Gewerkschaftliche Politik gegenüber internationalen Konzernen


Presentation / Essay (Pre-University), 2001

3 Pages, Grade: 2


Excerpt


GEWERSCHAFTLICHE POLITIK GEGENÜBER INTERNATIONA-LEN KONZERNEN

Staatliche und internationale Einrichtungen sind nicht in der Lage, oder nicht willens nternationaleGroßkonzerne zu zähmen. Engagierte politische Gruppen können sie zwar öffentlich angreifen,können den Konzernen jedoch auch nicht ernsthaft gefährlich werden. Was ist mit den Gewerk- schaften? In den meisten Ländern gibt es sie und sie haben z.T. erhebliche Macht.Die Frage ist nun, wie sie sich auf die Internationalisierung des Kapitals (=Globalisierung) einge- stellt haben und was ihre Politik gegenüber den internationalen Konzernen ist und was sie seinkönnte.

>Mitbestimmung in internationalen Konzernen

In Deutschland nehmen die Gewerkschaften durch die Mitbestimmung über den Betriebsrat und vor allem über die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Aktiengesellschaften Einfluss in die Politik der Unternehmen. Was ist von der Einrichtung der „Mitbestimmung“ im Hinblick auf Internationale Konzerne zu erwarten?

Bisher hat das Mitbestimmungsgesetz von 1976 nur in der Montanindustrie aufgrund der Gleic h- gewichtigkeit im Aufsichtsrat eine gewisse Kontrolle gebracht, in anderen Industriebereichen ist das bislang nicht der Fall.

Ohnehin sind die Arbeitnehmer im Aufsichtsrat verpflichtet, zum Wohle des Gesamtunternehmens zu handeln, woraus folgt, dass man von ihnen keine Politik erwarten kann, die sich gegen den Konzern richtet.

Außerdem hören die Mitbestimmungsbefugnisse an den deutschen Grenzen auf, sodass weder der Gesamtbeirat noch die Arbeitnehmer-Aufsichtsräte Einfluss auf die Konzernpolitik in ausländischen Töchtern haben.

Zum Beispiel gab es 1974/75 einen Versuch vom DGB-Bundesvorstand, die Arbeitnehmer in deutschen Großkonzernen mit Investitionen farbige Arbeiter in Südafrika zu unterstützen um sich dort für deren Rechte in Gewerkschaften zu engagieren.

Das Ganze scheiterte jedoch schließlich einerseits an den rechtlichen Grenzen, andererseits am geringen Interesse der Betriebsräte und der Funktionäre der Industriegewerkschaften.Sogar, als ein Fall von der Diskriminierung der Gewerkschaft farbiger Chemiearbeiter in einer Tochter vom Bayer-Konzern in Südafrika bekannt geworden war, war der betreffende Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats, der gleichzeitig Mitglied im Aufsichtsrat in diesem damaligen drittgrößten Chemiekonzern der Welt war, nicht willens, bei der Konzernleitung etwas zugunsten seiner farbigen Kollegen in Südafrika zu unternehmen. Er meinte sogar in seinem Bericht von einer Reise in den betreffenden Betrieb, die die Konzernleitung für hn und seine Stellvertreter organisiert hatte, dass es den farbigen Arbeitern dort gar nicht so schlecht gehe.

Auch als das Interesse der deutschen Konzernbeschäftigten direkt durch Auslandsinvestitionen,die die Arbeitsplätze in Deutschland hätte gefährden können, betroffen waren, konnten oder woll- ten die Gewerkschaftsmanager in den Aufsichtsräten dies nicht verhindern.In einem konkreten Beispiel wollte der VW-Konzern aus langfristigem Interesse eine Produktions- stätte in den USA errichten. Dabei stimmten sogar die Vertreter der IG Metall im Aufsichtsrat zu,obwohl die Arbeitsplätze im VW-Werk Emden gar nicht sicher waren. Außerdem hätte es auch garnichts genützt, wenn sie dagegen gestimmt hätten, sie wären auf jeden Fall überstimmt worden.Laut §106 Betriebsverfassungsgesetz können im Aufsichtsrat und ggf. im Wirtschaftsausschusswenigstens Informationen über Auslandsbeteiligungen eingeholt werden. Dies sollten die heuti- gen, fortschrittlichen Gewerkschaften stärker als früher nutzen. Auf diesem Weg könnten auchInformationen über Produktionsverlagerungen bekannt werden, wodurch die Konzernpolitik trans- parenter und überschaubarer wird. Dabei brauchen sich die Arbeitnehmervertreter nicht durch die sogenannte Schweigepflicht einschüchtern zu lassen, sondern sollten ihre Kollegen in den Betrieben informieren. Es wurden Urteile gesprochen, die diese Schweigepflicht auf geschäftsschädigende Tatsachen einschränkt, wie z.B. technische Neuerungen oder Kundenlisten.

Man sieht besonders die Grenzen der Mitbestimmung, wenn das Unternehmen in DeutschlandTochter eines Monopols mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist. Denn in diesemFall kann die Geschäftsleitung immer auf ihre Abhängigkeit von der Konzernzentrale in einem be- liebigen Land verweisen. Sollte sich z.B. der Betriebsrat des Opel-Werks in Bochum an die dortigeGeschäftsleitung wenden, so kann diese ihn wiederum an die Unternehmensleitung in Rüssels- heim (bei Frankfurt/M.) weiterverweisen. Dort haben sie unter Umständen noch die Unterstützungdes Gesamtbetriebsrates und der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Adam Opel AG. Solltedie Angelegenheit dort jedoch ebenfalls weitergele itet werden - und zwar an die Konzernzentralevon General Motors in Detroit (USA) - so schwindet der Mitbestimmungseinfluss auf die Entschei- dung.

Auch der Fall, dass durch Aufkauf oder Fusion ein deutsches Unternehmen Teil eins nicht- deutschen Monopols werden, bewirkt, dass die bisherigen Mitsprachemöglichkeiten des Betriebs- rates ausgehöhlt werden und damit die Mitbestim mung an den Grenzen unseres Landes endet.

Damit kann man feststellen, dass die Mitbestimmung kein Mittel gegen internationale Konzernesein kann.

In einigen Ländern wie z.B. England, Niederlande und in skandinavischen Ländern, wird in Ge- werkschaften zwar über die Strategie der Mitbestimmung diskutiert, in anderen Ländern wieder- um lehnen die Gewerkschaften sie vehement ab, wie z.B. in Belgien, Frankreich und Italien. Siesagen, dass ihnen die Mitbestimmung zu wenig neue Möglichkeiten bringe, nehme ihnen jedochebenfalls bisherige Kampfformern, indem sie sie an die Interessen das Kapitals anbinde. Anderejedoch sagen: „Internationale Konzerne können ohnehin nicht auf nationaler Ebene bekämpftwerden. Ihnen muss eine internationale Gewerkschaftsmacht entgegengestellt werden.

>Die internationalen Gewerkschaftsorganisationen sind zersplittert und schwach

DieVielfaltderideologischundorganisatorischzersplitterteninternationalenInstitutionen derGewerkschaften ist so groß, dass man nicht im geringsten von einer „internationalen Gewerk- schaftsbewegung“ sprechen kann. Außerdem sind die internationalen Gewerkschaftszentren ge- genüber den nationalen Zentralen so schwach, dass auch deshalb von einer internationalen Ge- werkschaftsmacht keine Rede sein kann. Sie haben gegenüber den nationalen Gewerkschaftenkeinerlei Weisungsrechte.

Dennoch können die internationalen Gewerkschaftsbünde im Kampf gegen internationale Konzerne eine unterstützende Rolle spielen. Deshalb ist es hilfreich das Geflecht dieser Organisationen zu kennen:

Zuerst muss man unterscheiden zwischen

1.„Zusammenschlüsse von nationalen Gewerkschaftsbünden“ und

2.„internationale Zusammenschlüsse von nationalen Branchengewerkschaften“ zu 1.) Der „Weltgewerkschaftsbund“ (WGB) wurde 1945 als Einheitsgewerkschaftsbund aller Richtungen gegründet. Nur die christlichen Gewerkschaften hatten seit 1920 ihren eige-nen Weltbund, der seit 1968 „Weltverband der Arbeitnehmer“ (WVA) heißt, weil er u.a. auch nicht speziell christliche Gewerkschaftsbünde, wie z.B. die französische CFDT) als Mitglieder hat. 1949 nahm der kalte Krieg Einfluss auf die Gewerkschaftsbewegung und die nicht-kommunistischen, auch z.T. anti-kommunistischen Gewerkschaftsbünde traten aus dem WGB aus um den „Internationalen Bund Freier Gewerkschaften“ (engl.: Inter-national Confederation of Free Trade Unions) (IBFG/engl.: ICFTU) zu gründen. Doch die amerikanischen GewerkschaftenAFL und CIO, die damals zu diesem Schritt ge- drängt hatten, traten 1969 wieder aus dem IBFG aus, als dessen europäische Mitglie dsbünde Kontakte mit osteuropäischen Gewerkschaften aufnahmen.

Eine engere Zusammenarbeit der Gewerkschaftsbünde der IBFG und der WVA bahntsich im 1973 gegründeten „Europäischen Gewerkschaftsbund“ (EGB/ engl.: ETUC [Eu- ropean Trade Union Confederation]) an. 1974 wurde, gegen den Widerstand des DGB,sogar der kommunistische Gewerkschaftsbund Italiens (CGIL) in den EGB aufgenom- men und der französische kommunistische Gewerkschaftsbund CGT hat die Mitglie d- schaft beantragt. Damit ist auf europäischer Ebene ein neuer Einheitsgewerkschaftsbundentstanden.

Die drei Weltgewerkschaftsbünde haben zwar Mitgliedsgewerkschaften auf allen dreiKontinenten, die meisten afrikanischen, arabischen und lateinamerikanischen Gewerk- schaftsbünde gehören jedoch keinem der drei Weltbünde an; sie haben eigene Kontinen- talbünde.

zu 2.) Die Aufspaltung in die drei verschiedenen politischen Richtungen (oberer, mittlerer und unterer Teil des Schaubildes) gibt es auch bei den Internationalen Organis ationen der Einzelgewerkschaften der IBFG-Richtung: Die sogenannten Internationalen Berufssekre-tariate (IBSe) Anders als bei den WGB- und den WVA-Gewerkschaften, wo die Bra-chenzusammenschlüssedemjeweiligenWeltbundalsFachabteilungeneingegliedert sind, spielen diese Berufssekretariate eine betont selbständige Rolle gegenüber dem nahestehenden Weltbund IBFG. Die wichtigsten Berufssekretariate sind: IMB - Internationaler Metallgewerkschaftsbund

ICF - Internationale Föderation der Chemie - und Fabrikarbeiterverbände IUL - Internationale Union der Lebens- und GenussmittelarbeiterITF - Internationale Transportarbeiter Union Während der DGB dem IBFG angehört, ist die IG Metall führendes Mitglied im IMB, die IG Bergbau, Chemie und Energie in der ICF, die ÖTV in der ITF. Trotzdem gibt es noch keine wirkungsvolle Zusammenarbeit zwischen dem IBFG und diesen internationalen Berufssekretariaten.

Die nach Branchen organisierten Gewerkschaftsinternationalen, also IMB, ICF usw., kommen am ehesten für eine Gewerkschaftsstrategie gegenüber den gleichfalls branchenorientierten internationalen Konzernen in Frage.

EGB und IBFG sind dagegen auf eine Lobbyisten-(=Interessensvertreter-) Funktion gegenüber EU- und UN-Institutionen beschränkt, außerdem geben sie Gewerkschaftsbünden in Entwicklungsländern finanzielle Unterstützung.

>Aktueller Bezug

Im März 2001 wollen sich DAG (Deutsche Angestellten Gewerkschaft), IGM (Industriegewerk- schaft Medien), ÖTV (Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr), HBV (Gewerk- schaft Handel, Banken und Versicherungen) und DPG (Deutsche Postgewerkschaft) zur weltweitgrößten Dienstleistungsgewerkschaft mit mehr als 3 Millionen Mitgliedern, der „Vereinten Dienst- leistungsgewerkschaft“ >>ver.di<<, zusammenschließen. Damit entsteht eine große nationale,branchenspezifische Gewerkschaft, die wahrscheinlich erfolgreicher im „Kampf“ gegen die Kon- zerne sein wird.

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Details

Title
Gewerkschaftliche Politik gegenüber internationalen Konzernen
College
Real Centro Universitario Maria Cristina
Grade
2
Author
Year
2001
Pages
3
Catalog Number
V98840
ISBN (eBook)
9783638972918
File size
392 KB
Language
German
Keywords
Gewerkschaftliche, Politik, Konzernen
Quote paper
Marcel Geißler (Author), 2001, Gewerkschaftliche Politik gegenüber internationalen Konzernen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/98840

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Title: Gewerkschaftliche Politik gegenüber internationalen Konzernen



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