John Locke - Der Staat als Zusammenschluß zur Sicherung natürlicher Grundrechte


Presentation / Essay (Pre-University), 2000

5 Pages


Excerpt


Gliederung

1. Biographie

2. Vorstellung „Der Staat als Zusammenschluß zur Sicherung natürlicher Grundrechte“

3. Natur- und Kriegszustand

4. Politik

Zusammenfassung

In seinem Text „Der Staat als Zusammenschluß zur Sicherung natürlicher Grundrechte“ geht John Locke davon aus, dass sich alle Menschen in einem „Naturzustand“ befinden, den er als Zustand vollkommener Freiheit innerhalb der Grenzen des Gesetzes der Natur beschreibt, in dem sie über ihren Besitz und ihre Persönlichkeit so verfügen, wie es ihnen gefällt, ohne jemanden um Erlaubnis bitten zu müssen.

Wie in dem folgenden Beispiel zu erkennen ist, ist er der Meinung, dass die Menschen im Grunde alle gleich sind: „Es ist darüber hinaus ein Zustand der Gleichheit, in dem alle Macht und Rechtsprechung wechselseitig sind, da niemand mehr besitzt als ein anderer [...]“(Seite 133)

Ferner erklärt er, dass es deshalb unter den Menschen auch keine Rangordnung geben sollte, da sie alle die gleichen Fähigkeiten, sowohl körperlich als auch geistig, besitzen. Er befürwortet die Selbstjustiz: „ so ist in jenem Zustand die Vollstreckung des natürlichen Gesetzes in jedermanns Hände gelegt. Somit ist ein jeder berechtigt, die Übertreter dieses Gesetzes in einem Maße zu bestrafen, wie es notwendig ist, um eine erneute Verletzung zu verhindern.“(Seite 134, letzer Abschnitt)

Er sieht allerdings auch die Probleme, die auftreten können, wenn die Menschen Richter in eigener Sache sind, da sie von Gefühlen wie Liebe, Hass und Rache beeinflusst sein können.

Er glaubt, dass es die Menschen im Naturzustand besser haben, da sie sich nicht einer Regierung unterwerfen müssen, die ihnen ihre Meinung aufzwingen könnte. Er nennt aber auch Möglichkeiten, wie man Verträge schließen kann, ohne den Naturzustand zu beenden. „Denn nicht jeder Vertrag beendet den Naturzustand [...], sondern nur jener, in dem sie gegenseitig übereinkommen, eine Gemeinschaft einzugehen und einen politischen Körper zu bilden.“(Seite 136)

„Denn Wahrheit und Vertrauen gebührt dem Menschen als Menschen und nicht als Glied der Gesellschaft.“

(Anfang Seite 137)

Natur- und Kriegszustand

Diese beiden Zustände sind laut Locke genauso verschieden wie ein Zustand des Friedens und ein Zustand der Feindschaft. Aber er beschreibt, wie es möglich ist, von dem einen in den anderen zu wechseln: „Das Fehlen eines gemeinsamen, mit Autorität ausgestatteten Richters versetzt alle Menschen in einen Naturzustand: Gewalt ohne Recht, gegen die Person eines anderen gerichtet, erzeugt einen Kriegszustand, wobei es keine Rolle spielt, ob es einen gemeinsamen Richter gibt oder nicht.“(Seite 137 unten)

Also scheint der Übergang fließend zu sein. Er beschreibt auch ein mögliches Ergebnis:

„Die unschuldige Partei hat dann solange das Recht, den anderen, wo immer sie kann, zu vernichten, bis der Angreifer die Hand zum Frieden bietet und den Wunsch zur Versöhnung äußert, und zwar unter Bedingungen, die alles bisher geschehene Unrecht wiedergutmachen und den Unschuldigen für die Zukunft schützen können.“(Seite 138)

Als geschichtliches Beispiel sehe ich den 2. Weltkrieg an, der mit einer bedingungslosen Kapitulation Deutschlands endete. Der Kriegszustand ist erst dann beendet, wenn der Angreifer aufgibt oder tot ist.

Politik

Locke ist der Ansicht, dass die absolute Monarchie, die manche Menschen für die einzige Regierung der Welt halten, nicht mit der bürgerlichen Gesellschaft verträglich ist. Da es das Ziel dieser Gesellschaft ist, eine allen bekannte Autorität einzusetzen, die befragt werden kann, wenn Probleme auftreten wenn die Menschen Richter in eigener Sache sind.

„Dieser Autorität muß jeder in der Gesellschaft gehorchen.“ (Seite 139 unten)

Das ist aber unmöglich, da man annimmt, dass ein Herrscher alle Gewalt, sowohl die legislative als auch die exekutive in seiner Person vereint. Er würde sich also nicht der Meinung eines Richters unterwerfen wenn dieser von ihm verlangen würde, Wiedergutmachungen für seine Taten zu tätigen. Für die Untertanen ist es demnach ein großer Unterschied, ob sie sich im Naturzustand befinden oder in der Monarchie leben. „Während er nämlich im gewöhnlichen Naturzustand die Freiheit hat, über sein Recht zu urteilen und, soweit es in seiner Macht steht, dieses Recht zu behaupten, so hat er jetzt, wenn nach dem Willen oder auf Befehl seines Monarchen sein Eigentum angegriffen wird, nicht nur keine Berufungsmöglichkeit,[...]sondern ihm wird auch die Freiheit versagt, über sein Recht zu urteilen und es zu verteidigen[...]“ (Seite 140)

Falls sich die Menschen zusammenschließen, haben sie das Ziel, friedlich miteinander zu leben und ihr Eigentum zu genießen. In einem politischen Körper, der nach diesem Ziel strebt, hat die Mehrheit das Recht, zu handeln und die übrigen mitzuverpflichten.

Solch ein Zusammenschluss bedeutet für die Menschen Schutz ihres Eigentums, da sie im Naturzustand die ganze Zeit den Übergriffen anderer ausgesetzt sind. Außerdem fehlt ein unparteiischer Richter, der alle Streitfragen beantworten könnte. Da es auch an einer Gewalt fehlt, die die ausreichende Vollstreckung sichert werden die Menschen sehr schnell zu einer Gesellschaft gezwungen, äußert er.

Zusammenfassung

Die im Naturzustand lebenden Menschen können von zwei Gewalten Gebrauch machen:

1. Er darf alles tun, was er innerhalb der Grenzen des Gesetzes der Natur für seine Erhaltung und die der anderen Menschen als richtigansieht.
2. Er darf Verbrechen bestrafen, die gegen 1. begangen wurden.

Daraus schlussfolgere ich, dass esAnsichtssacheist, was im Naturzustand alsrichtigund alsfalschgilt. Es besteht also die Möglichkeit, dass ein Mensch zu Unrecht bestraft wird, weil es keinen unparteiischen Richter gibt.

In einem Staat hingegen gibt es diese Autoritäten.

Trotzdem behält das Volk beständig die höchste Gewalt für sich,siehe Seite 152.

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Details

Title
John Locke - Der Staat als Zusammenschluß zur Sicherung natürlicher Grundrechte
Author
Year
2000
Pages
5
Catalog Number
V98581
ISBN (eBook)
9783638970327
File size
340 KB
Language
German
Notes
ist super beim Lehrer angekommen
Keywords
John, Locke, Staat, Zusammenschluß, Sicherung, Grundrechte
Quote paper
Larissa Wille (Author), 2000, John Locke - Der Staat als Zusammenschluß zur Sicherung natürlicher Grundrechte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/98581

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