Vergleich des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland und des Systems von Großbritanniens


Seminar Paper, 1999

13 Pages


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Das Parteiensystem der BRD
1.1. Die Aufgaben der Parteien
1.2.Chancengleichheit der Parteien
1.3. Neugliederung des Parteiensystems nach 1945
1.4. Das Parteiensystem in den Jahren von 1961 bis 1983
1.5.Die Zeit von 1983 bis in die Gegenwart

2. Das Parteiensystem in Großbritannien
2.1. Die Parteien in Großbritannien
2.1.1. Die Konservative Partei
2.1.2. Die Labour Party (New Labour)

3. Die Staatsform Großbritanniens (Monarchie, Legislative und Exekutive)
3.1.Magna Charta
3.1.2.Der Inhalt
3.1.3.Weitere Geschichte
3.2. Vergleich mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
3.3. Die Monarchie
3.3.1.Vergleich mit dem Bundespräsidenten
3.4. Die Exekutive
3.4.1.Der Privy Council

4. Das Parlament
4.1. Das Oberhaus (House of Lords)
4.2.Das Unterhaus (House of Commons)
4.2.1.Vergleich mit dem deutschen Bundestag

5. Literaturverzeichnis:

Einleitung

Der Vergleich von politischen Systemen ist seit Anbeginn der Politikwissenschaft ein fester Bestandteil. In der folgenden Hausarbeit sollen nun die Parteiensysteme Großbritanniens und der Bundesrepublik Deutschland miteinander verglichen werden. Es werden die Unterschiede zwischen den Parlamenten, den Staatsoberhäuptern und der Staatsform erläutert, und die Unterschiede werden immer im Anschluß an der Vergleich erörtert werden.

1. Das Parteiensystem der BRD

1.1. Die Aufgaben der Parteien

Das Parteiengesetz von 1967 weißt den Parteien ihre Aufgaben zu:

- sie müssen sich durch Kandidatenaufstellung an den Wahlen beteiligen
- sie müssen Ziele in Form von Programmen entwickeln
- sie müssen Einfluß auf die öffentliche Meinung und die politische Willensbildung der Bürger nehmen
- sie müssen Einfluß auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung ausüben

Aus diesen Punkten stellt sich die Frage, ob die Bundesrepublik ein Parteienstaat?

Laut GG Art 21 werden die Parteien in die Verfassung miteinbezogen; sie werden aber nicht als Staatsorgane im eigentlichen Sinn verstanden, d.h. sie haben keinerlei staatliche Herrschaftsgewalt.

1.2.Chancengleichheit der Parteien

Die Erfahrungen, die in der Weimarer Republik mit antidemokratischen Parteien gemacht wurde, legte es nach 1945 nahe, das neue System von demokratischen, chancengleichen und konkurrierenden Parteien auch rechtlich abzusichern. Zu dieser Absicherung dienen im Grundgesetz der Artikel 21 und das 1967 eingeführte Parteiengesetz. Demnach müssen für alle Parteien gleiche gesetzliche Bedingungen gelten. Solche Bedingungen sind z.B. die Parteienfinanzierung, die Nutzung von öffentlichen Räumen, Ebenfalls gilt für alle Parteien ein Demokratiegebot (Art. 21 GG Abs.1). Für Parteien, deren Programm nicht in Einklang mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung der BRD zu bringen ist, sieht das Grundgesetz ein Parteienverbot vor ( Art. 21 GG Abs.2). Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

In der Geschichte der BRD wurden bis jetzt erst zwei Parteiverbote ausgesprochen1: 1952 : Verbot der Sozialistischen Reichspartei ( SRP) 1956 : Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD)

1.3. Neugliederung des Parteiensystems nach 1945

Nach dem 2. Weltkrieg bildeten sich 4 Parteien, die uns allen heute noch sehr Vertraut sind:

1. Die „Sozialdemokratische Partei Deutschlands" (SPD). Sie führte die Weimarer SPD weiter und eine treibende Kraft im Wiederaufbau wurde Dr. Kurt Schumacher
2. Die „Kommunistische Partei Deutschlands" (KPD). Ihre Ziele waren die antifaschistische Sammlungspolitik und eine aufkommende Identifikation mit der Sowjetunion. Die KPD wurde 1956 von Bundesverfassungsgericht verboten, weil sich ihre Ziele in Richtung einer Diktatur entwickelten
3. Die „Freie Demokratische Partei" (FDP) unter ihrem ersten Bundesvorsitzenden Theodor Heuß
4. Die „Christlich-Demokratische Union" (CDU), in Bayern die „Christlich-Soziale Union". Der erste Vorsitzende der CDU war Konrad Adenauer.

Bei der Wahl zum 1.Bundestag im Jahre 1949 waren noch kleine Parteien vertreten ( die Zentrumspartei, die Deutsche Partei,...). Jedoch bildete sich eine Regierungsmehrheit von CDU/CSU, FDP, DP heraus. Das Parteiensystem war in Deutschland in seinen Anfängen noch sehr aufgeteilt, jedoch gingen einige kleine Parteien völlig unter, oder sie schlossen sich mit den großen Parteien zusammen, was zu einem „Zweieinhalb-Parteiensystem"2 in den Jahren von 1961 bis 1983 führte.

1.4. Das Parteiensystem in den Jahren von 1961 bis 1983

In diesen Jahren wurde das Parteiensystem nur noch durch die 4 aus den zahlreichen Fusionen übrig gebliebenen Parteien beherrscht: Der CDU, der CSU, der SPD und der FDP. Man spricht von einem Zweieinhalb-Parteiensystem, weil auf der einen Seite die Unionsparteien und auf der anderen Seite die SPD stand. Die FDP hatte eine geringere Rolle, da sich nicht wie die großen Parteien erhebliche Stimmen auf ihrer Seite verbuchen konnte. Trotzdem war sie für das Regieren sehr wichtig, da die Unionsparteien mit ihr die Mehrheit der Stimmen im Bundestag auf ihrer Seite verbuchen konnte. Als 1972 eine Koalition mit der SPD einging, war sie ebenfalls ein Garant für eine Stimmenmehrheit im Bundestag. Mit dem Bruch dieser Koalition und der Wahl Helmut Kohls zum Bundeskanzler durch ein konstruktives Mißtrauensvotum, ging die FDP wieder eine Koalition mit den Unionsparteien ein. Die Wahlen zum Bundestag im Jahre 1983 führten wieder zu einer Veränderung des Parteiensystems in Deutschland. Seit 1983 reden wir von einem 2-Gruppendsystem und von einer Regionalisierung der Parteienlandschaft durch die PDS nach der Wiedervereinigung.

1.5.Die Zeit von 1983 bis in die Gegenwart

Mit dem Einzug der Grünen in den Bundestag 1983 änderte sich das Parteiensystem. Von nun an gab es ein Zweigruppen-System3. Auf der einen Seite standen die Unionsparteien und die FDP und auf der anderen Seite die SPD und die Grünen. Die politischen Ansichten, die die Grünen vertraten waren eher mit den Zielen der SPD als mit den politischen Absichten der Union vereinbar. In den Folgejahren ging die SPD Koalitionen auf Länderebene ein, mit dem Ziel irgendwann in Bonn die Schwarz-Gelbe Koalition abzulösen. Mit der Wiedervereinigung im Jahre 1990 kam eine weitere Partei aufs Parkett:

die SED-Nachfolgepartei PDS. Sie etablierte sich allerdings nur in den neuen Bundesländern und kann somit als Regionalpartei bezeichnet werden, da sie im Westen eine sehr geringe Anzahl von Anhängern hat und somit keinen Einfluß ausüben kann.

2. Das Parteiensystem in Großbritannien

„In general elections Britain has moved from a competitive two-party system to a dominant one-party system" (David Kavanagh).

Diese Angst, die David Kavanagh in seinem Zitat beschreibt, war die Angst, daß das Zweiparteiensystem in Großbritannien seine Wirkung verliert, da die Konservative Partei von 1979 bis 1997 in Großbritannien an der Macht war. Nach dem Machtwechsel mit den Unterhauswahlen im Jahre 1997, bei denen die New Labour Party als klarer Sieger hervorging, konnte in Großbritannien wieder ohne Einschränkungen von einem Zweiparteiensystem die Rede sein.

Ein Zweiparteiensystem verhindert oder verbietet nicht die Existenz kleiner Parteien, nur eine

Beteiligung an der Regierung wird für diese Parteien in diesem Parteisystem ausgeschlossen, es sei denn, sie erhalten die Mehrheit der abgegebenen Stimmen bei einer Unterhauswahl. Da in Großbritannien das Mehrheitswahlrecht gilt, ist es theoretisch für die kleinen Parteien nicht möglich, die Mehrheit der Stimmen zu erlangen, da die 2 großen Parteien über eine viel größere Anhängerschaft verfügen.

2.1. Die Parteien in Großbritannien

2.1.1. Die Konservative Partei

Die offizielle Bezeichnung der Partei lautet „Conservative and Unionist Party". Den Beinamen „Tories" hat die Partei von ihrem Vorgänger geerbt. Die Vorfahren der heutigen Konservativen waren die Tories im 18. und 19.Jahrhundert. Die heutige Konservative Partei wurde im Jahre 1867 gegründet. In ihrem Grundsätzen ist die Fortführung der parlamentarischen Demokratie festgeschrieben. Der Parteichef der Partei wird von den konservativen Parlamentsmitgliedern im Mehrheitswahlverfahren gewählt. Sollte die Partei eine Wahl gewinnen, wird der Parteichef automatisch zum Posten für das Premierministeramt vorgeschlagen, und wählt dann die Mitglieder seines Kabinetts aus. Sollte die Partei die Oppositionsrolle innehaben, so wählt der Parteichef ein Schattenkabinett aus, damit er im Falle eines Wahlsiegs sofort mit dem Regieren anfangen kann. In den Jahren von 1979 -1997 stellte die Konservative Partei die Regierung. Von 1979 bis 1990 war Margaret Thatcher Premierministerin. Die Konservative Partei setzte sich stark für das private Unternehmertum und für den freien Markt ein. Als jedoch in den achtziger Jahren Margaret Thatcher begann, staatliche Industriezweige zu privatisieren und sie im Jahre 1990 noch die unbeliebte Kopfsteuer ( Einheitssteuer, die von jedermann unabhängig vom Einkommen entrichtet werden mußte, die aber von Tony Blair nach dem Wahlsieg 1997 wieder abgeschafft wurde) durch innerparteilichen Druck im November 1990 zurücktreten. Neuer Parteichef wurde John Major, mit dem die Konservative Partei 1992 die Wahlen gewann. 1997 verlor die Partei die Wahlen gegen die Labour Party.

2.1.2. Die Labour Party (New Labour)

Die Labour Party wurde 1900 gegründet. Sie sollte eine Organisation darstellen, in der die Gewerkschaften, die Sozialisten, die Genossenschaften und andere Arbeitergruppen vertreten waren und so Einfluß im Parlament ausüben konnten.1906 wurde das „Labour Representation Committee" gegründet, welches das Ziel hatte, Kandidaten für die Parlamentswahl aufzustellen, die die Interessen von Arbeitern im Parlament vertreten. 1924 stellte die Labour Party zum erstenmal eine Regierung in Großbritannien. 1945 errang die Labour Party unter Parteichef Clement Attlee einen bemerkenswerten Wahlsieg. Die Regierung führte damals sofort ein breit angelegtes Verstaatlichungsprogramm ein. Die Bank von England, die Eisenbahn und andere Industriezweige wurden verstaatlicht. Ebenso führte die Labour Party umfassendes Sozialversicherungsprogramm ein, und sie gründeten den staatlichen Gesundheitsdienst. Labour verlor in den fünfziger und sechziger Jahren an Popularität und bildete 1974 unter Parteichef Harold Wilson eine Minderheitsregierung, die 1979 von der Konservativen Partei abgelöst wurde. Mit der Wahl von Tony Blair zum Parteichef im Jahre 1994 konnte die New Labour Party die Unterhauswahlen 1997 gewinnen. Tony Blair beschnitt den Einfluß der Gewerkschaftler in der Partei und reformierte das Parteiprogramm in wirtschaftspolitischen Fragen. Diese Änderungen im Parteiprogramm brachten der Labour Party einen großen Stimmengewinn.

3. Die Staatsform Großbritanniens (Monarchie, Legislative und Exekutive)

Das Vereinigte Königreich hat die Staatsform der parlamentarischen Monarchie. Diese Staatsform gründet sich in Großbritannien auf eine „ungeschriebene Verfassung", d.h. es liegt kein Verfassungspapier im eigentlichen Sinne vor, sondern die britische Verfassung besteht aus mehreren verschiedenen Gesetzestexten und Konventionen. Die Gesetzestexte sind das Statute Law ( das Gewohnheitsrecht) und das Common Law, welches sich auf juristische Präzidenzfälle bezieht. Die Verfassung kann durch einen Richterspruch oder durch das Parlament geändert werden, damit sie sich den gegebenen politischen Ansprüchen Anpasst. Die britische Verfassung gründet ich aus der Magna Charta.4

3.1.Magna Charta

Die Magna Charta libertatum, die Große Urkunde der Freiheit, ist der Vertrag, den König Johann von England am 15.Juni 1215 mit den englischen Baronen schloss und welcher als Grundstein der englischen Freiheitsrechte gilt. Johann von England hatte gegenüber dem Volk sehr hohe Steuerforderungen und mißbrauchte sein königliches Recht. Die Unzufriedenheit über den König bewegte die verschiedenen Barone zur Ausarbeitung der Manga Charta. Dieses Papier mit Forderungen überbrachten sie dem König, doch er weigerte sich zunächst, es zu unterschreiben. Erst als die Barone nach London zogen und die Stadt besetzen, unterschrieb Johann von England in Runnymede bei Windsor die Forderungen der Barone.

3.1.2.Der Inhalt

Die Magna Charta regelte zum erstenmal klar die Beziehungen zwischen dem König und den Baronen. Von nun an durfte der König keine Steuern mehr ohne die Zustimmung der Barone erheben. Wurden neue Steuern verlangt, mußte der König detailliert zu Grunde legen, für was genau er die Steuer verwenden möchte. Ebenfalls wurde durch die Magna Charta der Handel geschützt. London und andere Städte und Bezirke Großbritanniens wurden Freiheiten eingeräumt ( niedrigere Steuern, Freihandelszonen) und fremden Kaufleuten wurde ebenfalls die Freiheit im Handel gewährleistet, d.h. sie durften alles kaufen und verkaufen. Ebenfalls von den Neuregelungen der Magna Charta war die Justiz betroffen.

Gerichtsverfahren und Strafen wurden vereinheitlicht und es konnte niemand mehr vor Gericht gestellt werden, wenn sich die Anklage gegen eine Person nur auf ein bloßes Gerücht beruhte. Es mußten glaubwürdige Zeugen gebracht werden und dem angeklagten mußte ein Verbrechen nachgewiesen werden können.

3.1.3.Weitere Geschichte

Im Jahre 1628 wurde die Magna Charta durch die „Petition of Rights" untermauert. Mit dieser Bittschrift wendete sich eine Gruppe von Parlamentariern, an deren Spitze der Rechtsgelehrte Sir Edward Coke stand, an König Karl I. von England. Sie forderten ihn auf, keine Steuern mehr ohne Einwilligung des Parlamentes zu erheben, in Friedenszeiten nicht das Kriegsrecht zu verhängen und ordentliche Gerichtsverfahren zu garantieren. Karl I. unterschrieb diese Petition und das Parlament bewilligte ihm im Gegenzug finanzielle Mittel, damit er seine Außenpolitik fortsetzen konnte.

Die Rechte in der Magna Charta sind natürlich über die Jahrhunderte modifiziert und angepaßt worden. Doch sind die Rechte seit sieben Jahrhunderten gültig und in Kraft und sie sind somit in Großbritannien zum Gewohnheitsrecht geworden.5

3.2. Vergleich mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Der Parlamentarische Rat stimme dem Grundgesetz am 8.Mai 1949 in dritter Lesung mit 53 zu 21 Stimmen zu. In Kraft trat das Grundgesetz am 23.Mai 1949. Es beinhaltet Artikel die vom Schutz, bzw. der Gewährung der Menschenrechte bis zu den Bestimmungen im Verteidigungsfall reichen. Das Grundgesetz wird umgangssprachlich als Verfassung bezeichnet, jedoch trägt es diese Bezeichnung formell nicht.

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist" (Grundgesetz Art. 146).Das Grundgesetz wurde bis zum 26.3.1998 insgesamt 45 mal geändert. Für die Neueinführung oder für die Änderung eines Artikels ist im Bundestag eine Mehrheit von 2/3 aller Stimmen notwendig.6

3.3. Die Monarchie

Der König oder die Königin von Großbritannien ist laut Gesetz das Staatsoberhaupt. Der Monarch ist gleichzeitig Oberhaupt der Judikative, oberstes Glied in der Exekutiven und Oberbefehlshaber der Armee. Ebenso steht der britische Monarch an der Spitze der anglikanischen Kirche und er ist auch noch Oberhaupt des "Commonwealth of Nations".

Die Aufgaben eines britischen Königs oder einer Königin sind klar definiert: In den Aufgabenbereich eines Monarchen gehört die Einberufung, die Vertagung und die Auflösung des Parlaments. Ebenso ernennt er den Premierminister und die verschiedenen Kabinettsmitglieder. Er ernennt Diplomaten, Bischöfe, und hat als Staatsoberhaupt das alleinige Recht einem Staat Krieg zu erklären. Der Monarch darf in politischen Fragen, die sich ausschließlich auf Großbritannien beziehen, von den Parlamentsmitgliedern konsultiert werden, jedoch ist der dazu verpflichtet, bei seinen Antworten das Gebot der Unparteilichkeit zu beachten.

Der König oder die Königin hat im Rahmen der Funktion als Staatsoberhaupt also nicht die Möglichkeit aktiv in die Politik einzugreifen und sich auf die Seite einer von den Parteien betriebenen Politik zu schlagen. Ist ein Gesetz von beiden Kammern des Parlaments verabschiedet, so muß es vom Monarchen unterschrieben werden, damit es in Kraft treten kann. Sollte dieser seine Unterschrift verweigern, wird das Gesetz zurückgewiesen. Dies ist die einzige Möglichkeit, wie der Monarch aktiv in die Politik eingreifen könnte.7

3.3.1.Vergleich mit dem Bundespräsidenten

Seit dem Ende des Ersten Weltkrieges gibt es in Deutschland die Monarchie als Staatsform nicht mehr.

Das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundespräsident. Eine Amtsdauer des Präsidenten beträgt 5 Jahre. Danach darf er sich noch einmal zur erneuten Wahl stellen. Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt. Sie tritt einzig und allein für die Wahl des Bundespräsidenten zusammen. Sie besteht zur Hälfte aus den Mitgliedern des Bundestages und aus Vertretern der einzelnen Bundesländer. Wählbar zum Amt des Bundespräsidenten ist jeder Deutsche, der in den Bundestag gewählt werden darf und mindestens 40 Jahre alt ist.

Der Präsident darf keiner Partei angehören und sonst auch keiner anderen bezahlten Tätigkeit nachgehen. Jedoch hat der Präsident keinerlei Regierungsgewalt, sondern eine repräsentative Funktion. Genau wie in Großbritannien ernennt und entläßt er die Minister, ernennt den Bundeskanzler und unterschreibt die neuen Gesetzesbestimmungen.

3.4. Die Exekutive

Die Exekutivgewalt liegt laut Gesetz formal beim Monarchen, wird aber in der Regel von der Regierung ausgeführt. Die Regierung besteht aus dem Premierminister und den Kabinettsmitgliedern. Damit die Regierung arbeiten kann, braucht sie dafür die Mehrheit der Stimmen im Unterhaus, d.h. aufgrund des reinen Mehrheitswahlrechts in Großbritannien wird der Vorsitzende der Partei, die bei den Wahlen die meisten Stimmen auf sich verbuchen kann automatisch für das Amt des Premierministers vorgeschlagen.

Der Premierminister wählt die Mitglieder des Kabinetts aus den Abgeordneten des Unterhauses auf; jedoch hat er auch die Möglichkeit Mitglieder des Oberhauses in sein Kabinett zu wählen.

Dem Kabinett gehören in der Regel 15-20 Mitglieder an. Es ist oberste Regierungsgewalt und für die Zusammenarbeit zwischen den Ministerien zuständig. Dem Kabinett gehören die verschiedenen Minister an, die ihren Ämtern vorstehen, einige Minister ohne festen Geschäftsbereich, die aber ein traditionelles Amt inne haben, wie z.B. der „Paymaster General", er ist für Lohn und Gehalt im öffentlichen Dienst zuständig oder der „Lord President of the Council", der der Präsident des Geheimen Staatsrates ist.

Das Kabinettssystem in Großbritannien entwickelte sich aus den Zusammenkünften der Mitglieder des „Privy Councils"(Geheimer Rat). Seine Mitglieder berieten über politische Fragen und Entscheidungen in kleinen Ausschüssen, da dies effektiver und einfacher war als die Beratung im Parlament oder in der Regierung.

3.4.1.Der Privy Council

Die meisten der Funktionen des Privy Councils hat heute das Kabinett übernommen. Er hat fast ausschließlich noch eine beratende Funktion für den Monarchen. Er berät den Monarchen beim Erlass königlicher Verordnungen. Die Mitgliedschaft im Privy Council wird auf die Lebenszeit ausgesprochen; ihm gehören momentane und ehemalige Kabinettsmitglieder an, die Erzbischöfe von Canterbury und York, der Speaker des Unterhauses sowie herausragende Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Momentan hat der Privy Council ca. 300 Mitglieder.

4. Das Parlament

Das britische Parlament ist eine der ältesten Volksvertretungen der Welt. Zum ersten Mal wurde der Begriff „Parlament" im Jahre 1236 bei einer Adelsversammlung erwähnt. Am Ende des 15.Jahrhunderts bildete sich dann eine Institution, die dem heutigen Begriff des britischen Parlaments sehr nahe kommt. Sie hatte zwei Kammern : das House of Commons, in dem die Vertreter der Gemeinden saßen und das „House of Lords", dem diejenigen angehörten, die aufgrund ihres Adelstitels zur Versammlung geladen waren. Soll eine Gesetzesvorlage im Parlament gebilligt werden, müssen alle 2 Kammern und der Monarch dem Gesetz zustimmen. Seit über 280 Jahren erfolgt die Zustimmung zu einem Gesetz nun immer automatisch.8

4.1. Das Oberhaus (House of Lords)

Die Mitglieder des House of Lords sind alle geistlichen und weltlichen Lords. Die weltlichen Lords unterscheiden sich in :

- erbliche Peers (Peer ist die Bezeichnung für ein Mitglied des Oberhauses; bei erblichen Peers wird der Sitz im Oberhaus von Generation zu Generation weitervererbt)
- auf Lebenszeit ernannte Peers (nach ihrem Tode hat die Familie kein Recht mehr auf ein Sitz im Oberhaus)
- Law Lords ( angesehene Juristen)

Die geistlichen Lords sind:

- die Erzbischöfe von Canterbury und York
- die Bischöfe von London, Durham und Winchester
- sowie die 21 ältesten Diözesanbischöfe der anglikanischen Kirche in Großbritannien

Das Oberhaus hat derzeit etwa 1200 Mitglieder und mit der Anwesenheit von 3 Mitgliedern ist das Oberhaus beschlußfähig.

Gesetzesvorlagen können von der Regierung zuerst im Oberhaus eingebracht werden; normalerweise findet die erste Beratung eines neuen Gesetzes jedoch im Unterhaus statt. Soll ein neues Finanzgesetz verabschiedet werden, kommt es grundsätzlich zuerst in das Unterhaus. Ist ein Gesetz einmal vom Unterhaus verabschiedet, geht es zur Beratung ins Oberhaus. Dort kann es diskutiert werden, muß jedoch nicht per Abstimmung verabschiedet werden, um rechtsgültig zu sein. Nach den Bestimmungen des Parlamentsgesetzes von 1949 ist es dem Oberhaus nicht mehr möglich eine Gesetzesvorlage zu blockieren, wenn diese in zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen vom Unterhaus verabschiedet wurde. Das Oberhaus hat in seiner Eigenschaft als Exekutivorgan also nur die Möglichkeit, ein Gesetz maximal ein Jahr lang zu blockieren.9

4.2.Das Unterhaus (House of Commons)

Die Mitglieder des Unterhauses werden in Großbritannien nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt. Wählen darf jeder, der das 18.Lebensjahr vollendet hat. Ein kleiner Personenkreis (Bischöfe, Regierungsangestellte und mir der Ablauf der Wahl beschäftigte Beamte) darf nicht ins Unterhaus gewählt werden. Die Sitzverteilung hängt von der Gesamtzahl der Abgeordneten und der Gesamtbevölkerungsanzahl ab. Jeder Wahlkreis umfaßt in Großbritannien ca. 60.000 Einwohner, die die 651 Abgeordneten des Unterhauses wählen. Vier ständige Kommissionen prüfen ob die Größe der Wahlkreise bezogen auf die Einwohnerzahl politisch fair ist. Die Wahlkreise werden in der Regel alle 8-12 Jahre verändert.

Die Beschlussfähigkeit des Unterhauses ist mit der Anwesenheit vom 40 Abgeordneten erfüllt. Eine Legislaturperiode des britischen Parlaments dauert 5 Jahre, falls das Parlament vorher nicht durch den Monarchen aufgelöst wird. Nach der Legislaturperiode wird das Parlament formell vom Monarchen aufgelöst und jeder Angehörige darf sich einer Wiederwahl stellen. Theoretisch hat jeder Abgeordnete das Recht, Gesetzesvorlagen in das Parlament einzubringen, jedoch übernimmt diese Aufgabe normalerweise der Minister, dessen Ministerium für ein spezielles neues Gesetz zuständig ist.

Das gesamte Kabinett tritt nach dem Grundsatz der „kollektiven Verantwortung" auf, d.h. sollte eine wichtige Gesetzesinitiative im Parlament scheitern, tritt normalerweise das ganze Kabinett zurück. Der Premierminister hat ebenfalls das Recht einzelne Kabinettsmitglieder zu entlassen und zu ernennen.

Erst seit 1979 gibt es Großbritannien ein System von Spezialausschüssen, das mit dem deutschen Parlamentsauschusssystem vergleichbar ist. Vorher wurden alle Gesetzesvorlagen im Kabinett beraten.

4.2.1.Vergleich mit dem deutschen Bundestag

Der Bundestag befindet sich in der 13.Legislaturperiode und umfaßt seit der Bundestagswahl vom 27.9.1998 672 Abgeordnete. Eine Legislaturperiode dauert 4 Jahre. Die Bundesrepublik Deutschland ist wie Großbritannien in Wahlkreise aufgeteilt. In Deutschland sind es seid der Wiedervereinigung 328 Wahlkreise.

Die Hälfte der Abgeordneten wird direkt gewählt und die andere Hälfte der Abgeordneten wird über die Landeslisten der einzelnen Parteien im Verhältniswahlrecht gewählt. Die Partei, die bei den Wahlen die meisten Stimmen auf sich verbuchen kann, geht in der Regel mit einer anderen Partei eine Koalition ein, damit sie die Mehrheit der Stimmen haben und so den Bundeskanzler stellen können. Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt. Die Mitglieder des Kabinetts werden ebenfalls vom Bundeskanzler vorschlagen und vom Präsidenten ernannt.

Neben dem Bundestag existiert auch noch der Bundesrat. In ihm ist jedes Bundesland vertreten. Die Anzahl der Sitze, die ein Bundesland im Bundesrat hat, hängt von seiner jeweiligen Einwohnerzahl ab. Die Zahl der Sitze variiert je nach Größe des Landes zwischen 3 und 6 Sitzen. Der Bundesrat hat gegenüber dem Bundestag eine Art Kontrollfunktion. Er kann sogenannte zustimmungspflichtige Gesetze ablehnen. Der Bundesrat vertritt somit die Bundesländer.

5. Literaturverzeichnis:

- Decker, Günther; Wirth, Malcom: Das politische System Großbritanniens, WAV-Verlag Berlin 1982

- Hübner Emil/Münch Ursula: Das politische System Großbritanniens. Eine Einführung, Beck Verlag München 1998

- Korte Karl-Rudolf: Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland (2.Aufl.), Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1999

- Rudzio Wolfgang: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland (4.Aufl.), Leske + Budrich Verlag Opladen 1996

- Röder Karl-Heinz: Das politische System Großbritanniens, Pahl-Rugenstein Verlag Köln

1982

- Sontheimer Kurt: Das politische System Großbritanniens, Piper Verlag München 1972

- CD-ROM: Microsoft Encarta 98 Enzyklopädie, Microsoft Corporation 1998

[...]


1 vgl. Rudzio, Wolfgang, „Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, Leske+Budrich Verlag Opladen, 1996, S.133

2 vgl. Rudzio, S.133

3 vgl. Rudzio, S.141

4 Quelle: CD-ROM „Encarta 98 Enzyklopädie, Microsoft Corporation 1998

5 als Vergleichsquelle: „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland", DTV 1998, 34.Aufl.

6 CD-ROM: Encarta 98

7 vgl. Grundgesetz Art.54 ff.

8 vgl. Hübner, Emil; Münch, Ursula; „Das politische System Großbritanniens", Beck Verlag München,

9 vgl. Decker, Günther; Wirth, Malcolm, „Das politische System Großbritanniens", WAVVerlag Berlin 1982, S.257-262

Excerpt out of 13 pages

Details

Title
Vergleich des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland und des Systems von Großbritanniens
College
University of Augsburg
Course
Einführung in das politische System der BRD
Author
Year
1999
Pages
13
Catalog Number
V97430
ISBN (eBook)
9783638958820
File size
402 KB
Language
German
Keywords
Vergleich, Systems, Bundesrepublik, Deutschland, Systems, Großbritanniens, Einführung, System
Quote paper
Matthias Hinkel (Author), 1999, Vergleich des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland und des Systems von Großbritanniens, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/97430

Comments

  • guest on 6/22/2012

    Keine gute Arbeit!

  • guest on 6/16/2002

    Schöner Vergleich.

    Ein interessanter Vergleich der beiden Systeme!

Look inside the ebook
Title: Vergleich des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland und des Systems von Großbritanniens



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free