Der Autor geht vertieft auf Probleme des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Zusammenhang mit Ausländern insbesondere bei Bewerbung (Forderung von guten Deutschkenntnissen in der Stellenbeschreibung) und Kündigung (Anwendbarkeit des AGG) ein.
Jeder dritte Bundesbürger hat Vorbehalte gegenüber Ausländern. Mit diesem Ergebnis sorgte eine Studie der Universität Leipzig Ende 2018 für Aufsehen. Statistisch wohl mehr als wahrscheinlich ist es daher, dass auch (potentielle) Arbeitgeber oder Kollegen von in Deutschland lebenden Ausländern teils mit Vorurteilen belastet sind. Diese Seminararbeit beschäftigt sich daher im Allgemeinen mit der arbeitsrechtlichen Stellung ausländischer Bewerber und Arbeitnehmer. Im Besonderen soll dabei vertieft auf die Möglichkeiten dieser Personen eingegangen werden, sich gegen Diskriminierungen bei der Einstellung, Rassismus während der Beschäftigung und ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen bei Kündigungen zur Wehr zu setzen. Hierbei werden nur zivilrechtliche Probleme erörtert und es wird von einer bestehenden Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis ausgegangen. Unterschiede zwischen EU- und Nicht-EU-Ausländern werden an den relevanten Stellen aufgezeigt. Entsprechend der Lebenswirklichkeit wird chronologisch von der Bewerbung über das laufende Arbeitsverhältnis hin zur Beendigung dieser Vertragsbeziehung vorgegangen. Schwerpunkte bilden dabei die Subsumtion der Nationalität unter die ethnische Herkunft, der Nachweis eines Zusammenhangs zwischen Sprachkenntnissen und ethnischer Herkunft und die Entwicklung eines sinnvollen Diskriminierungsschutzes bei Kündigungen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Vorbehalte großer Bevölkerungsteile gegen Ausländer und arbeitsrechtliche Möglichkeiten zur Handhabe von Rassismus für Ausländer
- B. Ausgewählte arbeitsrechtliche Problemfelder im Zusammenhang mit Ausländern
- I. Forderung „sehr guter Deutschkenntnisse“ in der Stellenausschreibung als Problem vor Beginn des Arbeitsverhältnisses
- 1. Vermutung einer späteren, unmittelbaren Benachteiligung
- 2. Analyse des Meinungsstands: Auslegungstendenzen zu Benachteiligung und Rechtfertigung.
- a) Nationalität als Grund des § 1 AGG
- b) Exkurs: Schutz vor Diskriminierungen wegen der Nationalität nach Art. 18, 45 AEUV als Besonderheit für EU-Ausländer
- c) Benachteiligung durch Sprachanforderungen
- aa) Forderung „sehr guter Deutschkenntnisse“ in der Stellenausschreibung als unmittelbare Benachteiligung von Ausländern
- bb) Forderung „sehr guter Deutschkenntnisse“ in der Stellenausschreibung als mittelbare Benachteiligung von Ausländern
- cc) Zusammenführung der Auslegungstendenzen in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal „in besonderer Weise benachteiligt“
- dd) Bestehen eines typischen Zusammenhangs zwischen ethnischer Herkunft und sehr guten Deutschkenntnissen
- d) „Rechtfertigung“ der Benachteiligung nach § 3 II Hs. 2 AGG
- aa) § 3 II Hs. 2 AGG als negatives Tatbestandsmerkmal anstatt als Rechtfertigung
- bb) Erfüllung der Kundenerwartung „sehr gute Deutschkenntnisse“ als rechtmäßiges und sachlich gerechtfertigtes Ziel i.S.d. § 3 II Hs. 2 AGG
- II. Übersicht wichtiger Problemfelder für ausländische Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses
- 1. Überblick über betriebsverfassungsrechtliche Möglichkeiten gegen Rassismus
- 2. Überblick über individualarbeitsrechtliche Möglichkeiten gegen Rassismus
- III. Problem eines abgeschwächten Diskriminierungsschutzes im Bereich der Kündigungen
- 1. Dogmatik des Diskriminierungsschutzes bei Kündigungen
- a) Darstellung einiger wesentlicher Auslegungsrichtungen
- b) Gegenüberstellung der Auslegungstendenzen und Zusammenführung zu einer Ansicht
- aa) Auslegung 1: Wirksamkeit der Kündigung nach dem KSchG; Schadensersatz nach dem AGG
- bb) Auslegung 2: Wirksamkeit der Kündigung nach dem AGG, aber kein Schadensersatzanspruch
- cc) Auslegung 3: Vorrang eines spezifischen Kündigungsschutzregimes
- dd) Auslegung 4: Europarechtswidrigkeit der Norm und unmittelbare, vollständige Anwendung des AGG
- ee) Auslegung 5: Hineinlesen der AGG-Wertungen in § 1 KSchG
- ff) Auslegung 6: Hineinlesen der AGG-Wertungen in die zivilrechtlichen Generalklauseln
- gg) Gesamtschau: Optimales Ergebnis durch Zusammenspiel der Auslegungstendenzen 1, 3 und 5
- 2. Vergleich von Diskriminierungsschutzniveau bei Einstellung und Kündigung
- C. Hohes Schutzniveau vor Diskriminierungen für EU- und Nicht-EU-Ausländer
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht die arbeitsrechtliche Stellung ausländischer Bewerber und Arbeitnehmer. Sie fokussiert auf die Herausforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die mit der Integration von Ausländern in den deutschen Arbeitsmarkt verbunden sind.
- Diskriminierung von Ausländern im Bewerbungs- und Arbeitsverhältnis
- Rechtliche Möglichkeiten des Schutzes vor Diskriminierung durch Sprachforderungen in Stellenausschreibungen
- Problematik des Diskriminierungsschutzes im Bereich von Kündigungen
- Relevanz des Antidiskriminierungsgesetzes (AGG) und des europäischen Rechts für den Schutz von Ausländern
- Vergleich des Schutzniveaus für EU- und Nicht-EU-Ausländer
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel behandelt die Vorbehalte gegen Ausländer in der deutschen Gesellschaft und analysiert, wie diese Vorbehalte im Arbeitsrecht zu Rassismus führen können. Das zweite Kapitel untersucht ausgewählte arbeitsrechtliche Problemfelder, die sich für ausländische Bewerber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit Sprachforderungen ergeben können. Dabei werden insbesondere die Auslegungstendenzen im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit von Sprachforderungen in Stellenausschreibungen beleuchtet.
Das dritte Kapitel analysiert die Problematik des Diskriminierungsschutzes im Bereich der Kündigungen und stellt verschiedene Auslegungstendenzen in der Rechtsprechung gegenüber. Im letzten Abschnitt werden die Schutzniveaus für EU- und Nicht-EU-Ausländer im Arbeitsrecht miteinander verglichen.
Schlüsselwörter
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit zentralen Themen des Arbeitsrechts, die im Zusammenhang mit der Integration von Ausländern in den deutschen Arbeitsmarkt stehen. Hierzu zählen insbesondere die Diskriminierung von Ausländern, der Schutz vor Diskriminierung durch Sprachforderungen in Stellenausschreibungen, das Antidiskriminierungsgesetz (AGG) und das europäische Recht, sowie das Schutzniveau für EU- und Nicht-EU-Ausländer.
Häufig gestellte Fragen
Darf ein Arbeitgeber in einer Stellenausschreibung „sehr gute Deutschkenntnisse“ fordern?
Ja, aber nur wenn dies für die Ausübung der Tätigkeit sachlich gerechtfertigt ist. Andernfalls kann dies eine mittelbare Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft nach dem AGG darstellen.
Schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch bei Kündigungen?
Der Schutz bei Kündigungen ist rechtlich komplex. Während das AGG Diskriminierung verbietet, greift bei Kündigungen primär das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), in das die Wertungen des AGG jedoch einfließen müssen.
Gibt es Unterschiede im Rechtsschutz zwischen EU- und Nicht-EU-Ausländern?
EU-Ausländer genießen durch das Unionsrecht (Art. 18, 45 AEUV) einen besonderen Schutz vor Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit, während für Nicht-EU-Ausländer primär das nationale AGG relevant ist.
Was versteht man unter ethnischer Herkunft im Sinne des AGG?
Unter die ethnische Herkunft fällt nicht nur die Nationalität, sondern auch Merkmale wie Sprache, Kultur und Traditionen, die eine Gruppe von Menschen kennzeichnen.
Wie können sich Arbeitnehmer gegen Rassismus am Arbeitsplatz wehren?
Arbeitnehmer haben Beschwerderechte nach dem AGG und können individualarbeitsrechtliche Schritte einleiten. Auch der Betriebsrat hat Aufgaben zur Bekämpfung von Rassismus im Betrieb.
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- Simon Lösel (Author), 2019, Die arbeitsrechtliche Stellung ausländischer Bewerber und Arbeitnehmer, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/974059