Menschenbild. Seine Einteilung, die den Sklaven zum ‘Werkzeug’ für den Selbsterhalt, die Frau für den Gattungserhalt degra- diert4, läßt sich heute wohl kaum mehr ernsthaft vertreten.

Gemeinsames Merkmal aller Formen der häuslichen Herrschaft ist dabei ihr despotischer Charakter (arche despotae). „Alle drei Verhältnisse der häuslichen Gemeinschaft basieren auf Ungleichheit. Alle drei haben dieselbe Bezugsperson, den Vater und Herrn“5. Die im oikos zusammengeschlossenen Menschen haben schließlich das Bedürfnis, sich in einer größeren Einheit zusammenzutun: dem Dorf. Mehrere Dörfer schließlich bilden die Polis - den Staat.6 Über die Motive dieses Zusammenschlußprozesses wird in Abschnitt 3 ein- gegangen werden. Für die weitere Betrachtung von vorrangiger Bedeutung ist jedoch, daß Aristoteles im Staat eine gänzlich andere Form der Herrschaft sieht: „Denn die eine Herr- schaft betrifft die von Natur aus Freien, die andere die Sklaven, und die Hausverwaltung, bedeutet eine Alleinherrschaft …, doch die Staatskunst meint eine Herrschaft über Freie und Gleiche.“7

Festzuhalten ist also, daß sich Herrschaft über Abhängige von der Herrschaft über Freie unterscheidet. Nur letztere ist die Kunst der Staatsführung. Außerdem besteht die Bestre- bung, sich zu größeren Gemeinschaften zusammenzuschließen. Bereits die Tatsache, daß Aristoteles derart detailliert auf den einzelnen Menschen in seiner Staatslehre eingeht, legt den Schluß nahe, daß darin ein Schlüssel zum Staatsmodell liegt, das er später entwi- ckelt.

3 Die Polis: Motiv und Formen

Der Staat ist kein Gebilde losgelöst von den Menschen, denn diese machen ihn aus. Aus ihnen und ihren Gemeinschaften erwachsen stellt er die Einheit dar, die den Sozialcharak- ter des Menschen verwirklicht und überhaupt ermöglicht. Allerdings steht für Aristoteles außer Frage, daß das Umfassendere - der Staat also - das Allgemeinere und somit auch das Frühere sei.8 Ohne Menschen ist der Staat kaum vorstellbar - jedoch ohne Staat si- cherlich auch kein Mensch im Sinne des Begriffes ‘Mensch’. So dürfte wohl eine der bekanntesten Thesen in Aristoteles’ Politik diejenige sein, „daß der Staat zu den von Na- tur aus bestehenden Dingen gehört und daß der Mensch von Natur aus ein staatsbezogenes Lebewesen ist“9. Dabei ist es vom Einzelnen zur Gemeinschaft ein lan- ger Weg, der keineswegs in festen Bahnen und frei von Irrwegen vonstatten geht.

Rein ‘genetisch’ betrachtet, bildet sich die Polis - wie oben bereits gezeigt - aus der Fami- lie und der Hausgemeinschaft. Als Grund für den Zusammenschluß läßt auch Aristoteles den Faktor der existentiellen Absicherung keineswegs außer Acht. Daß der Mensch sich jedoch nicht nur des bloßen Überlebens willen zusammentut, darauf ist ihm die Sprache ein wichtiger Hinweis.10 Denn Sprache kann mehr, als anderen bloße Wahrnehmungen weiterzugeben - das kann auch das Tier mit lauter Stimme. Sie ist Mittel der Verständi- gung über gut und schlecht, gerecht und ungerecht, es liegt in ihrem Wesen, ihrer Natur. Und weil Aristoteles in diesem Zusammenhang die Ansicht vertritt, „nichts…schafft die Natur vergeblich“11, muß die Gemeinschaft, die Sprache verwendet, auch auf die Werte ‘gut’, ‘gerecht’ ausgerichtet sein.

Diese Erkenntnis freilich macht die Aufgabe, die sich Aristoteles gesetzt hat, keineswegs leichter. Über den Schutz der Existenz als Ziel des guten Staates ließe sich sicherlich ver- hältnismäßig einfach breite Zustimmung finden. Denn hierüber sind sich alle im Klaren: diesen Wert gilt es zu schützen - bereits im eigenen Interesse. Nun aber tauchen die Beg- riffe ‘gut’ und ‘gerecht’ auf. Nicht nur, daß man sich natürlich die Frage stellen muß, was überhaupt ‘gut’ und ‘gerecht’ ist. Nein, man stellt an eine Gemeinschaft, deren Ziel die Verwirklichung dieser Werte ist, auch gänzlich andere, höhere Voraussetzungen.

Zum einen begegnet Aristoteles diesen Herausforderungen mit seiner Universalität. In seiner Nikomachischen Ethik vor allem sowie der Metaphysik legt er dar, was das gute Leben sei und wie man es einzustufen habe.

Um die dort gewonnenen Erkenntnisse zum anderen allen Menschen zugänglich zu ma- chen, betont er in seiner Politik die Rolle der Staatsverfassung12. Sie ist mehr als nur positivierte Formel. Sie stellt den Konsens dar, in dem die Bürger eines Staates überein- stimmen, über den sie sich als Staatsbürger definieren. Dabei können nur diejenigen als ‘Bürger’ gelten, die aktiv am politischen Prozeß teilhaben. Denn sie selbst haben ja dazu beigetragen, über das ‘gut’ und ‘gerecht’ und damit auch über die Verfassung zu bestim- men.13

Die Polis faßt somit nicht eine in ihrem Denken und Handeln vollkommen heterogene Masse zu einem Staat zusammen. Vielmehr finden sich in ihr diejenigen Bürger wieder, die allesamt gemäß der Verfassung zu leben beabsichtigen und somit eine konsensuale Basis haben, auf der sie ihre Individualität ausleben können. Die ideelle Verfassung, nicht das räumliche Staatsgebiet, ist konstitutives Element der Polis.14 Ihr Ziel muß das „gute Leben“ sein.

Bei seiner Analyse läßt Aristoteles mehrere Staatsformen gleichberechtigt gelten. Krite- rien für die Unterscheidung sind „die Zahl der Regierenden, ihr Vermögen und ihre Tüchtigkeit sowie der Zweck, zu dem die Herrschaft jeweils ausgeübt wird.“15 Kriterium für die Güte der Staatsform ist einzig die Frage, ob der „gemeinsame Nutzen“16 Ziel aller Bestrebungen ist. So koexistieren drei Staatsformen: die Monarchie, die Aristokratie so- wie die Politie. Lediglich solange sie das Ziel der Regierung zugunsten Aller verfolgen, bleiben sie gute Staatsformen. Entarten sie, indem sie sich andere, dem Gemeinwohl zu- widerlaufende Staatsziele setzen, kommt es zu Tyrannis, Oligarchie und Demokratie (siehe Tabelle 1).

Fehler! Kein gültiger Dateiname. Tabelle 1

Bereichert sich der Einzelherrscher oder die herrschende Klasse auf Kosten der Allge- meinheit, so verstößt dies gegen die Erkenntnis Aristoteles’ der Staat sei „eine Gemeinschaft der Freien“. Damit verbunden ist nämlich, daß sich sehr wohl Herrscher als solche betätigen können, ja müssen. Elementar ist aber, daß man „gehorcht als Freier unter Freien und nicht als entrechteter Sklave unter Despoten“17. Dies spricht für die Staatsform der Politie als die angemessenste und beständigste. Durch die Einbindung einer ‘breiten Mitte’ verhindert sie das Übergewicht einer bestimmten Gruppe und damit die Despotie.18

4 Wissenschaftsbegriff und Ethik

Die einzelnen Schriften des Aristoteles sind sicherlich kaum gänzlich getrennt voneinander interpretierbar. Zu umfassend sind seine Betrachtungen, zu essentiell die Erkenntnisse, die er daraus zieht, als daß sie bei weitergehenden Untersuchungen unberücksichtigt bleiben könnten. Darüber hinaus erhellen sie die Vorgehensweise und die methodischen ‘Werkzeuge’, mit denen Aristoteles Fragestellungen beantwortet. Von elementarer Bedeutung für das Verständnis seiner Politischen Theorie sind seine Schriften ‘Nikomachische Ethik’ sowie ‘Metaphysik’19.

4.1 Grundlagen der Metaphysik

Das aristotelische Verständnis von Wissenschaft - wie auch seine gesamten Betrachtun- gen - ist geprägt von einer strengen hierarchischen Struktur. Im ersten Buch der Metaphysik erläutert er, wie, ausgehend von reinen Sinneswahrnehmungen, über den Weg der Erinnerung aus ihnen Erfahrung (empeiria - empeiria) wird im Sinne einer umfas- senden Kenntnis über ein bestimmtes Objekt. Aus den Erfahrungen über eine bestimmte Sache entsteht schließlich die Kunst (tecne - techne), die „aus vielen durch die Erfahrung gegebenen Gedanken eine allgemeine Annahme über das Ähnliche bildet“20. An der Spit- ze dieser Reihe steht letztlich die Wissenschaft (episthmh - episteme): die Kenntnis der Dinge, die „sich weder auf das Angenehme, noch auf die notwendigen Bedürfnisse des Lebens beziehen“21. Als ‘wertvollste’ Disziplin der Praktischen Wissenschaft gilt die Politische Wissenschaft, da „ die Strategik, die Ökonomik, die Rhetorik, ihr untergeord- net sind. Da sie also die übrigen praktischen Wissenschaften in den Dienst ihrer Zwecke nimmt, … so dürfte ihr Ziel die Ziele der anderen als das höhere umfassen“22.

Neben der Einteilung in Hierarchien findet sich ein weiteres Grundschema in der Meta- physik, das Aristoteles als Ausgangspunkt für viele seiner Überlegungen - auch in der Politik - nimmt: der Begriff der Ursache (aitia - aitia). „Usache wird (1.) in einer Bedeu- tung der immanente Stoff genannt, woraus etwas wird; … (2.) in einer anderen Bedeutung heißt der Begriff die Form und das Musterbild - dies ist der Begriff des So- seins … (3.) Ferner heißt Ursache dasjenige, wovon her die Veränderung oder die Ruhe ihren ersten Anfang nimmt … (4.) Ferner heißt etwas die Ursache als Zweck, d.h. als dasjenige, worumwillen etwas geschieht“23. Die in Abschnitt 3 dargelegten ‘Motive’ des Staates stellen nichts anderes dar, als eben diese Ursachen. Wirkursache ist hierbei die politische Aktivität der Staatsbürger. Die Verfassung des Staates kann als Formursache bezeichnet werden. Stoffursache sind die Menschen, das Land und Zweckursache schließ- lich das ‘gute Leben’ als Staats- und Verfassungsziel. Einzelne Ursachen können sich dabei durchaus bedingen. Die Ursachen sind es, die den Begriffen Form und Materie zu ihrer endgültigen Bestimmung verhelfen: dem aktualen Dasein - der ousia (ousia)24. So kann der existierende Staat nur durch eben solche Ursachen entstanden sein.

4.2 Nikomachische Ethik und Eudaimonia

Aristoteles ordnet die Ethik der Politischen Wissenschaft unter. Dies bedeutet aber keineswegs, daß sie für die Politische Wissenschaft unbedeutend wäre - im Gegenteil: sie ist sogar auf sie hingeordnet. Ethik ist nämlich „die Lehre vom guten Handeln des Einzelnen, Politik von der guten Gemeinschaft“25. Lediglich da das Ganze - also der Staat - mehr ist als seine einzelnen Teile - und hierzu gehört nun einmal auch der einzelne Mensch, der Subjekt der Ethik ist -, setzt Aristoteles das Gute für die Polis höher an, als das Gute für den Einzelnen.26 Als „Großorganisation der Sittlichkeit“27 ist die Politik ohne die Erkenntnisse aus der Ethik überhaupt nicht denkbar.

In seiner Nikomachischen Ethik entwickelt Aristoteles das Ziel allen menschlichen Han- delns. Dieses Ziel ist - wie die Ausführungen bezüglich der Tugendlehre zeigen werden - sowohl für die Individuen wie auch für die Gesamtheit, des Staates also, identisch. „Das letzte Maß menschlichen Handelns, besteht vom Strebensbegriff aus einem schlechthin höchsten Ziel, dem obersten aller praktischen Güter: der Eudaimonia, dem Glück.“28 Die Erreichung des Glücks (eudaimonia - eudaimonia) ist demnach oberstes praktisches Ziel sowohl des Menschen, wie auch des Staates. Dabei ist das Glück „die Bedingung, die über die Zieltauglichkeit aller Ziele entscheidet“29. Dies gilt allerdings ‘nur’ für den Be- reich der praktischen Wissenschaften. Aristoteles führt drei „Lebensweisen“ an, die nach einem - zumindest scheinbar - eigenständigen Guten streben30: Erstens führt er das Leben in Genuß auf. Sinnliche und körperliche Freuden sind hier Lebenszweck. Für Aristoteles ist diese Lebensform nicht dem Menschen und seiner Vernunft würdig. Sie entspricht einer animalischen weil triebgesteuerten Lebensweise31. In der aufsteigenden Folge der Wertigkeit steht bei ihm zweitens das politische Leben. Vortreffliches Handeln, Tugend und Eudaimonia führt er hier als Lebensinhalte auf. Die Glückseligkeit „wollen wir im- mer wegen ihrer selbst, nie wegen eines anderen“32. D rittens schließlich und an höchster Stelle ist das betrachtende Leben zu sehen. Erst diese Lebensweise gestattet ein zweck- freies Dasein in Betrachtung um ihrer selbst willen - eine Lebensform, die schon für den Einzelnen schwer, für die Gemeinschaft jedoch beinahe unmöglich zu erreichen sein dürf- te.

4.3 Tugend

Nun gilt es zu erhellen, auf welchem Wege Aristoteles das Ziel des Staates und des Bürgers, das ‘gute Leben’, erreichen will. Ohne Zweifel spielt hierbei die Vernunft eine wesentliche Rolle. Die Tugend (areth - arete) ist „das naturgerechte Handeln des Menschen in seiner Vollkommenheit“33.

Dabei ist die Tugend „nach ihrer Substanz und ihrem Wesensbegriff Mitte“34 ; „die Mitte ist die zwischen einem doppelten fehlerhaften Habitus, dem Fehler des Übermaßes und des Mangels“35. Aristoteles unterscheidet dabei zwei Arten der Tugend: die ethischen und dianoetischen Tugenden. „Ethische Tugenden regeln das Verhalten der Vernunft gegenüber den Affekten … Dianoetische, Verstandestugenden leiten an zum richtigen Gebrauch des vernünftigen Überlegens“36.

Die Tugenden sind bei der Verwirklichung des guten Lebens durch die Polis daher von eminenter Bedeutung. Aus diesem Grund muß eine Instanz geschaffen werden, die Tu- genden in die Polis integriert: die Gesetze. „Eine solche Legalität ist nicht ideale Sittlichkeit, ist aber materiell und objektiv gesehen sinnvoll, da der Durchschnittsmensch nicht direkt von philosophischen oder ethischen Idealen geleitet wird, sondern sich eben nach Sitte und Gesetz richtet.“37 Aristoteles drückt dies mit seinem Postulat an den Gesetzgeber aus, dieser mache „die Bürger durch Gewöhnung tugendhaft“.38

Besondere Beachtung findet im Zusammenhang mit der Staatslehre die Tugend der Ge- rechtigkeit. Aristoteles bezeichnet sie gar als die „vollkommene Tugend … soweit sie auf andere Bezug hat … Vollkommen ist sie aber, weil ihr Inhaber die Tugend auch gegen andere ausüben kann und nicht nur gegen sich selbst.“39 An dieser Stelle schließt sich der Kreis vom Staatsziel des guten Lebens zur Gerechtigkeit, denn „so nennen wir in einem Sinne gerecht, was in der staatlichen Gemeinschaft die Glückseligkeit und ihre Bestand- teile hervorbringt und erhält.“40 Hinsichtlich der Qualität der Staatsverfassungen läßt sich also eine direkte Verbindung zwischen der Verwirklichung der Tugenden in einem Staat und dem Wert einer Verfassung feststellen. „Die Tugend der Bürger … ist der Begriff, an dem Aristoteles die drei guten Formen der Staatsverfassung ausmacht.“41

5 Abschließende Bemerkungen

In Wunderbarer Klarheit kommt in den Gedanken des Aristoteles die Identität von Den- ken und Sein zum Ausdruck. Nicht, daß seine Theorie die Menschheit verändern und erneuern wollte - sie zu ergründen und damit das gute Leben zu ermöglichen war sein Ziel. Aristoteles hat nicht schnellebige Aussagen über Äußerlichkeiten gemacht, er hat den Kern des Menschen getroffen, seine Natur. Allein das kann die Erklärung dafür sein, daß Erkenntnisse, die vor zweieinhalbtausend Jahren entstanden sind, noch heute Grund- lage für Wissenschaft und Diskussion bilden. Äußerlichkeiten nämlich ändern sich schnell, nicht jedoch die Wesensmerkmale.

Es darf daher auch heute noch an der aristotelischen Erkenntnis festgehalten werden: „Der Staat ist eine Gemeinschaft der Gleichgestellten zum Zwecke des bestmöglichen Lebens.“42 Die Polis ist daher mit Sicherheit mehr, als eine bloße Zweckgemeinschaft um des Überlebens willen. Sie besteht um des guten Lebens Willen und ist somit Seinsprin- zip oder -ursache im Sinne der Metaphysik des Aristoteles (vgl. Abschnitt 4.1).

Auf aktuelle Probleme gibt Jahrtausende alte Erkenntnis Antwort: Individualisierung43, Abbau sozialer Verantwortung44 oder auch der zunehmende Pragmatismus der Entschei- dungen und Haltungen im Hinblick auf ihren unmittelbaren Nutzen45 hat Aristoteles als Problem erkannt und in die richtigen Bahnen zu lenken versucht. Seine Verfassung, sein Staat, war nicht das Regelwerk für ein genügsames Nebeneinander. Staat war für ihn die Gemeinschaft derer, die auch etwas gemeinsames hatten und förderten: die Vorstellung von dem, was ‘gutes Leben’ bedeutet. Insofern sei die einleitend zitierte Feststellung Hirschbergers vollends bestätigt.

Letztlich bleibt in Erinnerung zu rufen, was Aristoteles als die menschliche Natur erkannt hat: Zum einen ist der Mensch von Natur ein gemeinschaftsbildendes Lebewesen 46, zum anderen zeichnet ihn „die Wahrnehmung des Guten und des Schlechten, des Gerechten und des Ungerechten“47. Ausschließlich das zweite Merkmal aber ist es, in dem wir uns von allem anderen auf dieser Welt unterscheiden. Die differentia specifica ist nicht das zoon politikon (zwon politikon), sondern einzig die Vernunft (noos - noos / nus - nus). Diese Vernunft ist das Kapital, ist die Qualität, die ein Leben in Staat und Gesell- schaft bestimmen müssen. Die Vernunft und ihre Schau muß gleichzeitig Ursprung und Ziel menschlichen Tuns und Strebens sein. ren.“ in: Hirschberger, Johannes: „Geschichte der Philosophie“, Band I: Altertum und Mittelalter, Freiburg i. Br. 1976; S. 47

Literatur

- Bien, Günter: „Die Grundlegung der politischen Philosophie bei Aristoteles“, Mün- chen 1985
- Bien, Günther (Hrsg.): Aristoteles: „Nikomachische Ethik“, Hamburg 1985 · Braun, Eberhard u.a.: „Politische Philosophie“, Hamburg 1984
- Hirschberger, Johannes: „Geschichte der Philosophie“, Band I: Altertum und Mittelal- ter, Freiburg i. Br. 1976
- Höffe, Ottfried: „Aristoteles“, München 1996
- Kunzmann, Peter u.a.: „dtv-Atlas zur Philosophie“, München 1996 · Schwarz, Franz (Hrsg.): Aristoteles: „Politik“, Stuttgart 1989 · Seidl, H.(Hrsg.): Aristoteles: „Metaphysik“, Hamburg 1989
- Sternberger, Dolf: „Der Staat des Aristoteles und der moderne Verfassungsstaat“ in: Thyssen-Vorträge: „Auseinandersetzungen mit der Antike“, Bamberg 1985
- Strauss, Leo: „The City and Man“, Chicago 1964

[...]


1 Hirschberger, Johannes: „Geschichte der Philosophie“, Band I: Altertum und Mittelalter, Freiburg i. Br. 1976; S. 236

2 Schwarz, Franz (Hrsg.): Aristoteles: „Politik“, Stuttgart 1989; I 2, 1253a 16-19

3 vgl. ebd.; I 3-7

4 vgl. Braun, Eberhard u.a.: „Politische Philosophie“, Hamburg 1984; S. 53

5 ebd.; S. 57

6 vgl. Aristoteles: „Politik“; I 2, 1252b 15 und 27

7 ebd.; I 7, 1255b 17-20

8 vgl. ebd. I 2, 1253a 19ff.

9 ebd.; I 2, 1253a 2-3

10 vgl. Kunzmann, Peter u.a.: „dtv-Atlas zur Philosophie“, München 1996; S. 53

11 Schwarz, Franz (Hrsg.): Aristoteles: „Politik“, Stuttgart 1989; I 2, 153a 8

12 vgl. ebd.; III 3 und 6

13 vgl. ebd.; III 1, 1275a 6f sowie III 9, 1281a 2ff

14 ebd.; III 9, 1280b 29ff

15 Hirschberger, Johannes: „Geschichte der Philosophie“, Band I: Altertum und Mittelalter, Freiburg i. Br. 1976; S. 241

16 Schwarz, Franz (Hrsg.): Aristoteles: „Politik“, Stuttgart 1989; III 6, 1279a 16

17 Hirschberger, Johannes: „Geschichte der Philosophie“, Band I: Altertum und Mittelalter, Freiburg i. Br. 1976; S. 240

18 vgl. Kunzmann, Peter u.a.: „dtv-Atlas zur Philosophie“, München 1996; S. 52f

19 „Die Metaphysik des Aristoteles bestimmt seine Staatsphilosophie.“ in: Hirschberger, Johannes: „Geschichte der Philosophie“, Band I: Altertum und Mittelalter, Freiburg i. Br. 1976; S. 239

20 Seidl, H.(Hrsg.): Aristoteles: „Metaphysik“, Hamburg 1989; I 1, 981a

21 ebd.; I 1, 981b

22 Bien, Günther (Hrsg.): Aristoteles: „Nikomachische Ethik“, Hamburg 1985; I 1, 1094b

23 Seidl, H.(Hrsg.): Aristoteles: „Metaphysik“, Hamburg 1989; V 1, 1013a

24 vgl. Kunzmann, Peter u.a.: „dtv-Atlas zur Philosophie“, München 1996; S. 49

25 Braun, Eberhard u.a.: „Politische Philosophie“, Hamburg 1984; S. 38

26 vgl. ebd.

27 Hirschberger, Johannes: „Geschichte der Philosophie“, Band I: Altertum und Mittelalter, Freiburg i. Br. 1976; S. 235

28 Höffe, Ottfried: „Aristoteles“, München 1996; S. 213

29 ebd.; S. 219

30 vgl. Braun, Eberhard u.a.: „Politische Philosophie“, Hamburg 1984; S. 46

31 Heraklit: „Wenn das Glück in der Lust besteht, dann sind sie Ochsen glücklich zu preisen, wenn Sie Erbsen fres- sen.“, zitiert in Hirschberger, Johannes: „Geschichte der Philosophie“, Band I: Altertum und Mittelalter, Freiburg i. Br. 1976; S. 227

32 Bien, Günther (Hrsg.): Aristoteles: „Nikomachische Ethik“, Hamburg 1985; 1097a

33 Hirschberger, Johannes: „Geschichte der Philosophie“, Band I: Altertum und Mittelalter, Freiburg i. Br. 1976; S. 232f

34 Bien, Günther (Hrsg.): Aristoteles: „Nikomachische Ethik“, Hamburg 1985; II 6, 1107a

35 ebd.

36 Braun, Eberhard u.a.: „Politische Philosophie“, Hamburg 1984; S. 49

37 Hirschberger, Johannes: „Geschichte der Philosophie“, Band I: Altertum und Mittelalter, Freiburg i. Br. 1976; S. 234

38 Bien, Günther (Hrsg.): Aristoteles: „Nikomachische Ethik“, Hamburg 1985; II 1, 1103b

39 Bien, Günther (Hrsg.): Aristoteles: „Nikomachische Ethik“, Hamburg 1985; V 3, 1129b

40 ebd.

41 Braun, Eberhard u.a.: „Politische Philosophie“, Hamburg 1984; S. 67

42 Schwarz, Franz (Hrsg.): Aristoteles: „Politik“, Stuttgart 1989; VII 8, 1328a 35

43 „Wer der bürgerlichen Persönlichkeit entbehrt, dessen Existenz ist gleichsam nur Inhärenz. Er lebt mit den Bürgern (cives) frei als Mensch wie diese , gleich im Unterworfensein unter die bestehenden Gesetze wie diese, aber er par- tizipiert nicht am Recht, diese Gesetze zu geben oder zu ändern - eben dieses, Mitgesetzgeber zu sein, macht den Bürger … aus.“ in: Bien, Günter: „Die Grundlegung der politischen Philosophie bei Aristoteles“, München 1985; S. 345

44 „Doch scheinen die meisten die Herrenherrschaft für die Staatskunst zu halten, und wovon jeder von ihnen behaup- tet, es sei für ihn nicht gerecht und nicht zuträglich das scheuen sie sich nicht anderen gegenüber auszuüben.“ in: Schwarz, Franz (Hrsg.): Aristoteles: „Politik“, Stuttgart 1989; VII 2, 1324b 32

45 „Ein vollkommenes Leben bedarf eines gewissen Maßes an Reichtum, ebenso des körperlichen Wohlbefindens. Entscheidend aber ist für Aristoteles, daß sie als Mittel guten Lebens ihre relative Berechtigung haben, sich nicht zum Selbstzweck verselbständigen und damit die Rangordnung der Ziele im Hinblick auf das höchste Ziel verkeh-

46 vgl. Fußnote 8

47 vgl. Fußnote 2

Fin de l'extrait de 12 pages

Résumé des informations

Titre
Der Staat des Aristoteles
Université
LMU Munich
Cours
Grundkurs Politische Theorie
Auteur
Année
1997
Pages
12
N° de catalogue
V96675
ISBN (ebook)
9783638093514
Taille d'un fichier
357 KB
Langue
allemand
Mots clés
Staat, Aristoteles, Grundkurs, Politische, Theorie
Citation du texte
Marc-André Souvignier (Auteur), 1997, Der Staat des Aristoteles, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/96675

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