Sprachwissenschaftliche Diskriminierungsforschung auf Youtube. Eine Untersuchung der Argumentationsmuster in einer Forendiskussion


Hausarbeit, 2019

27 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Computerbasierte Sprache zwischen mündlicher Flüchtigkeit und schriftlicher Vielfalt: Eine kritisch vorbereitende Betrachtung

3 Diskriminierung und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
3.1 Begriffsbestimmung
3.2 Sprachwissenschaftliche Diskriminierungsforschung
3.3 Diskriminierung in öffentlicher Forenkommunikation

4 Methodische Annäherung

5 Empirischer Teil
5.1 Analyse
5.2 Diskussion der Ergebnisse

6 Fazit

7 Literatur

1 Einleitung

Kommunikation als eine Form von Interaktion hat sich längst ins Netz verlagert. Sogar die Unterscheidung zwischen Kommunikation und Information verschwimmt im Angesicht der Verdrängung klassischer Medien. Jede*r kann Reporter*in sein, influenzen und öffentlich seine*ihre Meinung kund tun. (vgl. Wimmer 2012: 23) Computerbasierte Kommunikation in Internetforen ermöglicht politische Partizipation aller Nutzer*innen an gesellschaftlich kontrovers diskutierten Themen. Idealtypisch können Meinungen geteilt, diskutiert, verbreitet und Kritik geübt werden, sodass der demokratische Gehalt dieser Möglichkeit zunehmend betont wird (vgl. Russmann 2015: 177, 178).

Etwa seit dem Jahr 2015 rückte die Verbreitung von Hassreden mit diskriminierenden Inhalten in Internetforen in das Licht der Öffentlichkeit. In Zusammenhang mit den Reaktionen auf die steigende Zahl geflüchteter Menschen in Europa lässt sich ein quantitativer Anstieg von Kommentaren diskriminierender und rassistischer Inhalte vermerken, wobei auch der Grad der Menschenfeindlichkeit innerhalb der Kommentare zugenommen haben soll. (vgl. Hofer von Lobenstein & Schneider 2017: 127, 128) Die deutsche Staatsanwaltschaft ermittelte in diesem Jahr im Hinblick auf die Verantwortlichkeit, beispielsweise von Facebook-Managern, für den Umgang mit Hassreden in Diskussionen. 2016 leitete die Münchener Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Facebook wegen Volksverhetzung ein. (vgl. ebd.: 128)

Diskriminierung erhält über die Kommunikation im Internet eine andere Qualität, deren Ausmaß aufgrund der unterschiedlichen Perspektiven und der Fülle des Geäußerten schwer fassbar ist. Als zentrales Medium wird Sprache in der computerbasierten Kommunikation zur Vermittlerin diskriminierender Inhalte. Ihre Form fügt und verändert sich anhand der getippten Kommunikation, was wiederum Einzug in Formen des mündlichen und auch schriftlichen Sprachgebrauches nimmt.

Diese Arbeit nimmt die getippten Äußerungen in öffentlicher computerbasierter Kommunikation in Diskussionen des Videoportals YouTube in den Blick, da es eines der meist genutzten Foren ist. Zu diesem Zweck wird eingangs kurz die Beziehung von Sprache und Medien hinsichtlich der zu beachtenden Weiterentwicklung des sprachwissenschaftlichen Zugangs untersucht. Denn die traditionellen sprachwissenschaftlichen Analyseinstrumente müssen beispielsweise hinsichtlich der Bezugselemente Mündlichkeit und Schriftlichkeit an den Kommunikationsraum Internet angepasst werden.

Ziel dieser Arbeit ist es, diskriminierende Sprechakte in der Forenkommunikation zu identifizieren und herauszuarbeiten wie sie tatsächlich realisiert werden. Fragmentarisch werden Muster erfasst sowie die Reproduktion gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in politischen Diskussionen untersucht, wobei das Verhalten der diskutierenden Gruppe zueinander eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Der sprachliche Ausdruck diskriminierender Äußerungen wird mit Hilfe des linguistischen Instruments der funktional-pragmatischen Diskursanalyse untersucht. Dies kann in diesem Rahmen vorerst innerhalb einer beispielhaften Analyse geschehen, die weitere Forschungsvorhaben in diesem Bereich vorbereiten und anstoßen kann. Um die Thematik Diskriminierung auf fundierter Ebene in die Analyse einzubeziehen, wird im Theorieteil ein Überblick zu Diskriminierung gegeben. Auch wird der sprachwissenschaftliche Zugang und Online Hate Speech beleuchtet. Erkenntnisse und Werkzeuge der sprachwissenschaftlichen Diskriminierungsforschung werden erläutert und schließlich im Emipirieteil angewandt. Dafür werden die Analysekategorien diskriminierende Nomination, Prädikation, und Argumentation im empirischen Teil mit der funktionalpragmatischen Diskursanalyse verknüpft und unter Bezugnahme auf die Erläuterungen über Diskriminierung im medialen Sprachraum in die Analyse der YouTube Kommentare einbezogen.

Zu beachten ist, dass Studien zu Mediennutzung und politischer Teilhabe durch computerbasierte Kommunikation in Foren höchstens annähernd repräsentativ sein können. So können Reichweite und Auswirkungen, die Kommentare zu politischen oder gesellschaftlichen Themen haben eher am sichtbaren öffentlichen Interesse erahnt werden, welches sich voraussichtlich in den ausgewählten Analysefragmenten widerspiegeln wird. (vgl. Bernhard, Dohle & Vowe 2015: 41, 42)

Diskriminierende Äußerungen in medialer Kommunikation sind anhand des schier unendlichen Fundus Internet nicht ganzheitlich überprüfbar und die Kontrolle des öffentlichen Meinungsaustausches außerdem fraglich in Hinblick auf die Meinungsfreiheit. Die Frage, ob das Menschenrecht Meinungsfreiheit auch in Form diskriminierender und propagandistischer Meinungsmache, die zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung beitragen, im Netz Raum behalten sollte oder ob der Schutz vor (medialer) Gewalt dieser vorrangig sein sollte, kann in dieser Arbeit nicht geklärt werden, wird aber ausblickend soweit es der Umfang zulässt, diskutiert.

2 Computerbasierte Sprache zwischen mündlicher Flüchtigkeit und schriftlicher Vielfalt: Eine kritisch vorbereitende Betrachtung

Sprache verändert und formt sich durch die neuen Ausdrucksmöglichkeiten des Internets. Die Beziehung der getippten Kommunikation zu ihren Vorläuferinnen, der gesprochenen und geschriebenen Sprache sind reziprok und stellen mehr als je zuvor verflochtene Systeme dar. Die über Jahrzehnte erarbeiteten Konzepte von Schriftlichkeit und Mündlichkeit scheinen mit Blick auf heutige Kommunikationsformen und dessen ständige Erweiterung überholt. In Medien wie Chats, Foren und Sprachnachrichten fließen Elemente, die zuvor als mündlich oder schriftlich festgelegt hätten werden können ineinander. Der Wahrnehmungsraum der computerbasierten Kommunikation ist flexibler. Er kann nicht, wie zum Beispiel noch bei Konrad Ehlich (2007: 488, 489) kategorisiert, in Unmittelbarkeit und zeitliche Distanz, die Überlieferbarkeit nötig macht, ausdifferenziert werden. Anders als bei aufgenommener mündlicher Kommunikation, bei der durch die Beobachtung das Verhalten der Sprechenden beeinflusst werden kann, kann bei der medialen Kommunikation von einer authentischen Gesprächssituation ausgegangen werden - eben zu den Bedingungen des Kommunikationsraumes. In diesem kann das Thema Selbstdarstellung Einfluss haben kann, muss es aber nicht. Die in Foren ausgedrückte Sprache wird vom mündlichen sowie vom schriftlichen Sprachgebrauch bestimmt. Je nach medialem Raum, Offenheit und Anonymität der Teilnehmenden bilden sich wieder neue sprachliche Register oder eben auch nicht. Eine situationsangemessene Sprachverwendung ergibt sich in computerbasierter Kommunikation nicht einfach durch die Situation „computerbasiert“. Wie im mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauch variiert Sprache hier je nach Anwendungsgebiet. Die Untersuchung der mündlichen Kommunikation hängt unter anderem aus dem Grund der Unübersichtlichkeit des gesprochenen Wortes jener der schriftlichen hinterher, was über Jahrhunderte zu einer Vorrangstellung des Schriftlichen führte (vgl. Koch & Oesterreicher 1985: 25). Für die Untersuchung medialer Kommunikation gilt neben dem geschichtlich chronologischen Faktor ähnliches: Während Schriftlichkeit leichter in Normen kategorisiert werden kann, ist der sprachliche Ruf der medialen Kommunikation aufgrund seiner Einflüsse auf das Mündliche und auch Schriftliche defizitär, wie es Fiehler (2008: 85) bezüglich der gesellschaftlichen Bewertung des Mündlichen beschreibt. Von written language bias kann bei medialer Kommunikation jedoch nicht die Rede sein, da sie zwar medial der Schrift zuzuordnen ist, konzeptionell aber verschiedene Möglichkeiten hat (vgl. Koch & Oesterreicher 1985: 32 & Fiehler 2008: 84, 85).

Die Bedeutung der Kommunikation innerhalb des Internets heute kann nicht bezweifelt werden. Die Unerschöpflichkeit des Fundus sollte nicht abschrecken, sondern vielmehr motivieren ihn auch für Mikroanalysen zu nutzen um gesamtheitlich den Korpus für die sprachwissenschaftliche Forschung zu erweitern. Der scheinbar unendliche Pool an sprachlichem Material in Internetforen stellt eine Forschungsarbeit in diesem Gebiet vor große Herausforderungen. Die kommunizierenden Personengruppen zu identifizieren und einzuordnen ist meist lediglich anhand des einen Interesses möglich, welches sie in das zu untersuchende Forum führt. Auch kann die Auswahl zu analysierender Fragmente aufgrund der zur Verfügung stehenden und sich täglich erweiternden Masse kaum stichprobenartig oder gar repräsentativ sein. Eine beispielhafte Analyse kann dennoch dazu dienen Argumentationsstrukturen bezüglich eines bestimmbaren Gegenstandes herauszustellen und offenzulegen. Der Anhaltspunkt dieser Analyse ist das Thema Diskriminierung und/oder Online Hate Speech, worauf im Folgenden noch näher eingegangen wird.

Das Datenmaterial lässt also einen differenzierten Blick auf kleine Ausschnitte des Gesprochenen zu. Für einen Rundumschlag gibt es zu viele situationsspezifische Abhängigkeiten.

Für eine Mikroanalyse einzelner Äußerungen oder Diskursfragmente mit diskriminierenden Zügen sind die von Martin Reisigl (2017: 87) vorgestellten Kategorien der sprachwissenschaftlichen Diskriminierungsforschung sinnvoll mit denen der funktional-pragmatischen Diskursanalyse kombinierbar.

3 Diskriminierung und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit

Die Bedeutung des Wortes Diskriminierung zu bestimmen, füllt seitenweise Bücher, sodass für diese Arbeit ein Fokus auf das Anwendungsfeld der Diskriminierung in Sprachwissenschaft und medialer Kommunikation unabdingbar ist. Zusammenfassend sei nachfolgend ein Überblick über die Begriffsausmaße gegeben.

3.1 Begriffsbestimmung

Die neutralere Wortherkunft des Begriffs Diskriminierung aus dem Lateinischen discriminare mit der Bedeutung trennen, absondern sowie aus dem Spätlateinischen discriminatio mit der Bedeutung Scheidung oder Absonderung wurde im 20.Jahrhundert um seine negative Konnotation erweitert, die er bis heute in sich trägt (vgl. Duden Online 2019: Diskriminierung). Jemanden herabsetzen, benachteiligen oder zurücksetzen im politischen als auch im sozialen Bereich sind heute Teil des semantischen Gehalts von Diskriminierung (vgl. Schulz & Basler 1999: 666-668). Die Verwendungsweise des Wortes bezieht sich auf Abwertung, Stigmatisierung oder Ausgrenzung von Individuen oder Gruppen, wobei häufig ein „Ungleichheitsdenken oder Ungleichmachen“ resultierend aus Vorurteilen und individu ellen Werturteilen der diskriminierenden Person maßgeblich ist (vgl. Hillmann 1994: 155).

Der Soziolinguist Martin Reisigl (2017: 82) beschreibt inwiefern sich der Ausdruck Diskriminierung musterhaft auf die negative Diskriminierung bezieht, auch wenn es ebenfalls positive Diskriminierung gäbe. Die „normative ethische Dimension“ des Begriffs beinhalte im Sprachgebrauch die Beurteilung einer ungleichen Bewertung und eines ungleichen Umgangs mit einzelnen sowie mit Gruppen mit bestimmten Merkmalen. Konkreter geht es dabei um die Nichtbeachtung politischer und sozialer Rechte für Betroffene. Erniedrigung, Ausschluss und Ausgrenzung oder die Reproduktion und Etablierung von Ungleichheit auf politischer, sozialer, ökonomischer Ebene vor dem Hintergrund der Menschenrechte sind Formen von Diskriminierung. (vgl. Reisigl 2017: 82)

Besonders relevant für diese Arbeit ist die Form der sozialen Diskriminierung. Zum Ausdruck kommt diese in ablehnenden (sprachlichen) Haltungen und Handlungen gegenüber Gruppen oder Individuen, denen bestimmte Eigenschaften zugeschrieben werden. Das Thema Vorurteile spielt dabei eine Schlüsselrolle. Diese, laut dem Sozialpsychologen Gordon Allport (1971: 21), unflexiblen und unreflektierten, dabei beständigen Manifestationen von Merkmalszuschreibungen in einer Gesellschaft oder auch in einer einzelnen Gruppe werden bei der sozialen Diskriminierung nutzbar gemacht.

Das Konzept der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit nach Wilhelm Heitmeyer sieht Vorurteile als verallgemeinernde Werturteile einer Eigengruppe, die eine abgegrenzte Fremdgruppe erschafft. Diese wird als anders und abweichend von der Norm der Eigengruppe gesehen und damit häufig auch als minderwertiger eingestuft. (vgl. Zick et al. 2016, 33) Die damit einhergehende Abwertung ist als soziale Diskriminierung einer Gruppe mit betroffenem Merkmal zu sehen. Da das Vorurteil gruppenbezogen ist, ist diese Diskriminierung kollektiv, egal ob die diskriminierende Äußerung sich konkret gegen eine Gruppe oder Einzelperson richtet. (vgl. Heitmeyer: 2012: 16)

Reisigl definiert soziale Diskriminierung ebenfalls über die Benachteiligung oder auch Bevorzugung einer abgegrenzten Gruppe in Form einer sprachlichen oder anderen Handlung. Maßgeblich ist bei seinen Ausführungen der Punkt der Ungleichbehandlung aufgrund eines Merkmals, welches als trennendes Unterscheidungsmerkmal zwischen Diskriminierten und Diskriminierenden von Diskriminierenden genutzt wird. Dieses könne beispielsweise die anscheinende Zugehörigkeit zu einer bestimmten Ethnie, sexuellen Orientierung, eines Geschlechts oder auch von Sprache sein. (vgl. Reisigl 2017: 84)

In den umfangreichen Studien basierend auf dem Konzept der Gruppenbezogenen Men schenfeindlichkeit von Heitmeyer u.a. werden gesellschaftliche Abwertungen von verschiedensten Menschengruppen identifiziert, welche sich in Anbetracht politischer und gesellschaftlicher Prozesse in einem stetigen Wandel befinden. Hervorstechend sind die Elemente: Rassismus, Fremden- und Ausländerfeindlichkeit, Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit Etabliertenvorrechte, Sexismus, Diskriminierung homosexueller, langzeitarbeitsloser, wohnungsloser, asylsuchender und geflüchteter Menschen sowie Diskriminierung von Sinti und Roma, Menschen mit Behinderung und Trans*Menschen. (vgl. Zick et al. 2016: 36)

Als soziale Konstrukte fasst Reisigl (2017: 84, 85) die anhand der Unterscheidungsmerkmale gesellschaftlich erschaffenen Gruppen zusammen, denen „Projektionen, Komplexitätsreduktionen, Generalisierungen bzw. Reifikationen“ zugrunde liegen und welche „mit Hilfe des Differenz- und Identitätssystems der sprachlichen Zeichen vollzogen werden.“.

Die diskriminierende Handlung oder der diskriminierende Prozess selbst kann sowohl indirekt als auch direkt und explizit als auch implizit sein. Eine Unterlassung einer Handlung oder das Zulassen eines Prozesses der Ungleichbehandlung stellt ebenfalls eine Form der Diskriminierung dar. Der diskriminierende Akt kann visuell oder sprachlich sein, worauf im Folgenden der Fokus gelegt wird. (vgl. Reisigl 2017: 84)

3.2 Sprachwissenschaftliche Diskriminierungsforschung

Wie bei den meisten gesellschaftlichen Phänomenen nimmt das Medium Sprache eine Hauptfunktion innerhalb des Themenbereichs ein. Als zentrales Mittel bietet sie die Möglichkeit zwischen Menschengruppen zu unterscheiden, zu bewerten, zu stigmatisieren und so beispielsweise Vorurteile zu reproduzieren. Diskriminierung kann also durch Sprache vollzogen werden. Gleichzeitig ist Sprache selbst Gegenstand von Diskriminierung, wenn sie herabgewürdigt, verboten oder belacht wird. Schließlich stellt Sprache ebenfalls eine Möglichkeit des Widerstands gegen Diskriminierung dar, wenn sie eingesetzt wird um Ungleichbehandlungen aufzudecken, auf Diskriminierung aufmerksam zu machen und Leitfäden für anti-diskriminierenden Sprachgebrauch zu entwerfen. Diese drei Zusammenhänge von Sprache und Diskriminierung können sich gegenseitig bedingen, beeinflussen oder überschneiden. (vgl. Reisigl 2017: 83, 84)

Reisigl (2017: 85) betont die Relevanz der Differenzierung von verschiedenen Diskriminierungsarten, beziehungsweise -bezügen. Wie im vorhergehenden Punkt zusammengefasst, sind die Bezüge auf Menschengruppen und somit auch die sozialen Konstrukte zahlreich. Die Verflechtung und Bezüge innerhalb der Begriffe und der Disziplinen, die sich mit ihnen beschäftigen sowie implizite und indirekt diskriminierende Äußerungen lassen eine Diffe renzierung nicht immer zu. Eine kritisch sprachreflexive Haltung hinsichtlich persönlicher Annahmen und vor allem Meinungen muss also konsequent aufrecht erhalten werden.

Reisigl (2017: 86) betont außerdem die Schwierigkeit mit multiplen, intersektionalen sowie kumulierenden Formen der Diskriminierung umzugehen. Multiple Diskriminierung ist gegeben, wenn die diskriminierenden Handlungen Bezug auf mehrere voneinander abgegrenzte Merkmale der diskriminierten Gruppe nehmen. Intersektional ist Diskriminierung, wenn ihr ebenfalls verschiedene Merkmale zugrunde gelegt sind, welche aber als simultan angesehen werden und auf eine Situation wirken. Kumulierende Diskriminierung liegt vor, wenn sich Unterscheidungsmerkmale gegenseitig verstärken, also mehrere Diskriminierungsfaktoren auf eine Person zutreffen, beispielsweise, wenn Sexismus und Ethnizismus einander potenzieren. (vgl. ebd.)

So muss einer linguistischen Diskriminierungsanalyse fortwährend eine differenzierte Sichtweise auf die verschiedenen Formen von Diskriminierung sowie auch auf das Zusammenspiel von Sender*in und Empfänger*in zugrunde liegen.

Die Rolle der Sprache wird besonders in Diskriminierungsarten wie Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Islamophobie, Sexismus, Ageismus zu einem Untersuchungsgegenstand der Sprachwissenschaft (vgl. Reisigl 2017: 85). Reisigl (2017: 87) schlägt ferner verschiedene Analysekategorien für die linguistische Untersuchung diskriminierender Äußerungen vor.

Diskriminierende Nominationen sind Personenbezeichnungen mit diskriminierenden Inhalt. Diese können laut Reisigl (2017: 89) sowohl phonologische, prosodische als auch den syntaktische und semantische Sprachmerkmale betreffen sowie ebenfalls von pragmatischer Beschaffenheit sein. Von Relevanz für die analytische Einordnung ist, ob die Benennung oder Benamsung sich auf ein bestimmtes Individuum oder eine Merkmalsgemeinschaft bezieht und somit „überhabitualisiert“ wird. Denn dies legt nahe, dass die Benennung Einzug in die diskursive gesellschaftliche Praxis erhält. Bei der Einordnung helfen, kann beispielsweise das Feststellen einer Verteilungshäufigkeit, entweder der Nomination selbst oder der Gruppe auf die verschiedene Nominationen angewendet werden. (vgl. Reisigl 2017: 89, 90) Auf die einzelnen Sprachmerkmale von Nominationen wird direkt anhand des Materials in der Analyse Bezug genommen.

Diskriminierende Prädikationen sind ein weiteres Untersuchungselement der sprachwissenschaftlichen Diskriminierungsforschung. Mit Prädikationen können bestimmten Gruppen bestimmte Zuschreibungen unterstellt werden, sodass sie oft dazu dienen Stereotype und Vorurteile zu reproduzieren. Häufig werden diese in Form von Adjektiven transportiert oder durch Vergleiche und Metaphern verdeutlicht. Auch in bestimmten Benennungen können Merkmalszuschreibungen vorkommen. (vgl. Reisigl: 2017: 93)

Des weiteren liegt das Augenmerk auf diskriminierenden Argumentationen. Diese stützen Diskriminierung in Diskursen. Der Ausdruck Topoi beschreibt wiederkehrende Argumentationsmuster für oder gegen die Benachteiligung oder Herabsetzung von Menschengruppen. Ein Beispiel dafür sind sogenannte Wenn-Dann-Konstruktionen mit denen beispielsweise im Diskurs über Migration Angst geschürt wird. (vgl. Reisigl 2017: 93) In Bezugnahme auf die Pragmadialektik liegen den Topoi häufig Trugschlüsse zugrunde, so unter anderem der Trugschluss des Missbrauchs, der Gefahr oder Bedrohung oder der Natur (vgl. Reisigl 2017: 94). Auch diese Instrumente der sprachwissenschaftlichen Diskriminierungsforschung werden anhand der Analysebeispiele im Folgenden breiter aufgefächert.

3.3 Diskriminierung in öffentlicher Forenkommunikation

Der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, Franz-Josef Lersch Mense beleuchtet in seinem Auftakt zum Sammelband „Online Hate Speech“ der digitalen Gesellschaft NRW den Zusammenhang der öffentlichen Forenkommunikation mit Demokratie und Meinungsfreiheit. Auch betont er wie Extremismus, Mobbing und Fehlinformationen dort Raum und Gehör finden. (vgl. Lersch-Mense 2017: 9-11) Die Offenheit und Vielfalt des Internets macht es zu einem unübersichtlichen Raum. Statistiken über Diskriminierungen im Internet entbehren ihrer Vollständigkeit, da schlichtweg so viel getippt wird, dass Kommentare schließlich im unendlichen Fundus Internet von neuen Kommentaren und Themen überschwemmt werden. Die Direktorin des Grimme-Instituts, Dr. Frauke Gerlach (2017: 13) plädiert dafür auch im Netz die Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit klar zu benennen und als gesellschaftlich ernstzunehmendes Problem anzuerkennen.

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Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Sprachwissenschaftliche Diskriminierungsforschung auf Youtube. Eine Untersuchung der Argumentationsmuster in einer Forendiskussion
Hochschule
Universität Hildesheim (Stiftung)  (Institut für Interkulturelle Kommunikation)
Veranstaltung
Mündlichkeit und Schriftlichkeit
Note
1,7
Autor
Jahr
2019
Seiten
27
Katalognummer
V983808
ISBN (eBook)
9783346437891
ISBN (Buch)
9783346437907
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Funktionale Pragmatik, funktional-pragmatische Analyse, sprachwissenschaftliche Diskriminierungsforschung, Online- Hate-Speech
Arbeit zitieren
Meike Exner (Autor:in), 2019, Sprachwissenschaftliche Diskriminierungsforschung auf Youtube. Eine Untersuchung der Argumentationsmuster in einer Forendiskussion, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/983808

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