Wettbewerb im Dualen System


Term Paper, 2002

15 Pages, Grade: 3,0


Excerpt


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Beschluss der EU-Kommission und des Europäischen Gerichts

3. Der abfallrechtliche Rahmen
3.1. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
3.2. Die Verpackungsverordnung
3.3. Die EU-Verpackungsrichtlinie

4. Duale Systeme
4.1. Die Duales System Deutschland AG
4.2. Die Landbell AG

5. Wettbewerb und Monopole
5.1. Marktmacht im Monopol
5.2. Natürliches Monopol
5.3. Duales System als natürliches Monopol?

6. Wettbewerb Dualer Systeme
6.1. Grundmodell 1: Gebietskonzessionen
6.2. Grundmodell 2: Freie Wahl der Dualen Entsorger
6.3. Grundmodell 3: Das Lizenzmodell nach britischem Vorbild
6.4. Grundmodell 4: Die DSD AG als reine Inkassostelle

7. Fazit

Abbildungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Duales System Deutschland AG (DSD) ist vor über zehn Jahren gegründet worden und ist zur Zeit das einzig zugelassene System in Deutschland.[1] „Das Duale System ist eine Selbsthilfeorganisation der Wirtschaft, gegründet mit dem Ziel, mit juristischen und ökologischen Auflagen der Politik vernünftig und regelkonform umgehen zu können.“[2]

Bisher hatte sie ein Entsorgungsmonopol, welches durch die Entscheidungen der EU-Kommission und des Europäischen Gerichts nun gebrochen wurde. Es wurde darüber entschieden, ob die DSD AG eine Sonderstellung hat oder ob für sie auch der „normale“ Wettbewerb im Markt gilt.

Die Entscheidung wird im folgenden kurz dargestellt, um im Anschluss auf den abfallrechtlichen Rahmen und auf verschiedene Wettbewerbssituationen einzugehen.

2. Beschluss der EU-Kommission und des Europäischen Gerichts

Am 28. November 2001 wurden in Berlin die Entscheidungen von der EU-Kommission und des Europäischen Gerichts getroffen, die den Wettbewerb im Dualen System möglich machen. Die DSD AG hatte natürlich versucht gegen diese Entscheidung anzukämpfen, was allerdings misslang. Es ist nicht zulässig, dass der eigene Zeichennutzungsvertrag benutzt wird, um die Wettbewerber vom Markt fernzuhalten.[3]

Da der Grüne Punkt, seit der Änderung der Verpackungsverordnung (VerpackV) 1998, auch nicht mehr verpflichtet ist, die Gesamtverbrauchsmenge an Verkaufsverpackungen zu erfassen, sondern nur die Menge die an dem System auch wirklich teilnimmt, hat die DSD AG auch keine Kostenbelastung durch Unternehmen, die sich nicht an dem System beteiligen.

Die DSD AG wollte, dass die Politik die bestehende VerpackV ändert, um das DSD vor jeglichem Wettbewerb zu schützen, weil es eine Selbstentsorger-Lösung gibt, die das Monopol der DSD AG zerstören kann. Die VerpackV enthält aber schon genügend Vorteile für die DSD AG, z.B. wird das Marktvolumen für Selbstentsorger schon auf einen Anteil von unter 15 % eingeschränkt.[4]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Forderung nach Vollzug bestehender Gesetze[5]

Das angestrebte Ziel ist aber, dass viele Unternehmen im freien Wettbewerb der Systeme und Technologien, zu einer ökologisch und ökonomisch sinnvolleren Abfallpolitik beitragen als ein Monopolist, wie die DSD AG, es alleine jemals könnte.[6]

3. Der abfallrechtliche Rahmen

Es gibt eine unüberschaubare Zahl von Veröffentlichungen, Stellungnahmen und Gutachten, die die VerpackV betreffen. Im folgenden gehe ich auf verschiedene rechtliche Grundlagen ein, wobei die VerpackV natürlich im Mittelpunkt steht.

3.1. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/ AbfG), welches 1994 erlassen wurde, ist am 7. Oktober 1996 in Kraft getreten. Es stellt die wichtigste Grundlage des Deutschen Abfallrechts dar, was als oberstes Ziel die Vermeidung von Abfällen anführt.[7]

Grundsätzlich sollen, wenn technisch möglich, Abfälle stofflich oder energetisch verwertet werden. Ansonsten dürfen Abfälle verbrannt oder deponiert werden.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger kümmern sich um den privaten Müll. Die im § 13 KrW-/ AbfG genannten Überlassungspflichten sind maßgebend, da privater Müll dem Wettbewerb entzogen wird. Grund dafür sind einschränkende Restriktionen die auf marktliche Koordinationsmechanismen Einfluss haben. Diese pauschalen Überlassungspflichten treffen aber dann nicht mehr zu, wenn es um die Produktverantwortung der Hersteller laut § 22 KrW-/ AbfG geht. Das gleiche gilt auch für die Rücknahmepflichten der Hersteller, in § 24 KrW-/ AbfG, für bestimmte Erzeugnisse.

Die Verordnung nach § 13 KrW-/ AbfG kann dann jedoch festlegen, wer für die Rücknahme, Verwertung und Beseitigung aufkommt und/oder das die Erzeugnisse an den Hersteller oder Vertreiber zurückgehen und/oder das die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger an der Beseitigung, d.h. der Erfassung der Abfälle mitwirken muss. Diese Rechtsverordnungen können jederzeit neu definiert werden, was dann eigentlich erst zu der Verwirklichung des Konzepts der Kreislaufwirtschaft führt.

3.2. Die Verpackungsverordnung

Die VerpackV vom 21. August 1998 enthält eine Rücknahmepflicht von Transport-, Verkaufs- bis hin zu Umverpackungen, die dann wieder zu verwenden oder zu verwerten sind.

In einer neuformulierten VerpackV, wurde das Ziel der VerpackV neu definiert. Es geht jetzt darum, dass Verpackungen überhaupt vermieden werden oder zumindest zu verringern sind und nicht nur, dass Verpackungen umweltfreundlich sind.

Es wird nun nicht nur auf die Sammelsysteme für Verkaufsverpackungen hingewiesen, sondern auch auf die Rücknahmepflicht. Verkaufsverpackungen sind direkt am Ort der Übergabe oder in der Nähe zurückzunehmen. Die Hersteller oder Vertreiber können sich auch von der individuellen Rücknahmepflicht befreien, indem sie sich an einem Rücknahmesystem beteiligen, an dem jetzigen Dualen System Deutschland. Der derzeitige Wettbewerb in der VerpackV besteht darin, dass Selbstentsorger und die Rücknahmesysteme, die gleichen Verwertungsquoten zu erbringen haben und auch die entsprechenden Nachweise darüber vorweisen müssen.[8]

Der Unterschied zum KrW-/ AbfG besteht darin, dass das KrW-/ AbfG als Ziel die Ressourcenschonung und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung hat. Die Ressourcenschonung ist höchstens ein beiläufiges Ziel der VerpackV.

3.3. Die EU-Verpackungsrichtlinie

Die Richtlinie 94/62/EG EU-Verpackungsrichtlinie[9], die am 20. Dezember 1994, auf der Grundlage des Artikels 100 a des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erlassen wurde, soll helfen Handelshemmnisse und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und es sollen die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt verringert werden.[10] Damit die Staaten der Europäischen Nation einheitliche Rechtsgrundlagen haben, diente der Artikel 100 a als Grundlage. Dieses führt zu einem positiven Effekt, denn es kommt zu einem funktionierenden Binnenmarkt, der durch die angeglichenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sichergestellt wird. Zudem überwiegt der Harmonisierungszweck für die Europäische Union.[11]

Nach der EU-Verpackungsrichtlinie Artikel 6 Abs. 1 müssen ab dem 30. Juni 2001 auf jeden Fall 50%, aber nicht mehr als 65% aller Verpackungsabfälle verwertet werden. Dabei gibt es auch Vorschriften, die die stoffliche Verwertung der Verpackungsabfälle beeinflussen. Solche festgelegten Verwertungsquoten sollen nach und nach erhöht werden.[12]

[...]


[1] Vgl.: http://www.gruener-punkt.de/de/artikel_id.php3?choice1=journalisten&choice2=presse, S.1f

[2] Zitat: http://www.gruener-punkt.de/de/artikel_id.php3?choice1=journalisten&choice2=presse, S.1f

[3] Vgl.: BSVV – EU-Entscheidungen brechen Entsorgungsmonopol des Grünen Punktes auf, S. 1

[4] Vgl.: BSVV – EU-Entscheidungen brechen Entsorgungsmonopol des Grünen Punktes auf, S. 3

[5] Vgl.: http://www.gruener-punkt.de/de/artikel_id.php3?choice1=journalisten&choice2=presse, S. 2f

[6] Vgl.: BSVV – EU-Entscheidungen brechen Entsorgungsmonopol des Grünen Punktes, S. 3

[7] Vgl.: DS – Dokumente: Ausgabe 1: Kreislaufwirtschaftsgesetz, S. 1ff

[8] Vgl.: Ein Markt für duale Systeme, S. 12

[9] Vgl.: Duales System Deutschland AG – Der Grüne Punkt in Europa, S. 12f

[10] Vgl.: Ein Markt für duale Systeme, S. 12, 19

[11] Vgl.: Ein Markt für duale Systeme, S. 20

[12] Vgl.: Ein Markt für duale Systeme, S. 12

Excerpt out of 15 pages

Details

Title
Wettbewerb im Dualen System
College
University of Lüneburg  (VWL)
Grade
3,0
Author
Year
2002
Pages
15
Catalog Number
V9828
ISBN (eBook)
9783638164382
File size
513 KB
Language
German
Keywords
Wettbewerb, Dualen, System, Duales System, Grüner Punkt
Quote paper
Ines Lühmann (Author), 2002, Wettbewerb im Dualen System, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9828

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