Telebasierte Lernumgebungen am Beispiel der Juristenausbildung in Deutschland


Tesis de Maestría, 1996

134 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Gliederung

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Aufbau der Arbeit

2 Grundlagen
2.1 Juristenausbildung
2.1.1 Universitätsstudium
2.1.1.1 Vorlesungen
2.1.1.2 Arbeitsgemeinschaften
2.1.1.3 Übungen
2.1.1.4 Seminare
2.1.1.5 Examensklausurenkurse
2.1.2 Vorbereitungsdienst
2.2 Lernumgebungen
2.2.1 Lernparadigmen
2.2.2 Problemorientierte Lernumgebungen
2.2.3 Cognitive-Apprenticeship-Ansatz

3 Telebasierte Lernumgebungen
3.1 Charakterisierung
3.1.1 Kommunikationstechnische Hilfen
3.1.2 Multimedia
3.1.3 Interaktion
3.1.4 Verteilung
3.2 Anwendungen
3.2.1 Präsentationssysteme
3.2.1.1 Grafikwerkzeuge
3.2.1.2 Video
3.2.2 Elektronische Datenbanken
3.2.2.1 Online-Datenbanken
3.2.2.2 Offline-Datenbanken
3.2.3 Computerunterstützte Lernsysteme
3.2.3.1 Dialogsysteme
3.2.3.2 Tutorielle Lernsysteme
3.2.3.3 Simulationssysteme
3.2.3.4 Expertensysteme
3.2.3.5 Hypertextsysteme
3.2.4 Mailsysteme
3.2.4.1 Electronic Mail
3.2.4.2 Voice-Mail
3.2.4.3 Fax-Mail
3.2.5 Konferenzsysteme
3.2.5.1 Internet Relay Chat
3.2.5.2 Videoconferencing
3.3 Dienste
3.3.1 Internet
3.3.2 Online-Dienste

4 Anwendungsszenarien
4.1 Szenario "Literaturrecherche"
4.1.1 Typen juristischer Literatur
4.1.2 Elektronische Bücher oder Zeitschriften
4.1.3 Elektronische Datenbanken
4.1.3.1 Juristische Online-Datenbanken
4.1.3.2 Juristische CD-ROM-Datenbanken
4.1.3.3 Veranstaltungsbezogene Datenbank
4.1.4 Virtuelle Bibliothek
4.1.4.1 Computergestützte Bibliotheksdienste
4.1.4.2 Informationsmehrwertdienste des Internet
4.1.4.3 Juristische Anwendungsfelder
4.2 Szenarien für Lehrangebote
4.2.1 Multimediale Vorlesungen
4.2.1.1 Computerunterstützte Vorlesungen
4.2.1.2 Vorlesungen mit der Unterstützung des WWW
4.2.1.3 Teleteaching
4.2.2 "Online"-Übungen
4.2.2.1 Aufbau einer Online-Übung
4.2.2.2 Kommunikation und Kooperation
4.2.3 Internetbasierte Seminare
4.2.3.1 Gestaltung der Seminararbeit
4.2.3.2 Diskussionsforen der Seminare
4.2.4 Mail-Debatten
4.2.5 Multimediale Trainersysteme
4.2.5.1 Lerneinheiten
4.2.5.2 Übungsfälle mit Musterlösungen
4.2.5.3 Betreuung durch Tutoren
4.3 Szenario "Online-Juristencafé"
4.3.1 Vermittlungsbörse für Jurastudenten
4.3.2 Studienorganisation
4.3.3 Forschungsarbeiten
4.3.4 Diskussionsforen

5 Juristische Anwendungsbeispiele
5.1 "Virtuelle Übung" im Bürgerlichen Recht
5.2 Lernsequenz zum Urkundenstrafrecht
5.3 Einstiegs-Repetitorium Strafrecht BT
5.4 Juristisches Internetprojekt Saarbrücken
5.4.1 Ziele des juristischen Internetprojektes
5.4.2 Inhalte des Internet-Projektes
5.5 Projekt Normfall
5.5.1 Konzept des Projektes
5.5.2 Elemente des Normfall-Projektes
5.5.2.1 Gesetz & Kommentar
5.5.2.2 Juristischer Strukturentrainer (JUST)
5.5.2.3 Lernprogramm Subsumtionstrainer
5.5.2.4 juris Kommunikation
5.5.2.5 Textverarbeitungsvorlagen

6 Ausblick

7 Literaturverzeichnis:

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Informationelles Kontigenzmodell

Abbildung 2: Lernmodell des Behaviorismus

Abbildung 3: Lernmodell des Kognitivismus

Abbildung 4: Lernmodell des Konstruktivismus

Abbildung 5: Konzept einer telebasierten Lernumgebung

Abbildung 6: Hypertext-Struktur

Abbildung 7: Elektronische Datenbanken

Abbildung 8: Prinzip eines tutoriellen Systems

Abbildung 9: Indexsuche nach der Rechtsnorm § 11 StVG im elektronischen Schönfelder ...

Abbildung 10: Weltweite Entwicklung der OPACs

Abbildung 11: Übersicht über die regionalen Bibliotheksverbundsysteme in Deutschland

Abbildung 12: Beispiel für eine computerunterstützte Präsentation

Abbildung 13: Beispiel für eine Teleteaching-Veranstaltung

Abbildung 14: Konzept eines multimedialen Trainerystems

Abbildung 15: Auszug aus der Eingangseite der "virtuellen Übung"

Abbildung 16: Auszug aus der Lernsequenz Urkundenstrafrecht

Abbildung 17: Auszug aus der Fallsammlung des Strafrecht-Repetitorium

Abbildung 18: Auszug aus dem Juristischen Internetprojekt

Abbildung 19: Auszug aus den WWW-Seiten der Gesetze

Abbildung 20: Auszug aus den WWW-Seiten der Internationalen Abkommen

Abbildung 21: Rechercheergebnis mit dem Stichwort "Asylrecht"

Abbildung 22: Normalfall-Kommentar zum § 23 StGB

Abkürzungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

"Man kann Jura studieren und das Examen machen, ohne je die Universität gesehen zu haben; das Entscheidende lernt man beim Repetitor." 1

1.1 Problemstellung

Von Vertretern der Industrie und Wirtschaft wird beklagt, daß Hochschulabsolventen nach dem Studium zwar umfangreiches theoretisches Wissen besitzen, dieses Wissen aber im Beruf nicht anwenden können. Oftmals wird an unseren Universitäten Wissen fernab der Praxis vermittelt. Der Wissenstransfer vom "instruktionalen Setting" auf Anwendungssituationen in der Praxis bleibt weitgehend aus.

Die Hochschulen lehren primär Grundlagenwissen, welche z.B. in der Juristenausbildung für das Bestehen der Staatsexamina materiell rechtlich unentbehrlich ist. Erst in der anschließen- den Referendarausbildung erfolgt eine Vertiefung auf die Erarbeitung der prozessualen Schrit- te. Die Verbindung zwischen Theorie und Praxis wird derzeit weitgehend in privaten Repeti- torien vermittelt.2 Diese Repetitorien werden zahlreich frequentiert, um in begrenzter Zeit und ohne "den sonstigen wissenschaftlichen Ballast" das Wesentliche für das Bestehen des Ex- amens zu lernen. Sie vermitteln sowohl Methodenlehre als auch Konzepte zum Analysieren und Beurteilen eines Rechtsfalles. Der Besuch der privaten Repetitorien ist mit einer erhebli- chen finanziellen Belastung verbunden. Bei monatlichen Honoraren von DM 215,- und einer Besuchsdauer von zwei Semestern ergeben sich durchschnittliche zusätzliche "Examenskos- ten" von ca. DM 2500,-. Desweiteren werden noch Kleingruppenkurse und mehrmonatige Intensivkurse mit ähnlichen Kosten angeboten. Die Mehrzahl der Studenten bereiten sich so- mit auf die Staatsexamina nicht mit Hilfe wissenschaftlich fundierter Lehrbücher, sondern auf der Grundlage traditioneller Fallsammlungen einzelner Rechtsgebiete, wie sie in den privaten Repetitorien Verwendung finden, vor.

Die am Beispiel der Repetitorien geschilderte Problemstellung zeigt, daß sich auch mit privaten Zusatzangeboten die Defizite der traditionellen Lehre nur unzufriedenstellend ausgleichen lassen. Qualität, Kosten und Zeit für ein Jurastudium stehen zunehmend in einem Mißverhältnis zu dem mit dem Studienabschluß erworbenen Fachwissen. Desweiteren erzwingt die Finanznot der Hochschulen Einsparmaßnahmen, welche sich auf die Personal- und Sachmittelausstattung der Lehrstühle auswirken. So können z. B. Präsenzvorlesungen, die persönliche Betreuung der Studenten oder die Ausstattung der Bibliotheken nach heutigem Standard in der Zukunft vielerorts nicht mehr gewährleistet werden.

Angesichts der heute verfügbaren modernen Informations- und Kommunikationstechnologien ergeben sich neue Möglichkeiten für Universitäten, die traditionelle Lehre um telebasierte Konzepte zu erweitern. Solche Konzepte sind derzeit mit Hilfe neuer Medien unter Nutzung der bereits bestehenden Infrastrukturen (Netzwerke, Rechner, digitale Inhalte) realisierbar.3 Sie gestatten es, Wissensvermittlung weitgehend räumlich und zeitlich zu entkoppeln. Dies setzt neben der Verfügbarkeit und dem Zugang zu solchen Lernmaterialien auch die Fähigkeit zur "Selbstlernqualifikation" ("Self-Learning-Competency") voraus.4

1.2 Zielsetzung

Informationswissenschaft ist "im allgemeinen Sinn die Wissenschaft von der Repräsentation und Rezeption, v.a. aber vom Transfer von Wissen".5 Wissen wird definiert als "der Bestand an (gesicherten, begründbaren) Modellen über Objekte bzw. Objektbereiche und Sachverhal- te".6 In der Psychologie und Philosophie beschränkt sich der Begriff "Wissen" auf die mentale Struktur von Individuen. In der informationswissenschaftlichen Diskussion spielt neben der menschlichen insbesondere die analoge und digitale Informationsverarbeitung z. B. in Form von Büchern, Tonträgern oder DV-gestützten Informationssystemen eine zentrale Rolle.

In Abbildung 1 ist der Bezug zwischen den Begriffen "Wissen" und "Information" dargestellt. Dieses "Informationelle Kontigenzmodell" besagt, daß Informationen durch Methoden der Informationsverarbeitung aus Wissen abgeleitet werden können. Die Informationsverarbeitung wird in diesem Modell durch pragmatische Rahmenbedingungen wie Aufgabenkomplexität, individuelle Informationskapazität usw. beeinflußt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Informationelles Kontigenzmodell7

Informationsverarbeitung wird durch die Verbreitung digitaler Medien zunehmend computer- gestützt durchgeführt. Der Stand der Informations- und Kommunikationstechnologien wird somit zu einer notwendigen aber nicht hinreichenden Rahmenbedingung zur Erklärung infor- mationswissenschaflicher Fragestellungen. Diesem Aspekt wird mit dieser Arbeit Rechnung getragen. Desweiteren werden die Wechselwirkungen zwischen dem Stand der Informationsund Kommunikationstechniken und den in Abbildung 1 genannten weiteren Rahmenbedingungen diskutiert.

1.3 Aufbau der Arbeit

Die Arbeit gliedert sich in die vier Hauptkapitel Grundlagen, Telebasierte Lernumgebungen, Anwendungsszenarien und Juristische Anwendungsbeispiele.

In Kapitel 2 "Grundlagen" wird zunächst der Begriff der Juristenausbildung anhand der Juristenausbildungsordnung des Saarlandes erläutert. Der Aufbau des Studiums wird an- schließend an der Studienordnung der Universität des Saarlandes dargestellt. Hieran schließt sich die Erläuterung des Konzeptes einer Lernumgebung an. Im Mittelpunkt steht die Diskus- sion der pädagogischen Grundprinzipien mit der Herausarbeitung des Apprenticeship- Ansatzes.

In Kapitel 3 "Telebasierte Lernumgebungen" wird das Konzept einer telebasierten Lernumgebung erläutert. Zunächst erfolgt eine Charakterisierung und begriffliche Abgrenzung. Hieran schließt sich eine Systematisierung der Dienste und Anwendungen einer solchen Lernumgebung an. Auf dieser Grundlage werden dann im nachfolgenden Kapitel Anwendungsszenarien im Umfeld der Juristenausbildung entwickelt.

In Kapitel 4 "Anwendungsszenarien" werden Beispiele der Juristenausbildung in Deutsch- land für telebasierte Lernumgebungen entwickelt. Im Szenario "Literaturrecherche" wird das Konzept "Virtueller Bibliotheken", "Elektronischer Datenbanken" und "Elektronische Bücher oder Zeitschriften" erläutert. Hieran schließen sich Szenarien für Lehrangebote an. Im Szena- rio "Online-Juristencafé" stehen organisatorische und studienbegleitende Konzepte im Vor- dergrund.

In Kapitel 5 "Juristische Anwendungsbeispiele" werden einige Beispiel aufgeführt, angefangen mit der Fragestellung, wie man eine Übung mit Hilfe des WWW unterstützen kann, bis hin zu komplexen Lernsystemen auf CD-ROM.

2 Grundlagen

Nachfolgend werden die Grundlagen der Juristenausbildung anhand der universitären Stu- dienordnung und des praktischen Vorbereitungsdienstes dargestellt. Hieran schließt sich die Erläuterung des Konzeptes einer Lernumgebung an. Im Mittelpunkt steht die Diskussion der pädagogischen Grundprinzipien mit der Herausarbeitung des "Cognitive Apprenticeship- Ansatzes".

2.1 Juristenausbildung

Das Deutsche Richtergesetz regelt bundeseinheitlich die Grundzüge der Juristenausbildung. Nach § 5 I des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) besitzt derjenige die "Befähigung zum Richteramt", der die Juristenausbildung erfolgreich absolviert hat. Wenn man die Zugangsbe- rechtigungen zu den anderen juristischen Berufen heranzieht (§ 4 Bundesrechtsanwaltsord- nung oder § 5 Bundesnotarordnung) wird deutlich, daß die Juristenausbildung auch zur juristi- schen Praxis als Rechtsanwalt, Notar, Staatsanwalt und als Jurist in Verwaltung und Wirt- schaft befähigt.8

Die einzelnen Bundesländer regeln die Ausbildung in den Juristenausbildungsgesetzen (JAG). Liegt keine abschließende Regelung vor, werden die von den jeweiligen Landesregierungen geregelten Juristenausbildungsordnungen (JAO) herangezogen.

Der Begriff der Juristenausbildung wird definiert in § 1 des JAG - hier am Beispiel des Saar- landes:

(1) Die juristische Ausbildung gliedert sich in das Universitätsstudium und den Vorberei tungsdienst.

(2) Die erste juristische Staatsprüfung wird im Anschlußan das Universitätsstudium abgelegt. Sie soll feststellen, ob der Bewerber das Studienziel erreicht hat und für den juristischen Vor- bereitungsdienst fachlich geeignet ist. Der Bewerber soll zeigen, daßer das Recht mit Ver- ständnis erfassen und anwenden kann, die dazu erforderlichen rechtswissenschaftlichen Me- thoden beherrscht undüber die notwendigen Kenntnisse in den Prüfungsfächern verfügt. Da- zu gehören auch Kenntnisse der geschichtlichen, philosophischen und gesellschaftlichen Grundlagen und der wirtschaftlichen und politischen Bezüge dieser Fächer.

(3) Die zweite juristische Staatsprüfung wird im Anschlußan die Ausbildung im Vorberei tungsdienst abgelegt. Die Prüfung soll feststellen, ob der Rechtsreferendar das Ziel der Aus bildung erreicht hat und ihm deshalb nach seinen fachlichen und allgemeinen Kenntnissen, seinem praktischen Geschick und dem Gesamtbild seiner Persönlichkeit die Befähigung zum Richteramt und zum höheren Verwaltungsdienst zuerkannt werden kann.

2.1.1 Universitätsstudium

Neben der traditionellen Vorlesung haben sich in den letzten Jahren fünf Typen von Unterrichtsgestaltungen herausgebildet.9 Diese werden in der Studienordnung der jeweiligen Universität geregelt. Nachfolgend werden die einzelnen Typen der Lehrveranstaltungen anhand der Studienordnung der Universität des Saarlandes vom 08. Juni 1994 vorgestellt.

2.1.1.1 Vorlesungen

Die zentrale Unterrichtsveranstaltung ist die von Professoren gehaltene Vorlesung. Ihre Aufgabe ist es, anhand von Beispielen dem Studenten das für Examen und Beruf notwendige Wissensgerüst zu vermitteln. Das Lehrangebot der Pflichtfächer wird in § 3 Abs. 1 Nr. 1-7 der Studienordnung geregelt:

(1) Das durch den Fachbereich zu gewährleistende Lehrangebot an Pflichtfachveranstaltun gen umfaßt:

1. Lehrveranstaltungen aus dem Bereich des Bürgerlichen Rechts im Umfang von insgesamt etwa 22 Semesterwochenstunden;

2. Lehrveranstaltungen aus dem Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts im Umfang von mindestens 2 Semesterwochenstunden;

3. Lehrveranstaltungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts im Umfang von mindestens 2 Se- mesterwochenstunden;

4. Lehrveranstaltungen aus dem Bereich des Strafrechts im Umfang von insgesamt etwa 11 Semesterwochenstunden;

5.a)Lehrveranstaltungen aus dem Bereich des Staatsrechts mit den Bezügen zur Allgemeinen Staatslehre und zum Völkerrecht im Umfang von insgesamt etwa 10 Semesterwochenstun- den;
5.b)Lehrveranstaltungen aus dem Bereich des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Ver- waltungsverfahrensrechts im Umfang von etwa 4 Semesterwochenstunden;
5.c)Lehrveranstaltungen aus dem Bereich des Besonderen Verwaltungsrechts im Umfang von insgesamt etwa 6 Semesterwochenstunden;

6. Lehrveranstaltungen aus dem Bereich des gerichtlichen Verfahrensrechts im Umfang von insgesamt etwa 13 Semesterwochenstunden;

7. Lehrveranstaltungen zur Einführung in das juristische Denken und Arbeiten und Lehrver- anstaltungen aus dem Bereich der Rechts- und Verfassungsgeschichte sowie der Rechtsphi- losophie, der Rechtstheorie und der Rechtssoziologie im Umfang von insgesamt etwa 10 Semesterwochenstunden.

Die wichtigsten Teile des Lernstoffes werden in der jeweiligen Vorlesung erarbeitet. Vertie- fende Literatur oder Übungsfälle sollten die Studenten eigenständig oder gemeinsam bearbei- ten, da eine Vorlesung nur ein Wissensgerüst des jeweiligen Rechtsgebietes vermittelt kann.

2.1.1.2 Arbeitsgemeinschaften

Arbeitsgemeinschaften dienen zur Wiederholung, Vertiefung und Problematisierung des in der Vorlesung vorgetragenen Stoffes an Rechtsfällen unter Anleitung eines Tutors. In einer Arbeitsgemeinschaft ist für alle Teilnehmenden mindestens eine Aufsichtsarbeit anzubieten. Die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft für Studienanfänger ist ordnungsgemäß, wenn der Teilnehmer an wenigstens drei Viertel der Veranstaltungen teilgenommen und eine Auf- sichtsarbeit angefertigt hat.10 Die Arbeitsgemeinschaft sollte nur eine begrenzte Anzahl von Studenten (optimal zwischen sechs und acht) umfassen, so daß die Gruppe für den Tutor über- schaubar bleibt und jeder Student die Möglichkeit hat, mit seinen Kommilitonen zu kommu- nizieren (face-to-face-contact).

2.1.1.3übungen

Wie die Vorlesung, zählt auch die Übung zu den klassischen Formen der Wissensvermittlung. Nach § 5 der Studienordnung gilt folgende Regelung für die Übung:

1. Die Teilnahme an denübungen für Anfänger setzt den Nachweis der ordnungsgem äß en Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft für Studienanfänger voraus.

2. Die Teilnahme an denübungen für Fortgeschrittene setzt den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den entsprechendenübungen für Anfänger voraus.

3. In einerübung gem äß § 3 Abs. 1 Nr. 9 11 sind für alle Teilnehmer mindestens zwei Hausar- beiten, davon eine zur Bearbeitung in der vorlesungsfreien Zeit (Ferien-Hausarbeit), sowie in der Regel drei, mindestens aber zwei Aufsichtsarbeiten anzubieten. Die Teilnahme an derübung ist erfolgreich, wenn in dieserübung wenigstens eine Hausarbeit und eine Aufsichtsarbeit mit mindestens der Note "ausreichend" bewertet worden sind; anstelle der Anfertigung einer derartigen Hausarbeit kann eine mit mindestens der Note "voll befriedigend" bewertete Hausarbeit aus einer vorangegangenen entsprechendenübung im Fach bereich Rechtswissenschaft der Universität des Saarlandes, an der der Studierende erfolglos teilgenommen hat, alsübungsleistung vorgelegt werden.

4. Eine Hausarbeit oder eine Aufsichtsarbeit, die keine eigenständige Leistung eines Teil- nehmers darstellt, wird mit der Note "ungenügend" bewertet; dies gilt auch im Fall einer Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel bei der Anfertigung einer Aufsichtsarbeit.

Die Übung bestimmt das Studium bis zum Examen. In den Übungen wird versucht, Vorlesung und Übung so miteinander zu kombinieren, daß unter Leitung desselben Professors das in der Vorlesung behandelte Thema konkret an einem Sachverhalt geübt wird. Das Ziel einer Übung ist die Bearbeitung von Rechtsfällen. Praktisch besteht eine Übung jedoch aus den Klausur- terminen und den Besprechungen und Rückgaben von Hausarbeiten und Klausuren. Für das eigentliche Ziel einer Übung bleiben dann in der Regel nur noch wenige Termine.

2.1.1.4 Seminare

Seminare dienen primär der Forschung und der spezifisch wissenschaftlichen Ausbildung der fortgeschrittenen Studenten und Doktoranden. § 6 der Studienordnung definiert den Begriff des Seminars:

1. Die Teilnahme an einem Seminar kann durch den Seminarleiter vom Nachweis besonderer Studienleistungen und von der Bereitschaft zurübernahme besonderer Seminarleistungen abhängig gemacht werden.

2. Die Teilnahme an einem Seminar ist erfolgreich, wenn in dem Seminar wenigstens eine schriftliche Arbeit mit mindestens der Note "ausreichend" bewertet und regelm äß ig an dem Seminar teilgenommen worden ist. Die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar zur Er- langung des Leistungsnachweises gem äß § 9 Abs. 1 Nr. 3 c JAG erfordert die Anfertigung wenigstens eines Referats, das mindestens mit der Note "ausreichend" bewertet worden ist.

Die dabei beschränkte Teilnehmerzahl ermöglicht es, daß jeder Referent einen freien Vortrag halten und somit eine offene Diskussion entstehen kann. Diese Seminare werden meist erst für höhere Semester vorgeschlagen, wenn sie schon Grundkenntnisse in den jeweiligen Rechtsgebieten haben. In dieser Form des Unterrichts haben die Studenten die Möglichkeit, Kontakte zu anderen Studenten und zu den Professoren zu knüpfen. Sie dienen auch dazu freie Vorträge zu halten und sich somit auf die Berufspraxis vorzubereiten.

2.1.1.5 Examensklausurenkurse

Examensklausurenkurse sind in § 8 der Studienordnung geregelt:

1. Die Teilnahme an einem Kurs zur Anfertigung von Examensklausuren (Examensklausuren- kurs) setzt die erfolgreiche Teilnahme an allenübungen für Fortgeschrittene voraus. Für die Zulassung zu den Strafrechtsklausuren genügt die erfolgreiche Teilnahme an derü- bung im Strafrecht für Fortgeschrittene.

2. Die Teilnahme an anderen Veranstaltungen zur Ergänzung und Vertiefung sowie zur Exa- mensvorbereitung kann vom Leiter der Lehrveranstaltung vom Nachweis besonderer Stu- dienleistungen abhängig gemacht werden.

Sie werden unter Aufsicht oder eigener Kontrolle geschrieben, dazu erhalten sie eine Korrek- tur und eine Besprechung des damit zusammenhängenden Themenkomplexes. Im Rahmen der Klausurenkurse wird versucht, im Jahreszyklus aus allen Examensgebieten Rechtsfälle zu stellen.

Zusammenfassend zu den verschiedenen Arten von universitären Lehrveranstaltungen ist zu sagen, daß angesichts der hohen Studentenzahlen im rechtswissenschaftlichen Studium eine über das Vortragen des Lehrstoffes hinausgehende Betreuung der Studenten kaum mehr mög- lich ist. Das Rechtsstudium bedeutet im wesentlichen Selbststudium. 12 Das Schwergewicht der an der Universität angebotenen Veranstaltungen liegt darin, exemplarisch und unter Einbezie- hung der wesentlichen Problembereiche die jeweiligen Grundsätze eines Rechtsgebiets sowie die spezifischen Methoden der Rechtsanwendung und juristischen Problemlösung zu vermit- teln.13 Die Vorlesungen können somit nur einen Überblick über die Lerninhalte geben. Den überwiegenden Teil des reinen "Lernstoffes", den der Student zum Bestehen des Examens benötigt, muß er sich eigeninitiativ erarbeiten. Selbststudium heißt Selbstverantwortlichkeit. Das Maß an Disziplin, das ein Student für das Selbststudium aufbringt, und die Effizienz des eigenen Lernens außerhalb der Universitätsveranstaltungen entscheiden zu einem erheblichen Teil über Erfolg und Mißerfolg des Studiums.

Es liegt somit auf der Hand, daß derjenige, der später als Akademiker eine leitende Position begleiten will, zur Planung und Durchführung seines eigenen Bildungsganges in der Lage sein muß. In der Praxis kommt kein Jurist mit dem einmal erworbenen Fachwissen aus. Was ihm weiterhilft ist die Fähigkeit, sich von einem Grundlagenwissen aus in den jeweiligen Fall einzuarbeiten. Vorlesungen liefern nur das Grundlagenwissen.

In neuerer Zeit gewinnen elektronische Hilfsmittel für das juristische Selbststudium immer mehr an Bedeutung. Zu nennen ist hier etwa die juris-Datenbank, NJW-Leitsatzkartei auf CD- ROM oder einige computergestützte Lehr- und Lernsysteme, die im Kontext noch erläutert werden.

2.1.2 Vorbereitungsdienst

Der Vorbereitungsdienst dient der praktischen Ausbildung des Jurastudiums. Struktur und Aufbau werden in § 5 b des DRiG weitgehend geregelt, der wie folgt lautet:

(1) Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. Die Ausbildung findet zunächst statt bei fol genden Pflichtstationen:

1. einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen,

2. einem Gericht in Strafsachen oder einer Staatsanwaltschaft,

3. einer Verwaltungsbehörde,

4. einem Rechtsanwalt, sodann, nach Wahl des Referendars,

5. bei einer Wahlstation; diese kann bei folgenden Ausbildungsstellen stattfinden, die durch Landesrecht zu Schwerpunktbereichen zusammenzufassen sind:

a) einer der Pflichtstationen,
b) einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes,
c) einem Notar,
d) einem Gericht der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- oder der Sozialgerichtsbarkeit,
e) einer Gewerkschaft, einem Arbeitgeberverband oder einer Körperschaft wirtschaftlicher, sozialer oder beruflicher Selbstverwaltung,
f) einem Wirtschaftsunternehmen,
g) einerüberstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle oder ei- nem ausländischen Rechtsanwalt,
h) einer sonstigen Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist.

(2) Das Landesrecht kann bestimmen, daß

1. die Ausbildung bei den Pflichtstationen in angemessenem Umfang beiüberstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstellen oder einem ausländischen Rechtsanwalt, die Ausbildung nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 zum Teil bei einem Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit,

2. die Ausbildung nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 zum Teil bei einem Gericht der Verwaltungs-, der Finanz- oder der Sozialgerichtsbarkeit stattfinden kann. Eine Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät kann auf die Ausbildung nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 5, eine Ausbildung an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften kann auf die Ausbil- dung nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 oder 5 angerechnet werden.

(3) Eine Pflichtstation dauert mindestens drei Monate. Die Ausbildung bei der Wahlstation dauert mindestens vier und höchstens sechs Monate. Der Vorbereitungsdienst kann im Einzel- fall aus zwingenden Gründen verlängert werden, nicht jedoch wegen unzureichender Leistun- gen.

(4) Während der Ausbildung können Ausbildungslehrgänge bis zu einer Gesamtdauer von drei Monaten vorgesehen werden.

(5) Das Nähere regelt das Landesrecht.

Auf den Vorbereitungsdienst wird in dieser Arbeit nicht weiter eingegangen.

2.2 Lernumgebungen

Bei der Gestaltung von Lernumgebungen gilt es, allgemeine Prinzipien anzuwenden, die es den Lernenden ermöglichen, sich mit den zu vermittelnden Inhalten aktiv und konstruktiv auseinanderzusetzen, Eigeninitiative und Selbststeuerung zu realisieren sowie gemeinsam mit und von anderen zu lernen.

2.2.1 Lernparadigmen

Neuere Formen der Ausbildung verfolgen das Ziel, die Ökonomie (Kosten und Zeit) und Qua- lität von Wissensvermittlung und Lernen durch die Unterstützung von Telekommunikations- technologien zu verbessern. Die Nutzungskonzepte für diesen Technologieeinsatz beziehen sich auf die zugrundeliegenden lerntheoretischen beziehungsweise lernpsychologischen Mo- delle. Behaviorismus, Kognitivismus und Konstruktivismus bezeichnen unterschiedliche Ver- ständnisse des Lernens und die damit verbundenen Anforderungen und Methoden, die nach- folgend kurz vorgestellt werden.

- Behaviorismus:

Wesentlich für den Behaviorismus ist die Betrachtung des Menschen als ein passives und fremdgesteuertes Wesen. Lernen wird als konditionierter Reflex verstanden, der durch A- daption erworben wird. Es genügt, dem Lerner einen geeigneten Stimulus (Reiz) zu geben, um ein bestimmtes Verhalten (Reaktion) hervorzurufen. Das Gehirn ist bei dieser Theorie eine black box, die einen Input (Reiz) erhält und darauf deterministisch reagiert. Die Abbildung zeigt das Gehirn als passiven Behälter, der gefüllt werden soll.14

Lernsysteme im Sinne des Behaviorismus zerlegen den Lernstoff in kleine Einheiten. Richtige Angaben werden mit Lob verstärkt und falsche Aussagen direkt als Fehler quittiert. Das Verhalten des Lerners soll dahingehend geführt werden, daß er Lernkomplexe innerhalb eines Prozesses der schrittweisen Annäherung vervollständigt.15 Solche Lernsysteme eignen sich für das Trainieren von körperlichen Fertigkeiten, wie z.B. die Fingerübungen beim Erlernen von Maschinenschreiben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Lernmodell des Behaviorismus16

- Kognitivismus:

Kennzeichnend für den Kognitivismus ist die Betrachtung des Menschen als ein aktives und selbstgesteuertes Wesen. Dabei wird versucht, den Verarbeitungsprozeß im menschli- chen Gehirn in ein theoretisches Modell zu entwickeln. Bei dieser Theorie wird das menschliche Denken als ein Prozeß der Informationsverarbeitung gesehen, der das Prob- lemlösen in den Mittelpunkt stellt. Erst das Erlernen richtiger Methoden und Verfahren zur Problemlösung und deren Anwendung kann hiernach die richtige Antwort ergeben.17

Lernprogramme nach der kognitivistischen Lerntheorie betonen lebensnahe Informationsdarstellungen, die eine Verbindung von Lerninhalten und subjektiven Erfahrungsstrukturen fördern sowie lernindividuelle Verzweigungsmöglichkeiten in den Programmlogiken. Vernachlässigt wird im Kognitivismus der Prozeß der Problemgenerierung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Lernmodell des Kognitivismus18

- Konstruktivismus:

Lernen im konstruktivistischen Sinne wird als ein aktiver Prozeß gesehen, bei dem Men- schen ihr Wissen in Beziehung zu ihren früheren Erfahrungen in komplexen realen Lebens- situationen setzen. Das Gehirn ist dabei ein selbstreferentielles zirkuläres System.19 Hierbei steht das eigenständige Generieren von Problemen im Vordergrund. Bei dieser Lerntheorie spielen die Entwicklung der Lernprogramme durch Lernende selbst sowie die dabei zu ent- faltende Eigenaktivität und Selbständigkeit der Lernenden eine bedeutende Rolle.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Lernmodell des Konstruktivismus20

In dieser Arbeit wird der konstruktivistischen Auffassung von Lück21 gefolgt:

„ Lernen ist ein individueller, entdeckender, kreativer aber zirkulärer Prozeß. Lernen ist ein Selbstorganisations-Prozeß, in dem Wissensnetze neu aufgebaut, umgeordnet und erweitert werden."

Dabei übernehmen die Lehrenden eine mehr organisierende als eine instruierende Rolle. Sie sollen den Lernenden eine vielfältige Kommunikation ermöglichen und sie zur Diskussion und Teamarbeit anleiten. Vor dem Hintergrund dieses Grundverständnisses bieten sich problemorientierte Lehrveranstaltungen als Lernumgebungen an, in denen Kommunikationstechnologien eingesetzt werden können.

2.2.2 Problemorientierte Lernumgebungen

Problemorientierte Lernumgebungen stellen den Aspekt des Lernens in den Vordergrund. Das Lernen soll dabei ohne äußere Anleitung erfolgen, um der Selbststeuerung des Lernens mög- lichst viel Raum zu geben. Dennoch soll an geeigneter Stelle durch äußere Steuerung und individuelle Interaktivität mit dem Tutor eine Unterstützung ermöglicht werden. Bei diesem Ansatz werden äußere Anleitung und selbstbestimmente Aktivität und Exploration kombiniert. Basierend auf den Grundgedanken des problemorientierten Vorgehens lassen sich folgende Grundprinzipien für die Gestaltung einer Lernumgebung formulieren:22

- Authenzität der Lernumgebung:

Eine authentische Lernumgebung ist so gestaltet, daß sie reale Situationen in ihrer ganzen Komplexität weitgehend widerspiegelt. Dieses Gestaltungsprinzip fördert den Transfer des Gelernten auf relevante Praxisprobleme und ermöglicht dem Lerner zugleich eine selbständige Erweiterung seines Wissens.

- Situierte Anwendungskontexte:

Eine situierte Lernumgebung schließt Probleme und Aufgaben in einem größeren Kontext ein und versetzt den Lerner in Situationen, die ihm den Anwendungskontext für das zu er- werbende Wissen veranschaulichen. Der Lerner soll dabei zum Mitdenken und eigenen Problemlösen angeregt werden. Solche Anwendungs- oder Problemsituationen können z. B. mittels Video dargestellt werden.

- Multiple Kontexte und multiple Perspektiven:

Durch multiple Kontexte soll versucht werden, daß Wissen nicht nur auf einen Kontext fixiert wird, sondern auf Probleme und Situationen übertragen und flexibel angewandt wird. Bei multiplen Perspektiven wird es dem Lerner ermöglicht, Stärken und Mängel ver- schiedener alternativer Sichtweisen zu erkennen und eigenständig zu bewerten, um dann auf der Grundlage einer eigenen Bewertung die für ihn relevante Perspektive auszuwählen.

- Sozialer Kontext:

Sozialer Kontext fördert soziale und kommunikative Fertigkeiten. Über Kooperation zwi- schen den Lernenden sowie zwischen Lernenden und Tutor kann dem Lerner vermittelt werden, daß Wissen auch soziales Wissen bedeutet, das es gemeinschaftlich zu erarbeiten, zu erkunden und anzuwenden ist. Dieses Prinzip kann mit Hilfe von neuen Telekommunikationstechnologien unterstützt werden.

Ein Ansatz, der solche Grundprinzipien zur Gestaltung von Lernumgebungen realisiert, ist der "Cognitive Apprenticeship-Ansatz".

2.2.3 Cognitive-Apprenticeship-Ansatz

Nach Collins/Brown et al.23 liegt bei dem "Cognitive Apprenticeship-Ansatz" die Betonung auf einem Lernen, das in einem sozialen Kontext eingebettet ist, an dem "Meister" und "Lehr- ling" gleichermaßen teilhaben. Das Ziel dieses Ansatzes ist die Vermittlung des anwendungs- relevanten Handlungswissens. Zentral dabei sind sechs Methoden, die sich auch zur Umset- zung telebasierter Lernumgebungen eignen. Für das anwendungsbezogene Lernen in mög- lichst authentischer Situation werden die Methoden kognitives Modellieren, Anleiten und Hilfestellung eingesetzt. Damit das erworbene Wissen eine gewisse Abstraktion erfährt, eig- nen sich die Methoden Artikulation, Reflexion und Exploration. Alle sechs Methoden werden nachfolgend kurz vorgestellt.

- Kognitives Modellieren (Modeling):

Kognitives Modellieren bedeutet Vormachen und Demonstrieren von Prozessen. Dabei werden dem Lernenden Prozesse, die normalerweise nicht von außen beobachtbar sind, zu- gänglich gemacht. Der Experte bzw. Tutor zeigt dem Lerner anhand eines konkreten Bei- spiels aus der Praxis eine Problemlösung, in der er seine Überlegungen verbalisiert. Bei dieser Vorgehensweise sieht der Lerner nicht nur eine fertige Musterlösung, sondern er- laubt Denk- und Problemlösungsprozesse, welche das Verstehen fördern. Zum Beispiel sollte ein Lehrender den Leseprozeß eines Textes so modellieren, daß er den Text in einer bestimmten Stimmlage laut vorliest und in einer anderen Stimmlage seine Gedankengänge zu diesem Text verbalisiert.24

- Anleiten (Coaching):

Beim Coaching wird der Lerner von dem Tutor bei einer Problemlösung beobachtet und in Form von Hinweisen und Vorschlägen unterstützt. Der Tutor soll aber erst dann in den Prozeß eingreifen, wenn er feststellt, daß der Lerner alleine nicht mehr weiterkommt oder einen falschen Lösungsweg einschlägt. Durch die kontinuierliche Beobachtung kann der Tutor dem Lernenden gezielt Hilfestellung geben. Der Lerner bekommt nur soviel Unter- stützung wie nötig. Mit zunehmendem Wissensstand des Lerners kann diese Unterstützung langsam ausgeblendet werden, was auch als Fading bezeichnet wird. Dadurch soll der Ler- nende dazu befähigt werden, die anstehenden Problemlösungen eigenständig zu bewälti- gen.

- Hilfestellung geben

Diese Methode bedeutet, dem Lerner bei seinem Problemlösungsprozeß aktive Unterstüt- zung zu geben. Sie bezieht eine Art von kooperativer Problemlösungsleistung beim Tutor und Lerner ein, indem der Lerner versucht, eine Aufgabe soweit als möglich eigenständig zu lösen. Der Tutor gibt konkrete Hilfen und nimmt ihm gegebenenfalls auch Teilaufgaben ab. Eine solche Entlastung ermöglicht dem Lerner eine Konzentration auf wichtige Aspekte im Lernprozeß und verhindert die Gefahr einer Überforderung des Lernenden.

- Artikulation

Artikulation meint, Wissensinhalte zu äußern, d.h. in irgendeiner Form nach außen zu tragen. Denkprozesse sollen dabei z. B. durch lautes Denken geäußert werden. Dafür gibt es verschieden Methoden der Artikulation. Die erste Methode ist das fragende Unterrichten. Der Tutor stellt dem Lerner solche Fragen, die den Lernenden zu einer Artikulation und Verbesserung seines eigenen Lösungsvorgehens anleiten. Ein Lehrender stellt zum Beispiel einem Lerner systematische Fragen zu dem Tatbestand eines Paragraphen, warum er dieses Tatbestandsmerkmal näher erläutert hat und jenes nicht. Der Student muß somit dem Tutor den genauen Aufbau des Paragraphen verbalisieren.

Eine zweite Methode ist die des Anregens. Der Tutor soll den Lerner ermuntern, seine Gedanken zu verbalisieren, die für den Problemlösungsprozeß notwendig sind. Artikuliert sich der Lernende im Rahmen kooperativer Lernumgebungen auch anderen Lernenden, wird dazu angeleitet, auch auf den Standpunkt der anderen einzugehen. Dies zeigt dem Lerner alternative Perspektiven.

- Reflexion:

Reflexion bedeutet, daß der Lerner über seine Lernprozesse beim Lösen von Aufgaben bewußt nachdenkt, seine Vorgehensweise analysiert und die Lösungsalternativen mit dem Experten oder anderen Lernern vergleicht. Der Tutor soll dabei den Lerner zum Reflektie- ren anregen unter zu Hilfenahme verschiedener Technologien, wie z.B. Videoaufnahmen. Dadurch kann dem Lernenden seine Vorgehensweise nochmals vor Augen geführt werden. Diese Methode soll dem Lerner helfen, seine eigenen Leistungen zu verbessern. Das Re- flektieren fördert die Strukturierung sowie Generalisierung des erworbenen Wissens bzw. leitet diese Prozesse ein.

- Exploration:

Bei dieser Methode hat der Lernende die Möglichkeit, eigenständig Probleme zu lösen, indem er verschiedene Hypothesen zu einem Problem formuliert sowie verschiedene Me- thoden und Strategien zur Problemlösung ausprobiert und deren Auswirkungen beobachtet. Auf diese Weise können die Lerner vielfältige situative Erfahrungen sammeln, Verbindun- gen zwischen situativem Wissen und den dazugehörigen kognitiven Konzepten und Struk- turen herstellen und diese weiter ausbauen. Exploration erlaubt das entdeckende Lernen, was sowohl Einsicht und Verstehen fördert als auch die Motivation zum Weiterlernen er- höht.

3 Telebasierte Lernumgebungen

In diesem Kapitel wird das Konzept einer telebasierten Lernumgebung erläutert. Zunächst erfolgt eine Charakterisierung und begriffliche Abgrenzung. Hieran schließt sich eine Systematisierung der Dienste und Anwendungen einer solchen Lernumgebung an. Auf dieser Grundlage werden dann im nachfolgenden Kapitel Anwendungsszenarien im Umfeld der Juristenausbildung entwickelt.

3.1 Charakterisierung

Eine "telebasierte Lernumgebung" ist ein computerunterstütztes, multimediales, verteiltes und interaktives System, in dem unterschiedliche Datentypen, Informationsträger und kommunikationstechnische Hilfen miteinander kombiniert und aufeinander abgestimmt sowie mit Präsenz- und Sozialphasen verknüpft werden.

Dabei stehen die Lernprozesse, zu deren Optimierung die Lernumgebung beitragen soll, im Vordergrund. Lernen ist aber kein passiver Vorgang, sondern ein aktiver und konstruktiver Prozeß. Der Lernende konstruiert ein inneres Modell des ihm dargebotenen Wissens und interpretiert den Lehrstoff vor dem Hintergrund seiner persönlichen Lernerfahrungen und seines Vorwissens.25 In Präsenz- bzw. Sozialphasen besteht die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch, zur Diskussion sowie zur gemeinsamen Klärung offener Fragen.26

In Abbildung 5 sind die Charakteristika einer telebasierten Lernumgebung wiedergegeben. Kommunikationstechnische Hilfen wie Telefon, Fernsehen und Computer dienen der Ein-, Ausgabe oder Speicherung analoger und digitaler Daten. Multimedia erweitert die textuelle Darstellung um Stand- und Bewegtbild, Ton, und Tastsinn (Virtual Reality)27. Eine örtliche und zeitliche Verteilung ermöglicht eine lokale oder ferne Datenübertragung bzw. eine syn- chrone oder asynchrone Kommunikation. Die Interaktion umfaßt die Mensch-Maschine- und die Mensch-Maschine-Mensch-Kommunikation. Zweiteres kann zwischen zwei oder mehre- ren Personen erfolgen. Erst die Kombination von kommunikationstechnischen Hilfsmitteln mit dem Multimedia-Konzept, der örtlichen und zeitlichen Verteilung und der Interaktion eröffnet die Möglichkeit, neue Anwendungsszenarien für Lernumgebungen zu entwickeln.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Konzept einer telebasierten Lernumgebung

3.1.1 Kommunikationstechnische Hilfen

Telefon, Fernsehen und Computer sind derzeit die wesentlichen kommunikationstechnischen Hilfen zur Unterstützung von Lernumgebungen. Sie stellen die Schnittstelle zum menschli- chen Nutzer dar. Untereinander werden diese Technologien über Netzwerke verbunden. Mit der zunehmenden Verbreitung des Personal Computers (PC) stehen für telebasierte Lernum- gebungen leistungsfähige Endgeräte zur Verfügung. Sog. Multimedia-PC's ermöglichen die Verarbeitung von Text, Bild, Ton und Video. Insbesondere die Vernetzung von Computern und das derzeit diskutierte Konzept von Netzwerkcomputern eröffnet die Möglichkeiten zur Verteilung und Interaktion. Die Leistungsmerkmale von Telefon, Fernsehen und Computer werden zunehmend austauschbar und in dem Konzept eines Multimedia PC’s technologisch integriert.

Bei der Datenübertragung zwischen Computern liegen Informationen in digitaler Form vor. Eine Fernübertragung ist mittels eines Modems über das analoge Telefonnetz oder über digitale Ausgabegeräte und Netze möglich. Das Modem setzt die digitalen Daten in analoge Signale um. Die Übertragungsgeschwindigkeit ist dabei durch die Durchsatzrate des Modems und die Qualität und Kapazität des Telefonnetzes beschränkt.

ISDN und ATM stellen derzeit die wichtigsten Übertragungstechnologien zur digitalen Datenfernübermittlung multimedialer Daten dar.

- ISDN (Integrated Services Digital Network)

ISDN ist ein einheitliches Kommunikationsprotokoll, mit dem gleichzeitig Sprach-, Daten- und Videokommunikation genutzt werden kann.28 Derzeit wird der Ausbau des ISDN- Netzes parallel zum bestehenden analogen Telefonnetz durchgeführt. Die Flächendeckung soll in wenigen Jahren erreicht sein. Im Vergleich zum analogen Telefonnetz bietet es mit einer Übertragungsrate von 64kbit/s29 eine weitaus höhere Übertragungsgeschwindigkeit. 1994 hat man sich europaweit auf einen einheitlichen Standard geeignet, der in 20 europäi- schen Ländern eingeführt wurde.30

Soll Bewegtbildkommunikation mit Fernsehqualität geboten werden, benötigt man hierfür Übertragungsgeschwindigkeiten von 135Kbit/s. Für Bildtelefonieren oder Videokonferenzen reicht die Übertragungskapazität des Standard-ISDN nicht aus. Seit 1994 testet die Telekom daher das Breitband-ISDN-Netz (B-ISDN) auf der Basis von Glasfasertechnologie.31 Es ermöglicht eine weitere Verbesserung der Übertragungsqualität bewegter Bilder sowie allgemein aller Multimedia-Anwendungen.

- ATM (Asynchronous Transfer Mode)

ATM ist eine Hochgeschwindigkeits-Technologie für Kommunikationsnetzwerke, die sich wegen ihrer Leistungsfähigkeit und der universellen Einsatzmöglichkeit zur Übertragung von Sprache, Daten und Video als zukunftsweisende Technologie eignet.

ATM wurde erstmals 1986 für die Entwicklung von sog. Breitbandnetzen vorgeschlagen. Im Kommunikationsnetz BERKOM in Berlin wurden in dem selben Jahr ATM- Vermittlungsknoten in Betrieb genommen.32 Ursprünglich sollte die Breitbandübertragung auf einer Weiterentwicklung der Technik des leitungsvermittelten ISDN aufbauen. ATM wurde aber als paketvermittelter Dienst mit fester Paketgröße realisiert, da man sich von dieser Technik wesentliche Vorteile verspricht. Sie kann den Erfordernissen eines Nutzers flexibel angepaßt werden.33

Mit Übertragunsraten, die bis zu einigen Gigabyte/s reichen können, ist ATM für die Übertragungsrate jeder Form von Daten prinzipiell geeignet. Insbesondere werden jedoch Videoübertragungen in Echtzeit ohne Informations- und Qualitätsverlust mittels dieser Technologie möglich. Damit sind auch Anwendungen im wissenschaftlichen Bereich realisierbar, die keine Informationsverluste der übertragenen Bilder erlauben.

Sowohl ISDN als auch ATM ermöglichen eine synchrone Kommunikation und erlauben das kooperative Arbeiten. Damit sind alternativ zu heutigen Fernseh-Verteilnetzen Übertragungswege verfügbar, die Bewegtbilder in hoher Qualität zwischen individuellen Kommunikationspartnern austauschen.

3.1.2 Multimedia

"Multimedia ist ein Oberbegriff für neuartige Produkte und Dienste mit den gemeinsamen Merkmalen der interaktiven Verwendung von Medienformen auf der Basis der digitalen Technik zur gleichzeitigen Übertragung von Daten, Sprache und Bewegtbild. Dabei können die Dienste massenkommunikativ wirken oder individualkommunikativen Charakter ha- ben."34

Für die multimediale Wissensdarstellung wird eine Kombination von bewegten Bildern, Ton- effekten, Text, Musik, Animationen und Videosequenzen eingesetzt. Multimedia erlaubt durch die Auswahl und Integration mehrerer Medien, eine Information auf unterschiedliche Weise darzustellen. Der Benutzer kann seinen Bedürfnissen entsprechend die Informationen abrufen. Dabei leisten die einzelnen Medien einen unterschiedlichen Beitrag zum Verständnis. Texte besitzen die Fähigkeit, den Lernstoff eindeutig zu benennen. Bild- oder Videodarstel- lungen eignen sich zur 1:1-Darstellung der Realität. Graphiken dienen der Reduzierung von Sachverhaltskomplexen. Mit der Kombination dieser Medien soll eine Verbesserung der Ver- ständlichkeit erreicht werden.35

Multimediale Informationen werden mit Hilfe des Hypertext-Konzeptes miteinander verbunden. In einem 1967 von Engelbart erschienenen Beitrag wird Hypertext als " a combination of natural language text with the computer's capaticity for interactive branching, or dynamic display"36 definiert. Die Grundidee von Hypertext besteht darin, durch die Verknüpfung von Informationseinheiten (engl: nodes) über Kanten (engl: links) beliebige Informationsstrukturen, insbesondere nicht-lineare, darzustellen.37 Der Ausgangspunkt wird als Anker (engl. Anchor) bezeichnet. Abbildung 6 verdeutlicht die Grundstruktur eines Hypertextes.

Das Besondere an den Verknüpfungen ist, daß sie - etwa im Gegensatz zu den Verweisen im Buch mittels Fußnoten - durch den Leser maschinengestützt verfolgt werden können. Eine Interaktion mit diesen Verbindungen führt zu ihrem Zielpunkt, einem oder mehreren neuen Knoten. Die Verknüpfung kann zum Beispiel der Erklärung eines unbekannten Begriffes die- nen.

Nichtlinearität, Multimedialität und integrierende Benutzerschnittstellen sind nach Conklin Eigenschaften von Hypermedia, die sich aus der grundlegenden Idee der maschinengestützten Links ergeben.38 Von Hypermedia spricht man somit, wenn außer Text-Dokumenten andere Medien wie Graphik, Animation, Video oder Ton verwendet werden. Da die Verwendung unterschiedlicher Medien keinen Einfluß auf die Grundidee von maschinengestützten Kanten hat, werden die Begriffe Hypertext und Hypermedia synonym benutzt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6: Hypertext-Struktur

Es reicht bei einem Hypertext aber nicht aus, einfach Einheiten festzulegen und zu verknüp- fen, sondern es ist erforderlich, Struktur in die Ansammlung von Einheiten zu bringen. Das Wissen über den Aufbau und die Nutzungsmöglichkeiten der Hypertextbasis ist für den In- formations- bzw. den Lernerfolg eines Benutzers erforderlich. Ansonsten ergibt sich das Prob- lem der Desorientierung, wo man sich im Hypertextnetzwerk befindet, wie man an eine ande- re Stelle gelangt oder wie man den besten Einstieg in die Hypertextbasis findet. Der Benutzer benötigt also Hilfen zur Orientierung und zum Navigieren. Beispiele für solche Hilfen sind Inhaltsverzeichnis, Register, Glossare, Browser, Pfade oder Backtracking-Funktion.39

3.1.3 Interaktion

Der Begriff stammt ursprünglich aus den Sozialwissenschaften und meint "die wechselseitige Kommunikation zwischen Sender und Empfänger.40 Interaktion im Zusammenhang auf Lern- umgebungen beschreibt die Möglichkeit des Lernenden, individuelle Informationen zu emp- fangen und mit Hilfe telekommunikativer Mittel auf diese individuell reagieren zu können. Es findet eine Rückkoppelung statt. Eine Rückkoppelung bei telebasierten Lernumgebungen kann anhand folgender Kommunikationsarten erfolgen:

- Mensch-Mensch-Kommunikation (face-to-face):

Der Kontakt zwischen den Nutzern erfolgt bespielsweise in Sprechstunden ohne Unterstützung durch Telekommunikationsmedien.

- Mensch-Computer-Kommunikation:

Die Kommunikation erfolgt zwischen Mensch und Computer ohne Interaktion mit einem weiteren Nutzer wie z.B. in einem computerunterstützten Lernsystem.

- Mensch-Computer-Mensch-Kommunikation (Computer mediated comunication):

Die Kommunikation erfolgt zwischen zwei oder mehr Nutzern über einen Computer. Beispiele hierfür sind Videokonferenzen oder E-Mail.

In einer telebasierten Lernumgebung werden insbesondere die Mensch-Computer- und die Mensch-Computer-Mensch-Kommunikation unterstützt.

3.1.4 Verteilung

"Distance Education" entstand vor über 40 Jahren aus der Idee, ortsgebundenes Lernen über Versandkanäle aller Art (z.B. Postweg, Telefon oder neuerdings Internetverbindungen) zu unterstützen.41 In den Vereinigten Staaten ist diese Methode weit verbreitet. Es existieren teilweise Netzwerke mit über 1700 angeschlossenen Institutionen, wie z.B. das "Largest Distance Learning network worldwide" in Indiana (USA).42

Traditionelle Lehrveranstaltungen erlauben derzeit den lokalen, synchronen Austausch von Wissen. Telekommunikationstechniken ermöglichen es Lernenden und Lehrenden, Informationen auszutauschen, obwohl sie sich an verschiedenen Orten (verteilt) befinden und nicht gleichzeitig an ihrem Computer arbeiten (asynchron).

Netzwerke schaffen für den verteilten Austausch von Informationen die technischen Voraus- setzungen. Unter einem Netzwerk versteht man ein Verbund von räumlich getrennten Compu- tern oder Gruppen von Computern.43 Sie werden mit dem Ziel der Übertragung von integrierten Diensten wie Daten, Sprache oder Bewegtbilder über große Distanzen hinweg zusammengeschlossen. Man unterscheidet zwei Arten von Netzwerken:

- Local Area Network

Für den Datenaustausch im Nahbereich, beispielsweise innerhalb eines Lehrstuhls, CIP- Raums oder eines Gebäudes, werden die einzelnen Computer mit Hilfe eines lokalen Net- zes miteinander verbunden. Solche Netze werden als Local Area Network (LAN) bezeich- net.44 Hauptfunktionen solcher Netze sind die Übermittlung von Nachrichten mittels eines eigenen Mail-Systems, gemeinsamer Zugriff auf räumlich getrennte Datenbestände sowie gemeinsame Nutzung von zentralen Betriebsmitteln (z.B. Drucker, Festplatte, CD-ROM).

- Wide Area Network

Werden einzelne Computer an verschiedenen Standorten miteinander vernetzt, spricht man von Wide Area Network (WAN). Ein Beispiel für weltweite Netzwerke ist das Netz der Arbeitsgemeinschaft der Fluglinien (SITA). Über dieses Netz können seit den 50er Jahren Flugbuchungen durchgeführt werden.45

3.2 Anwendungen

Nachfolgend werden Anwendungen für telebasierte Lernumgebungen vorgestellt.

3.2.1 Präsentationssysteme

Im Zeitalter der Informationsüberflutung wächst die Bedeutung der visuellen Informations- vermittlung. Für Präsentationen mit Computergraphiken, -animationen oder -videos eignet sich die Technologie des Flat Screen in Kombination mit einem Laptop. Bei dieser Technik werden die Bildschirminhalte des PC's über einen Tageslichtprojektor auf eine Leinwand ü- bertragen. Laptop und Flat Screen können jederzeit bequem in jeden Hörsaal oder Seminar- raum transportiert werden. Verfügt der Laptop über ein Modem oder eine ISDN-Karte, kann bei Bedarf auch in den weltweiten Datennetzen gemeinsam mit den Studenten "gesurft" wer- den.

3.2.1.1 Grafikwerkzeuge

Computergrafiken und -animationen ergänzen nicht nur die klassischen Medien wie bei- spielsweise die Folie oder das Dia, vielmehr ermöglichen sie eine neue Art der Informations- aufbereitung:

- Computergraphik: Graphiken sind ein wichtiges Kommunikationsmittel, um komplexe Informationen anschaulich zu vermitteln. Für die Erstellung solcher Graphiken kann man zwischen zwei Softwaretypen unterscheiden. Mit der Draw-Software erzeugt man soge- nannte Vektorgraphiken. Dies sind graphische Darstellungen, die aus geometrischen Ele- menten wie Linie, Rechteck, Kreis oder Ellipse zusammengesetzt werden. Bei Paint- Software hingegen läßt sich jeder Bildpunkt (Pixel) ansprechen. Diese Software eignet sich für anspruchsvolle Graphiken und zur Nachbearbeitung von eingescannten Bildern.46

- Computeranimationen: Computergraphiken, gescannte Bilder oder digitalisierte Photos können mit Hilfe der Computeranimation als bewegte Bildfolgen über den Bildschirm ei- nes PC's ablaufen. Mit Hilfe eines Präsentationsgraphikprogramms wie Microsoft Power- point können Texte, Gliederungen, Zeichnungen, Diagramme, Graphiken, Töne und Vide- os in einer Präsentation zusammengestellt werden.47 Der Vortragende kann bestimmen, in welchen Zeitabständen die Folien auf dem Bildschirm ein- und ausgeblendet werden sol- len. Während der Präsentation können vom Vortragenden zusätzlich Anmerkungen von Hand eingefügt werden.

3.2.1.2 Video

Computerpräsentationen werden sich in den nächsten Jahren dahingehend verändern, daß in die Präsentation zunehmend Videobilder und gesprochene Sprache integriert werden. Mehrsprachigkeit einer Präsentation wird auf diese Weise erleichtert.

Für solche Anwendungen bedarf es optischer Speicherplatten, die über die für Bewegtbilder nötige Kapazität verfügen. Hierbei werden folgende Speichermedien unterschieden:

- CD-ROM

Die CD-ROM (Compact Disk Read Only Memory)-Platte eignet sich für das Speichern von Videoszenen, gescannten Bildern oder Dokumenten in digitaler Form. Der Nachteil dieses Mediums ist, daß der Benutzer die Daten nur lesen und nicht verändern kann.

- WORM

Die WORM (Write Once Read Multiple)-Platte hingegen erlaubt dem Benutzer das einmalige Beschreiben und Lesen der Dokumente.

- MOD

Für den Ausbildungsbereich eignet sich die MOD (Magneto-Optical Disk)-Platte, da sie ein mehrmaliges Schreiben, Lesen und Löschen der Daten ermöglicht.

Um einen Videofilmbildschirm füllend in eine Anwendung zu integrieren, wird eine spezielle Technik benötigt. Diese wird derzeit durch Digital Video Interactive (DVI) ermöglicht.48 DVI ist eine von Intel entwickelte Technologie, bei der die zu speichernde Datenmenge reduziert wird, indem in einem digitalen System die interaktiven Graphikmöglichkeiten eines PC's mit der Videotechnik integriert werden.

Der Einsatz von PC's erlaubt es dem Benutzer, aktiv in den Ablauf einzugreifen und die Sze- nenfolge zu beeinflussen (Interactive Video). Der Benutzer hat die Möglichkeit, die einzelnen Szenenaufnahmen selbständig zusammenzusetzen, die ihm in einer Datenbasis zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden ihm Zusatzinformationen zu einzelnen Szenen gegeben. Dieser Ansatz eignet sich z.B. für Dokumentarfilme. Bei Dokumentarfilmen handelt es sich um Er- eignisse, die nicht beliebig oft gestellt werden können, wie z.B. ein Vulkanausbruch. In der Datenbasis könnten sich Aufnahmen aus dem Hubschrauber während des Ausbruches, Inter- views mit Geologen oder Bilder vor dem Ausbruch befinden.49 Bei digitaler Speicherung der Videoaufnahmen können aus den gespeicherten Bildern neue Ansichten und Bildfolgen errechnet werden, die eine simulierte Umgebung mit realem Hintergrund herstellen. Diese Möglichkeit wird zu Ausbildungszwecken benutzt, beispielsweise die Besichtigung des Maya - Tempels von Palaque.50

Durch DVI lassen sich in naher Zukunft alle Daten, d.h. alle Sprach-, Video- und Musikse- quenzen von der Festplatte eines PC's unter einer einheitlichen und anwenderfreundlichen Benutzeroberfläche aufrufen und bearbeiten. Eine weitere Möglichkeit ist die Verbindung des Einsatzes eines Videos mit einem Audio-Rückkanal. Die Übertragungen erfolgen entweder über die örtlichen Netze oder über Satellit. Die Videoübertragung benötigt breitbandige Fern- sehkanäle, folglich lohnen sich solche Anwendungen nur für eine große Anzahl an Nutzern. Diese Methode ist auch bekannt als "Instructional Television (ITV)". Ein Beispiel für diese Anwendung von ITV ist die Stanford University.51 Seit 1969 stellt sie vier Videokanäle von ihrem Campus zu 120 Hörsälen in einem Umkreis von 35 Meilen zur Verfügung. Jeder Kanal hat wiederum einen Audio-Rückkanal, mit dem die Studenten direkt mit ihren Tutoren Prob- lemlösungen durchführen können.

3.2.2 Elektronische Datenbanken

Eine Datenbank wird definiert als eine Liste von Informationen, die in der Regel aus Buchstaben und/oder Zahlen bestehen.52 Typische Datenbanken sind beispielsweise Telefonbücher, Adressverzeichnisse oder Lexika. Der Zugriff auf die gewünschte Information ist über die Ordnung bestimmter Regeln möglich. Verbreitete Ordnungssysteme sind die alphabetische Sortierung, die Seitennummerierung, Inhaltsverzeichnisse und Stichwortregister.

Auch zu früheren Zeiten, als es noch keine Datenbanken gab, mußte mit einer Menge an In- formationen umgegangen werden. Ein Hilfsmittel dabei war das Schreiben von Kurzreferaten - auch Abstracts genannt. Die Aufgabe solcher Referateorgane ist es nicht nur Abstracts zu den einzelnen Artikeln zu schreiben und sie nach Themengebieten zu ordnen, sondern auch das Hinzufügen von bibliographischen Angaben mit Hilfe der EDV. Für Datenbanken wird zusätzlich eine spezielle Aufbereitung der Informationen benötigt, um sie als Datenbank für elektronische Recherchen zur Verfügung zu stellen.

Als elektronische Datenbanken bezeichnet man ein spezielles System der Datenorganisation auf einem Computer. Sie bestehen aus der Datensammlung (Database) und dem Data Base Management System (DBMS), mit dessen Hilfe die Daten aufgenommen, weiterverarbeitet, gespeichert und wieder ausgegeben werden. Das Auffinden der gewünschten Daten wird als Information-Retrieval bezeichnet. Abbildung 7 zeigt, wie man elektronische Datenbanken unterteilen kann.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 7: Elektronische Datenbanken53

3.2.2.1 Online-Datenbanken

Seit Ende der 60er Jahre ist es möglich, aufgrund der technischen Entwicklung von Terminals in Verbindung mit Telefonleitungen und Einrichtungen öffentlicher Datennetze, Datenbanken online zu nutzen. Viele der heute existierenden Hostanbieter begannen als InhouseInformationssysteme.

Ein wichtiger Antrieb zum Auf- und Ausbau von Online-Diensten waren neben der Forschung und Entwicklung wirtschaftliche Interessen. Beispielsweise führte die Fluggesellschaft American Airlines 1964 ein elektronisches Buchungs- und Reservierungssystem ein, um eine effektive Auslastung ihrer Flugzüge zu erreichen. Auf diese Weise entstanden Real-Time Dienste, die unter Nutzung der neuen Datennetze und PC's ihre Kunden weltweit zeitgleich mit den wichtigsten Daten wie Rohstoffpreise, Börsen- oder Devisenkurse versorgen. Diese Dienste zählen im weiteren Sinne zu Online-Datenbanken (Abbildung 7).

Im engeren Sinne versteht man unter Online-Datenbanken Dienste, die den Zugriff auf spezi- fische Fachinformationen erlauben. Referenzdatenbanken enthalten Informationen über eine Primärquelle wie beispielsweise ein Buch oder einen Artikel.54 Quellendatenbanken hingegen beinhalten die Primärinformationen, z. B. Fakten, Zahlen, Artikel. Als eine Art der Referenz- datenbank verweist die bibliographische Datenbank mit Kurzfassungen auf Primärveröffentli- chungen. Beispiele für Quellendatenbanken sind Volltext- und Faktendatenbanken.

Der Markt der Online-Datenbanken ist von einem starken Wachstum und damit von raschen Veränderungen geprägt. Regelmäßig erscheinen das "Handbuch der Datenbanken für Natur- wissenschaften, Technik und Patente" und das "Handbuch der Wirtschaftsdatenbanken". Bei- de Nachschlagewerke informieren über weltweit zugängliche Datenbanken. Eine neuere Mög- lichkeit ist das Internet. Schon heute sind einige Online-Datenbanken über Internet erreichbar.

3.2.2.2 Offline-Datenbanken

Die Anzahl der Verlage, die elektronische Datenbanken anbieten, wächst zunehmend. Das CD-ROM-Laufwerk gehört mittlerweile zur Standardausstattung der Arbeitsplätze. Elektronische Publikationen setzen sich in der Regel dann durch, wenn sie sich zunächst an vertraute Arbeitsweisen anpassen. So sind z.B. CD-ROM-Datenbanken erfolgreich, deren Recherche und Ergebnisanzeige Karteikarten ähnlich aufgebaut ist.55 Die CD-ROM beginnt sich zu einer wertvollen Ergänzung zu Printmedien zu entwickeln, nicht zuletzt aufgrund der großen Geschwindigkeit und des Komforts bei der Recherche.

Gegenüber den Online-Datenbanken hat die CD-ROM den Vorteil der lokalen Präsenz der Daten. Die Informationen können von den Lernenden ohne zusätzliche Kosten (Telefongebüh- ren, Recherchekosten) wie bei einem Buch beliebig oft und mit differenzierteren Suchalterna- tiven recherchiert werden.56 Dies trifft vor allem für unerfahrene Benutzer zu. Benötigt der Student für eine Fallbearbeitung eine aktuelle Information, kann der Online-Zugriff zusätzlich erfolgen.

3.2.3 Computerunterstützte Lernsysteme

Jedes Lernsystem hat seine charakteristischen Eigenschaften. Das Buch beispielsweise eignet sich zur Übermittlung großer Mengen geschriebener Texte und statischer Bilder. Bei dieser Übermittlung von Wissen wird die Geschwindigkeit der Informationsaufnahme durch den Benutzer bestimmt. Die Informationen sind aufgrund von Inhalts- und Stichwortverzeichnissen relativ schnell auffindbar. Das Buch ist ein Medium, das ortsunabhängig ist.

Multimediale Medien kombinieren diese beiden "klassischen" Medien miteinander.57 Es wer- den Textdarstellungen mit Animationen, Text oder Video verknüpft. Als neues Element kommt die Interaktivität, d.h. die unmittelbare Reaktion des Mediums auf Aktionen des Be- nutzers, hinzu. Durch diese Interaktion läßt sich der Behaltensgrad von Informationen auf 90% steigern, denn der Lerner behält Informationen etwa zu 10% durch Lesen, 20% durch Hören, 30% durch Sehen, aber bereits 70% durch die Verknüpfung von Sehen und Hören.58

Betrachtet man die Entwicklung der bisherigen Lernsysteme, so stellt man zunächst eine Typenvielfalt fest, die anhand juristischer Systeme diskutiert wird.

3.2.3.1 Dialogsysteme

In Deutschland war Fritjof Haft, Professor der Rechtswissenschaft in Tübingen, einer der ersten, der sich mit der Entwicklung von Lernprogrammen beschäftigte. Noch ehe 1985 die ersten PC's zur Verfügung standen, hat Haft mit seinen Mitarbeitern am Rechenzentrum ein System zum § 142 StGB59 entwickelt, bei dem Ja-Nein-Fragen in der richtigen Reihenfolge gestellt werden und vom Benutzer beantwortet werden müssen.

Zu jeder Frage wurde eine Hierarchie von Informationsmöglichkeiten angehängt. In dieser Art von Programmen war das Experten-Knowhow der Reihenfolge der Fragen enthalten, in der die Prüfung etwa einer Einzelnorm oder eines ganzen Rechtsgebietes zu erfolgen hat. So konnten die Studenten lernen und üben, daß bestimmte Fragen in einer bestimmten Reihenfolge gestellt werden müssen, und daß je nach der jeweiligen Antwort, unterschiedliche Verzweigungen im System verfolgt werden müssen.

Solche Systeme sind zwar denkbar für die Abfrage einer Norm, aber der Nachteil ist offen- sichtlich. Diese Systeme sind zu starr. Man muß den einmal festgelegten Baum mit dessen Verzweigungen von Anfang bis Ende durcharbeiten und kann sich nicht gezielt nur ein Tatbe- standsmerkmal anschauen. Aus diesen Mängeln heraus entstand das Tübinger Dialogverfah- ren namens DIALTUE. 60

Die Idee zu dem Tübinger Dialogverfahren entstand bei der Entwicklung eines steuerrechtli- chen Lernprogramms für Steuerberater. Als sich herausstellte, daß die Problematik von Ehe- gattenarbeitsverhältnissen ein sehr komplexes und verzweigtes Gebiet ist, das sich nicht so einfach in einer Baumstruktur verwalten läßt, programmierte Gerhard Ringwald das Tübinger Dialogsystem. Dabei kann Wissen in der hierarchischen Form von Baumstrukturen abgelegt werden. Mit diesem Verfahren kann ein Fragebaum von Ja-Nein-Fragen angelegt werden oder man kann einen Baum von Informationen, die man ebenfalls hierarchisch strukturieren kann, erstellen. Der Vorteil liegt darin, daß das System automatisch den Baum von unten nach oben und von links nach rechts verwaltet.

Aber auch dieses System ist noch zu starr und umständlich, wenn die Prüfungsreihenfolge eines Paragraphen aufgrund einer Gerichtsentscheidung geändert werden muß. Das Tübinger Dialogverfahren ist für Studenten geeignet, die selbst ein Lernprogramm schreiben wollen, da Programmierkenntnisse nicht vorausgesetzt werden.61

Dialogsysteme und subsumtionsunterstützte Systeme wurden auch an anderen Universitäten entwickelt. Zum Beispiel die Systeme JUDITH und DISUM aus dem Jahre 1970 und das in Konstanz entwickelte Programm KONDIAL, bei dem Regelwissen explizit gemacht wurde.

Der Dialog-Ansatz ist aber mit vielen - bis heute ungelösten - Problemen behaftet. Das Computersystem kann nicht erkennen, was der Lernende antwortet oder welche Vorgehensweise er zu einer Problemlösung bevorzugt. Dialogsysteme erzeugen auch keine Gesprächsbeiträge, um den Lernenden Informationen zur Lösung der Aufgabe bereitzustellen.

3.2.3.2 Tutorielle Lernsysteme

Tutorielle Lernsysteme sind Programme, die Wissen darbieten, den Lernerfolg überprüfen und eine Art Trainerfunktion übernehmen, indem sie den Lernenden auf einem bestimmten Weg durch den Stoff führen. Abbildung 8 zeigt den Aufbau eines tutoriellen Systems.

Nach einer unterschiedlich gestalteten Einführungsphase (z.B. Überblick über Lernziele und Lehrstoff oder Begrüßung) erfolgt die Informationspräsentation. Dabei sind verschiedene Dar- stellungsformen möglich wie z.B. Text, Graphik, Video oder Audiosequenzen. Im Anschluß an die dargestellten Wissenseinheiten werden - zur Einübung des Gelernten - Fragen bzw. Übungen/Aufgaben gestellt. Hierbei sind verschiedene Fragetypen, die der Computer bewälti- gen kann, möglich, wie die Ja-Nein-Frage, die Zuordnungsfrage und die Multiple-Choice- Frage. Man kann auch versuchen, offene Fragen zu implementieren, aber es ist für den Autor ein großer Aufwand, die verschiedenen Antwortmöglichkeiten so vorherzusehen, daß eine Reaktion auf das Verhalten des Lernenden möglich ist. Entsprechend dem Ergebnis der Antwortanalyse erhält der Lernende Feedback. Das Feedback beinhaltet im allgemeinen die Steuerung der nachfolgenden Inhaltsdarbietungen. Im Abschluß können dem Lerner Zusammenfassungen oder Empfehlungen gegeben werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 8: Prinzip eines tutoriellen Systems62

An verschiedenen Universitäten wurden tutorielle Lernsysteme entwickelt, die sich zunächst auf das Stadium des Prototypen beschränkten. In Tübingen wurden mit dem IBM-System SEF (Self Education Facility) tutorielle Systeme entwickelt, die mit einer interaktiven Komponente versehen sind. Heute existieren bis zu zwölf Teilprogramme aus allen rechtlichen Gebieten im Umfang von fast sechzig Stunden.

Die meisten tutorielle Lernsysteme sind mehr oder weniger wie große Blättermaschinen auf- gebaut, die nur das konventionelle Buch und Vorlesung auf den Bildschirm bringen und viel- leicht mit einem mehr oder weniger gelungenen Interaktionsteil versehen sind. Der Computer sollte nicht als Leseinstrument benutzt werden, denn Untersuchungen haben ergeben, daß das Lesen von Bildschirminformationen 30% mehr Zeit benötigt als das Lesen von gedruckten Informationen.63 Zur Zeit gibt es noch kein tutorielles Lernprogramm, das komplett ein ganzes Rechtsgebiet abdeckt. Gefordert werden nicht lehrbuchartige Darstellungen der Rechtsgebiete, sondern Übungsprogramme, bei denen der Dialog im Vordergrund steht.

3.2.3.3 Simulationssysteme

Computergestützte juristische Simulationen werden seit ca. 20 Jahren in der universitären Ausbildung eingesetzt. In den Vereinigten Staaten wurde 1978 von Roger Park ein Programm zur Zeugenvernehmung mittels Bildplatte entwickelt. Der Lerner mußte dabei unzulässige Fragen in der Gerichtsverhandlung durch Einspruch beanstanden. Ob der Angeklagte verur- teilt wird, hängt davon ab, ob es gelingt, die Beweisaufnahme richtig zu beeinflussen.

Für das deutsche Recht entwickelte Wolfgang Brehm an der Universität Bayreuth Ende der 80er Jahre eine Simulation zum zivilprozessualen Erkenntnisverfahren.64 Kurz darauf folgte ein Programm zur Zwangsvollstreckung, in dem der Lerner in die Rolle eines Rechtsanwaltes versetzt wird. Der Benutzer hat die Aufgabe, ein Urteil zu vollstrecken. In diesem System wurde erstmals eine Informationsdatei implementiert, die auf einschlägige Literaturverweise zu dem Problem hinweist. Die eigentliche Vermittlung des Wissens wird somit dem Printme- dium überlassen. Dieses Simulationssystem deckt weder das Vollstreckungsrecht systematisch ab noch ist es auf ein bestimmtes Lehrbuch hin konzipiert. Somit eignet sich dieses Lernsys- tem nur teilweise zu einer aktiven Erarbeitung der Grundzüge der Zwangsvollstreckungsver- fahrens.

3.2.3.4 Expertensysteme

Expertensysteme legen das Wissen eines Experten (Fakten- und Regelwissen) ab und machen es für Anwendungsfälle, also für Daten, die dieses Wissen aktivieren, verfügbar.65 Diese Vor- gehensweise trifft insbesondere auf juristische Fragestellungen zu. Die Studenten sollen wis- sen, welche Fakten und Regeln sie anzuwenden haben, wenn der Fall X vorkommt. In einem juristischen Expertensystem müssen die Regeln und Fakten explizit gemacht werden. Man muß sie formal präsentieren, damit der Computer Fälle nach diesen Regeln abarbeiten kann.

Mit dem Lex-Projekt an der Universität Tübingen wurde versucht, ein natürlich-sprachiges Expertensystem des § 142 StGB zu entwickeln.66 Das Problem bei solchen Lernsystemen liegt in den Regeln, die ein Jurist zur Fallbearbeitung anwendet. Es mußten Regeln für die Anwendung von Tatbeständen für die Subsumtion67 gefunden werden. Je tiefer in eine Rechtsproblematik eingegangen werden mußte, desto schwieriger wurde die Formulierung der Regel. Ein unlösbarer Fall zeigt das folgende Beispiel. Bei der Anspruchsgrundlage des "Unerlaubten Entfernens vom Unfallort" muß das Tatbestandsmerkmal "Straßenverkehr" in eine Regel gefaßt werden. Wie sieht die Regel aus, wenn eine Lokomotive auf den Bahngleisen mit einem Auto zusammenstößt und der Lokomotivführer Fahrerflucht begeht? Der Fall, ob es sich dabei um einen Unfall im Straßenverkehr handelt, ist derzeit nicht geklärt.

Ein weiteres Problem bei juristischen Expertensystemen ist das Formulieren von Allgemeinund Weltwissen. Denn "Unfall" oder "Straßenverkehr" sind alltägliche Begriffe, deren Grenzen in einem Expertensystem explizit gemacht werden müßten. Dieser ganze Bereich ist derzeit noch recht unerforscht. Das Projekt ist sehr früh an der Formulierung der Regeln des juristischen Wissens gescheitert.

3.2.3.5 Hypertextsysteme

Lernsysteme mit Hypertextkomponenten sind dann erfolgversprechend, wenn sie als Suchsys- teme konzipiert sind, die den ersten Zugang zum Lehrstoff erleichtern. Man kann zum Bei- spiel den Lernstoff so aufbereiten, daß der Lerner darüber entscheidet, wie tief er in die Mate- rie einsteigen will.

Die Lernprogramme des Repetitors Alpmann/ Schmidt verfügen über eine Hypertextfunktion. Als erstes erscheint das Lernsystem für Sachenrecht68, das zur Zeit neu überarbeitet wird. In dem Informationsteil dieses Lernsystems ist eine Hypertextkomponente integriert, die es ges- tattet, die in den Fenstern unterlegten Textstellen anzuklicken und erklärende Texte zu den entsprechenden Begriffen aufzurufen. Den Einstieg findet der Benutzer über das Inhaltsver- zeichnis als Auswahlmenü, von dem aus er in einzelne Kapitel verzweigen kann. In den ein- zelnen Kapiteln befinden sich zum Teil Rechtsnormen, die einen Link zu den entsprechenden Gesetzestexten setzen. Aber auch vertiefende Informationen wie Definitionen, eingehende Erläuterungen zu Aufbaustrukturen sowie Literaturangaben, Beispiele und Fallskizzen werden auf diese Weise angeboten. Dem Lerner wird eine systematische Gliederung in Kurzform an- geboten und jedem Abschnitt ist ein Test - im Sinne eines "Drill-and-Practise" Elementes - zugeordnet. Dieses Lernsystem ist ist eine verkürzte Form des traditionellen Skriptes.

Als weiteres Werkzeug entwickelte Alpmann/Schmidt das mit Book-One programmierte Lernprogramm zur Rechtsgeschäftslehre des bürgerlichen Rechts. Diese Version unterstützt anschauliche Darstellungen anhand bewegter Bilder und kleiner Animationen. Nachteil dieses Lernsystems ist, daß es weniger inhaltlich umfangreich und strukturiert ist und nur noch vereinzelt Zwischenfragen zur Lernkontrolle implementiert sind. Weiterhin gibt es ein Lernprogramm zum Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil 1.

Kontrovers wird in der Literatur die Hypothese der kognitiven Plausibilität von Hypertext für Lernvorgänge diskutiert. Die bisherigen Befunde sind durchaus nicht eindeutig zugunsten des Einsatzes nicht-linearer Verfahren in Lernsituationen. Hypertext scheint unter der Annahme kognitiv plausibel zu sein, daß Wissen im menschlichen Gehirn in vernetzten, nicht-linearen Strukturen organisiert ist. Unter dieser Annahme kann die Wissensaufnahme über eine ver- gleichbare Organisationsstruktur, wie sie bei Hypertext gegeben ist, effizienter sein als eine Aufnahme, die den "Umweg über eine lineare Darstellungsform" (Vorlesung, Artikel) nimmt.

Theoretisch stützen sich die Annahmen der kognitiven Plausibilität von Hypertext für den Wissenserwerb auf lerntheoretische Annahmen aus der Kognitionswissenschaft.69 Jonasson70 geht von dem weit verbreiteten Modell der semantischen Netze71 aus und sieht entsprechend als Kriterium für den Lernerfolg das Ausmaß an, indem es gelingt, neues Wissen und entspre- chende Assoziationen in das schon bestehende Netzwerk von Lernenden einzubinden. Dieser Vorgang wird auch "web learning" genannt. Lernen bedeutet nach dieser Theorie nicht die bloße Übernahme und das Kopieren neuer Wissensbereiche, sondern ist als Einbettung neuer Strukturen in schon Bestehende zu verstehen. Denn ein Lernen ohne Anknüpfungsmöglichkeiten ist kaum möglich. Lernen ist immer selektieren auf der Basis persönlicher Lernmerkmale und objektiver - von außen vorgegebener - Lernsituationen.

Für das Lernen mit Hypertextsystemen gilt daher:

- Lernen über verschiedene Abstraktionsebenen und sukzessiver Aufbau eines kogniti- ven Netzes Die Aufnahme des Wissens über lineare Formen vollzieht sich nicht rein sequentiell, suk- zessiv, sondern zielt zunächst auf ein grobes Vorverständnis ab. Schriftliche Quellen ver- fügen meist über graphische Übersichtsdarstellungen. Sind keine Übersichten vorhanden, nutzt der Leser in der Regel einfache formale Eigenschaften (Metainformationen) von Tex- ten, deren informationellen Werte durch Überfliegen aufgenommen und in einem Netz zwischengespeichert werden.

Das Hauptproblem von Hypertext ist die Orientierung. Bezüglich Lernen bedeutet Orientierung in einem neuen Wissensgebiet die Möglichkeit, die notwendigen Netze sukzessiv aufzubauen oder schon bestehende Teilnetze der Lernenden zu aktivieren. Die Techniken, die dabei zum Einsatz kommen, sind z.B. graphische Gesamt- oder Detailübersichten und Inhaltsverzeichnisse. Weitere Möglichkeiten vorab Informationen über den Aufbau von Netzen zu erhalten, besteht darin, einzelnen Knoten erklärende Metainformationen voranzustellen, welche die Einschätzung der Relevanz erleichtern können.

- Anpassung des Netzes an Benutzervoraussetzungen

Unverzichtbar ist ein benutzerorientiertes Design von Hypertextbasen. Dabei sollte aber nicht die Motivation, Steuerung und Kontrolle allein von den Lernenden abhängen. Jonas- son72 faßt die Ergebnisse einiger Untersuchungen zusammen, die aufzeigen, daß ein weit- gehend lernerkontrollierter Ansatz nicht per se mehr angebotsorientierten, vorstrukturie- renden Lehrtechniken überlegen ist. Aus informationswissenschaflicher Sicht ist eine Ler- ner-Zentrierung nicht zu begründen, da Lernende sich in der Regel in einem unsicheren Stand des Wissens befinden. Sie können oft noch gar nicht präzisieren, was sie suchen bzw. was sie konkret lernen wollen. Um sinnvoll zu lernen, muß man zumindest einen gro- ben Überblick über das zu Lernende haben und ist häufig auf Vorschläge des Lernsystems angewiesen.

Pragmatisches Design bedeutet konversationale Dialogführung, die dem System im Sinne des Ansatzes der wechselnden Initiativen Spielraum für Reaktionen und Antizipation des Nutzerverhaltens gibt.

3.2.4 Mailsysteme

Nachfolgend werden verschiedene Erscheinungsformen des elektronischen Nachrichtenaustausches dargestellt.

3.2.4.1 Electronic Mail

Electronic Mail wird definiert als der elektronische Austausch von Nachrichten in Form von Text, Graphik, Bildern oder Videos.73 E-Mail ist ein asynchrones Kommunikationsmedium, d.h. der Nachrichtenaustausch ist unabhängig von der Anwesenheit und der räumlichen Distanz des Empfängers. Neben den Grundfunktionen des Erstellens und Verschickens einer Nachricht und des Empfangens und Präsentierens gibt es noch weitere Zusatzfunktionen bzgl. Senden, Empfangen und Kommunikationsgüte. Nachfolgend werden zwei Funktionen aufgezählt, die für telebasierten Lernumgebungen relevant sind.

- Mailingliste

Die Idee stammt aus der IBM-Großrechnerwelt und ist dort unter dem Namen "Listserver" bekannt74. Hinter Mailinglisten verbergen sich Mailprogramme, die Mailanfragen automatisch weiterverarbeiten. Der Zweck ist allerdings nicht primär der automatische Abruf der Nachrichten, sondern die Verwaltung von Diskussionsgruppen. Eine Mailingliste erhält einen eindeutigen Namen (Mailadresse). Eine Mail an diese Adresse wird allen Personen, die sich vorher per E-Mail eingeschrieben haben, weitergeleitet.

- Weiterverarbeitbarkeit von Mails

Mails können nicht nur Textinformationen, sondern auch Bilder, Graphiken oder sogar Animationen und Videos beinhalten. Der Empfänger solcher Mails kann diese Inhalte entweder abspeichern in eigens angelegte Ordner oder sie in Textverarbeitungsprogrammen oder Graphikprogrammen weiterverarbeiten. Tutoren können auf diese Weise ihren Studenten aktuelles Informationsmaterial oder Übungsaufgaben zukommen lassen. Die Studenten können so z. B. die Übungsaufgaben bearbeiten und sie mit der Reply-Funktion direkt wieder an den Tutor zur Korrektur zurücksenden.

Zusammenfassend ist zu dem asynchronen Kommunikationsmedium zu sagen, daß es einen Nachrichtenaustausch mit nur geringer zeitlicher Verzögerung zu einem oder mehreren Emp- fängern auch an sehr weit entfernten Einsatzorten erlaubt. Die Erreichbarkeit von Personen ist dabei unabhängig auch von Zeitzonen. Voneinander entfernt wohnende Studenten können über dieses Medium sehr einfach über Problemlösungen oder privat kommunizieren.

3.2.4.2 Voice-Mail

Voice Mail ist wie E-Mail ein asynchrones Kommunikationsmedium, dessen Grundgedanke auf den seit vielen Jahren bekannten Anrufbeantworter zurückzuführen ist. Voice-Mail erlaubt einen Sprachaustausch zwischen Sender und Empfänger unabhängig von der Anwesenheit des Empfängers. Im Gegensatz zum Anrufbeantworter können die Sprachnachrichten zusätzlich zum Speichern und Löschen noch ergänzt und auch an Verteilerlisten weitergeleitet werden. Hinter Voice Mail verbirgt sich ein digitales Sprachspeichersystem mit einer Datenbasis, das nicht nur von zu Hause, sondern auch von öffentlichen Fernsprechgeräten abgefragt werden kann.

Der Einsatz von Voice-Mail ist in den USA weiter verbreitet als in Deutschland. Vorreiter war die Firma IBM, die bereits in den frühen 70er Jahren das Konzept des Voice Mail für ihren internen Nachrichtenaustausch einsetzte.75 Zu Beginn der 80er Jahre kamen zwei amerikanische Firmen mit ihren ersten Produkten mit digitaler Speicherung von Sprache und menügesteuerter Oberfläche auf den Markt. Nachdem zuerst Voice Mail nur in american-english angeboten wurde, folgten jetzt auch die Sprachen japanisch, canadian-french, spanisch, englisch, deutsch, chinesisch und portugisisch.

Voice Mail-Systeme zeichnen sich dadurch aus, daß ankommende Nachrichten entweder optisch durch eine blinkende Lampe am Telefon oder auch akustisch signalisiert werden. Das Beantworten einer Nachricht funktioniert mit einem Tastendruck, ohne den Empfänger neu anwählen zu müssen.

Ein Einsatz von Voice Mail ist im Bildungsbereich bereits in Kalifornien erprobt worden. In der Middle School in Santa Clara wurde Voice Mail für die Hausaufgaben eingeführt. Die Lehrer hinterlegen in einer Voice-Mail die Hausaufgaben ihrer Lehrfächer, welche für den nächsten Tag zu erledigen sind. Diese Nachricht können sowohl die Kinder als auch die Eltern abhören, was den Vorteil hat, daß die Eltern genaue Informationen über die Erledigung von Hausaufgaben haben.

Zusammenfassend ist zu Voice Mail zu sagen, daß dieses asynchrone Kommunikationsmedi- um eine besserer Erreichbarkeit der Kommunikationspartner unabhängig von Zeitzonen her- stellt. Tutoren können auf diese Weise ihren Studenten durch einfache Informationsverteilung schnell Lernmaterial zukommen lassen, indem sie ihre Information nur einmal sprechen müs- sen und durch automatisches Anwählen die Information direkt bei den Studenten ankommt.76 Der Trend bei Voice Mail geht zur Integration von Fax und E-Mail, also zu einem integrierten Multimedia-Messaging-System. Zusätzlich wird auch die Spracherkennung genutzt, die sich inzwischen stark verbessert hat.

Voice Response Unit ermöglicht einem Anrufer den direkten Dialog per Telefon mit einem Computer und dessen Datenbank. Die Steuerung des Computers erfolgt über die menschliche Stimme. Dieses System hat sich in Amerika am Community College in Florida zur Organisation der Kurs- und Vorlesungsbelegungen durchgesetzt.

3.2.4.3 Fax-Mail

Fax-Mail ist wie E-Mail und Voice Mail ein asynchrones Kommunikationsmedium. Nach dem stetigen Anwachsen von E-Mail und Voice Mail hat auch Fax-Mail sehr schnell Zuspruch gefunden. Als Vorläufer ist die elektronische Speichervermittlung für Telex im öffentlichen Netz anzusehen. Inzwischen sind Fax-Mail-Systeme in größerer Zahl vor allem bei Firmen im Einsatz. In den USA hat sich bereits ein eigener Dienstleistungsbereich, wie z.B. der Fax-Service für Hotelgäste, entwickelt.

Ähnlich wie E-Mail werden die ein- und ausgehenden Fax-Nachrichten zunächst in einem Fax-Mail-Server abgespeichert, an den Empfänger oder Verteilergruppen weitergeleitet oder von ihm abgerufen. Die Ausgabe der Nachricht erfolgt entweder über ein Faxgerät oder direkt über den PC-Bildschirm. Die Nachrichten können räumlich unabhängig über Fernabfrage abgerufen werden. Der Zugriff kann über eine PIN-Nummer für Fax-Ausgabe erfolgen. Dadurch wird der Datenschutz bei vertraulichen Nachrichten gewährleistet.

Fax-Mail ist eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Telekommunikationslösungen. Die Flexibilität durch Fax-Mail bringt Zeit- und Kosteneinsparungen. Dieses Medium gewinnt an Bedeutung, wenn es in Verbindung mit Voice Response z.B. für Fax-Bestätigungen oder "Fax on demand" eingesetzt wird.

3.2.5 Konferenzsysteme

Nachfolgend werden verschiedene Erscheinungsformen von elektronischen Konferenzsysteme dargestellt.

3.2.5.1 Internet Relay Chat

Internet Relay Chat - auch abgekürzt IRC - wird definiert als "a group of chat servers networked together to form a variety of channels, or rooms"77. Das Modell für einen Chat ist eine große Party, wo Menschen sich in Gruppen treffen und über das sprechen, was sie inte- ressiert. Diese Chats werden in kleine Gruppen aufgeteilt, die auch Channels genannt werden. Derzeit gibt es 3 verschiedene IRC-Netzwerke: EFNET, DALNET und UNDERNET.

Die Anzahl der Kanäle und deren Teilnehmer variieren. Es gibt ungefähr 20.000 Teilnehmer in etwa 4.000 Kanälen pro Tag. Einige Kanäle existieren 24 Stunden, wie beispielsweise #hot- tup78, wo alle Teilnehmer zu allen Zeiten miteinander kommunizieren können.79 Andere Ka- näle kommen und verschwinden nach Bedarf. An den Wochenenden steigt die Anzahl der Kanäle drastisch an. Normalerweise sind solche Chats nicht moderiert, d.h. es gibt keine Re- geln, was man sagen und machen sollte. Die Verwaltung der Kanäle übernehmen ein oder mehrere Operator. Die erste Person in einer solchen Gruppe kann die Privilegien an andere Personen abtreten, die sie wieder an weitere Personen abtreten können. Recht und Gesetze gibt es ansonsten nicht in dem Medium IRC.

Es gibt zwei Möglichkeiten, um an einer solchen Kommunikation teilzunehmen. Entweder arbeitet man mit einem öffentlichen Client über eine Telnet-Verbindung oder mit einem eigenen Client auf dem eigenen lokalen System. Die öffentlich zugänglichen Clients sind nicht ratsam, da man aufgrund des ständigen Kommens und Gehens nur schlecht einen Überblick über die Gruppe aufrechterhalten kann.

Derzeit existieren Kanäle, die beispielsweise von Kindern und Berufstätigen genutzt werden.80 Denkbar wäre auch eine Gruppe von Jurastudenten mit dem Kanal #jurastudium, die sich dort über neue Gerichtsentscheidungen oder Rechercheergebnisse zu juristischen Fragestellungen austauschen.

3.2.5.2 Videoconferencing

Video-Kommunikation meint die Kommunikation mit Bewegtbild und Ton.81 Für diese Art von Kommunikation benutzte man ursprünglich spezielle Video Equipment. Eines der ersten kommerziellen Videokonferenzsysteme war Picturephone.82

Heute können bereits PC-Workstations auch über die vorhandenen LAN-Infrastruktur videokonferieren. Mit ProShare - einem Produkt der deutschen Telekom in Zusammenarbeit mit Intel - können beispielsweise zwei Teilnehmer an gemeinsamen Dokumenten arbeiten oder Dateien und Ideen austauschen.83 Beide Partner sind über ISDN miteinander verbunden. Auf dem Computer ist im Regelfall eine Videokamera montiert, deren Signale von einer Videokarte verarbeitet werden. Für den Anschluß der ISDN-Leitung sowie aller Audio-Komponenten ist eine kombinierte ISDN-Soundkarte zuständig, die mit der Videokarte im PC Platz findet. Der "Telefonhörer" besteht dabei aus einem kleinen Ohrstöpsel, der auch das Mikrofon enthält. Videokonferenzsysteme bieten folgende Leistungsmerkmale:

- Application Sharing für das gemeinsame Bearbeiten von Windows-Anwendungen, wobei die Anwendungssoftware nur auf einem PC vorhanden sein muß,
- Joint Editing für das gemeinsame Editieren von Dokumenten,
- Joint Viewing für das gemeinsame Betrachten eines Monitorbildes und
- gemeinsamer Notizblock mit Hilfsmitteln wie Zeiger und Textmarker.

Zu den typischen Anwendungen, die sich durch Videokommunikation unterstützen lassen, zählen u.a. Ausbildung und Schulung, Ferndiagnose, regelmäßige Meetings sowie Fernlehrgänge (Teleteaching), Fachkommunikation, Projektkoordination. Durch Videokonferenzen werden Reaktionsmöglichkeiten auf bestimmte Situationen flexibler und wichtige Entscheidungen können schneller getroffen werden. Unproduktive Anfahrtszeiten entfallen und werden durch gleichzeitiges Agieren an mehreren Orten ersetzt.

Für den Einsatz in der Ausbildung eignet sich dieses Medium vor allem für die gemeinsame Erarbeitung von Musterlösungen per Joint Editing oder Diskussion unter Studenten. Deswei- teren können auch kurzfristig Konferenzschaltungen zu Spezialisten in Deutschland oder weltweit durchgeführt werden.

Die Zukunft gehört mit Sicherheit den Desktop Multimedia Systemen. Das sind arbeits- platzspezifische Geräte, die vielfältige Kommunikationsmöglichkeiten in einem System integ- rieren: Videokommunikation, Datentransfer, Multimedia-Anwendungen sowie alle bekannten PC-Standards. So wie bereits der PC die Schule verändert hat, könnten Videokonferenzsyste- me in Verbindung mit einer Dokumentenkamera auch die universitäre Ausbildung beeinflus- sen.

Videokonferenzsysteme befinden sich heute noch in der Erprobungsphase. Sie arbeiten mit einem virtuellen Netz über dem Internet, das die Auslieferung von Daten an eine Gruppe von Teilnehmern ermöglicht. Zur Vermittlung sind jedoch spezielle Multicastrouter notwendig, die ein entsprechendes Multicast-Protokoll besitzen und nicht überall vorhanden sind.84 Aus diesem Grund ist die Bitrate der Bildübertragung im Internet für ein vollwertiges Videokonferenzsystem noch nicht ausreichend.

3.3 Dienste

Nachfolgend werden die verschiedenen Dienste wie Internet und Online-Dienste vorgestellt, die den Nutzern einen Zugriff auf verschieden Arten von Informationen anbieten.

3.3.1 Internet

Der derzeit größte weltweite Verbund an Computern ist das Internet. Die Anfänge gehen auf Arbeiten mit dem ARPAnet (Advanced Research Projects Agency) in den siebziger Jahren in den USA zurück.85 In diesem Netz konnten Wissenschaftler von entfernten Teminals aus mit den Rechnern des US-Verteidigungsministeriums arbeiten und Datenbasen gemeinsam nut- zen. Die am meist genutzte Funktion war Electronic Mail zum Austausch von Textinformati- onen. Die Datenübertragung basierte auf einem sogenannten Transmission Control Proto- kol/Internet Protokol (TCP/IP), das heute noch ein wesentlicher Teil der Definition für den Nachrichtentransport ist.86

Da sich im Forschungs- und Ausbildungsbereich immer mehr LANs entwickelten, entstand ein neues Netz namens NSFNET (National Science Foundation Network). Die Kommunikati- on innerhalb der Netze und zwischen den Netzen erfolgte über E-Mail. Seit Mitte der 80er Jahre stieg die Nutzung besonders im Universitätsbereich an, das nicht nur in den USA, son- dern weltweit. Die NSF fördert auch den allgemeinen Zugang für Ausbildungszwecke, indem sie Universitäten nur anschloß, wenn diese bereit waren, freien Zugang für alle Studenten zu gewähren. Nachdem nun fast alle Colleges in den USA angeschlossen sind gibt es die Bestre- bungen, auch Mittel- und Grundschulen zu vernetzen. In den letzten Jahren wurde das Netz- werk zu einem globalen Datennetz ausgebaut, das heute prinzipiell für jeden nutzbar ist.

Das Internet besteht derzeit aus ca. 20.000 öffentlichen und privaten Netzen, erfaßt rund 3,3 Millionen Rechnernetze mit 40 Millionen Teilnehmern und gilt als das größte von Menschen geschaffene Gebilde.87 Die Anzahl steigt pro Monat mit etwa 10% an, aber nicht nur im aka- demischen und wissenschaftlichen Bereich (48%), sondern auch im kommerziellen Bereich (29%), im Bildungsbereich (6%), in der öffentlichen Verwaltung (4%) und dem Bereich Mili- tär (13%).88

Die wichtigsten Standard-Dienste, die das Internet unterstützt, sind folgende:89

- Electronic Mail

Electronic Mail (E-Mail) ist der meist genutzte Dienst des Internets. Dieser Dienst erlaubt den schnellen asynchronen und informellen Austausch von Nachrichten. Die Nachrichten werden ohne Authentifizierung vom Zielrechner angenommen und für den Empfänger auf dem lokalen Rechner in einem besonderen Bereich, dem SPOOL, bereitgehalten. Generelle Funktionen und Möglichkeiten von Electronic Mail wurden unter "Mailsysteme" näher diskutiert (vgl. Kapitel 3.2.4).

- Telnet

Telnet erlaubt den interaktiven Zugriff auf entfernte Rechner. Dazu benötigt man einen Account oder einen öffentlichen Zugang auf den entlegenen Rechner. Auf diese Weise kann man Informationssysteme wie Datenbanken oder Bibliotheken nutzen. Mit Telnet sind nur textorientierte Anwendungen nutzbar.

- FTP

FTP steht für File Transfer Protokol und dient dem Übertragen von Dateien zwischen Rechnern mit Hilfe eines normierten Befehlssatzes. Üblich ist eine Authentifizierung mit User-Identifikation und Paßwort. Es existieren auch Rechner, die den anonymen Zugriff auf kostenlose Software oder Demoversionen erlauben (sog. anonymous ftp).

- Archie

Archie ist ein Dienst für die weltweite Suche nach Dateien auf FTP-Servern. Der Zugriff erfolgt über Telnet, E-Mail oder einen eigenen Archie-Client. Als Suchergebnis liefert Archie entweder Server-, Verzeichnis- und Dateinamen oder eine Kurzbeschreibung der gesuchten Dateien. Die Suchergebnisse werden dazu genutzt, per FTP die gewünschten Daten auf den eigenen Rechner zu laden.

- Newsgroup

Newsgroups, Usenet oder kurz News ist ein weltweites, nichtinteraktives Konferenzsys- tem.90 Im Gegensatz zu den Mailinglisten ist News jedoch ein öffentliches Kommunikati- onsmedium, das vom Aufbau einem schwarzen Brett ähnelt. Ein Menü zum Lesen der News präsentiert die Diskussionen nach Themen geordnet. Das Usenet entstand 1979 an der Universität von Duke in North Carolina (USA) als ein Medium zum Informationsaus- tausch.

Öffentliche Nachrichten werden dabei im Internet in thematisch gegliederten Diskussions- foren (Newsgroups) ausgetauscht. Es gleicht einer riesigen Zeitung aus Fachartikeln, Le- serbriefen und Kleinanzeigen. Die oberste Stufe dieser Hierarchie bestimmt den themati- schen Bereich. Weitere Stufen spezifizieren die Thematik genauer, bis sie in den einzelnen Newsgroups enden. In jeder Newsgroup gibt es normalerweise mehrere unabhängige Dis- kussionen, die jeweils ein bestimmtes Thema behandeln. Das Programm, mit dem man die

News lesen kann, auch Newsreader genannt, hilft bei der Verwaltung der Daten. Das Sys- tem erkennt, welche News bereits gelesen wurden und zeigt dem Benutzer nur die News, die seit der letzten Sitzung eingetroffen sind. Die Artikel können anhand von Autor, Thema oder Betreff gesucht werden. Das Programm kann auch so eingerichtet werden, daß er be- stimmte Artikel aufgrund des Autorennamens oder Betreff automatisch angezeigt oder ge- löscht werden.

Die Newsgroups lassen sich grob in drei Sparten gliedern: computerbezogene Themen, wissenschaftliche Themen und Themen aus allen Gebieten des täglichen Lebens.91 Zur Zeit gibt es etwa 13.000 verschiedene Newsgruppen, in denen pro Monat rund 3,2 Millionen Artikel mit einem Datenvolumen von ca. 14 GB geschrieben werden.92 Einige Gruppen haben mehr als hunderttausend regelmäßige Teilnehmer. Die Anzahl der Tage, die ein Artikel auf einem Server liegt, ist abhängig vom Festplattenplatz. Das bedeutet, daß man regelmäßig News lesen muß, um nicht interessante Artikel zu verpassen. Teilweise werden fachspezifische Newsgruppen an vielen Orten zentral archiviert. Die genauen Adressen dieser Archive werden in den jeweiligen Gruppen bekanntgegeben.

Jeder kann die in den Foren enthaltenen Beiträge lesen und selbst eigene Beiträge zusteuern. Ein Newsartikel ähnelt einer E-Mail. Im Textteil (Body) befindet sich der eigentliche Text und im Kopfteil (Header) erfährt die Newssoftware, in welche Foren der Text verteilt werden soll. Die Informationen aus dem Header werden verwendet, um auf den Servern einen Index aufzubauen. Der Kopfteil besteht aus den Informationen wie Autor, Thema, Zusammenfassung und Schlüsselwörter für die Indexierung.

Jeder Newsartikel wird als Teil eines Diskussionsstranges (Thread) betrachtet. Wenn ein Artikel zu einem neuen Thema geschrieben (gepostet) wird, beginnt mit diesem Artikel ein neuer Strang. Benutzer, die zu diesem Artikel einen Kommentar abgeben wollen, schreiben dann Folgepostings (Follow-ups). In dem Follow-up ist zu erkennen, auf welchen Artikel er sich bezieht, so daß die Newssoftware die Artikel eines Threads in ihrer logischen Reihenfolge anzeigen kann. Es gibt einen im Netz abrufbaren und weitgehend auch eingehaltenen Verhaltenskodex, die sog. Netiquette. Bei einigen Newsgruppen ist eine Moderation vorhanden, die für eine gewisse Sauberkeit bei den Texten sorgt.

Studenten können auch ihre eigene lokale Newsgroup bilden. Der Verwalter eines juristischen Fakultätsservers beispielsweise kann - abhängig von den Interessen der Studenten - beliebige Newsgruppen einrichten. Diese können sowohl Diskussionen über lokale Ereignisse wie Sparmaßnahmen der Universität als auch fachbezogene Diskussionen über eine neue Gerichtsentscheidung beinhalten. Obwohl es sich um lokale Gruppen handelt, können sie an einen anderen Server weitergeleitet werden.

- World Wide Web

Das World Wide Web, kurz WWW oder Web, ist der jüngste Informationsdienst im Inter- net. Ein Großteil der Entwicklung fand am CERN (Centre Européen de Recherches Nuc- léaires, Genf) statt.93 Es wäre allerdings ein Fehler, das Web nur als Hilfsmittel von und für Physiker zu betrachten. Die Entwickler hatten eine andere Intention. Sie schufen ein Werk- zeug, das die verschiedensten verteilten Informationsquellen unter einer Benutzeroberflä- che zusammenführt. Um dem Benutzer die Orientierung in dem riesigen vernetzten Daten- bestand des Internets zu erleichtern, setzt man im Rahmen von WWW auf Hypermedia- Systeme als Browsing-Werkzeuge.

Ein Hypertext-Browser in einer WWW-Umgebung erlaubt das Verfolgen von Verzwei- gungen über Kontinente hinweg von einem Server zu einem anderen. Im einfachsten Fall befinden sich die Informationsquellen im lokalen Dateisystem des Rechners. Der Browser arbeitet dann vergleichbar einem Filemanager mit integriertem Dateibetrachter, der die In- halte von Dateien der unterschiedlichster Formate darstellen kann. Der Kommunikation zwischen einem WWW-Client und dem WWW-Server liegt das Protokoll HTTP (Hyper- Text Transport Protocol) zugrunde. Dank der für WWW entworfenen Hypertextsprache HTML kann der Benutzer ein sehr leistungsfähiges lokales Informationssystem aufbauen.

Das WWW eignet sich auch zum Lernen, es ist sogar zu einem zentralen Schrittmacher für computerunterstütztes Lernen geworden.94 Dieses Medium ist wegen seiner extrem leich- ten und weitgehend selbsterklärenden Benutzerführung für verteilte, asynchrone Lernum- gebungen gut geeignet. In der Hochschulausbildung gehören zu solchen Anwendungen z.B. die laufenden Informationen über die Vorlesungen, Prüfungsordnungen, Übungsaufgaben von Seminaren bis hin zu interaktiven Lernsystemen. Auch Informationen, die für Juristen interessant sind wie z.B. Gesetzestexte, Rechtssprechungsdatenbanken oder Kataloge von Bibliotheken befinden sich schon im WWW. In letzter Zeit gehen auch immer mehr inter- nationale Organisationen, Regierungen und Rechtsanwälte in das weltweite Datennetz.

Neben Universitäten und öffentlichen Einrichtungen (Deutsch-Amerikanische Juristen- Vereinigung e.V., die Deutsch-Französische Juristenvereinigung und der Deutsche Bundes- tag) haben auch zahlreiche kommerzielle Anbieter das WWW entdeckt. Auf besonderes In- teresse stößt das Web im Verlagswesen. So legen Verlage wie O'Reilly oder Addison Wesley Zusammenfassungen oder komplette Bücher zum Probelesen auf ihren Server oder der juristische Verlag C.H. Beck Inhaltsverzeichnisse seiner aktuellen Zeitschriften.

Bisher basierten die WWW-Anwendungen auf Text oder multimedialen Daten, doch zukünf- tig wird es im WWW möglich sein, in dreidimensionaler Geometrie zu interagieren.95 Als Basis der dreidimensionalen WWW-Anwendungen dient die sog. Virtual Reality Modeling Language (VRML), ein offenes, plattformunabhängiges Dateiformat. VRML beschreibt Sze- nen durch Objekte (Knoten), die festlegen, wie diese dreidimensionalen Knoten eingelesen und als Graphik auf dem Bildschirm dargestellt werden sollen. Solche Knoten können z.B. geometrische Informationen (Punkt, Linie), geometrische Transformationen (Rotieren, Ver- schieben) oder Materialdefinitionen (Farbe, Transparenz) sein.96 Objekte werden in VRML mittels eines WWW-Anchors mit beliebigen Dokumenten durch deren URLs vernetzt.

Eine bedeutende Rolle kann VRML zukünftig in der Forschung für die Vermittlung von For- schungsinhalten spielen. Das Institut für Physikalische Chemie der TH Darmstadt zum Bei- spiel visualisiert inzwischen mit VRML auf dem WWW ein für die Krebsforschung wichtiges

Enzym. Ein weiteres Einsatzfeld ist die Architektur. Derzeit entwickeln die Studenten der ETH Zürich mit den Studenten der Cornell University, des MIT (Cambridge), der University of Singapore und der University of Sydney gemeinsame Projekte. Sie arbeiten in einem Colla- borative Design Studio, bei dem das Internet als ausschließliche Kommunikationsplattform genutzt wird.

3.3.2 Online-Dienste

Nachfolgend werden einige in Deutschland vertretenen kommerziellen Online-Dienste vorgestellt. Das sind neben T-Online die derzeit größten Dienste wie CompusServe, America Online und Microsoft Network. Während CompuServe schon seit Jahren in Deutschland aktiv ist, kamen die anderen Dienste erst 1995 auf den Markt.

- T-Online

T-Online ist der kommerzielle Online-Dienst der Telekom. Das technische Charakteristikum von T-Online ist der Bildschirmtext. Die ursprüngliche Idee war, daß eine Technik zum Einsatz kommen sollte, die mit den Endgeräten Telefon und Fernsehen auskommt (BTX). Diese Idee hat sich jedoch in Deutschland nicht durchgesetzt. Im Jahre 1993 wurde ein neues Konzept namens Datex-J entwickelt. Mit diesem Dienst kann der Nutzer beispielsweise Kontoführungen erledigen.

Heute ist das Hauptgerät für T-Online der PC mit einem Modem oder einer ISDN-Karte. Der Benutzer kann sich seit 1995 mit einer Windows-Oberfläche (KIT) Daten und Graphiken anzeigen lassen. Das Angebot setzt sich aus dem BTX-Angebot, dem Internet-Zugang und dem J-Mail-System zusammen. T-Online ermöglicht in Deutschland als einziger Dienst den flächendeckenden Zugriff per City-Tarif.

- Compuserve

CompuServe wurde 1969 in den USA gegründet und ist seit 1990 in Europa vertreten.97 Der Zugang zu CompuServe erfolgt in Deutschland über derzeit 14 Zugangsknoten in deutschen Großstädten oder über die Netze der Deutschen Telekom.

Das Angebot ist hauptsächlich auf private Nutzer ausgerichtet wie z.B. Datenbanken, Diskussionsforen, Online-Shopping, E-Mail und der Internet-Zugang. Eine der Stärken diese Online-Dienstes sind seine Diskussionsforen, über welche viele Hard- und SoftwareHersteller ihren Kundendienst betreiben. Compuserve ermöglicht einen Zugang zu beispielsweise den Firmendatenbanken des Hoppenstedt oder dem Bertelsmann-Lexikon. Nachrichten (Deutsche Presseagentur) oder Zeitschriften (Spiegel) sind gegen eine zusätzliche Gebühr erhältlich. Der volle Internetzugang wurde 1995 realisiert.

- America Online

America Online (AOL) wurde 1985 in Vienna, Virginia gegründet. Im Jahre 1992 ging dieser Online-Dienst als erster an die Börse. In Europa startete dieser Dienst 1995 in Allianz mit Bertelsmann. Das Angebot von AOL beinhaltet ebenfalls Nachrichten, Magazine, Datenbanken, Foren und Software, die im Gegensatz zu CompuServe und T-Online ohne zusätzliche Gebühren abgerufen werden können.

Im Mai 1996 führte AOL in Deutschland nach T-Online Online-Banking in Zusammenarbeit mit der Direkt Anlagen Bank ein.98 Wie CompuServe engagiert sich auch dieser Online-Dienst bei Firmen, die internetbasierte Software oder Dienste für Internet anbieten. AOL hat beispielsweise den Suchdienst WebCrawler gekauft.

- Microsoft Network

Microsoft Network (MSN) ist die Antwort von Bill Gates auf das Internet und andere On- line-Dienste. Mit dem Erwerb von Windows '95 erhält jeder Kunde einen Zugang zum Microsoft Network. In Zusammenarbeit mit VISA entwickelt MSN an der sicheren Daten- übertragung sensitiver Informationen wie etwa Kreditkartendaten. Zusätzlich zu seinem Potential an Softwareintegration kauft Microsoft kontinuierlich Inhalte wie Fotoarchive oder digitale Verwertungsrechte an großen Meisterwerken auf. In Planung ist für die Nutzer dieses Systems eine Abrechnung nach übertragenem Datenvolumen.

4 Anwendungsszenarien

Nachfolgend werden am Beispiel der Juristenausbildung in Deutschland Szenarien für eine telebasierte Lernumgebung entwickelt. Im Szenario "Literaturrecherche" wird das Konzept "Elektronische Bücher oder Zeitschriften", "Elektronischer Datenbanken" und "Virtueller Bib- liotheken", erläutert. Hieran schließen sich Szenarien für Lehrangebote an. Im Szenario "Onli- ne-Juristencafé" stehen organisatorische und studienbegleitende Konzepte im Vordergrund.

4.1 Szenario "Literaturrecherche"

Auch im Recht wird über den ständig wachsenden Wissensstoff geklagt. Jährlich werden etwa zwanzigtausend Gerichtsentscheidungen und ebenso viele Literaturbeiträge veröffentlicht. Es stellt sich daher die Frage, wie aus der Menge der verfügbaren Informationen die entsscheidungsrelevanten Daten effizient selektiert werden können.99

Am Anfang jeder wissenschaftlichen Tätigkeit, z. B. dem Anfertigen einer Hausarbeit oder Dissertation, steht die Suche nach juristischen Informationen aus Büchern, Zeitschriften und Veröffentlichungen von Verbänden, Unternehmen oder Kongressen. Für die Informationssuche sind selektive Techniken erforderlich, um die richtigen Informationen zur rechten Zeit und mit vertretbaren Aufwand zu finden. Neben Faktenwissen tritt somit Methodenwissen in den Vordergrund. Mit dem Schlagwort "information literacy" wird die Fähigkeit bezeichnet, konventionelle und elektronische Informationsmedien sinnvoll zu nutzen.100

Bevor die einzelnen Möglichkeiten der Literaturrecherche aufgezeigt werden, soll kurz auf die verschiedenen Formen der Literatur für die juristische Informationssuche eingegangen wer- den.

4.1.1 Typen juristischer Literatur

Das Jura-Studium wird auch als "Literatur-Studium" bezeichnet. Die wesentlichen Typen der juristischen Literatur umfassen: Gesetzestexte, Entscheidungssammlungen, Kommentare, Lehrbücher und Zeitschriften.

- Gesetzestexte:

Wesentliches Handwerkzeug bei der juristischen Arbeit sind die Gesetzestexte. Amtlich publiziert werden die Gesetze im Bundesgesetzblatt. Dem alltäglichen Gebrauch dienen die privaten Gesetzestexte, z. B. die Beck-Gesetzestexte101, oder Gesetzessammlungen, z.B. Schönfelder102 oder Sartorius103.

- Entscheidungssammlungen

Nicht weniger wichtig sind die gerichtlichen Entscheidungen. Aktuelle Gerichtsentscheidungen werden in Entscheidungssammlungen des Bundesverfassungsgerichtes oder der Oberen Gerichtshöfe des Bundes veröffentlicht. Auch einige Ländergerichte verfügen über Entscheidungssammlungen , so z. B. die Bayrischen Oberen Landesgerichte in Zivil- und Strafsachen. Desweiteren werden aktuelle Gerichtsentscheidungen auch in fast allen gängigen juristische Zeitschriften abgedruckt.

- Kommentare

Eine weitere Literaturquelle für den Juristen sind die Kommentare zu den jeweiligen Ge- setzen. Kommentare beinhalten ausführliche Erläuterungen zu den Gesetzestexten mit Hinweisen auf Gerichtsentscheidungen und weiterführender Literatur. Die einzelnen Kommentare unterscheiden sich in ihrem Umfang und somit im Detailierungsgrad. Ein be- sonderer Typus ist der "Rechtssprechungskommentar", der sich auf eine Wiedergabe der Rechtssprechung zu dem kommentierten Gesetz beschränkt.104 Derartige Kommentare die- nen als Wegweiser zu der Rechtssprechung der jeweiligen Gerichte, die Diskussion der Li- teratur ist daraus nicht ersichtlich.

- Lehrbücher

Die klassische Studienliteratur eines Juristen ist das Lehrbuch. Diese kann man ebenfalls in umfangreiche Handbücher, große Lehrbücher, Werke mittleren Umfangs und Einführungs- bücher der jeweiligen Rechtsgebiete unterteilen. Als Ergänzung zu den Lehrbüchern bieten Fallsammlungen oder Studienkurse den Studenten den Lehrstoff problemorientiert dar. In der Praxis der Juristenausbildung spielen die Skripte der privaten Repetitorien eine erhebli- che Rolle. Stellvertretend seien die Skripten des Repetitors Alpmann-Schmidt genannt.

- Zeitschriften

Juristische Zeitungen informieren über Entwicklungen in der Gesetzgebung, Rechtspre- chung und wissenschaftlichen Literatur. Hierbei können die allgemeinjuristischen Zeit- schriften, die Spezialzeitschriften und die Ausbildungszeitschriften unterschieden werden. Der Schwerpunkt bei allgemeinjuristischen Zeitschriften ist eine rasche Publikation von Gerichtsentscheidungen aller Rechtsgebiete. Der Aufsatzteil solcher Zeitschriften beinhal- tet Informationen über neue Gesetze, systematische Berichte über die Rechtssprechung und wissenschaftliche Grundlagenbeiträge sowie praxisorientierte Aufsätze. Beispiele für all- gemeinjuristische Zeitschriften sind Neue Juristische Wochenzeitschrift (NJW), Juristen- zeitung (JZ), Juristische Rundschau (JR) oder die Monatszeitschrift für Deutsches Recht (MDR). Zur Vertiefung juristischer Einzelfragen werden Spezialzeitschriften herangezo- gen. Beispiele hierfür sind die Zeitschriften Deutsches Steuerrecht oder Deutsches Verwal- tungsblatt. Begleitend zum Studium werden die Ausbildungszeitschriften "Juristische Schulung" (JuS), Juristische Arbeitsblätter (JA) und Juristische Ausbildung (Jura) angebo- ten. Sie bieten Beiträge zu ausbildungsrelevanten, rechtsgeschichtlichen und rechtstheoreti- schen Problemen sowie Einführungsreihen in Rechtsbereiche und Rechtssprechungsrezen- sionen an.

Die Bedeutung der Literatur für das spätere Berufsleben zeigt sich auch darin, daß ein Rechts- anwalt beispielsweise bei Unkenntnis der herrschenden Lehre haftet, wenn er dadurch dem Mandaten hätte helfen können.105 Unter herrschender Lehre ist hierbei die Beurteilung der Anzahl der zustimmenden Autoren unter Berücksichtigung des Gewichtes der Stimmen zu verstehen.106 Für die Bearbeitung eines Rechtsfalles reicht es nicht aus, die Rechtsfragen nur anhand des Gesetzeswortlautes oder der in den "amtlichen" Sammlungen enthaltenen Ent- scheidungen zu prüfen.107 Der Jurist muß vielmehr zur Meinungsbildung auch den aktuellen Diskussionsstand in der Literatur und die Rechtsprechung - zumindest des Bundesgerichtsho- fes - studieren.

Trotzdem darf die Kenntnis einer von der Rechtssprechung übernommenen Literaturmeinung auch nicht überschätzt werden. Auch abweichende Anschauungen können berechtigt sein. Dies abzuwägen ist die Aufgabe eines Juristen.

Nachfolgend werden elektronische Hilfsmittel zur Literatursuche diskutiert.

4.1.2 Elektronische Bücher oder Zeitschriften

Immer mehr Buchinhalte und Zeitschriftenbeiträge werden in elektronischer Form angeboten und über die Datennetze für den Endnutzer direkt zugänglich gemacht. In Wissenschaften mit schnellen Innovationszyklen, wie z.B. der Hochenergiephysik, hat sich das elektronische Pub- lizieren schon vollzogen. Die Print-Medien werden dabei als zu schwerfällig bezeichnet.

Die Elektronisierung von Texten ermöglicht es, effizientere Darstellungs- und Zugriffsformen auf Passagen von Texten zu entwickeln. Lernende sind an Wissensinhalten interessiert, die sich in unterschiedlichen Medien (Text, Ton, Bild, Video) und in unterschiedlicher Dichte (als Kurztexte, Literaturstelle oder Statistik) darstellen lassen. Elektronische Veröffentlichungen sollten diese unterschiedlichen Medien und unterschiedlichen Wissensfragmente aus unterschiedlichen Ressourcen zusammenbringen.108

Ziel wird es sein, solche Wissensfragmente als nicht-lineare, vernetzt organisierte Texte (Hypertext) darzustellen. Sind die Hypertextbasen mit verknüpften Einheiten aufgebaut, so können die Lernenden darin frei navigieren, sich von Verknüpfungsangeboten anregen lassen oder sich Pfade mit relevantem Lernstoff selbst zusammenstellen. Elektronische Bücher sollten flexibel auf unterschiedliche Lernsituationen reagieren können.

Eine elektronische Hilfe zum systemorientierten Lernen, die das Papier so nicht bieten kann, ist z. B. der elektronische Schönfelder. Er enthält 108 Gesetze und Verordnungen.109 Die e- lektronische Version des Schönfelders ist gegenüber der Papierversion noch um wichtige Wirtschaftsgesetze ergänzt. Einstieg findet man in der elektronischen Gesetzessammlung über ein hierarchisches Verzeichnis nach Sachgebieten (z.B. Strafrecht), über Gesetzesbezeichnun- gen (z.B. Strafgesetz) und dann die Abfolge der einzelnen Paragraphen. Diese systematische Orientierung wird noch dadurch unterstützt, daß man sich bei jedem Paragraphen das Inhalts- verzeichnis einblenden lassen kann, um das systematische Umfeld der Einzelnorm zu über- schauen. Das System ermöglicht eine Volltextsuche mit Endtrunkierung und erlaubt sowohl Boolesche Operatoren (z. B. und, oder, und nicht) zur Verknüpfung der Suchbegriffe als auch Abstandsoperatoren. Desweiteren bietet der elektronische Schönfelder eine Indexsuche über die einzelnen Rechtsnormen und über ein Sachverzeichnis, wie Abbildung 9 zeigt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 9: Indexsuche nach der Rechtsnorm § 11 StVG im elektronischen Schönfel- der

Ein zentraler Vorteil gegenüber der Printversion des Schönfelders sind die expliziten Verweise in den einzelnen Rechtsnormen als Hypertext. Dadurch ist ein freies Navigieren von Norm zu Norm möglich. Mit der Funktion "Lesezeichen" können noch zusätzlich eigene Anmerkungen zu dem Gesetzestext verfaßt werden.

Desweiteren gibt es noch die Gesetzessammlung Sartorius und die Steuergesetze in elektronischer Form. Eine Aktualisierung erfolgt zwei- bis dreimal jährlich.

Um Zeitschriften elektronisch darzustellen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Nur Layout und Reihenfolge der in einem Jahrgang erschienen Ausgaben abzuscannen, erscheint nicht weniger zweckmäßig. Auch kann es nicht sinnvoll sein, zu den einzelnen Artikeln nur Abstracts anzubieten, wie es zur Zeit im Internet der Fall ist. Denn diese Informationsdarbietung erspart nicht den Gang in die Bibliothek.

Ein Beispiel aus dem nichtjuristischen Bereich zur elektronischen Publikation von Zeitschrif- ten ist die c't und iX aus dem Heinz Heise Verlag. Der Jahrgang 1994 wurde komplett in das Textformat HTML umgesetzt. Diese Texte wurden teilweise auch schon im WWW bereitge- stellt. Damit war erst einmal sichergestellt, daß der Inhalt auf allen möglichen Rechnerplatt- formen mit einem WWW-Browser darstellbar ist. Suchen kann man auf diese Weise nicht sehr komfortabel. Daher hat eMedia aus Hannover einen Navigator programmiert, mit dem die als HTML-Texte vorbereiteten Artikel fehlertolerant durchsucht werden. Inzwischen sind auch die Jahrgänge 92/93 der c't zusammen auf einer CD fertig. Die CDs kosten pro Exemplar knapp 70 Mark.

4.1.3 Elektronische Datenbanken

Untersuchungen haben ergeben, daß Rechtsdatenbanken in der Ausbildung als Ergänzung und Erschließungshilfe der konventionellen Medien eingesetzt werden.110 Nachfolgend werden Beispiele für juristische Online- und CD-ROM-Datenbanken sowie veranstaltungsbezogene Datenbanken vorgestellt.

4.1.3.1 Juristische Online-Datenbanken

Auch im Bereich des Rechts wird über den ständig wachsenden Wissensstoff geklagt. Jährlich werden etwa zwanzigtausend Gerichtsentscheidungen und Literaturbeiträge veröffentlicht. Aus diesen jährlich anwachsenden Informationsmengen muß sich der Student die Informationen heraussuchen, die er für die Lösung seines Problems benötigt.

Mit Hilfe von Online-Datenbanken kann die Suche nach Informationen im Vergleich zu einer Suche in einer Bibliothek oder in Printmedien effizienter erfolgen. Die Nutzung von OnlineDatenbanken bringt sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich, die anhand einer juristischen Online-Datenbank näher erläutert werden.

Das bekannteste Beispiel für eine juristische Online Datenbank ist das "Juristische Informati- onssystem" (juris), das im Auftrag des Bundes entwickelt und 1975 zum ersten Mal in Betrieb genommen wurde.111 Ein Zugang zu juris ist seit 1985 über das öffentliche Fernsprechnetz als auch über Datex-P möglich.112 Seit Februar 1996 ist juris desweitern über T-Online, ISDN und Internet erreichbar. Eine Abfrage der juris-Datenbanken über eine WWW-Oberfläche ist derzeit noch nicht realisiert. Eine Testdatenbank mit dem EDV-Recht ist schon im Internet ersichtlich. Juris kann per Internet über eine Telnet-Verbindung113 aufgebaut werden. juris enthält über zwanzig einzelne Datenbanken, die sich wie folgt unterteilen114:

- Recht der BRD

Das Kernstück von juris ist die Datenbank des Bundesrechts, welche sich in die Bereiche Rechtssprechung, selbständige und unselbständige Literatur, Normensammlung, Gesetzesmaterialien, Verwaltungsanweisungen, Pressemitteilungen des BVerfG und der obersten Gerichtshöfe des Bundes unterteilt.

- CELEX

CELEX ist seit April 1991 in juris recherchierbar und beinhaltet 8 Bereiche des Europäi- schen Gemeinschaftsrecht: Rechtssprechung der Verträge, der Abkommen und sonstigen Rechtsakte, des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts, des Komplimentärrechts sowie Gesetz- gebungsvorarbeiten, Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes, nationale Durchführungsbestimmungen von Richtlinien und parlamentarische Anfragen.

- Asylrecht

Diese Datenbank besteht aus mehreren unabhängigen Datenbanken: Datenbank des Bun- desamtes für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Datenbank der Informations- und Dokumentationsstelle für Asyl- und Ausländerverfahren des Verwaltungsgerichtes Wies- baden sowie der Datenbanken der zentralen Dokumentationsstelle der Freien Wohlfahrts- pflege für Flüchtlinge.

- Umweltrecht:

Die Datenbank Umweltrecht beinhaltet Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Bundesländer auf dem Gebiet des Umweltschutzes, Rechtsakte und Vorschläge für Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Umweltschutzes und völ- kerrechtliche Übereinkommen und Verträge auf dem Gebiet des Umweltschutzes.

- Landesrecht

Weiterhin werden die geltenden Gesetze und Verordnungen des Freistaates Sachsen (seit 1996) und Thüringen (seit 1995) angeboten.

Der Umfang der gespeicherten Dokumente in den einzelnen Datenbanken ist unterschiedlich; z. B. werden in der Rechtssprechungsdatenbank derzeit 430.000 Dokumente mit ihrem amtli- chen Leitsatz sowie ergänzenden bibliographischen Angaben und Fundstellen nachgewie- sen.115 93.000 Entscheidungen sind im Volltext abgespeichert, davon weitgehend alle Ent- scheidungen des Bundesfinanzhofes und die neueren Entscheidungen des BVerfG und der übrigen obersten Gerichtshöfe des Bundes. Die derzeit 378.000 Aufsätze und 32.000 Mono- graphien sind mit bibliographischen Angaben und Abstracts in der Datenbank abgelegt. Die Normendatenbank enthält inzwischen die Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes ein- schließlich des Einigungsvertrages und fortgeltenden Vorschriften der ehemaligen DDR (207.000 Dokumente) in vollem Wortlaut.

Wesentliche Voraussetzung für eine effiziente Benutzung einer Datenbank ist die leicht er- lernbare Retrievalsprache. Bei juris wurde das Retrievalsystem namens GOLEM der Firma Siemens eingesetzt. Es erlaubt die Suche nach den üblichen bibliographischen Angaben wie z. B. Gericht, Datum, Aktenzeichen, Gerichtsbarkeit, Verlag, Autor oder Fundstelle. Neben automatisch erzeugten Suchbegriffen stehen dem Benutzer der Datenbank noch Schlagwörter, Gesetzesstellen oder Sachgebietsnotationen zur Verfügung. Alle diese Suchmöglichkeiten können mit Hilfe von Booleschen Operatoren kombiniert werden.

Die Rechercheergebnisse können dann ausgedruckt oder auf Diskette gespeichert werden und auf diese Weise wiederverwendet werden. Für den angehenden Juristen ist von Vorteil, daß die in juris recherchierten Entscheidungen zitierbar sind und somit der Gang zur Bibliothek entfällt.

Für den Gelegenheitsnutzer ist die Retrivialsprache nur schwer verständlich. Daher bietet juris für die Online-Recherche eine neue Benutzeroberfläche namens juris-FORMULAR an.116 Sie entspricht funktional und optisch der seit 1988 entwickelten juris CD-ROM-Oberfläche, die später näher erläutert wird. Die Suchmaske basiert auf der Methapher einer Karteikarten mit entsprechenden Eingabefeldern. Es gibt auch die Möglichkeit, zur Retrievalsprache - auch Expertenmodus genannt - umzuschalten.

Von den Rechnern eines CIP-Pools, z. B. an der Universität des Saarlandes, können die Stu- dierenden kostenfrei Recherchen in den juris-Datenbanken durchführen. Jedem Student ist somit die Möglichkeit gegeben, sich schon während seiner Ausbildung mit juris zu befassen. Er darf dieses System - außer in den Zeiten der Spitzenbelastung - uneingeschränkt nutzen.

Desweiteren können für die juristische Informationssuche die Datenbank der europäischen Union ECHO117 und Eurobases118 oder die US-Rechtsdatenbank Westlaw119 über Internet erreicht werden.

4.1.3.2 Juristische CD-ROM-Datenbanken

Nachfolgend sollen exemplarisch für die große Anzahl von CD-ROM-Datenbanken im juristi- schen Bereich zwei Datenbanken kurz dargestellt werden, die für die Juristenausbildung von Relevanz sind.

- juris data disc

1988 brachte die juris GmbH die erste juristische Datenbank auf CD-ROM auf den Markt. Sie veröffentlichte Teile ihres Datenbestandes auf CD-ROM mit dem Namen juris data disc. 1989 wurde eine CD-ROM auf den Markt gebracht, die den vollständigen Bestand der Rechtsprechung des BGH mit Volltext-Indexierung beinhaltet. 1993 kam die erste juris da- ta disc zum Familienrecht mit den Leitsätzen der FamRZ heraus. Im Gegensatz zur juris data disk mit den Entscheidungen des BGH beinhaltet die Familienrecht-CD-ROM Ent- scheidungen auch der unteren Instanzen. Insgesamt sind 17148 Entscheidungen gespei- chert.120 Die CD-ROM enthält außerdem wichtige unterhaltsrechtliche Tabellen und Leitli- nien, wie z.B. die Düsseldorfer, Berliner und Thüringer Tabelle. Alle CD-ROM-Produkte basieren auf einer einheitlichen Oberfläche. Sie entspricht der Benutzerführung der Online- Oberfläche, die es erlaubt, eine auf der juris data disc durchgeführte Fragestellung auf die Online Datenbank juris zu übertragen. Das Rechercheergebnis enthält dann nur die Diffe- renzen zwischen der Offline- und Online-Version, die auch nur bezahlt werden müssen.

Derzeit gibt es folgende juris-Datenbanken auf CD-ROM: Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes, Sozialrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Bundesrecht, Gebühren- und Kostenrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht und Baurecht.

- NJW-Leitsatzkartei

Jeder Jurastudent kennt die herkömmlichen NJW-Leitsatzkarteien der Zeitschrift NJW, die man ordnungsgemäß -nach Sachgebieten geordnet- gesammelt hat. Die Idee, die Karteikar- ten der Zeitschrift NJW in eine Datenbank zu implementieren, wurde 1989 realisiert. Die Suche in dieser Datenbank kann mit den Suchbegriffen Schlagworte, Schlüsselziffern, Ge- richt, Autor, Gesetze, Paragraphen, Datum, Fundstellen, Dokumentenart und Leitsatz er- folgen.121 Diese Technik kommt dem gewohnten juristischen Arbeitsablauf sehr entgegen, da der Jurastudent für diese Datenbank keine speziellen Abfragekenntnisse - wie z.B. bei juris - haben muß. Diese NJW-Leitsatzkartei eignet sich aber nur als schnelles "Biblio- theksmedium". Man kann zwar schnell nach einschlägiger Literatur und Rechtssprechung suchen, aber der Gang in die Bibliothek und die Lektüre der relevanten Entscheidung kann diese CD-ROM nicht ersetzen. Sinnvoll wäre es, die entsprechenden Entscheidungen und Literatur den Leitsätzen hinzuzufügen, so daß der Gang bzw. die Fahrt zu einer Bibliothek entfallen kann. Diese Datenbank dient zur ersten Orientierung.

4.1.3.3 Veranstaltungsbezogene Datenbank

In solchen Datenbanken können die Veranstaltungsteilnehmer selbst Definitionen, Rechts- sprechungshinweise, relevante Literaturstellen, Hinweise auf Kommentare usw. einspeisen. Wird eine solche Sammlung in eine passende Struktur gebracht, die auch Suchwerkzeuge und Kataloge bereithält, entsteht eine neue Online-Datenbank. Dieser Typ von Datenbank ist den Anforderung der universitären Lehre besonders angepaßt. Desweiteren kann diese Datenbank per Telnet-Funktion auch anderen Studenten der Universität oder einer anderen Universität zugänglich sein.

4.1.4 Virtuelle Bibliothek

Bibliotheken sind die ältesten Institutionen zur Speicherung und Bereitstellung von Wissen. Neben Printmedien kommt elektronischen Produkten eine zunehmende Bedeutung zu. Der Begriff der virtuellen Bibliothek wurde Anfang der 80er Jahre geprägt und beginnt langsam Realität zu werden.122 "Virtuell ist etwas, was unter speziellen Bedingungen Wirkung zeigt oder überhaupt auftritt, ohne real, d.h. beständig da sein zu müssen."123 Die ersten "virtual libraries" entstanden im Umfeld der Softwareentwicklung und waren NetzMetainformationswerkzeuge und Navigationshilfen.

"The virtual library is a sucessful marriage between an electronic library and the Internet network".124 Dieses Zitat von Charles Hildreth bringt zum Ausdruck, daß das Konzept einer virtuellen Bibliothek auf zwei Grundlagen basiert: computergestützten Bibliotheksdienstleistungen und Informationsmehrwertdiensten des Internet.

4.1.4.1 Computergestützte Bibliotheksdienste

Die Funktionen einer elektronischen Bibliothek umfassen einerseits die Beschaffung, die Auswertung und die Speicherung der Dokumente und Zusatzinformationen und andererseits die Bereitstellung der Dokumente und Zusatzinformationen in elektronischen OnlineKatalogen. Diese Kataloge, auch OPAC (Online Public Access Catalogs) genannt, werden durch die Anbindung an externe Netze (z.B. WiN oder Internet) zunehmend öffentlich zugänglich. Sie enthalten somit lediglich ein Verzeichnis der physisch existenten Dokumenten einer realen Bibliothek und stellen eine Mischform aus einer realen und einer virtuellen Bibliothek dar. Zum Beispiel kann auf das Bibliothekssystem der Universität des Saarlandes (SABINE) per Telnet-Verbingung125 zugegriffen werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 10: Weltweite Entwicklung der OPACs126

Seit Beginn der neunziger Jahre werden elektronische Online-Kataloge in den Vereinigten Staaten mit Hilfe des Internet angeboten. Diese erlauben Recherchen in Bibliothekskatalogen im In- und Ausland.127 1993 waren im Internet ca. 500 und Mitte 1994 bereits über 900 O- PACs verfügbar. In Europa setzt diese Entwicklung erst zeitlich versetzt ein. Mitte 1994 wa- ren in Europa ca. 200 OPACs, davon ca. 20 im deutschsprachigen Raum, erreichbar. (Vgl. Abbildung 10)

Neben bibiotheksspezifischen Online-Katalogen kommt computerunterstützten Bibliotheks- verbundsystemen eine zentrale Bedeutung zu. Diese wurden vor ca. 10-15 Jahren mit dem Ziel konzipiert, die Bestände mehrerer, in der Regel räumlich nahe beieinanderliegender Bib- liotheken, zentral zu erfassen.128 Die Aufgabe solcher Verbundsysteme ist nicht die gemein- same Katalogisierung von Literaturbeständen, sondern die Vereinheitlichung der Schnittstel- len einzelner Online-Kataloge. In Deutschland haben sich sieben Verbundsysteme herausge- bildet. Sie sind über das Wissenschaftsnetz (WIN) bzw. das Internet erreichbar.(vgl. Abbil- dung 11)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 11: Übersicht über die regionalen Bibliotheksverbundsysteme in Deutsch- land

Das Ziel internetbasierter Bibliothekssysteme ist es, daß Nutzer von einem beliebigen Ar- beitsplatz aus über Telekommunikationsnetze in verschiedenen Bibliotheksdatenbanken unter einer einheitlichen Oberfläche recherchieren und die Rechercheergebnisse direkt bestellen können. Volltextübertragung (Online Ordering) oder Direktlieferung an den Besteller sind in Planung und bereits teilweise realisiert. Probleme bereitet derzeit die Inkompatibilität deut- scher und ausländischer Bibliothekssysteme (z.B. Literaturerschließungsregeln RAK, RWSK).

Problematisch bleibt die Zeitspanne zwischen der Online-Recherche und der physischen Lieferung des Buches.

4.1.4.2 Informationsmehrwertdienste des Internet

Das Internet unterstützt mit seinen verschiedenen Mehrwertdiensten, wie z.B. E-Mail, Newsgroup, Gopher, Datenbanken oder WWW zentrale Funktionen einer räumlich und zeitlich verteilten virtuellen Bibliothek. Nachfolgend werden die einzelnen Dienste in bezug auf ihre Retrievalfunktion charakterisiert.

Aus der Perspektive der Informationssuche ist Gopher ein Navigationsinstrument, das die Ressourcen des Internet in einem hierarchischen System von Menüs zugänglich macht.129 Um die gezielte Suche nach solchen Informationsressourcen zu ermöglichen, die man in den Me- nüs der gewöhnlich benutzten Gopher-Server entweder überhaupt nicht oder nur nach zeitrau- bendem Browsing finden würde, wurde eine Datenbank namens Veronica130 (V ery E asy R o- dent- O riented N et-wide I ndex to C omputerized A rchives) aufgebaut. Veronica erlaubt eine detaillierte Suche (Boolesche Operatoren, Klammerausdrücke, Rechtstrunkierung) mit Index- und Überschriftenlisten. Das Ergebnis einer Recherche wird in Form eines Gopher-Menüs präsentiert.

Eine Schwäche des Systems Veronica ist, daß mit einer Gopher-Überschrift, die nur aus einer Zeile besteht, kaum eine inhaltliche Beschreibung des Dokumentes möglich ist. Somit hängt das Rechercheergebnis in erheblichen Maße von der Formulierung der Überschrift ab.

WAIS (Wide Area Information Server) ist das derzeit verbreiteste Such- und Indexierungs- werkzeug für verteilte Datenbanken im Netz. Es unterstützt insbesondere die Retrievalfunkti- on in Volltextdatenbanken. Bibliotheken und andere Institutionen richten zunehmend soge- nannte WAIS-Server ein. Nachfolgend wird der Entwicklungsstand von WAIS-Server aufge- führt:

- "Ur-WAIS"

Dieses Werkzeug sucht die Datenbank nach allen eingegebenen Stichworten ab und gibt jedem Dokument ein Gewicht entsprechend der Gesamtzahl und Plazierung der Stichworte im Dokument. Boolesche Operatoren und Trunkierungen sind hierbei nicht möglich.

- Geological Survey/Indiana University

Dieses Suchsystem erlaubt neben dem oben dargestellten Suchprozeß auch die Benutzung Boolescher Operatoren, die Suche nach zusammenhängenden Worten und die Trunkierung.

- freeWAIS

freeWAIS ermöglicht die Suche mit mehreren Booleschen Operatoren, die von links nach rechts abgearbeitet werden, sowie einfache Trunkierung. In diesem Suchsystem beruht die Gewichtung eines Dokumentes auf dem Logorithmus der Häufigkeit des gesuchten Stich- wortes, die Anzahl des Vorkommens des Wortes in der gesamten Datenbank und der Länge des Dokumentes. Dieses Verfahren erreicht eine erheblich bessere Precision beim Retrie- val.

- WAIS-Server

Der kommerzielle WAIS-Server der Fa. WAIS erlaubt zusätzlich noch die Benutzung natürlicher Sprache, gemischt mit Booleschen Operatoren und feldbezogener Suche. Weiterhin berücksichtigt dieses System bei dem Gewichtungsalgorithmus die Plazierung und Bedeutung des gesuchten Stichwortes im Text.

Archie131 ist ein Datenbanksystem, das die Inhaltsverzeichnisse von Anonymous-FTP- Servern der Öffentlichkeit zugänglich macht. Dieses System sucht nach Datei- und Verzeich- nisnamen oder Stichwörtern nach Programmbezeichnungen. Platzhalter und Teileingaben von Namen sind möglich.

World Wide Web ist der fortgeschrittenste Mehrwertdienst im Internet. Seine Benutzer- freundlichkeit beruht primär auf der Verwendung des Hypermedia-Konzeptes.132 Für die In- formationsrecherche im WWW wurden in den letzten Jahren Suchinstrumente entwickelt, welche jedoch bislang keine umfassenden Retrievalfunktion bereitstellen. Die meisten dieser Hilfsmittel sammeln einige ausgewählte, mehr oder weniger maßgebliche und vollständige Listen von WWW-Ressourcen in einer Datenbank, die dann im Freitext suchbar ist.133 Beson- ders umfangreich und kontinuierlich überarbeitet ist die virtuelle Bibliothek des CERN134. Yahoo135 basiert auf einem themenorientierten Inhaltsverzeichnis und erlaubt eine Suche über mehrere Schlagwörter durch Boolesche Operatoren. Altavista136 ermöglicht eine Volltextre- cherche in den WWW-Seiten mit mehreren Suchworten. Neue Suchmaschinen erlauben die Stichwortrecherche nach deutschen Seiten. Flipper137 ist eine der Suchmaschinen, die das gesamte Internet nach deutschsprachigen Seiten über freie Stichwortsuche durchsucht. Dieser Dienst ist mehrsprachig. Dagegen sind Dino138 und Web.de139 auf die Inhalte der angegebe- nen Kataloge angewiesen. Fahnder140 ist die erste deutsche Suchmaschine für juristische In- halte. Sie ist spezialisiert auf sämtliche Informationen, die mit juristischen Fragen zu tun ha- ben.

Die virtuelle Bibliothek beginnt Realität zu werden. Sie entsteht durch das Zusammenspiel von mehreren Bibliotheken und anderen Informationssystemen mit elektronischen Dienstleis- tungen. Einen ersten Schritt in diese Richtung machen die Technische Informationsbibliothek in Hannover141, die Zentralbibliothek der Medizin in Köln, der Wirtschaftswissenschaften in Kiel und der Landbauwissenschaften an der Universität Bonn. Sie ermöglichen eine OnlineBestellung der Dokumente unter Umgehung des klassischen Fernleihverkehrs.

Neben der traditionellen Literatursuche sind Mehrwertdienstleistungen wie die Bereitstellung von Bibliographien, Übersetzungen, Abstracts, Animationen aus Multimediadatenbanken oder Hinweise auf thematisch sinnvolle Verknüpfungen wichtig. Die Nutzer werden zunehmend weltweit nach Informationen suchen und ihre Texte aus Volltextdatenbanken ziehen, bibliographische Referenzen aus den OPACs der Bibliotheken, Zeitungsartikel aus elektronischen Zeitungen von Verlagen, Beschreibung einer Lehrveranstaltung aus dem WWW, die neueste Software über FTP oder ein Call for paper aus einem spezifischen ListServer. Hierzu werden nachfolgend konkrete jursitische Anwendungsfelder beschrieben.

4.1.4.3 Juristische Anwendungsfelder

Nachfolgend werden am Beispiel von Gesetzestexten und -entscheidungen, Zeitschriften, Literaturrecherche und Diskussionsforen die Mehrwertdienste des Internet diskutiert.

- Gesetzestexte:

Einige Gesetzestexte befinden sich schon im Netz, z.B. das Grundgesetz in drei Sprachen (Deutsch142, Englisch143 und Französisch144 ), das Bundesdatenschutzgesetz145 oder die Verträge zur deutschen Einheit146. In Zukunft sollen 75 weitere aktuelle Gesetzestexte im WWW zur Verfügung gestellt werden. Durch das Internet werden dem Studenten zunehmend auch ausländische Rechtsnormen zugänglich. Grundsätzlich stellt sich das Problem der Aktualisierung und der Gewährleistung.

- Gerichtsentscheidungen:

In WWW-Seiten von Universitäten und Verlagen werden aktuelle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Volltext147, Entscheidungen der oberen deutschen Bundes- gerichte148 und aktuelle Zivilrechtsfälle des BGH, geordnet nach Themengebieten149, hin- terlegt.

- Zeitschriften:

Eine zunehmende Anzahl an Verlage präsentieren ihre Zeitschriften im Internet, z.B.: Deutsche Richterzeitung150, Juristische Schulung151, Neue Juristische Wochenzeitschrift152 oder Zeitschrift für Zivilprozeß153.

- Literaturrecherche:

Die juristische Fakultät der Universität des Saarlandes stellt derzeit Angaben über die in ihrer Bibliothek verfügbaren Bücher und Zeitschriften in ein internetbasiertes Bibliothekssystem ein. Dabei kann eine Suche über die juristische Seminarbibliothek oder über Telnet (Login Search) in der juristischen Zeitschriftenbibliothek erfolgen. Hierzu werden entsprechende Suchmasken bereitgestellt.

- Diskussionsforen:

In den Diskussionsforen befinden sich nach Themen sortierte Nachrichtengruppen. Bei- spiele hierfür sind das Computerrecht, das Arztrecht, das Arbeitsrecht, das Gesellschafts- recht, das Konkursrecht, das Urheberrecht, das Verfassungsrecht, das Baurecht, das Poli- zeirecht, das Steuerrecht und das Strafrecht, die vom Nutzer per E-Mail abonniert werden können. Diese Diskussionsforen, auch Newsnet genannt, sind neu eingerichtet worden, um eine möglichst fruchtbare Diskussion in den einzelnen Fachgebieten anzuregen. Es werden dabei zahlreiche Diskussionsbeiträge sowohl von Juristen als auch von Nichtjuristen ge- wünscht. Der Benutzer kann Nachrichten einspeisen, lesen, oder Kommentare verfassen.

Eine weiteres Diskussionsforum für moderne Kriminalwissenschaften ist die forensl@acc.fau.edu-Mailingliste. Dabei stehen Erkenntnisse der forensischen Anthropologie, Biologie, Chemie, Pathologie usw. im Mittelpunkt. Die Diskussionsgruppe intlaw@vm1.spcs.umn.edu befaßt sich mit internationalem Recht.

4.2 Szenarien für Lehrangebote

Der Frontalunterricht ist schon seit längerem im Visier pädagogischer Reformer. Mehr Selbständigkeit beim Lernen fordern sie, und eine Umgebung, die Neugierde, Kreativität und Wissensdurst weckt. Der Lehrende soll nicht anonym Faktenwissen vermitteln, sondern Berater und Trainer bei Problemlösungen sein.

Neue Telekommunikationsdienste sind grundsätzlich geeignet, Vorlesungen, Seminare, Ü- bungen, Arbeitsgemeinschaften oder Examenskurse zu unterstützen. Die Bandbreite der Unterstützungsmöglichkeiten reicht von einfachen textbasierten Lernprogrammen bis hin zu interaktiven, multimedialen Wissenspräsentationen zur wirksamen telebasierten Unterrichtsvorund - nachbereitung. In ausschließlich über Datennetzen durchgeführten Lernkursen oder in Audio-Visuellen-Übertragungen von Vorlesungen über Kommunikationsnetze in räumlich verteilte Hörsäle wird die traditionelle Unterrichtsform mit Hilfe von Telekommunikationsdiensten unterstützt. Durch Einsatz solcher Dienste wird die physische Unterrichtsumgebung allmählich durch eine "virtuelle" Umgebung abgelöst.

4.2.1 Multimediale Vorlesungen

Vorlesungen können in Abhängigkeit der eingesetzten Technologien zu neuen Kooperations- formen in und über Universitäten hinweg führen. Computergestützte Vorlesungen, Vorlesun- gen mit der Unterstützung des WWW und Teleteaching-Konzepte werden nachfolgend be- handelt.

4.2.1.1 Computerunterstützte Vorlesungen

In der einfachsten Form der Unterstützung von Vorlesungen werden die Wandtafeln und Folien durch computergestützte bzw. multimediale Präsentationen ersetzt.

In Vorlesungen werden oftmals Graphiken zur Übermittlung von komplexen Sachverhalten eingesetzt. Solche Übermittlung können in jedem Seminarraum mit Hilfe beispielsweise eines Laptops und Flat Screen computerunterstützt durchgeführt werden. Computerunterstützte Graphiken haben gegenüber der herkömmlichen Präsentation den Vorteil, daß sie gemeinsam mit den Studenten erstellt werden können und direkt nach der Veranstaltung den Studenten zum Kopieren zur Verfügung stehen. Auch Änderungen aufgrund einer neuen Gerichtsent- scheidung lassen sich auf die Weise unproblematisch durchführen, ohne daß eine neue Folie ausgedruckt werden muß.

Nach dem Semester können diese Folien beispielsweise im CIP-Pool des jeweiligen Fachbereiches für die Studenten bereitgestellt werden. Es sollte dabei die Möglichkeit vorgesehen werden, daß die Studenten sich die Präsentationen zur Prüfungsvorbereitung auch mit nach Hause nehmen können.

Abbildung 12 zeigt ein Beispiel für eine computerunterstützte Graphik.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 12: Beispiel für eine computerunterstützte Präsentation

4.2.1.2 Vorlesungen mit der Unterstützung des WWW

In diesem Szenario wird das Internet, insbesondere das WWW, als zusätzliches Hilfsmittel zur Lehre eingesetzt. Die Studenten nehmen am regulären Vorlesungsbetrieb teil und haben zusätzlich die Möglichkeit, sich an Computerarbeitsplätzen an der Universität oder zu Hause per WWW weitere Informationen zu beschaffen. Dabei sollte die Möglichkeit zur Informati- onsbeschaffung nicht als Ersatz für den Besuch der Vorlesung angesehen werden.154 Diese Form der Unterstützung soll es dem Studenten ermöglichen, das in der Vorlesung vermittelte Wissen zu vertiefen oder zu wiederholen.

Für die Bereitstellung von Informationen zu einer Vorlesung gehören auf der Homepage sowohl eine inhaltliche als auch eine zeitliche Gliederung der Vorlesung, die einen Einstieg in die einzelnen Themenbereiche der Vorlesung ermöglicht. Der Lernstoff der Vorlesung soll dabei in sinnvolle Lerneinheiten eingeteilt sein. Eine Vorlesung soll im WWW neben dem eigentlichen Lehrstoff auch vorbereitende und nachbereitende Inhalte anbieten.

Um eine Vorlesung zu verstehen, bedarf es in der Regel eines Vorwissens. In der Vorberei- tungsphase erscheint es sinnvoll, den Studenten Hinweise auf den WWW-Seiten zu einfüh- renden Texten oder Übersichten mit Verweisen auf vorhergehende Veranstaltungen oder ent- sprechende Grundlagenliteratur zu hinterlegen. Dabei sollte die Darstellung über eine Wieder- gabe von verwendeten Graphiken und Übersichten hinausgehen und zumindest mit kleinen Rechtsfällen und deren Meinungsstreitigkeiten ergänzt werden. Eine Möglichkeit, die Rechts- fälle anzubieten, ist die textbasierte Übertragung der Aufgabenblätter und Musterlösungen in das WWW, was mit geringem Aufwand verbunden ist. Eine weitere Möglichkeit könnte darin bestehen, die Antworten auf Testfragen direkt über das Internet an einen Server weiterzulei- ten, der sie prüft und korrigiert zurückschickt. Eine solche Kontrolle ist mit sehr viel Aufwand verbunden und eignet sich weniger für die Korrektur von Rechtsfällen als für Multiple- Choice-Tests.

Der auf den WWW-Seiten hinterlegte Lehrstoff sollte noch mit vertiefenden Informationen zur Vorlesungsnachbereitung angereichert werden. Dadurch hat der Student die Möglichkeit, sich noch einmal mit der Problematik zu beschäftigen. Hierbei sollte vor allem auf die ent- sprechende Rechtssprechung und Literatur hingewiesen werden. Ein einheitliches Layout soll dabei dem Lerner die Orientierung erleichtern. Gegebenenfalls können komplexe Sachverhal- te, bei denen eine textuelle Darstellung nicht ausreicht, auch mit Videosequenzen oder Ani- mationen ergänzt werden.

Für den Studenten ist es auch interessant, auf Inhalte weiterer WWW-Seiten anderer Universi- täten geleitet zu werden. Werden diese Lehrinhalte untereinander und mit anderen Wissens- quellen, wie z.B. Seminarbibliotheken oder Hinweise auf Vorlesungsverzeichnisse anderer Universitäten, verbunden, so entsteht ein umfassendes Netz zur Wissensvermittlung. Dieses Netz kann jeder Student entsprechend seines Wissensstandes nutzen.

Diese Vorlesungsskripte haben jedoch auch Nachteile. Sie können grundsätzlich nur orts- und technologiegebunden gelesen werden. Das Lesen solcher Texte am Bildschirm, die teilweise sehr umfangreich sind, ist ermüdend.

4.2.1.3 Teleteaching

In diesem Szenario wird aufgezeigt, wie eine Kooperation verschiedener Hochschulen in der Form gemeinsamer Vorlesungen stattfinden könnte. Dabei werden über ein breitbandige Netz (ATM) mittels Audio- und Video-Unterstützung Vorlesungen zwischen zwei Universitäten abgehalten. Diese Möglichkeit eignet sich für Übertragungen von Standard-Vorlesungen wie beispielsweise Einführung in die Rechtswissenschaft oder Einführungsvorlesungen in die ein- zelnen Rechtsgebiete, die an allen Universitäten Deutschlands stattfinden. Denkbar wäre auch dieses Konzept für die Übertragung von Vorlesungen der Vertiefungsfächer, die aufgrund personeller Besetzung der Lehrstühle nicht an jeder Universität durchgeführt werden können.

Die Veranstaltungen werden in den mit Audio- und Videokommunikation ausgestatteten Hörsälen gehalten und live an die Partneruniversitäten übertragen.155 Bei solchen TeleteachingVeranstaltungen sollten die beiden Hörsäle mit jeweils zwei Kameras ausgestattet werden. Die Ausstattung der beiden Hörsäle ist gleich, so daß eine Übertragung von Tönen und Bildern in beiden Richtungen möglich ist.

Ein Kamera wird auf den Vortragenden gerichtet sein, die zweite auf die Studenten im Hörsaal. Anstelle der traditionellen Folien werden computerunterstützte Präsentationen mit Hilfe von Projektoren im lokalen Hörsaal als Großbild dargestellt. Auf diese Weise können neben den üblichen Graphiken und Tabellen auch Bilder, Animationen oder digitale Videos präsentiert werden. Mit Hilfe der Dozentenkamera mit Bewegungsverfolgung und Mikrofon wird die Präsentation zwischen den Hörsälen übertragen. darmstadt/Publikationen/Diplomarbeit/dipl_oh.html (Stand 27.05.1996)

Ein Problem stellt die Interaktion zwischen den Studenten und dem Dozenten dar. Sinnvoll wäre, die Vorlesungsräume mit Multimedia-Arbeitsplätzen auszustatten.

Abbildung 13 zeigt ein solches Teleteaching-Konzept. Im Sommersemster 1995 wurde im Rahmen einer Informatik-Vorlesung eine Kooperation zwischen den Universitäten Mannheim und Heidelberg erprobt.156

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 13: Beispiel für eine Teleteaching-Veranstaltung

Ein Übertragung von Vorlesungen mittels Audio- und Videokomunikation bedarf organisatorischer und technischer Voraussetzungen.157 Das Konzept kann grundsätzlich auf juristische Lehrveranstaltungen übertragen werden.

4.2.2 "Online"-übungen

Analog zur "Online"-Vorlesung versteht man unter einer "Online"-Übung eine Lehrveranstal- tung, in der sich die Teilnehmer an verschiedenen Orten befinden und miteinander über Com- puterkonferenz oder E-Mail kommunizieren.158 Je nach Netzwerkarchitektur ergibt sich die Möglichkeit, kleine und größere Gruppen in die Aktivitäten miteinzubeziehen. So können Seminare zur gleichen oder unterschiedlichen Zeit sowie an einem oder mehreren Orten ab- gehalten werden.

Denkbare wäre eine solche Art von Lehrveranstaltung in der Rechtswissenschaft, indem Arbeitsgemeinschaft und Übung zu einer "Online"-Übung verschmelzen. Diese neue Art von Übung hätte die Aufgabe, die Studierenden auf Klausuren und Hausarbeiten durch interaktives Bearbeiten von Rechtsfällen vorzubereiten. Die Termine für die Hausarbeiten und Klausuren würde dann nicht mehr in einem Zusammenhang mit einer Übung stehen, sondern könnten in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden.

Das Internet als Lernumgebung stellt dabei ein neues Medium dar, das mit neuen Anforderungen an die Lernenden und Tutoren verbunden ist. Es wird vorausgesetzt, daß die Lernenden Routinefertigkeiten im Umgang mit computerunterstützten Lernumgebungen haben. Sie müssen zumindest die zentralen Funktionsprinzipien der eingesetzten Technologien kennen.159 Beispielsweise wäre es von großem Vorteil, wenn die Teilnehmer solcher Übungen mit dem E-Mail-Programm und dem Navigationsprogramm des World Wide Web vertraut wären. Sie müßten in der Lage sein, elektronische Ressourcen für die Literaturrecherche zu nutzen, angefangen von Online-Datenbanken, über Bibliotheken bis hin zu Diensten des Internet (Newsgroups, Suchmaschinen oder FTP). Das Erlernen solcher Kenntnisse und Fähigkeiten darf jedoch nicht zentrale Aufgabe einer "Online"- Übung sein.

Weiterhin stellt das Internet ein neues Instrument der Informationsübermittlung dar. Es wäre die Aufgabe der Studierenden, selbständig im Laufe der Veranstaltung Informationen zur Lö- sung von Rechtsfällen im Internet zu recherchieren. Aufrund der großen Menge und der Un- strukturiertheit der Informationen im Datennetz wäre es sinnvoll, für ein Online-Seminar ei- gene WWW-Seiten zu erstellen. Diese sollten eine Vorstrukturierung der relevanten juristischen Informationen anbieten, wie beispielsweise Suchmaschinen, elektronische Bibliotheken, Newsgroups, Rechtsnormen, aktuelle Gerichtsentscheidungen.

Die computerunterstützte Kommunikation verändert die Interaktion der Lernenden.160 Die Studierende stehen im Rahmen solcher Übungen den Anforderungen gegenüber, neue kom- munikative und soziale Fähigkeiten in der Kommunikation mit den Kommilitonen und Tuto- ren zu entwickeln und anzuwenden. Damit der Studierende während der Übung nicht auf sich alleine gestellt ist, sollte eine Kommunikation (Tele-Tutoring) und Zusammenarbeit (Compu- terunterstütztes kooperatives Lernen) mit Tutoren über Computernetzwerke unterstützt wer- den.

4.2.2.1 Aufbau einer Online-übung

Die Anmeldung zu einer solchen Übung erfolgt per E-Mail. Die Gruppe sollte nicht größer sein als 20 Teilnehmer, da ansonsten die konstruktive Diskussion und Zusammenarbeit nicht gewährleistet werden kann.

Der Tutor der Veranstaltung hat die Aufgabe, die Teilnehmer in die Themen und Schwerpunkte der Rechtsfälle einzuweisen, indem er ihnen auf den WWW-Seiten entsprechende Informationen bereitstellt. Er sollte darauf achten, daß die Studenten gemeinsam Rechtsfälle bearbeiten. Eine Kooperation sollte möglichst früh eingeführt werden, um den Austausch zwischen den Teilnehmern zu fördern.

Die Vorbesprechung einer "Online-Übung" sollte lokal stattfinden. Eine "face to face- Sitzung" fördert voraussichtlich die soziale Verpflichtung der Übungsteilnehmer. Auf diese Weise lernen sich die Studierenden persönlich kennen und haben somit während der compu- terunterstützten Kommunikation und Kooperation einen Bezug zu ihren Lernpartnern. Die Vorbesprechung sollte dazu dienen, die Teilnehmer in die Zielsetzung, den Ablauf und die Schwerpunkte der Übung einzuführen. Gegebenenfalls müßte auch eine kurze Einführung in die Funktionen und Bedienung der eingesetzten Technologien erfolgen. Nach diesem lokalen Treffen sollte die Kommunikation und Kooperation ausschließlich über E-Mail und WWW laufen.

Ratsam wäre es, die erste Woche der Übung mit der persönlichen Vorstellung der Übungsteilnehmer per E-Mail einzuplanen. Um die Kommunikation der Studierenden untereinander zu fördern, sollten sie neben Angaben zur Person auch Schwerpunkte und Probleme bei der Bearbeitung von Rechtsfällen angeben. Somit hat der Tutor die Gelegenheit, auch auf die spezifischen Probleme der Gruppe einzugehen. Vielleicht entstehen auf diese Weise auch Arbeitsgruppen unter den Studenten, die sich gegenseitig bei ihren Problemen helfen.

Später können dann wöchentlich die Sachverhalte kleiner Fallkonstellationen auf den WWW- Seiten veröffentlicht werden. Die Fälle sollten die wichtigsten Problembereiche des Rechtsge- bietes ansprechen, so daß die Studenten auch ohne lokale Lehrveranstaltung auf die Klausuren vorbereitet sind. Die Fallfrage sollte präzise und gezielt formuliert werden, damit die Organi- sation der Zusammenarbeit in den Gruppen nicht zusätzlich erschwert wird. Für das Bearbei- ten der einzelnen Rechtsfälle sind Zeiträume sowie genaue Anweisungen und Abgabetermine einzuplanen.

Die Studenten sollten sich dann in Vierergruppen zusammenschließen und gemeinsam diese Fälle lösen und die Fallösung nach einer festgelegten Zeit an die Mailgruppe versenden. Diese Fallösungen werden mit dem Tutor gemeinsam besprochen. Danach stellt der Tutor die Musterlösung zu den einzelnen Fällen auf die WWW-Seiten mit Hinweisen zu vertiefender Literatur für die Bereiche, in denen die Teilnehmer besondere Probleme hatte. Gegebenenfalls kann der Tutor noch weitere Fälle mit Musterlösungen zur Verfügung stellen, mit deren Thematik die Teilnehmer Probleme hatten. Auf diese Weise können sie ohne die Hilfe des Tutors die Thematik noch einmal an Beispielen wiederholen.

Am Ende der Veranstaltung sollte den Teilnehmern ein Überblick über die wichtigsten Problembereiche des Rechtsgebiets anhand von Fällen gegeben sein, mit dem sie die Klausuren und Hausarbeiten erfolgversprechend lösen können. Zur Vorbereitung auf die Klausuren stehen den Teilnehmern somit eine Vielzahl von Fällen mit Musterlösungen zur Verfügung. Diese Ergebnisse sollten aber nicht nur den Teilnehmern der Übung, sondern allen Studenten der Rechtswissenschaft zugänglich sein.

4.2.2.2 Kommunikation und Kooperation

Die Teilnehmer der Übung sollten jederzeit die Möglichkeit haben, sich bei Problemen an ihren Tutor zu wenden (Tele-Tutoring-Konzept). Neben der Aufgabe, den Studierenden fach- liche Fragen zu beantworten, sollte er auch die sozialen Rahmenbedingungen beachten. Denn die soziale Kompetenz eines Tutors ist in computerunterstützten Übungen genauso wichtig wie in konventionellen Lehrveranstaltungen. Es gehört u.a. zu seinen Aufgaben, die Teilneh- mer der Übung zu motivieren, Diskussionen zu moderieren oder Kommunikation zu fördern. Dies kann grundsätzlich über E-Mail oder Videokonferenzen unterstützt werden.

- E-Mail

Electronic Mail ist das derzeit am meisten eingesetzte Medium für Tele-Tutoring- Konzepte.161 Aufgrund der Asynchronität kann der Studierende den Tutor bei Problemen jederzeit kontaktieren. Ein Nachteil dieses Mediums ist die temporale Unbestimmtheit. Die Studierende und der Tutor der Übung befinden sich in einem unabhängigen, subjektiven Raum-Zeit-Schema.162 Daher ist es nicht gewährleistet, zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Anwort auf eine Frage zu erhalten.

- Videokonferenzen

Die Kommunikation im Rahmen einer Übung mittels Videokonferenz durchzuführen, stößt auf Bedenken. Zum einen handelt es sich bei Videokonferenz um ein synchrones Kommunikationsmedium, das die Anwesenheit der Kommunikationspartner voraussetzt. Somit können die Studierenden nur zu festgelegten Sprechzeiten mit dem Tutor kommunizieren. Desweiteren ist in der Regel die Anzahl der Teilnehmer an einer Videokonferenz derzeit noch auf sechs beschränkt. Die technische Realisierung für mehr Teilnehmer wäre mit diesem Medium mit sehr viel Aufwand und Kosten verbunden.163

Eine Bedingung für effektives kooperatives Lernen besteht darin, daß die zu lösende Aufgabe auch wirklich eine Gruppenaufgabe darstellt.164 Es muß sich also um Aufgaben handeln, die durch eine koordinierte Zusammenarbeit gelöst werden können. Die Studierenden sollten bei der Bearbeitung der Rechtsfälle nicht abwechselnd agieren oder die Aufgabe in unabhängige Teile zerlegen und später additiv zusammenführen, sondern den Aufbau und die Auswahl der relevanten Anspruchsgrundlagen gemeinsam erarbeiten. Für die Literaturrecherche wäre eine Aufteilung der Aufgaben denkbar.

Zur gemeinsamen Bearbeitung der Rechtsfälle empfiehlt es sich, den Studenten Gruppenedi- toren zur Verfügung zu stellen. Gruppeneditoren unterstützen die gemeinsame Erstellung von Dokumenten.165 Dadurch hätten die Teilnehmer der Übung die Möglichkeit, zeitversetzt an einem Dokument zu arbeiten, ohne daß das Dokument des Mitstudierenden verändert wird. Auf diese Weise kann auch der Tutor auf die Dokumente der Studierenden zugreifen und ih- nen Ratschläge geben. Dabei lassen sich zwei Arten unterscheiden, die sich für die Unterstüt- zung von Online-Übungen eignen:

- Annotationssysteme

Bei Annotationssystemen ist es möglich, dem elektronischen Dokument Kommentare und Korrekturen hinzuzufügen. Bei gleichen Texteditoren können Rezensenten ihre Kommentare direkt in das Dokument einfügen. Diese Art der Kommentierung verändert aber unmittelbar das Orginaldokument. Eine andere Methode ist die Overlay-Technik. Die Methode gleicht dem Auflegen einer Klarsichtfolie auf ein beschriebenes Blatt. Die Kommentierung oder Randnotizen erfolgen auf einer gesonderten Ebene. Die dritte Methode ist das markieren sogenannter Notizzettel an bestimmen Stellen im Originaltext.

- Koautorensysteme

Koautorensysteme unterstützen die Dokumentenerstellung durch einen oder mehrere Auto- ren. Dabei können mehrere Benutzer gleichzeitig an einem Dokument an verschiedenen Stellen Änderungen vornehmen bzw. einen Autor Änderungen durchführen lassen. Die Veränderungen werden den anderen Autoren unmittelbar angezeigt, indem sie mit einem Zeigeinstrument oder z.B. über einen Sprachkanal auf Änderungswünsche aufmerksam gemacht werden.

4.2.3 Internetbasierte Seminare

Ein teilweise Verlagerung eines Seminars ins Internet wäre denkbar, indem die Seminarteil- nehmer ihre Seminararbeiten in Form von HTML-Seiten im WWW präsentieren. Erste Expe- rimente166 legen nahe, daß es möglich ist, curricular und materialmäßig (textuell und gra- phisch) gut aufbereitete Kurse nicht mehr als Seminare zu organisieren sondern als Projekte. In solchen Projekten soll - auf der Basis der linear geordneten Kursunterlagen - der jeweilige Gegenstandsbereich eines Kurses modelliert und in eine entsprechende Hypertextbasis über- führt werden.

An der Stelle eines Readers bereitet der Tutor ein Hypertextdokument im WWW vor. Dieses sollte den Seminarplan mit den entsprechenden Seminarthemen und Referenten, EmailAdressen der Tutoren und Literaturhinweise beinhalten. Sinnvoll wäre auch, die EmailAdressen der jeweiligen Referenten zu hinterlegen, um so eine Zusammenarbeit unter Studenten bei gleicher Thematik zu fördern. Desweiteren sollten nach Themen gegliederte Texte zur Seminarvorbereitung zur Verfügung gestellt werden. Auf den Vortrag der Seminarteilnehmer sollte jedoch nicht verzichtet werden.

4.2.3.1 Gestaltung der Seminararbeit

In dem Forschungsbereich des computerunterstützten Lernens wurde der Begriff des "Lernens durch Modellieren" geprägt, der sich auf den individuellen Aufbau neuer Inhaltsstrukturen im Hypertext-Format bezieht.167 Der Student muß sich bei dieser Art von Seminararbeit kreativ, assoziativ und nicht-linear mit der Thematik auseinandersetzen. Seine Aufgabe ist es, eine benutzerfreundliche Knotengröße zu modellieren und sinnvolle Verknüpfungen zu setzen.

Als Ergebnis stehen nach der Modellierung die Hypertextbasen allen Studenten zur Verfügung. Die Seminararbeiten können somit für andere Studenten im WWW präsentiert werden. Aufgrund des zunehmend kleiner werdenden Innovationszyklus wird es die Aufgabe des Seminarleiters sein, mit Hilfe der nächsten Generationen diese Seminararbeiten immer auf dem aktuellen Stand zu halten bzw. zu ergänzen.

An der Universität Konstanz wurde im Sommersemester 1990 der Versuch gestartet, den In- halt des informationswissenschaftlichen Themas "Automatische und intellektuelle Verfahren der Inhaltserschließung" in verschiedene Hypertextbasen zu überführen.168 Lernziel des ge- samten Kurses war die Aneignung des Wissens durch aktive Modellierung und Strukturie- rung. Problematisch ist dabei, daß die Studierenden zwar ihr Referatsthema inhaltlich sehr gut beherrschten, die Hypertextbasen der anderen Teilnehmer des Seminars aber wegen Zeitman- gel nicht diskutieren konnten. Derzeit könnte ein solcher Versuch andere Ergebnisse erbrin- gen. Mit Hilfe benutzerfreundlicher HTML-Editoren wird das Schreiben solcher Hypertextba- sen zunehmend vereinfacht. Eine Einführung in die HTML-Sprache sollte aber die Vorausset- zung für eine solche Lehrveranstaltung sein.

4.2.3.2 Diskussionsforen der Seminare

Diskussionen finden im Idealfall in einer speziellen Seminar-Newsgroup statt, so daß eine Diskussion auch außerhalb der Seminarveranstaltung geführt werden kann. Diskussionsbeiträge können auf diese Weise besser durchdacht und gegebenenfalls mit entsprechender Literatur belegt werden. Solche Foren fördern somit den Dialog zwischen den Studenten, der häufig während der Veranstaltung zu kurz kommt.

Damit ein solches Seminar möglichst vollständig über Internet abrufbar wird, müssen neben den Seminararbeiten auch die Diskussionen und Ergebnisse der jeweiligen Sitzungen protokolliert werden. Auf diese Weise können auch externe Studenten Seminare mitverfolgen und durch Diskussion aktiv daran teilnehmen. Mit der Einrichtung von Newsgroups zu bestimmten Veranstaltungen könnte dieses Medium auch genutzt werden, um Fragen öffentlich zu diskutieren, die im Zuge einer geschlossenen Veranstaltungen auftreten.

Neben der asynchronen Form der Kommunikation, kann auch ein synchrones Forum mittels IRC eingerichtet werden, welches die Einschaltung einzelner Lerner in eine Diskussionsgruppe möglich macht. Auch fest angesetzte Telefon- oder Videokonferenzen können einberufen werden, in denen eingeladene Experten Fragen und Problemstellungen zu aktuellen Themen mit interessierten Lernern diskutieren.

4.2.4 Mail-Debatten

Neben der Auslagerung von Lehrveranstaltungen bietet das Internet die Möglichkeit, neuartige Veranstaltungstypen einzuführen. Ein Beispiel dafür ist die E-Mail-Debatte, die sowohl universitätsintern, national als auch international geplant werden kann. Dabei debattieren Studierende aus verschiedenen Ländern per E-Mail beispielsweise über das Abtreibungsrecht in ihrem Land. Ziel einer solchen Veranstaltung ist die Erhöhung der interkulturellen kommunikativen Kompetenz und Sensibilität der Teilnehmer.

Pionierarbeit in diesem Bereich leisteten Kim und Wood, indem sie im Jahre 1987 die Elect- ronic-Mail-Technologie an der University of Rhode Island in Kingston (USA) in die be- triebswirtschaftliche und kommunikationswissenschaftliche Ausbildung integriert.169 Neben der Nutzung neuer Technologien, stand die Kommunikation mit weltweiten Partnern im Vor- dergrund. Mit diesem Medium wollte man die interkulturelle Kompetenz der Studierenden verbessern.

Seit 1993 wird dieses Projekt vom U.S Department of Education mit dem Ziel, ein weltweites Netz aufzubauen finanziell unterstützt. Die University of Rhode Island integriert derzeit Teil- nehmer aus insgesamt acht Ländern auf drei Kontinenten für ihre E-Mail-Debatten.170 So kommunizieren z.B. Studierende der Universitäten aus Hongkong, der Türkei, den Niederlan- den, Norwegen, England und der Bundesrepublik Deutschland mit Kommilitonen der Univer- sity of Rhode Island über verschiedene betriebswirtschaftliche Themenstellungen.

Eine typische E-Mail-Debatte erstreckt sich über etwa zwölf Wochen, was dem Zeitraum eines Semesters entspricht. Für solche Diskussionen eigenen sich Gruppen bis zu sechs Teilnehmern. Die E-Mail-Debatte setzt sich aus folgenden fünf Phasen zusammen:

1. In einer ersten Phase legen zwei Professoren, z. B. aus Deutschland und Amerika, ein Thema fest und formulieren eine These, mit der sich die studentischen Teilnehmer ausei- nandersetzen werden. Die These muß so formuliert sein, daß zwei unterschiedliche Stand- punkte eingenommen werden können. Beispiel für eine solche These in der Rechtswissen- schaft könnte wie folgt lauten: "Die Nutzung elektronischer Medien für die Rechtsfindung beeinflußt die Rechtssprechung". Die Teilnehmer werden dann in die Pro-Gruppe und Contra-Gruppe aufgeteilt. Die erste Phase endet mit der elektronischen Vorstellung der Teilnehmer per E-Mail (Electronic Handshake). Gegebenenfalls müssen die Diskussions- leiter in dieser Phase die Studierenden in die Technik des Mediums E-Mail einweisen.

2. Die zweite Phase beginnt für beide Gruppen mit der Formulierung ihrer Argumente. Diese

"Constructive Arguments" begründen logisch zwingend und mittels Belegen die These bzw. Antithese. Dafür bedarf es eines gründlichen Studiums der Literatur. Während der Literaturarbeit soll innerhalb der einzelnen Gruppen kooperativ zusammengearbeitet werden und die Gruppenteilnehmer sollen miteinander die neuesten Erkenntnisse über E-Mail austauschen. Die Ergebnisse der Literaturrecherche sind dann zum gleichen Zeitpunkt der jeweiligen Gegenseite elektronisch zu übermitteln.

3. Die argumentative Entkräftung von Standpunkten, sog. "Refutation Arguments", ist das Ziel der dritten Phase der Debatte. Dabei versuchen beide Seiten ihre Position konsequent beizuhalten. Erfahrungsgemäß kritisieren die Teilnehmer die Begriffsdefinitionen oder die Belege der Gegenseite.171

4. In einer weiteren Runde werden nun die Argumentationsketten erneut überarbeitet, um die eigenen Constructive Arguments zu verteidigen und die Schwäche der Gegenposition auf- zudecken. Die Begründungen werden als "Rebuttal Arguments" wiederum über E-Mail versandt.

5. In der abschließenden fünften Phase werden von jeder Gruppe separat die Argumente zu- sammengefaßt, die eine prägnante Zusammenfassung der wichtigsten Gesichtspunkte ent- halten soll. Diese Darstellung ("Executiv Summary") kann ebenfalls ausgetauscht werden.

Auf der Basis aller Beiträge nehmen die Debattenleiter eine Bewertung des elektronischen Disputs vor. In der Regel tauschen die Professoren dann mit den Studierenden ihre Eindrücke aus.

In Deutschland wird dieses Medium derzeit an der Technischen Universität Braunschweig seit dem Wintersemester 1993/94 in der Betriebswirtschaftslehre eingesetzt. Dabei sollen die Stu- dierenden durch den Kontakt zu ausländischen Studierenden spezifisches Kommunikations- verhalten und kulturelle Hintergründe anderer Länder erkunden. Aufgrund der großen Nach- frage an dieser Veranstaltung nahmen 35 deutsche und 35 amerikanische Studenten der Uni- versity of Rhode Island teil. Folgende Aspekte wurden von den deutschen Teilnehmern als positiv empfunden:

- Bereicherung des Veranstaltungsangebotes,
- praktische Erfahrungen mit einem neuen Kommunikationsmedium,
- Kommunikation mit ausländischen Studierenden,
- Gruppenarbeit,
- fachliche Austausch in einer Fremdsprache sowie
- Form der praxisrelevanten Ausbildung. Negativ fiel bei dieser E-Mail-Debatte auf:

- zu große Arbeitsgruppen,
- Mißverständnisse durch die Benutzung unterschiedlicher Definitionen zentraler Begriffe,
- Fehlen einer Rückmeldung beim Versenden einer Mail und
- unpersönliche Art des Kommunizierens.

Die bisherigen Erfahrungen mit E-Mail-Debatten zeigen, daß durch dieses Medium die Wahr- nehmung anderer Kulturen verbessert werden kann. Das Ziel sollte dabei sein, die interkultu- relle kommunikative Kompetenz und Sensibilität der Teilnehmer zu erhöhen. E-Mail- Debatten sind aber nicht nur auf den betriebswirtschaftlichen Bereich beschränkt. Ein Aus- tausch zwischen Studenten der Rechtswissenschaft über beispielsweise europäische bzw. in- ternationale Rechtssprechung oder -empfindung wäre ebenfalls wünschenswert.

Um dies zu gewährleisten, sind aus deutscher Sicht noch einige organisatorische Schwierigkeiten zu lösen.

- Soll eine E-Mail-Debatte zwischen französischen und deutschen Studenten stattfinden, kann diese aufgrund der unterschiedlichen Staffelung der Vorlesungszeit nur im Winterse- mester stattfinden. Frankreich unterteilt seine Studienzeit in Trimester und Deutschland in Semester.

- Vielerorts verbieten die Prüfungsordnungen der Bundesrepublik Deutschland die Abnahme von Prüfungsleistungen in einer Fremdsprache. Solange sich daran nichts ändert, können solche Veranstaltungen nicht als Pflicht-, sondern nur als Wahlfächer oder fakultativ belegt werden.

- Teilweise stellt die Fremdsprache ein Problem dar. Die Wirkung der Sprachbarriere sollte nicht unterschätzt werden.

- Größtenteils sind länderspezifische Lehrveranstaltungen nicht vergleichbar. Daher ist die Integration einer E-Mail-Debatte in das traditionelle Lehrprogramm mit Schwierigkeiten verbunden.

Im Lichte der wachsenden Internationalisierung auch im Bereich des Rechts, wird die E-Mail- Technologie aufgrund ihrer Schnelligkeit und Kosteneffizienz zunehmend auch in die Ausbildung einbezogen. Durch solche oder andere denkbare neuentwickelte Unterrichtsformen könnten die Potentiale des Internet genutzt werden, ohne daß der Charakter einer Präsenzuniversität verloren ginge, trotz aller damit noch verbundenen Probleme.

4.2.5 Multimediale Trainersysteme

Multimediale Trainersysteme haben zum Ziel, das Selbststudium durch "intelligente" Assistenzfunktionen zu unterstützen. Eine Interaktion mit dem menschlischen Tutor soll erst dann erfolgen, wenn die im System vorgedachten Lernwege den Nutzer nicht ausreichend unterstützen. Hierbei sind verschiedene Unterstützungsfunktionen denkbar.

Im Gegensatz zum WWW-basierten Informationsabruf steht bei multimedialen Trainersyste- men die gezielte Vertiefung einzelner Fragestellungen im Vordergrund. Sie sollten so konzi- piert sein, daß sie als Ergänzung der Lehrveranstaltung dienen. Mittels des Hypermedia- Konzeptes können die unterschiedlichen Arten von Dokumententypen (Text, Bilder, Graphi- ken, Animationen, Audioaufnahmen oder Videoaufnahmen) miteinander verbunden werden.

4.2.5.1 Lerneinheiten

Das Lernsystem sollte in einzelne Lerneinheiten eingeteilt werden, die der Vermittlung des für die Bearbeitung von Rechtsfällen notwendigen Wissen beinhalten. Die Lerneinheiten können in einer speziellen Bibliothek verwaltet werden. So kann beispielsweise in der Bibliothek eine Lerneinheit zum Thema "Unwirksame Willenserklärung" existieren. Die Tatbestandsmerkma- le einer unwirksamen Willenserklärung - wie beispielsweise Nichtigkeit einer Willenserklä- rung oder Geschäftsunfähigkeit - könnten in separaten Lerneinheiten erfaßt werden. Der Umfang einer Lerneinheit sollte durch die Anzahl der multimedialen Dokumente bestimmt werden.172 Die einzelnen Wissenseinheiten können dann mit Hilfe von Hypertext-Links in die richtige Verbindung gebracht werden. Nachfolgend wird das Konzept eines multimedialen Trainersystems aufgezeigt.

Die Grundlagen sollten den Studierenden einen Überblick über den Inhalt der einzelnen Rechtsgebiete in textueller Form, kombiniert mit Animationen, geben. Animationen sollten bestimmte Zusammhänge von Tatbeständen, Tatbestandsaufbau oder Entwicklungen einzelner Rechtsgebiete veranschaulichen. Üblicherweise werden hierzu Videos oder animierte Graphi- ken eingesetzt.

Darüber hinaus benötigen die Studierenden Unterstützung, insbesondere bei umfangreichen Hypertextdokumenten, in Form von Navigations- und Strukturierungshilfen. Diese sollten sich an der Gestaltung eines gut aufgebauten Lehrbuches orientieren. So sollte das Navigieren im Hypertext durch geeignete Inhaltsübersichten und verschiedene Formen des Navigierens im Dokument erleichtert werden. Der Lernende sollte dabei jederzeit Auskunft über seinen derzeitigen Bearbeitungsstand und seinen bisherigen Studienverlauf erhalten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 14: Konzept eines multimedialen Trainerystems

Wichtige Studienhilfen sind Zusammenfassungen, ein Glossar und unterschiedliche Arten von Übungen.173 Schließlich muß eine computerunterstützte Lernumgebung aktive Studiertechniken unterstützen, z. B. das Erstellen von persönlichen Notizen oder die Ergänzung um aktuelle Gerichtsentscheidungen oder Literatur.

Ganz entscheidend für den Einsatz ist weiterhin, daß das System ohne weitere Programmie- rung ein vollständiges Protokoll des Bearbeitens anlegt und die zugehörige Bearbeitungszeit anzeigt.174 Aus dem Protokoll muß ersichtlich sein, welche Textabschnitte wie oft und wie lange studiert, welche Notizen gemacht, welche Aufgaben bearbeitet und welche Hilfestellung benötigt wurden.

4.2.5.2übungsfälle mit Musterlösungen

Neben der Vermittlung von Grundlagenwissen in den einzelnen Rechtsgebieten sollte der Studierende auch seinen Lernfortschritt durch gezielte Rechtsfälle selbst kontrollieren können. Üblicherweise bestehen die Übungsaufgaben aus Multiple-Choice-Tests, Zahleneingaben oder Lückentexten, die direkt vom Computer ausgewertet werden können. Für das Lösen von Rechtsfällen eignet sich eher die Selbstevaluation der Studenten. Die Selbstevaluation verwendet man am sinnvollsten, wenn die erwartete Lösung zu komplex ist, um sie in einen Multiple-Choice-Test oder gar in eine Einwort-Antwort zu packen. Bei der Bearbeitung von Rechtsfällen handelt es sich um komplexe Antworten.

Bei der Selbstevaluation ist der Komplexität des Rechtsfalles keine Grenzen gesetzt.175 Hat der Studierende die Rechtsfälle gelöst, kann er die Musterlösung entweder sofort oder beispielsweise erst durch das Absenden seiner Lösung an den Tutor erhalten. Somit kann er seine Bearbeitung mit der Musterlösung vergleichen und seine eigene Leistung beurteilen. Um seine eigene Leistung beurteilen zu können sollte ihm die Möglichkeit gegeben werden, mit Hilfe einer Punkteskala einen Wert zu errechnen oder anhand eines Schiebereglers auf dem Bildschirm einen prozentualen Wert zu wählen.

4.2.5.3 Betreuung durch Tutoren

Das multimediale Lernsystem sollte auch als Kommunikationsschnittstelle zwischen den Studierenden und Tutoren dienen. Treten Probleme beispielsweise bei der Bearbeitung von Rechtsfällen auf, sollte sich der Lernende über eine spezielle Funktion entweder direkt ( Audio- oder Videokonferenzen) oder indirekt (E-Mail) an den zuständigen Tutoren wenden können. Je nach Art und Umfang der Frage kann der Tutor den Studierenden persönlich Hilfe leisten oder aber ein Gruppengespräch organisieren, in dem über eine Reihe naheliegender Fragen diskutiert wird. In bestimmten Fällen könnte es auch sinnvoll sein, daß der Tutor andere Studenten anweist, ihren Kommilitonen zu helfen.

Auf diese Weise wird ein einfaches Feedback zwischen Studierenden und Dozenten ermöglicht. Der Dozent sollte Fragen auswerten, die er über eine längeren Zeitraum sammeln soll. Somit erhält er einen Überblick über zukünftige benötigte Lerneinheiten sowie Probleme und Mißverständnisse in der Gestaltung dieser Module. Dieses Feedback sollte genutzt werden, die Qualität des Lernsystems weiter zu verbessern. Darüberhinaus können den Studenten alle gesammelten Fragen in einem Fragenkatalog zur Verfügung gestellt werden.

4.3 Szenario "Online-Juristencafé"

Das "Online-Juristencafé" stellt einen virtuellen Treffpunkt für Jurastudenten dar, in dem sie neben Informationen über neue Prüfungsordnungen oder Praktikantenstellen auch mit anderen Jurastudenten weltweit kommunizieren können. Es ähnelt einem elektronischen schwarzen Brett mit mehreren Rubriken, dessen Kommunikationsplattform das Internet mit seinen Diensten darstellt. Nachfolgend werden einige Beispiele denkbarer elektronischer Rubriken aufgeführt.

4.3.1 Vermittlungsbörse für Jurastudenten

Die Vermittlungsbörse sollte ein Instrument darstellen, mit dessen Hilfe die Studierenden oder Hochschulabsolventen die Möglichkeit haben, Stellen- bzw. Praktikantengesuche zu annon- cieren. Gleichzeitig können beispielsweise Rechtswälte, Gerichte, Verwaltungen oder Unter- nehmen zu besetzende Stellen, zu vergebende Praktika oder Referendariatsstellen über das WWW offerieren. Hypermediale Lebensläufe und multimediale Präsentationen der Institutio- nen sollen helfen, neue und schnellere Formen des Bewerbungsverfahrens zu ermöglichen. Auf diese Weise eröffnet sich Studierenden oder dem Volljuristen insbesondere ein internati- onaler Stellenmarkt.

4.3.2 Studienorganisation

Das elektronische schwarze Brett könnte weiterhin Informationen zur Studienorganisation und Studienplanung, Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen, kommentierte Vorlesungsverzeichnisse mit kurzen Inhaltsangaben und den jeweiligen Anforderungen sowie Nutzungshinweise für telebasierte Lehrveranstaltungen zur Verfügung stellen.

Zuküftig sollten die Anmeldungen zu allen Lehrveranstaltungen online erfolgen, indem die Studierenden sich per E-Mail bei den entsprechenden Tutoren anmelden. Eine weitere Mög- lichkeit wäre, in den WWW-Seiten entsprechende Formulare zu hinterlegen, die ausgefüllt an das Sekretariat über das Netz versendet werden können. Eine solche Handhabung wäre eine Erleichterung sowohl für die Sekretariate der Lehrstühle als auch für die Studenten, die sich nicht mehr an die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Lehrstühle richten müssen.

Für Lehrveranstaltungen, an denen mehrere Universitäten kooperieren, ist eine "OnlineAnmeldungen" zu den Veranstaltungen unumgänglich. Interessant sind auch Lehrveranstaltungen fächerübergreifender Studiengängen, die in einer Verbindung mit Rechtswissenschaften stehen. Beispielsweise könnte es für Jurastudenten interessant sein, Lehrveranstaltungen der Informationswissenschaft zu besuchen und umgekehrt.

Wichtig ist es auch, den Studierenden aktuelle Informationen zur Nutzung von Lehrveranstaltungen mit neuen Medien bereitzustellen. Beispielsweise sollten Hinweise gegeben werden, mit welchem Browser sie arbeiten sollten, zu welchen Zeiten der Zugriff per Modem von zu Hause aus günstig ist oder wie sie sinnvoll in juristischen Datenbanken recherchieren können. Für Erstsemester stellt es aber schon ein Problem dar, sich "online" zu Lehrveranstaltungen anzumelden oder sich Vorlesungsskripte vom Netz zu ziehen. Hierbei muß hinterfragt werden, ob es zukünftig die Aufgabe der Hochschulen oder der Schulen sein wird, die angehenden Studierenden auf die neuen Medien vorzubereiten.

4.3.3 Forschungsarbeiten

Dieses Medium könnte einen aktuellen Überblick über die lokalen und internationalen Forschungsarbeiten bzw. Forschungsvorhaben der einzelnen Universitäten Deutschlands oder sogar weltweit geben.

Eine Kooperation zwischen den Studierenden und der Forschung würde somit erleichtert. Auf diese Weise könnten Lehrende und Studierende zusammengebracht werden, die an ähnlichen Themen forschen bzw. recherchieren. Interessant wäre es, sowohl die Forschungsergebnisse als auch die Seminararbeiten in Themen gegliedert im Netz zu veröffentlichen.

Somit bekommen die Studierenden vielleicht auch Anregungen, welchen Bereich sie in ihrer universitären Ausbildung vertiefen bzw. wo sie während ihrer Referendariatszeit Schwerpunkte setzen wollen.

4.3.4 Diskussionsforen

Interessierte Studierende können im Rahmen eines Newsgroup-Konzeptes an einer Infowand eigene Fragen stellen oder Probleme ablegen, selbst Fragen beantworten oder einfach vorhan- dene Fragen und Antwortbereiche durchsehen, um interesssante Ansatzpunkte für eigene

Probleme zu finden. Die Kommunikation zwischen den Lernern ist eine wichtige Komponente der Lehre. Diskussionsforen sollten auch die Kommunikation unter den Studierenden unterschiedlicher Semester fördern. Aus diesem Grund sollten Diskussionsforen auch ohne Bezug zu einer bestimmten Lehrveranstaltung eingerichtet werden.

Zu überlegen wäre, ob man solche Diskussionsforen durch Tutoren moderieren läßt oder die Studierenden sich ohne Moderation frei entfalten sollten. Im Grunde sollten solche Diskussionen ohne einen Moderator erfolgen. Der Tutor könnte gegebenenfalls Thesen zu aktuellen Entscheidungen oder Gesetzesänderungen in die Diskussion einbringen. Solche Konzepte lassen sich auch mit dem Internet-Dienst IRC realisieren. Der Vorteil von IRC gegenüber dem Newsgroup-Konzept ist die Synchronität.

Eine weitere Möglichkeit mit dem Newsgroup-Konzept ist der Austausch von Informationen zwischen Studierenden und Praktikern wie beispielsweise Richtern, Rechtsanwälten oder Staatsanwälten. Auf diese Weise wird es den Studenten ermöglicht, durch Diskussion neben den Ansichten der Wissenschaftler auch die der Praktiker kennenzulernen. Somit könnten die Studierenden schon während ihrer universitären Ausbildung Kontakte knüpfen, die ihnen bei der Praktikantenstelle oder späteren Berufseinstieg Nutzen könnte.

5 Juristische Anwendungsbeispiele

Die deutschen Universitäten sind heute durch leistungsfähige Computernetze miteinander verbunden. Technisch gesehen können bereits alle Lehrstühle Materialien für Prüfungsvorbereitungen oder ihre Lehrveranstaltungen mit Hilfe des Internet oder anderer Hilfsmitteln verbreiten.176 Derzeit wird das Internet - speziell das WWW - jedoch primär zum Hinterlegen von organisatorischen Informationen genutzt. Das Angebot von Lernmaterialien für Jurastudenten ist zur Zeit somit noch sehr begrenzt. Nachfolgend werden einige Beispiele aufgeführt, angefangen bei der Fragestellung, wie man eine Übung mit Hilfe des WWW unterstützten kann, bis hin zu komplexen Lernsystemen auf CD-ROM.

5.1 "Virtuelle Übung" im Bürgerlichen Recht

Seit dem WS 93/94 werden an der Universität des Saarlandes die Übungen im bürgerlichen Recht größtenteils elektronisch verwaltet. Die Unterstützung betrifft die Anmeldung zur Ü- bung, setzt sich fort mit Ankündigungen und Fallvorschauen und endet mit der Ausarbeitung der in den Übungsstunden besprochenen Fälle (einschließlich der gestellten Hausarbeiten und Aufsichtsarbeiten). Die elektronische Arbeitsumgebung ist das World Wide Web. Es besteht die Möglichkeit, die elektronisch vorgehaltenen Informationen auf eigene Datenträger zu speichern, um sie zu Hause (mit einem WWW-Browser) auch ohne Anbindung an das Internet durcharbeiten zu können.

Die Materialien werden mit der laufenden Übung in das Internet eingespeist. Die Sachverhalte der Hausarbeiten sind ab ihrer Ausgabe abrufbar und Klausuren nach dem Klausurtermin. Die Lösungsskizzen gibt es nach Rückgabe und Besprechung der Arbeiten. Die Teilnehmer werden während der Übung mit einem tagesaktuellen elektronischen Terminplan über die Termin- und Raumänderungen auf dem Laufenden gehalten. (Abbildung 15)

Neben dem Sachverhalt und der Musterlösung werden auch Informationen zu vertiefenden Literaturhinweisen und eine entsprechende Graphik des Falls zur Übersichtlichkeit angeboten. Dies hat nicht nur für Studenten, die die Übung nachbearbeiten wollen, Vorteile, sondern auch für Studierende anderer Semester, die eine Klausur oder Hausarbeit anhand des Sachverhaltes übungshalber schreiben und ihr Ergebnis dann anhand der Lösungsskizze überprüfen können. Für Examenskanditaten werden Examensklausuren zur Verfügung gestellt. Ein Beispiel für eine solche "virtuelle Übung" ist die Übung für Anfänger im BGB im Wintersemester 1995/96 von Rüßmann.177

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 15: Auszug aus der Eingangsseite der "virtuellen Übung"

In der "virtuellen Übung" von Rüßmann werden neben Informationen zu den einzelnen Übun- gen auch Verknüpfungen zu Skripten angeboten. Diese Skripten befassen sich mit den Regeln der gutachtlichen Fallentwicklung178 und Hinweisen zur Anfertigungen von Hausarbeiten sei- nes Kollegen Bürge179. Rüßmann ergänzt diese noch für seine eigene Lehrveranstaltung und verweist auf weiterführende Literatur.180 Diskussionsforen und Betreuung der Studenten während der Hausarbeit und der Klausurvorbereitung per E-Mail ist in Planung.

5.2 Lernsequenz zum Urkundenstrafrecht

Die WWW-Seiten der juristischen Fakultät der Humbold-Universität zu Berlin enthalten eine Experimentalseite, in der eine WWW-Lernsequenz zu der Thematik Urkundenstrafrecht (§§ 267 ff. StGB) implementiert ist. Hiermit wird versucht werden, die technischen Möglichkeiten von Hypertext für Lernprogramme zu nutzen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 16: Auszug aus der Lernsequenz Urkundenstrafrecht

Als Einstieg in das Rechtsgebiet "Urkundenstrafrecht" werden den Studierenden die entspre- chenden Gesetzestexte des Strafgesetzbuches als Hypertext-Link hinterlegt. Nachfolgend werden in der Lernsequenz die Paragraphen in ihre einzelnen Tatbestandsmerkmale, die zur Subsumtion181 notwendig sind, zerlegt. (vgl. Abbildung 16) Die Definitionen der Tatbestandsmerkmale sind als Hypertextfunktion unterlegt. Weiterhin werden die Sonderformen der Urkunde erläutert. Wenn Studenten mit solchen Lernsequenzen sich in ein Rechtsgebiet einarbeiten sollen, wäre es hilfreich, ihnen Hinweise auf weiterführende Literatur und die aktuelle Rechtsprechung zu dem Thema zu geben. Sinnvoll wäre es, diese Hinweise als Links zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen zu hinterlegen. Desweiteren wäre es ratsam, solche Lerneinheiten mit Übungsfällen zu ergänzen.

5.3 Einstiegs-Repetitorium Strafrecht BT

Das Konzept, ein Repetitorium im WWW anzubieten, basiert auf der Kompaktveranstaltung von Reuschenbach im Strafrecht an der Universität Bayreuth. Mit dem Repetitorium sollen die einzelnen Tatbestandmerkmale anhand von Exkursen grundlegender Definitionen und Problemansätze erläutert werden. Für dieses elektronische Repetitorium wurden Strafrechts- fälle gewählt, die grundlegende und prüfungsrelevante Problemstellungen des Strafrechts BT behandeln (vgl. Abbildung 17). Das System wird als Ergänzung zu den herkömmlichen Me- dien (Lehrbücher, Vorlesungen) verstanden. Es dient lediglich als Einstieg oder Wiederein- stieg in den Strafrechtsbereich. Das Ziel dieses Repetitoriums ist es, Grundlagen zu vermitteln und die Studenten für strukturierte Gedankenführung in der Strafrechtsklausur zu sensibilisie- ren.

Die Rechtsfälle sind im WWW als Hypertext unterlegt. Auf umfangreiche Links hat der Autor verzichtet, damit die einzelnen Rechtsfälle auf einfache Weise gespeichert und zusammen- hängend ausgedruckt werden können. In der Musterlösung zu den Rechtsfällen befinden sich Links zu Rechtsprechungsurteilen, die schrittweise als Volltextlinks unterlegt werden. Wei- terhin findet man zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen hilfreiche Literaturhinweise, die jedoch keinen Anspruch auf wissenschaftliche Vollständigkeit erheben. Die elektronische Daten wurden von dem Verlag "Recht und Praxis, Kissing" zur Verfügung gestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 17: Auszug aus der Fallsammlung des Strafrecht-Repetitorium182

Neben den Strafrechtsfällen werden dem Studenten Auszüge aus dem Strafrechtsgesetzbuch, aktuelle Entscheidungen sowie Hinweise zur hard- und softwaretechnischen Nutzung des Projektes bereit gestellt.

5.4 Juristisches Internetprojekt Saarbrücken

Begonnen hat dieses Projekt auf Initiative von Studenten verschiedener Fachrichtung mit der Unterstützung der Fachrichtung Informationswissenschaft an der Universität des Saarlandes. Das Ziel dabei war, Orientierungshilfen in Form eines hierarchischen Menübaums anzubieten.

chen Recht mit Fällen und Fragen zur Lern- und Verständniskontrolle sowie mit Übungsaufgaben. 3. Auflage, C.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung, München, 1992, Seite 15

Mit Hilfe dieses Werkzeugs (Gopher) sollte den Studenten die Suche nach juristischer Literatur im Internet erleichtert werden.183

Am Anfang wurde für die Errichtung des Juristengopher bereits vorhandene juristische Quel- len zusammengestellt, die nach und nach z. B. mit Quellen zu europäischen oder amerikani- schen Themen angereichert wurden. Dieser "Juristengopher" wurde weiterhin von Studenten gepflegt und es entstanden eine Vielzahl von Quellennachweisen beispielsweise zu Verfas- sungen, Internationalen Abkommen, Gesetzestexten, Rechtsprechung und Bibliographien.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 18: Auszug aus dem Juristischen Internetprojekt184

Derzeit werden diese Informationen mittels der graphischen Oberfläche WWW angeboten.(vgl. Abbildung 18)185

5.4.1 Ziele des juristischen Internetprojektes

Mit diesem Projekt verfolgt die Rechtswissenschaft der Universität des Saarlandes folgende Ziele:186

- Orientierungshilfen

Das Angebot an juristischen Informationen wächst ständig. Selbst bei stundenlanger Re- cherche im Internet kann man die Vielfalt an Angeboten kaum überblicken. Dieser Orien- tierungslosigkeit entgegenzuwirken war Aufgabe des Gopher-Projektes. Dieser Idee soll auch mittels der neuen Oberfläche (WWW) gefolgt werden. Wie Abbildung 18 zeigt, sind die Informationen nach juristischen Informations- und Rechtsgebieten unterteilt. Mit Hilfe dieses Überblicks ist eine Suche nach der relevanten Information ohne großen Zeitaufwand möglich.

- Saarbrücker Spezifika:

Diese Orientierungshilfen sollen in diesem Projekt spezifiziert werden. Das Informationsangebot soll dabei nicht zufällig ausgesucht werden, sondern untersteht einer leitenden I- dee. Die Informationsinhalte sollen den Gedanken der "Europäisierung der Rechtswisenschaften" an der Universität des Saarlandes widerspiegeln. Die Universität verfügt über ein Europa-Institut, ein Institut für europäisches Recht und ein Centre Juridique FrancoAllemand, die die Grundlage für dieses Konzept bilden. Mit diesem Projekt soll versucht werden, den Europa-Bezug in den einzelnen juristischen Fächer sichtbar zu machen. Derzeit werden Informationen über Internationale Abkommen und Internationale Institutionen sowie internationale Gesetze auf dem WWW-Server bereitgestellt.

- Mehrsprachigkeit

Das Internet, das ursprünglich als militärisch-akademisches Netzwerk in den USA begann, bietet hauptsächlich Informationen in englischer Sprache an. Dieses Projekt versucht, ne- ben deutschen Quellen auch englische Texte wie z. B. englische Erläuterungen zu aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen oder Zugang zu englischen Quellen zur Verfügung zu stellen. Desweiteren soll dieses Angebot in Bezug auf die Nähe zu Frankreich auch um französische Inhalte erweitert werden. Nennenswert ist das Grundgesetz und das UN- Kaufrecht in französischer Sprache.

5.4.2 Inhalte des Internet-Projektes

Grundsätzlich werden in einem WWW-Dokument verschiedene Arten von Informationen bereitgestellt. Neben textbasierten Informationen können auch Verbindungen zu anderen WWW-Servern oder Informationssystemen angeboten werden. Die Inhalte des Projektes sind u.a. nach Rechtsgebieten und Themen gegliedert. Das Projekt stellt eine große Auswahl an Informationen in seinen WWW-Seiten zur Verfügung, angefangen von Gesetzestexten und Gesetzeskommentierungen, über eine Aufzählung von juristischen Newsgroups bis hin zu Verbindungen zu Online-Datenbanken. Nachfolgend werden drei Angebote näher erläutert:

- Gesetze

Die WWW-Seiten des Internetprojektes stellen dem Studenten sowohl nationale als auch internationale Gesetzestexte zur Verfügung. Die Gesetzestexte beispielsweise in Deutschland sind unterteilt in Bundesrecht, Landesrecht und Verträgen mit bundesrechtlichen Charakter (Verträge zur deutschen Einheit und der BTX-Staatsvertrag). Gesetze des Landesrecht beschränken sich derzeit noch auf die Bundesländer Berlin, Bayern und Saarland. Die Publikation von Gesetzestexten im WWW findet immer mehr Zuspruch. Nicht nur Universitäten, sondern auch Anwaltskanzleien und Verlage veröffentlichen Gesetzestexte, auf die das Internet-Projekt zugreift.(vgl. Abbildung 19)

International werden einige Gesetzestexte aus den Ländern Frankreich, Österreich, Schweiz, Großbritannien, Italien, Norwegen, Korea, USA, Kanada, Mexiko, Australien, Rußland, Estland, Israel, Chile, Japan und Südafrika angeboten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 19: Auszug aus den WWW-Seiten der Gesetze187

- Internationale Abkommen

Unter dem Punkt "Internationale Abkommen" werden Verträge in Bezug auf Deutschland, Europa, Bosnien und Herzegowina sowie internationale Handelsabkommen aufgeliste- te.(vgl. Abbildung 20) Teilweise sind diese Verträge in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch veröffentlicht. Internationale Verträge werden aufgrund der Globalisie- rung zukünftig in der Juristenausbildung immer mehr an Bedeutung gewinnen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 20: Auszug aus den WWW-Seiten der Internationalen Abkommen188

- Bundestagsdrucksache

Unter dem Punkt "Bundestagsdrucksache" besteht die Möglichkeit, in einer Datenbank über Stichworte nach Bundesdrucksachen der 13. Wahlperiode zu suchen.189 Die Daten- bank erlaubt eine Stichwortauswahl mit den Einschränkungen der Ausschüsse "Petition- sausschuß" und "Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung". Mit Hilfe einer Datumsbeschränkung und den Booleschen Operatoren (Und/Oder) können die Stich- worte verknüpft werden. Abbildung 21 zeigt den Text eines Rechercheergebnisses mit dem Stichwort "Asylrecht".

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 21: Rechercheergebnis mit dem Stichwort "Asylrecht"

5.5 Projekt Normfall

Am Lehrstuhl von Haft an der Eberhardt-Karls-Universität Tübingen wurde 1996 ein wissenschaftliches Projekt namens Normfall gestartet. Dieses Projekt ist ausschließlich für immatrikulierte Studenten und Rechtsreferendare gegen entsprechenden Nachweis zugänglich. Die Anmeldung erfolgt über Internet.190

Mit diesem Projekt sollen neuartige methodische und technische Möglichkeiten der juristischen Informationserschließung und -verarbeitung sowie der juristischen Aus- und Weiterbildung entwickelt und im praktischen Einsatz erprobt werden. Bevor die einzelnen Bestandteile des Pilotprojektes vorgestellt wird, wird das Konzept von Normfall erläutert.

5.5.1 Konzept des Projektes

Das Konzept des Projektes zeichnet sich durch folgende Merkmalen aus:191

- Orientierung an den juristischen Normalfallstrukturen

Lehrbücher beschäftigen sich überwiegend mit Problemfällen. Das System konzentriert sich auf die juristischen Normalfälle, denn in der Praxis kommen auf einen Problemfall neunundneunzig Normalfälle. Der Lernende soll sich in diesem System mit der juristischen Normalität auseinander setzen.

- Erfüllung und Anforderungen von Juristen

Das System will verdeutlichen, daß der PC nicht nur für das Schreiben von Hausarbeiten oder Administration einsetzbar ist, sondern auch für das Bearbeiten von Rechtsfällen an- hand von Gesetzen, Rechtsprechung und Schrifttum. Normfall will die juristische Arbeit erleichtern, qualitativ mit Hilfe neuer Medien verbessern sowie Zeit und Kosten einsparen. Das Projekt will die angehenden Juristen mit zukünftigen Arbeitshilfsmittel vertraut ma- chen, die heute schon eine Bedeutung haben, aber zukünftig von existentieller Bedeutung sein werden.

- Neuartige Gestaltung der juristischen Informationslandschaft

Normfall stellt die juristischen Texte nicht mehr in linearer Form (wie in Büchern) vor. Es wird versucht, die Information in hierarchischer Form (über mehrere Ebenen strukturiert) darzustellen. Somit kann die juristische Dogmatik (z.B. erste Ebene des Verbrechens, zweite Ebene des Unrechts, usw.) mit Hilfe von Hypertextstrukturen abgebildet werden. Diese Vorgehensweise soll den Umgang mit komplexen juristischen Informationen erleich- tern und die Möglichkeit der juristischen Informationsverarbeitung erweitern. Der Studie- rende liest dabei nicht nur einen Text, sondern arbeitet systematisch dogmatische Struktu- ren ab. Mit Hilfe der Hypertext-Technik hat der Lernende die Möglichkeit zu entscheiden, an welcher Stelle er sich mit der ersten Ebene begnügen will, wo er vertiefend in die The- matik hineinschauen will oder wo er durch Abfrage externer Datenbanken Spezialwissen benötigt.

- Volle Nutzung der modernen Informationstechnik

Juristische Informationen sind abhängig von den Gesetzesänderungen, neuen Gerichtsentscheidungen und Veröffentlichungen. Das Projekt bietet aus diesem Grund dem Lernenden einen Informationsaustausch über die Netzwerke an. Sie können sich up-dates über Internet ziehen oder per E-Mail mit anderen Lernenden kommunizieren.

- Basierung auf wissenschaftlicher Grundlagenforschung

Vor dem Hintergrund intensiver Grundlagenforschung im ständigen Kontakt mit der weltweiten "scientific community" stützen sich die Entwicklungsarbeiten des Projektes. Es soll weiterhin ausgebaut, erweitert und verbessert werden.

- Zukunftssicherheit, Offenheit und Pluralität des Systems

Das Projekt steht allen potentiellen Autoren offen. Somit entstehen keine Informationsmo- nopole. Der Lernende kann entscheiden, welche Kommentierung er von welchem Autor annehmen will.

- Integration in die Arbeitsumgebung des Juristen

Normfall ist ein Werkzeug, das Textverarbeitungsprogramme und andere Programme in eine gewohnte Arbeitsumgebung einfügt. Das Projekt ermöglicht die Nutzung von Netz- werken (Internet), die kostengünstige Nutzung von juris-online und fertige Textvorlagen und Textbausteine.

5.5.2 Elemente des Normfall-Projektes

Jeder Teilnehmer des Projektes Normfall erhält eine Basispaket, das entweder über Internet abrufbar ist oder auf CD-ROM oder Disketten geliefert werden kann. Aktualisierungen und Ergänzungen werden per E-Mail bekannt gegeben und können über das Internet abgerufen werden. Die CD-ROM ist mit einer Unkostenbeteiligung von DM 65,- und die Disketten von DM 75,- erhältlich. Wird das Basispaket über Internet abgerufen, ist eine Beteiligung von DM 30,- zu entrichten. Für den laufenden Systemanschluß z.B. an juris und Internet wird derzeit DM 13,- verlangt. Das Basispaket besteht aus folgenden Bestandteilen:

5.5.2.1 Gesetz & Kommentar

Dieser Programmteil, der unter dem Microsoft Multimedia Viewer läuft, unterteilt sich in die Normfall-Gesetze und in den Normfall-Kommentar.

Derzeit sind es 270 Gesetze, die ständig erweitert und laufend aktualisiert werden. Die Aktualisierung erfolgt über Internet. Den Einstieg in das Programm findet man sowohl über eine alphabetische Liste der Gesetze als auch über die einzelnen Rechtsgebiete. Gesucht werden kann über einen Index oder über eine Volltextsuche. Von dem Inhaltsverzeichnis aus ist mittels Hypertextlinks eine Verzweigung zu den einzelnen Gesetzen möglich. Die Gesetzestexte selbst erlauben keine Verzweigung zu weiteren Gesetzestexten.

Desweiteren enthält dieses System einen computerunterstützten Kommentar, der als Ergän- zung zu den traditionellen Kommentaren während des Studiums dienen soll. Dieser Kommen- tar erläutert die juristischen Strukturen der Gesetze an Normalfällen. Derzeit gibt es für das Bürgerliche Recht (BGB AT, Schuldrecht AT und teilweise Schuldrecht BT) und für das Strafrecht Allgemeiner Teil einen Normfallkommmentar. Jeder Paragraph im Kommentar ist einheitlich aufgebaut. Zuerst wird dem Lernenden der systematische Standort des Paragraphen erläutert, desweiteren wird die Struktur des Paragraphen anhand von Normalfällen aufgezeigt und gegebenenfalls wird auf wichtige Probleme hingewiesen. Per Hypertextlink kann sich der Lernende die Normalfälle, Problemfälle oder Gesetzestexte anzeigen lassen. (Abbildung 22)

Der Normalfall-Kommentar enthält entgegen herkömmlicher Kommentare Fundstellen zur aktuellen Rechtsprechung oder Literatur. Der Kommentar wird als "der Schlüssel zu bereits vorhandenen und künftigen elektronischen Datenbanken" bezeichnet. Um nach aktueller Rechtsprechung zu suchen, hat der Student die Möglichkeit, über den Kommentar direkt auf die juris-Datenbank zuzugreifen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 22: Normalfall-Kommentar zum § 23 StGB

5.5.2.2 Juristischer Strukturentrainer (JUST)

JUST ist ein computerunterstütztes - unter DOS 3.0 oder höher laufendes - Lernprogramm, das für das Strafrecht Allgemeiner Teil entwickelt wurde.192 Das Lernprogramm erlaubt es, die methodische Vorgehensweise von strafrechtlichen Fällen anhand vorgegebener Strukturen einzuüben. JUST versteht sich als Ergänzung zu vorhandenen Vorlesungen oder Lehrbüchern. Das Lernsystem reagiert flexibel im Dialog auf die Vorgehensweise des Lernenden mit Kom- mentaren. Es ist so aufgebaut, daß der Student Baumstrukturen, die der strafrechtlichen Dog- matik entsprechen, von oben nach unten, von links nach rechts abarbeiten muß. Gelangt der Studierende an einen Problemfall, muß er weitere Unterstrukturen prüfen. Bis zu 7 Unter- strukturierungen zu einem Element sind möglich. Eine zusammenhängende Gruppe von Straf- tatvorraussetzungen wird auf dem Bildschirm als ein abgeschlossenes rechteckiges Feld ange- zeigt, das Strukturen höherer Ebenen überlagert.

Das Lernprogramm ermöglicht während des Abarbeitens eines Rechtsfalles das Anschauen des relevante Paragraphen, Erläuterungen zu dem Rechtsfall und Lösungsvorschläge des Sys- tems. Eine gezielte Fallauswahl und das Mitprotokollieren der Fallprüfung unterstützt das System.

Derzeit enthält JUST 500 Strafrechtsfälle. Es ist für Studenten der Anfängerübung gedacht. Aber auch Examenskandidaten können eine Zielgruppe sein, wenn sie Ordnung in ihren strafrechtlichen Lernstoff kurz vor dem Examen bringen wollen. Geplant ist ein entsprechendes Autorensystem, das Autoren verschiedener Rechtsgebiete eine bequeme Programmierumgebung für die Strukturierung ihres Gebietes geben soll.

5.5.2.3 Lernprogramm Subsumtionstrainer

Der Subsumtionstrainer ist ein Übungsprogramm, mit dessen Hilfe der methodische Vorgang der Subsumtion anhand von derzeit 14 Fällen aus dem Strafrecht dargestellt wird. Beim Aufruf des Programmes wird dem Benutzer die genaue Zitierweise eines Paragraphen erläutert und direkt zu den Übungsfällen hingeleitet. Ein Übungsfall besteht aus 6 Schritten: Problemeröffnung, Normfalldefinition, Problemanalyse, Problemdiskussion, Rechtsgefühl und Entscheidung. Zu diesen Schritten muß der Benutzer des Lernprogrammes selbst Thesen, Definitionen oder Schlußfolgerungen formulieren, die vom System kommentiert werden und mit entsprechenden Musterlösungen unterlegt werden.

5.5.2.4 juris Kommunikation

Weiterhin enthält das Basispaket einen standardisierten juris-Anschluß. Der Student kann während der Bearbeitung eines Rechtsfalles, ohne Unterbrechung des Lernprogrammes, in juris recherchieren und die Rechercheergebnisse entweder ausdrucken oder speichern. Dazu benötigt der Student ein Kommunikationsprogramm unter Windows 3.1 oder höher, das er sich über Internet "downloaden" kann. Das Kommunikationssystem erlaubt die automatische Anwahl, die Recherche als auch die automatische Beendigung der Kommunikation.

Der Zugang ist über Internet direkt mit dem juris-Server in Saarbrücken193 möglich oder über den Tübinger Server194 mit der Benutzeroberfläche "juris formular".

5.5.2.5 Textverarbeitungsvorlagen

Desweiteren bietet das Projekt Normfall seinen Studenten juristische Vorlagen für die Textverarbeitungsprogramme Lotus AmiPro, Microsoft Word und Word Perfect an. Der Student bekommt z.B. eine Dokumentenvorlage für eine Hausarbeit, angefangen vom Deckblatt, Literaturverzeichnis, Gliederung bis hin zu Hinweisen für das eigentliche Gutachten. Diese Vorlagen sollen dem Studenten eine Hilfe bei der Gestaltung einer Hausarbeit geben. Er kann sie somit jederzeit seinen eigenen Wünschen anpassen.

Normfall bietet weiterhin noch ein Lernprogramm für Examenskandidaten an. Der Normfall Examenstrainer geht anhand von Examensfällen methodenbewußt und systematisch alle erforderlichen Schritte durch, die in einer Klausur gegangen werden müssen. Bei jedem Schritt wird der Lernende sowohl vom System als auch über Netz durch einen Tutor unterstützt. Auch ist eine Kommunikation unter den Lernenden über E-Mail möglich. Vorgesehen ist, wöchentlich eine Examensklausur mit Musterlösung anzubieten.

Eine Kommunikationsmöglichkeit über Netz mit Tutoren oder Mitstudierenden wäre auch für das Basispaket begrüßenswert.

6 Ausblick

Die verkürzten Entwicklungszyklen z.B. im Computerrecht bedingen neben anderen Faktoren die Notwendigkeit einer Ausweitung und Intensivierung von Aus- und Weiterbildungsmaß- nahmen. Der erhöhte Bildungsbedarf und die begrenzten Zeit- und Finanzressourcen erfordern neue Wege bei der Wissensvermittlung. Der momentane Entwicklungsdurchbruch ist einer- seits durch die globale Vernetzung im Internet gekennzeichnet, andererseits durch die Kumu- lierung technischer Möglichkeiten in einem einzigen Endgerät. Das Ziel dabei ist, eine große Anzahl von Lernern zu erreichen und in kurzer Zeit viele Personen zu aktuellen Themen aus- zubilden oder zu informieren.

In dieser sich neu entwickelnden, wissensgestützten Gesellschaft wird sich die Einordnung der universitären Lehre wie folgt verändern:

- Die Hörsäle und Seminarräume sollten für den Multimedia-Einsatz in der Lehre ausgestat- tet sein. Besondere Relevanz kommt der Ausstattung der Bibliotheken mit multimediafähigen PC-Arbeitsplätzen für Studierende zu. Es wird nicht das Ziel sein, jedem Studenten einen vernetzten multimediafähigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Aber er sollte jederzeit Zugang zu einem solchen Arbeitsplatz haben.

- Grundlegende Bedeutung wird zukünftig auch die Integration des Umgangs mit den neuen

Medien und der Vernetzung in jedem Studeingang haben. Somit sollten die verschiedenen Kulturen zwischen den Natur- und Ingenierwissenschaften und den Geistes- und Gesell- schaftswissenschaften durchbrochen werden. Die Fertigkeit, in Computernetzen zu navi- gieren, ist bereits heute wichtig, nicht erst in den zukünftigen Generationen.

- Es wird zukünftig eine neue Herausforderung sein, problem- und fragestellungsbezoge

Informationen von Nichtinformationen unterscheiden zu lernen. Der Student wird Schwierigkeiten haben, sich in einer Lernumgebung zu orientieren, deren Wirklichkeits-, Ortsund Zeitbezüge sich auflösen. Individuelle Präsenz konstituiert sich anders.

- Eine weitere Herausforderung liegt im Bereich der Kooperations- und Teamfähigkeit der

Universitäten. Es sollte eine Zusammenarbeit über die traditionelle, fachwissenschaftlich gezogenen Grenzen hinaus stattfinden. Die Nutzung von Lehrangeboten sollte an mehreren Standorten gewährleistet sein.

- Einrichtungen mit überregionalen Charakter, z. B. das Europa-Instituts an der Universität des Saarlandes, sollten in dem notwendigen Modernisierungsprozeß ihre Rolle als überre- gionale Kompetenzzentren finden.

Ein Hauptproblem des Einsatzes telebasierter Medien in der universitären Lehre stellt der "einsame Lerner" dar. Denn Lernen ist Kommunikation und somit auch eine Form der Sozialisation. Lernen steht immer in einem emotionalen Kontext und kann daher nur sehr bedingt einzeln ausgeübt werden. "Frozen internal conversations disable us as learners, and it is only when the external conversation is restablished that the frozen process can be revived. Living then becomes an ongoing oppurtunity for learning." 195

Multimediale Systeme und weltumspannende Datennetze sind notwendig, da immer mehr Studierende auf große Wissensspeicher zugreifen müssen, mit geeigneter technischer und lo- gischer Unterstützung. Sie können aber nicht den Bedarf des Lernens in sozialer Interaktion verringern, eher umgekehrt.196 Denn es wird nicht nur unterschiedlich gelernt, sondern Ler- nenden sozialisieren auch unterschiedlich. Der eine benötigt nur sporadische Kontakte, der andere tägliche, der dritte braucht Anerkennung durch den Tutor und der vierte Reinforcement durch die peer-group. Auch in der Praxis der betrieblichen Weiterbildung setzt sich die Über- zeugung durch, daß Formen des telebasierten Lernens am besten mit traditionellen Lehrveran- staltungen kombiniert sein sollten.197

Um mit den Worten von Patricia Cross, Psychologin von Educational Testing Service schließen zu wollen:

"... einige Studenten fühlen sich im traditionellen akademischen System wie Fische im Was- ser, während andere gegen das Ertrinken ankämpfen müssen. Aber vielleicht kann der Ertrin- kende wie eine Gazelle laufen oder fliegen wie eine Schwalbe. Was wir nicht bereit sind zu- zubilligen, ist, daß Laufen oder Fliegen eine genauso akzeptable Fortbewegungsart ist wie

Schwimmen, und daß unsere Welt besser ist, weil alle Möglichkeiten - entsprechend genutzt - existieren".

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Herberger, Maximilian: Das Saarbrücker juristische Internet: HTTP://WWW.JURA.UNI- SB.DE, in jur-pc 8/95, Seite 3297/3298

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Ausblick

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[...]


1 Bernig, Ewald: Gründe für überlange Studienzeiten untersucht am Beispiel des Studienganges Rechtswissenschaften an bayrischen Universitäten. München, Bayrisches Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulplanung, 1982, Seite 52

2 Stahl, Ansgar: Strategiekurs Jura. München, Vahlen Verlag, 1995, Seite 2

3 Wienand, Udo; Kortzfleisch, Harald; Pohl, Wilfried: Online Aus- und Weiterbildung, in: Information Mangement 2/1996, Seite 17

4 Deutscher Bundestag: Die Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologien/Neue Medien für die zukünftige Bildungspolitik des Bundes, in: Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Zukünftige Bildungspolitik - Bildung 2000. Schlußbericht der Enquete-Kommission des 11. Deutschen Bundestages und

parlamentarischer Beratung am 26. Oktober 1990, Seite 432

5 Zimmermann, Harald H.: Informationswissenschaft an der Universität des Saarlandes ("Saarbrücker Modell"), in: Buder, Marianne; Rehfeld, Werner; Seeger, Thomas (Hrsg.): Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation - Ein Handbuch zur Einführung in die fachliche Informationsarbeit. 3. Auflage, K G Saur Ver-

lag, München, 1990, Seite 1100

6 Kuhlen, Rainer: Hypertext - Ein nicht-lineares Medium zwischen Buch und Wissensbank. Berlin, SpringerVerlag, 1991, Seite 59

7 Kuhlen, Rainer: Hypertext - Ein nicht-lineares Medium zwischen Buch und Wissensbank. Berlin, SpringerVerlag, 1991, Seite 62

8 Rinken, Alfred: Einführung in das juristische Studium - Juristenausbildung, Juristenpraxis, Juristenfunktion im demokratischen Verfassungstaat. 2. Auflage, München, Beck Verlag, 1991, Seite 4

9 JuS-Redaktion: JuS-Studienführer. 3. Auflage, München, Beck Verlag, 1991, Seite 65-68

10 § 4 der Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaften der Universität des Saarlandes

11 Das durch den Fachbereich zu gewährleistende Lehrangebot an Pflichtfachveranstaltungen umfaßt Übungen für Anfänger und für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht im Um- fang von insgesamt etwa 12 Semesterwochenstunden (§ 3 Abs. I Nr. 9 der Studienordnung für den Studien- gang Rechtswissenschaften der Universität des Saarlandes)

12 Rinken, Alfred: Einführung in das juristische Studium - Juristenausbildung, Juristenpraxis, Juristenfunktion im demokratischen Verfassungstaat. 2. Auflage, München, Beck Verlag, 1991, Seite 287-294

13 JuS-Redaktion: JuS-Studienführer. 3. Auflage, München, Beck Verlag, 1991, Seite 78

14 Baumgartner, Peter; Payr, Sabine: Wie Lernen am Computer funktioniert, in: c't 1994, Heft 8, Seite 138

15 Euler, Dieter: Kommunikationsfähigkeit und computerunterstütztes Lernen. Köln, Müller Botermann Verlag, 1989, Seite 45

16 Baumgartner, Peter; Payr, Sabine: Lernen mit Software. Österreichischer StudienVerlag, Innsbruck, 1994, Seite 102

17 Baumgartner, Peter; Payr, Sabine: Lernen mit Software. Österreichischer StudienVerlag, Innsbruck, 1994, Seite 105

18 Baumgartner, Peter; Payr, Sabine: Lernen mit Software. Österreichischer StudienVerlag, Innsbruck, 1994, Seite 105

19 Baumgartner, Peter/Payr, Sabine: Wie Lernen am Computer funktioniert, in: c't 1994, Heft 8, Seite 139

20 Baumgartner, Peter; Payr, Sabine: Lernen mit Software. Österreichischer StudienVerlag, Innsbruck, 1994, Seite 108

21 van Lück, Willi: Lehrerinnen und Lehrer im Jahre 2000 - Brauchen wir Multimediapädagogen?, in: Die In- formationsgesellschaft - Fakten, Analyse, Trends. BMWi Report, hersg. vom Bundesministerium für Wirt- schaft, November 1995, Seite 30

22 Danzer, Heidi: Ergebnisse einer Pilotstudie: CBT-Entwicklung und -Einsatz in der Hochschulausbildung, in: Information Management 4/1994, Seite 13

23 "... ,apperenticeship embeds the learning of skills and knowledge in their social and functional context." in: Collins, Allan; Brown, John S.; Newman, Susan E.: Cognitive Apprenticeship: Teaching the craft of reading, writing, and mathematics, in: Resnick, Lauren B.: Knowing Learning and Instruction-Essays in Honor of Robert Glaser. New Jersey, Lawrence Erlbaum Associates Publishers, 1989, Seite 454

24 Collins, Allan; Brown, John S.; Newman, Susan E.: Cognitive Apprenticeship: Teaching the craft of reading, writing, and mathematics, in: Resnick, Lauren B.: Knowing Learning and Instruction-Essays in Honor of Robert Glaser. New Jersey, Lawrence Erlbaum Associates Publishers, 1989, Seite 481

25 Reinmann-Rothmeier, Gabi; Mandl, Heinz; Prenzel, Manfred; Hrsg.: Arzberg, Heinz; Brehm, Karl-Heinz: Computerunterstützte Lernumgebung: Planung, Gestaltung und Bewertung. Publicis MCD, Erlangen, 1994, Seite 32

26 Reinmann-Rothmeier, Gabi; Mandl, Heinz: Lernen in Unternehmen, in: Unterrichtswissenschaft-Zeitschrift für Lernforschung, 21(1993), Seite 248

27 Astheimer, P.; Böhm, K.; Felger, W.; Göbel, M.; Müller, S.: Die Virtuelle Umgebung- Eine neue Epoche in der Mensch-Maschine-Kommunikation, Teil 1: Einordnung, Begriffe und Geräte, in: Informatik Spektrum 17(1994), Seite 281-290

28 Stollenmeyer, Peter: ISDN und seine Bedeutung in der Datenkommunikation, in: HMD - Theorie und Praxis der Wirtschaftsinformatik, 184(1995), Seite 109

29 Seis, Georg: Euro-ISDN: Was Bringt's?, in: ISDN Business, Heft 4, 1993, Seite 8

30 Bertram, Uwe: Kosten und Vorteile, in: Online-ISDN 2/1995, Seite 18

31 Stollenmayr, Peter: Breitband-ISDN - Kommunikation ohne Grenzen? in: HMD, Theorie und Praxis der Wirt- schaftsinformatik, 177(1994), Seite 31

32 Pribilla, Peter; Reichwald, Ralf; Goecke, Robert: Telekommunikation im Management - Strategien für den globalen Wettbewerb. Stuttgart, Schäffer Poeschel Verlag, 1996, Seite 135

33 Schubert, Sigrid: Innovative Konzepte für die Ausbildung. 6. GI-Fachtagung Informatik und Schule - Infos '95, Chemnitz, Springer Verlag, 25.-28. September 1995, Seite 11

34 Bundesministerium für Wirtschaft: Info 2000 - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft. Bericht der Bundesregierung, 1996, Seite 25

35 Brettreich-Teichmann, Werner: Multimedia in der Aus- und Weiterbildung, in: Office Management 3/1994, Seite 46

36 Nelson, Theodore H.; Getting it of our system. Information Retrieval: A critcal View, 1967, Seite 191-211

37 Kuhlen, Rainer: Hypertext - Ein nicht-lineares Medium zwischen Buch und Wissensbank. Berlin, Springer- Verlag, 1991, Seite 88-123

38 Conklin, J.: Hypertext: An Introduction and Survey, in: IEEE Computer, Vol. 20(1987), No. 9, Seite 18

39 Nielsen, Jacob: Hypertext & Hypermedia. Boston, Academic Press, Inc., 1990, S. 24

40 Zilahi-Szabó, Miklós: Kleines Lexikon der Informatik und Wirtschaftsinformatik. München, Wien, Olden- bourg Verlag, 1995, Sichwort: Interaktivität

41 Berg, G.W.; Bentley, C.E.; de Bruijn, D.W.: Telematics architectures in tele-education, in: Proceeding The Ninth International Conference on Technologies and Educations. Paris, März 1992, Seite 1442

42 Goldmann, Shelly V.: Computer Resources für Supporting Student Conversations about Science Concepts, in: Sigcue Outlook, Vol. 21(1992), No. 3, Seite 4

43 Zilahi-Szabó, Miklós: Kleines Lexikon der Informatik und Wirtschaftsinformatik. München, Wien, R. Olden- bourg Verlag, 1995; Sichwort: Netzwerk

44 Pribilla, Peter/Reichwald, Ralf/Goecke, Robert; Telekommunikation im Management, 1996, Seite 42

45 Teufel, Stephanie; Sauter, Christian; Mühlherr, Thomas; Bauknecht, Kurt: Computerunterstützung für die Gruppenarbeit. Bonn, Addison-Wesley, 1995, Seite 95

46 Alteneder, Alice; Bianga, Fred; Nitkewitz, Rafael; Alteneder, Andreas (Hrsg.): Visualisierung mit dem Com- puter: Computergraphik und Computeranimation: Entwicklung, Realisierung, Kosten. Berlin und München, Siemens Aktiengesellschaft, 1993, Seite 13

47 Benutzerhandbuch zu Microsoft Powerpoint - Präsentationsgrafikprogramm Version 4.0. Microsoft Corporation, Ireland, 1993

48 Ozer, Jan: Video compression for multimedia. London, Academic Press Limited, 1995, Seite 3

49 Meyer-Wegner, Klaus: Multimedia-Datenbanken: Einsatz von Datenbanksystemen in Multimedia Systemen. Stuttgart, Teubner Verlag, 1991, Seite 64

50 Ripley, G. David: DVI - A Digital Multimedia Technology, in: Communication of the ACM, Vol. 32(1989), No. 7, S. 812

51 Algra, Taede: Multimdia Tele-Education - PC based real-time narrowband applications. Promotionsschrift, Thesis Technische Universität Delft, 1993, Seite 115

52 Horvarth, Peter: Online-Recherche: neue Wege zum Wissen der Welt; eine Anleitung zur effizienten Nutzung von Online Datenbanken. Wiesbaden, FriedrichVieweg, 1993, Seite 1

53 Horvarth, Peter: Online-Recherche: neue Wege zum Wissen der Welt; eine Anleitung zur effizienten Nutzung von Online Datenbanken. Wiesbaden, FriedrichVieweg, 1993, Seite 12

54 Kind, Joachim: Online-Dienste, in: Buder, Marianne; Rehfeld, Werner; Seeger, Thomas (Hrsg.): Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation - Ein Handbuch zur Einführung in die fachliche Informati- onsarbeit. 3. Auflage, K G Saur Verlag, München, 1990, Seite 371

55 Dechsling, Rainer: Aktuelle Fragen des elektronischen Publizierens für Juristen, in: jur-pc 12/1991, Seite 1354

56 Dybnik, Roland: Vier Jahre juris data disc, in: jur-pc 4/1992, Seite 1542

57 Marz, Richard; Botz, Aurel: Sind Computerprogramme bessere Lernmedien als Bücher?.Online in Internet: URL: http://univie.ac.at/cognition/cms_arti.htm (Stand 15.08.1996)

58 Messina, Calogero: Was ist Multimedia? - Eine allgemeine Einführung. München, Wien, Carl-Hanser-Verlag, 1993, Seite 9

59 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

60 Brehm, Wolfgang: Die Zukunft juristischer Lehr- und Lernprogramme, in: jur-pc. 12/1993, Seite 2402

61 Haft, Fritjof: Juristische Lernprogramme: Anspruch und Entwicklungsstand, in; Eberle, Carl-Eugen: Infor- mationstechnik in der Juristenausbildung: Ausbildungskonzepte, juristische PC-Tools, Nutzung von Daten- banken, Lernprogrammen, Expertensysteme, Perspektiven, Staatliche Förderung. München, Beck Verlag, 1985, Seite 150

62 Bodendorf, Freimut: Computer in der fachlichen und universitären Ausbildung. Handbuch der Informatik, Band 15.1. München, Wien, Oldenbourg-Verlag, 1990, Seite 59

63 Benutzerhandbuch zum Hilfecompiler für Windows von Borland

64 Günther, Andreas: Neue juristische Lernsoftware-Teil 2, in jur-pc: 4/1992, Seite 1563

65 Hennings, Ralf-Dirk: Expertensysteme als neues Zugangssystem zur Fachinformation, in: Buder, Marianne; Rehfeld, Werner; Seeger, Thomas (Hrsg.): Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation - Ein Handbuch zur Einführung in die fachliche Informationsarbeit. 3. Auflage, K G Saur Verlag, München, 1990, Seite 247

66 Haft, Fritjof: Juristische Lernprogramme: Anspruch und Entwicklungsstand, in; Eberle, Carl-Eugen: Infor- mationstechnik in der Juristenausbildung: Ausbildungskonzepte, juristische PC-Tools, Nutzung von Daten- banken, Lernprogrammen, Expertensysteme, Perspektiven, Staatliche Förderung. München, Beck-Verlag, 1985, Seite 156

67 Subsumtion bedeutet die Unterordnung eines Sachverhaltes unter den Tatbestand einer Rechtsnorm (Musielak, Hans-Joachim: Grundkurs BGB - Eine Darstellung zur Vermittlung von Grundlagenwissen im bürgerlichen Recht mit Fällen und Fragen zur Lern- und Verständniskontrolle sowie mit Übungsaufgaben. 3. Auflage, C.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung, München, 1992, Seite 15

68 Günther, Andreas: Der Computer als didaktisches Hilfsmittel, in: jur-pc 9/1990, Seite 759

69 Norman, Donald: Cognitive engineering principles in the design of human-computer interfaces, in: Alavendy, G., Human computer interaction. Amsterdam, Esevier, 1984, Seite 11

70 Jonasson, D.: Hypertext principles for text and courseware design, in: Educational Psychologist 21(1986) No. 4, Seite 275

71 Netzwerk-Repräsentationen können zur Strukturierung größerer Wissensgebiete in entsprechend größere Strukturen, z.B. Skripte, eingebettet werden, die ihrerseits wiederum vernetzt werden können.

72 Jonasson, D.: Hypertext principles for text and courseware design, in: Educational Psychologist 21(1986) No. 4, S. 283

73 Pribilla, Peter; Reichwald, Ralf; Goecke, Robert: Telekommunikation im Management - Strategien für den globalen Wettbewerb. Stuttgart, Schäffer-Poeschel Verlag, 1996, Seite 51

74 Scheller, Martin; Boden, Klaus-Peter; Geenen, Andreas; Kampermann, Joachim: Internet: Werkzeuge und Dienste; von Archie bis World Wide Web. Heidelberg, Springer Verlag, 1994, Seite 98

75 Pribilla, Peter; Reichwald, Ralf; Goecke, Robert: Telekommunikation im Management - Strategien für den globalen Wettbewerb. Stuttgart, Schäffer-Poeschel Verlag, 1996, Seite 60

76 Tetschner, Willi: Voice Processing. 2. Auflage, Boston, London, 1993, Seite 45

77 Online in Internet: URL: http://www.empnet.com/brandweb/black/links.html (Stand: 23.05.1996)

78 ein Kanal nach dem Modell einer Gemeinschaftsbadewanne in einem Skiort

79 Britz, Nicole: Wie benutze ich den Internet Relay Chat für eine Online-Seminarsitzung? Online in Internet: URL: http://WWW.uni-sb.de/rewi/fb2/scholz/wien/ircmanual.html (Stand: 23.08.1996)

80 Krol, Ed: Die Welt des Internet. Bonn, O'Reilly/International Thompson Verlag, 1995, Seite 400

81 Pribilla, Peter; Reichwald, Ralf; Goecke, Robert: Telekommunikation im Management - Strategien für den globalen Wettbewerb. Stuttgart, Schäffer-Poeschel Verlag, 1996, Seite 51

82 Wish, K.E.: User and Non-User Conceptions of PICTUREPHONE Service, in: Proc. 19th Annual Convention of the Human Factors Society, 1975, Seite 58

83 Teufel, Stephanie; Sauter, Christian; Mühlherr, Thomas; Bauknecht, Kurt: Computerunterstützung für die Gruppenarbeit. Bonn, Addison-Wesley, 1995, Seite145

84 Zitterbart, Marc: Hochleistungskommunikation, Band 1: Technologie und Netze. München, 1995, Seite 24/25

85 Weber, Rainer: Von Electronic Mail zu multimedialer Post, in: Informatik Spektrum 17(1994), Seite 222

86 Schneider, Gerhard: Ein Einführung in das Internet, in Informatik Spektrum 18(1995), Seite 263

87 Stand Anfang 1996

88 Emergy, Vince: Internet im Unternehmen - Praxis und Strategien. Heidelberg, dpunkt, 1996, Seite 5

89 Herbert, Ina: Internet-Weltweit größtes Computer-Netzwerk, in: Office Management 4/1995, Seite 67/68

90 Scheller, Martin; Boden, Klaus-Peter; Geenen, Andreas; Kampermann, Joachim: Internet: Werkzeuge und Dienste; von Archie bis World Wide Web. Heidelberg, Springer Verlag, 1994, Seite 103

91 Heinau, Vera; Schlichting, Heiko: NetNews - Informationen aus aller Welt, in: DFN Mitteilungen, Heft 28, März 1992, Seite 4

92 Emergy, Vince: Internet im Unternehmen - Praxis und Strategien. Heidelberg, dpunkt, 1996, Seite 22

93 Weichselgartner, Erich: Unendliche Tiefen, in: iX 12/1993, Seite 85

94 Möhrle, Martin G.: Wachstum der neuen Technologien: Das Computerunterstützte Lernen an der Schwelle der Breitentechnologie, in: Schoop, Eric; Witt; Ralf; Glowalla, Ulrich: Hypermedia in der Aus- und Weiterbil- dung. Dresdner Symbosium zum computerunterstützten Lernen. Schriften zur Informationswissenschaft, Band 17, Konstanz, Universitätsverlag Konstanz, 1995, Seite 16

95 Sperlich, Tom; Wenz, Florian: Cyber-Web - Dreidimensionale Welten auf dem Internet, in c't 7/1995, Seite 110

96 Grau, Oliver: Gründerzeit - Mit dem WWW auf dem Weg in virtuelle Welten, in iX 5/1995, Seite 87

97 Fey, Jürgen; Kunze, Michael: Schwimmen im Infopool-Auf dem Weg zur globalen Informationsgesellschaft, in c't 4/1995, Seite 170

98 Alpar, Paul: Kommerzielle Nutzung des Internet - Unterstützung von Marketing, Produktion, Logistik und Querschnittsfunktionen durch Internet und kommerzielle Online-Dienste. Berlin, Springer Verlag, 1996, Seite 274

99 vom Kolke, Ernst-Gerd: Online Datenbanken - Systematische Einführung in die Nutzung elektronischer Fach- information. München, R. Oldenbourg Verlag, München und Wien, 1994, Seite 1

100 Dichtl, Erwin; Lingenfelder, Michael (Hrsg.): Effizient studieren. Wiesbaden, Gabler Verlag, 1995, Seite 142

101 z.B. Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetzen, AGB-Gesetz, Abzahlungsgesetz, Wohnungseigen- tumsgesetz, Ehegesetz und Hausratsverordnung, Beck-Texte im dtv Band 5001. München, Beck Verlag

102 Schönfelder, Heinrich: Deutsche Gesetze. Sammlung der Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht. München, Beck Verlag

103 Sartorius, Carl: Verfassungs, Verfassungs-und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland. Mün- chen, Beck Verlag

104 JuS- Redaktion: JuS-Studienführer. 3. Auflage, München, Beck Verlag, , Seite 89

105 vgl. RGZ 1989, 426 (430 f.)

106 vgl. Creifelds, Carl: Rechtswörterbuch. München, C.H. Beck-Verlag, 1990; Stichwort: herrschende Lehre

107 OLG Celle, NJW 1977, 1350

108 Kuhlen, Rainer: Wie real sind virtuelle Bibliotheken und virtuelle Bücher? in: Herget Josef (Hrsg.): Neue Dimensionen in der Informationsverarbeitung. Proceedings des 1. Konstanzer Informationswissenschaftli- chen Kolloquium (KIK '93), Konstanz, Universitätsverlag Konstanz, 29.-30. Oktober 1993, Seite 52

109 Herberger, Maximilian: Der Schönfelder auf CD: Plus? Minus?, in: jur-pc 8/1994, Seite 2740

110 Spiess, Gerhard: Macht der Computer bessere Juristen? -Evaluation der Nutzung juristischer Datenbanken, in: Dette, Klaus; Haupt, Dieter; Polze, Christoph (Hrsg.): Multimedia und Computeranwendungen in der Lehre. Berlin, Springer Verlag (Reihe: Mikrocomputer-Forum für Bildung und Wissenschaft, Band 5), Bei- träge zum 6. CIP-Status-Kongress, 6.-8. Oktober 1992, Seite 541

111 Jahn, Carsten: juris - (nicht nur) für Einsteiger - Teil I, in: jur-pc 6/1994, Seite 2685

112 Strzolka, Rainer: Juris - Das juristische Informationssystem in Vergangenheit und Gegenwart. Stuttgart, Ver- lag Clemens Koechert, 1986, Seite 12

113 Online in Internet: URL: telnet://juris-sb.de (Stand: 23.08.1996)

114 Gerblinger, Manfred: Rechtsinformatik intensiv - Juristisches Informationssystem (juris). 8. Auflage, Tübin- gen, Skript auf CD-ROM zu Normfall, 1996

115 Online in Internet: URL: http://www.juris-sb.de/online/onlr.html (Stand: 13.08.1996)

116 Viefhues, Wolfram: juris in neuem Gewande - Die neue Benutzeroberfläche juris-Formular (Teil1), in: jur-pc 1/1993, Seite 1931

117 Online in Internet: URL: telnet://ECHO@echo.lu (Stand: 26.07.1996)

118 Online in Internet: URL: telnet://eurobases.lu/ (Stand: 26.07.1996)

119 Online in Internet : URL: telnet://192.12.25.22:23/ (Stand: 26.07.1996)

120 Viefhues, Wolfram: Die juris data disc Familienrecht, in jur-pc 3+4/1994, Seite 2551

121 Viefhues, Wolfram: Die NJW-Leitsatzkartei auf CD-ROM - 7. Edition, in: jur-pc 6/1991, Seite 1144

122 Kuhlen, Rainer: Umgang mit Wissen in den neunziger Jahren, in: Forschung und Lehre - Mitteilung des deut- schen Hochschulverbandes, 1+2/1994, Seite 24

123 Kuhlen, Rainer: Wie real sind virtuelle Bibliotheken und virtuelle Bücher? in: Herget, Josef (Hrsg.): Neue Dimensionen in der Informationsverarbeitung. Proceedings des 1. Konstanzer Informationswissenschaftli- chen Kolloquium (KIK '93), Konstanz, Universitätsverlag Konstanz, 29.-30. Oktober 1993, Seite 42

124 Pettenati, Corrado: What is a virtual library?; in: European Library Automation Group: 17th Libary System Seminar: The Virtual Library. Karl-Franzens-Universität Graz, 14.-16. April 1993, Seite 146

125 Online in Internet: URL: telnet://134.96.100.11

126 Kuhlen, Rainer: Informationsmarkt: Chancen und Risiken der Kommerzialisierung von Wissen. Konstanz, Universitätsverlag, 1995, Seite 525

127 Kuhlen, Rainer: Informationsmarkt: Chancen und Risiken der Kommerzialisierung von Wissen. Konstanz, Universitätsverlag, 1995, Seite 523

128 Mallmann-Biehler; Marion: Literaturerschließung durch Bibliotheksverbundsysteme, in: Neubauer, Wolfram; Schmidt, Ralph: Proceedings der 16. Online-Tagung der DGD - Information und Medienvielfalt. Frankfurt am Main, 17.-19. Mai, 1994, Seite 339

129 Koch, Traugott; Osswald, Achim: Medienwechsel: Gedrucktes zur Orientierung in der elektronischen Viel- falt. Einführende Veröffentlichungen zum Thema "Internet", in: Nachrichten für Dokumentation 44(1993), Seite 165

130 Online in Internet: URL: gopher://munin.ub2.lu.se/1/resources/veronica/ (Stand: 13.08.1996)

131 Online in Internet. URL: telnet://archie.th-darmstadt.de/ (Stand: 13.08.1996)

132 Nüttgens, Markus; Keller, Gerhard; Scheer, August-Wilhelm; Stehle, Sabine: Konzeption hyperbasierter Informationssysteme. Saarbrücken, Veröffentlichungen des Instituts für Wirtschaftsinformatik (IWi) im Insti- tut für empirische Wirtschaftsforschung an der Universität des Saarlandes, Heft 87, Dezember 1991, Seite 10-18

133 Brehme, Henning: Jäger und Sammler - Orientierung im World Wide Web, in: iX 12/1994, Seite 78

134 Online in Internet: URL :http://www.w3.org/hypertext/DataSources/bySubject/Overview.html (Stand:

13.08.1996)

135 Online in Internet: URL: http://www.yahoo.com/ (Stand: 13.08.1996)

136 Online in Internet: URL: http://www.altavista.digital.com (Stand: 13.08.1996)

137 Online in Internet: URL: http://www.flp.cs.tu-berlin.de/flipper (Stand: 13.08.1996)

138 Online in Internet: URL: http://dino-online.de/seiten.html (Stand: 13.08.1996)

139 Online in Internet: URL: http://www.web.de (Stand: 13.08.1996)

140 Online in Internet: URL: http://www.vrp.de/search/fahnder.htm (Stand: 01.11.1996)

141 Online in Internet: URL: http://www.tib.uni-hannover.de (Stand: 13.08.1996)

142 Online in Internet: URL: http://www.jura.uni-sb.de/Gesetze/GG/gg.html (Stand: 26.07.1996)

143 Online in Internet: URL: http://www.uni-hamburg.de/law/gm00000.html (Stand: 26.07.1996)

144 Online in Internet: URL: http://www.uni-sb.de/Gesetze/gg-neu/gg189.html (Stand: 26.07.1996)

145 Online in Internet: URL: http://www.rewi.hu-berlin.de/Datenschutz/gesetze.html (Stand: 26.07.1996)

146 Online in Internet: URL: http://www.uni-sb.de/Vertraege/Einheit/ (Stand: 26.07.1996)

147 Online in Internet: URL: http://www.uni-hamburg.de/glaw/index.html (Stand: 26.07.1996)

148 Online in Internet: URL: http://www. jura.uni-sb.de/Entscheidungen/Bundesgerichte/index.html (Stand:

26.07.1996)

149 Online in Internet: URL: http://www.heymanns.com.newsurt0.htm (Stand: 26.07.1996)

150 Online in Internet: URL: http://www.heymanns.com/dr.htm (Stand: 26.07.1996)

151 Online in Internet: URL: http://www.beck.de/rws/jus/jus.htm (Stand: 26.07.1996)

152 Online in Internet: URL: http://www.beck.de/rws/njw/njw.htm (Stand: 26.07.1996)

153 Online in Internet: URL: http://www.heymanns.com/zzp.htm (Stand: 26.07.1996)

154 Heinrich, Oliver: Evaluation von hypertextunterstützter Lehre. Darmstadt, Technische Universität Darmstadt,

Fachbereich Informatik, 1995. Online in Internet: URL: http://www.informatik.th-

155 Coiro, S.; Davoli, F.; Maryni, P.; Puliafito, P.P.; Pavan, M.A.; Talone, P.: Design and experimental monitoring of an ISDN-based multimedia distance learning service, in: Davies, Gordon; Samways, Brian: Teleteaching. Proceedings or the IFIP TC3 Third Teleteaching Conference, TeleTeaching 93. Trondheim, Norway, 20-25 August, 1993

156 Niens, Nathalie; Bager, Jo: Education on demand - Computernetze und Online-Dienste ermöglichen neue Formen der (Fort-)Bildung, in: c't Heft 10, 1995, Seite 193

157 Geyer, Werner; Eckert, Andreas, Effelsberg, Wolfgang.: Multimedia-Technologie zur Unterstützung der Lehre an Hochschulen. Mannheim, unveröffentlichtes Manuskript, 1996, Seite 22

158 Nistor, N.; Mandl; H.: Lernen in Computernetzwerken - Erfahrungen mit einem virtuellen Seminar. München: Ludwig-Maximilian-Universität, Institut für Pädagogische Psychologie und Empirische Pädagogik, For- schungsbericht Nr. 64, Dezember 1995. Online in Internet: URL:http://infix.emp.paed.uni- muenchen.de/lsmancl/forschbe/lit64.html (Stand: 27.05.1996)

159 Reinmann-Rothmeier, Gabi; Mandl, Heinz: Auf dem Weg ins Informationszeitalter? Was Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit bewegt, was auf die Gesellschaft und auf die Bildung zukommt. München: Ludwig- Maximilian-Universität, Institut für Pädagogische Psychologie und Empirische Pädagogik, Forschungsbe- richt Nr. 54, Juli 1995

160 Mantovani, Guiseppe: Was der Computer mit uns macht: Sozialpsychologische Aspekte der kommunikation mit und durch den Computer; ein praxisorientierter Leitfaden. Aus dem Italienischen von Andrea Schwan. Mainz, Mathias-Grünewald-Verlag, 1994, Seite 144-160

161 Welsch, Lawrence: Using Electronic Mails as a Teaching Tool, in: Communication of the ACM, Vol. 23(1982), No. 2, Seite 105-108

162 Clases, Christoph: Kommunikation in computervermittelten Tätigkeitszusammenhängen - Bilanzierung der Ergebnisse einer qualitiativen Studie zur Nutzung und Bewertung elektronischer Postsysteme ("E-mail"). Hamburg, Harburger Beiträge zur Psychologie und Soziologie der Arbeit, 1994, Seite 25

163 Färber, Berthold: Videokonferenzen: Einsatzbereiche und Grenzen, in: Office Management Heft 4, 1993, Seite 45

164 Cohen, E.: Bedingungen für produktive Kleingruppen, in: Huber, Günther: Neue Perspektiven der Kooperati- on. Hohengehren, Schneider Verlag, 1993, Seite 48

165 Schwabe, Michael: Computerunterstützte Sitzungen, in: Information Management 3/1994, Seite 41

166 Kuhlen, Rainer: Hypertext - nur ein "hyper" oder eine realistische Darstellung von Wissen und der Erarbei- tung von Informationen, in: Deutscher Dokumentartag. Bremen, Vortagsmanuskript, Oktober 1989

167 Strzebkowski, Robert: Didaktische Gedanken zum Virtual College. Online in Internet: URL: http:- //www.prz.tu-berlin.de/virtualc/robert.html (Stand: 25.06.1996)

168 Kuhlen, Rainer: Hypertext - Ein nicht-lineares Medium zwischen Buch und Wissensbank. Berlin, Springer Verlag, 1991, Seite 191

169 Kim, Chai K.; Wood, Steve C.: The Global Classroom: A Handbook for Glabalizing the Business curriculum via E-Mail-Debate. 2. Auflage, Kingston, R.I., 1993, Seite 3

170 Fritz, Wolfgang; Kerner, Martin; Kim. Chai K.; Mundorf, Norbert: Die internationale E-Mail-Debatte als neues didaktisches Instrument in der Betriebswirtschaftslehre. Teil 1: Ziele und Ablauf einer E-Mail-Debatte, in: WiSt Heft 2, Februar 1995, Seite 102

171 Kim, Chai K.; Wood, Steve C.: The Global Classroom: A Handbook for Glabalizing the Business curriculum via E-Mail-Debate. 2. Auflage, Kingston, R.I., 1993, Seite 9

172 Galler, Jürgen; Remme, Markus; Scheer, August-Wilhelm: Der Inseltrainer - Ein multimediales Lernsystem zur Qualifizierung in Planungsinseln. Saarbrücken, Veröffentlichungen des Instituts für Wirtschaftsinforma- tik (IWi) im Institut für empirische Wirtschaftsforschung an der Universität des Saarlandes, Januar 1996, Seite 8

173 Jonasson, Paul; Mandl, Heinz (Hrsg.): Designing Hypermedia for Learning. Proceeding of the NATO Advanced Research Workshop in Rottenburg am Neckar, Juli 1989. Berlin, Nato ASI Deries F, Vol. 67, 1990, Seite 154

174 Shlechter, Theodore M.: Problems and promises of computer-base training. Norwood, New Jersey, Ablex Publishing, 1991

175 Heinrich, Oliver: Evaluation von hypertextunterstützter Lehre. Darmstadt, Dipomarbeit an der Technischen Hochschule Darmstadt, Fachbereich Informatik,1995. Online in Internet: URL: http://www.informatik.th- darmstadt/Publikationen/Diplomarbeit/dipl_oh.html (Stand 27.05.1996)

176 Dippelhofer, Mischa: Das Internet als Lernhilfe für das Jurastudium - Eine Alternative zum Repetitor?, in: jur-pc 5/96, Seite 171

177 URL:http://gaius.jura.uni-sb.de /Veranstaltungen/ue-ws95/ (Stand: 28.09.1996)

178 URL:http://rw20hr.jura.uni-sb.de/lehreSS96/Uebung/technik.htm (Stand: 28.09.1996)

179 URL:http://gauius.jura.uni-sb.de/Klausuren/Merkblatt/ (Stand: 27.07.1996)

180 URL:http://gauis.jura.uni-sb.de/rw20/lehre/SS96/Uebung/hausarbeit.htm (Stand: 27.07.1996)

181 Subsumtion bedeutet die Unterordnung eines Sachverhaltes unter den Tatbestand einer Rechtsnorm (Musie- lak, Hans-Joachim: Grundkurs BGB - Eine Darstellung zur Vermittlung von Grundlagenwissen im bürgerli-

182 URL: http://wwww.uni-bayreuth.de/departments/rep-web/zumfall.html (Stand:01.08.1996)

183 Voermanek, Achim: Das Internet und Gopher, in: jur-pc 9/93, Seite 2286

184 URL:http://www.jura.uni-sb.de (Stand:22.10.1996)

185 URL:http://www.jura.uni-sb.de (Stand: 18.10.1996)

186 Herberger, Maximilian: Das Saarbrücker juristische Internet: HTTP://WWW.JURA.UNI-SB.DE, in jur-pc 8/95, Seite 3297/3298

187 URL: http://www.jura.uni-sb.de/internet/Rechtsnormen.html#Gesetze (Stand:22.10.1996)

188 URL: http://www.jura.uni-sb.de/internet/Abkommen.html (Stand: 22.10.1996)

189 URL: http://www.spdfrak.de/BTSuche.html (Stand: 22.10.1996)

190 URL: http://www.jura.uni-tuebingen.de (Stand: 27.07.1996)

191 Haft, Fritjof; Gerblinger, Manfred: Normfall. 3. Auflage, Tübingen, 1996, Seite 5-12

192 Haft, Fritjof; Gerblinger, Manfred: NormFall Lernprogramm JUristischer STrukurentrainer JUST und PC Lernprogramm Strafrecht Allgemeiner Teil SAT. Tübingen, 1996, Seite 8

193 URL: telnet://juris-sb.de (Stand: 27.07.1996)

194 URL:telnet://www.jura.uni-tuebingen.de (Stand: 27.07.1996)

195 Brinck, Carl: Sozialisation im Selbststudium unter Berücksichtigung der Berufserfahrung der Teilnehmer, in: Ehmann, C., Einzellernen - Vereinzeltes Lernen?: Beiträge und Ergebnisse des Workshops zum Fernunter- richt am 18./19.06.19980. Heidelberg, 1981, Seite 24

196 Graf, Klaus-Dieter: Die Sprachlosigkeit der Informatiker? - Kann das Internet ein Ersatz für die Lehre sein?, in: FUN-Nachrichten-Das Magazin der Freien Universität Berlin 6/1996, Seite 10

197 Hartge, Thomas: Telelearning steckt noch in den Kinderschuhen, in: Computer Zeitung, Nr. 34/22. August 1996, Seite 17

Final del extracto de 134 páginas

Detalles

Título
Telebasierte Lernumgebungen am Beispiel der Juristenausbildung in Deutschland
Calificación
1,0
Autor
Año
1996
Páginas
134
No. de catálogo
V97262
ISBN (Ebook)
9783638099370
Tamaño de fichero
1224 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Telebasierte, Lernumgebungen, Beispiel, Juristenausbildung, Deutschland
Citar trabajo
Nicole Nüttgens (Autor), 1996, Telebasierte Lernumgebungen am Beispiel der Juristenausbildung in Deutschland, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/97262

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