In dieser Arbeit wird sich mit der Frage befasst, ob eine Notwendigkeit besteht, Kinderrechte speziell anzupassen und im Grundgesetz separat für die Kinder zu verankern. Aktuell wird in Deutschland wieder vermehrt in der Politik und der Gesellschaft, insbesondere von deutschen Prominenten, dass Thema Kinderrechte in den Vordergrund gerückt. Kinderrechte sind Menschenrechte und bereits im Grundgesetz geschützt. Wieso also vermehrt der Ruf nach einer speziellen Verankerung von Kinderrechten? Denn es ist unumstritten, dass auch Kinder Träger von Rechten sind. Dabei stellt sich die Frage, wer aber für die Kinder ihre Rechte einfordert, so haben die Kinder nur ab einem gewissen Alter Beteiligungsrechte und die Mehrzahl der Kinder kennen ihre Rechte nicht.
Vorreiter der Kinderrechte war die UN-Kinderrechtskonvention von 1989. Bis auf Amerika haben alle Staaten der Welt den Vertrag unterschrieben, so auch Deutschland. Er gilt seit 1992 in Deutschland. Dieses Übereinkommen gehört zu den wichtigsten internationalen Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen über die einzelnen Grundrechte des Kindes. Bisher wurden den Kindern keine separaten Grundrechte zugestanden, die geforderten Kinderrechte aus dem Vertrag können bisher nur über das Völkerrecht umständlich ausgelegt werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Situation von Kindern in Deutschland
2.1. Definition Kinder und Jugendliche
2.2. Historie der Kinderrechte
2.3. Welche Gesetze gibt es bereits für Kinder und Jugendliche?
2.3.1. Das Bürgerliche Gesetzbuch
2.3.2. Das Grundgesetz
2.3.3. Das Sozialgesetzbuch VIII
2.3.4. Die Landesverfassungen
2.3.5. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
2.4. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes und seine Geltung in Deutschland
3. Die UN-Kinderrechtskonvention und ihre Umsetzung in Deutschland
3.1. Die Grundprinzipien
3.1.1. Kindeswohl (Art. 3 Abs. 1 KRK) und Beteiligung (Art. 12 KRK)
3.1.2. Nicht Diskriminierung (Art. 2 KRK)
3.1.3. Leben und Entwicklung (Art. 6 KRK)
3.2. Die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Zeiten der Covid-19-Pandemie
3.3. Die Zehn wichtigsten geforderten Kinderrechte
3.3.1. Das Recht auf Gleichheit
3.3.2. Das Recht auf Gesundheit
3.3.3. Das Recht auf Bildung
3.3.4. Das Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung
3.3.5. Das Recht auf eigene Meinung
3.3.6. Das Recht auf gewaltfreie Erziehung
3.3.7. Das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
3.3.8. Das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
3.3.9. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung
3.3.10. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
4. Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz
4.1. Anforderungen an den Gesetzgeber
4.1.1. Grundrechtssubjektivität von Kindern
4.1.2. Artikel 6 GG
4.1.3. Elterliches Erziehungsrecht und Wächteramt des Staates Art. 6 Abs. 2 GG
4.1.4. Artikel 6 Abs. 1a GG
4.2. Staatsziel
4.3. Signal an die Gesellschaft
5. Fazit
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Masterarbeit untersucht die rechtliche Situation von Kindern in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der UN-Kinderrechtskonvention und analysiert kritisch die Debatte sowie die Notwendigkeit einer expliziten Verankerung von Kinderrechten im deutschen Grundgesetz.
- Analyse des aktuellen Status der Kinderrechte im deutschen Rechtssystem.
- Untersuchung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Kinderschutz.
- Diskussion der zentralen UN-Kinderrechtsprinzipien und deren Geltung in Deutschland.
- Bewertung von Gesetzgebungsentwürfen zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz.
- Reflexion über das Verhältnis zwischen elterlichem Erziehungsrecht und dem staatlichen Wächteramt.
Auszug aus dem Buch
Die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Zeiten der Covid-19-Pandemie
13 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland unter 18 Jahren und über 11,4 Millionen Familienhaushalte, davon 2,6 Millionen Alleinerziehende, sind von den Einsschränkungen der Corona-Pandemie betroffen. Covid-19 soll bei Babys und Kleinkindern aber nur einen milden Krankheitsverlauf haben, wohin gegen bei Erwachsenen der Virus sehr gefährlich werden kann und bis zum Tod führen kann. Laut Nachrichten sind besonders ältere Menschen gefährdet und von der Bundesregierung immer wieder darauf hingewiesen, dass gerade Kinder als Überträger der Krankheit in Zeiten der Pandemie Abstand bis hin zum Besuchsverbot von ihren eigene Großeltern nehmen sollen. Gerade dieser Abstand auch zur eigenen Familie ist für Kinder unverständlich und eine große Belastung.
Inwieweit Kinder eigentlich von der Krankheit gefährdet sind, ist bisher nicht bekannt. Insbesondere Kleinkinder können nämlich die ganzen Hygienemaßnahmen kaum befolgen und verstehen. Kinder erforschen ihre Umwelt gerne mit ihren Händen, wodurch es dann auch schwierig wird zu kontrollieren ob die Hände wieder gewaschen werden müssen. Gerade in Jahreszeiten in denen die Gefahr einer normalen Erkältung ohnehin groß ist, stellt das wiederum auch wieder eine große Belastung für die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten dar, wenn sie ihre Kinder jedesmal sobald sie Schnupfen und Husten haben nicht in die Kindertageseinrichtung oder Schule schicken können. Dadurch muss auch ein arbeitender Elternteil zuhause bleiben, was einen wirtschaftlichen Verlust darstellt und auch die Urlaubstage aufschwendet.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung thematisiert die aktuelle politische Debatte um die explizite verfassungsrechtliche Verankerung von Kinderrechten in Deutschland und führt in die Relevanz der UN-Kinderrechtskonvention ein.
2. Die Situation von Kindern in Deutschland: Dieses Kapitel definiert kinderrechtliche Begriffe, gibt einen historischen Abriss und erläutert die bestehende Gesetzeslage in Deutschland inklusive BGB, Grundgesetz und Landesverfassungen.
3. Die UN-Kinderrechtskonvention und ihre Umsetzung in Deutschland: Es werden die Grundprinzipien der Konvention analysiert, die Auswirkungen der Pandemie auf den Kinderschutz diskutiert und die zehn wichtigsten Kinderrechte detailliert dargestellt.
4. Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz: Das Kapitel befasst sich mit den konkreten Anforderungen an den Gesetzgeber, der Grundrechtssubjektivität von Kindern und diskutiert intensiv die aktuelle Debatte um Artikel 6 GG.
5. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und betont die Notwendigkeit, Kinderrechte stärker als eigenständige Rechte im deutschen Rechtssystem zu verankern, um den Schutz des Kindeswohls zu optimieren.
Schlüsselwörter
Kinderrechte, Grundgesetz, UN-Kinderrechtskonvention, Kindeswohl, Kinderarmut, Covid-19-Pandemie, Partizipation, Elternrecht, Wächteramt, Schutzbedürftigkeit, Gesetzgebung, Kinder- und Jugendhilfe, Menschenrechte, Rechtsstellung, Verankerung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Masterarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der verfassungsrechtlichen Situation von Kindern in Deutschland und der Debatte darüber, ob und wie Kinderrechte explizit im Grundgesetz verankert werden sollten.
Welche zentralen Themenfelder behandelt die Autorin?
Zentrale Themen sind die UN-Kinderrechtskonvention, das Verhältnis von Elternrechten zum staatlichen Wächteramt, die Kindeswohlproblematik in der Pandemie sowie die Anforderungen an eine moderne Verfassung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, die Notwendigkeit einer spezifischen Anpassung des Grundgesetzes zur Stärkung der Kinderrechte zu prüfen und die rechtlichen sowie gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu analysieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, bei der Gesetzestexte, aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie politikwissenschaftliche Berichte und internationale Konventionen ausgewertet werden.
Was wird im umfangreichen Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation von Kindern, eine tiefgehende Analyse der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und eine kritische Diskussion der Verfassungsänderungsdebatte.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Besonders prägend sind Begriffe wie "Grundrechtssubjektivität", "Kindeswohlprinzip", "Staatliches Wächteramt" und "Partizipation".
Welche Schlussfolgerung zieht die Autorin bezüglich der Pandemie?
Die Autorin stellt fest, dass der Kinderschutz während der Pandemie teilweise versagt hat und Kinder oft unsichtbar blieben, was die Dringlichkeit einer starken rechtlichen Absicherung unterstreicht.
Wird das Elternrecht durch die Forderung nach Kinderrechten geschwächt?
Die Autorin argumentiert, dass eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz nicht zwangsläufig das Elternrecht schwächt, sondern das Kind als eigenständiges Rechtssubjekt stärkt, was im Einklang mit dem staatlichen Wächteramt steht.
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- Charis-Maria Kruppa (Author), 2020, Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/985649