John Locke; Biographie + Staatstheorie


Ponencia / Ensayo (Colegio), 2000

4 Páginas


Extracto


Biographie:

- wurde 29.08.1632 in Wrington bei Bristol geboren
- Vater war Rechtsgelehrter und Gerichtsbeamter
- Ausbildung auf der aristokratischen Westminter School
- Studium in Oxford (Medizin und Naturwissenschaften)
- Lehrte später Griechisch, Rhetorik und Moralphilosophie
- Ist Begründer des englischen Empirismus
- Hatte den größten Einfluß auf das 18. Jahrhundert
- Gab auf einer ganzen Reihe von Gebieten nachhaltige Denkanstöße
- polit Philosophie > Gewaltenteilung + Recht auf Widerstand
- relig. Philosophie > Idee der Toleranz + Meinungsfreiheit
- prakt. Philosophie > Ursprung der Erkenntnis
- Gleichberechtigung der Geschlechter
- starb am 28.10.1704 in Oates

- Ziel:

Philosophie sollte nicht das Gesicht einer Naturwissenschaft erhalten, sondern als

praktische Philosophie angewandt werden.

- Charakter: sehr bescheiden, intellektuell, lebte zurückgezogen
- bedeutende Werke:

"An Essay Concerning Toleration" (1668)

"An Essay Concerning Human Understanding" (1671) "Two Treatises of Civil Government" (1690)

Der Naturzustand:

- historisches Stadium der Menschheit (Erhaltung von sich und anderer)
- ist verbindlich und kann von jedem Einzelnen erzwungen werden
- Mensch sind alle gleich und frei + Herr über seine Person und Besitztümer + uneingeschränkter Genuß aller Rechte und Vorrechte des Naturgesetzes
- Jeder ist sein eigener Richter
- da Jeder gleich frei ist, muß man fortwährend mit Übergriffen rechnen
- Besitz ist unsicher + Furcht vor Gefahr

Der Gesellschaftszustand:

- freiwillige Vereinbarung von Individuen zur Erhaltung ihres Lebens, ihrer Freiheiten + Güter
- Zweck: Schutz von Sicherheit, Freiheit und Eigentum dieser Individuen
- Nur so viel Eigentum erarbeiten, wie man verbraucht
- Trennung von Staat und Kirche
- Menschl. Vernunft entscheidet, ob es einen Gott gibt
- Gewaltenteilung zur Machtbegrenzung
- Wichtigste Gewalt = die Legislative, da ohne sie keine Gesellschaft entsteht
- Sie ist öffentlich bekannt und zum Wohle des Volkes
- Sie darf ihre Gesetzgebung nicht weitergeben = Die Seele des Staates"
- Einheitlicher Willen wird durch das Mehrheitsprinzip erreicht; mit der Zustimmung >Unterwerfung der Mehrheit
- Unterschied zwischen ausdrücklicher und stillschweigender Zustimmung
- Steuern dürfen nur mit Zustimmung des Volkes/Volksvertreter erhoben werden
- Sobald die Regierung die Erfüllung ihres Zweckes nicht mehr gewährleisten kann, fallen die abgetretenen Rechte an die Gesellschaft oder an das Einzelne Individuum zurück.
- Bevor eine Gesellschaft entsteht mußvorhanden sein:
- Anerkanntes Gesetz mit allgemeiner Zustimmung =Maßstab zur Entscheidung aller

Streitfälle + unparteiischer Richter mit Autorität, der nach dem eingeführten Gesetz ehrlich entscheidet + angemessen entscheidet, wann immer es verlangt wird (Judikative)

- Wer gegen das Gesetz verstößt wird bestraft - nötigenfalls mit Gewalt (Exekutive)
- Ziel: Mängel des Naturzustandes zu vermeiden und ihnen abzuhelfen, indem eine allen bekannte Autorität eingesetzt wird, die jedes Mitglied in der Gesellschaft anrufen kann und sich jeder in der Gesellschaft fügen muß.
- Sobald diese Autorität entfällt, befinden sich die Individuen im Naturzustand.

Beendigung des Gesellschaftszustand:

- wenn dem Volk der Eigentum genommen wird, so befindet sich es im Kriegszustand
- Vertrauensbruch der Regierung > Macht fällt an das Volk zurück
- Volk hat das Recht, zu ihrer ursprünglichen Freiheit zurückzukehren und eine neue Regierung zu wählen.
- Staat hat keinerlei soziale Verantwortung
- Wenn Abgeordnete versuchen zu bestechen oder Wahlmänner vorschreiben, dann kann die Regierung gestürzt werden, denn großer Vertrauensbruch
- Das Volk ist der Richter
- In Einzelfällen unter Privatpersonen vernünftig, damit nicht das Wohlergehen von Millionen gefährdet wird.
- Wenn die Regierung die Entscheidung abgibt, dann bleibt nur übrig, den Himmel anzurufen = Kriegszustand > geschädigte Masse muß selbst entscheiden, wann sie den Himmel um Hilfe bittet
- Solange die Gesellschaft besteht kein zurückfallen in den Naturzustand
- Dauer der amtierenden Legislativen ist festgesetzt
- Wenn Ablauf dieser Zeit, Regierung kann eine neue in alter Form gründen

Unterschiede zwischen T. Hobbes und J. Locke:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quellen:

Philosophie in Text und Darstellung" Informationen aus der Klasse 11 Internet: www. Hausarbeiten.de Sophies Welt

Arbeit von der Bonner Universität für polit. Wissenschaften Lexikas

Final del extracto de 4 páginas

Detalles

Título
John Locke; Biographie + Staatstheorie
Autor
Año
2000
Páginas
4
No. de catálogo
V98099
ISBN (Ebook)
9783638965507
Tamaño de fichero
373 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
John, Locke, Biographie, Staatstheorie
Citar trabajo
Susann Riedel (Autor), 2000, John Locke; Biographie + Staatstheorie, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/98099

Comentarios

  • visitante el 24/6/2002

    naja....

    das ist wohl eher ein stichwortzettel als ein referat. eine menge fakten in sinnloser reihenfolge niedergeschrieben. nicht sonderlich hilfreich!

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Título: John Locke; Biographie + Staatstheorie



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