In dieser Arbeit soll überprüft werden, ob die momentane Drittsendefenster-Situation dem Anspruch der Pluralitätssicherung von Meinungen genügt. Dazu werden zunächst Meinungsvielfalt und Drittsenderegelung aus rechtlicher Perspektive beleuchtet, daraufhin ihre gegenwärtige Praxis im Hinblick auf die Meinungsvielfalt beurteilt sowie abschließend die getroffenen Aussagen zusammengefasst und ein Fazit gezogen.
Diese Arbeit besteht aus einem theoretischen Teil, welcher die rundfunkpolitische Maxime Meinungsvielfalt zum Gegenstand hat. Dabei werden zunächst die grundlegenden Begriffe Vielfalt und Meinung beleuchtet und der untrennbare Zusammenhang zwischen Meinung(säußerung), Meinungsvielfalt, Meinungsbildung und Meinungsmacht hergestellt. Danach soll die rundfunkrechtliche Entwicklung der Meinungsvielfalt bis zu ihrer heutigen Umsetzung im dual organisierten Rundfunksystem aufgezeigt werden, um die aus diesem hervorgehende Drittsendefenster-Regelung einordnen zu können. Die Vorschrift selbst wird anschließend detailliert beschrieben. Weil es sich um eine Thematik des Rundfunkrechts handelt, sind die Theoriegrundlagen auch rein rechtlicher Natur.
Mit der praktischen Umsetzung von Sendefenstern unabhängiger Dritter beschäftigt sich der restliche Teil der Arbeit. Dabei wird anfangs begründet, warum RTL und Sat.1 zu deren Einräumung verpflichtet sind sowie die Fensterprogrammveranstalter mit ihren jeweiligen Sendungen aufgeführt und Aussagen zu Ausstrahlungs-Gegebenheiten wie Sendeumfang, -platzierungen und Ausstrahlungszeiten getroffen. Damit wird übergeleitet zum ersten der drei Aspekte, anhand derer die Forschungsfrage nach dem Beitrag zur Meinungsvielfalt beantwortet werden soll: dem Zuschaueraufkommen der Drittsendungen als Voraussetzung für Meinungsbildung und -vielfalt. Ob der zweite Aspekt, die Vielfalt von verschiedenen unabhängigen Drittanbietern, erfüllt wird, klärt der anschließende Abschnitt. Zuletzt wird anhand einer empirischen Untersuchung Meinungspluralität unter dem dritten Aspekt, der Vielfalt von Programminhalten, bewertet.
Am Ende werden die Ausführungen und Erkenntnisse zusammengefasst und münden in ein abschließendes Fazit, in welchem eine Gesamteinschätzung dazu erfolgt, ob die Praxis der Sendefenster für unabhängige Dritte der Forderung folgt, meinungsvielfältig zu sein.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Problematik
- Problemstellung und Struktur der Arbeit
- Forschungsstand
- Theoretische Grundlagen zur Meinungsvielfalt
- Vielfalt und Meinung
- Der Zusammenhang zwischen Meinung(säußerung), Meinungsbildung, Meinungsvielfalt und Meinungsmacht
- Rundfunkrechtliche Entwicklungen
- Binnen- und Außenpluralismus
- Der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) als rechtliche Grundlage für Drittsendefenster
- Der Dritte Rundfunkänderungsstaatsvertrag
- Der Sechste Rundfunkänderungsstaatsvertrag
- Der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag
- Sendefenster für unabhängige Dritte in der Praxis
- Die Verpflichtung von RTL und Sat.1 zur Einräumung
- Die derzeitigen Veranstalter und ihre Sendungen bei RTL und Sat.1
- Die Ausstrahlung
- Umfang und Platzierung der Sendezeiten
- Die tatsächlichen Ausstrahlungszeiten
- Aspekte der Meinungsvielfalt
- Das Zuschaueraufkommen
- Anbieter Vielfalt
- Inhaltevielfalt
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit der Frage, ob die Einräumung von Sendefenstern für unabhängige Dritte im deutschen Privatfernsehen einen Beitrag zur Meinungsvielfalt leistet. Die Arbeit analysiert die aktuelle Situation in Bezug auf Drittsendefenster und untersucht, ob die rechtlichen Vorgaben zur Sicherung der Meinungsvielfalt in der Praxis erfüllt werden.
- Die Bedeutung der Meinungsvielfalt für eine demokratische Gesellschaft
- Die rechtliche Grundlage und Entwicklung der Drittsendefensterregelung
- Die praktische Umsetzung der Drittsendefensterregelung bei RTL und Sat.1
- Die Analyse des Zuschaueraufkommens und der Anbietervielfalt der Drittsendungen
- Die Bewertung der Inhaltevielfalt der Drittsendungen im Hinblick auf die Meinungsvielfalt
Zusammenfassung der Kapitel
- Die Einleitung führt in die Problematik der Drittsendefenster ein und stellt die Forschungsfrage auf.
- Das zweite Kapitel beschreibt die Problemstellung und die Struktur der Arbeit und skizziert den Aufbau der Untersuchung.
- Im dritten Kapitel wird der Forschungsstand beleuchtet, wobei bestehende Studien zum Thema und die relevante Literatur vorgestellt werden.
- Kapitel vier beschäftigt sich mit den theoretischen Grundlagen zur Meinungsvielfalt und beleuchtet die relevanten Begriffe und Zusammenhänge.
- Kapitel fünf befasst sich mit der rundfunkrechtlichen Entwicklung und der rechtlichen Grundlage für Drittsendefenster.
- Kapitel sechs analysiert die Praxis der Sendefenster für unabhängige Dritte und betrachtet die Verpflichtung von RTL und Sat.1 zur Einräumung, die derzeitigen Veranstalter und ihre Sendungen sowie die Ausstrahlungszeiten und -platzierung.
- Kapitel sieben untersucht verschiedene Aspekte der Meinungsvielfalt und analysiert das Zuschaueraufkommen, die Anbietervielfalt und die Inhaltevielfalt der Drittsendungen.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den zentralen Begriffen Meinungsvielfalt, Rundfunkrecht, Drittsendefenster, Privatfernsehen, RTL, Sat.1, Programmgestaltung, Zuschaueraufkommen, Anbietervielfalt und Inhaltevielfalt. Dabei wird insbesondere der Beitrag der Drittsendungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im deutschen Privatfernsehen untersucht.
- Citation du texte
- Mario Thieme (Auteur), 2012, Sendefenster für unabhängige Dritte im deutschen Privatfernsehen und ihr Beitrag zur Meinungsvielfalt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/981481