Über den Begriff der Macht in der modernen Demokratie


Seminar Paper, 1998

12 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Begriffliche Abgrenzung
1.1 Herrschaft
1.2 Autorität

2. Die Vieldimensionalität des Machtbegriffs
2.1 Felder der Macht
2.1.1 Patriarchalische Macht
2.1.2 Machtpositionen in Hierarchien
2.1.3 Ökonomische Macht
2.1.4 Die Macht der (Natur-)Wissenschaft
2.1.5 Militärische Macht
2.2 Perspektiven von Macht
2.2.1 Macht-Haber
2.2.2 Der Macht-(Ausübungs-)Prozeß
2.2.3 Der "Ohn-Mächtige" Bürger?

3. Macht als abstrakte Größe im System Demokratie

1. Begriffliche Abgrenzung

Macht ist bislang immer eine der fundamentalen Kategorien gewesen, die es beim Thema Politik zu beachten galt, gleich ob jemand selber aktiv Politik als Beruf betrieben hat oder dieses Feld "von außen" wissenschaftlich betrachtet hat. Auch wenn diese "klassische" Sichtweise nicht ohne Vorurteile ist, kann man in erster Näherung, um eine solide Grundlage zu erhalten, auf Max Webers Definition von Politik rekurrieren: ">Politik< würde für uns also heißen: Streben nach Machtanteil oder nach Beeinflussung der Machtverteilung, sei es zwischen Staaten, sei es innerhalb eines Staates zwischen Machtgruppen, die er umschließt. Wenn man von einer Frage sagt: sie sei eine >politische< Frage (...), so ist damit immer gemeint: Machtverteilungs-, Machterhaltungs- oder Machtverschiebungsinteressen sind maßgebend für die Antwort auf diese Frage. (...) Wer Politik treibt, erstrebt Macht: Macht entweder als Mittel im Dienste anderer Zwecke - idealer oder egoistischer - oder Macht "um ihrer selbst willen", um das Prestigegefühl, das sie gibt, zu genießen."1 Um den Begriff der Macht enger fassen zu können, wird es notwendig sein, ihn von bedeutungsmäßig benachbarten abzugrenzen. Ohne auch nur den Anschein von Vollständigkeit erwecken zu wollen, seien an dieser Stelle also die Begriffe "Herrschaft" und "Autorität" kurz behandelt.

1.1 Herrschaft

Herrschaft ist im Vergleich zur Macht "[...] der engere und stärker normierte Begriff [...] als "Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden". Das allgemeine Phänomen Macht ist notwendige Voraussetzung des spezielleren Tatbestands Herrschaft."2

Damit ist Herrschaft aufs engste mit dem Prozeß der Ausübung von Macht verknüpft: "Herrschaft ist eine dauerhafte, institutionalisierte, durch Regeln eingegrenzte und zugleich intensivierte Machtausübung".3 In der modernen Demokratie wird die Ausübung von Macht also gebunden an eine Verfassung (mit Ausnahme z.B. von Großbritannien), eine Rechtsordnung, Parlamente, gesetzliche Regelungen und eine auf dieser Basis agierende Bürokratie unter dem Primat des freien Willens der Bürger, womit insgesamt ein System legitimer bzw. legaler Herrschaft besteht.

Dieses legale Herrschaftssystem kann allerdings in seiner speziellen Ausprägung nur historisch objektiv bewertet werden. Unsere FDGO, die ja ideel auf der Freiheit der Einzelwillen der Bürger beruht, hat ihre Wurzeln in der französischen Revolution. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts hatten auch in Deutschland "...[die] alten Systemstrukturen und Institutionen [...] im Bewußtsein der Zeitgenossen ihre Legitimität verloren; dadurch [war] auch ihr realer Bestand gefährdet."4,5

Mit der Verwirklichung der historisch neuen Ideale liberté und egalité wurden nicht nur bestehende Institutionen abgeschafft oder stark verändert (nämlich die (absolutistische) Monarchie), sondern war dieser Prozeß auch von einer extremen Infragestellung alter Autoritäten, wie z.B. der Kirche begleitet, ja getragen. Was aber soll genau unter Autorität verstanden werden?

1.2 Autorität

Im Mittelalter noch wurde zwischen "potentia" (= Macht), "potestas" (= Gewalt) und auctoritas unterschieden. Heute mag man Autorität definieren "[als] kompetent bzw. rechtmäßig anerkannter, Fügsamkeit bewirkender Einfluß bzw. Herrschaftsanspruch einer Person, Gruppe oder sozialen Institution. Max Weber verwandte Autorität synonym mit dem Begriff der legitimen Herrschaft, bei welchen er drei Typen unterschied:".6 Unter funktionaler Autorität ist hierbei solche zu verstehen, welche auf fachlicher Qualifikation, Fachwissen und Sachverstand beruht. Sie ist damit die Grundlage legaler Herrschaft, also auch der bundesrepublikanischen Rechtsordnung und die entscheidende

Machtquelle der hochgradig arbeitsteiligen Industrienationen.7

Charismatische Herrschaft beruht dagegen auf herausragenden Persönlichkeitsmerkmalen, wie z.B. emotionaler, rhetorischer oder charakterlicher Dominanz.

Der dritte Typus, nämlich die traditionale Herrschaft, fundiert auf der klassischen Rollenverteilung innerhalb der (bürgerlichen) Familie und ist somit historisch eng verknüpft mit dem Begriff der patriarchalischen Macht (s.u.).

2. Die Multidimensionalität des Machtbegriffes

Je nachdem, aus welcher Perspektive das Phänomen "Macht" untersucht wird, gibt es Kategorisierungen oder Typisierungen des Begriffes, die zunächst nicht direkt miteinander vergleichbar sind, vor allem, wenn man jeweils eine normative, eine historisch-kritische oder eine empirisch- analytische Herangehensweise wählt. So unterscheidet z.B. Theo Schiller einen vertikalen Machtbegriff im Sinne Max Webers, der letztlich auf Befehl und Gehorsam in einer Umwelt mit entsprechendem Sanktionspotential beruht, von einem kommunitären Machtbegriff, der auf die Vorstellungen Hannah Arendts zurückgeht. Letzterer begreift Macht "[...] als eine gemeinsame Fähigkeit zum "Zusammenhandeln", also gewissermaßen als kollektives Gut, das nicht primär auf die Überlegenheit gegenüber anderen gerichtet ist".8 Die Funktionsmöglichkeit von Macht zur (negativen) Sanktionierung wird jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Schließlich zählt Schiller die Machtkonzepte im Kontext der Systemtheorie und des Strukturalismus auf, in denen Macht "[...] als ein funktionales Medium aufgefaßt [wird], das systemische Kommunikation vermittelt [...]".9

2.1 Die Felder der Macht

Da eine vollständige Typisierung der Dimensionalitäten des Machtbegriffs den Rahmen dieser Arbeit weit übersteigen würde, will ich zunächst exemplarisch einige Gebiete herausgreifen, die mir für eine genauere Bestimmung wichtig erscheinen. Bewußt außen vorgelassen habe ich den Bereich charismatisch begründeter Machtpositionen, da dieser eng an Persönlichkeit und Bewußtsein der jeweiligen Akteure geknüpft ist und sich nur über eine detaillierte sozialpsychologische Analyse erschließen ließe. Außerdem erscheint charismatische Herrschaft in einem auf Legitimität beruhenden Herrschaftssystem als illegitim.

2.1.1 Patriarchalische Macht

In diesem Machtbegriff scheint mir eine der historisch ursprünglichsten und "natürlichsten" Subdimensionen erfaßt zu sein. Der Inhaber einer Position, die wesentlich durch dieses Merkmal gekennzeichnet ist, sei also das Familienoberhaupt bzw. der Hauptverdiener. Nach traditionellem Rollenverständnis ist dies also der (Ehe-)Mann. Aktuell wäre der Begriff "patriarchlische Macht" wohl zumindest dahingehend zu modifizieren, daß diejenige Person, welche den Hauptanteil zum Lebensunterhalt der Familie beisteuert, Inhaber einer solchen Position sei. Vermittels der empirischen Sozialforschung würde eine solche Konstellation leicht durch eine angepaßte Befragung der zu untersuchenden Personen faßbar sein.(z.B. mit Fragen wie: "Wer ist der Hauptverdiener in Ihrem Haushalt?", "Wer entscheidet über größere Investitionen?", "Wieviel Zeit verbringen Sie mit Hausarbeit?", etc.)

2.1.2 Machtpositionen in Hierarchien

Die Verinnerlichung patriarchalischer Machtstrukturen scheint mir wesentliche Grundlage für diesen Machtbegriff zu sein, der sich eng an die Webersche Anschauung anlehnt. In dieser Sichtweise wird Macht, sofern sie nicht bei Gruppen, Verbänden oder Institutionen verortet wird, gewönlich an Einzelpersonen festgemacht werden, die bestimmte offizielle, amtliche oder freiwillige Positionen und mit fest umrissenen Aufgaben verbundene Ämter innerhalb dieser Strukturen innehaben. Damit stellt sich nicht nur die Frage, wie eine solche Organisation in sich gegliedert ist, sondern in letzter Konsequenz auch, ob eine in diesem Sinne "machtfreie" Gesellschaft überhaupt denkbar ist. Kann es also eine größere Gemeinschaft von Menschen geben, die auf effiziente Weise eine Antwort auf die Fragen und Lösungen für die Probleme hinsichtlich ihrer inneren Organisation finden, ohne dabei explizit oder implizit hierarchische Strukturen zu nutzen? Ich denke, daß dies in erster Näherung aus der historischen Erfahrung verneint werden kann, aber daraus ergibt sich auch, daß eine solche Möglichkeit für zukünftige menschliche Gesellschaften nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Auch hier wäre eine intensivere theoretische Betrachtung notwendig.

2.1.3 Ökonomische Macht

Die Globalisierung der ökonomischen Verhältnisse ist nicht nur ein beliebtes Schlagwort der politischen Klasse geworden, sondern auch eine offensichtliche, konkrete sozialpolitische Realität für alle, die z.B. vom Verlust ihres Arbeitsplatzes bedroht sind und alle, die die wirtschaftliche Entwicklung der Bundesrepublik in den Organen der Medien in den letzten Jahren mitverfolgt haben. Wie ließe sich die Ausübung von Macht oder ein Machtpotential auf diesem Sektor feststellen? In einer ersten Betrachtung mag dies einfach erscheinen, denn durch die monetäre Einheit des Geldes in der jeweiligen Landes-Währung läßt sich recht schnell z.B. ein Vergleich der Gewinne von einzelnen Unternehmen durchführen. Auch die Zahl und Art von Konzernfusionen oder Kooperationen läßt sich recht problemlos untersuchen. Schwieriger gestaltete sich wohl eine Untersuchung, welche sich mit der Ausgabenseite befassen würde oder einen Vergleich zwischen der Macht eines multinationalen Unternehmens und der eines einzelnen, (kleinen) Staates suchte. Dabei sollte man nicht nur an die fiskalische Seite denken, also wieviel Steuern und Abgaben eine Firma z.B. an die öffentliche Hand abführt, sondern auch die soziale Funktion eines Unternehmens betrachten, also z.B. ob und wie sich eine Firma für die Förderung des lokalen Sportbereiches, von Kultur und Wissenschaft engagiert oder für die sonstigen Belange der Arbeitnehmer einsetzt. Auch werden diese Aspekte zusammen mit dem Steueraufkommen und der Zahl der Beschäftigten offensichtlich gerne als Druckmittel gegenüber politischen Entscheidungsträgern gebraucht, so daß dieser Punkt besondere Beachtung verdient.

2.1.4 Die Macht der Wissenschaft

Sodann will ich auf einen Aspekt eingehen, der in der klassischen Machtforschung offensichtlich recht stiefmütterlich behandelt wurde, nämlich den, der sich durch (natur-) wissenschaftliche und/oder technische Überlegenheit ergibt und damit eine der zentralen Machtressourcen darstellt. Die aktuelle Politik aller wichtigen Industrienationen unserer Zeit ist ganz bewußt und offen gezielt darauf ausgerichtet, einen Machtvorsprung auf dem weiten Feld von Naturwissenschaften und Technik gegenüber anderen zu erzielen. Spätestens seit dem zweiten Weltkrieg ist den verantwortlichen Regierungen klar, daß eine Überlegenheit auf diesem Gebiet eine Schlüsselrolle im Ringen um wirtschaftliche, insbesondere auch um militärische Überlegenheit darstellt. Wie ließe sich nun ein Machtvergleich auf internationaler Ebene auf diesem Gebiet durchführen? Denkbar wäre es, den "Grad der Durchsetzung" der jeweiligen Bevölkerung mit technischen Geräten ausgewählter Sorten zu messen und zu vergleichen.(z.B. wieviel Prozent der Menschen eines Landes besitzen einen Fernseher, ein (Mobil-)Telefon, einen Computer, etc.?) Bezüglich der wissenschaftlichen Seite könnte man, um einen ersten Eindruck zu bekommen, schlicht die Zahl der Abschlußarbeiten oder Veröffentlichungen vergleichen, ähnlich den Verfahren, die bei den sog. "Hochschulrankings" eingesetzt werden.

Vergessen werden soll an dieser Stelle aber keinesfalls das Verdienst der Kultur- und Geisteswissenschaften, die für die reibungslose innere Organisation einer Gesellschaft von zentraler Bedeutung sind. Abgesehen von ihrem hohen ideellen Wert als Hort und Quelle der Kultur einer Gesellschaft wird jener Aspekt unter dem Primat einer einseitigen ökonomischen Betrachtungsweise menschlichen Zusammenlebens gern übersehen. Ob ein Staat z.B. die Gewaltproblematik, wie sie sich im Zusammenleben der Bürger ergibt, chauvinistische Tendenzen oder Korruptionsprobleme konstruktiv behandeln kann, dafür ist die Forschung auf gesellschaftswissenschaftlichen Gebieten nicht nur für den Erkenntnisgewinn eminent wichtig. Auch hierin liegt also ein nicht zu unterschätzendes Machtpotential.

2.2 Perspektiven von Macht

Die Wahrnehmung eines in der Gesellschaft so bedeutenden Potentials wie Macht ist eng korreliert mit der Sichtweise des Rezipienten bzw. des Machtausübenden. Wer das Gefühl hat, Spielball einer als willkürlich wahrgenommenen Politik zu sein, wird dem Phänomen der politischen Macht wohl eher skeptisch gegenüberstehen und/oder eine Beschäftigung mit Politik ablehnen. Wer dagegen in einer gewissen Macht-Position in diesem Sinne sich befindet und dies auch so wahrnimmt, wird einem verantwortungsvollen Gebrauch sicher zustimmen und diese Sichtweise wahrscheinlich auch offensiv vertreten wollen.

2.2.1 Macht-Haber

"Macht haben" können Einzelpersonen sowie Zusammenschlüsse von Personen jeglicher aktuell bestehender oder sinnvoll denkmöglicher Art haben, von losen Gruppen über zielgerichtete Vereine und Verbände, sowie politische Parteien bis hin zu Staaten und supranationale Vertragsgemeinschaften. Nicht zu vergessen sind hierbei auch die Nicht- Regierungs-Organisationen, die eine stärker werdende Rolle im globalen Spiel der Kräfte zu bekommen scheinen. An erster Stelle sind hier wohl Banken, Versicherungen und Wirtschaftsunternehmen zu nennen, daneben aber auch solche mit spezifischen politischen Zielen wie z.B. Greenpeace oder Menschenrechtsorganisationen. Strukturelle Macht besitzen daneben Institutionen, die einen festen Platz im gesellschaftlich akzeptierten Gefüge einer Gesellschaft besitzen, wie in Deutschland beispielsweise die Sozialversicherungsträger. In einer analogen Weise besitzen die Exekutivorgane des Staates, die seine bürokratische Organisation regeln, eine nicht zu unterschätzende Macht. Dies wird insbesondere dann deutlich, wenn ein Wechsel in der Staatsform eines Landes auftritt. Aus rein verwaltungspraktischen Gründen ist es in einer solchen Situation wohl notwendig, zumindest einen Kernteil der alten

Exekutive zu übernehmen, sofern kein Ersatz von außen für diese Posten verfügbar ist. Als historische Beispiele seien hier nur die Bundesrepublik nach 1945 und der Osten Deutschlands nach der Wiedervereinigung kurz angedacht.

Wie läßt sich nun ein Machtpotential in diesen Lokationen feststellen? Vermittels der Positionsmethode, die in den Vereinigten Staaten seit den 50er Jahren auf kommunaler Ebene eingesetzt wird, kann man die Inhaber aller Ämter in der Hierarchie einer Stadtverwaltung identifizieren.

Auch die Besetzung politischer Gremien und wichtiger kommunalpolitischer Gremien (worin sich z.B. zentrale Persönlichkeiten der lokalen Wirtschaft finden könnten) sollen dabei berücksichtigt werden. Auf diese Weise kann ein enger Kreis von Amtsinhabern benannt werden, die an der Spitze einer solchen Hierarchie stehen. Dabei werden naturgemäß aber alle informellen, also eben nicht an offizielle Posten gebundenen Machtverhältnisse, unbeachtet bleiben, so daß diese Methode für sich genommen nur geringen Erkenntniswert bietet (s. Böhme, Sabine in: Handbuch Politikwissenschaft, S. 279).

2.2.2 Macht-Ausübung

Macht wird insbesondere dann sichtbar, wenn sie gebraucht wird, also z.B. wenn jemand, der kraft eines Amtes, welches er bekleidet, eine Entscheidung fällt, die relativ weitreichende Folgen für andere Menschen hat und somit auf Widerstand trifft. Dann kommt es wie in der Weberschen Definition darauf an, ob diese Entscheidung auch durchgesetzt werden kann. Man kann also mit dem Wissen, daß politische Entscheidungen in einer pluralistischen Demokratie teilweise unter Kompromissen und, was das Verfahren betrifft, konsensuell gefällt werden, Macht daran messen, wie viel von den ursprünglichen Standpunkten in einer Konfliktsituation bei den beteiligten Parteien sozusagen übrig bleibt bzw. welche Argumentationslinie sich bei einer letztlichen Beschlußfassung durchsetzt. So kann man nachvollziehen, welche Standpunkte sich am Ende eines Entscheidungsfindungsprozesses verglichen mit anfangs dargelegten Zielvorstellungen behaupten konnten. Nach diesem Verfahren arbeitet also die sog. Entscheidungsmethode. Ihr spezifischer Nachteil besteht darin, daß eben diese Ausübung von Macht als systeminhärent positiv gewertet wird (ebd. S. 279-280).

2.2.3 Der Ohn-Mächtige Bürger?

Wie steht es nun um die Macht der einzelnen Bürger, von denen in seiner Gesamtheit als Volk nach Artikel 20 des Grundgesetzes alle Staatsgewalt ausgehen soll? Hier sind zunächst die allgemeinen Wahlen und Abstimmungen zu den unterschiedlichen Parlamenten zu nennen, in denen (fast ausschließlich) die Delegierten der Parteien die politischen Ansichten der einzelnen vertreten sollen. Auch bei der Besetzung anderer Gremien ist eine Mitbestimmung nach der demokratischen Methode möglich und gewünscht, wie z.B. bei den Sozialwahlen oder der gewerkschaftlichen Mitbestimmung. Jedoch kann eine niedriger Beteiligungsgrad bei Wahlen durchaus als Indikator einer gewissen "Ohn-Machts"-Perspektive seitens der Bürger angesehen werden. Diese Perzeption, ob sie nun die realen Verhältnisse angemessen trifft oder auch nicht, kann von keinem Politiker demokratischer Gesinnung gewollt werden. Denn "Demokratien sind [...] in höherem Maße auf gesellschaftliches Wissen und Anerkennung von Werten in der Bevölkerung begründet als alle anderen politischen Systeme. Ihre Reduktion auf geschichtlich einmal institutionalisierte Verfahren und Prozesse ohne entsprechendes Wissen und ohne die entsprechende verhaltensrelevante Anerkennung in der Bevölkerung wäre ein Krisensymptom, das langfristige Entwicklungsstörungen induzierte." (Greven, 1991 S. 5)12 Von politikwissenschaftlicher Seite ist also nicht nur zu klären, ob ein in der Praxis etabliertes System der institutionalisierten Gewaltenteilung und wenn ja, wie funktioniert, sondern auch, ob sich die Bürger mit ihrem Platz im System in einem echten, ursprünglichen Sinn identifizeren. Tun sie oder können sie dies nicht, gleich ob sie in ihrer Beurteilung politischer Verhältnisse richtig oder falsch liegen, kann, ja muß man von einer Krise der Demokratie sprechen.

3. Macht als abstrakte Größe im System Demokratie

Schließlich möchte ich kurz auf den Luhmannschen Begriff der Macht eingehen, wie er ihn in seinem gleichnamigen Buch von 1988 beschrieben hat.

Luhmann begreift Macht als Kommunikationsmedium für die Übertragung von Selektionsleistungen, als Spannungsgefälle zwischen einem "Alter", welcher als Machthaber ein bestimmtes Sanktionspotential besitzt und einem "Ego", als einem in diesem Potential stehenden, der wie auch "Alter" eine Reihe von Handlungsalternativen besitzt. Mit der Steigerung der Freiheit auf beiden Seiten steige auch die Macht, welche beide miteinander verbindet (s. S. 8). Schon hier wird deutlich, daß der Luhmannsche Machtbegriff in erster Linie auf das Potential Macht abzielt, nicht aber die konkret sichtbare Macht, die in einer "macht"-vollen Handlung liegt, z.B. eine Kriegshandlung oder auch das Unterzeichnen eines Vertrages, wobei letzteres nach Luhmann die Selektionsmöglichkeiten beider Vertragspartner gleichermaßen einschränkt. Handlungen solcher Art fallen hier unter die Kategorie Reproduktion von Selektionsleistungen. Selektion auf Seiten der Handelnden setzt aber immer voraus, daß eben Freiheit bezülich des Handelns besteht. Allein deshalb wird der Gültigkeitsbereich eines solchen Machtbegriffes immer auf freiheitliche Gesellschaftsordnungen beschränkt sein. Dies schließt also nicht die negativen Sanktionsmöglichkeiten bei Verträgen mit nicht-demokratisch-verfaßten Staaten aus!

Weiterhin spricht Luhmann davon, daß Macht an sich nicht meßbar sei, da "[...] die Wissenschaft, gelänge ihr eine Messung von Macht, die soziale Wirklichkeit verändern, nämlich Substitute zerstören, als falsche Annahmen entlarven würde."(S. 10) Dazu ist zu sagen, daß wenn man Macht als Verhältnis von Freiheitsgraden zueinander begreift und diese in der Demokratie vermittels gleicher und geheimer Wahl auf politische Repräsentanten übertragen wird, man Macht also messen kann durch die Zahl der abgegebenen Stimmen, welche jeder der Kandidaten auf sich vereinigt hat. Denn in den Mandaten sind nun die kumulierten Freiheitsgrade der Bürger symbolisiert.

Die Problematik des Begriffs von Macht, begründet auf einer Differenz von Code und Kommunikationsbegriff, liegt darin, daß sie von einem relativ statischen Gesellschaftsbild ausgeht, welches feste institutionelle Regeln besitzt (vgl. S. 15 - 16). Daß einzelne Machthaber für die Zurechnungsregeln von Code und Kommunikationsprozeß nicht ursächlicher sind als diese Regeln selbst, gilt wohl nur für Besetzung von per se mit Amtsmacht ausgestatteten Positionen, sicher aber nicht, wenn die Regeln neu geschaffen werden. Damit beschreibt Luhmanns Theorie wohl deutlich die Handlungsabläufe innerhalb weit ausdifferenzierter Gesellschaften, ob diese aber z.B. auf internationaler Ebene oder in prä- demokratischen Staaten Gültigkeit besitzt, bleibt also fragwürdig. Zu Beginn von Kapitel II (S. 19) spricht Luhmann davon, daß sich Macht von anderen Kommunikationsmedien dadurch unterscheidet, daß sich Komplexität durch Handeln auf beiden Seiten der Handelnden reduziert. Unter der Voraussetzung, Geld als ebensolches Kommunikationsmedium zu betrachten, ist zu fragen, ob denn Erwerbsarbeit und die damit verbundene Reduktionsleistung der Komplexität in Form von Geldeinheiten nicht auch in diese Kategorie aktiven Handelns gehört? Ansonsten müßte man ja annehmen, daß Erwerbsarbeit in die Kategorie des Erlebens fiele.

Luhmann hat deutlich die zwei Seiten der Kategorisierung von Selektion als Handeln in dessen Funktion für die Freiheit einer Gesellschaft angegeben: Zum einen ist sie Bedingung für diese Freiheit, indem sie den Individuen einen vergleichsweise hohen Autonomiestatus des Handelns zugesteht. Diese Autonomie kann jedoch nicht so weit gehen, daß sie die Grundbedingungen ihrer Möglichkeit gefährdet. Also muß es Grenzen dafür geben: Da "...[der Prozeß der Differenzierungen] nicht uneingeschränkt geschehen kann, muß das Handeln gleichsam wieder eingefangen und domestiziert werden." Aber daß die damit einhergehenden formalen Mechanismen "[...]ihre primäre Funktion in einem Produktionsumweg für höhere gesellschaftliche Komplexität [haben]", muß eindeutig bezweifelt werden. Denn Zweck einer jeden Institution ist ein für sie spezieller, konkret angebarer. Beispielsweise ist der Zweck juristischer Entscheidungen die Behandelung konkreter Rechtsfälle mit dem Ideal der (Wieder-)Herstellung eines jeweils gerechten Zustandes, die Komplexität der Rechtsordnung im folgenden ergibt sich dann organisch inhärent aus dem fortlaufenden Prozeß der Rechtsprechung.

Weiter unten (S. 23) führt Luhmann aus, daß sich Liebe, Geld und die Überredung zu Wertkonsens nicht als Fälle von Macht spezifizieren lassen. Wenn aber Macht als Kommunikationsmedium Selektionsleistungen im allgemeinen übertragen soll, muß dies auch und gerade systemübergreifend möglich sein, z.B. aus dem System "Politik" in das System "Ökonomie" und umgekehrt. In diesem Sinne könnte man davon sprechen, daß "Geld" und "Liebe" von der gleichen Kategorie wie "Macht" sind, aber die Überredung zu Wertkonsens stellt wohl eher einen Fall von Verwirklichung einer Vermeidungsalternative dar, in dem das Potential Macht sich in realen Wirkungen in der Welt niederschlägt. Ansonsten wäre es naheliegender, schlicht vom Gebrauch einer kulturellen Hegemonialstellung zu reden. Weiterhin kann man sagen, daß Geld, welches nur als Kapital oder im Wert oder Kurs einer gehandelten Aktie vorhanden ist und damit dem Wirtschaftskreislauf nicht zur Verfügung steht, in dieser Potentialeigenschaft eine Form von Macht darstellt. An diesem Punkt soll die Besprechung der Luhmannschen Position abgebrochen werden. Insgesamt hat er offensichtlich eine wohlgesicherte Beschreibung stabiler demokratischer Rechtssysteme und der hierauf basierenden supranationalen Vertragssysteme gegeben. Als einheitliche Gesellschaftstheorie scheint sie jedoch aufgrund ihrer statischen Perspektive erweiterunsgbedürftig. Ohne eine Beliebigkeit der Beschreibung gesellschaftlicher Zusammenhänge akzeptieren zu wollen, bleibt doch die Frage, ob es nicht besser wäre, ein Nebeneinander einer Mehrzahl von Macht- und Gesellschaftstheorien zu akzeptieren, kulturspezifische Eigenheiten jeweils stärker berücksichtigen und damit besser spezifische Machtverteilungen begreifen zu können. Die begriffliche Differenz z.B. zum anglo-amerikanischem Begriff "power" zeigt ja, daß eine unterschiedliche Wahrnehmung der (historischen!) Wirklichkeit sich auch in unterschiedlicher theoretischer Perzeption des Sachverhaltes "Macht" niederschlägt. Möglicherweise wäre es besser, das Augenmerk auf Eigenschaften zu richten, die allen Gesellschaften zu eigen sind. So ist es für jeden "Macht"-Haber wie auch für jede Institution wichtig, daß die in Machtstrukturen eingebundenen Individuen von übergeordneten Instanzen getroffene Entscheidungen im Sinne der Vorgaben des generalisierten Kommunikationscodes für sich akzeptieren und jeweils in Selektionsleistungen umsetzen. Denn um so mehr sie dies nicht tun, gefährden sie ja die Macht als Potential in ihrer Gesellschaft. Damit werden zum einen die "korrekte" Perzeption der Machtstruktur der in ihr eingewobenen Einzelnen, zum anderen die Ausbreitungsgeschwindigkeit funktional wichtiger Entscheidungen (die mithin die maximale Größe ihrer Gesellschaft festlegt), zu den real wie theoretisch bedeutendsten Merkmalen einer menschlichen Gemeinschaft.

Literatur:

Stammen, Theo: "Grundlagen der Politik" in: Grundwissen Politik. Bonn 1997.

Holtmann, Everhard et al. (Hrsg.): "Politiklexikon". München 1994.

Greven, Th. Michael (Hrsg.): "Macht in der Demokratie". Baden-Baden 1991.

Gebhard, Jürgen; Münkler, Herfried (Hrsg.): "Bürgerschaft und Herrschaft". Baden-Baden 1993.

Görlitz, Axel; Prätorius, Rainer (Hrsg.): "Handbuch Politikwissenschaft". Reinbek 1987.

Luhmann, Niklas: "Macht". Stuttgart 1988.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Stand: November 1995.

[...]


1 Stammen, Theo: "Grundlagen der Politik" in: Grundwissen Politik, Bonn 1997 S. 13

2 Hanke, Peter: "Macht und Herrschaft" in: Holtmann, Everhard (Hrsg.): Politiklexikon. München 1994. S. 348

3 ebd. S. 349

4 Stammen, Theo (Anm. 1) S. 31

5 Diese Tatsache mag Warnung genug sein für die aktuelle Politik, nicht zuviel Handlungskompetenz an das global freie Spiel der Kräfte des (Weltwirtschafts-)Marktes abzugeben, denn wenn hinreichend soziales Krisenpotential mit einer solchen Wahrnehmungsverschiebung bzgl. des politischen Systems bei einer genügend großen Menge Bürger zusammenträfe, würde ein vehementer Ausbruch von Gewalt gegen die bestehende politische Ordnung allein logische Folge dieser Umstände sein. Die Gefahr in diesem Punkt liegt meines Erachtens insbesondere darin, daß eine solche Krisenlage und die sich daraus ergebenden Handlungsnotwendigkeiten gerade vom überwiegenden Teil der professionell mit Politik beschäftigten Personen eben auf Grund ihrer beruflichen Einbindung und damit traditionellen Perzeption völlig falsch beurteilt würden. (Eine ausführliche theoretische Begründung für diese These würde eine tiefere Rekursion auf sozialpsychologische Sachverhalte erfordern.)

6 Holtmann, 1994 S. 52

7 Regieren sollen also diejenigen (Gruppen), welche die besten sachlichen Lösungen für die

8 Schiller, Theo: "Machtprobleme in einigen Ansätzen der neueren Demokratietheorie" in: Greven, Michael (Hrsg): Macht in der Demokratie. Baden-Baden 1991. S. 144

9 ebd. S 144

12 Ohne sämtliche anderen Motive für die Nichtbeteiligung an demokratischen Wahlen diskreditieren zu wollen, sollte sich die "politische Klasse" von daher dazu durchringen, ein Mehr an Bürgerbeteiligung in Richtung einer direkteren demokratischen Mitbestimmung auf einzelnen Feldern, insbesondere der Kommunalpolitik, zu ermöglichen um so zunächst die Motivation der Bürger für eine politische Betätigung zu steigern. Die technischen Optionen z.B., die in dieser Richtung seit der Einführung des maschinenlesbaren Personalausweises bestehen, sind bei weitem noch nicht ausgeschöpft.

Excerpt out of 12 pages

Details

Title
Über den Begriff der Macht in der modernen Demokratie
College
University of Duisburg-Essen
Course
Seminar Grundbegriffe der Politikwissenschaft
Grade
2,0
Author
Year
1998
Pages
12
Catalog Number
V97792
ISBN (eBook)
9783638962438
File size
364 KB
Language
German
Keywords
Begriff, Macht, Demokratie, Seminar, Grundbegriffe, Politikwissenschaft
Quote paper
Stefan Czinczoll (Author), 1998, Über den Begriff der Macht in der modernen Demokratie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/97792

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