Zutritt Geflüchteter auf den deutschen Arbeitsmarkt und die Chancen und Herausforderungen für Handwerksbetriebe


Seminar Paper, 2019

21 Pages, Grade: 1,7

Anonymous


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Inhaltsverzeichnis

INHALTSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG

2 FAKTEN UND BEGRIFFSERKLÄRUNG
2.1 Zahlen, Daten und Fakten zu Geflüchteten
2.2 Fachkräftemangel in Handwerksbetreiben

3 HERAUSFORDERUNGEN BEI DEN FORMELLEN VORAUSSETZUNGEN
3.1 Allgemeine rechtliche Voraussetzungen zur Aufnahme einer Tätigkeit oder Ausbildung
3.2 Voraussetzungen zur Anerkennung und Aufnahme einer Tätigkeit des im Herkunftsland ERLERNTEN BERUFS

4 CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN FÜR HANDWERKSBETRIEBE DURCH DIE GEFLÜCHTETEN
4.1 Chancen für die Unternehmen
4.2 Herausforderungen für die Unternehmen

5 FAZIT

LITERATURVERZEICHNIS

RECHTSQUELLENVERZEICHNIS

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Geflüchtete sind in der jüngeren Vergangenheit zu einem zentralen Thema geworden. Im Zuge des Flüchtlingsstroms in den Jahren 2015 bis Februar 2019 sind in der Bundesrepublik Deutschland allein 1,5 Millionen (Erst-) Asylanträge gestellt worden.1 Nach dem Motto „Wir schaffen das"2 der Bundeskanzlerin Angela Merkel, aufgrund der humanitären Katastrophe im Nahen Osten und des Flüchtlingsstroms nach Deutschland, haben sich zahlreiche Unternehmen, die Politik und auch ehrenamtliche Organisationen bemüht, den Hilfsbedürftigen bei der Wohnungssuche, der Unterbringung der Kinder in Kindergärten und Schulen, im Alltag und auch der Suche nach einer Arbeit zu unterstützen. Das Gros der Geflüchteten möchte sich gesellschaftlich einbringen und finanziell unabhängig sein. Sie möchten einer Arbeit nachgehen, um auf Transferzahlungen nicht mehr angewiesen zu sein.3

Die Handwerksbetriebe könnten von den über 1,5 Millionen Geflüchteten profitieren, denn dem Wunsch einerArbeit nachzugehen, stehen allein in Handwerksbetrieben rund 150.000 offene Stellen gegenüber.4 Die Handwerksbetreibe könnten somit durch die Geflüchteten ihren aktuellen Personalbedarf decken und weitere Aufträge annehmen, denn viele Betriebe gelangen aufgrund des Personalmangels schnell an ihre Kapazitätsgrenzen.

Die hieraus resultierende Problematik für Unternehmen konnte ich jüngst in einem Friseursalon beobachten. Aufgrund von mangelndem Personal konnten Kunden nicht angenommen werden. Für die Unternehmen bedeutet dies ein Verlust von potenziellen Kunden und schlussendlich entgangene Einnahmen. Der Friseursalon stellte aufgrund dieser Thematik und vergeblicher Suche nach Nachwuchs sechs Geflüchtete ein und stellte sich Herausforderungen wie die der Sprachbarriere und unterschiedlicher Arbeitsweisen.

Diese Hausarbeit setzt sich mit der Fragestellung auseinander, wie Geflüchtete Zutritt auf den deutschen Arbeitsmarkt erhalten und welche Chancen und Herausforderungen sich hierbei für Handwerksbetriebe ergeben. Auch die rechtlichen Voraussetzungen zur Aufnahme einer Tätigkeit beziehungsweise zum Absolvieren einer Ausbildung und unter welchen Umständen eine Anerkennung der im Herkunftsland erworbenen Berufsausbildung möglich ist, stehen im Mittelpunkt dieser Arbeit.

2 Fakten und Begriffserklärung

Wie an vielen aktuellen Diskursen immer wieder zu beobachten ist, wird die statistische Datenlage oft außer Acht gelassen. Gerade aber eine Offenlegung bzw. Popularisierung der relevanten Daten könnte für die Themenlage von entscheidendem Nutzen sein und zudem eine Politisierung und Verzerrung der Themenlage verhindern. Leider wird sich in gesellschaftlichen Diskursen oft über die Datenlage hinweggesetzt, dabei hat sie eine essenzielle Berechtigung.

Aber nicht nur die Datenlage, sondern auch ein genaueres Verständnis des Fachkräftemangels und dessen derzeitige Entwicklung, ist hierbei von entscheidender Relevanz. Beide Punkte werden im Folgenden detailliert besprochen.

2.1 Zahlen, Daten und Fakten zu Geflüchteten

Der Flüchtlingsstrom nach Deutschland ist nach den Jahren 2015 und 2016 gesunken, jedoch wanderten bereits in den ersten zwei Monaten des aktuellen Jahres über 29.000 in die Bundesrepublik Deutschland ein.5 Allein aus den Kriegs- und Krisengebieten6 flüchteten seit 2015 über 1,5 Millionen Menschen nach Deutschland, womit sie derzeit den größten Anteil an Geflüchteten in Deutschland ausmachen.

Aus den demographischen Daten für das Jahr 2018 geht hervor, dass 55,3% der Geflüchteten zwischen 16 - 65 Jahren alt sind und somit ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis eingehen könnten.7 Dreiviertel der Geflüchteten waren unter 30 Jahre und sind somit jünger als der Durschnitt der deutschen Bevölkerung.

Dass die Mehrheit sich im erwerbstätigen Alter befindet, spiegelt sich nicht in der Beschäftigungsquote wider, denn lediglich 31,7% der Geflüchteten gehen einer Arbeit nach, während 980.388 Sozialhilfe nach dem zwölften Sozialgesetzbuch staatliche Transferzahlungen erhalten und etwa 200.000 arbeitslos gemeldet sind.8 Eine positive Tendenz zu einer steigenden Beschäftigung ist im Vergleich zum Vorjahresmonat ersichtlich, denn während die Beschäftigungsquote im Januar 2018 bei 24,7 % lag ist sie im Januar 2019 bei 31,7%.

Die Bildung der Geflüchteten ist für eine Integration auf dem Arbeitsmarkt von besonderer Bedeutung, denn neben Sprachkenntnissen sind auch im Herkunftsland erworbene Abschlüsse essenziell für den Einstieg in den Arbeitsmarkt. Die duale Ausbildung wie sie hier in Deutschland zu finden ist, ist mit dem Ausbildungssystemen in den Herkunftsstaaten nicht zu vergleichen. Die Geflüchteten erlernten größtenteils ihren Beruf am Arbeitsplatz. Diese Ausbildung ist mit der Personalentwicklungsmaßnahme „on-the-job" Training vergleichbar.9 Die erlernten Fähigkeiten konnten Geflüchtete sich durch den Besuch von Kurzzeitkursen zertifizieren lassen.

2.2 Fachkräftemangel in Handwerksbetreiben

Um einen Fachkräftemangel handelt es sich, wenn eine erhebliche Anzahl von Arbeitsplätzen für Mitarbeiter10 mit bestimmten Voraussetzungen nicht besetzt werden können, da auf dem aktuellen Arbeitsmarkt Mitarbeiter mit diesen Fähigkeiten nicht zur Verfügung stehen oder die Beschäftigten des Unternehmens den an sie gestellten Anforderungen nicht (mehr) gerecht werden.11 Gründe für den Fachkräftemangel finden sich unter anderem in den gestiegen Qualifikationsanforderungen an die Bewerber und Beschäftigten und andererseits in der Alterung der Gesellschaft im Zuge des demographischen Wandels.12 Nach den Ergebnissen der 13. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes wird -bezogen auf das Jahr 2013- die Anzahl der unter 20 Jährigen in Deutschland bis 2040 um 14,4% sinken.13 Der Fachkräftemangel in Handwerksbetreiben wird sich durch diese Entwicklung weiterverschärfen, denn bereits im Jahr 2009 lag das Ausbildungsangebot mit 101,8% über der Ausbildungsnachfrage.14 Innerhalb von zwei Jahren stieg der Überschuss der Ausbildungsplätze auf 104,4% an. Die Handwerksbetriebe stehen aufgrund dieser Thematik vor einer großen Herausforderung, die diese dazu zwingt, offene Stellen mit niedrig qualifizierten Mitarbeitern zu besetzen und längere Einarbeitungszeiten in Kauf zu nehmen.

3 Herausforderungen bei den formellen Voraussetzungen

Geflüchtete können nach ihrer Ankunft nicht ohne weiteres einer Beschäftigung nachgehen. So unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Asylbewerbern und Geduldeten auf der einen Seite und Asylberechtigten. Für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt ist es ebenfalls von entscheidender Relevanz, bereits erworbene ausländische berufliche Fähigkeiten zu nutzen und anzuerkennen. Im Rahmen dieser Hausarbeit liegt der Fokus auf Voraussetzungen für Geflüchtete aus dem Nahen Osten und Afrika, da für Europäer, Spätaussiedler und einige andere Bevölkerungsgruppen teilweise andere Voraussetzungen gelten.

3.1 Allgemeine rechtliche Voraussetzungen zur Aufnahme einer Tätigkeit oder Ausbildung

Der Aufenthaltsstatus der Geflüchteten ist ein entscheidender Faktor für die Geflüchteten, aber auch für die Arbeitgeber, um langfristig planen zu können.

Im günstigsten Fall bekommt der Asylbewerber einen positiven Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.15 Der Arbeitsmarktzugang für diese Personengruppe ist unproblematisch, da sie als Asylberechtigte gelten und mit ihrer befristeten Aufenthaltserlaubnis eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis erhalten. Dies bedeutet für die Asylberechtigten, dass sie einem Arbeitsverhältnis nachgehen können und eine Selbstständigkeit möglich ist. Die ausgestellte Aufenthaltserlaubnis gilt zunächst für drei Jahre und wir im Falle einer laufenden Ausbildung verlängert oder eine permanente Niederlassungserlaubnis wird ausgestellt.

Schwieriger ist es für Personen mit einem negativen Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und für Asylbewerber, also für Personen deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde.16 Bei einem negativen Bescheid gilt, dass generell vollziehbare Ausreisepflichtige keinen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, außer die Person wird geduldet, da die Ausreise nicht vollzogen werden kann, beispielsweise aufgrund eines Krieges im Herkunftsland oder fehlender Dokumente zur Abschiebung. Außerdem erhalten Personen aus sicheren Herkunftsländern17, die einen Asylantrag nach dem 31.08.2015 stellen, für die Dauer des Asylantrages keinen Zugang zum Arbeitsmarkt.

Eine Arbeitserlaubnis wird Geduldeten und Asylbewerbern für die ersten drei Monate durch eine Wartefrist verwehrt. Ab dem vierten Monat dürfen sie mit Zustimmung der örtlichen Arbeitsagentur und der Ausländerbehörde eine Tätigkeit aufnehmen.

Für die Unternehmen ist die Niederlassungserlaubnis ein Thema, denn i.d.R. ist die Aufenthaltserlaubnis für ein bis drei Jahre befristet.18 Für die Unternehmen ist es nicht ökonomisch einen Geflüchteten mit einer längeren Einarbeitungsphase einzustellen oder einen Ausbildungsplatz anzubieten, sofern die Aufenthaltsdauer des Geflüchteten ungewiss ist. Die Politik reagierte darauf mit der neuen „3+2 Reglung", die Unternehmen die Sicherheit geben soll, dass Geflüchtete die in der Regel dreijährige Ausbildung beginnen, diese Beenden können und in dem Handwerksbetrieb für mindestens zwei Jahre beschäftigt werden können.19 Die Unternehmen erhalten somit für einen fünfjährigen Zeitraum Planungssicherheit. Für Geduldete und Asylbewerber ist für die Unternehmen weiterhin eine Planungssicherheit nicht gegeben.

3.2 Voraussetzungen zur Anerkennung und Aufnahme einer Tätigkeit des im Herkunftsland erlernten Berufs

Viele der Geflüchteten haben bereits in ihrem Herkunftsland einen Berufsabschluss erlangt und hoffen auch hier in diesem Beruf arbeiten zu können. Die Politik hat bereits 2011 den Grundstein mit dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen gelegt.20 Das Gesetz regelt die Anerkennung eines im Ausland erlangten Berufsabschlusses durch den Vergleich mit einem deutschen Referenzberuf.21

Ziel des Anerkennungsprozesses ist es, dass bei einem positiven Bescheid, der Antragsteller sich mit diesem Bescheid bewerben kann und Unternehmen hierdurch die Möglichkeit haben, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten und Erfahrungen der Bewerber zu bewerten.22

Das Verfahren zur Anerkennung divergiert unter reglementierten und nicht reglementierten Berufen und dauert in der Regel drei Monate. Grundsätzlich ist für die Anerkennung eines Ausbildungs- oder Studienabschluss die staatliche Anerkennung im Herkunftsland und eine Mindestdauer von einem Jahr notwendig.23 Somit können Geflüchtete ohne formalen Abschluss und lediglich praktischer Erfahrung, ihren Beruf in Deutschland nicht anerkennen lassen.

Für reglementierte Berufe gilt, dass die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation Voraussetzung ist, um den Beruf auszuüben.24 Hierbei handelt es sich um Gesundheitsberufe, etwa Ärzte und Pflegepersonal betreffend, sowie Berufe im Zulassungspflichtigen Handwerk beispielsweise wie Friseurmeister und Maurermeister.25 Der Berufsabschluss muss die volle Gleichwertigkeit mit einem deutschen Referenzberuf bescheinigen.

[...]


1 Vgl. BAMF, 2019, S. 6

2 Merkel, 2015

3 Vgl. Forschungsbereich beim Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR- Forschungsbereich), 2017, S. 50

4 Vgl. Kröger, 2018, Abs. 1

5 Vgl. Brücker et al., 2019, S. 4

6 Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien

7 Vgl. BAMF, 2019, S. 19

8 Vgl. Brücker et al., 2019, S.4

9 Vgl. Radetzky, 2016, S.2

10 In dieser Arbeit wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit bei Begriffen, für die keine genderneutrale Formulierung möglich ist, das generische Maskulinum verwendet. Der Begriff „Mitarbeiter" umfasst hier also die männlichen und die weiblichen Arbeitskräfte.

11 Vgl. Kettner, 2012, S. 16

12 “Vgl.Thöma, 2014, S. 2

13 Vgl. Statistisches Bundesamt, o. J., o. S.

14 Vgl. Thöma, 2014, S. 2

15 Vgl. Lahner, 2017, S.4f.

16 Vgl. BMAS, 2018

17 u.a. Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo und Senegal

18 Vgl. BAMF, 2017, S.l

19 Vgl. Gürtzgen et. al, 2017, S. 3f.

20 Vgl. Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG), 2011

21 Vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2012, S.10

22 Vgl. Libeau et al., 2016, S.738

23 Vgl. Körbel et al.2012. S. 7

24 Vgl. BQFG, 2011, §3 Abs. 3

25 Vgl. Körbeletal. 2012. S. 6f.

Excerpt out of 21 pages

Details

Title
Zutritt Geflüchteter auf den deutschen Arbeitsmarkt und die Chancen und Herausforderungen für Handwerksbetriebe
College
University of Applied Sciences Osnabrück
Grade
1,7
Year
2019
Pages
21
Catalog Number
V988255
ISBN (eBook)
9783346347466
ISBN (Book)
9783346347473
Language
German
Keywords
zutritt, geflüchteter, arbeitsmarkt, chancen, herausforderungen, handwerksbetriebe
Quote paper
Anonymous, 2019, Zutritt Geflüchteter auf den deutschen Arbeitsmarkt und die Chancen und Herausforderungen für Handwerksbetriebe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/988255

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