In dieser Arbeit soll überprüft werden, ob die momentane Drittsendefenster-Situation dem Anspruch der Pluralitätssicherung von Meinungen genügt. Dazu werden zunächst Meinungsvielfalt und Drittsenderegelung aus rechtlicher Perspektive beleuchtet, daraufhin ihre gegenwärtige Praxis im Hinblick auf die Meinungsvielfalt beurteilt sowie abschließend die getroffenen Aussagen zusammengefasst und ein Fazit gezogen.
Diese Arbeit besteht aus einem theoretischen Teil, welcher die rundfunkpolitische Maxime Meinungsvielfalt zum Gegenstand hat. Dabei werden zunächst die grundlegenden Begriffe Vielfalt und Meinung beleuchtet und der untrennbare Zusammenhang zwischen Meinung(säußerung), Meinungsvielfalt, Meinungsbildung und Meinungsmacht hergestellt. Danach soll die rundfunkrechtliche Entwicklung der Meinungsvielfalt bis zu ihrer heutigen Umsetzung im dual organisierten Rundfunksystem aufgezeigt werden, um die aus diesem hervorgehende Drittsendefenster-Regelung einordnen zu können. Die Vorschrift selbst wird anschließend detailliert beschrieben. Weil es sich um eine Thematik des Rundfunkrechts handelt, sind die Theoriegrundlagen auch rein rechtlicher Natur.
Mit der praktischen Umsetzung von Sendefenstern unabhängiger Dritter beschäftigt sich der restliche Teil der Arbeit. Dabei wird anfangs begründet, warum RTL und Sat.1 zu deren Einräumung verpflichtet sind sowie die Fensterprogrammveranstalter mit ihren jeweiligen Sendungen aufgeführt und Aussagen zu Ausstrahlungs-Gegebenheiten wie Sendeumfang, -platzierungen und Ausstrahlungszeiten getroffen. Damit wird übergeleitet zum ersten der drei Aspekte, anhand derer die Forschungsfrage nach dem Beitrag zur Meinungsvielfalt beantwortet werden soll: dem Zuschaueraufkommen der Drittsendungen als Voraussetzung für Meinungsbildung und -vielfalt. Ob der zweite Aspekt, die Vielfalt von verschiedenen unabhängigen Drittanbietern, erfüllt wird, klärt der anschließende Abschnitt. Zuletzt wird anhand einer empirischen Untersuchung Meinungspluralität unter dem dritten Aspekt, der Vielfalt von Programminhalten, bewertet.
Am Ende werden die Ausführungen und Erkenntnisse zusammengefasst und münden in ein abschließendes Fazit, in welchem eine Gesamteinschätzung dazu erfolgt, ob die Praxis der Sendefenster für unabhängige Dritte der Forderung folgt, meinungsvielfältig zu sein.
Inhaltsverzeichnis
I Einleitung
1 Problematik
2 Problemstellung und Struktur der Arbeit
3 Forschungsstand
II Theoretische Grundlagen zur Meinungsvielfalt
1 Vielfalt und Meinung
2 Der Zusammenhang zwischen Meinung(säußerung), Meinungsbildung, Meinungsvielfalt und Meinungsmacht
3 Rundfunkrechtliche Entwicklungen
4 Binnen- und Außenpluralismus
5 Der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) als rechtliche Grundlage für Drittsendefenster
5.1 Der Dritte Rundfunkänderungsstaatsvertrag
5.2 Der Sechste Rundfunkänderungsstaatsvertrag
5.3 Der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag
III Sendefenster für unabhängige Dritte in der Praxis
1 Die Verpflichtung von RTL und Sat.1 zur Einräumung
2 Die derzeitigen Veranstalter und ihre Sendungen bei RTL und Sat.1
3 Die Ausstrahlung
3.1 Umfang und Platzierung der Sendezeiten
3.2 Die tatsächlichen Ausstrahlungszeiten
4 Aspekte der Meinungsvielfalt
4.1 Das Zuschaueraufkommen
4.2 Anbietervielfalt
4.3 Inhaltevielfalt
IV Schlussbemerkungen
1 Zusammenfassung
2 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht, ob die derzeitige Praxis der Sendefenster für unabhängige Dritte im deutschen Privatfernsehen den gesetzlichen Anspruch zur Sicherung der Meinungsvielfalt erfüllt. Die zentrale Forschungsfrage lautet, ob die Einräumung dieser Sendezeit tatsächlich einen Beitrag zur Meinungsvielfalt leistet oder ob die aktuelle Umsetzung ihr Ziel verfehlt.
- Rechtliche Grundlagen der Meinungsvielfalt und der Drittsenderegelung
- Analyse der Zuschauerreichweiten von Drittsendungen
- Untersuchung der Anbieterstruktur und -vielfalt
- Empirische Inhaltsanalyse zur Pluralität der gesendeten Programminhalte
- Kritische Bewertung der aktuellen Vergabepraxis von Drittsendelizenzen
Auszug aus dem Buch
1 Problematik
„Triebe, Trash und Tralala: Privatfernsehen in Deutschland. RTL und Sat.1 dominieren den Markt mit viel Buntem und wenig Gehaltvollem. Doch in ihrem Programm verstecken sich Sendungen, auf die sie keinen Einfluss haben.“ Mit den Sendungen meint das medienkritische NDR-Magazin ZAPP solche, die von unabhängigen Dritten produziert werden. Sie sollen die marktbeherrschende Position dieser Sender schmälern und durch Inhalte bereichern, welche zu dem Bunten und wenig Gehaltvollen im Gegensatz stehen. Diese so genannten Drittfensterprogramme sind eine im Jahre 1997 eingeführte Maßnahme der Medienpolitik, um die für das Demokratieverständnis unserer Gesellschaft wichtige Vielfalt von Meinungen im Privatfernsehen zu sichern.
Seit ihrem Bestehen wird an ihnen gezweifelt. Laut Heide Simonis zum Beispiel stellen die Sendungen „oft einen solchen Bruch im Programm dar, da[ss] man fassungslos davor steht“. Die frühere SPD-Politikerin forderte deshalb schon 1999 die Abschaffung der rundfunkrechtlichen Vorschrift. Aktuell zweifeln Kritiker an ihrer Sinnhaftigkeit, weil es im heutigen digitalen Zeitalter angeblich nicht mehr an Meinungsvielfalt mangelt. Als „Fernsehen, wie aus der Zeit gefallen“, bezeichnete ZAPP die bestehende Lage mit den Fensterprogrammen unabhängiger Dritter.
Aktuelle Brisanz besitzt das Thema durch das derzeitige Vergabeverfahren von Drittsendelizenzen für die anstehende Ausstrahlungsperiode von 2013 bis 2018. Es kam im Zuge dessen nämlich zu einer Klagewelle, die einen Wandel in der nationalen Fernsehwelt nach sich ziehen könnte.
In dieser Arbeit soll überprüft werden, ob die momentane Drittsendefenster-Situation dem Anspruch der Pluralitätssicherung von Meinungen genügt. Dazu werden zunächst Meinungsvielfalt und Drittsenderegelung aus rechtlicher Perspektive beleuchtet, daraufhin ihre gegenwärtige Praxis im Hinblick auf die Meinungsvielfalt beurteilt sowie abschließend die getroffenen Aussagen zusammengefasst und ein Fazit gezogen.
Zusammenfassung der Kapitel
I Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik der Drittsendefenster ein und stellt die Forschungsfrage sowie den strukturellen Aufbau der Untersuchung vor.
II Theoretische Grundlagen zur Meinungsvielfalt: Dieses Kapitel erläutert die verfassungsrechtlichen und rundfunkpolitischen Maximen der Meinungsvielfalt und ordnet die Drittsenderegelung in den Rundfunkstaatsvertrag ein.
III Sendefenster für unabhängige Dritte in der Praxis: Der Hauptteil analysiert die praktische Umsetzung, die Zuschauerzahlen, die Anbietervielfalt und die inhaltliche Qualität der Drittsendungen im Jahr 2011.
IV Schlussbemerkungen: Das Kapitel fasst die zentralen Erkenntnisse zusammen und zieht ein kritisches Fazit über den tatsächlichen Beitrag der Drittsendefenster zur Meinungsvielfalt.
Schlüsselwörter
Sendefenster, Meinungsvielfalt, Privatfernsehen, Rundfunkstaatsvertrag, Medienpolitik, Drittsenderegelung, Programmvielfalt, Zuschaueranteile, Lizenzvergabe, Pluralität, Binnenpluralismus, Außenpluralismus, RTL, Sat.1, Inhaltsanalyse.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Wirksamkeit von sogenannten Drittsendefenstern im deutschen Privatfernsehen und deren Beitrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themenfelder umfassen das Rundfunkrecht, die Analyse von Zuschauerreichweiten, die Anbietervielfalt und eine empirische Inhaltsanalyse von ausgewählten Drittsendungen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es zu überprüfen, ob die derzeitige gesetzliche Verpflichtung zur Einräumung von Sendezeit für unabhängige Dritte tatsächlich zur Pluralität von Meinungen beiträgt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtstheoretische Analyse der Bestimmungen sowie eine empirische Themenanalyse, um die inhaltliche Pluralität der Sendungen systematisch zu bewerten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der praktischen Umsetzung bei den Sendern RTL und Sat.1, beleuchtet die Platzierung der Sendungen, die Auswahl der Anbieter und die Qualität der ausgestrahlten Programminhalte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselwörter sind unter anderem Meinungsvielfalt, Drittsendefenster, Rundfunkstaatsvertrag, Zuschauerakzeptanz, Medienregulierung und Programmvielfalt.
Warum ist die KEK so wichtig für diese Arbeit?
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) trifft endgültige Entscheidungen zur Bekämpfung vorherrschender Meinungsmacht, an die die Landesmedienanstalten gebunden sind.
Welches Fazit zieht der Autor zur derzeitigen Praxis?
Das Fazit ist negativ: Die Drittsendefenster tragen aufgrund niedriger Zuschauerquoten, unvorteilhafter Sendezeiten und mangelnder Anbieterpluralität kaum effektiv zur Meinungsvielfalt bei.
- Arbeit zitieren
- Mario Thieme (Autor:in), 2012, Sendefenster für unabhängige Dritte im deutschen Privatfernsehen und ihr Beitrag zur Meinungsvielfalt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/981481