Diese Arbeit soll dazu dienen, die Charakteristik einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Steuerrecht zu veranschaulichen und herauszuarbeiten, ob ihr weiterhin ein individueller Anwendungsbereich zukommt. Dabei wird schwerpunktmäßig auf § 4 AO der heutigen Fassung und dessen Vorgängernormen abgestellt. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Entstehungsgeschichte der wirtschaftlichen Betrachtungsweise dargestellt, bevor die verschiedenen Deutungsmodelle kritisch hinterfragt werden. Zum Schluss wird ein Fazit gezogen, ob es solch einer Betrachtungsweise im Steuerrecht überhaupt bedarf.
Inhaltsverzeichnis
A. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise in der Diskussion
B. Entstehungsgeschichte der wirtschaftlichen Betrachtungsweise
I. Die normative Entwicklung
1. Die Reichsabgabenordnung von 1919
3. Die (heutige) Abgabenordnung seit 1977
II. Veränderungen des Meinungsbildes hinsichtlich der Bedeutung einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise
1. Blütezeit der wirtschaftlichen Betrachtungsweise
2. Die Gegenbewegung zur wirtschaftlichen Betrachtungsweise
3. Die Loslösung vom Zivilrecht
III. Zusammenfassung der Entstehungsgeschichte
C. Deutungsmodelle der wirtschaftlichen Betrachtungsweise
I. Wirtschaftliche Betrachtungsweise als Methode der Sachverhaltsbeurteilung
1. Bedeutung einer Sachverhaltsbeurteilung
2. Kritische Würdigung
1. Die Notwendigkeit und das Ziel der Gesetzesauslegung
2. Zuordnung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu den klassischen Auslegungsmethoden
a) Die Auslegung im Steuerrecht
b) Die wirtschaftliche Betrachtungsweise und die teleologische Auslegung
III. Zusammenfassung der Deutungsmodelle
D. Ein Auftrag an den Gesetzgeber
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung, die Funktion sowie die dogmatische Einordnung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Steuerrecht, um zu klären, ob dieser Methode nach der Streichung ihrer expliziten normativen Grundlage in der Abgabenordnung von 1977 weiterhin ein eigenständiger Anwendungsbereich zukommt.
- Historische Analyse der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (Reichsabgabenordnung bis heute)
- Verhältnis von Steuerrecht und Zivilrecht im Wandel der Rechtsprechung
- Wirtschaftliche Betrachtungsweise als Methode der Sachverhaltsbeurteilung
- Methodologische Einordnung in den klassischen Auslegungskanon
- Verfassungsrechtliche Kritik unter Berücksichtigung des Rechtsstaatsprinzips
Auszug aus dem Buch
B. Entstehungsgeschichte der wirtschaftlichen Betrachtungsweise
Die Entstehungsgeschichte der wirtschaftlichen Betrachtungsweise spielt eine elementare Rolle, um die Bedeutung dieser zu verdeutlichen. Zunächst wird dafür die normative Entwicklung (I.) erörtert. Daneben haben sich jedoch auch rechtsdogmatische Strömungen gebildet, die das Meinungsbild hinsichtlich der Bedeutung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (II.) einem stetigen Wandel unterzogen haben. Der Übersichtlichkeit dieser Arbeit dienend, werden diese beiden Gesichtspunkte getrennt voneinander behandelt, wobei sie immer im Zusammenhang zu betrachten sind.
I. Die normative Entwicklung
Einteilen lässt sich die normative Entwicklung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in drei Phasen; zum einen in den Beginn durch die Reichsabgabenordnung von 1919 (1.), sowie das Steueranpassungsgesetz von 1934 (2.) und zum anderen in die heutige Fassung der Abgabenordnung seit 1977 (3.).
1. Die Reichsabgabenordnung von 1919
Entgegen vereinzelter Stimmen aus der Literatur ist der normative Ursprung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im § 4 Reichsabgabenordnung (RAO) zu sehen. Vor dem Inkrafttreten der RAO folgte die Steuerrechtsprechung bei der Auslegung zivilrechtlicher Begriffe und der Beurteilung zivilrechtlicher Sachverhalte überwiegend der Zivilrechtsprechung.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise in der Diskussion: Einleitung in das Thema unter Bezugnahme auf bestehende Definitionen und die Relevanz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Steuerrecht.
B. Entstehungsgeschichte der wirtschaftlichen Betrachtungsweise: Analyse der normativen Entwicklung von der RAO 1919 über das StAnpG bis zur heutigen Abgabenordnung sowie die Untersuchung der rechtsdogmatischen Phasen.
C. Deutungsmodelle der wirtschaftlichen Betrachtungsweise: Untersuchung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise als Instrument der Sachverhaltsbeurteilung sowie als Methode der Gesetzesauslegung und deren Zuordnung zum klassischen Auslegungskanon.
D. Ein Auftrag an den Gesetzgeber: Abschließendes Plädoyer des Autors für eine klare gesetzliche Normierung, falls der wirtschaftlichen Betrachtungsweise eine eigenständige Bedeutung eingeräumt werden soll.
Schlüsselwörter
Wirtschaftliche Betrachtungsweise, Steuerrecht, Abgabenordnung, Gesetzesauslegung, Sachverhaltsbeurteilung, Leistungsfähigkeitsprinzip, Zivilrecht, Rechtsstaat, Rechtsanwendung, Reichsabgabenordnung, Steuernormen, teleologische Auslegung, Bestimmtheitsgrundsatz, Gewaltenteilung, Methodenlehre
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die historische und methodische Entwicklung der „wirtschaftlichen Betrachtungsweise“ im Steuerrecht und bewertet deren aktuelle rechtliche Relevanz nach der Streichung der expliziten Auslegungsnormen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die thematischen Schwerpunkte liegen auf der Entwicklung der Rechtsdogmatik, der Abgrenzung zwischen Sachverhaltsbeurteilung und Auslegung sowie dem Spannungsfeld zwischen Steuerrecht, Zivilrecht und verfassungsrechtlichen Prinzipien.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, die Charakteristik dieser Methode zu veranschaulichen und kritisch zu hinterfragen, ob ihr weiterhin ein eigenständiger Anwendungsbereich zukommt oder ob sie in einer teleologischen Auslegung aufgeht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsdogmatische und rechtshistorische Untersuchung, die sich primär auf die Auswertung der Fachliteratur und der höchstrichterlichen Rechtsprechung stützt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Analyse der Normierung sowie eine kritische Untersuchung der Deutungsmodelle, insbesondere der wirtschaftlichen Betrachtungsweise als Methode der Sachverhaltsbeurteilung und als Auslegungsregel.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie „Wirtschaftliche Betrachtungsweise“, „Rechtsstaat“, „Steuerrechtsdogmatik“, „Methodenlehre“ und „Leistungsfähigkeitsprinzip“ geprägt.
Warum wird die „Katze mit dem kleinen Hund“ als Beispiel angeführt?
Das überspitzte Beispiel verdeutlicht die Gefahr einer uferlosen Sachverhaltsbeurteilung, bei der durch die Bildung eines fiktiven Sachverhalts der eigentliche Gesetzestext umgangen werden könnte.
Wie bewertet der Autor die Rolle des Gesetzgebers?
Der Autor fordert den Gesetzgeber dazu auf, bei Bedarf die wirtschaftliche Betrachtungsweise explizit zu kodifizieren, warnt jedoch gleichzeitig vor den damit verbundenen Risiken einer „Methodengesetzgebung“.
- Arbeit zitieren
- Lukas Bünnemeyer (Autor:in), 2020, Die wirtschaftliche Betrachtungsweise im Steuerrecht. Funktion, Entstehungsgeschichte, rechtliche Grundlagen und Kritik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/974127