Akzeptanzfaktoren von Millennial-Patienten gegenüber medizinischen Videosprechstunden. Der Weg in das Online-Sprechstundenzimmer


Master's Thesis, 2019

88 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Digitalisierungsprozess des deutschen Gesundheitswesens

2 Grundlagen von medizinischen Videosprechstunden
2.1 Übersicht aktueller Herausforderungen im deutschen Gesundheitswesen
2.2 Definition und Einordnung von relevanten Begrifflichkeiten
2.2.1 eHealth
2.2.2 Telemedizin
2.2.3 Medizinische Videosprechstunden
2.2.4 Millennials
2.3 Gesetzliche Rahmenbedingungen
2.4 Technische und fachliche Voraussetzungen für Videosprechstunden

3 Überblick der empirischen Erkenntnisse bezüglich der Akzeptanz von Patienten und medizinischen Anwendern gegenüber Telemedizin
3.1 Angewendete Forschungsmodelle
3.2 Akzeptanz der medizinischen Anwender
3.3 Akzeptanz der Patienten
3.4 Forschungslücke und Forschungsfrage

4 Forschungsdesign
4.1 Konzeption des Forschungsmodells
4.2 Hypothesen zur Akzeptanz gegenüber Videosprechstunden
4.3 Operationalisierung der Konstrukte

5 Empirische Untersuchung der Akzeptanzfaktoren von Millennial-Patienten gegenüber Videosprechstunden
5.1 Datenerhebung und Stichprobenmerkmale
5.2 Statistische Überprüfung der Reliabilitäts- und Validitätskriterien
5.3 Analyse des Modells
5.4 Interpretation der Ergebnisse
5.4.1 Einflussfaktoren der Einstellung
5.4.2 Einflussfaktoren der Intention zur Nutzung
5.4.3 Einflussfaktoren des Verhaltens

6 Ansatzpunkte für Anbieter von Videosprechstundenportalen zur patientenfreundlichen Gestaltung der Kommunikation

7 Fazit
7.1 Zusammenfassung
7.2 Kritik und Implikationen
7.3 Ausblick

8 Anhang

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: eHealth-Anwendungsgebiete

Abbildung 2: Patientenbefragung zur Akzeptanz von Videosprechstunden

Abbildung 3: Theory of Reasoned Action

Abbildung 4: Technology Acceptance Model

Abbildung 5: Theory of Planned Behavior

Abbildung 6: Unified Theory of Acceptance and Use of Technology

Abbildung 7: Identifizierte Forschungslücke zur Bildung der Forschungsfrage

Abbildung 8: Forschungsmodell

Abbildung 9: Forschungsmodell inklusive der Hypothesen

Abbildung 10: Äußere Ladungen

Abbildung 11: T-Werte

Abbildung 12: Patientenansprache bei sprechstunde.online

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Definition der Konstrukte

Tabelle 2: Operationalisierung der Konstrukte

Tabelle 3: Besondere Stichprobenmerkmale

Tabelle 4: Deskriptive Datenauswertung

Tabelle 5: Reliabilität und Validität der Konstrukte

Tabelle 6: Fornell-Larcker-Kriterium

Tabelle 7: Kreuzladungen

Tabelle 8: Bestimmtheitsmaße

Tabelle 9: Signifikanzen (Signifikanzniveau 0,05

Abkürzungsverzeichnis

AAL = Ambient Assisted Living

AVE = durchschnittlich erfasste Varianz

BA = Beziehung zum Arzt

DB = Datenschutzbedenken

EA = Einstellung des Arztes

ER = Erleichternde Rahmenbedingungen

EU = Europäische Union

IF = Innovationsfreude

IKT = Informations- und Kommunikationstechnologien

IN = Intention zur Nutzung

KBV = Kassenärztliche Bundesvereinigung

LE = Leistungserwartung

PLS = Partial-Least-Square-Ansatz

R2 = Bestimmtheitsmaß

R2 korr = Korrigiertes Bestimmtheitsmaß

SN = Subjektive Norm

TAM = Technology Acceptance Model

TAM 2 = erweiterte Version des Technology Acceptance Model

TPB = Theory of Planned Behavior

TRA = Theory of Reasoned Action

UTAUT = Unified Theory of Acceptance and Use of Technology

VE = Verhalten

WV = Wahrgenommene Verhaltenskontrolle

1 Digitalisierungsprozess des deutschen Gesundheitswesens

Das deutsche Gesundheitswesen weckt bei vielen Menschen positive Assoziationen – und das nicht ohne Grund. Deutschland war weltweit das erste Land, das für die eigene Bevölkerung ein landesweites System der gesetzlichen Krankenversicherungen eingeführt hat, um eine umfassende medizinische Versorgung zu gewährleisten. Dank dieser wegweisenden Entscheidung im Jahre 1883 hebt sich Deutschland mit seinem Gesundheitssystem noch heute von vielen Ländern der Welt ab.1 Dieses fortschrittliche Gesundheitssystem steht nun vor mehrdimensionalen Herausforderungen: ein stetig steigendes Durchschnittsalter der Bevölkerung, Fachkräftemangel und eine lückenhafte medizinische Versorgung auf dem Land sind nur einige der Entwicklungen, denen sich die Politik und die Akteure des Gesundheitswesens stellen müssen. Weiterführend unterstreichen die Entwicklungen die Notwendigkeit von digitalen Versorgungslösungen, um diese Herausforderungen meistern zu können. Neben den aufgeführten Problemen ist auch ein Generationswechsel im Sozialversicherungssystem zu verzeichnen. Die Generation der Millennials, welche zwischen 24 und 40 Jahren alt ist und zum größten Teil fest im Berufsleben steht, zahlt ins Sozialversicherungssystem ein. Sie stellen eine große Gruppe an Stakeholdern für das Gesundheitswesen dar, die als Digital Natives einer Digitalisierung von medizinischen Versorgungsleistungen offen gegenüber eingestellt ist. Denn sie sind mit Technologien aufgewachsen und empfinden deren Nutzung als alltäglich und effizient. Doch warum sollen Millennials einen kilometerweiten Weg zum Hausarzt zurücklegen, Wartezeit in der Arztpraxis in Kauf nehmen, wo zum Teil eine hohe Ansteckungsgefahr durch andere kranke Patienten besteht? All das sollen Millennials für eine Nachsorgeuntersuchung auf sich nehmen, die nur wenige Minuten in Anspruch nimmt? Warum sollen Millennials sogar hunderte Kilometer weit fahren, nur um eine Zweitmeinung zu einer Diagnose von einem Spezialisten einzuholen oder sich gegebenenfalls nur beraten zu lassen? Dies widerspricht den Ansprüchen dieser Generation an Digitalisierung und Effizienz. Genau dort setzen telemedizinische Leistungen wie medizinische Videosprechstunden an. Die Kommunikation zwischen Arzt und Patient, die online mittels Videoübertragung verläuft, wird somit ortsunabhängig und eröffnet so neue Möglichkeiten in der medizinischen Versorgungsqualität und -effizienz. Wartezeiten, Ortsgebundenheit und Fahrtzeiten stellen damit keine Herausforderungen für die medizinische Versorgung mehr dar.

Bisher konnten sich digitale Services und Prozesse im deutschen Gesundheitswesen schwer etablieren. Regulatorische und finanzielle Hürden ließen eine Technologie im schlimmsten Falle nicht in die Regelversorgung kommen, sodass Ärzten wenig bis gar kein Anreiz geboten wurde, diese Technologie in ihren Behandlungsalltag aufzunehmen. Gesetzliche Beschlüsse des Bundesgesundheitsministeriums und der Europäischen Kommission haben es ermöglicht, dass eHealth in den letzten Jahren eine positive Dynamik aufnehmen konnte. Das eHealth Gesetz, das Digitale-Versorgung-Gesetz des Bundesgesundheitsministeriums und der Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste 2012–2020 der Europäischen Kommission haben viele Barrieren abbauen können. Eine Änderung des Fernbehandlungsverbots, finanzielle Förderungen und eine Sicherstellung der Abrechenbarkeit sind nur einige der neu geschaffenen Rahmenbedingungen, die die Akzeptanz seitens der medizinischen Anwender positiv beeinflussen. Denn dies ist die Grundvoraussetzung, damit Videosprechstunden überhaupt den Weg zum Patienten finden.

Doch was beeinflusst die Akzeptanz der Patienten gegenüber Videosprechstunden, insbesondere der technikaffinen Millennials? Was motiviert sie dazu, das Sprechstundenzimmer beim Arzt gegen das Online-Sprechstundenzimmer einzutauschen? Jene Aspekte werden im Rahmen dieser Master-Thesis untersucht. Die zugrundeliegende Forschungsfrage lautet: Was beeinflusst die Akzeptanz von Millennial-Patienten gegenüber medizinischen Videosprechstunden? Ziel der Untersuchung ist es zum einen, die Akzeptanzfaktoren der Patienten zu identifizieren. Zum anderen können auf Basis der identifizierten Akzeptanzfaktoren Empfehlungen für Anbieter von Videosprechstundenportalen abgeleitet werden, welche Inhalte eine patientenorientierte Kommunikation beinhalten muss, damit die Nutzungsrate seitens der Patienten erhöht werden kann. Dies kann auch Ärzten in der Argumentation helfen, damit sie ihre Patienten von einer Videosprechstundennutzung überzeugen können.

Die Master-Thesis beginnt mit einem Überblick der Herausforderungen des deutschen Gesundheitswesens und einer Einordnung der relevanten Forschungsbegriffe. Das dritte Kapitel zeigt den aktuellen Stand der Forschung im Bereich der Telemedizin auf, welches jeweils für die Ärzte- und Patientenseite aufgezeigt wird. Im darauffolgenden Kapitel werden das Forschungsmodell und die Forschungshypothesen hergeleitet. Im fünften Kapitel erfolgt die empirische Untersuchung. Die mittels Online-Fragebogen erhobenen Daten, welche mit dem Programm Smart PLS 3.0 statistisch ausgewertet wurden, werden interpretiert. Auf Basis der Ergebnisse werden im sechsten Kapitel Handlungsempfehlungen für Anbieter von Videosprechstundenportalen dargelegt. Den Abschluss dieser Master-Thesis wird durch das Fazit im siebten Kapitel gebildet, in dem nicht nur Kritik sowie Ansatzpunkte für weiterführende Forschungen, sondern auch die zukünftige Relevanz von medizinischen Videosprechstunden aufgezeigt werden.

2 Grundlagen von medizinischen Videosprechstunden

2.1 Übersicht aktueller Herausforderungen im deutschen Gesundheitswesen

Die Demografie in Deutschland wird sich dahingehend entwickeln, dass im Jahre 2060 32% der Bevölkerung älter als 65 Jahre sein wird.2 Dies hat vielschichtige Auswirkungen für das Gesundheitssystem. Ein steigendes Alter ist mit chronischen und degenerativen Krankheiten verbunden, die beratungs- und pflegeintensiv sind.3 Dies impliziert einen steigenden Bedarf an medizinischem Pflegepersonal. Gleichzeitig ist in den ländlichen Regionen Deutschlands ein medizinischer Fachkräftemangel zu verzeichnen. Die ärztliche Versorgung auf dem Land verschlechtert sich seit 20 Jahren kontinuierlich, denn der fachliche Nachwuchs bekommt wenig Anreiz geboten, seine berufliche Laufbahn dorthin auszurichten (z.B. als Landarzt).4 Fehlende Einkaufsmöglichkeiten oder Betreuungsangebote sind nur wenige Beispiele dafür, dass die ländliche Infrastruktur eine niedrige Anziehungskraft auf Ärzte vorzuweisen hat.5 Die steigende Komplexität und Spezialisierung der Medizin kommt erschwerend hinzu, denn sie begünstigt den Trend der Bildung von städtischen, medizinischen Kompetenzzentren.6 Faktisch herrscht in Deutschland jedoch kein Ärztemangel. Im Vergleich mit anderen OECD-Staaten7 liegt die ärztliche Versorgung mit 3,8 praktizierenden Ärzten pro 1.000 Einwohner im oberen Drittel. Dennoch entspricht die Verteilung der Ärzte nicht dem regionalen Bedarf, sodass ein Ärzteüberschuss in städtischen und ein Ärztemangel in ländlichen Regionen zu verzeichnen ist. Muss beispielsweise ein in der Stadt praktizierender Psychotherapeut 3.079 Patienten versorgen, muss dagegen ein auf dem Land praktizierender Psychotherapeut 5.953 Patienten versorgen.8 Dadurch ist insbesondere die medizinische Versorgung von älteren Menschen auf dem Land gefährdet, die oft nicht mehr mobil sind und dennoch auf Arztbesuche und Pflege angewiesen sind. In ländlichen Regionen sind Patienten oft mit einem schwach ausgebauten öffentlichen Nahverkehr konfrontiert. Gerade ältere Menschen sind darauf angewiesen, wenn sie ihren Arzt aufsuchen wollen. Beispielsweise müssen Patienten in den ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns durchschnittlich 6 km zur Hausarztpraxis und 15 km zur Facharztpraxis zurücklegen. Jedoch haben 3 % bzw. ca. 50.000 der Einwohner keine nächstgelegene Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr.9

Zu den Herausforderungen im deutschen Gesundheitswesen zählen aber nicht nur die Entwicklungen innerhalb der Gesellschaft oder auf dem Facharbeitsmarkt. Auch regulative und gesetzliche Hürden erschweren die Entwicklung des deutschen Gesundheitswesens hin zu einem Digitalisierten. So ist die Zulassung von Medizinprodukten mit einer klinischen Validierung verbunden, bevor diese in die breite Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen überführt werden können. Gerade die Kostenerstattung ist wichtig, damit ein Produkt in die Regelversorgung aufgenommen wird. Und dies ist wiederum eine essenzielle Voraussetzung für die erfolgreiche Akzeptanz seitens der Ärzte.10

Neben den eben aufgeführten Folgen des demografischen Wandels ist noch eine weitere Folge zu erkennen, die sich auf den Arbeitsmarkt und den Gesundheitsmarkt auswirkt. Das Erwerbspersonenpotenzial, welches sich aus der Anzahl der Erwerbstätigen und der Anzahl der als arbeitsuchend registrierten Personen zusammensetzt, ist einem negativen Wachstumstrend ausgesetzt, der sich bis zum Jahre 2025 enorm beschleunigen wird. Prognosen zufolge wird das Erwerbspersonenpotenzial demografisch bedingt um 7 Millionen Menschen bis zum Jahre 2025 sinken.11 Für das Gesundheitssystem hat all dies vor allem ökonomische Folgen, denn weniger Menschen finanzieren die gesundheitliche Versorgung und zahlen in die Sozialversicherungskassen ein, welches einen Anstieg der Beiträge zur Folge hat. Zusätzlich steigen durch die alternde Gesellschaft auch die Ausgaben im Gesundheitssystem. Vom Jahre 2017 bis zum Jahre 2035 rechnet das Institut der Deutschen Wirtschaft mit einem Anstieg von 1,5 Prozentpunkten, welches 17,5 % des Bruttoinlandsproduktes entspräche.12 Innerhalb der Europäischen Union (EU) weist Deutschland mit 3.996 € (2015) die zweithöchsten Gesundheitsausgaben pro Kopf und pro Jahr auf und liegt damit 43 % über dem EU-Durchschnitt.13

Eine Steigerung des Digitalisierungsgrades innerhalb des Gesundheitswesens bietet nicht nur die Chance der Sicherung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung. Darüber hinaus bietet es auch Potenzial für immense Kosteneinsparungen. Die Ausgaben des deutschen Gesundheitswesens steigen kontinuierlich. Um diesem Kostendruck entgegenwirken zu können, muss die ärztliche Versorgung effizienter gestaltet werden.14 Wären die Arbeitsprozesse der Akteure des deutschen Gesundheitswesens im Jahre 2018 komplett digitalisiert gewesen, hätten 38 Milliarden Euro eingespart werden können. Dies entspricht 12 % der anfallenden Gesamtkosten. Zu den digitalisierten Arbeitsprozessen gehören papierlose Daten (u.a. elektronische Patientenakte, elektronische Rezepte), Online Interaktionen (u.a. Teleberatung, Fernüberwachung chronisch kranker Patienten), automatisierte Arbeitsabläufe (u.a. mobile Vernetzung des Pflegepersonals, Roboter für Krankenhauslogistik), Ergebnistransparenz und Entscheidungsunterstützung (u.a. Steuerung der Patientenströme), Patientenselbstbehandlung (u.a. medizinische Tools zur Selbstbehandlung, medizinische Chatbots) und Patienten-Self-Service (elektronische Terminvereinbarung).15

Es sind somit digitale Lösungen gefragt, die das übergeordnete Ziel verfolgen, eine umfassende Versorgung von Patienten sowie die Sicherstellung der Behandlungsqualität zu gewährleisten. Hierbei lassen sich unterschiedliche Teilziele ableiten: Verbesserung der Koordination der Versorgung, Überwindung von zeitlicher und räumlicher Distanz, Erhöhung der Transparenz in der Diagnose und Behandlung, Ablaufoptimierung, Steigerung der Effektivität, aktive Einbindung von Patienten16 und auch eine Überarbeitung der gesetzlichen Bedingungen.

2.2 Definition und Einordnung von relevanten Begrifflichkeiten

2.2.1 eHealth

Es existieren in der Literatur vielfältige Definitionen von eHealth. In einem Review von 2005 wurden 51 eigenständige Definitionen von eHealth aufgeführt. Diese dort aufgeführten Definitionen beziehen sich alle auf die Aspekte der Gesundheit und Technologie, weisen aber weitere Schwerpunkte auf. Zwei im deutschen Sprachraum oft verwendete Synonyme für eHealth sind Gesundheitstelematik oder elektronische Gesundheitsdienste. Eine allgemeine eHealth Definition findet sich bei Dietzel aus dem Jahre 2005. Demnach wird darunter die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) auf das Gesundheitswesen verstanden.17 Schmidt und Koch (2003) ergänzen, dass eHealth sich auf administrative Prozesse, Behandlungsweisen und Wissensvermittlung bezieht.18 Dagegen definiert das Bundesgesundheitsministerium eHealth zweckbezogener, sodass es als IKT-basierte Anwendungen verstanden wird, um die Betreuung und Behandlung von Patienten zu unterstützen, indem Informationen elektronisch sowie sicher verarbeitet und ausgetauscht werden können.19 Die Europäische Kommission führt eine ausführlichere Definition auf. Sie versteht unter eHealth den Einsatz von IKT in gesundheitsbezogenen Leistungen mit organisatorischen Änderungen in den Gesundheitssystemen und neuen Kompetenzen, die sowohl die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Patienten als auch eine Effizienzsteigerung ermöglichen. Weiterführend ist es eine digitale Interaktion zwischen Patienten und Gesundheitsdienstleistern, bei denen die Daten übertragen werden.20

Die Anwendungsbereiche von eHealth sind vielschichtig. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erstellte im Rahmen einer Studie eine Systematisierung der eHealth-Anwendungsgebiete mit dem Ergebnis der folgenden drei hierarchischen Ebenen: Anwendungsfelder (z.B. Telemedizin), Anwendungsarten (z.B. Telemonitoring) und Einzelanwendungen.21 Weiterführend finden sich in der Literatur folgende Anwendungsgebiete, die in Abbildung 1 aufgeführt sind. Demnach verfolgt eHealth das übergeordnete Ziel der Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Gesundheitsversorgung. Dies wird durch die Anwendungsgebiete ermöglicht, deren Basis die Vernetzung aller Akteure ist. Telemedizin umfasst alle Anwendungen, die auf IKT basieren und im medizinischen Umfeld eingesetzt werden. Ein weiteres Anwendungsgebiet wird durch eHealth in Prävention, Gesundheitsförderung und Versorgung gebildet. Anwendungen, die in dieses Gebiet fallen, haben keinen direkten medizinischen Bezug, sondern sind vielmehr eine Unterstützung im Rahmen pflegerischer Versorgung. So ermöglichen mHealth (mobile Endgeräte) oder Ambient Assisted Living (AAL)22 den Patienten einen selbstständigen Verbleib im häuslichen Umfeld.

Abbildung 1: Übersicht der eHealth-Anwendungsgebiete

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Fischer, F. & Krämer A., eHealth Anwendungsbereiche, 2016, S. 9

Dagegen ist das Anwendungsgebiet eHealth-Ökonomie prozessorientiert und versucht mit Hilfe von IKT, administrative Prozesse zu optimieren. Die elektronische Gesundheitskarte und Leistungsabrechnung lassen sich diesen Prozessen zuordnen. Durch die Digitalisierung von Informationen und Inhalten wird ein weiterer, wichtiger Anwendungsbereich gebildet, durch den die Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten von medizinischen Berufen verbessert werden. Zuletzt zählen auch Forschungs- und Gesundheitsberichterstattung dazu. Durch digitalisierte Prozesse werden viele Daten erhoben, die wiederum zu Forschungszwecken genutzt werden können. Die Daten können ebenfalls zur Optimierung und Überwachung dienen und so in die Gesundheitsberichterstattung einfließen.23

Der Einsatz von IKT findet in deutschen Krankenhäusern und Praxen immer mehr Anwendung. Im Schnitt verfügen niedergelassene Praxen über 6,5 Computer Arbeitsplätze, in Krankenhäusern hat jeder zweite Mitarbeiter Zugriff auf einen Computer-Arbeitsplatz. Dabei ist zu beobachten, dass jüngere Ärzte dies intensiver als ihre älteren Kollegen nutzen (z.B. für die digitale Dokumentation von Patientendaten).24 eHealth und besonders der Teilbereich der Telemedizin haben in den letzten Jahren an Dynamik gewonnen. Dies wurde u.a. auch durch die Europäische Union gefördert, die IKT strategisch mit dem Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste 2012–2020 fördern will. Demnach sollen bis 2020 telemedizinische Leistungen europaweit verfügbar sein, indem Barrieren systematisch abgebaut werden. Zu den Barrieren zählt die Europäische Kommission das mangelnde Bewusstsein und Vertrauen in der Bevölkerung bezüglich digitaler Gesundheitsdienste, fehlende rechtliche Klarheit und Transparenz für die Nutzung, lückenhafte oder nicht vorhandene Erstattungsregeln, hohe Anfangskosten bei der Implementierung der elektronischen Gesundheitsakte sowie der beschränkte Zugang auf diese Dienste, vor allem in ländlichen Gebieten.25

2.2.2 Telemedizin

Wie im vorherigen Abschnitt aufgezeigt wurde, ist Telemedizin den eHealth-Anwendungsgebieten zuzuordnen. Im Vergleich zu eHealth lassen sich zu Telemedizin weitaus eindeutigere Definitionen in der Literatur finden. In einem Review von Sood et al. (2007) wurde die Vielfältigkeit von Telemedizin Definitionen untersucht. Das Ergebnis zeigt, dass die dominierenden Bestandteile der 104 Definitionen folgende sind: Technologie, Medizin, Geografie und Vorteile.26 Eine umfassende Definition wurde von Miller (2001) verfasst, der Telemedizin als ein Verfahren versteht, bei dem alle medizinischen Daten elektronisch versendet und ausgetauscht werden, um eine Diagnose und/oder Therapie zu ermöglichen. Dadurch erlangt die Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Patienten und Gesundheitsdienstleistern ihre Unabhängigkeit von der räumlichen Entfernung.27 Weitere Vorteile, die durch Telemedizin erzeugt werden, finden sich in der Definition von Goldberg (1996) wieder. Demnach beinhaltet Telemedizin nicht nur die Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen über eine geografische Distanz, sondern es hat auch das Potenzial, um ländlichen und unterversorgten Regionen einen Zugang zu medizinischer Versorgung zu ermöglichen. Zusätzlich begünstigt Telemedizin einen Zugang zur Weiterbildung und verbessert die Qualität der medizinischen Versorgung.28 Diese Bestandteile finden sich auch in der Telemedizin Definition wieder, die innerhalb der Rahmenvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband getroffen wurde. Demnach verstehen beide Parteien Telemedizin als eine Möglichkeit, die räumliche Distanz zwischen Arzt und Patient zum Zwecke medizinischer Sachverhalte zu überwinden. Telemedizin umfasst die Messung, Erfassung und Übermittlung von medizinischen Daten mit Hilfe von IKT zwischen Ärzten, zwischen Ärzten und Patienten und bei Bedarf auch unter Einbindung von zusätzlichem, nicht medizinischem Fachpersonal. Die Rahmenbedingungen des Einsatzes von Telemedizin werden dabei durch präventive Maßnahmen, Diagnostik, Behandlung und Weiterbehandlung von Patienten geschaffen.29

Telemedizin lässt sich in unterschiedliche Bereiche unterteilen: Telekonsultationen (z.B. Einholung von Experten- oder Zweitmeinungen, Beratung des Patienten mittels Online-Videosprechstunde), Telemonitoring (z.B. Überwachung der Vitalparameter von Patienten)30, Teleoperationen (z.B. Expertenkonsultation während einer Operation) oder Telepsychotherapie (Versorgung von psychisch kranken Patienten)31. Dies zeigt, dass es sich bei Telemedizin nicht immer um neue Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden handeln muss. Es entspricht größtenteils der Vereinfachung von bestehenden Prozessen, indem jene digitalisiert werden.32 Dabei kann der Patient als aktiver Part, wie im Falle von Videosprechstunden, oder als passiver Part beteiligt sein, wie z.B. bei der Datensammlung durch einen dem Patienten implantierten Chip.33

Telemedizin bringt ein mehrdimensionales Potenzial mit sich, das Gesundheitssystem zu verbessern. Durch die von Zeit und Entfernung unabhängige Möglichkeit der Bereitstellung von medizinischem Wissen können Versorgungslücken in ländlichen Regionen geschlossen und die Versorgungsqualität, z.B. durch Einholung einer Expertenmeinung, erhöht werden. Ebenfalls haben telemedizinische Untersuchungen das Potenzial, zur Kostenreduktion beizutragen.34 Denn vorhandene Ressourcen wie Infrastrukturen und Personal lassen sich dadurch effektiver nutzen.35 Krankenhausaufenthalte lassen sich durch telemedizinische Versorgungskonzepte verkürzen, wenn beispielsweise der Patient mittels Telemonitoring vom Arzt zu Hause überwacht werden kann. Auch die Anzahl der Arztbesuche und Pflegekosten können reduziert werden.36 Denn ein großer Kostenpunkt im Gesundheitssystem sind Doppeluntersuchungen, weil (Fach-) Ärzten oft nicht die entsprechenden Untersuchungsdaten der Patienten vorliegen (z.B. Röntgenbilder).37 Durch die Vermeidung von Doppeluntersuchungen werden nicht nur Kosten eingespart. Auch die Patientensicherheit wird gewährleistet, wenn unnötige Röntgen- oder MRT-Untersuchungen vermieden werden können.

Zwar soll Telemedizin auf der einen Seite bestehende Lücken in der medizinischen Versorgung schließen, indem es die Versorgung unabhängig von der räumlichen Distanz zwischen Arzt und Patient macht. Auf der anderen Seite schafft sie durch den fehlenden persönlichen und körperlichen Kontakt eine Distanz zwischen beiden Parteien, was oft Kritik entstehen lässt.38

Bisher bleibt die Implementierung von Telemedizin in Deutschland weit hinter seinen Möglichkeiten. Auf der einen Seite stehen technische und finanzielle Hürden und auf der anderen Seite erschweren organisatorische und lokale institutionelle Strukturen die Implementierung.39 Neue Technologien sind nicht nur kostenintensiv, sie benötigen oft auch die nötige technische Infrastruktur, die bisher nur lückenhaft vorhanden ist.40 Einen sicheren und funktionierenden Transfer von Patientendaten von einer Arztpraxis zu einem Krankenhaus herzustellen, stellt eine große Herausforderung dar. Durch das eHealth Gesetz soll dies erleichtert werden (siehe Abschnitt 2.3). Neben der technologischen Hürde kommen psychologische Hürden erschwerend hinzu. Denn die medizinischen Anwender müssen die durch die Technologie hervorgerufenen Änderungen ihres Arbeitsablaufes und der zwischenmenschlichen Beziehungen akzeptieren. Telemedizin tangiert als Prozessinnovation unterschiedliche medizinpsychologische Forschungsfelder, wie z.B. Arzt-Patienten-Kommunikation, Arzt-Patienten-Rolle, Entscheidungsfindung, Normen des ärztlichen Handelns, Angst, wahrgenommene Sicherheit und Mensch-Maschinen-Interaktion.41 Ärzte geben auch an, dass sie sich hinsichtlich der Potenziale, des Einsatzes und insbesondere möglicher Probleme von Telemedizin nicht ausreichend informiert fühlen.42

2.2.3 Medizinische Videosprechstunden

Wie im vorherigen Abschnitt aufgeführt, kann der Bereich der Telemedizin in unterschiedliche Anwendungsbereiche unterteilt werden. Dazu zählt u.a. auch die Telekonsultation, d.h. das Arzt-Patienten-Gespräch zur Beratung, Nachsorge oder Therapieempfehlung in Form einer medizinischen Online-Videosprechstunde.43 Das Arzt-Patienten-Gespräch wird somit vom lokalen Praxissprechstundenzimmer in das ortsunabhängige Online-Sprechstundenzimmer verlegt. Arzt und Patient kommunizieren online mittels audiovisueller Übertragung miteinander, welche durch ein zertifiziertes Videosprechstundenportal ermöglicht wird.

Die vielseitigen Potenziale von Videosprechstunden können nur dann wirkungsvoll zum Einsatz kommen, wenn die Akzeptanz der Nutzer gegeben ist. Diese wird aktuell durch viele Faktoren negativ beeinflusst. Weil Videosprechstunden ein Arzt-Patienten-Gespräch auf Distanz darstellen, bei dem ein technisches Medium dazwischengeschaltet ist, wird so die Interaktion von Arzt und Patient beeinflusst.44 Es besteht hierbei die Gefahr, dass (non-) verbale Informationen aufgrund von technischen Fehlern verloren gehen und so die Inhalte der Kommunikation verändert werden.45 Videosprechstunden nehmen nicht nur Einfluss auf die Kommunikation, sondern auf die gesamte Beziehung zwischen Arzt und Patient.46 Durch die Behandlung und Beratung über räumliche Distanz entfällt der Körperkontakt. Wird eine Beratung durch einen Fachspezialisten ergänzt, wird die vertrauliche Kommunikation durch einen dritten, externen Part ergänzt. Auch kann es für Patienten eine Hemmschwelle darstellen, sich vor eine Kamera zu setzen und über seine medizinischen Anliegen zu sprechen. Erschwerend hinzu kommen Datenschutzbedenken. Eine bundesweite Patientenbefragung ergab, dass 77 % der Patienten durch zukünftige Technologien, die im medizinischen Kontext eingesetzt werden, ihre Daten als gefährdet ansehen.47

In der Schweiz ist es seit dem Jahre 2000 möglich, den eigenen Arzt per Videosprechstunde zu kontaktieren. England hat die Telekonsultation im Jahre 2011 zugelassen. In Deutschland wird derzeit der Weg für die erfolgreiche Implementierung von Videosprechstunden in den medizinischen Behandlungsalltag durch Gesetzesänderungen und Beschlüsse neuer Gesetze geebnet.48 Jedoch findet diese Form der Arzt-Patienten-Interaktion bisher wenig Anwendung49, denn die Akzeptanz der Ärzte ist wenig ausgeprägt. Eine Umfrage von deutschen Ärzten im Jahr 2015 ergab, dass lediglich 3,5 % der Ärzte diese Leistungen ihren Patienten anbieten. 33,6 % der Ärzte können es sich immerhin vorstellen, 61,3 % schließen es dagegen grundsätzlich aus und würden es nur anbieten, wenn sie gesetzlich dazu verpflichtet wären. Einer der Hauptgründe liegt darin, dass dies nicht der Auffassung der verankerten Arzt-Patienten-Beziehung entspricht.50 Denn die Kommunikation könnte zu einer Intensivierung der Beziehung führen, die bis in den privaten Lebensbereich des Patienten führt. Hinzu kommen rechtliche Bedenken und Unsicherheiten wegen des Fernbehandlungsverbots und eine fehlende bzw. unzureichende Vergütung (siehe Abschnitt 2.3).51 Dabei ist zu beobachten, dass innerhalb der Ärzteschaft eine unterschiedliche Beurteilung des Potenzials von telemedizinischen Maßnahmen, u.a. Videosprechstunden, herrscht. 73 % der im Krankenhaus arbeitenden Ärzte sind einem Ausbau telemedizinischer Maßnahmen gegenüber positiv eingestellt, wogegen 47 % der niedergelassenen Ärzte eine gegensätzliche Meinung vertreten.52 Dagegen ist der Bedarf für Videosprechstunden auf Seite der Patienten vorhanden. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung ergab, dass fast jeder Zweite ein Videosprechstundenangebot beim Haus- oder Facharzt nutzen würde. Die Patienten versprechen sich durch die Nutzung, hohe Wartezeiten beim Arzt zu umgehen, Ansteckungsgefahren im Wartezimmer zu vermeiden und den Arzt zu unüblichen Zeiten erreichen zu können. Auffällig ist auch, dass insbesondere die jüngere Altersgruppe (18–29 Jahre) eine statistisch zehnmal höhere Chance aufweist, zu den Interessierten gegenüber Videosprechstunden zu gehören.53 Eine Befragung von 2.000 Patienten im Jahre 2016 zeigte, dass Patienten, die jünger als 30 Jahre waren, mit 41 % die höchste Nutzungsbereitschaft gegenüber Videosprechstunden zeigten (siehe Abbildung 2).

Abbildung 2: Patientenbefragung zur Akzeptanz von Videosprechstunden

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: MLP, Gesundheitsreport, 2016

Dennoch ist eine überwiegend abweisende Haltung in der Bevölkerung gegenüber der Nutzung vorhanden.54 Ein Grund hierfür kann auch ein schlecht ausgeprägter Informationsgrad der Patienten sein. Im Vergleich dazu ist die Akzeptanz von Patienten in anderen Ländern wesentlich stärker ausgeprägt. Beispielsweise gaben 66 % der Amerikaner im Jahr 2016 an, dass sie Videosprechstunden nutzen bzw. nutzen würden. Und die Nutzungsbereitschaft steigt stetig an.55 Die Überbrückung der räumlichen Distanz zwischen Patienten und Ärzten zur medizinischen Versorgung und die gleichzeitige Sicherheit sind die bedeutenden Faktoren für die Patienten, die zu deren Akzeptanz beitragen.

2.2.4 Millennials

Unter dem Begriff Millennials versteht sich eine Generation, die sich zwischen der Generation X (geboren zwischen 1965–1978) und der Generation Z (geboren ab 1995) einordnen lässt. Oft wird für Millennials auch das Synonym Generation Y verwendet. In der Literatur finden sich unterschiedliche Angaben zu den Geburtsjahren von Millennials: Sie variieren zwischen den Jahrgängen 1979 bis 2000.56 Für die Untersuchung innerhalb dieser Master-Thesis wird die Einordnung von Smola & Sutton (2002) zu Grunde gelegt, die die Geburtsjahrgänge 1979 bis 1994 zuordnen.57 Diese Einordnung wurde bereits von anderen Untersuchungen herangezogen.58

Millennials sind komplett digital vernetzt und stellen damit die erste Generation der Digital Natives59 dar. Sie sind auch die erste Generation, die aktiv soziale Medien für unterschiedliche Zwecke nutzt, sei es um dort eigene Inhalte zu teilen oder nach Informationen zu suchen.60 So liegt die Annahme nahe, dass sich die stark ausgeprägte Bereitschaft, persönliche Inhalte in den sozialen Medien Preis zu geben, auch auf andere Online-Dienste auswirkt. Durch die digitale Vernetzung können Millennials von überall aus auf Produkte und Leistungen zugreifen, was zu ihrer Unabhängigkeit beiträgt. Nicht nur die Offenheit gegenüber Technik charakterisiert Millennials. Auch die Erwartungshaltung, die diese Generation an ihren Job und ihren Arbeitgeber stellen, unterscheidet sie von vorherigen Generationen. Die Erwartungen zeichnen sich durch flexiblere Arbeitszeiten, höhere Gehälter, gar eine finanzielle Unabhängigkeit aus.61 Im Vergleich zur Baby Boomer Generation (geboren zwischen ca. 1946–1964)62, die routiniert 55–60 Stunden pro Woche arbeitete und es jungen Kollegen vorlebte, definieren Millennials ihre Werte anders. Die Karriere bzw. das Erreichen von höheren Positionen innerhalb der Organisation sind nicht mehr das übergeordnete Ziel.63 Die Arbeit wird nicht instrumentalisiert, um die persönlichen Ziele zu erreichen oder seine Persönlichkeit und Lebensweise darüber zu definieren. Das ausgewogene Verhältnis von Arbeit und Freizeit, die sogenannte Work-Life-Balance, ist das erstrebenswerte Ziel für diese Generation.64 Die Vermutung liegt nahe, dass das veränderte Wertebewusstsein ein höheres Gesundheitsbewusstsein fördert. Die Offenheit gegenüber Technik könnte ebenfalls dazu beitragen, dies zu fördern. Es ist bereits bekannt, dass diese Generation eine hohe technologiebasierte Erwartungshaltung an medizinische Leistungen heranträgt, denn für sie gehört als Digital Natives die Technologie zum Alltag dazu.65 So sind Millennials geeignete Nutzergruppen für digitale, medizinische Leistungen, wie z.B. medizinischen Online-Videosprechstunden, und bringen das Potenzial mit, die digitalen Veränderungen in der Gesundheitsbranche voranzutreiben.66

2.3 Gesetzliche Rahmenbedingungen

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern hat Deutschland in der Digitalisierung seines Gesundheitswesens noch Aufholbedarf. So greifen Ärzte beispielsweise noch viel zu oft auf den Fax- oder Briefverkehr zurück, um Patientendaten an Kollegen zu übermitteln. Dies ist nicht nur ineffizient, da die Bereitstellung der benötigten Daten viel Zeit kostet. Des Weiteren kann dieses Vorgehen nicht gewährleisten, dass die richtigen Patientendaten automatisch am korrekten Ort gespeichert werden. Aufgrund dessen verabschiedete der Deutsche Bundestag am 4.12.2015 das eHealth Gesetz zur Einführung digitaler Infrastrukturen im deutschen Gesundheitswesen, um u.a. die Einführung der elektronischen Patientenakte oder telemedizinischer Dienste zu fördern.67 Ziel des Gesetzes ist der Aufbau einer flächendeckenden Telematik Infrastruktur und der Einführung medizinischer Anwendung, um die Chancen der Digitalisierung für das deutsche Gesundheitssystem und dessen Akteure, d.h. medizinische Fachkräfte und Patienten, nutzen zu können. Dabei sieht das Gesetz unterschiedliche Schwerpunkte und Einführungszeitpunkte von digitalen Prozessen vor.68 Der Patientennutzen und der höchste Schutz der sensiblen Patientendaten stehen dabei im Fokus. Die Ausführung der innerhalb des eHealth Gesetz festgelegten Ziele erfolgt in unterschiedlichen Schritten. Zunächst wurde damit begonnen, die elektronische Gesundheitskarte für 70 Millionen deutsche Krankenversicherte auszugegeben. Ende 2017 wurden die ersten Arztpraxen mit der nötigen Technik ausgestattet. Krankenhäuser und Apotheken sollen sukzessive folgen.69 Ab dem 1.1.2021 soll bundesweit jeder Patient auf die eigene elektronische Patientenakte zugreifen können, in der wichtige elektronische Dokumente wie beispielsweise Arztbriefe, Medikationshistorie oder der Impfausweis gespeichert sind.70 Dank der elektronischen Patientenakte wurde ein bedeutender Schritt in Richtung der Prozessinnovation geebnet. Sie ermöglicht dem Arzt nicht nur, schnell und einfach auf relevante Daten zuzugreifen, sondern auch umfassende Informationen zum Patienten zu erhalten, die er aus einem Patientengespräch nicht unmittelbar ableiten kann. So wird dem Arzt Zeit erspart sowie die Behandlungs- und Diagnosequalität verbessert71.

Ebenfalls wird die Informationstransparenz für die Patienten erhöht, da der Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten erleichtert wird.

Eine erste Förderung für Videosprechstunden fand bereits durch die Abrechenbarkeit statt. Praxen, die ihren Bestandspatienten Videosprechstunden anbieten, werden mit bis zu 800 Euro pro Jahr und Arzt vergütet. Zuzüglich wird ein Technikzuschlag von 4,21 Euro pro Videosprechstunde gezahlt, wobei dieser auf 50 Videosprechstunden pro Monat begrenzt ist. Diese Vergütungsregel ist seit dem 1.7.2017 in Kraft.72 Mit der Abrechenbarkeit wurde eine wichtige Grundlage für die Akzeptanz von Videosprechstunden auf Seiten der medizinischen Anwender geschaffen.

Auch die Europäische Kommission hat das Potenzial von eHealth und die noch bestehenden Barrieren erkannt, die eine erfolgreiche Implementierung im Gesundheitsbereich verhindert. Mit dem Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste sollen im Zeitraum von 2012 bis 2020 die nötigen Voraussetzungen für medizinische Anwender und Patienten geschaffen werden.73

Auch wenn das eHealth Gesetz die Einführung von Technologien in das deutsche Gesundheitswesen fördern soll, gibt es weiterhin einschränkende Gesetze. Die Muster-Berufsordnung der Bundesärztekammer Deutschland verbietet Ärzten, Patienten ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien zu behandeln. Bereits im Jahre 2008 wurde innerhalb eines telemedizinischen Gutachtens gefordert, dass diese Einschränkung zugunsten bestimmter telemedizinischer Behandlungen, wie beispielsweise Videosprechstunden, gelockert werden müsste.74 Der Deutsche Ärztetag beschloss 2011 eine Anpassung dieses Verbots und erweiterte den Paragraf 7 Absatz 4 derart, dass die Behandlung mittels Videosprechstunden möglich ist, sofern die ärztliche Sorgfalt gewahrt wird.75 Seit der Verabschiedung des neu verfassten Paragrafen im Mai 2018 haben 15 Landesärztekammern ihre Berufsordnung dementsprechend angepasst. Nur die Ärztekammer in Brandenburg hat sich gänzlich gegen eine Anpassung ausgesprochen.76 Eine bundesweite Patientenbefragung ergab, dass sich 43 % eine Ausnahme beim Fernbehandlungsverbot wünschen, damit z.B. die Behandlung von chronisch kranken Patienten erleichtert wird. 11 % sprechen sich sogar komplett gegen das Gesetz aus. Des Weiteren gaben 61 % der Patienten an, dass ihnen durch die Lockerung des Fernbehandlungsgesetzes lange Fahrtwege zu Arztpraxen erspart werden könnten. Es lässt sich also annehmen, dass eine Bereitschaft seitens der Patienten vorhanden ist bzw. sich stärker entwickelt, dass Arzt-Patienten-Gespräche bei Bedarf digital sein können. 74 % der befragten Patienten befürworten, dass bereits jetzt schon über räumliche Distanz hinweg Behandlungen ermöglicht werden und würden es gut finden, wenn diese Möglichkeiten weiter ausgebaut werden.77

Um die Versorgung von Patienten mit digitalen Gesundheitsleistung stärker zu fördern, hat der Bundestag am 7.11.2019 den Entwurf vom Gesundheitsminister Jens Spahn zum Digitale-Versorgung-Gesetz beschlossen.78 Das Gesetz verfolgt das übergeordnete Ziel, die Versorgung von Patienten durch digitale Maßnahmen zu verbessern. Diese digitalen Maßnahmen, die nun durch das neue Gesetz ermöglicht werden, sind folgende: digitale Gesundheitsanwendungen sollen schneller Zugang zum Gesundheitsmarkt bekommen, mehr medizinische Anwender sollen an die Telematik Infrastruktur angeschlossen werden (u.a. Apotheken bis zum 20.9.2020, Krankenhäuser bis zum 1.1.2021), die Anwendung von Telemedizin und insbesondere Videosprechstunden soll gestärkt werden, Verwaltungsprozesse sollen digitalisiert und dadurch einfacher werden (elektronische Arztbriefe werden höher vergütet als der Telefaxversand), Innovationen werden stärker gefördert werden (u.a. wird der Innovationsfond mit jährlich 200 Millionen Euro bis 2024 fortgeführt) und die Nutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken soll einfacher werden.79 Insbesondere für Videosprechstunden ist das neue Gesetz ein beidseitiger Gewinn für Ärzte und Patienten. Denn Ärzte dürfen ab sofort ihre Patienten direkt darüber informieren, dass sie Online-Videosprechstunden anbieten. Patienten werden so besser informiert und können leichter diese medizinische Leistung in Anspruch nehmen. Dadurch sollen Videosprechstunden als digitale Lösung ihren Weg in den medizinischen Behandlungsalltag finden.80

2.4 Technische und fachliche Voraussetzungen für Videosprechstunden

Die Anzahl der Anbieter von Videosprechstundenportale ist in Deutschland noch gering. Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind aktuell 14 zertifizierte Anbieter aufgeführt. Dazu zählen beispielsweise arztkonsultation.de, doktor-online.org, Patientus oder Doccura. Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sowohl technische Anforderungen an eine Videosprechstunde als auch fachliche Anforderungen an den Arzt definiert. Die technischen Anforderungen lauten: der Patient muss seine schriftliche Einwilligung geben, die Videosprechstunde muss frei von Werbung sein, sie muss störungsfrei verlaufen und in Privatsphäre bietenden Räumen stattfinden, der Videosprechstundenanbieter muss zertifiziert sein, die Datenübertragung muss verschlüsselt sein und es darf keine Aufzeichnung gemacht werden. Damit der Arzt Videosprechstunden anbieten kann, muss er einen zertifizierten Anbieter auswählen und sich bei diesem registrieren. Das benötigte, technische Equipment ist für den Arzt und den Patienten identisch: Endgerät (PC/Laptop/Tablet/Smartphone) mit Kamera, Mikrofon, Lautsprecher und eine stabile Internetverbindung. Der Zugriff erfolgt über den Internetbrowser, sodass keine zusätzliche Software benötigt wird. Die fachlichen Anforderungen sind dahingehend definiert, welche Facharztgruppen Videosprechstunden anbieten dürfen. Seit dem 1.4.2017 dürfen 18 Facharztgruppen81 dies in ihren Leistungskatalog aufnehmen. Am 1.4. 2019 wurde 4 weitere Facharztgruppen82 ergänzt.83 Die zugelassenen, medizinischen Fachgruppen sind dabei noch in ihrem Leistungsspektrum eingegrenzt, welches sie den Patienten innerhalb der Videosprechstunde anbieten dürfen. So sind visuelle Verlaufskontrollen von z.B. Wunden oder Bewegungseinschränkungen, Beurteilung der Stimme/des Sprechens als Verlaufskontrolle und eine anästhesiologische, postoperative Verlaufskontrolle zulässig. Auch zu Beratungszwecken und Rückfragen darf die Videosprechstunde genutzt werden, jedoch dient sie nicht als Ersatz eines Erstkontaktes zwischen Arzt und Patient. Die Ärzte wickeln die Abrechnung bei gesetzlich versicherten Patienten direkt mit der Krankenversicherung ab.84

Die Nutzung ist für Patient und Arzt bei allen Anbietern ähnlich. Der Patient erhält von der Arztpraxis einen Termin für die Videosprechstunde und in dem Zuge die Internetadresse des zertifizierten Videosprechstundenportals und einen Einwahlcode für die Sprechstunde. Je nach Anbieter ist dieser maximal einen Monat gültig. Der Patient wählt sich ca. 10 min vor dem Termin mittels Einwahlcode auf dem Portal ein und muss seinen Namen eintragen, damit der Arzt den Patienten korrekt zuordnen kann. Nach einem kurzen, technischen Funktionstest gelangt der Patient in das Online-Wartezimmer. Sobald der Arzt bereit ist, gelangt der Patient in das Online-Sprechstundenzimmer und die Behandlung bzw. Beratung mit dem Arzt kann beginnen. Während der Sprechstunde werden weder Daten des Arztes noch des Patienten durch das Videosprechstundenportal gespeichert. Ist der Termin beendet, melden sich Arzt und Patient vom Portal ab.85

Patientus und weitere Anbieter von Videosprechstundenportalen kommunizieren ähnliche Vorteile für den Patienten und den Arzt, die den Nutzern durch Videosprechstunden entstehen. Auf der Patientenseite entstehen durch den Online-Arztbesuch Zeitersparnis und mehr Flexibilität, weil die Anfahrtswege und die Wartezeit im Wartezimmer entfallen. Dagegen kann der Arzt durch die Nutzung von Videosprechstunden ebenfalls Zeit sparen und sein Wartezimmer entlasten. Zusätzlich kann er sein Leistungsportfolio und somit den Service für den Patienten erweitern und sich durch das digitale Angebot von Wettbewerbern absetzen. Auch die Kontrolle über die Termine wird einfacher und die Arztpraxis wird so entlastet.86

3 Überblick der empirischen Erkenntnisse bezüglich der Akzeptanz von Patienten und medizinischen Anwendern gegenüber Telemedizin

3.1 Angewendete Forschungsmodelle

Im Bereich der Telemedizin wurde bereits eine Vielzahl an Untersuchungen durchgeführt. Die zugrundliegenden Forschungsmodelle weisen dabei einen technologischen Schwerpunkt auf. Die Metaanalyse von Harst et al. (2019) ergab, dass die folgenden Modelle dominieren: Technology Acceptance Model (TAM), erweitertes Technology Acceptance Model (TAM 2), Unified Theory of Acceptance and Use of Technology (UTAUT), Theory of Reasoned Action (TRA), Theory of Planned Behavior (TPB). Diese Modelle weisen im Vergleich zu anderen verwendeten Modellen die höchste, erklärte Varianz auf (0.38–0.69).87 Für die Auswahl des geeigneten Forschungsmodells gilt es zu beachten, ob die Nutzung bzw. Akzeptanz auf Seiten medizinischer Anwender, d.h. Ärzte und Krankenschwestern, oder auf Seiten der Patienten untersucht wird. Bei beiden Gruppen liegt nämlich eine unterschiedlich begründete Motivation zur Nutzung vor. Medizinische Anwender agieren aus einem beruflichen Kontext heraus und unterliegen daher weniger einer freiwilligen Nutzung. Wird eine neue Technologie im Krankenhaus eingeführt, sind sie dazu angehalten, diese auch zu nutzen. So findet das Technology Acceptance Model überwiegend Anwendung bei der Untersuchung der Nutzung durch medizinische Anwender. Dagegen agieren Patienten überwiegend aus freiwilligem Anliegen, welches durch persönliche Anreize (z.B. Vermeidung von Ansteckungsgefahr im Wartezimmer, Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung oder Zeitersparnis) geprägt ist. Im Folgenden werden die einzelnen Modelle kurz dargestellt.

[...]


1 Vgl. Europäische Kommission, Länderprofil Gesundheit Deutschland, 2017, S. 6.

2 Vgl. Statistisches Bundesamt, Bevölkerung Deutschland bis 2060, 2015, S. 6.

3 Vgl. Robert-Koch-Institut, Gesundheit in Deutschland, 2015, S. 39.

4 Vgl. Kassenärztliche Bundesvereinigung, Altersstruktur- und Ärzteentwicklung, 2010, S. 50.

5 Vgl. van den Berg, N. et al., Telemedizinische Versorgungskonzepte, 2015, S. 1.

6 Vgl. Voigt, P. U., Gutachten Telemedizin, 2008, S. 2.

7 Darunter versteht sich die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, zu der weltweit 30 Mitgliedsstaaten gehören.

8 Vgl. Bertelsmann Stiftung, Ärztedichte, 2015, S. 2 ff.

9 Vgl. Berg van den, N. et al., Telemedizinische Versorgungskonzepte, 2013, S. 25 ff.

10 Vgl. Meier, R., Holderried, M. & Kraus, T. M., Arzt-Patienten-Kommunikation, 2018, S. 69.

11 Vgl. IAB – Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Demografie, 2010, S. 2.

12 Vgl. IWD, Sozialversicherung und demografischer Wandel, 2017, o. S.

13 Vgl. Europäische Kommission, Länderprofil Gesundheit Deutschland, 2017, S. 6.

14 Vgl. Meier, R., Holderried, M. & Kraus, T. M., Arzt-Patienten-Kommunikation, 2018, S. 65.

15 Vgl. McKinsey & Company, Digitalisierung Deutsches Gesundheitswesen, 2018, S. 4.

16 Vgl. Fischer. F. & Krämer, A., eHealth in Deutschland, 2016, S. 12.

17 Vgl. Dietzel, G., Perspektiven Gesundheitstelematik, Telemedizin und eHealth, 2001, o. S.

18 Vgl. Schmidt, S. & Koch, U., Telemedizin, 2003, S. 105.

19 Vgl. Bundesgesundheitsministerium, eHealth, 2018, o. S.

20 Vgl. Europäische Kommission, Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste, 2012, S. 3.

21 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Digitale Gesundheitswirtschaft, 2016, S. 16.

22 AAL sind digitale Assistenzlösungen, die älteren oder behinderten Menschen das Leben zu Hause erleichtern.

23 Vgl. Fischer. F. & Krämer, A., eHealth in Deutschland, 2016, S. 8 f.

24 Vgl. Dockweiler, C. & Kupitz, A., Innovation in der Versorgungspraxis, 2018, S. 219.

25 Vgl. Europäische Kommission, Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste, 2012, S. 5 ff.

26 Vgl. Sood, S. et al., Telemedizin, 2007, S. 575.

27 Vgl. Miller, E. A., Telemedizin und Arzt-Patienten-Kommunikation, 2001, S. 1.

28 Vgl. Goldberg, M. A., Teleradiologie und Telemedizin, 1996, S. S. 648.

29 Vgl. Kassenärztliche Bundesvereinigung, Rahmenvereinbarung, 2013, S. 1.

30 Vgl. Fischer. F. & Krämer, A., eHealth in Deutschland, 2016, S. 13.

31 Vgl. Schmidt, S. & Koch, U., Telemedizin, 2003, S. 2 ff.

32 Vgl. GKV-Spitzenverband, Telemedizin in der vertragsärztlichen Versorgung, 2016, S. 10.

33 Vgl. Dockweiler, C., Adoption und Akzeptanz von Telemedizin aus Nutzerperspektive, 2016, S. 8.

34 Vgl. Fischer, F. & Krämer, A., eHealth in Deutschland, 2016, S. 15 f.

35 Vgl. Berg van den, N. et al. (2015), S. 4.

36 Vgl. Fischer, F. & Krämer, A., eHealth in Deutschland, 2016, S. 16.

37 Vgl. Meier, R., Holderried, M. & Kraus, T. M., Arzt-Patienten-Kommunikation, 2018, S. 66.

38 Vgl. Dockweiler, C., Adoption und Akzeptanz von Telemedizin aus Nutzerperspektive, 2016, S. 17.

39 Vgl. Schmidt, S. & Koch, U., Telemedizin, 2003, S. 106.

40 Vgl. Berg van den, N., Telemedizinische Versorgungskonzepte, 2015, S. 3.

41 Vgl. Schmidt, S. & Koch, U., Telemedizin, 2005, S. 157.

42 Vgl. Dockweiler, C. & Hornberg, C., Telemonitoring in der medizinischen Versorgung, 2017, S. 1028.

43 Vgl. GKV Spitzenverband, Telemedizin in der vertragsärztlichen Versorgung, 2016, S. 7.

44 Vgl. Schmidt, S. & Koch, U., Telemedizin, 2003, S. 3.

45 Vgl. Gieselmann, A., Böckermann, M. & Pietrowsky, R., Internetbasierte Gesundheitsintervention, 2015, S. 437.

46 Vgl. Liu, X. et al., Arzt-Patienten-Kommunikation, 2006, S. 231.

47 Vgl. PwC, Future Health, 2018, S. 12.

48 Vgl. Meier, R., Holderried, M. & Kraus, T. M., Arzt-Patienten-Kommunikation, 2018, S. 67.

49 Vgl. Bertelsmann Stiftung, Ärztedichte, 2015, S. 2.

50 Vgl. Obermann, K., Müller, P. & Woerns, S., eHealth Studie, 2015, S. 16.

51 Vgl. Bertelsmann Stiftung, Ärztedichte, 2015, S. 7.

52 Vgl. MLP, Gesundheitsreport, 2016, o. S.

53 Vgl. Bertelsmann Stiftung, Ärztedichte, 2015, S. 2 f.

54 Vgl. MLP, Gesundheitsreport, 2016, o. S.

55 Vgl. American Well, Telehealth Index, 2017, S. 3.

56 Vgl. Myers, K. K. & Sadaghiani, K., Millennials am Arbeitsplatz, 2010, S. 225; Bolton, R. N., Generation Y und die Social Media Nutzung, 2013, S. 8.

57 Vgl. Smola, K. W. & Sutton, C. D., Millennials, 2002, S. 365.

58 Vgl. Myers, K. K. & Sadaghiani, K., Millennilas am Arbeitsplatz, 2010, S. 225.

59 Der Begriff Digital Natives beschreibt Individuen, die mit technischen Produkten aufgewachsen sind und für die deren Nutzung zur Normalität gehört sowie keine Probleme darstellt.

60 Vgl. Bolton, R. N., Generation Y und die Social Media Nutzung, 2013, S. 6.

61 Vgl. Ryan, M., Millennials, 2000, S. 22.

62 Vgl. Smola, K. W. & Sutton, C. D., Millennials, 2002, S. 364.

63 Vgl. Marston, C., Generationen, 2007, S. 5.

64 Vgl. Smola, K. W. & Sutton, C. D., Millennials, 2002, S. 376; Piper, L. W., Generation Y, 2012, S. 17.

65 Vgl. Obermann, K., Müller, P. & Woerns, S., eHealth Studie, 2015, S. 27.

66 Vgl. Levy, M., Gesundheitsmarketing Millennials, 2019, S. 522.

67 Vgl. Meier, R., Holderried, M. & Kraus, M., Arzt-Patienten-Kommunikation, 2018, S. 67.

68 Vgl. Bundesgesundheitsministerium, eHealth-Gesetz, 2019a, o. S.

69 Vgl. Bundesgesundheitsministerium, Elektronische Gesundheitsakte, 2019b, o. S.

70 Vgl. Bertelsmann Stiftung, Internationale Digitalisierungsstrategien, 2018, S. 56 f.

71 Vgl. Schmidt, S. & Koch, U., Telemedizin, 2003, S. 108.

72 Vgl. Kassenärztliche Bundesvereinigung, Anbieter Videosprechstunde, 2017, o. S.

73 Vgl. Europäische Kommission, Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste, 2012, S. 5 ff.

74 Vgl. Voigt, P. U., Gutachten Telemedizin, 2008, S. 3.

75 Vgl. Bertelsmann Stiftung, Ärztedichte, 2015, S. 3.

76 Vgl. aerzteblatt.de, Fernbehandlung, 2019a, o. S.

77 Vgl. PwC, Fernbehandlungsverbot, 2018, S. 5 f.

78 Vgl. Bundesgesundheitsministerium, Digitale-Versorgung-Gesetz, 2019c, o. S.

79 Vgl. aerzteblatt.de, Digitale Versorgung-Gesetz nachschärfen, 2019b, o. S.

80 Vgl. Bundesgesundheitsministerium, Gesetzesentwurf Digitale Versorgung, 2019d, S. 1 ff.

81 Die zugelassenen Facharztgruppen sind folgende: Hausärzte, Kinder- und Jugendärzte, Anästhesisten, Augenärzte, (Mund-, Kiefer-, Gesichts-, Neuro-) Chirurgen, Hals-Nasen-Ohrenärzte, Neurologen, Nervenärzte, Gynäkologen, Dermatologen, Orthopäden, Fachärzte für Innere Medizin, Psychiater, Urologen, Phoniater und Pädaudiologen, Fachärzte für physikalische und rehabilitative Medizin und Strahlentherapeuten.

82 Die nachträglich zugelassenen Facharztgruppen sind folgende: Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten, Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. -psychotherapie.

83 Vgl. Kassenärztliche Bundesvereinigung, Videosprechstunde, 2019a, o. S.

84 Vgl. Techniker Krankenkasse, Videosprechstunde, 2018, o. S.

85 Vgl. Kassenärztliche Bundesvereinigung, Videosprechstunde, 2019b, o. S.

86 Vgl. Patientus, Videosprechstunde, 2019, o. S.

87 Vgl. Harst, L. et al., Nutzerakzeptanz Telemedizin, 2019, S. 10.

Excerpt out of 88 pages

Details

Title
Akzeptanzfaktoren von Millennial-Patienten gegenüber medizinischen Videosprechstunden. Der Weg in das Online-Sprechstundenzimmer
College
The FOM University of Applied Sciences, Hamburg
Grade
1,0
Author
Year
2019
Pages
88
Catalog Number
V976627
ISBN (eBook)
9783346328885
ISBN (Book)
9783346328892
Language
German
Keywords
eHealth, Telemedizin, Videosprechstunden, Millenials
Quote paper
Tatjana Sindt (Author), 2019, Akzeptanzfaktoren von Millennial-Patienten gegenüber medizinischen Videosprechstunden. Der Weg in das Online-Sprechstundenzimmer, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/976627

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