Die Außenpolitik der USA: Strukturen - Entscheidungprozesse - Ausblick


Seminararbeit, 2001

18 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Gliederung

1 Einleitung

2 Prinzipien und Strukturen
2.1 Präsident
2.2 Kongress
2.3 Außenministerium – Department of State
2.4 Nationaler Sicherheitsrat - NSC
2.5 CIA
2.6 Verteidigungsministerium
2.7 Weitere Ministerien und Behörden
2.8 Einflussnahme von Gruppen außerhalb der Regierung

3 Außenwirtschaftspolitik

4 Ausblick

Literatur

Die Außenpolitik der USA

Strukturen – Entscheidungsprozesse - Ausblick

1 Einleitung

Meine Analyse ist in drei Abschnitte untergliedert: Im ersten Teil werden die verfassungsmäßigen und gewachsenen Strukturen, die beteiligten Gruppen, Institutionen und Organe sowie deren Funktionen und Aufgaben näher beschrieben, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherheitspolitik liegt. Im zweiten Teil möchte ich einen Überblick über die Bedeutung der neueren Außenwirtschaftspolitik im Allgemeinen geben, dabei sind Überschneidungen mit sicherheitspolitisch relevanten Aspekten deutlich erkennbar und auch erwünscht, da sich die Stärkung der Wirtschaft neben der existenziellen Sicherheit wie ein roter Faden als Ziel amerikanischer Außenpolitik durch die letzten Jahrzehnte hindurchzieht.

Zum Abschluss möchte ich noch einen Ausblick geben, wie die USA unter der neuen Regierung mit den kommenden Herausforderungen des 21. Jahrhunderts umzugehen versucht.

2 Prinzipien und Strukturen

Das in der amerikanischen Verfassung betonte Konzept der „Checks and Balances“ findet sich auch auf dem Gebiet der Außenpolitik wieder. Es besteht auch hier das Prinzip der „shared powers“. Die verfassungsmäßigen Rechte für den Präsidenten und den Kongress spiegeln aber nur einen sehr kleinen Teil der außenpolitischen Strukturen wider, der institutionelle Rahmen wurde im Zeitablauf immer wieder durch zusätzliche Gesetze (z.B. der National Security Act von 1947/49) erweitert, sofern es die Gegebenheiten erfordert haben. Eine sehr große Rolle spielen auch jene Gruppen, die nicht Teil des Gesetzesrechtes sind. Besonders hervorzuheben sind die Interessen mächtiger Industriekonzerne, NGOs und natürlich die relevanten Wählergruppen (z.B. Soldaten).

Die Kompetenzen und Einflussmöglichkeiten der einzelnen Gruppen

2.1 Präsident

Der Präsident als Zentralorgan der amerikanischen Verfassung, gibt die Richtlinien in allen Bereichen der Politik vor, er hat starke Initiativ- und Exekutivrechte, ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte[1], darf völkerrechtliche Verträge schließen[2] und Botschafter vorschlagen. Er ist durch den War Powers Act von 1973 ermächtigt, in Kampfhandlungen einzutreten. Diese Rechte sind allerdings dadurch eingeschränkt, dass der Kongress die vom Präsidenten vorgegebenen Entscheidungen erst noch genehmigen muss, damit diese endgültig wirksam werden. Zu diesen von der Verfassung garantierten Rechten kommt noch die symbolische Stellung als „mächtigster Mann der Welt“ und „Führer der freien Welt“, die dem Amt noch zusätzliches Gewicht vor der Weltöffentlichkeit verleihen. Für die Arbeit des Präsidenten sind die persönlichen Beraterstäbe unerlässlich, im Laufe des 20. Jahrhunderts wurde dieser Apparat gewaltig aufgebläht (1939 hatte der Präsident 37 Mitarbeiter, Clintons Stab umfasste über tausend[3] ). Die machtvolle Stellung der Präsidentenberater wurde an einigen Stellen besonders deutlich, so z.B. die Bedeutung Henry Kissingers für die Politik von Präsident Nixon.

2.2 Kongress

Der Kongress bildet das Gegengewicht zum Präsidenten und ist auf außenpolitischem Gebiet hauptsächlich ein Kontroll- und Bewilligungsorgan für Präsidentenentscheidungen. Der Senat muss die vom Präsidenten geschlossenen internationalen Verträge mit Zweidrittelmehrheit genehmigen, damit diese wirksam werden, die vom Präsidenten vorgeschlagenen Botschafter müssen bestätigt werden, ebenso nach 90 Tagen vom Präsidenten angeordnete Truppenstationierungen im Ausland. Im militärischen Sektor hat der Kongress Initiativrechte: die Abgeordneten haben das Recht Krieg zu erklären[4] und die Armee aufzustellen.[5]

Mit diesen Bewilligungsrechten wird deutlich, dass die Exekutivrechte des Präsidenten begrenzt sind und er auf eine Kongressmehrheit angewiesen ist, um seine Initiativen durchzusetzen. Dies ist nicht immer leicht, denn Kongressmehrheit und Präsidentenamt in der Hand einer Partei ist in der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts eher die Ausnahme als die Regel gewesen, ein diametraler Unterschied zur europäischen Politik, in der die Exekutive fast ausnahmslos (abgesehen von der machtvollen Stellung der Präsidenten als Teil der Exekutive in Frankreich und Russland, der dort vom Volk gewählt wird und oftmals in Opposition zur Parlamentsmehrheit steht) aus der Mehrheitsfraktion/-koalition des Parlamentes gebildet wird. Zusätzlich erschwert wird die Durchsetzung von Vorschlägen des Präsidenten durch das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten der eigenen Partei, das nicht einheitlich ist, es gibt keine Fraktionsräson nach europäischem Vorbild. Die Abgeordneten sind ihren Staaten und mit zunehmender Wichtigkeit den Geldgebern verpflichtet, die Parteienzugehörigkeit spielt nur eine untergeordnete Rolle. Somit hängen häufig die Mehrheitsverhältnisse in Senat und Repräsentantenhaus nicht von den Parteigrenzen ab, sondern vom Thema, das behandelt wird.

Bis in die sechziger Jahre hinein vernachlässigte der Kongress die Überwachungsfunktion über den Präsidenten, die ihm von den Verfassungsvätern zugedacht wurde, häufig wird sogar von einer „imperialen Präsidentschaft“ gesprochen.[6] Erst die Katastrophe des Vietnam-Krieges, der Watergate-Skandal und letztendlich die Iran-Contra-Affäre sensibilisierten die Abgeordneten, die Entscheidungen des Präsidenten kritischer zu betrachten. Auf verschiedenen Gebieten herrschte jedoch im Kalten Krieg über lange Zeit ein Konsens zwischen Präsident und Kongress, so z.B. bei der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Rüstung, die auch für umstrittene Projekte wie das SDI -System und Wirtschafts- und Militärhilfe an Entwicklungsländer zur Eindämmung der Sowjetunion bewilligt wurden.[7] Nach dem Kalten Krieg hat sich die Lage verändert und offene Differenzen zwischen Kongress und Präsident sind fast an der Tagesordnung (z.B. NMD, Chinas Aufnahme in die WTO, Klimaschutz, Landminenverbot usw.)

[...]


[1] US Constitution, Article II, Section 2, Clause 1

[2] US Constitution, Article II, Section 2, Clause 2

[3] Vgl. Hacke, Christian, Zur Weltmacht verdammt – Die amerikanische Außenpolitik von J.F. Kennedy bis G.W. Bush, München, 2001, S. 17

[4] US Constitution, Article I, Section 8, Clause 11

[5] US Constitution, Article I, Section 8, Clause 12

[6] Schweigler, Gebhard, Die Institutionen, Entscheidungsprozesse und Instrumente der amerikanischen Außenpolitik, in: Zöller, Michael (Hg.), Länderbericht USA II, Bonn 1990, S. 264

[7] Vgl. Czempiel, Ernst-Otto in: Knapp, Manfred u. Krell, Gert (Hg.): Einführung in die internationale Politik, 3. Aufl., München 1996, S.70

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Die Außenpolitik der USA: Strukturen - Entscheidungprozesse - Ausblick
Hochschule
Justus-Liebig-Universität Gießen  (Politikwissenschaften)
Veranstaltung
Grundarbeitskreis Internationale Beziehungen
Note
1,3
Autor
Jahr
2001
Seiten
18
Katalognummer
V9848
ISBN (eBook)
9783638164511
ISBN (Buch)
9783638757263
Dateigröße
504 KB
Sprache
Deutsch
Arbeit zitieren
Wolfgang Grimme (Autor:in), 2001, Die Außenpolitik der USA: Strukturen - Entscheidungprozesse - Ausblick, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9848

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