Wohnen für Hilfe. Arbeits- und Wohnkonzept am Beispiel des Dominikus-Ringeisen-Werks in Kochel


Bachelorarbeit, 2020

61 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Sozialpädagogische Theorien
2.1 Normalisierungsprinzip
2.2 Integration
2.3 Inklusion
2.3.1 Gesetzliche Grundlagen
2.3.2 Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention
2.4 Exklusion – Integration – Inklusion im Vergleich
2. Konzepttheorie

3. Wohnen-für-Hilfe
4.1 Umsetzung in Europa
4.2 Projekte in Deutschland
4.3 Forschungsbedarf

4. Dominikus-Ringeisen-Werk
5.1 Dominikus-Ringeisen-Werk (DRW)
5.1.1 Wohnen und Freizeit
5.1.2 Arbeit und Beschäftigung // Ausbildung und Beruf
5.1.3 (Vor-)Schulische Angebote
5.1.4 Beratung
5.1.5 Mitarbeiterbildung
5.1 DRW Einrichtung am Standort in Kochel
5.1.1 Ambulant betreutes Wohnen
5.1.2 Betreutes Einzelwohnen
5.2.3 Forschungsbedarfe

5. Studierende
6.1 Der Prozess des Erwachsenwerdens
6.2 Studierende in Deutschland
6.3 Belastung der Studierenden
6.4 Studierende in Benediktbeuern
6.5 Forschungsbedarfe

6. Empirische Forschung
7.1 Auswahl des Forschungsparadigmas
7.2 Methodisches Vorgehen und Entwicklung des Erhebungsinstrumentes
7.2.1 Layout
7.2.2 Zielgruppe
7.2.3 Eventuelle Probleme bei der Erreichung der Zielgruppe
7.2.4 Forschungsethnische Fragen in Bezug auf die Zielgruppe und das Erhebungsinstrument
7.2.5 Methodisches Vorgehen und Entwicklung des Erhebungsinstrumentes
7.3 Aufbau des Fragebogens
7.4 Durchführung von Pretest-Fragebögen
7.5 Auswertung und Einschätzung der Ergebnisse
7.5 Fachliche Reflexion des Forschungsprozesses
7. Arbeits- und Wohnkonzept

8. Fazit und Ausblick

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Summary

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema Wohnen-für-Hilfe in abgewandelter Form. In der Normalform ziehen Studierende zu Senioren, welche freien Wohnraum zur Verfügung stellen. Die Studierenden helfen den Senioren bei der Bewältigung des Alltags gegen mietfreie / -reduzierte Überlassung des Wohnraums. In der hier angesprochenen abgewandelten Form wird eine Variante entworfen, in welcher Studierende in einer Einrichtung des Dominikus-Ringeisen-Werks wohnen und ihre (Dienst-)Leistung für Menschen mit Einschränkungen erbringen.

Im Rahmen dieser Arbeit ergibt sich somit folgende Frage: Wie kann ein Wohn- und Arbeitskonzept für Studierende und Mitarbeiter des Dominikus-Ringeisen-Werks Kochel aussehen und welche Faktoren müssen berücksichtigt werden?

Um dem Anspruch eines möglichst realistischen und bedarfsgerechten Endproduktes eines Arbeits- und Wohnkonzeptes gerecht zu werden, basiert dieses Konzept auf einer empirischen Datenerhebung durch einen Fragbogen. In dem Fragebogen werden die Mitarbeiter der Einrichtung in Kochel und die Studierenden aus Benediktbeuern hinsichtlich ihrer Vorstellungen und Erwartungen befragt. Das Forschungsergebnis verdeutlicht eine große Befürwortung und Zustimmung für den in dieser Arbeit beschriebenen Projekt-Entwurf. Auch Chancen und Risiken wie Ideen zur Leistungserbringung werden vielseitig dargestellt. Das Resultat ist ein in sich stimmiges Konzept, welches dem Dominikus-Ringeisen-Werk übergeben wurde. Die dargelegten Grundsteine für das gelingende Projekt basieren auf den Rahmenbedingungen, wie sie für das Dominikus-Ringeisen-Werk am Standtort Kochel tatsächlich gegeben sind. In wieweit die Umsetzung Realität wird, wird sich mit der Zeit zeigen.

Vorwort

Geweckt wurde mein Interesse an dem Thema Wohnen-für-Hilfe durch ein Gespräch mit der Mutter einer Freundin. Wir kamen auf dieses Thema durch mein Studium der Sozialen Arbeit. Die Mutter fragte, ob wir dieses Projekt im Studium behandeln und thematisieren. Hierzu musste ich sie enttäuschen, da mir das Thema bislang unbekannt war. Sie klärte mich über das Projekt auf und weckte meine Neugierde. In Eigenregie erforschte ich das Thema. In Folge eines Vorstellungsgesprächs für eine Nebenbeschäftigung im Dominikus-Ringeisen-Werk kam es zu Missverständnissen, die sich im weiteren Verlauf meines Studiums als positiv erwiesen. Die Mitarbeiter des Unternehmens Dominikus-Ringeisen-Werk gingen davon aus, ich wäre in Benediktbeuern ansässig. Daher gab das Unternehmen meine Unterlagen an die Einrichtung in Kochel, die nahe Benediktbeuern liegt. Dadurch kam es zum Kontakt mit der Einrichtungsleitung Frau Reyer-Gellert, die überlegte, wo sie mich einsetzen könnte. Da dies aufgrund der Pflege meiner Oma und damit der Bindung an meine Heimat für mich keine Option war, sprachen wir im Allgemeinen über studentische und berufliche Einsatzmöglichkeiten innerhalb des Dominikus-Ringeisen-Werks. Sie brachte die Idee einer praxisbezogenen Bachelorarbeit ein. Dies ließ sich gut mit meinen Vorstellungen kombinieren. Denn so können auf eine an den tatsächlichen Rahmenbedingungen basierenden Weise Bezüge zur Praxis geschaffen werden. Auch bestand für mich hierdurch für die empirische Forschung ein vereinfachter Zugang zur Zielgruppe. In dem Gespräch sprachen wir auch über Wohnen-für-Hilfe, denn Frau Reyer-Gellert konnte sich dies gut für die Einrichtung vorstellen und hatte sich bereits intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt. So beschloss ich, meine Bachelorarbeit diesem Thema zu widmen und eine Kooperation mit dem Dominikus-Ringeisen-Werk einzugehen.

Im Rahmen der Bachelorarbeit kam es zu Überschneidungen, zwischen meinen Themen und Quellen der Theorien, sowie den Themen und Quellen der wissenschaftlichen Hausarbeit von Reichert, Stefanie. Diese ist unter dem Link: https://phbl-opus.phlb.de/frontdoor/deliver/index/docId/243/file/Wissenschaftliche_Hausarbeit_Stefanie_Reichert.pdf zu finden. Da keine weiteren Angaben zum Titel und Herausgeber aufgeführt sind ist die Benennung dieser Quelle nicht weiter möglich.

Einleitung

Wird das heutige Zusammenleben in der Gesellschaft mit dem von vor einigen Jahren verglichen, zeigt sich ein Anstieg von intergenerationellem Wohnen im öffentlichen Raum. Dies geschieht mit dem Ziel, durch verschiedene Wohnformen wie z.B. Mehrgenerationenwohnen und betreutes Wohnen veränderte Familien- und Lebensstrukturen auszugleichen. Dabei hängt das Gelingen dieses Zusammenlebens von gut durchdachten Konzepten und der Qualität der Beziehung zwischen Jung und Alt ab, da ein Gemeinschaftsgefühl nur durch gleiche Interessen und Bedürfnisse bzw. daraus folgender Kommunikation entsteht.

Solche Konzepte werden im Bereich der sozialen Arbeit entworfen und ausgearbeitet, um außerfamiliäre, intergenerationelle Kontakte zu fördern und zu stabilisieren. Ein solches Konzept ist die Wohnform Wohnen-für-Hilfe. Dadurch wird eine Möglichkeit geschaffen, das Umfeld und die Lebensqualität durch generationenübergreifenden Austausch zu verbessern. Dies eröffnet ein sozial-arbeiterisches Handlungsfeld.

Der Grundgedanke hinter Wohnen-für-Hilfe ist, älteren, hilfsbedürftigen Menschen Hilfe im Alltag gegen Wohnraum anzubieten, da diese des Öfteren freie Wohnfläche zur Verfügung haben. Dieser kommt zum Beispiel durch den Verlust des Partners oder das Ausziehen der Familienmitglieder zustande. Als potentielle, helfende Gruppe bieten sich Studierende an, da ihr Studium in vielen Fällen einen Umzug mit sich bringt. In Universitäts- / Hochschulstädten ist der Wohnraum oft sehr knapp und teuer. Wohnen-für-Hilfe könnte eine ideale Alternative darstellen. Dieses Wohnkonzept sieht vor, dass Studierende pro Quadratmeter Wohnraum eine Stunde Hilfs- oder Dienstleistungen im Monat verrichten (vgl. Kreickemeier, Román, 2001, 126). Von den Studiereden sind dann nur noch Nebenkosten zu entrichten. Eine Mietzahlung entfällt. Der Inhalt der Hilfs- und Dienstleistungen ergibt sich aufgrund der alltäglichen Probleme der Senioren, da Altern mit dem Verlust von physischen, psychischen und kognitiven Fähigkeiten zusammenhängt. Beispiele dafür sind Gartenpflege, Reinigungstätigkeiten im Haushalt, Kochen, Begleitung zu wichtigen Terminen wie Arzt- und Behördentermine und Erledigungen von Einkäufen. Daraus resultieren sehr viele materielle und immaterielle Vorteile für beide Seiten.

Im Verlauf der Recherche zeigte sich, dass Wohnen-für-Hilfe sowohl bundesweit als auch international, bereits seit Jahrzenten aktiv durchgeführt wird. Im englischsprachigen Raum ist Wohnen-für-Hilfe unter dem Namen „Homeshare“ (vgl. Kreickemeier, Román 2001) bekannt. „Homeshare“ zeigt sich erfolgsversprechend und zielt auf die Schließung von Wohnpartnerschaften ab. Die Komplexität hinter der Idee wird in der Betrachtung der zwei sozialen Gruppen Senioren und Studierende und der damit verbundenen Aufgaben für die Projekte Wohnen-für-Hilfe klar.

Auch wenn das bestehende Projekt Wohnen-für-Hilfe auf die beiden obigen sozialen Gruppen ausgerichtet ist, gibt es daneben die Personengruppe Menschen mit Einschränkungen, welche ebenfalls hilfebedürftig sind. In dieser Arbeit wird die soziale Gruppe Senioren gegen die Gruppe der Menschen mit Beeinträchtigung ausgetaucht. Sozialpädagogische Arbeit verfolgt unter anderem die Ziele Integration und Inklusion. Warum sollte daher eine Kombination aus Wohnen-für-Hilfe und Menschen mit Einschränkung nicht möglich sein?

In dieser Arbeit werden zuerst in Kapitel 2 sozialpädagogische Theorien näher betrachtet und erklärt, da diese für den Erfolg von Wohnen-für-Hilfe unumgänglich sind und als Zielorientierung dienen.

Im folgenden Kapitel wird die Theorie des Konzeptes als Methode dargestellt, da das Endprodukt dieser Bachelorarbeit ein Arbeits- und Wohnkonzept ist.

In Kapitel 4 wird auf das Konzept Wohnen-für-Hilfe eingegangen, unter Erläuterung der Entwicklung und Umsetzung in Europa und Deutschland.

Danach werden die zwei sozialen Gruppen analysiert. In Kapitel 5 das Dominikus-Ringeisen-Werk im Allgemeinen und explizit in Kochel und in Kapitel 6 die Lebenssituation der Studierenden.

Im Anschluss folgt der empirische Teil (Kapitel 7), in welchem das Forschungsinstrument, wie auch die Durchführung und die Auswertung dargestellt werden.

Die Zusammentragung der wichtigsten Faktoren aus Sicht der Mitarbeiter und der Studierenden in Form eines Arbeits- und Wohnkonzeptes findet sich in Kapitel 8 wieder. Abschließend wird noch ein Einblick in das fortschreitende Geschehen gegeben (Kapitel 9).

Wohnen-für-Hilfe wird mit WfH und das Dominikus-Ringeisen-Werk mit DRW abgekürzt. Dies dient ausschließlich der besseren Lesbarkeit. Auch die Ansprache in der Genderschreibweise erfolgt ausschließlich in der männlichen Form. Dies soll keineswegs eine Diskriminierung darstellen, sondern ebenfalls der vereinfachten Lesbarkeit dienen. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.

1. Sozialpädagogische Theorien

Es ist wichtig, im Vorfeld aussagekräftige Theorien für die nachfolgende Arbeit zu erläutern. Hierfür sind das Normalisierungsprinzip, die Integration und die Inklusion von Nöten. All diese Theorien spiegeln die Ziele von WfH wider. Denn durch diese Wohnform sollen die Bewohner der Einrichtung in Kochel mehr soziale Teilhabe am Leben erfahren und Normalität erleben.

2.1 Normalisierungsprinzip

Infolge der vermehrten Kritik an den schlechten Verhältnissen in Institution für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung resultierte in den 50er Jahren der Gedanke der Normalisierung. In der Folge verbreitete sich der Ansatz über die USA und Kanada bis nach Deutschland. Der Fokus lag dabei zunächst auf Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung, bevor auch auf andere Zielgruppen betrachtet wurden. Das Grundprinzip „ist es, geistig behinderte Mitmenschen die Lebensumstände zu eröffnen, die dem normalen Leben möglichst entsprechen.“ (Nirje, Perrin, 1). Damit werden die „Erfahrungen, die dem normalen Lebenszyklus entsprechen“ (Nirje, Perrin, 3) gemeint. Dies entspricht einem selbstbestimmten Leben, durch freie Berufs- und Beschäftigungswahl, wie auch die Wahl des Wohn- und Lebensraums. Nach dem Prinzip der Normalisierung sollen diesen Menschen „normale“ Lebensumstände ermöglicht werden und ohne diese in ihrem Verhalten „normalisieren“ zu wollen. Darüber hinaus betrifft es nicht nur die Gesellschaft in ihrem Umdenken und handeln, es müssen auch vorab Baumaßnahmen im Sinne der Barrierefreiheit erfolgen. (vgl. Nirje, Perrin, 4)

Nach Wolfensberger beschreibt Normalisierung das Ziel Verhaltensweisen und Eigenschaften aufzubauen und zu erhalten, mittels des Einsatzes von kulturellen und normalen Mitteln. Dadurch soll die soziale Rolle von Menschen mit Beeinträchtigungen angehoben werden und gleichzeitig durch Förderung und Stärkung der Fähigkeiten, sowie der Persönlichkeit eine Verbesserung der Lebensqualität und der Lebensbedingung geschaffen werden (vgl. Bürli 1997, 131). Ziel ist es dabei, einem Menschen mit Beeinträchtigung eine höhere soziale Teilhabe zu ermöglichen.

Bürli sieht sechs verschiedene Ebenen (individuell-persönlich, sozial, pädagogisch, institutionell-strukturell, politisch und gesellschaft-rechtlich) als Ziel für das Normalisierungsprinzip. Die Anwendung der Normalisierung hat dabei auf all diesen Ebenen zu erfolgen und soll Veränderungen bewirken. Durch ein schrittweises Vorgehen wird eine soziale Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung erreicht. Nach Bürli stellt das Normalisierungsprinzip den „Wegbereiter der Integration“ dar.

2.2 Integration

Das Wort Integration, lateinisch „integrare“ kann durch seine Übersetzung als eingliedern oder ergänzen verschieden gedeutet werden. Folglich muss der Begriff immer vor dem Hintergrund des jeweiligen Kontextes definiert werden. Dabei werden zwei Formen der Integration – die Systemintegration (Zusammenhalt der Gesellschaft) und die Sozialintegration (individuelle Eingliederung in die Gesellschaft) – unterschieden. In diesem Sinne bezieht sich Integration auf die Eingliederung von Randgruppen in einen bestehenden Rahmen ohne das sich die grundlegenden Rahmenbedingungen verändern. (vgl. Korte, Schäfers 2010, 104)

Es liegt keine einheitliche Definition vor, da Integration u.a. in den wissenschaftlichen Bereichen der Philosophie, Psychologie und Soziologie unterschiedlich interpretiert wird. (vgl. Kobi 1999, o.S.)

Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wird der Begriff der Integration entsprechend seiner Interpretation im Bereich der Sozialwissenschaften verwendet. In der Regel werden hierbei die gesellschaftliche Integration als Ziel und die schulische Integration als Mittel unterschieden (vgl. Bürli 1997, o.S.). Integration bezeichnet dabei einen Prozess, in dem „marginalisierte Gruppen und Minderheiten in den mainstream der Gesellschaft“ (Merz-Atalik 2006, 248) eingegliedert werden. Hierbei ist die Rede von Personen, die in der selben Umgebung (mit gleichen Normen, Werten und Verhaltensweisen) leben, jedoch außerhalb der Gesellschaft stehen. Die Eingliederung als Ziel, erfordert dadurch eine gewisse „Mehrleistung“ seitens der zu integrierenden Gruppe.

In der Soziologie wird die Integration als „organisatorischer Zusammenschluss verschiedener Bereiche des kulturellen Lebens zu einem System innerer Verbundenheit und Wechselwirkungen“ (Kobi 1999, 73) definiert. Diese Definition lenkt den Fokus auf die Vielzahl und Unterschiedlichkeit der Teilbereiche innerhalb einer Gesellschaft. Merz-Atalik zu Folge steht ein „Zusammenschluss“ im Vordergrund. Gemeinsamkeiten, wie Geschichte, Sprache, Wert- und Zielvorstellungen sind nach Kobi der Kern der Integration.

In der Pädagogik bezog sich die soziale Integration zunächst auf rassische und ethnische Minderheiten, später auf Gastarbeiter und in Folge dessen auch auf Menschen mit Beeinträchtigung (vgl. Kobi 1999). Begriff der Integration in der Heil- und Sonderpädagogik wurde zum „Ausdruck für die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das für so genannte nicht behinderte Menschen konzipierte soziale System der Gesellschaft und dessen Institution“ (Merz-Atalik 2006, 248) (ab Mitte der 70er-Jahre).

Einen Prozess der Annäherung und des Lernens zwischen den Menschen des gesellschaftlichen Systems (intern, extern) stellt Integration dar. Der Integrationsprozess nützt Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Beeinträchtigung, da somit soziale Kontakte entstehen und wachen. Diese sind für die Identitätsentwicklung entscheidend. Durch die erfahrende Annahme erhalten Mensch mit Beeinträchtigung Bestätigung und es erfolgt eine positive Steigerung des Selbstwertgefühls, dadurch kann einer Stigmatisierung entgegenwirkt werden.

Dieser Prozess erstreckt sich ein Leben lang und ist dadurch nie vollständig abgeschlossen. Auf beiden Seiten (beeinträchtigt, wie auch nicht beeinträchtigt) müssen Leistungen erbracht werden, um einen langwierigen Prozess zu gewährleisten. Dabei sind die entsprechenden Leistungen Kompetenzen zur Integration (z.B. Im Sinne der Bereitschaft). (vgl. Kobi 1999, o.S.)

Um Integration und Behinderung in einem besseren Kontext zu setzen, wird nochmals auf diese Kopplung speziell vor dem Hintergrund dieser Bachelorarbeit eingegangen. Die Bedeutung von Integration von Menschen mit Beeinträchtung begründet Cloerkes als „gelungene soziale Integration behinderter Menschen“ welche „ganz entscheidend zur Identitätsentwicklung“ beiträgt und zu Entstigmatisierung führt (Cloerkes 2007, 164).

Das Ziel integrativer Bemühungen ist die „bestmögliche Teilhabe eines Behinderten an allen gesellschaftlichen und sozialen Prozessen der Nichtbehinderten“ (Cloerkes 2007, 176). Menschen mit Beeinträchtigung sollen zu vollwertigen, gleichberechtigten Mitgliedern werden und nicht mehr stehen außerhalb der Gesellschaft stehen. Damit ist das Mittel zur Zielerreichung der Weg der Integration. (vgl. Cloerkes 2007, o.S.)

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist durch das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 GG verfassungsrechtlich garantiert. Dadurch sollte die Teilhabe aller Mitglieder der Gesellschaft gleichberechtigt sein und stellt ein Merkmal der demokratischen Gesellschaft dar. Diese Teilhabe ist laut Speck in der Realität nicht zu finden. Für ein zukünftiges Gelingen ist eine ausgeglichene Bemühung beider Seiten daher unumgänglich. (vgl. Heimlich 2003, o.S.)

Kontaktmöglichkeiten, ohne Vorurteile und von hoher Qualität, müssen geschaffen werden. Sie dürfen nicht oberflächlich verlaufen, sondern sollen von aktiver sozialer Interaktion und gegenseitiger Akzeptanz geprägt sein. Dabei zeigt sich, welchen Stellenwert Wohnen-für-Hilfe in einer Einrichtung haben könnte.

Für beeinträchtige Menschen gestaltet sich die Aufnahme und Pflege sozialer Kontakte in der Realität jedoch oft schwierig. Die Folge ist soziale Isolation von Menschen mit Beeinträchtigung, die sich wiederum negativ auf die Lebensqualität und die Identitätsentwicklung auswirkt. Den häufigsten Kontakt stellt der soziale Umgang mit Pflegekräften und Verwandten dar. Im Umgang mit anderen Menschen machen viele diskriminierende Erfahrungen. Wansing sieht hierfür einen Grund in den negativen Einstellungen der nicht beeinträchtigten Menschen. (vgl. Wansing 2005, o.S.) (vgl. Cloerkes 2007, o.S.)

Deswegen sollten sich integrative Bemühungen auch auf die Entstehung und Veränderung bzw. Beeinflussung von Einstellungen gegenüber beeinträchtigten Menschen richten.

2.3 Inklusion

„Inklusion(lateinisch „Enthaltensein“) bedeutet, dass alle Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Das heißt: Menschen mit Behinderungen müssen sich nicht mehr integrieren und an die Umwelt anpassen, sondern diese ist von vornherein so ausgestattet, dass alle Menschen gleichberechtigt leben können – egal wie unterschiedlich sie sind. Das Ideal der Inklusion ist, dass die Unterscheidung „behindert / nicht behindert“ keine Relevanz mehr hat“ (Sozialhelden e.V.).

Sozialethnisch kann Inklusion als „die Gleichwertigkeit eines Individuums als Vielfalt in der Differenz“ (Jantzen2010, 96) oder systemtheoretisch als „die Art und Weise, wie soziale Systeme Menschen beeinflussen, die sie in ihren Relevanzraum aufnehmen, ihren Handlungsraum zugleich entfalten und eingrenzen“ (Jantzen2010, 96) in Abhängigkeit der Forschungsperspektive begriffen werden. Als umfassenden Ansatz, „der auf der Basis von Bürgerrechten argumentiert, sich gegen jede gesellschaftliche Marginalisierung wendet und somit allen Menschen das gleiche volle Recht auf individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe ungeachtet ihrer persönlichen Unterstützungsbedürfnisse zugesichert sehen will“ (Hinz 2006, 98) versteht die Pädagogik Inklusion.

Inklusion kann als Grundprinzip unserer Gemeinschaft verstanden werden. Darin soll die Teilhabe aller Menschen durch gleiche Rechte an der Gesellschaft geschaffen werden.

Da es sich bei jedem Menschen um ein Individuum handelt, wird im inklusiven Ansatz angenommen, dass jeder eine unterschiedliche Persönlichkeit und eigene Stärken und Schwächen besitzt. Damit ein gutes Zusammenleben erfolgen kann, muss die Unterschiedlichkeit der Menschen geachtet werden. Inklusion verfolgt dabei das Ziel, den Respekt gegenüber anders wirkenden Menschen in Bildung und Erziehung zu schaffen. Um dies zu erreichen, müssen die Rahmenbedingungen grundlegend geändert werden. Die Selektierung in einzelne Gruppen, wie hochbegabt, anderssprachig und behindert, soll verschwinden, wodurch ein gemeinsames Leben und Lernen in der Gemeinschaft entstehen soll. Das heißt, dass nicht nur Gebäude barrierefrei geplant und gebaut, sondern auch Texte und Nachrichten in leichter Sprache, Blindenschrift und Gebärdensprache angeboten werden müssen. Somit kann die Inklusion als Prozess bezeichnet werden, der nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann und auch in Deutschland noch längst nicht abgeschlossen ist. (vgl. Nicklas-Faust, Scharringhausen 2011, 374f.)

2.3.1 Gesetzliche Grundlagen

„Die rechtliche Grundlage der Inklusion bildet die UN-Behindertenrechtskonvention der Vereinigten Nationen, die am 3. Mai.2008 in Kraft getreten ist. In diesem Abkommen geht es um die Rechte und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderung, innerhalb der Gesellschaft. Seitdem gilt der Auftrag, diese Konvention im Alltag umzusetzen.“ (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2001, 3)

„In der UN-Behindertenrechtskonvention wird eine Behinderung weniger als Krankheit, sondern als Teil der Vielfalt angesehen. Dabei wurden die bestehenden Menschenrechte auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung angepasst. Mit ihrer Hilfe kann die noch immer in vielen Ländern herrschende Intoleranz gegenüber Behinderten überwunden werden. Ihr Ziel ist es, die Gleichberechtigung aller Menschen zu ermöglichen. Dieses wird durch die Menschenrechte und die wichtigsten Menschenrechtsverträge der Vereinten Nationen umgesetzt. Da die UN-Behindertenrechtskonvention die bereits bestehenden Menschenrechte anpasst und für alle Bürger formuliert, werden keine Sonderrechte geschaffen.“ (vgl. Praetor Intermedia UG)

2.3.2 Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention

In der UN-Behindertenrechtskonvention wird besonders auf die Gleichberechtigung von Behinderten geachtet und deren Diskriminierung verboten. Beispielsweise regelt Artikel 27 Absatz 1 dies für das Arbeitsleben, in dem darauf geachtet wird, dass gerechte Arbeitsbedingungen herrschen. Dies gelingt zum Beispiel durch gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit und einen sicheren Arbeitsplatz. Zudem soll die berufliche Rehabilitation behinderter Menschen gefördert werden. Bekräftigt wird dies zusätzlich durch die Regelungen desArtikels 7 Buchstabe a und b des UN-Sozialpakts über gerechte Arbeitsbedingungenund des Artikels 23. Die Gleichberechtigung wird in Artikel 9 Absatz 1 näher erläutert. So sind die Unterzeichnerstaaten dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen. Dies bedeutet, dass der Zugang zu Transportmitteln, zur Umwelt, zu allen öffentlichen Institutionen und zu Informationen und Kommunikation sowie zu deren Quellen gewährleistet wird. Des Weiteren wird in Artikel 5 Absatz 1 die Gleichberechtigung vor dem Gesetz geregelt, wodurch Menschen mit Behinderung denselben Schutz durch das Gesetz wie Menschen ohne Beeinträchtigung erhalten.

2.4 Exklusion – Integration – Inklusion im Vergleich

Die Inklusion möchte jeden Menschen in die Gesellschaft einschließen. Dabei ist es irrelevant, welche Hautfarbe, welche Religion, welche Nationalität und welche Beeinträchtigung dieser hat. Jeder Mensch soll die gleichen Möglichkeiten besitzen, sich in der Gesellschaft einzubringen. Um dies zu ermöglichen, müssen die Rahmenbedingungen grundlegend geändert werden. (vgl. Barth 2020, 20)

Die Integration ist die Wiederherstellung eines Ganzen, die Einbeziehung als Gruppe in eine bestehende Ganzheit. Die Integration wird oft mit der Inklusion verwechselt. Dabei bezieht sich die Integration auf die Eingliederung von Außenstehenden in eine bestehende Ganzheit, jedoch werden keine Rahmenbedingungen verändert. (vgl. Barth 2020, 33)

Exklusion kann mit Ausgrenzung oder Ausschluss übersetzt werden. Dabei bezeichnet der Begriff im Wesentlichen die soziale Distanzierung vom Rest der Gesellschaft. Dabei ist die vollwertige Teilhabe aufgrund von fehlenden Angeboten für lebenslanges Lernen, Diskriminierung oder den schlechteren Lebenssituation gehindert. (vgl. Konle-Seidl, Eichhorst 2018, 7)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Abbildungsverzeichnis: Abbildung 1)

Gerade der Gegensatz Inklusion und Exklusion macht deutlich, dass soziale Integration als zunehmend offener wechselseitiger Lernprozess zwischen der gesellschaftlichen Mehrheit und den verschiedenen Minderheiten verstanden werden muss, der „auch abweichende Eigenbereiche und Verhaltensweisen von Minderheiten innerhalb der Gesellschaft anerkennt“ (Universität Hamburg2011, o.S.).

2. Konzepttheorie

Ein Konzept ist ein fachlich strukturierter Rahmen (z.B. Planung, Koordination und Organisation) mit Zielen. Es ist eine Arbeitshilfe für sogenannte offene Arbeitsfelder, sowie für stationäre und teilstationäre Einrichtungen. Das bedeutet, dass ein Konzept „Leistungsversprechen“ konkretisiert und dokumentiert und damit die Grundlage für Vereinbarungen darstellt. Für den beruflichen Alltag waren Konzepte eine lange Zeit eine irrelevante Größe, jedoch werden sie nun von der Fachwelt durch den strukturierten Wert geschätzt.

Innerhalb von Einrichtungen werden Konzeptionen als Basis für methodisches Handeln angesehen. „Sie haben die Aufgabe, das Handeln der Fachkräfte in der Einrichtung mit (institutionellem) Sinn zu unterlegen, es aufeinander abzustimmen und zu steuern.“ (Von Spiegel 2018, 188). Die Steuerung erfolgt dabei durch funktionale Differenzierung, Integration der Teilsysteme und Sicherung der Handlungs- und Steuerfähigkeit. Als Außenaufgaben werden die attraktive Gestaltung des Systems mit der angebotenen Leistung wie auch die Reglung von Austauschbeziehungen mit der Systemumwelt gesehen. (vgl. Michel-Schwartze 2009, 239ff.)

Es werden Fragen nach dem Sinn und den zugrundliegenden Wissensbeständen beantwortet. Das Leistungsangebot wird damit für Zielgruppen transparent und identifizierbar. Durch die Strukturiertheit können schnell spezifische Informationen ermittelt und weitergegeben werden. Dadurch eröffnet es die Entscheidungsfreiheit über eine Zustimmung oder Ablehnung.

Da Neugründungen von Einrichtungen selten sind, handelt es sich in diesem Bereich meist um eine Aktualisierung oder Umorientierung von Konzeptionen. Darum werden dezidierte Bestandsaufnahmen erstellt, „die dann zur Ausgangssituation für die konzeptionelle Arbeit“ (Von Spiegel 2018, 189) werden.

Bezogen auf das Thema der Arbeit bedeutet dies: Es gibt zwar bestehende Konzeptionen für Wohnen-für-Hilfe und für die Einrichtung in Kochel. Ein geeignetes Konzept, welches beide Leistungseinheiten miteinander verbindet, existiert bis lang jedoch nicht. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit ein Konzept zu entwickeln, dass zu einer „Harmonisierung von Wiedersprüchen“ (vgl. Michel-Schwartze 2009, 293ff.) dient und „eine fachlich verantwortbare und „wirkungsvolle“ Arbeit“ (Von Spiegel 2018, 189) ermöglicht. Im Fokus dieser Arbeit stehen die Zielgruppen mit ihren Bedürfnissen, Interessen, Anliegen und Ressourcen. Daher werden Studierende und Mitarbeiter der Einrichtung in Kochel befragt, denn diese Personen sind die Entscheidungsträger und Mitverantwortlichen, die die Wohnform in Anspruch nehmen und davon profitieren sollen.

Ein Konzept sollte zudem immer eine Qualitätssicherung (QS) verfolgen. Denn mit der Qualitätssicherung ist die Frage verbunden: „Was muss gegeben sein oder passieren, dass ein Erfolg garantiert / gegeben ist?“

Hierzu haben sich folgende QS-Faktoren als förderlich erwiesen:

- Einbeziehung aller Beteiligter in die Gestaltungsphase
- Persönliches Engagement von Beteiligten und Entscheidungsträgern
- Verständliche und eindeutige Informationen / schriftlich verankerte Anweisungen, sowie effektive Kommunikationswege
- Finanzielle und immaterielle Anreize
- Kontinuierliche Überprüfung des Prozesses
- Kontinuierliche Rückmeldung der Ergebnisse und Erfahrungen

Nicht außer Acht zu lassen sind Barrieren, welche den Erfolg beeinträchtigten könnten, wie:

- Unzureichender Zugang zu Information und Bildungsdokumenten
- Geringe Grundkenntnisse und Basisfähigkeiten
- Übermäßige Arbeitsbelastung
- Starke finanzielle Belastung
- Zweifel an der Wirksamkeit und Notwenigkeit der Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Kommunikationsdefizite zwischen den hierarchischen Ebenen
- Kompetenzkonflikte – Widerstand gegen eine befürchtete Bedrohung der professionellen Autonomie

Grundsätzlich sollte zur Erreichung der Qualitätssicherung immer unter Einbeziehung aller Beteiligten eine Analyse der motivierenden und fördernden Faktoren, aber auch potentieller Barrieren vorausgehen. Das Ergebnis der Auswertung sollte dann im Verlauf der Umsetzung stets berücksichtigt werden. (Vgl. Sachverständigen zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen 2020, o.S.)

3. Wohnen-für-Hilfe

4.1 Umsetzung in Europa

Mit der Gründung der Universität von Granada hat Spanien in Europa eine Vorreiterstellung bei WfH-Projekten erreicht. 26 weitere Projekte sind durch den Erfolg des Projekts in Spanien (1993) gestartet worden. Die Vereinbarungen Spaniens sind denen in Deutschland sehr ähnlich. Ein Unterscheid liegt in der staatlichen Bezuschussung des Vermieters bei festgestellter Altersarmut. Mieter werden für zusätzlich geleistete Betreuungsstunden in einigen Projekten bezahlt. Bei der Auswahl der Mieter werden Studierende, die über geringes Einkommen verfügen, priorisiert.

An allen spanischen Projekten sind die Universitäten beteiligt, auch wenn sie nicht immer als Träger des Projekts auftreten. Sozialarbeiter und Psychologen sind Koordinatoren der Projekte. Die Finanzierung erfolgt über die Universitäten, Stadtverwaltungen, Wohlfahrtsträger, Sparkassen (Projektbezogen) und private Spenden. Durch vergünstigte Bus- und Mensatickets bieten einige Universitäten Anreize für die Teilnahme.

Befragt nach den Chancen und Schwierigkeiten sahen die Koordinatoren in Spanien. Probleme in der Zusammenführung von Wohnpartnern unterschiedlichen Geschlechts, in der zögerlichen Teilnahme älterer Menschen am Projekt und an dem Finden von Mietern. Bei der Organisation des Projekts lagen die Problempunkte in der Finanzierung von Stellen und Werbung, der mangelnden Netzwerkarbeit sowie in dem Mangel an Fachkräften. Chancen wurden in der zukünftigen Netzwerkarbeit durch gute Vorarbeit bei der Auswahl der Wohnpartner gesehen.

In Großbritannien gibt es seit 1993 das Projekt „Homeshare“. In der Ausdifferenzierung vieler Unterprojekte standen gleichermaßen die Solidarität zwischen den Generationen und der Verbleib älterer Menschen in ihrem Zuhause im Vordergrund. Bei den Vermietern des Projekts hat es sich meist um Frauen zwischen 70 und 90 Jahren gehandelt sind. Häufig wurde dabei die Unterstützung durch Studierende als zusätzliches Angebot in einem Gesamthilfspaket genutzt worden. Die Mieter haben über 23 Jahre alt sein sollen. Der Durchschnitt hat ein Alter von 27 Jahre ergeben. Zumeist sind sie aus Australien und Neuseeland gekommen. Nicht alle haben studiert, sondern einige auch gearbeitet.

Die Regelung hat 10 Stunden Hilfe in der Woche vorgesehen. Mieter und Vermieter haben eine Vermittlungsgebühr an „Homeshare“ zur Refinanzierung des Projekts bezahlt. Für den weiteren Finanzierungsbedarf sind die Projekte auf Spenden angewiesen gewesen. Den Effekt der kostengünstigen „Pflege in der Gemeinde“ haben auch die Sozialämter erkannt und übernehmen teilweise die Bezahlung der Hilfen von „Homeshare“.

In Liverpool wurde das „Homeshare“ Projekt modifiziert. Hier leistete der Mieter eine Vollzeitbetreuung und erhielt neben der Mietfreiheit eine Bezahlung durch das Sozialamt oder den Vermieter. Eine Hürde hat darin bestanden, die Projekte in der Öffentlichkeit und im Gesundheitswesen bekannt zu machen.

Abhilfe hat die Veröffentlichung „Homeshare in Europe“ mit der Zielsetzung erschaffen, ein Handbuch zu generieren. Hierin sind Vorschläge für neu entstehende Projekte entwickelt worden:

- Projekte sollten von einer Organisation angeboten werden, die stets erreichbar sei und über ausgebildetes Personal verfügte
- Ältere Menschen könnten als ehrenamtliche Mitarbeiter helfen
- Eine starke Vernetzung aller Akteure und Organisationen in den Sektoren für „Jung“ und „Alt“ sollte gegeben sein
- Werbefinanzierung
- Qualität statt Quantität bei den Wohnpartnerschaften

(vgl. Kreickemeier, Roman 2001, o.S.)

(vgl. HomeShare, o.S.)

4.2 Projekte in Deutschland

Bei der Internetrecherche zu den bestehenden WfH-Projekten in Deutschland sind 37 Projekte gefunden worden, die ihre Internetauftritte auf der gemeinsamen Webseite www.wohnenfuerhilfe.org verlinkt haben. Neben diesen deutlich als WfH zu erkennenden Projekten wurden noch privatwirtschaftliche Anbieter gefunden. Deren verfolgte Ziele die Vermittlung von Wohnraum weisen primär keine bis wenige Merkmale von WfH auf, dennoch haben sie gleiche Zielgruppen angesprochen. Ein Merkmal aller WfH-Projekte ist die Vorstellung, Menschen, insbesondere Senioren mit Hilfebedarf, durch die Vermittlung einer jüngeren Person, insbesondere Studierende, Hilfe zu bieten.

Erwähnenswert ist die Vernetzung der Projekte in Deutschland. Neben dem gemeinsamen Internetauftritt gibt es auch jährliche Treffen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnen-für-Hilfe.

Diese Vernetzung macht sich auch in der Vorgehensweise bei der Anwerbung von Interessierten bemerkbar: alle Projekte arbeiten bei der Bewerbung mit ausformulierten Bewerbungsbögen für die Vermieter und die Mieter. In den Bewerbungsbögen werden persönliche Daten, Gründe und Motivation der Teilnahme abgefragt. Daneben werden potentielle Mieter nach Art und Umfang der möglichen Hilfeleistungen, sowie nach ihren Wünschen und Bedürfnissen bezüglich des Wohnraums gefragt. Die potentiellen Vermieter werden nach ihren Hilfebedarfen in Art und Umfang und den zu vergebenden Wohnraum und den Kosten befragt.

Im Anschluss an die Bewerbungsphase ergaben sich für deutsche Projekte bei der weiteren Initiierung der Wohnpartnerschaften Unterschiede. Folglich ließ sich keine einheitliche Vorgehensweise erkennen. Da es bei allen Projekten um denselben Sachverhalt geht, könnten von gleichen prozessualen Strukturen ausgegangen werden. Stattdessen bieten einige Träger Formulare für die vertragliche Vereinbarung der Hilfeleistungen und den Wohnraumüberlassungsvertag an. Andere Projektträger überlassen die schriftlichen Vereinbarungen den Wohnpartnern. Das Spektrum der Begleitung und Betreuung der zukünftigen und bestehenden Wohnpartnerschaften durch die Projektträger ist von einer „Beratung bei Bedarf“ bis hin zu einer regelmäßigen Kontaktaufnahme zu den Wohnpartnern sehr breit gefächert.

Auch bei den organisatorischen Strukturen zeigen sich diverse Unterschiede. Die Trägerschaften von WfH liegen teils bei den Kommunen, hier in den Fachbereichen der Wohnungsämter oder der städtischen Altenhilfe, teils in Wohlfahrtsverbänden hier im Bereich der Altenarbeit und in den Studentenwerken. Daneben gibt es zahlreiche ehrenamtliche Projekte, die von Einzelpersonen oder Vereinen (insbesondere Seniorenvereinen) geleitet werden. Auch die Universitäten und der Allgemeine Studierende Ausschuss (AStA) treten als Träger auf.

Städte, in denen Wohnen-für-Hilfe zu finden ist, verfügen ausnahmslos über Hochschulen oder Universtäten. Die Varianz bei der Einwohnerzahl liegt von weit unter 100.000 bis hin zur Metropole. Die Anteile der Studierenden an der Gesamtbevölkerung variieren zwischen ca. 3 und 30 %. Die Studierendenzahlen sind in allen Städten steigend. Klare Zahlen zu Wohnvermittlungen sind nicht zu finden (vgl. Wohnen-für-Hilfe, o.S.). (vgl. Bayrisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales 2019, 22f.)

4.3 Forschungsbedarf

Die sich entsprechenden obenstehenden Ausführungen ergeben den Forschungsbedarf dieser Bachelorarbeit, der sich auf mit Menschen mit Einschränkung bezieht. Die zu klärenden Fragen sind:

- Ist es möglich, Menschen mit Einschränkung mit Studierenden zusammen zu führen, um ein gemeinsames Leben zu ermöglichen?
- Gibt es Möglichkeiten einer Integration von Studierenden in eine Einrichtung?
- Welche Tätigkeiten können Studierende übernehmen?
- Wie kann ein Konzept in dieser Konstellation aussehen?

[...]

Ende der Leseprobe aus 61 Seiten

Details

Titel
Wohnen für Hilfe. Arbeits- und Wohnkonzept am Beispiel des Dominikus-Ringeisen-Werks in Kochel
Hochschule
Katholische Stiftungsfachhochschule München, Abt. Benediktbeuern
Note
2,0
Autor
Jahr
2020
Seiten
61
Katalognummer
V983277
ISBN (eBook)
9783346339775
ISBN (Buch)
9783346339782
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Bachelorarbeit diente der Abfrage zur Bereitschaft für Wohnen für Hilfe in einer Einrichtung. Dabei sollen Studenten kostenfrei wohnen und arbeiten. Viel Spaß beim Lesen.
Schlagworte
Bachelorarbeit, Soziale Arbeit, Wohnen, Hilfe, Wohngemeinschaft
Arbeit zitieren
Nina Steiner (Autor:in), 2020, Wohnen für Hilfe. Arbeits- und Wohnkonzept am Beispiel des Dominikus-Ringeisen-Werks in Kochel, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/983277

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