Dienen die Unionsgrundrechte als Instrument unionaler Kompetenzusurpation? Und wenn ja, wie lassen sich die Übergriffe eingrenzen? An diesen Fragen richtet sich die Arbeit als Richtschnur. Nach der Aufstellung einer Arbeitsdefinition der Kompetenzusurpation folgt eine Darstellung der Genese des unionalen Grundrechtssystems. Auf dieser Grundlage können sodann die Wechselwirkung zwischen Unionsgrundrechten und der unionalen Kompetenzverteilung untersucht werden. Anschließend werden Lösungsansätze entwickelt, um die identifizierten Usurpationen einzudämmen.
Lange galt der von der Europäischen Union gewährleistete Grundrechtsschutz als defizitär. Inzwischen aber werden diese Bedenken abgelöst oder ergänzt durch die Sorge, ein ausufernder Grundrechtsschutz könne die Kompetenzverteilung im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten und der Union zulasten der Erstgenannten dramatisch verschieben. Weil sich im modernen Verfassungsstaat sämtliche Rechtsfragen als relevant für die Grundrechtsverwirklichung der Bürger begreifen lassen, kann die Behauptung notwendigen Grundrechtsschutzes auch dazu dienen, eigene legislative Regelungs- oder judikative Schutzbefugnisse geltend zu machen. Art. 51 der Europäischen Grundrechte Charta tritt dem zwar ausdrücklich entgegen. Seine Wirkmächtigkeit erscheint vielen aber zweifelhaft.
Inhaltsverzeichnis
A. Unionsgrundrechte im Lichte der Kompetenzproblematik
I. Arbeitsdefinition der Kompetenzusurpation
II. Geschichte und Systematik der Unionsgrundrechte
III. Unionsgrundrechte als Instrument unionaler Kompetenzusurpation
1. Kompetenzusurpation auf Ebene der Judikative
a) Entwicklung eines Vergleichsmaßstabs
aa) Vorzeichen der Auslegung
(a) „Wachauf“
(b) „ERT“
bb) Auslegung des Anwendungsbereichs
(1) Auslegung des Art. 51 I 1 GRC
(2) Auslegung weiterer Chartanormen
(3) Auslegung der Präambel
(4) Ergebnis
(5) Konflikt mit Art. 51 II GRC?
b) Kompetenzusurpation durch die Unionsgerichte
aa) Entwicklung nach der Integration der Charta
(1) „Kücükdeveci“
(2) „Åkerberg Fransson“ mit Verweis auf „Melloni“
(3) „Hernandéz u.a.“
(4) „M.A.S. und M.B.“
bb) Zwischenergebnis
cc) Auswirkung der Kompetenzusurpation
(1) Mitgliedstaatliche Judikative
(2) Mitgliedstaatliche Legislative
c) Ergebnis
2. Kompetenzusurpation auf Ebene der Legislative
a) Bestehende grundrechtspezifische Kompetenzen im Unionsrecht
b) Kompetenzakzessorietät der Unionsgrundrechte
c) Unionsgrundrechte als Auslegungshilfe
d) „implied powers“-Lehre
e) Art. 352 AEUV
f) Die Unionsgrundrechte und die Kompetenzausübungsschranken
aa) Subsidiaritätsprinzip
bb) Verhältnismäßigkeitsprinzip
g) Ergebnis
IV. Lösungsansatz
1. Lösungsansatz für die Ebene der Judikative
a) Bereiche vollständiger Determination durch Unionsrecht
b) Nicht-determinierte Bereiche
2. Umsetzung
a) Materiell-rechtliche Instrumente
b) Prozessuale Instrumente
c) Lösungsansatz für Kompetenzusurpationen auf der Ebene der Judikative
aa) Grundrechtsquellen in der Union
bb) Materiell-rechtliche Beeinflussung
cc) Formulierungsvorschlag für Art. 51 GRC
3. Lösungsansatz für die Ebene der Legislative
B. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht, inwieweit die Unionsgrundrechte als Instrumente einer unionalen Kompetenzusurpation fungieren, die zu einer unbeabsichtigten Verlagerung von mitgliedstaatlichen Zuständigkeiten auf die Europäische Union führt. Das primäre Ziel ist es, die Berechtigung dieser Bedenken zu prüfen und Lösungsansätze zu entwickeln, die einen funktionalen Verfassungsverbund wahren und gleichzeitig die Gestaltungsspielräume der nationalen Verfassungsgerichte erhalten.
- Analyse der Kompetenzusurpation durch die Judikative und die Legislative
- Untersuchung der Rechtsprechungslinie des EuGH zur Reichweite der Unionsgrundrechte
- Bewertung des Einflusses von Primärrecht und Kompetenzschutzklauseln
- Entwicklung von Modellen zur Abgrenzung der Rechtsprechungskompetenzen
- Formulierungsvorschläge zur Präzisierung des Art. 51 GRC
Auszug aus dem Buch
(1) „Kücükdeveci“
In dem Urteil „Kücükdeveci“ wurde eine Entwicklung, die sich bereits im Urteil „Mangold“ abzeichnete, bestätigt. In seiner „Mangold“-Entscheidung stellte der Gerichtshof zunächst fest, dass nach ständiger Rechtsprechung sowohl der Vollzug als auch die Umsetzung von Unionsrecht durch die Mitgliedstaaten von der agency situation umfasst sind. Anschließend definierten die Richter den Begriff der Umsetzungsmaßnahmen neu. Nunmehr unterliegen „alle nationalen Maßnahmen, die die Erreichung des mit der Richtlinie verfolgten Ziels gewährleisten sollen“ der agency situation und der Bindungswirkung der Unionsgrundrechte. Diese Formulierung ließ sich unterschiedlich interpretieren. In „Kücükdeveci“ präzisierte der EuGH nun, dass die Frage, ob eine nationale Maßnahme der Erreichung der Ziele der Richtlinie diene, sich alleine nach der materiellen Dienlichkeit bestimme, nicht nach der subjektiven Bestimmung des Legislativorgans. Dies umfasse auch Rechtsakte, die bereits vor Erlass des betreffenden unionalen Sekundärrechts erlassen worden sind.
Hiergegen regte sich großer Wiederstand in der Literatur, die auf eine fehlende dogmatische Grundlage sowie die uferlose Ausweitung der Unionsgrundrechtsbindung verweist. Von Befürwortern wird rechtspolitisch argumentiert, dass die Kontrolle von Umsetzungsnormen der Richtlinien am Maßstab der Unionsgrundrechte unbestritten sei. Mitgliedstaaten dürften sich der Kontrolle des EuGH nicht dadurch entziehen, dass sie bspw. ältere Normen zur Umsetzung einbeziehen.
Insofern bewahrheiteten sich die Bedenken nach der Entscheidung Mangold. Die weiten Ziele der Richtlinien eröffnen den unionalen Gerichten Zugriff auf nationale Normen in sachnahen Bereichen, die der Zielerfüllung dienen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Unionsgrundrechte im Lichte der Kompetenzproblematik: Einführung in die Problematik der Kompetenzverschiebung zwischen Mitgliedstaaten und Union durch die Ausweitung des unionalen Grundrechtsschutzes.
I. Arbeitsdefinition der Kompetenzusurpation: Definition der Kompetenzusurpation als unbeabsichtigte Übernahme mitgliedstaatlicher Zuständigkeitsbereiche durch die Union.
II. Geschichte und Systematik der Unionsgrundrechte: Historischer Überblick über die Genese des Grundrechtsschutzes in der EU von den Gründungsverträgen bis zur rechtsverbindlichen Charta.
III. Unionsgrundrechte als Instrument unionaler Kompetenzusurpation: Systematische Analyse der Auswirkungen von Rechtsprechung und legislativen Befugnissen auf die vertikale Kompetenzverteilung.
IV. Lösungsansatz: Entwicklung konkreter Modelle und Instrumente zur Begrenzung der Kompetenzusurpation und Stärkung der Rolle nationaler Verfassungsgerichte.
B. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Entwicklung und Plädoyer für eine Neuausrichtung der zwischengerichtlichen Kommunikation.
Schlüsselwörter
Kompetenzusurpation, Unionsgrundrechte, EuGH, Kompetenzverteilung, Verfassungsverbund, Grundrechtecharta, Art. 51 GRC, Subsidiaritätsprinzip, Rechtsprechung, Identitätskontrolle, Integrationsbestreben, Mehrebenensystem, Mitgliedstaaten, Kompetenzakzessorietät, Rechtsentwicklung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, ob der Schutz der Unionsgrundrechte dazu genutzt wird oder führt, Kompetenzen der Mitgliedstaaten unzulässig zu usurpen und somit die Kompetenzordnung zu verschieben.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Fokus stehen die Rechtsprechung zur Anwendbarkeit der Grundrechtecharta, das Verhältnis der nationalen Verfassungen zum Unionsrecht sowie die Auslegung der Kompetenzschranken durch den EuGH.
Welches Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist die Identifizierung von Kompetenzusurpationen und das Aufzeigen von Lösungsansätzen, die einen fairen Interessenausgleich zwischen der Union und den nationalen Verfassungsgerichten ermöglichen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine systematische Analyse der relevanten EuGH-Rechtsprechung, kombiniert mit einer Auswertung der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Literatur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der judikativen Kompetenzverschiebung (insb. Urteile wie "Kücükdeveci" und "Åkerberg Fransson") sowie eine Untersuchung der legislativen Ebene und der potenziellen Rolle von Art. 352 AEUV.
Wie lauten die prägenden Schlüsselwörter der Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Kompetenzusurpation, Unionsgrundrechte, Verfassungsverbund, Anwendungsbereich der Charta und das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung.
Wie bewertet der Autor die Rolle des Art. 51 GRC?
Der Autor kritisiert die Unschärfe der bisherigen Formulierung des Art. 51 GRC und schlägt eine präzisere Neufassung vor, die den Mitgliedstaaten einen größeren Gestaltungsspielraum lässt.
Warum ist das Verhältnis zum Bundesverfassungsgericht so wichtig für die Arbeit?
Die Arbeit sieht im Diskurs zwischen dem EuGH und nationalen Gerichten, insbesondere dem BVerfG, die Notwendigkeit, "Augenhöhe" zu wahren, um eine funktionierende europäische Rechtsgemeinschaft zu gewährleisten.
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- Anonym (Autor), 2020, Grundrechte als Instrumente unionaler Kompetenzusurpation?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/974231