Hermann Hellers Einfluß auf die Sozialdemokratie in der Weimarer Republik und heute


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 1999

12 Pages, Note: 2,1


Extrait


Gliederung

1. Einleitung

2. Hellers Abgrenzung zur sozialdemokratischen Theorie
2.1. Internationalismus und Historischer Materialismus
2.2. Lösungsansatz und Aufgabenstellung
2.3. Wirkung und Diskussion in der SPD

3. Hellers Faschismusanalyse als Grundlage seines Staatsrechtsverständnis
3.1. Faschismus und Rechtsstaat

4. Hellers Rechtstaatsverständnis
4.1. Klassische Theorie des Rechtsstaat
4.2. Hellers Rechtstaatsdefinition
4.2.1. Der soziale Rechtsstaat

5. Die Staatslehre in der staatlichen Wirklichkeit
5.1. Kritik

6. Hellers Wirkung auf die Gegenwart

7. Fazit

1. Einleitung

Seit mehr als zwei Jahren wird in den Medien wieder einmal das Ende des Sozialstaates 1 und damit verbunden auch das Ende der Sozialdemokratie2 im klassischen Sinne prognostiziert. Verursacht wurde diese Diskussion auch durch die ungewohnten Ansätze der Sozialdemokratische Partei Deutschland3 selbst, die unter Bundeskanzler Schröder eine Modernisierungspolitik begann, die mit Schlagworten wie "Flexibilisierung von Arbeitsmärkten, Reform des öffentlichen Sektors, Aufbrechen überkommener Bildungsstrukturen"4 bedacht wurde.

Unter dieser momentanen Kritik und der bevorstehenden Modernisierung der Sozialdemokratie durch die Parteien, stellt sich die Frage nach den Ursprüngen und theoretischen Grundlagen der sozialdemokratischen Bewegung. Da jedoch eine Gesamtbefassung mit diesem Themenkomplex den Rahmen dieser Arbeit bei weitem sprengen würde, möchte ich stattdessen einzig und allein auf den theoretischen Ansatz Hermann Hellers eingehen, dessen Einfluß und Ideen bis dato nur eine geringe Bedeutung, erkennbar an der geringen Anzahl von Veröffentlichungen zu ihm, beigemessen wird. Hermann Heller bietet sich zudem an, da er zum einen selbst der Sozialdemokratie kritisch gegenüber eingestellt war5 und weil er seine Theorien von Staat und Gesellschaft just zu einem Zeitpunkt entwickelte, als sich der damalige Deutsche Staat in einer großen Krise befand - zu Zeiten der Weimarer Republik6.

Die Arbeit orientiert sich zeitlich an Hellers politischem Werdegang innerhalb der SPD und seinen Veröffentlichungen, da beides nur im historischen Kontext ausreichend verständlich ist. Ein kurzer Lebenslauf Hermann Hellers ist der Arbeit angehängt.

2. Hellers Abgrenzung zu sozialdemokratischen Theorie

Am 9. März 1920 trat Hermann Heller der SPD bei. Er vollzog diesen Schritt jedoch mit dem ausdrücklichen Vorbehalt gegenüber dem Internationalismus und dem Historischen Materialismus als weltanschauliche Grundhaltungen der Partei.7

2.1. Internationalismus und Historischer Materialismus

Hellers Kritik am Internationalismus und Historischen Materialismus entspringt aus seiner intensiven Beschäftigung mit den deutschen Philosophen Immanuel Kant, Johann Gottlieb Fichte, Karl Marx, Ferdinand Lasalle und insbesondere Georg Friedrich Wilhelm Hegel8, welcher auch Thema seiner Habilitationsschrift ,,Hegel und der nationale Machtstaatsgedanke in Deutschland"9 war. Sie sind nach Hellers Ansicht dafür verantwortlich, daß sich in Deutschland erstmals ,,kollektive politische Ideale"10 aus politischen Ideen entwickelten und zu so unterschiedlichen Strömungen wie Liberalismus, Nationalismus und Sozialismus wurden.11 Den ersten Anstoß zu dieser politischen Ausbildung geben Kant und Fichte in der Vollendung der Idee des Vernunftrechtes, welches dem Individuum das natürliche Recht auf Freiheit und Gleichheit sowie das Recht auf Privatsphäre zu spricht.12 Als Gegenbewegung dazu bringt Hegel den ,,historisch-relativistischen Machtstaatsgedanken" auf.13 Heller sieht in ihm das zentrale Element, welches zur deutschen Hinwendung zum Nationalismus geführt hat. Das Bürgertum opferte unter anderem auch aus Furcht vor dem stärker werdenden Proletariat die Freiheit- und Gleichheitsgrundsätze dem Nationalismus.14 Heller erklärte dazu: ,,Hegel bedeutete sowohl für den liberalen wie für den legitimistischen Universalismus, darüber hinaus auch noch für die sozialistische Klassenkampflehre, eine Erziehung zur Macht."15

Besonders aber der letzten politischen Ideologie, dem deutschen Sozialismus, diente Hegel aber auch als Ausgangspunkt für eine Gegenbewegung zum Machtstaatsgedanken. Marx entwickelt dabei die Hegelsche Gesellschaftsbetrachtung durch den Faktor des ökonomischen Unterbaus allen sozialen Lebens weiter. Weiterhin sieht Marx im Kampf der Nationen, wie Hegel ihn definierte, vielmehr den Kampf der sozialen Klassen.16 Genau dort sieht Marx auch den Ansatz für die Nicht-Berechtigung des bürgerlichen Staates. Dieser sei immer ein Klassenstaat und deshalb nicht zu akzeptieren - das Ziel sei stattdessen im Endstadion eine Form der Anarchie.17 Dieser letzten Stufe hingegen folgt Lasalle nicht. Er ist der Ansicht, daß der Staat weiterhin existieren muß, um den Menschen zur Freiheit zu bringen.18 Heller selbst sah alle drei politischen Strömungen kritisch und mochte sich keiner anschließen. Er kritisierte den Historischen Materialismus als Form des Naturalismus, welcher ,,die Bedeutung der sittlichen Idee und der Tat, das Eigenrecht von Moral und Macht" verkannte.19 Den Internationalismus hingegen empfand Heller als Form des Rationalismus, welcher die Bedeutung von Nation, Kultur, sowie einer Willens- und Wertegemeinschaft unterschätzte.20

2.2. Lösungsansatz und Aufgabenstellung

Als Lösung sah Heller eine Zusammenarbeit der verschiedenen Strömungen für notwendig an. Er identifizierte dabei den Konservativismus und seinen nationalen Machtstaatsgedanken und den deutschen Sozialismus als Hauptströmungen.21 Heller weiter: ,,Selbstkritik auf beiden Seiten ist die erste Voraussetzung für eine Synthese von Thesis und Antithesis, die erste Voraussetzung für die Beantwortung jener deutschen Schicksalsfrage, die ich darin sehen möchte, daß es den beiden bislang noch so feindlichen Strömungen gelingt, die Mündung in einem Bett zu finden."22 Als zugespitzte Aufgabe sah Heller es also an ,,die Sozialisten für die nationale Frage und die Konservativen für die soziale Frage zu interessieren."23 Heller hatte gehofft mit seinem Vorbehalt beim SPD-Beitritt und mit den erwähnten Lösungsansätzen eine Diskussion innerhalb der Partei auszulösen. Doch diese Diskussion kam erst fünf Jahre später zu stande.

2.3. Wirkung und Diskussion in der SPD

Hermann Heller hatte sich 1923 den Jungsozialisten in der SPD angeschlossen und gehörte alsbald dem sogenannten ,,Hofgeismar-Kreis" an, einem Zusammenschluß von jungen Parteimitgliedern, die Hellers Forderung nach Sozialismus innerhalb der bestehenden deutschen Demokratie folgten. Hellers Gegenspieler war Max Adler und der ,,Hannoveraner Kreis", die sich in der Tradition des Marxismus sahen und somit den Sozialismus als reinen Klassenkampf bis hin zum Abbau des Staates verstanden. Diese konträren Positionen, die sich insbesondere aus Hellers Ablehnung des Historischen Materialismus ergaben, führten zu umfangreichen Diskussionen, die ihren Höhepunkt auf der Reichskonferenz der Jungsozialisten in Jena 1925 fanden24. Noch einmal angefacht wurde diese Diskussion durch das im Vorfeld erschienene Werk Hellers ,,Sozialismus und Nation". In ihm verweist Heller noch ein weiteres Mal auf die zentrale Rolle der Nation im Sozialismus. ,,Eine sozialistische Partei kann ihre sozialistischen Ziele auch nach Marx zunächst nur durch den Staat und im nationalen Staate durchsetzen. Sie muß, will sie keinen Trümmerhaufen erben, die Erhaltung der umzugestaltenden Nation anstreben; und sie muß die Erhaltung des Staates wollen, welcher das unentbehrliche Mittel zur Erhaltung der Kultur ist, ihr unumgänglicher Schutz gegen Rückfall auf tiefere Stufen und zur Ermöglichung jeder Um- und Weitergestaltung der Kultur."25 Seine Nähe zur Weimarer Republik wird auf der Konferenz selbst noch viel deutlicher. Während Adler dafür plädierte den klassischen Marxismus philosophisch aufzuarbeiten, aber trotzdem weiterhin auf die Revolution hinzuarbeiten, forderte Heller sich innerhalb des bestehenden Staates um die praktischen Problemlösungen des Sozialismus zu kümmern.26 Heller empfand die Weimarer Republik als einen ,,sehr bedeutsamen Schritt zur Verwirklichung des sozialistischen Zieles,"27 wenngleich er sie auch weiterhin als einen Klassenstaat ansah.28 Die Jungsozialisten sind diesen Ausführungen Hellers nicht gefolgt und stimmten stattdessen für eine Resolution, in der der Vorrang des Klassenkampfes gegenüber der staatspolitischen Verantwortung zum Ausdruck kam.29

3. Hellers Faschismus -Analyse als Grundlage seines Staatsrechtsverständnis

Nach seiner inhaltlichen Niederlage auf der Jungsozialisten-Konferenz zog sich Heller immer weiter aus der aktiven Parteipolitik zurück und konzentrierte sich von nun ab mehr auf die wissenschaftliche Arbeit. Im Laufe dieser reiste er 1928 für sechs Monate nach Italien und als Ergebnis schrieb er das Buch ,,Europa und der Fascismus"30, welches eine der ersten Auseinandersetzungen mit dem Faschismus überhaupt darstellt.31

3.1. Faschismus und Rechtsstaat

Hellers Analyse des Faschismus baut auf der für ihn offensichtlichen politischen Krise Europas auf. Selbige hat nach Heller ihren Ausgangspunkt im Zerfall des sozial und demokratisch verstandenen nationalen Rechtstaatsgedanken des 19. Jahrhundert gefunden.32 Als Folge daraus sei das Rechtstaatsdenken formalisiert und positiviert worden33, womit die Begriffe der Freiheit und Gleichheit nur noch quantitative Maßstäbe, aber nicht mehr qualitative Richtigkeit definieren würden. Der Staat, als oberster Rechtshüter, wird zur Fiktion und als Konsequenz müsse die Auflösung des Rechtsdenkens an sich folgen.34 Heller zieht diese Schlüsse aus der Betrachtung des Aufstieges von Vilfredo Palreto, dem Wegbereiter Mussolinis, welcher sämtliche Theorien zu Illusionen erklärte und somit politische Inhalte unmöglich machte. Als Folge daraus hätte die Arbeiterklasse nicht mehr den Kampf um die Gerechtigkeit als Ziel gehabt, sondern sie wurde durch Haß und Neid auf die besitzenden Klasse angetrieben.35 Der Faschismus habe sich dann die daraus entstehende Programmlosigkeit zu Nutzen gemacht, um sämtliche enttäuschten Gruppen hinter sich zu bringen. Im folgenden würde dann versucht werden die Menschen auf den Staat als Zweck der gesellschaftlichen Betätigung zu konzentrieren. Der Staat umgekehrt bietet jedoch keinen Schutz durch Recht, sondern dient nur der Verschleierung der Diktatur. Das politische Ziel des Faschismus ist nach Heller somit die Beseitigung des Rechtstaates.36

4. Hellers Rechtstaatsverständnis

Nachdem Heller die Beseitigung des Rechtsstaats als politisches Ziel des Faschismus aufgezeigt hat, beschäftigt er sich in den folgenden Jahren ausführlich mit diesem Begriff und seinen Folgen für den Staat und die Demokratie an sich. Diese Überlegungen stellen später auch die Grundlage für sein unvollendetes Hauptwerk ,,Staatslehre"37 dar.

4.1. Klassische Theorie des Rechtsstaat

Nach Ansicht Hellers besteht die klassische Theorie des Rechtsstaates aus zwei gleichberechtigten Ansätzen. Aus dem materiellen Rechtsstaat, welcher die Freiheit als Selbstbestimmung des Volkes und die Gleichheit als gleichmäßige und nicht willkürliche Interessenwertung aller definiert. Zum anderen bestehe sie aus dem formellen Rechtsstaat, der die Gewaltenteilung in den Mittelpunkt aller Überlegungen setzt.38 Beide Ansätze stimmen in dem Ziel überein, ,,daß das Volk über das Gesetz seine Freiheit und Gleichheit verwirklichen und daß dabei die Volksvertretung den Vorrang vor den anderen Staatsorganen haben soll."39 Heller sieht diesen klassischen Ansatz jedoch in der Weimarer Republik als instrumentalisiert an: Form und Inhalt des Gesetzes wurden einseitig politisiert, der Rechtsstaatsgedanke nur auf den Begriff der Gewaltenteilung minimalisert.40

4.2. Hellers Rechtsstaatsdefinition

Hellers Ziel in seiner Rechtsstaatsdefinition ist es mithin, dem Ansatz des materiellen Rechtsstaats wieder mehr Gewicht zu verleihen. Hierzu stellt er die Souveränität als zentralen Gedanken vor, welche durch die Begriffe des Rechtsgrundsatzes und des Rechtssatzes gestützt werden. Rechtsgrundsätze sind für Heller Rechtsmöglichkeiten, sprich ,,Bauprinzipien des Rechtsinhalts mit sittlichem Geltungsanspruch".41 Um diese Rechtsgrundsätze in Rechtssätze, also Rechtswirklichkeit im Sinne von positivem Recht zu verwandeln, benötigen sie eine Entscheidung des Souverän.42 Heller versteht Recht also vor allem als Willensentscheidung, die aus dem Zusammenhang zwischen den sittlichen Rechtsgrundsätzen und den faktischen Machtverhältnissen entsteht. Dennoch ist durch die Notwendigkeit der Rechtspositivierung durch den Souverän, sprich durch den Staat, selbiger in eine entscheidende Rolle geraten: der Staat ist Rechtsvoraussetzung.43,,Souveränität ist die Eigenschaft einer universellen Gebietsentscheidungs- und Wirkungseinheit, kraft welcher sie um des Rechtes willen sich gegebenenfalls auch gegen das Recht absolut behauptet."44 Heller definiert den Rechtsstaat vorerst also als souveränen Staat und damit auch als Machtstaat. Damit die Position des Machtstaats aber nicht zu einem allmächtigen Staat führt, positioniert Heller die Volkssouveränität gleichauf mit der Staatssouveränität. Die Volkssouveränität basiert dabei auf einer Wertegemeinschaft, die Voraussetzung für eine Rechtsgemeinschaft ist. Diese Wertegemeinschaft muß den Gemeinwillen bilden, welcher nach Heller nur über repräsentative Instrumente, also z.B. über den Parlamentarismus, erreicht werden kann.45 Aus diesen Überlegungen resultiert auch, daß der ,,`Staat` (...) für Heller einzig der auf staatsbürgerlicher Gleichheit und Volkssouveränität beruhende demokratische Staat"46 sein kann.

4.2.1. Der soziale Rechtsstaat

Im Jahre 1929 entwarf Heller erstmals das Modell des sozialen Rechtsstaates, welcher auf seiner Rechtstaatsdefinition basiert. Es entstand unter dem offensichtlich zunehmenden Zerfall der Weimarer Republik, der Wirtschaftskrise und Hellers daraus resultierendem, wieder stärker werdendem politischen Engagement. Heller versuchte in den verbleibenden letzten vier Jahren seines Lebens noch einmal Einfluß auf die sozialdemokratische Politik als Pendant zum erstarkenden Faschismus zu nehmen.

Als unterste Ebene des sozialen Rechtsstaats sah Heller den Wohlfahrtsstaat an. Er sah selbigen als Absage an den Kapitalismus und als Garantie einer ,,Gesellschaftsordnung, in der die minimalen Voraussetzungen menschwürdiger Existenz vom Staat gewährleistet sind."47 Doch Heller minimiert den Staat nicht auf diese Anspruchsgrundlage, denn er sieht die Gefahr, daß sich die Arbeiterschaft dann nicht mit dem Staat identifiziert, sondern ihn eben ausschließlich als Anspruchsgegner sieht. Hellers Ziel, daß die Arbeiterschaft ,,einerseits die Hoffnung (hat), daß durch ihre eigene Mitarbeit ein zukünftiger Staats- und Gesellschaftszustand im Werden ist, der ihren Ideen und Interessen besser entspricht als der heutige, und wenn sie andererseits die Möglichkeit (hat), durch eigene politische Erfahrung die harte Notwendigkeit einer jeden politischen Form kennenzulernen"48, kann nur über eine Erweiterung des Wohlfahrtstaats erreicht werden. Diese soll durch den Ansatz der Wirtschaftsdemokratie verwirklicht werden, die als Ziel den Ausbau der politischen Demokratie durch die Demokratisierung der wirtschaftlichen Beziehungen hat.49 In anderen Worten definiert Heller den sozialen Rechtsstaat also als ,,die Ausdehnung des materiellen Rechtsstaatsgedanken auf die Arbeits- und Güterordnung".50

5. Die Staatslehre in der staatlichen Wirklichkeit

Hellers Ansatz des sozialen Rechtsstaats war für ihn ein entscheidender Teil der von ihm entwickelten Staatslehre. In seinem gleichnamigen Buch konfrontiert Heller seine eigenen Ideen mit der staatlichen Wirklichkeit der Weimarer Republik.

Heller erkennt nicht erst seit der Machtübergabe Hindenburgs an v. Papen im Jahre 1932, daß in Deutschland die Machtergreifung der Faschisten vorbereitet wird. Er bringt in seinen Thesen jedoch bis zum Ende zum Ausdruck, daß er auf ein Bürgertum hofft, welches sich zur sozialen Demokratie bekennt und so den Vormarsch des Faschismus aufhalten kann.51 Trotzdem hat Heller auch Diktatur und Gewalt niemals aus prinzipiellen Gründen abgelehnt. Stattdessen hat er deren historischen und auch systematischen Stellenwert anerkannt, daran jedoch bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Insbesondere sah er den Bedarf eines ´Herren`, welcher ,,ein geschichtlich neues Ideal formuliert, (...) (welches er) auch verantwortlich lebt."52 Sonst würde die Diktatur zu einer ,,direktionslos rasenden Gewaltmaschine."53

Doch neben seiner Hoffnung auf eine Neuorientierung des Bürgertums, fordert Heller auch eine Verfassungsrevision und eine ökonomische Umstrukturierung der Weimarer Republik. Seine Vorstellung der Verfassungsrevision geht dabei einher mit seinen Vorstellungen zu Souveränität und sozialem Rechtsstaat. Demnach muß die Revision gekennzeichnet sein ,,durch die autoritäre Überordnung des Staates über die Gesellschaft, namentlich über die Wirtschaft, durch die demokratische Quelle der politischen Autorität und durch die bestimmten Grenzen der Autorität des Staates."54 Heller sprach sich also für eine starke Regierung aus, die die soziale Demokratie förderte und trotzdem die Volkssouveränität respektiert.

Doch Hellers Aufrufe kamen zu spät und wurden außerhalb der inzwischen entmachteten Sozialdemokratie nicht mehr wahrgenommen.

5.1. Kritik

Während Heller bereits früh, wie aufgezeigt, aus den verschiedenen politischen Lagern für seine theoretischen Ansätze Kritik verspürte, so wurde diese doch insbesondere in Bezug auf seine letzten Schaffensjahre und auf die Diskrepanz zwischen Theorie und staatlicher Realität lauter.

Dabei wurde Heller insbesondere für seine Forderung nach der sich einer sozialen Demokratie annähernden Bourgeoisie angegriffen. Diese Forderung ginge an den Realitäten der Weimarer Republik vorbei. Dort hätte sich Ende der zwanziger und Anfang der dreißiger Jahre bereits längst das Bürgertum gegen die Demokratie und gegen den sozialen Rechtsstaat im Hellerschen Sinne ausgesprochen. Stattdessen hätte sie die Macht sichernden Strukturen bereits in alle Teile der von Heller unbeachteten Bürokratie ausgebaut.55 Zudem wurde Hellers Vorstoß hin zu einer starken Regierung, die er allerdings nur als Unterstützung eines parlamentarischen Systems forderte56, als falsch eingestuft. Schließlich führten doch die ausgeweiteten Kompetenzen des Reichspräsidenten, der ebenfalls der Regierung angehörte, zur Stärkung des Faschismus.57

Heller versuchte bis zum Schluß an der zumindest noch theoretisch bestehenden Möglichkeit eines parlamentarischen Verfahrens und einer sozialen Demokratie festzuhalten. Doch dazu fehlten schon die wesentlichen Voraussetzungen, nachdem ein verfassungsmäßiges Funktionieren des politischen Prozesses an sich schon seit 1931 nicht mehr gegeben waren.58 Somit ist es wenig verwunderlich, daß Heller zum Ende seiner Schaffenszeit hin als ,,Vertreter eines Idealismus, nicht einer verstehenden Soziologie"59, wie Heller sich selbst kategorisierte, angesehen wurde.

6. Hellers Wirkung auf die Gegenwart

Der Bezug der Hellerschen Staatslehre auf gegenwärtige politische und gesellschaftliche Entwicklungen, kann nicht ohne die besondere Beachtung der Zeit, in der sie verfaßt wurde, erfolgen. So sind seine zentralen Forderungen nach einer starken Rolle der Nation und einer ebenso starken Regierung, sicherlich nur im Zusammenhang mit der Umbruchphase der Weimarer Republik zu sehen und zu verstehen.60

Andere Ansätze Hellers sind aber auch auf die heutige Zeit und insbesondere auf die Bundesrepublik Deutschland zu beziehen. So taucht die Forderung nach einer gerechten, im Sinne von sozialen, Gestaltung der Wirtschafts- und Güterordnung auch in den jüngsten Diskussionen fortwährend wieder auf.61 Desweiteren hat insbesondere die Forderung Hellers nach einem höheren Grad eines materiellen Rechtsstaats spätestens seit der deutschen Wiedervereinigung und nach den jüngsten politischen Skandalen, wie z.B. der Spendengeld Skandal in der CDU, wieder höchste Aktualität gewonnen. Die Notwendigkeit einer Umsetzung von sittlichen Rechtsgrundsätzen gewinnt hierbei zusehends an Bedeutung. Ebenso ist andererseits die Gefahr eines nur formalen Rechtsstaatsverständnis nicht zu unterschätzen.62

Und schließlich sind auch Hellers bisher noch nicht angesprochene Gedanken zu Europa von größter Aktualität. Heller sah den Schutz der Nation an sich, gerade unter dem Eindruck des Faschismus, nur noch durch den Anschluß des Nationalstaats an die ,,Vereinigten Staaten von Europa" für verwirklichbar.63

7. Fazit

Die Rolle und Einflußnahme Hermann Hellers innerhalb und auf die SPD in den Zeiten der Weimarer Republik kann auf Grund des aufgezeigten Werdegangs Heller mit Sicherheit als eher gering beurteilt werden. Die damaligen Vordenker der SPD entstammten einem stärker sozialistisch eingestellten Umfeld, während Heller sich selbst eine gewisse Nähe auch zu den Konservativen assistierte.64 Dennoch hat Heller insbesondere die demokratischen Ansätze in der Sozialdemokratie geprägt. Seine Ansätze von einem sozialen Rechtsstaat sind nicht nur später im Bad Godesberger Programm der SPD aufgenommen worden, sie finden sich auch direkt in Artikel 20 des Grundgesetzes wieder, wo es heißt, daß ,,(d)ie Bundesrepublik Deutschland (...) ein demokratischer und sozialer Bundesstaat"65 ist. Auch wenn diese Festschreibungen sicherlich nicht direkt Heller zu verdanken sind, hat er jedoch die gedanklichen Voraussetzungen dafür bereits sehr frühzeitig geliefert. Hellers persönliche Leistungen und insbesondere sein bis zu letzt andauernder Einsatz für die (Sozial-) Demokratie sind meiner Ansicht nach bis heute nicht ausreichend gewürdigt worden. Sein gedanklicher Einfluß wirkt bis heute nach - ohne das er beim Namen genannt wird.

Unterschrift

Biographie66 Hermann Heller (1891 - 1933)

17.07.1891 Hermann Ignatz Heller wird in Teschen geboren

1910 Abitur, Kronprinz-Rudolf-Gymnasium, Friedek

1912/1913 Jura-Studium in Kiel

1913 Fortsetzung des Studiums in Wien und Graz

1914 Freiwilligenjahr im 1. Weltkrieg in der Artillerie

18.12.1815 Promotion in Graz

09.03.1920 Eintritt in die SPD

16.03.1920 Habilitation in Kiel

ab 1921 Wechsel nach Leipzig in die Volksbildungsarbeit

ab 1926 Referent am Kaiser-Wilhelm-Institut in Berlin

1928 sechsmonatige Italienreisen

ab 01.10.1928 Professur an der Universität Berlin

ab 1932 Professur an der Universität Frankfurt/M.

1932 Vertreter der Anklage in ,,Preußen vs. Reich"

ab 1933 Exil in Madrid

05.11.1933 Heller stirbt an einem Herzanfall in Madrid

Bibliographie:

ALBRECHT, Stephan Hermann Hellers Staats- und Demokratieauffassung, Frankfurt/M, New York, 1982, (zitiert: Albrecht)

BENTSCHOP, Dick ,,Ideenwettbewerb: Europas Weg zur sozialen Modernisierung", Financial Times Deutschland, 3.4.2000, S. 25 (zitiert: Benschop)

BLAU, Joachim Sozialdemokratische Staatslehre in der Weimarer Republik, Marburg 1980, (zitiert: Blau)

BORINSKI, Fritz ,,Hermann Heller: Lehrer der Jugend und Vorkämpfer der freien Erwachsenenbildung" in Der soziale Rechtsstaat, Christoph MÜLLER/Ilse STAFF (Hg.), Baden-Baden, 1984 (zitiert: Borinski)

DIETZSCH, Steffen und Birgit (Hg.) Immanuel Kant Von den Träumen der Vernunft, Leipzig/Weimar 1979, (zitiert: Kant)

FETSCHER, Iring ,,Der soziale Staat", DER SPIEGEL (27/99), http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,29756,00.html (Zugriff: 19.03.00), (zitiert: Fetscher)

FIEDLER, Wilfried ,,Die Wirklichkeit des Staates als menschliche Wirksamkeit - Über Hermann Heller (Teschen 1891 - Madrid 1933) - , http://www.jura.uni- sb.de/FB/LS/Fiedler/Aufsaetze/heller.html (Zugriff: 17.01.00), ursprünglich erschienen in: Oberschlesisches Jahrbuch 11, 1995, S. 149-167, (zitiert: Fiedler)

HÄBERLE, Peter Europäische Rechtskultur, Baden-Baden 1994, (zitiert: Häberle)

HELLER, Hermann Hegel und der nationale Machtsstaatsgedanke in Deutschland, Leipzig und Berlin 1921, (zitiert: Heller 1921)

HELLER, Hermann Die politischen Ideenkreise der Gegenwart, Breslau 1925, (zitiert: Heller 1925)

HELLER, Hermann Sozialismus und Nation, Berlin 1931 (zitiert: Heller 1931)

HELLER, Hermann Europa und der Fascismus, Berlin/Leipzig, 1931 (zitiert: Heller 1931/2) HELLER, Hermann Staatslehre, Leiden 1970, (zitiert: Heller 1970)

HELLER, Hermann Gesammelte Schriften, Leiden/Tübingen 1971, (zitiert: Heller 1971 mit Band)

LIEBER, Hans-Joachim,

FÜRTH, Peter (Hg.) Karl Marx Frühe Schriften, Darmstadt 1975, (zitiert: Marx)

MEYER, Klaus ,,Hermann Heller - Eine biographische Skizze" in Politische Vierteljahresschrift, Jg. 8 (1967), S. 293 - 313, (zitiert: Meyer)

NEUMANN, Franz L. ,,Zur marxistischen Staatstheorie" in Wirtschaft, Staat, Demokratie, Franz L. NEUMANN, Frankfurt/M. 1978 (zitiert: Neumann)

PROTOKOLL Dritte Reichskonferenz der Jungsozialisten Jena 1925, Berlin 1925 (zitiert: Protokoll)

SATTLER, Martin Staat und Recht. Die deutsche Staatslehre im 19. und 20. Jahrhundert, München 1972 (zitiert: Sattler)

SCHLUCHTER, Wolfgang ,,Hermann Heller - ein Portrait" in Der soziale Rechtsstaat, Christoph MÜLLER/Ilse STAFF (Hg.), Baden-Baden, 1984 (zitiert: Schluchter)

SCHLUCHTER, Wolfgang Entscheidung für den sozialen Rechtsstaat, Baden-Baden 1983, (zitiert: Schluchter 1983)

STAFF, Ilse ,,Staatslehre in der Weimarer Republik" in Staatslehre in der Weimarer Republik, Christoph MÜLLER/Ilse STAFF (Hg.), Frankfurt/M. 1985, (zitiert: Staff)

[...]


1 vgl. Fetscher

2 vgl. DIE ZEIT (18.3.99) http://www.archiv.zeit.de/daten/pages/199912.leitartikel.schr.html (Zugriff: 16.3.00), DIE WELT (21.9.99) http://www.welt.de/daten/1999/0921de130157.htx (Zugriff: 17.3.00)

3 im folgenden SPD abgekürzt

4 vgl. DIE ZEIT (aao.)

5 Sattler, S. 150

6 Albrecht, S. 127

7 Meyer, S. 298

8 Schluchter, S. 50

9 Heller 1921

10 Heller 1925, S. 12

11 Schluchter, aaO.

12 Kant, S. 361 ff.

13 Heller 1925, S. 100

14 Schluchter, S. 51

15 Heller 1925, S. 101

16 Heller 1924, Bd. 1, S. 248

17 Marx, Bd. 2, S. 818

18 Heller 1924, aaO.

19 Schluchter, S. 53

20 Schluchter, aaO.

21 Meyer, S. 298

22 Heller 1971, Bd. 1, S.251

23 Meyer, S. 299

24 Borinski, S. 102

25 Heller 1931, S. 80

26 Meyer, S. 305; Blau, S. 183

27 Protokoll 1925, S. 3 ff.

28 Albrecht, S. 60

29 Schluchter, S. 55

30 Heller 1931/2

31 Meyer, S. 308

32 Albrecht, S. 90f.

33 Heller 1971, Bd. 2, S. 475

34 Albrecht, S. 91

35 Heller 1971, Bd. 2, S.475

36 Albrecht, S. 93

37 Heller 1970

38 vgl. Heller 1971, Bd. 2, S. 224 f.

39 Schluchter, S. 56

40 Heller 1971, aaO.

41 Heller 1971, Bd. 2, S. 70

42 Schluchter 1983, S. 191

43 Blau S. 120 f.

44 Heller 1971, Bd. 2, S. 185

45 Schluchter 1983, S. 58

46 Blau, S. 130

47 Blau, S. 203

48 Heller 1931/2, S. 158

49 vgl. Heller 1971, Bd. 2, S. 430

50 Heller 1971, Bd. 2, S. 451

51 Staff, S. 20 f.

52 Schluchter 1983, S. 61

53 Heller 1971, Bd. 2, S. 621

54 Heller 1971, Bd. 2, S. 413

55 Staff, S. 21

56 Heller 1971, Bd. 2, S. 622 f.

57 vgl. Staff, aaO.

58 Albrecht, S. 125

59 Neumann, S. 134 f.

60 Schluchter 1983, S. 279

61 Benschop

62 vgl. Häberle, S. 9 ff.

63 Heller 1926, S. 113

64 Meyer, S. 298

65 zitiert nach Staats- und Verwaltungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Heidelberg 1996

66 Biographische Angaben entnommen aus Fiedler und Meyer

Fin de l'extrait de 12 pages

Résumé des informations

Titre
Hermann Hellers Einfluß auf die Sozialdemokratie in der Weimarer Republik und heute
Université
University of Trier
Note
2,1
Auteur
Année
1999
Pages
12
N° de catalogue
V97204
ISBN (ebook)
9783638098793
Taille d'un fichier
356 KB
Langue
allemand
Mots clés
Hermann, Hellers, Einfluß, Sozialdemokratie, Weimarer, Republik
Citation du texte
Björn Lampe (Auteur), 1999, Hermann Hellers Einfluß auf die Sozialdemokratie in der Weimarer Republik und heute, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/97204

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