Der Código Civil, der Verbrauchsgüterkauf und die Unterschiede im Kaufrecht. Vergleich des spanischen und deutschen Rechts


Dossier / Travail, 2019

15 Pages, Note: 1,2

Anonyme


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Der Código Civil und die Regulierung des Verbrauchsgüterkaufs in Spanien
2.1 Legaldefinition des Kaufvertrags
2.2 Anwendungbereiche des Código Civil und LGDCU

3 Unterschiede in Pflichten des Käufers und Verkäufers
3.1 Übergabe der Sache
3.2 Mängelbeseitigung

4 Unterschiede in Haftungsausschüssen

5 Unterschiede in Rechten des Käufers bei Mängeln
5.1 Nacherfüllung
5.2 Preisminderung und Vertragsauflösung
5.3 Verjährungsfristen

6 Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Ein Großteil der Ware, die täglich in der Europäischen Union gekauft wird, dient dem Endkonsum (vgl. Europäische Kommission, 2014, S.1). Folglich steigt die Relevanz des Verbraucherschutzes, wodurch spezielle Regulierungen für den Verkauf von Waren für den Endkonsum notwendig sind.

Die mindestharmonisierende Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und den Garantien der Verbrauchsgüter (VerbrGK-RL) hat die nationalen Kaufrechte in Europa beeinflusst (vgl. Louven, 2018, S.2). Der spanische Gesetzgeber setzte die VerbrGK-RL in Spanien 2007 durch ein Spezialgesetz, Gesetz zur Verteidigung der Konsumenten und Verbraucher (Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios) (LGDCU), nachträglich um (vgl. Louven, 2018, S.77). Dieses Spezialgesetz hat zum Ziel, ein Maßnahmenpaket festzulegen, um den Schutz der Verbraucher gegenüber Unternehmern zu gewährleisten (vgl. Rodríguez Marín, 2011, S.1).

Die Auswirkungen dieses Spezialgesetzes in der Form rechtlicher Unterschiede, die zwischen dem Verbrauchsgüterkauf im LGDCU und dem allgemeinen Kaufrecht im spanischen Zivilgesetzbuch (Código Civil) (CC) entstanden sind, werden in dieser Arbeit untersucht.

2 Der Código Civil und die Regulierung des Verbrauchsgüterkaufs in Spanien

Der CC entstand im Jahr 1889 und basiert stark auf dem römischen Recht (vgl. Aguirre Cardona, S.31). Er ist das Grundgesetz des spanischen Zivilrechts und dient in weiten Teilen des Vertragsrechts als hauptsächliche Rechtsquelle (vgl. Sohst, 2013, S.1). Der CC regelt jedoch weder alle Fragen des Zivilrechts noch ausschließlich Zivilrecht und wird in einigen Rechtsgebieten, einschließlich des Verbraucherschutzes, durch Spezialgesetze ergänzt (vgl. Sohst, 2013, S.1).

Zum Verbrauchsgüterkauf legt der spanische Gesetzgeber keine Legaldefinition fest (vgl. Louven, 2018, S.79). Der Verbraucherschutz ist bereits seit 1978 in Art. 51 der spanischen Verfassung verankert (vgl. Louven, 2018, S.76). Bezüglich der VerbrGK-RL änderte der spanische Gesetzgeber nicht den CC, sondern setzte sie mit dem Spezialgesetz, Gesetz über die Garantie für den Verbrauchsgüterkauf (Ley 23/2003 de Garantías en la Venta de Bienes de Consumo) (LGVBC) um (vgl. Conrads, 2017, S.145). Diese Umsetzung erfolgte gut eineinhalb Jahre verspätet (vgl. Louven, 2018, S.77).

Der spanische Gesetzgeber gestaltete das Verbraucherschutzgesetz 2007 durch eine Königliche Legislativverordnung, den LGDCU, neu (vgl. Louven, 2018, S.77). Dieses Spezialgesetz außerhalb des CC fasst ehemalige einzelne Verbraucherschutzgesetze in einem einzigen Gesetz zusammen (Louven, 2018, S.78).

2.1 Legaldefinition des Kaufvertrags

Der Kaufvertrag wird im CC legaldefiniert. Bei einem Kaufvertrag verpflichtet sich nach Art. 1445 CC eine Vertragspartei zur Lieferung einer bestimmten Sache und die andere, zur Zahlung eines bestimmten Preises in Geld oder etwas gleichbedeutenden. Dabei ist nach Art. 1447 CC der Vertrag ungültig, wenn der Preis weder bestimmt noch bestimmbar ist. Das LGDCU enthält hingegen keine Definition des Kaufvertrags, sodass die Definition des CC herangezogen wird (vgl. Fenoy Picón, 2013, S.725).

2.2 Anwendungbereiche des Código Civil und LGDCU

Im Wesentlichen ist der Kaufvertrag in Spanien im vierten Buch des CC, unter dem Titel IV „Vom Kaufvertrag“ (Del contrato de compra y venta) gesetzlich geregelt (vgl. Sohst, 2013, S.11f). Das LGDCU spezifiziert diese Regelungen mit Fokus auf die Verbraucherrechte (vgl. Louven, 2018, S.79). Der Anwendungsbereich für das LGDCU umfasst gemäß Art.115LGDCU neben Kaufverträgen auch Werklieferungsverträge. Die Regelungen sind gemäß Art. 2 LGDCU anwendbar, wenn ein Vertragsverhältnis zwischen einem Ver­braucher und einem Unternehmer besteht. Auf Kaufverträge zwischen zwei Unter­nehmern oder zwei Verbrauchern sind weiterhin das spanische Handelsgesetzbuch (Código Comercial) und das CC anwendbar (vgl. Louven, 2018, S.103).

Verbraucher und Unternehmer werden, jeweils in Art. 3 LGDCU und Art. 4 LGDCU, legaldefiniert. Das Produkt muss nach Art. 6 LGDCU im Verbrauchsgüterkauf beweglich sein. Der CC ist hingegen auch für Käufe von Immobilien anwendbar (vgl. Navas Navarro, 2005, S.90).

3 Unterschiede in Pflichten des Käufers und Verkäufers

Nach Art. 1500 CC ist der Käufer dazu verpflichtet, den Preis im Vertrag zu einer bestimmten Zeit zu bezahlen. Im Vergleich zum Art. 1467 CC bestimmt das LGDCU keine Zahlungs­frist. Es reguliert keine Leistungsstörungen wie z. B. den Schuldnerverzug, sodass für diese weiterhin die Regelungen im CC Anwendung finden (Navas Navarro, 2005, S.90).

Nach Art. 1461 CC ist der Verkäufer zur Übergabe und Mängelbeseitigung verpflichtet. Er haftet nach Art. 1474 CC gegenüber dem Käufer für den rechtmäßigen und friedlichen Besitz der Ware und ihre verborgenen Mängel.

3.1 Übergabe der Sache

Der Verkäufer ist nach Art. 1462 CC verpflichtet, die Ware zu übergeben, sodass sie sich im Besitz des Käufers befindet. Im Verbrauchsgüterkauf wird für die Übergabe nach Art. 66 LGDCU, wenn nichts anderes vereinbart ist, eine Frist von 30 Tagen gesetzt.

Der Verkäufer muss nach Art. 1468 CC den verkauften Gegenstand in dem Zustand liefern, in dem er sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses befand. Indessen ist der Verkäufer im Verbrauchsgüterkauf nach Art. 114 LGDCU verpflichtet, dem Verbraucher das Produkt vertragsgemäß zu übergeben.

3.2 Mängelbeseitigung

Ein Mangel liegt vor, wenn die verkaufte Sache im Rahmen ihrer Beschaffenheit für den Verwendungszweck ungeeignet oder aber in ihrer Verwendbarkeit beschränkt ist (Germany Trade and Invest Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH, 2015, S.3).

Im CC wird zwischen offenkundigen (defectos manifestos) und verborgenen Mängeln (vicios ocultos) unterschieden (vgl. Conrads, 2017, S.113). Offenkundige Mängel umfassen nach Art. 1484 CC neben sichtbaren Mängeln auch solche, die sachverständige Käufer aufgrund ihrer Tätigkeit leicht erkennen müssen. Für diese haftet der Verkäufer gemäß Art. 1474 nicht. Hingegen haftet er gemäß Art. 1484 für versteckte Mängel, wenn durch die Mängel der Verkaufsgegenstand ungeeignet für den eigentlichen Gebrauch wird oder diesen so herabsetzt, dass, wenn der Käufer von den Mängel gewusst hätte, er den Verkaufs-gegenstand nicht oder nur für einen geringeren Preis gekauft hätte. Der Verkäufer haftet nach Art. 1485 CC bei versteckten Mängeln auch, wenn er den Mangel selbst nicht kannte.

Das Spezialgesetz hat zu einer Gleichbehandlung von Mängeln geführt (Rodríguez Marín, 2011, S.18). Eine vertragsgemäße Ware liegt gemäß Art. 116 LGDCU vor, wenn sie der Beschreibung des Verkäufers entspricht, für den gewöhnlichen und den vereinbarten Gebrauch geeignet ist und die Qualität und Eigenschaften besitzt, die der Verbraucher von einem anderen Produkt gleicher Art und aufgrund der Informationen des Verkäufers erwarten kann. Diese Vertragskonformität ist weitreichender als die bisherige Konzeption im CC, da sie nicht nur versteckte Mängel umfasst (Hofer, 2010, S.124).

Der Verkäufer haftet im CC für Rechtsmängel, z. B. in der Form von Eviktionshaftung gemäß Art. 1475 CC. Das LGDCU nimmt hingegen zu dem Problem der Rechtsmängel als Vertrags-widrigkeit nicht Stellung, weshalb für solche die allgemeinen Gewähr­leistungs­regeln über verdeckte Mängel nach den Art. 1484ff CC anzuwenden sind (vgl. Hofer, 2010, S.136).

[...]

Fin de l'extrait de 15 pages

Résumé des informations

Titre
Der Código Civil, der Verbrauchsgüterkauf und die Unterschiede im Kaufrecht. Vergleich des spanischen und deutschen Rechts
Université
Reutlingen University
Note
1,2
Année
2019
Pages
15
N° de catalogue
V974851
ISBN (ebook)
9783346320940
ISBN (Livre)
9783346320957
Langue
allemand
Mots clés
spanisches recht, código civil, verbrauchsgüterkauf rechte und pflichten Käufer Verkäufer
Citation du texte
Anonyme, 2019, Der Código Civil, der Verbrauchsgüterkauf und die Unterschiede im Kaufrecht. Vergleich des spanischen und deutschen Rechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/974851

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