Die Erweiterung der EU


Exposé / Rédaction (Scolaire), 2000

17 Pages


Extrait


Inhaltsverzeichnis

- Einleitung

- I. Historie der Europäischen Union
1.) Gründung der EKGS
2.) Gründung der EWG
3.) Gründung der EG und erste Erweiterungen
4.) Wirtschaftliche Probleme
5.) Süderweiterung
6.) Reformen -Ansätze und Initiativen
6.1) Das Europäische Währungssystem
6.2) Auf dem Weg zum Binnenmarkt
6.3) Finanzielle Probleme
7.) Die Vollendung des Europäischen Binnenmarktes

- II. Die anstehende EU-Osterweiterung
a) Ist eine Erweiterung sinnvoll?
b) Erfahrungen aus früheren Erweiterungen
c) Kriterien für einen möglichen Beitritt

- III. Der Beitrittskandidat Polen
1.) Die demokratische Entwicklung und Stabilität des politischen Systems
2.) Kompatibilität des Rechtssystems
3.) Außen und Sicherheitspolitik
4.) Wirtschaftsreformen
5.) Gesellschaft
6.) Stand der EU-Assoziierung

- IV. Zusammenfassung einer möglichen EU- Erweiterung

- Quellenverzeichnis

Einleitung

Seit einigen Jahren wird innerhalb der EU über eine Erweiterung diskutiert, da verschiedene Staaten Anträge zum Beitritt in die EU gestellt haben. Dies sind vor allem die ehemalig kommunistisch geführten Länder Osteuropas, die nach Ende des Eisernen Vorhangs sich klar westlich orientiert haben. Dies sind im einzelnen Bulgarien, die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakische Republik, die Tschechische Republik, Slowenien und Ungarn. Außerdem bemühten sich die Türkei, Zypern und Malta seit längerem um eine Aufnahme in die EU. Diese Anträge sind aber nicht ohne weiteres anzunehmen, da die Risiken hoch sind und die Folgen schwer abzuschätzen sind. Aus diesem Grund bedarf es auf Seiten der EU einer sehr genauen Überprüfung der einzelnen Staaten, Chancen und Risiken müssen abgewägt werden und die Staaten auf einen Beitritt vorbereitet werden. Der folgende Text ist der Versuch dies, auch anhand eines Beispiels, zu erklären. Dazu ist aber erst einmal ein kurzer historischer Überblick über die Entwicklung der EU nötig, um zu verstehen aus welchem Grund die EU entstanden ist und welche Bedeutung sie heute hat.

I. Historie der Europäischen Union

Nach dem Zweiten Weltkrieg (1939-1945) gab es verschiedene Gründe für eine europäischen Integration. Die wichtigsten sind sicherlich hauptsächlich der Wunsch nach Sicherheit, Freiheit und Frieden, die Hoffnung auf wirtschaftlichen Wohlstand und außerdem auch die Erwartung einer gemeinsamen Macht neben der USA und der UdSSR. Einige Staaten hofften aber primär durch eine Zusammenarbeit auf wirtschaftlicher Ebene schneller wieder auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig werden zu können.

1. Gründung der EGKS

Ein erster Schritt in diese Richtung wurde schon 1948 mit Bildung des Europarats getan. Auf Initiative zweier französischer Politiker, Jean Monnet und Außenminister Robert Schuman, kam es am 18. April 1951 zur Unterzeichnung des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der Montanunion. Es zeigte sich, dass die wirtschaftlichen Anreize einer Zusammenarbeit die lang bestehenden Gegensätze zwischen Frankreich und Deutschland überwinden konnten. Und so unterzeichneten diesen Vertrag neben Frankreich und Deutschland außerdem die Niederlande, Belgien, Italien und Luxemburg. Dieser sogenannte ,,Vertrag von Paris" trat am 25. Juli 1952 in Kraft und die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) war gegründet.

2. Die Gründung der EWG

Der Zusammenarbeit auf wirtschaftlicher Ebene sollte mit Gründung der EVG (Europäische Verteidigungsgemeinschaft) und der EPG (Europäische Politische Gemeinschaft) auch die Kooperation auf militärischer und politischer Ebene folgen. Die Verträge enthielten aber stark supranationale Tendenzen und ein ausgeprägtes konstitutionelles Fundament. Infolgedessen weigerte sich vor allem die französische Nationalversammlung und so scheiterten 1954 diese Pläne. Statt dessen wollte man wieder mehr die Zusammenarbeit auf sektoraler Ebene fördern. Dies geschah mit Unterzeichnung der ,,Römischen Verträge" welche die Gründung der EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) und der Euratom besiegelten. Die EWG hatte vor allem das Ziel, die Handelshemmnisse in den sechs Mitgliederstaaten abzubauen und eine Zollunion zu schaffen, was auch erfolgreich war. Die Euratom diente dem Zweck, Aufbau und Entwicklung der Nuklearindustrie zu fördern. Die Römischen Verträge hatten historisch prägenden Charakter, da die stark divergierenden Interessen der einzelnen Staaten hier hart aufeinander prallten. Trotz diverser Differenzen stellten sich schnell die ersten Erfolge ein, so stieg vor allem die Industrieproduktion und der innereuropäische Handel deutlich an. Mit der wachsenden wirtschaftlichen Prosperität ging natürlich auch eine wachsende Anziehungskraft auf zahlreiche andere Staaten einher, was sich vor allem in ersten Beitrittsanträgen zeigte.

Es gab aber auch Probleme, da es immer noch keinen politischen Rahmen gab. Einen ersten Schritt dazu machte aber der ,,deutsch-französische Freundschaftsvertrag" des Jahres 1963. Man hoffte, dass sich auch andere Mitgliedsstaaten dieser engen politischen Bindung nicht entziehen könnten.

3. Gründung der EG und erste Erweiterungen

Vor einer etwaigen Erweiterung wurden die drei Gemeinschaften EWG, EGKS und Euratom im Juli 1967 unter dem gemeinsamen Dach der Europäischen Gemeinschaft, kurz EG, zusammengefaßt. Nach der Vollendung der Zollunion 1968 wurden bis zu dem Zeitpunkt, als der französische Präsident De Gaulle im Mai 1969 zurücktrat, keine Fortschritte bei der Erweiterung der EG oder bei anderen neuen Vorschlägen erzielt. Erst unter dem neuen Präsidenten Frankreichs, George Pompidou, kam wieder Bewegung in verschiedene Verhandlungspunkte und im Dezember 1969 wurde in Den Haag (Niederlande) ein Gipfeltreffen der Staatsoberhäupter aller Mitgliedstaaten abgehalten und es konnte die Norderweiterung der EG beschlossen werden. Weitere zentrale Ergebnisse dieses Gipfeltreffens waren außerdem der Beschluß Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion und der Ausbau der Kompetenzen des Europäischen Parlaments. Im Januar 1972 konnten nach fast zweijährigen Verhandlungen endlich die Beitrittsverträge unterzeichnet, die die Aufnahme von vier Bewerberländern zum 1. Januar 1973 vorsahen. Die EG-Norderweiterung mit der Aufnahme von Großbritannien, Irland und Dänemark wurden planmäßig aufgenommen. Norwegen sprach sich jedoch in einer Volksabstimmung gegen die Mitgliedschaft aus.

4. Wirtschaftliche Probleme

Ende der siebziger und Anfang der achtziger Jahre stand die EG vor zum Teil recht großen Problemen. Die Römischen Verträge waren zum Großteil erfüllt worden, aber weitere Schritte zur Integration Europas sollten sich als schwierig herausstellen. Das Hauptproblem war die wirtschaftliche Stagnation in den einzelnen Mitgliedsstaaten und die damit verbundenen rapide ansteigenden Arbeitslosenquoten. Desweiteren führte dies in einigen Staaten zu einer Inflation. Dies wiederum erschwerte das dringend benötigte einheitliche Wechselkurssystem, welches jedoch schließlich am 1.1.1979 in Kraft treten konnte. Die dramatische Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage in der gesamten Gemeinschaft führte zu bedenklichen integrationspolitischen Konsequenzen, da verschiedene Staaten eine protektionistische Haltung einnahmen, welche zu innergemeinschaftlichen Verteilungskämpfen führte. Nationale Alleingänge und Vertragsbrüche nahmen zu. Diese Probleme einzudämmen, war die Aufgabe des Europäischen Parlaments. Die Konsequenz aus den oben genannten Vorgängen war jedoch eine Verschlechterung der Haushaltslage innerhalb der EG, wofür aber auch der reformbedürftige EG-Agrarmarkt verantwortlich war. Uneingeschränkte Absatzgarantien und damit verbundene Überproduktion und die hohen Kosten für Subventionen bedrohten die ganze Existenz der Gemeinschaft, da die Haushaltsdefizite immer größer wurden.

5. Süderweiterung

Ein weiteres Problem war die geplante Süderweiterung der Gemeinschaft, da innerhalb der EG-Staaten und vor allem in Frankreich hinsichtlich einer Erweiterung das Mißtrauen wuchs. Es lockte natürlich auf der anderen Seite die Stärkung der weltpolitischen Dimension und die Erweiterung des gemeinsamen Marktes. Die Frage war aber, ob der Haushalt weitere Belastungen vermeintlich schwächerer Staaten tragen konnte, da die Beitrittskandidaten längst nicht alle Aufnahmekriterien, die im weiteren Textverlauf noch ausführlich besprochen werden, erfüllen konnten. Aber auch bei den Beitrittskandidaten wuchsen die Zweifel, ob man sich dem Wettbewerbsdruck der übermächtigen nördlichen Industrie stellen könnte. Vorerst wurde am 1.1.1981 Griechenland aufgenommen und am 1.1.1986 erst Spanien und Portugal.

6. Reformen -Ansätze und Initiativen

Der Beginn der Achtziger Jahre war gekennzeichnet von verschiedenen Reformdebatten. Weitere ergänzende Maßnahmen waren aufgrund der geographischen Ausweitung nötig geworden. Es gab offene Fragen in Bezug auf eine gemeinsame Währungspolitik, eine gemeinsame Außenpolitik, eine Regional- und Sozialpolitik und vor allem offene Fragen in der Agrarpolitik.

6.1 Das Europäische Währungssystem (EWS)

Die erste ungelöste Frage war die Einführung eines einheitlichen Währungssystems. Zwar war die Einführung des Wechselkurssystems im März 1979 ein erster Schritt in Richtung eines einheitlichen Währungssystems (EWS). Das anfängliche Ziel, dieses bis 1980 zu erreichen, erwies sich aber als zu optimistisch. Auch die hohe Inflation hatte man nicht in den Griff bekommen. Das künftige Währungssystem mußte also die Umtauschkurse stabilisieren und die Inflation eindämmen. Man führte eine gemeinsame künstliche europäische Währungseinheit (englisch: European Currency Unit, ECU) ein, mit der man die mittleren Umtauschkurse festsetzen konnte. In den ECU gingen alle EG-Währungen ein und wurden nach der wirtschaftlichen Bedeutung ihres Landes gewichtet. Durch diese neuerlichen Maßnahmen konnte man endlich niedrigere Inflationsraten innerhalb der EG erreichen und verminderte gleichzeitig die wirtschaftlichen Auswirkungen der weltweiten Währungsschwankungen in den achtziger Jahren.

6.2 Auf dem Weg zum Binnenmarkt

Die wichtigste Aufgabe in den 80ziger Jahren sollte aber der Weg zum europäischen Binnenmarkt sein. Grundstein für diese Entwicklung war das zukunftsweisende Gipfeltreffen in Mailand (Italien). Mit Hilfe eines Sieben-Jahres-Plans sollten fast alle Handelsbarrieren zwischen den Mitgliedstaaten aufgehoben werden. Hierzu waren allerdings Änderungen der Römischen Verträge notwendig. Aus diesem Grund wurde die ,,Einheitliche Europäische Akte" eingeführt, welche im Februar 1986 von allen 12 Mitgliedsstaaten unterzeichnet wurde.

Dies führte zur Einführung des gewichteten Mehrheitssystems, das die Einführung des Binnenmarktes beschleunigen half. Die ,,EEA" brachte aber auch andere wichtige Änderungen. Zum Beispiel bekam der Europäische Rat, der den Binnenmarkt sehr stark vorantrieb, offiziellen Status. Das Europäische Parlament erhielt eine stärkere Stimme und größeren Einfluß.

6.3 Finanzielle Probleme

Ein weiteres großes Problem jedoch war die ganze Finanzierung der EG, da es immer größere Haushaltsdefizite gab. Hauptgrund für diese Entwicklung waren die exorbitant gestiegenen Agrarmarktkosten. Um die Handlungsfähigkeit der EG zu wahren, mußten also zum einen die Ausgaben für den Agrarmarkt begrenzt werden, zum anderen mußte ein neues Finanzkonzept vollzogen werden, da das Entwicklungsgefälle der verschiedenen Mitgliedsstaaten zu groß wurde. Die gemeinsame Agrarpolitik förderte die Überschußproduktion vieler Agrarprodukte, zu deren Kauf die EG verpflichtet war. So fielen in den achtziger Jahren ungefähr zwei Drittel der jährlichen EG-Aufwendungen auf die gemeinsame Agrarpolitik. Auf einem Sondergipfeltreffen 1988 einigte sich die EG auf Mechanismen, um diese Zahlungen zu begrenzen. Im Haushalt des Jahres 1989 machten die Agrarsubventionen erstmals seit den sechziger Jahren weniger als 60 Prozent der gesamten EG-Ausgaben aus.

7. Die Vollendung des europäischen Binnenmarktes

Die Position der EG auf dem Weltmarkt Anfang der 90ziger wurde spürbar schwächer und es lag ein Jahrzehnt der Arbeitslosigkeit hinter Europa. Diesen Prozeß galt es natürlich zu stoppen. Die überfällige Antwort war der Markt ohne Hindernisse. Man nahm an, dass durch eine Vollendung des Binnenmarkts beispielsweise das BIP um 5% wachsen würde und bis zu 5 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. Ein weiteres Motiv war der politische und wirtschaftliche Umbruch in Mittel- und Osteuropa. Weiteres hierzu im späteren Verlauf dieses Textes. Im Dezember 1991 wurde in den Niederlanden der Maastrichter Vertrag zur Europäischen Union unterzeichnet. Er stellte eine umfassende Reform des europäischen Gemeinschaftsrechts dar. Die wichtigsten Aspekte waren die Einführung einer gemeinsamen Währung 1999, eine gemeinsame Sicherheitspolitik und eine weitere Stärkung des Europäischen Parlaments. Es gab aber auch Kritiker des Vertrages, da es viele Kompromisse gegeben hat. Eine Europawahl ließ jedoch das Abkommen am 1. November 1993 in Kraft treten. 1994 wurde in Essen erstmals konkret über eine Ost-Erweiterung diskutiert. Ein weiterer großer Schritt zur europäischen Integration war das ,,Schengener Abkommen", welches am 26.3.1995 in Kraft trat. Es beinhaltet, dass zwischen Deutschland, den Benelux-Staaten Frankreich, Spanien und Portugal keine Grenzkontrollen mehr durchgeführt werden sollen. Desweiteren wurde die EU um Finnland, Schweden und Österreich erweitert. Auch die Einführung der gemeinsamen Währung ging weitestgehend planmäßig voran. So konnten fast alle Mitgliedsstaaten die strengen Kriterien, die für eine Stabilität nötig sind, erfüllen. So wurde am 1.1.1999 der ,,Euro" als neue Währung eingeführt, wenn auch noch nicht als Zahlungsmittel. An den Börsen wird er jedoch schon gehandelt, wenn auch mit zum Teil recht deutlichen Verlusten im ersten Jahr gegenüber dem Dollar.

II. Die anstehende EU-Ost-Erweiterung

Neben der Einführung des Euros wird die Erweiterung der EU die Tagesordnung der folgenden Konferenzen und Gipfeltreffen beherrschen. Die größte Aufgabe des beginnenden 21.Jahrhunderts wird für die EU also vor allem die Frage der EU-Ost-Erweiterung sein, da damit nicht nur die wahrscheinlich größte Erweiterungsrunde der EU verbunden ist, sondern auch eine enorme Aufgabe der Verantwortung und Angleichung ehemals planwirtschaftlich geführter Staaten. Dies sind die zehn bereits oben erwähnten Staaten, die seit Ende der Achtziger, also seit Zusammenbruch des Eisernen Vorhangs, die schwierige Aufgabe des Transformationsprozesses bestreiten. Jeder dieser zehn Staaten hat eine nahezu gleiche Aufgabe, nämlich den Übergang von der Plan- zur Marktwirtschaft. In der Bewältigung dieser Aufgabe haben sich die verschiedenen Staaten allerdings für verschiedene Lösungsansätze entschieden, da die nationalen Voraussetzungen sich zum Teil doch erheblich unterscheiden. Diese Unterschiede sind vor allem in der Industrie festzustellen, da alle Staaten Mitglieder des RGW (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe) waren. In dieser RGW wurden Schwerpunkte der nationalen Industrien festgelegt. Die Slowakei beispielsweise war für die Rüstungsindustrie verantwortlich und mit deren Wegfall hat sie eine entsprechend schwierige Aufgabe der Transformation zu bewältigen. Anders hingegen die Ausgangslage in Ungarn, da hier seit Mitte der Achtziger Jahre bereits eine eingeschränkte Privatwirtschaft eingeführt wurde. Die Privatisierung ist hier also weniger umfassend und schwierig. Den interessantesten Weg bestreitet meiner Meinung nach aber Polen, da es nicht nur das erste Land war, das den Weg in die Marktwirtschaft bestritten hat, sondern gleichzeitig mit dem sogenannten ,,Balcerowicz-Plan" auch die radikalsten Reformen beschlossen hat. Aus diesem Grund konzentriert sich der Text im weiteren Verlauf auf den möglichen Beitritts Polens in die EU, da die Staaten an sich zu verschieden sind, als dass man jeden von ihnen detailliert behandeln könnte.

a) Ist eine Erweiterung sinnvoll?

Bevor jetzt der Beitrittskandidat Polen genauer auf Aufnahmefähigkeit untersucht wird, muß man sich erst einmal überlegen, ob es für die jetzigen Mitgliedsstaaten überhaupt Sinn macht ihre Union zu erweitern, ob die Chancen und nicht die Risiken überwiegen, die mit einer erneuten Erweiterung verbunden sind. Eventuell kann man auch Erfahrungen aus vorhergehenden Erweiterungsrunden analysieren.

Im Falle einer Osterweiterung wird die gegenwärtige EU verschiedene Probleme lösen müssen. Das Hauptproblem wird aber die finanzielle Dimension sein, die mit dieser Erweiterung verbunden sein wird. Dieses finanzielle Problem wird auch zu einer Unzufriedenheit in der Bevölkerung der momentanen Mitgliedsstaaten führen, da eine Erweiterung auch mit zwangsläufigen Kürzungen in den verschiedenen Staatshaushalten verbunden sein wird, da die Beitrittskandidaten zweifellos zu den Finanz-Empfängern gehören werden. Vor allem die Mittelmeerstaaten befürchten eine Kürzung ihrer Subventionen. Dies betrifft vor allem den landwirtschaftlichen Bereich, der eh schon der Hauptkostenfaktor in der europäischen Haushaltdiskussion ist. Eine weitere Frage ist, ob mit einer Aufnahme wirtschaftlich schwächerer Staaten nicht auch die Wirtschaft der ,,reichen" Mitgliedsstaaten geschwächt wird. Desweiteren ist klar, dass eine Erweiterung um zehn Länder nicht ohne grundlegende institutionelle Reformen vonstatten gehen kann, da es nach einer Erweiterung durchaus möglich sein kann, dass die vielen kleinen Mitgliedsstaaten die großen überstimmen könnten. Bis auf Polen, das ähnlich bevölkerungsreich wie Spanien ist und damit zum Kreis der großen Mitgliedsstaaten gehören würde, erweitert sich die Union nur um kleine Mitglieder. Deshalb muß es ein Entscheidungsverfahren geben, das wirklich den Willen der europäischen Bevölkerung repräsentiert, um den demokratischen Gedanken zu wahren. Außerdem kann eine stark zunehmende Mitgliederzahl das innere Mächte- und Interessengleichgewicht verändern. Neue Koalitionen werden entstehen und der Wettbewerb untereinander wird härter werden. Es gibt sogar Kritikerstimmen, die befürchten, dass eine Ost-Erweiterung eine Machtverlagerung zugunsten des wiedervereinigten Deutschlands bewirken könnte.

Da eine Erweiterung aber eine politische Notwendigkeit ist, sollte man die positiven Seiten stärker betrachten. Eine Erweiterung kann eine historische Chance sein. Mit einer Erweiterung würde man einen weiteren großen Schritt in der Völkervereinigung tätigen. Sogar verschiedene Kulturen würden aufeinandertreffen und voneinander profitieren. Aber auch die weltwirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der EU gegenüber den USA und dem fernen Osten würde steigen, und auch ein weiterer Schritt zur internationalen Sicherheit würde getan.

b) Erfahrungen aus früheren Erweiterungen

Vor einer erneuten Erweiterung sollte man auch Erfahrungen aus, unter Umständen, vergleichbaren Erweiterungen aus der Vergangenheit beachten. Hierbei fällt die EG- Süderweiterung aus dem Jahre 1986 auf, da auch hier zwei wirtschaftlich schwächere Staaten nach langwierigen Verhandlungen aufgenommen wurden. Am 1.1.1986 traten Spanien und Portugal der EG bei. Auch hier wurde der Beitritt bei den übrigen Staaten aus wirtschaftlicher Hinsicht eher mit Skepsis betrachtet, da vor allem viele landwirtschaftliche Güter die Überschußproduktion weiter verstärken sollten und somit der EG-Haushalt in der Tat weiter belastet wurde. Gesamtwirtschaftlich gesehen wirkte sich die Beitritte aber durchaus positiv auf die EG und die beiden Staaten aus, auch wenn in Spanien ein weiterer Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen war und die Disparitäten in der EG weiter verschärft wurden. Eine Verschärfung der Disparitäten ist sicherlich auch bei einer Osterweiterung zu erwarten, die Probleme mit der Landwirtschaft werden aber nicht die gleiche Dimension haben, da die meisten Staaten Osteuropas nicht ihren Schwerpunkt auf dem landwirtschaftlichen Sektor haben.

c) Kriterien für einen möglichen Beitritt

Um die Risiken für die übrigen Staaten möglichst gering zu halten, muß man sich innerhalb der EU auf bestimmte Beitrittskriterien verständigen. Hierzu ist ein Prüfkatalog für die Integrationsfähigkeit nötig. Dieser kann in etwa so aussehen:

I. Die demokratische Entwicklung und Stabilität des politischen Systems

Hier muß der Stand des politischen Reformprozesses festgestellt werden. Hierzu gehören insbesondere die Regierungsinstitutionen, das Parteiensystem, gesellschaftliche Organisationen und Interessensgruppen, ein freies und unabhängiges Mediensystem sowie sinnvolle Verwaltungsstrukturen.

II. Kompatibilität des Rechtssystems

Das nationale Recht muß an bestehendes EU-Recht angeglichen werden. Außerdem muß die Verfassung überprüft werden und ob sie ordnungsgemäß ausgeführt wird. Desweiteren müssen die Menschen- und Minderheitsrechte eingehalten werden und Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrechte formuliert sein.

III. Außen- und Sicherheitspolitik

Grundorientierung der Außen- und Sicherheitspolitik, Mitgliedschaften in internationalen

Organisationen und außerdem Zustand und Größe der Streitkräfte und die Haltung gegenüber der GUS.

IV. Wirtschaftsreform

Wie weit sind die Reformen in Richtung funktionsfähige Marktwirtschaft vorangeschritten? Hier insbesondere Fragen in Bezug auf Strukturwandel, Arbeitsmarktsituation, Geld- und Fiskalpolitik, Privatisierungspolitik, Rahmenbedingungen und Attraktivität für ausländische Investoren, Außenhandelspolitik, Bank- und Kreditwesen, Infrastruktur, Agrarpolitik und Leistungsfähigkeit der Energiewirtschaft.

V. Gesellschaft

Einstellung der Bevölkerung zur EU aber auch zur NATO als Nachweis ihrer

Westorientierung. Außerdem die Frage nach sozialen Konfliktpotentialen und nach der

Bereitschaft gewisse Souveränität zu verlieren. Desweiteren muß ein intaktes Sozialsystem vorhanden sein.

VI. Stand der EU-Assozierung

Inwieweit ist der Staat bereit und in der Lage auf verschiedenen Wegen mit den übrigen Mitgliedsstaaten zu kooperieren? Hier ist eine wirtschaftliche, wissenschaftliche, umweltpolitische und rechtspolitische Zusammenarbeit nötig.

Erst wenn diese Kriterien restlos von einem Staat überprüft worden sind und von einem

Kontrollausschuß für erfüllt deklariert werden, kann ein Staat ohne größere Risiken in die EU aufgenommen werden. Inwieweit der Beispielkandidat Polen geeignet scheint, wird im folgenden soweit wie möglich geklärt.

III. Der Beitrittskandidat Polen

1. Die demokratische Entwicklung und Stabilität des politischen Systems:

An Polens Spitze steht seit November 1995 Präsident Aleksander Kwasniewski, der bei seinem Amtsantritt erklärte, dass die Integration seines Landes in die Europäische Union und in die NATO die vorrangigen Ziele seiner Politik seien. Die Parlamentswahlen im September 1997 haben ein Wahlbündnis aus ,,Solidanosc"- Nachfolgeparteien (Solidanosc = verbotene polnische Gewerkschaftsbewegung im kommunistischen System) gewonnen. Unter anderem die Partei BalcerowiczÂs, dessen Reformpläne oben schon einmal kurz erwähnt waren. Zu diesem Programm zählten vor allem vier Kernreformen:

Balcerowicz Programm: 1.) institutionelle Reformen, also vollständige Liberalisierung ökonomischer Aktivitäten und die rechtliche Gleichstellung staatlichen, genossenschaftlichen und privaten Eigentums.

2.) Preis- und Außenhandelsliberalisierung, d.h. Freigabe sämtlicher Preise im Konsumgütersektor, Anhebung der staatlich kontrollierten Preise im Produktionsgütersektor sowie teilweise Liberalisierung des Außenhandels und Senkung der Importzölle.

3.) Geld- und Zinspolitik mit hohen, über den Inflationsraten liegenden, Zinsen mit starker Abwertung der eigenen Währung.

4.) restriktive Einkommenspolitik mit prohibitiver Lohnwachstumssteuer zur Inflationseindämmung. Dieses Programm kann als ein sehr radikales und flächendeckendes Reformprogramm angesehen werden, welches auch in den westlichen Ländern viel Lob und Anerkennung gefunden hat. Auch die Einhaltung des Programms scheint unter der jetzigen Regierung, die politisch in der Mitte agiert, als gesichert. Die Regierungsinstitutionen und das Parteiensystem sind also durchaus auf westlichem Kurs und somit EU tauglich.

Als weitere Organisation muß die katholische Kirche erwähnt werden, da sie in der polnischen Bevölkerung nach wie vor einen hohen Stellenwert besitzt. Sie tut sich allerdings noch mit einem westlichen Kurs etwas schwer. Zu erwähnen sind außerdem noch die Gewerkschaften, die im Transformationsprozeß allerdings an Bedeutung verloren haben und aus diesem Grund nicht den großen Einfluß auf die Gesellschaft und die Politik haben. Zum Mediensystem ist zu sagen, dass das ehemalige Staatsfernsehen 1993 abgeschafft wurde und neben dem öffentlichen Fernsehen das Privatfernsehen immer stärker an Ansehen Einfluß gewinnt. Durch dieses System scheint es also sehr schwierig zu sein regierungskritische Beiträge zu verhindern. Ähnlich die Situation in der polnischen Radiolandschaft. Auch die Printmedien sind nahezu unmöglich zu kontrollieren und zu manipulieren, da ein Großteil der Zeitungen in ausländischen Besitz sind.

Verbleibt noch die Verwaltungsstruktur. Im Juli 1996 wurde beschlossen, dass ein Korps von unpolitischen Staatsdienern zu schaffen ist. Das Problem ist aber vielmehr der andauernde Zentralismus, der auf regionaler Ebene die Verwaltung stark erschwert und behindert. Hier ist sicherlich noch Verbesserungsbedarf im Hinblick auch auf regionale EU-Planungen.

2. Kompatibilität des Rechtssystems

In Polen wurde eine komplett neue Verfassung erarbeitet. Sie hat einen klar republikanisch- demokratischen Charakter und sieht ein parlamentarisches Regierungssystem vor. Seine Grundlage bildet das Konzept eines demokratischen Rechtsstaates, der durch Pluralismus, Toleranz und soziale Gerechtigkeit sowie sie Achtung von Bürger- und Menschenrechten gekennzeichnet ist. Der Präsident hat nur die Aufgabe eines ,,Schiedsrichters" im politischen System.

Menschen- und Minderheitsrechte werden eingehalten, da Polen auch verschiedene Abkommen und Konventionen unterzeichnet hat.

Das polnische Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrecht wird den Anforderungen einer modernem Marktwirtschaft durchaus gerecht.

Es hat also den Anschein, dass das polnische Rechtssystem ohne weiteres EU-tauglich ist, auch wenn an gewissen Stellen noch Angleichungen an das Europäische Gemeinschaftsrecht nötig sind , an denen aber schon gearbeitet wird.

3. Außen- und Sicherheitspolitik

Die Außen- und Sicherheitspolitik ist klar westlich orientiert und man ist stark an einer Rückkehr in euroatlantischer Strukturen und guten Nachbarschaftsbeziehungen interessiert. Es sind erste Erfolge dieser Politik zu verzeichnen, da man als dritter osteuropäischer Staat in die OECD aufgenommen wurde. Die nächsten Ziele der Außenpolitik sind natürlich die Aufnahmen in die NATO und in die EU. Die Anforderungen für einen NATO-Beitritt sind aber ungleich höher als für einen EU-Beitritt, deshalb hofft man schon bald NATO-Mitglied zu sein, da dies sicherlich auch einen EU-Beitritt fördern würde.

Auch in der Frage der polnischen Streitkräfte hat man Fortschritte gemacht und eine demokratische Kontrolle der Armee ist mit Schaffung eines Verteidigungsministeriums verwirklicht. Der Oberbefehlshaber ist demnach der Verteidigungsminister, alte Generalstabsstrukturen wurden beseitigt. Der Zustand der Streitkräfte ist nicht ganz NATO- gerecht, da noch viel Ausrüstung aus russischen Beständen kommt. Aber an einer Angleichung an westliche Standards wird trotz finanzieller Probleme gearbeitet. Zuletzt die Einstellung Polens gegenüber der GUS. Polen versucht Rußland von einem polnischen Beitritt in die NATO zu überzeugen und verweist auf die Sicherheitsarchitektur Europas. Desweiteren werden Handelsbeziehungen mit Rußland geführt. Noch besser ist das Verhältnis zu Nachbar Ukraine, im Gegensatz zum Verhältnis zu Weißrußland.

4. Wirtschaftsreformen

Polen verfügt über eine überraschend gut ausgebaute Marktwirtschaft, da das strikte Balcerowicz Programm (s. oben) weitestgehend eingehalten wurde. Auch die Grundlagen für eine moderne und effiziente Geldwirtschaft sind hier gelegt worden. Auch die Gütermärkte funktionieren. Der Staat hat sich schnellstmöglich aus der direkten Kontrolle des Wirtschaftsprozeßes zurückgezogen. Die herrschende Gewerbefreiheit und die Privatisierung haben dazu geführt, dass die Privatwirtschaft heute der dominierende Sektor der polnischen Wirtschaft ist. Auch das Steuer- und Bankensystem wurde westlichen Standards angeglichen. Trotzdem kann die polnische Wirtschaft nach gut zehn Jahren noch nicht auf den Stand eines westeuropäischen Landes sein, was für eine Aufnahme in die EU aber auch nicht erforderlich ist. Entscheidend ist, dass kontinuierliche , solide Arbeit und ein klarer Aufwärtstrend zu erkennen ist. Wie die nachfolgende Tabelle zeigt ist dies aber durchaus zu erkennen, im Gegensatz zu einigen anderen osteuropäischen Staaten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Internet(http://www.brh-gov-pl.or.at/Statyst/plos0001.htm)

Wie die Tabelle zeigt, ist das BIP und die Industrieproduktion in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Hiermit verbunden war auch ein leichter Rückgang der Arbeitslosenquote und mit 11,3 % ist man nur noch unwesentlich über dem EU-Durchschnitt angesiedelt. Bedenklich hingegen ist die immer noch zu hohe Inflationsrate, die allerdings auch eine stark fallende Tendenz hat. Die gesamte öffentliche Verschuldung liegt mit rund 60% des BIP im Bereich der Konvergenzkriterien von Maastricht. Auch auf den internationalen Kapitalmärkten ist die Position Polens durchaus gefestigt. Wie schon erwähnt ist ein Großteil der Wirtschaft Polens privatisiert worden, einige Bereiche wie zum Beispiel die Ölindustrie, das Versicherungswesen, die Elektrizitätswerke und die Telekommunikation bleiben vorerst in Staatsbesitz.

Die Rahmenbedingungen für ausländische Investoren sind nicht sonderlich gut, da es Probleme mit Aufenthaltsgenehmigungen und Immobilien- sowie Grundstückskäufen gibt. Trotzdem werden in Polen jedes Jahr mehrere Millionen US-Dollar investiert. Ein Großteil dieser Gelder kommt aus den USA, die vor allem in Warschau investieren. Im Westen Polens haben sich hingegen viele Deutsche etabliert. Trotzdem ist das Potential, wie man beispielsweise an Ungarn oder Tschechien sehen kann, klar steigerungswürdig. Die Außenhandelsbilanz Polens schwankt von Jahr zu Jahr, ist aber kaum positiv, was schlechte Auswirkungen auf die polnische Wirtschaft hat. Der größte Außenhandelspartner ist mit über 60 % der Ein- und Ausfuhr die EU. Polen muß allerdings aufpassen, dass es nicht zu EU-abhängig wird.

Zum Banken- und Kreditwesen ist zu sagen, dass es nach wie vor staatliche Banken gibt, aber auch schon welche privatisiert worden sind. Der Markt ist aber auch nach den EU-Richtlinien für ausländische Banken geöffnet.

Belastend für die polnische Wirtschaft ist der Agrarsektor, der stark subventioniert werden muß. Die Privatisierung ist hier zwar weitgehend abgeschlossen, das Problem ist aber die kleine Betriebsgrößenstruktur und die damit verbundene schlechte Produktivität. Die Infrastruktur Polens ist schon stark verbessert worden, muß aber noch weiter ausgebaut werden, um ein weiteres Wirtschaftswachstum zu ermöglichen. In den kommenden Jahren soll das Autobahnnetz stark erweitert werden, das Gesamtnetz der Telekommunikation ausgebaut werden. Um dies realisieren zu können, ist man allerdings auf ausländische Investoren angewiesen.

5. Gesellschaft

Seit 1992 ist die Akzeptanz eines NATO-Beitritts in der polnischen Bevölkerung kontinuierlich gestiegen. Bei einer eventuellen Volksabstimmung würden ca. 80 % für einen Beitritt stimmen. Ähnlich die Situation bei einem EU-Beitritt, da man von einem Beitritt vor allem eine Verbesserung der Lebensbedingungen erwartet. In der Überzeugung des größten Teils der Bevölkerung wird Polen allmählich zu einem attraktiven Partner, dessen Beitritt zur Europäischen Union., den man nicht als Souveränitätsverzicht ansehen würde, sich für beide Seiten als günstig erweisen kann. Der Beitritt wird von fast allen gesellschaftlichen Gruppen akzeptiert.

Angst vor Gewalt, Armut und Arbeitslosigkeit bei der Bevölkerung sorgen für soziales Konfliktpotential. Demgegenüber steht das Sozialsystem Polens, dass jedoch eine Krise erlebt, die durch die ökonomische Transformation verursacht wird. Trotz allem ist das System durchaus leistungsfähig genug, um die Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

6. Stand der EU-Assoziierung

In Polen wird sehr engagiert an einer Angleichung verschiedener Bereiche an westliche EUStandards gearbeitet. Es wird zum Beispiel versucht, die Wirtschaft wettbewerbsfähig zu machen, die Zölle aufzuheben, das Banksystem anzugleichen. Auch auf umweltpolitischer Ebene versucht man verschiedene Abkommen und Konventionen zu erfüllen. Ähnlich die Situation bei einer Angleichung des Innen- und Rechtssystems und auch wissenschaftlich versucht man den Anschluß zu halten ,indem man an verschiedenen Konferenzen teilnimmt. Die Perspektiven sind also aus dieser Sicht gut, da man die verschiedene Anpassungsvorschriften der EU meist sogar überschreitet.

Fazit

Wie oben erwähnt kann ein Staat erst ohne Vorbehalte in die EU aufgenommen werden, wenn wirklich alle Kriterien restlos erfüllt werden. Polen ist, wie man erkennen kann, auf einem sehr guten Wege dieses Ziel zu erreichen. Wenn man bedenkt, dass man erst 1990 die Marktwirtschaft eingeführt hat und man vorher noch streng nach Osten ausgerichtet war, kann man durchaus sagen, dass Polen in wenigen Jahren, als einer der ersten osteuropäischen Staaten, aufnahmefähig sein wird. Voraussetzung hierfür ist aber kontinuierliche Arbeit und eine weitere Angleichung an westliche Standards, der Wille dies zu erreichen ist ohne Zweifel vorhanden.

IV. Zusammenfassung einer möglichen EU-Erweiterung

Abschließend betrachtet läßt sich sagen, dass sich die Frage wann die Länder Mittel- und Osteuropas in der Lage sein werden in die EU aufgenommen zu werden nicht konkret beantwortet werden. Sicher ist jedoch, dass die EU nach Osten erweitert wird und dass hiermit bereits in wenigen Jahren mit der Aufnahme Polens, Tschechiens, Slowenien und Ungarns begonnen werden kann. Die anderen Länder werden mit einer Aufnahme noch etwas warten müssen, da die Transformationsprozesse hier deutlich langsamer vonstatten gehen. Aber auch sie müssen das Gefühl erhalten es schaffen zu können. Bis zu einer Aufnahme ist außerdem ein konstruktiver Dialog der EU mit den einzelnen Regierungen notwendig, um die Integration zu fördern. Desweiteren muß auch in der Bevölkerung die Akzeptanz gefördert und das Mißtrauen gegenüber den alten Ostblockstaaten gesenkt werden. Dies kann man zum Beispiel mit regionaler Zusammenarbeit in Grenzgebieten oder durch verstärkte Jugendaustauschsaktionen und Schulkooperationen erreichen. Die Bevölkerung muß das Gefühl bekommen, dass man in Europa zusammen gehört und dass man nur gemeinsam stark genug für den internationalen Wettbewerb sein kann. Ein weiterer logischer Punkt muß für den EU-Bürger sein, dass man gegenüber den östlichen Staaten auch historische Verpflichtungen hat. Aber auch das Bewußtsein für eine stärkere internationale Sicherheit im militärischen Bereich muß gefördert werden. Um diese Grundeinstellung zur EU in der Bevölkerung zu erreichen, muß die Politik diese Einstellung ,,vorleben". Nur so kann meiner Meinung erreicht werden, dass sich der einzelne beispielsweise nicht als ,,Deutscher", sondern als Europäer fühlt, was das Ziel der gesamten europäischen Zusammenarbeit ist. Die Erweiterung muß als weiterer Schritt in diese Richtung verstanden werden.

Quellenverzeichnis:

- Harenberg Lexikon der Gegenwart 99 (1998)
- Europa von A-Z (Europa Union Verlag, 1995)
- Mittel- und Osteuropa auf dem Weg in die Europäische Union (Werner Weidenfeld, Verlag Bertelsmann Stiftung, 1996)
- Informationen zur politischen Bildung: Europäische Union (BpB, 1995)
- Praxis Geographie (Ausgaben: 12.93; 12.94; 10.97; 9.99)
- Geographische Rundschau (Westermann, 1.98)
- Microsoft Encarta 98
- Internet (http://www.brh-gov-pl.or.at/Statyst/plos0001.htm)

Fin de l'extrait de 17 pages

Résumé des informations

Titre
Die Erweiterung der EU
Auteur
Année
2000
Pages
17
N° de catalogue
V97771
ISBN (ebook)
9783638962223
Taille d'un fichier
465 KB
Langue
allemand
Annotations
Diese Arbeit war mein Beitrag zum "47.Europäischen Wettbewerb 2000" und habe überraschenderweise auf Landesebene den ersten Platz belegt und auf Bundesebene den "Preis des Bundeskanzlers" gewonnen
Mots clés
Erweiterung
Citation du texte
Christian Geilen (Auteur), 2000, Die Erweiterung der EU, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/97771

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Die Erweiterung der EU



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur